Anlage1a Lehrpläne - technische, gewerbliche u. kunstgewerbliche Fachschulen

Alte FassungIn Kraft seit

Anlage 1A.1.3

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LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR ZIMMERER I. STUNDENTAFEL

Anlage1a

(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

__________________________________________________________________

Wochenstunden Lehrver-

Pflichtgegenstände *) Klasse Summe pflich-

1. 2. 3. 4. tungs-

gruppe

__________________________________________________________________

1 Religion ...................... 2 2 2 2 8 (III)

2 Deutsch ....................... 3 2 2 2 (I)

3 Lebende Fremdsprache (Englisch) 2 2 - - (I)

4 Geschichte .................... - 2 - - (III)

5 Geographie und Wirtschaftskunde 2 - - - (III)

6 Wirtschaftliche Bildung,

Rechtskunde und

Politische Bildung ............ - - 2 2 III

7 Leibesübungen ................. 2 2 2 2 (IVa)

8 Mathematik und angewandte

Mathematik .................... 4 2 - - (I)

9 Darstellende Geometrie ........ 3 - - - (I)

10 Chemie, angewandte Chemie und

Umwelttechnik ................. 2 1 - - II

11 Elektronische Datenverarbeitung

und angewandte elektronische

Datenverarbeitung ............. - 2 - - I

12 Baukonstruktion ............... 3 3 3 3 I

13 Baumechanik ................... - 2 2 2 I

14 Holzbau ....................... 3 3 3 3 I

15 Baubetrieb .................... - - 2 3 I

16 Konstruktionsübungen .......... 4 4 5 5 I

17 Werkstättenlaboratorium ....... - - 2 - III

18 Werkstätte .................... 9 12 14 15 (Va)

__________________________________________________________________

Gesamtwochenstundenzahl 36- 36- 36- 36- 148 *)

39 39 39 39

19 Pflichtpraktikum ............. mindestens vier Wochen vor dem

Eintritt in die letzte Klasse.

__________________________________________________________________

Wochenstunden Lehrver-

Freigegenstände *) Klasse Summe pflich-

1. 2. 3. 4. tungs-

gruppe

__________________________________________________________________

Stenotypie ...................... 2 2 - - (V)

Lebende Fremdsprache (Englisch) . - - 2 2 (I)

Aktuelle Fachgebiete *1) (.....) - - 2 2 I bis VI

_________________________________________________________________

Unverbindliche Übungen *)

_________________________________________________________________

Leibesübungen ......... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)

_________________________________________________________________

Förderunterricht *)

_________________________________________________________________

Deutsch ........................ *2) *2) *2) *2) (I)

Lebende Fremdsprache (......) .. *2) *2) *2) *2) (I)

Mathematik und

angewandte Mathematik .......... *2) *2) (I)

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*1) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.

*2) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1A Abschnitt Ia.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1A.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1A.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1A.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE

EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1A.

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 1A.

  1. 3. LEBENDE FREMDSPRACHE (Englisch)

    Siehe Anlage 1A.

4. GESCHICHTE

Siehe Anlage 1A.

  1. 5. GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

    Siehe Anlage 1A.

  1. 6. WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND

POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1A.

  1. 7. LEIBESÜBUNGEN

    Siehe Anlage 1A.

  1. 8. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse (4 Wochenstunden):

    Algebra:

Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen, rein quadratische Gleichung), Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen), Addition und Subtraktion von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen,

Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen

Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).

Geometrie:

Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit), Trigonometrie des

rechtwinkeligen Dreiecks.

  1. 2. Klasse (2 Wochenstunden):

    Algebra:

Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen, quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen, logarithmische Gleichungen, lineare Gleichungssysteme bis zu 2 Variablen, Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreisfunktionen, Exponentialfunktionen und logarithmische Funktionen, graphische Darstellung von Funktionen.

Geometrie:

Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und des Cosinussatzes.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Rechensicherheit bei der Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.

In jeder Klasse drei einstündige Schularbeiten.

  1. 9. DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können. Er soll geometrische Formen an technischen Objekten erkennen können. Er soll räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse (3 Wochenstunden):

    Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzten Körper und spezielle einfache Flächen:

Räumliches kartesisches Rechtssystem, Parallelprojektion. Aufbauverfahren der Axonometrie, spezielle axonometrische Angaben gemäß Önorm A 6061. Anwendung auf prismatische und pyramidenförmige Werkstücke. Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene, Körper und Fläche. Aufriß, Grundriß und Kreuzriß (Normalrisse in den Koordinatenebenen, Anordnung in der Zeichenebene). Konstruktion axonometrischer Risse aus gegebenen Hauptrissen und umgekehrt. Prismenfläche, Zylinderfläche, Pyramidenfläche und Kegelfläche, Konturerzeugende von Zylinder und Kegelflächen.

Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen:

Angittern in einer Ebene, Schnitte ebenflächig begrenzter Werkstückformen, Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel. Länge einer Strecke. Drehen einer Ebene in einer Hauptebene, orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene. Anwendung auf fachbezogene technische Objekte.

Normalriß eines Kreises:

Festlegen des Normalrisses eines Kreises durch Hauptscheitel und einen Punkt. Normalriß von drehzylindrischen und drehkegelförmigen Objekten.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im Konstruktionsunterricht der Fachrichtung. Es empfiehlt sich, neue geometrische Begriffe anhand konkreter technischer Objekte einzuführen. Die zunehmende Bedeutung computerunterstützten Konstruierens legt die konsequente Verwendung eines Koordinatensystems nahe. Im Sinne der Praxisbezogenheit erscheint es zweckmäßig, Konstruktionsvorgänge am Objekt zu erklären, sodaß sich die Verwendung von Spuren und Rißsachen erübrigt.

Zwei Schularbeiten.

  1. 10. CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für den Ausbildungszweig bedeutsamen Begriffe und Gesetze der Chemie beherrschen.

Der Schüler soll Strukturen im Aufbau der facheinschlägigen Werk- und Hilfsstoffe beschreiben können. Er soll den Aufbau, die Funktion und den Einsatz der im Fachgebiet verwendeten Stoffe sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse (2 Wochenstunden):

    Begriffe und Gesetze:

Atomaufbau und Periodensystem; chemische Bindung; Oxidtionszahl; Protolyse; pH-Wert; Redoxreaktionen, Elektrolyse, Energieverhältnisse chemischer Reaktionen. Stöchiometrische Gesetze und einfache Berechnungen.

Anorganische Werk- und Hilfsstoffe:

Metalle, Nichtmetalle; Redoxreihe; Galvanostegie.

  1. 2. Klasse (1 Wochenstunde):

    Kohlenwasserstoffe:

Molekularer Aufbau, Nomenklatur, Rohstoffbasis, in organischen Werkstoffen des Fachgebietes enthaltene funktionelle Gruppen. Kunststoffe (Molekularer Aufbau, Eigenschaften).

Umwelttechnik:

Luft-, Wasser-, Abwässer- und Bodenverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Behebung). Sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte (Verursacherprinzip; Interessenkonflikte).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im Ausbildungszweig. Die erforderlichen Versuche werden zweckmäßigerweise vor allem in der 2. Klasse durch bildliche Darstellungen unterstützt.

  1. 11. ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND

    ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

    Siehe Anlage 1A.

  1. 12. BAUKONSTRUKTION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die bautechnischen Verfahren und Konstruktionen des Fachgebietes kennen. Er soll Bausysteme und Baustoffe norm- und fachgerecht auswählen können. Er soll einfache haustechnische Anlagen kennen.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse (3 Wochenstunden):

    Begriffe:

Hoch- und Tiefbau, Bauwerk (Art, konstruktive Elemente), Bauweisen;

Ablauf des Bauvorhabens.

Bauplatz:

Abstecken, Baugrund, Erdarbeiten; einfache Gründungen (Fundamente, Abdichtungen).

Aufgehendes Mauerwerk:

Massivwände, Rauchfänge, Leichtwände, Zwischenwände.

Deckenkonstruktionen:

Massivdecken, Deckenuntersichten, Fußböden.

Baustoffe:

Natürliche und künstliche Bausteine (gebrannte und ungebrannte),

Beton, Bindemittel.

  1. 2. Klasse (3 Wochenstunden):

    Dachkonstruktionen:

Dachausbauten, Dachdecker- und Bauspenglerarbeiten. Flachdächer, Terrassen, Balkone, Loggien, Brüstungen und Geländer, bauphysikalische Probleme.

Stiegen:

Massiv- und Stahlkonstruktionen; Stiegengeländer.

Baustoffe:

Eisen und Stahl, Nichteisenmetalle. Dämmstoffe, Sperrstoffe, Kitte.

  1. 3. Klasse (3 Wochenstunden):

    Ausbauarbeiten:

Wand- und Deckenputz. Wand- und Deckenverkleidungen. Fenster, Türen, Tore, Portale; Beschläge; Verglasungen; Glasdächer und Sonnenschutz. Anstrich.

Hauskanalisation:

Ableitung der Schmutz-, Fäkal- und Niederschlagswässer.

Kleinkläranlagen, Senk- und Sickergruben.

Baustoffe:

Putz und Putzträger; Glas, Kunststoffe, Farben und Anstriche.

  1. 4. Klasse (3 Wochenstunden):

    Bauphysik:

Schall-, Wärme- und Feuchtigkeitsschutz (Taupunkt, Dampfdiffusion).

Haustechnik:

Heizung. Lüftung. Installationen.

Vermessungswesen:

Längenmessung, Lage- und Höhenmessung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Zweckmäßigerweise werden in jedem Themenbereich die einschlägigen physikalischen Vorkenntnisse der Schüler angesprochen und in die baupraktische Anwendung umgesetzt. Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert in den einzelnen Themenbereichen die Behandlung der einschlägigen Vorschriften, insbesondere der Bauordnung und der Normen.

Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Modelle, Bilder und Filme sowie durch Lehrausgänge und Exkursionen gefördert.

Für die Abstimmung von Theorie und Praxis sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Konstruktionsübungen" und „Werkstätte" wichtig.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen im Felde (Vermessungswesen) beträgt in der 4. Klasse eine halbe Wochenstunde.

13. BAUMECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll einfache Tragsysteme dimensionieren können.

Lehrstoff:

  1. 2. Klasse (2 Wochenstunden):

    Kräfte:

Arten, Zusammensetzung und Zerlegung (graphisch und rechnerisch),

Gleichgewichtsbedingungen, Momente, Kräftepaare.

Standsicherheit:

Kippen, Gleiten; Schwerpunkt von Flächen, Lastaufstellung.

Rechnerische Ermittlung von Auflagerkräften.

Fachwerke:

Arten, Lastfälle, einfacher Cremonaplan.

  1. 3. Klasse (2 Wochenstunden):

    Träger:

Einfache Träger auf zwei Stützen, Querkraft, Normalkraft und Momentenverlauf. Durchlaufträger (ohne Berechnung). Bewehrungs- und Biegepläne.

Festigkeitslehre:

Trägheitsmoment und Widerstandsmoment, Zug, Druck, Biegung, Abscherung, Schub. Zentrisches Knicken einfacher Stäbe (Holz, Stahl). Ausmittiger Zug und Druck, Fundamentbemessung. Einfache Schraub-, Schweiß- und Holzverbindungen.

  1. 4. Klasse (2 Wochenstunden):

    Dachtragwerke:

Bemessen von Pfetten- und Sparrendächern einschließlich aller

Tragglieder.

Hallenkonstruktionen:

Fachwerk, Dreigelenksrahmen einschließlich aller Sekundärträger

(Brett-, Kantholz- und schichtverleimte Konstruktionen).

Brücken:

Hänge- und Sprengwerke, Balkenbrücke.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis.

In jeder Klasse zwei Schularbeiten.

14. HOLZBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, Werkzeuge und Maschinen sowie die einschlägigen Normen kennen. Er soll Aufgaben des Holzbaues selbständig statisch und konstruktiv bearbeiten können.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse (3 Wochenstunden):

    Holz:

Aufbau, Eigenschaften, Holzbringung, Fehler und Krankheiten, Schädlinge, Holzlagerung, Holzauswahl und Holztrocknung.

Holzschutz:

Baulicher Holzschutz, chemischer Holzschutz,

vorbeugende Maßnahmen, Brandschutz.

Zimmerei:

Einrichtungen, Vorrichtungen, funktioneller Ablauf, Werkzeuge (Arten, Wirkungsweise, Verwendung und Instandhaltung).

Konstruktionen:

Holzverbindungen und Verbindungsmittel, Träger, Hänge- und Sprengwerke, Decken und Fußböden.

  1. 2. Klasse (3 Wochenstunden):

    Konstruktionen:

Dächer (Sparrendächer, Pfettendächer, einschließlich aller Tragglieder, Dachausmittlung, Binder- und Pfettenteilung, Austragung von Grat und Ichsensparren und den dazugehörigen Schiftern), Stiegen (Arten, Verziehung, Dimensionierung, Oberflächenbehandlung, Bauvorschriften).

Holzbearbeitungsmaschinen:

Arten, Antrieb, Wartung, Schutzmaßnahmen.

  1. 3. Klasse (3 Wochenstunden):

    Hilfsstoffe:

Isolier- und Dämmstoffe, Leichtbaustoffe, Sperrstoffe, Kitte,

Klebe- und Anstrichmittel, Leime.

Konstruktionen:

Riegel- und Blockbau, Ständer und Tafelbauweisen, Hallen (2- und 3- Gelenksrahmen).

  1. 4. Klasse (3 Wochenstunden):

    Gerüstungen:

Staffelgerüste, Leitergerüste, abgebundene Gerüste, Ausschußgerüste, Lehrbogengerüste, Schutzmaßnahmen.

Konstruktionen:

Pölzen von Baugruben und Künetten, Stahlbetonschalungen, Leimbau.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Zweckmäßigerweise werden in jedem Themenbereich die einschlägigen physikalischen Vorkenntnisse der Schüler angesprochen und in die baupraktische Anwendung umgesetzt. Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert in den einzelnen Themenbereichen die Behandlung der einschlägigen Vorschriften, insbesondere der Bauordnung und der Normen.

Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Modelle, Bilder und Filme sowie durch Lehrausgänge und Exkursionen gefördert.

Für die Abstimmung von Theorie und Praxis sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Baukonstruktion", „Baumechanik" und „Konstruktionsübungen" und „Werkstätte" wichtig.

15. BAUBETRIEB

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll unter Anleitung der Abrechnungen und Bauüberwachungen von Bauvorhaben des Fachgebietes mittlerer Größe norm- und fachgerecht durchführen können. Er soll die Einsatzmöglichkeiten und Wartungserfordernisse von Baumaschinen kennen.

Lehrstoff:

  1. 3. Klasse (3 Wochenstunden):

    Organisation:

Bauvorschriften; Vertrags- und Fachnormen. Baustellenrichtung;

Ablaufplanung.

Baumaschinen und -geräte:

Einsatz, Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit, Wartung, Kosten.

  1. 4. Klasse (3 Wochenstunden):

    Vergabe:

Kostenschätzung, Mengenermittlung, Materialbedarf, Leistungsverzeichnis, Ausschreibung, Kalkulation, Anbot, Auftragserteilung.

Abrechnung:

Teilrechnung, Schlußrechnung, Nachkalkulation.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Daher kommt der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis, der Besprechung ausgeführter Projekte und der Anwendung vorhandener EDV-Programme große Bedeutung zu.

Betriebs- und Baustellenbesichtigungen ergänzen

den Unterricht.

Für die rechtzeitige Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Politische Bildung" und „Werkstätte" wichtig.

  1. 16. KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll selbständig einfache normgerechte Bau- und Konstruktionspläne anfertigen können.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse (4 Wochenstunden):

    Elemente:

Zeichengeräte, Zeichentechniken, Ö-Normen, Planerstellung,

Bemaßung und Beschriftung.

Fertigkeiten:

Maßstäbliches Zeichnen einfacher Konstruktionen.

  1. 2. Klasse (4 Wochenstunden):

    Pläne:

Grundrisse, Schnitte und einfache Details nach gegebenen Planunterlagen.

  1. 3. Klasse (5 Wochenstunden):

    Pläne:

Einreichplan, Polierplan und Detailpläne eines kleineren Bauvorhabens nach Entwurfsvorlage.

  1. 4. Klasse (5 Wochenstunden):

    Pläne:

    Statische Bemessung und Ausführungspläne aus dem Holzbau.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Baukonstruktion", „Baumechanik" und „Holzbau" wichtig.

  1. 17. WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Normenprüfungen an Hilfs- und Werkstoffen des Fachgebietes kennen. Er soll die in der Baupraxis häufigen Aufgaben der Güteprüfung lösen können.

Lehrstoff:

  1. 3. Klasse (2 Wochenstunden):

    Messen:

Funktion der Meßgeräte, meßtechnische Vorgangsweisen.

Prüfen:

Roh- und Hilfsstoffe; Eignungs- und Güteprüfungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Verfahren in der Baupraxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte" erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolles und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

18. WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die praktischen Arbeiten des Zimmerers ausgehend von normgerechten Zeichnungen selbständig, sach- und normgerecht durchführen können. Er soll den Baustellenbetrieb nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen können.

Der Schüler soll die Sicherheitsvorschriften für Baustellen insbesondere Dienstnehmerschutzverordnung und die einschlägigen Verordnungen und Normen kennen und beachten.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse (9 Wochenstunden):

    Handwerkstätte:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung, Handhabung der Werkzeuge. Fertigkeiten (Messen, An- und Aufreißen, Zurichten der Hölzer, Sägen, Behauen, Schlitzen, Stemmen, Zapfenschneiden, Nageln, Hobeln, Bohren, Herstellen von Werkstoff- bzw. Holzverbindungen, Träger verschiedener Art, Knotenpunkte).

  1. 2. Klasse (13 Wochenstunden):

    Handwerkstätte:

Aufschnüren, Abbinden, Bezeichnen der Hölzer, Herstellen von Werkstoffverbindungen mit Dübeln, Laschen aus Holz und Metall, Verankerungen, Austragung schräger Kopfbänder, Austragung einfacher Grat-, Ichsen- und Schiftsparren.

Maschinenhalle:

Handhabung und Verwendung von stationären Zimmereimaschinen, Anwendung von Handmaschinen, Fertigkeiten (Zinken, Graten, Fasen, Abrichten und Leimen).

  1. 3. Klasse (14 Wochenstunden):

    Handwerkstätte:

Austragen von Graten, Kehlen und Schiftern, Aufreißen und Herstellen von Hallenbindern, einfachen Dachstühlen und Holzwänden.

Maschinenhalle:

Handhaben und Instandhalten der verwendeten Werkzeuge und Maschinen sowie der Einrichtungen und Arbeitsbehelfe, Fertigkeiten (Schneiden, Hobeln, Fräsen, Schlitzen, Leimen), Aufreißen und Herstellen von geraden Stiegen.

  1. 4. Klasse (16 Wochenstunden):

    Handwerkstätte:

Aufstellen von Gerüstungen, Lehrbögen, gewendelten Absteifungen und Schalungen. Anfertigen von Dachstühlen, Brücken und Stiegen (Modelle), Vorrichten von Schindeln und Durchführen von Schindeldeckungen. Rechnerischer Abbund.

Maschinenhalle:

Leimbau (Handhaben und Instandhalten der verwendeten Werkzeuge und Maschinen), Stiegenbau, Brückenbau, einfaches Schweißen.

Arbeitsvorbereitung:

Anboterstellung, Arbeitsaufträge, Werkstattzeichnungen, Arbeitsplanung, Aufmaß und Arbeitsbestätigungen, Materialbedarf, Kalkulation und Abrechnung von Arbeitsaufträgen, Lagerhaltung, Bestellisten.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind dem Schüler im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretischtechnischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Baustellenorganisation vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Auftrag bis zur Abnahme kennenlernt. Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen.

Schuleigene Baustellen (Außenbaustellen) tragen zur Praxisnähe des Unterrichtes bei; sie bedürfen sorgfältiger Planung, um wirtschaftliche Baumethoden und einen der Praxis entsprechenden Ablauf zu gewährleisten.

19. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1A.

B. FREIGEGENSTÄNDE STENOTYPIE

Siehe Anlage 1A.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll branchenübliche englische Texte, insbesondere Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturanleitungen, unter Verwendung von zweisprachigen Wörterbüchern lesen und sinngemäß ins Deutsche übertragen können. Er soll komplexere Sachverhalte des Alltags und der Berufswelt, erforderlichenfalls unter Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuches, in verständlichem Englisch mündlich und schriftlich beschreiben und diskutieren können.

Lehrstoff:

  1. 3. Klasse (2 Wochenstunden):

    Alltag und Aktuelles:

Kompliziertere Sachverhalte.

Wirtschaft und Arbeitswelt:

Berufliche Auslandsbeziehungen.

Technik und Hilfswissenschaften:

Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Schutz, Wartung und Pflege einfacher Objekte).

  1. 4. Klasse (2 Wochenstunden):

    Umwelt, Alltag und Aktuelles:

Kontroversielle Themen, die volks- und sprachbedingte Unterschiede

illustrieren.

Wirtschaft und Arbeitswelt:

Wirtschafts- und Arbeitsformen in Österreich und im

angelsächsischen Bereich.

Technik:

Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Funktion, Bedienung, Schutz, Wartung, Pflege, Entstörung, Reparatur).

Didaktische Grundsätze:

Wie im Pflichtgegenstand Englisch.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1A.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1A.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1A.

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