Anlage1c Lehrpläne - technische, gewerbliche u. kunstgewerbliche Fachschulen

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2006

Anlage 1C.2.2

-------------

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR KERAMIK UND OFENBAU

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

Wochenstunden

Pflichtgegenstände *) Klasse Summe Lvpfl.

1 2 3 4 Gruppe

---------------------------------------------------------------------

1 Religion ......................... 2 2 2 2 8 (III)

2 Deutsch .......................... 3 2 2 2 (I)

3 Lebende Fremdsprache (Englisch) .. 2 2 - - (I)

4 Geschichte ....................... - 2 - - (III)

5 Geographie und Wirtschaftskunde .. 2 - - - (III)

6 Wirtschaftliche

Bildung, Rechtskunde

und Politische

Bildung .......................... - - 2 2 III

7 Betriebswirtschaft ............... - - - 2 II

8 Bewegung und Sport ............... 2 2 2 1 (IVa)

9 Mathematik und angewandte

Mathematik ....................... 2 - - - (I)

10 Chemie, angewandte Chemie und

Umwelttechnik .................... 2 1 - - II

11 Stilkunde ........................ - - 3 2 III

12 Fachzeichnen, Entwurf und

angewandte EDV ................... 4 6 6 6 II

13 Technologie ...................... 4 3 2 2 I

14 Feuerungs- und Heizungstechnik ... - 2 2 2 (I)

15 Werkstättenlaboratorium .......... - 2 2 2 III

16 Atelier und

Werkstätte ....................... 16 15 16 16 Va

____________________________________________________________________

Gesamtwochenstundenzahl 36- 36- 36- 36- 148 *)

39 39 39 39

17 Pflichtpraktikum ................. mindestens vier Wochen vor

Eintritt in die 4. Klasse.

---------------------------------------------------------------------

Wochenstunden

Freigegenstände *) Klasse Lvpfl.

1 2 3 4 Gruppe

---------------------------------------------------------------------

Stenotypie ........................... 2 2 - - (V)

Elektronische Datenverarbeitung ...... - 2 - - I

Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... - - 2 2 (I)

Aktuelle Fachgebiete ( ) ............. - - 2 2 I bis

VI

---------------------------------------------------------------------

Unverbindliche Übungen *)

---------------------------------------------------------------------

Bewegung und Sport .......... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)

---------------------------------------------------------------------

Förderunterricht *)

---------------------------------------------------------------------

Deutsch .............................. *1) *1) *1) *1) (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... *1) *1) - - (I)

Mathematik und angewandte Mathematik . *1) - - - (I)

--------------------------------------------------------------------

*1) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1C Abschnitt Ia.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1C.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1C.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1C.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 1C.

3. LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1C.

4. GESCHICHTE

Siehe Anlage 1C.

7. BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1C.

8. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Anlage 1C.

11. STILKUNDE

Siehe Anlage 1C.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau und die Funktionen von Objekten des Ausbildungszweiges kennen; er soll solche Objekte frei und nach Anregung konzipieren können. Er soll Formen in seiner Umwelt intensiv wahrnehmen. Er soll die Elemente des bildnerischen Gestaltens unter besonderer Berücksichtigung des Ornamentes und der Farbe kennen.

Der Schüler soll Skizzen und Werkzeichnungen der für den Ausbildungszweig charakteristischen Elemente lesen und sachgerecht anfertigen können. Insbesondere soll er Objekte nach der Natur und aus der Vorstellung zeichnerisch wiedergeben und in verschiedenen Formen beschriften sowie nach gegebenen Modellen und eigenen Entwurfsskizzen ausführungsreife Fertigungszeichnungen in sachgerechtem Maßstab erstellen können.

Der Schüler soll Entwurfsmodelle zu Objekten der Fachrichtung herstellen können.

Lehrstoff:

Zeichengeräte und ihre Handhabung, Linienarten, geometrisch - konstruktive Möglichkeiten, normgerechtes Werkzeichnen (Normrisse, Bemaßung, Schrägriß, Perspektive, Normschrift).

Darstellungsmotive:

Geometrisch aufgebaute Objekte (nach der Natur, nach Modellen, aus der Vorstellung), Stillleben.

Gestaltung:

Einfache Gefäßformen in verschiedenen Ausführungen und Ansichten, Oberflächengestaltung (ornamental, figural und plastisch), Naturstudien.

Pinsel und Feder (Tusche, Sepia, Tinte) auf verschiedenen

Untergründen, freie und konstruktive Perspektive.

Darstellungsmotive:

Keramische Gefäße. Werkzeichnungen.

Gestaltung:

Stilisierung pflanzlicher Formen, figurale Kompositionen, Farbe (Psychologie, Ästetik, Symbolik), Heraldik (Wappen, heraldische Farben). Vergrößern und Verkleinern keramischer Gefäße, Inhaltsermittlung und Bestimmung für Gefäße.

Mosaik, Baukeramik, Gefäßkeramikformen und Dekorarten.

Kachelöfen:

Bauelemente, Bauformen, Konstruktionszeichnungen. Einsatz von

EDV-Geräten für Zeichenaufgaben.

Gestaltung:

Abstraktion, kreativer Werdegang von Objekten (Ideenskizze, Werkzeichnungen, plastisches Modell).

Aufbereitung, Ausstellungstechniken.

Darstellungsmotive:

Komplexe Objekte.

Gestaltung:

Kreativer Werdegang von Objekten. Einsatz von einfacher

Computergrafik im Entwurfsverfahren.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur Schulung des künstlerischen Formgefühls, exakten Zeichnens und die Anwendbarkeit bei der Herstellung gängiger Produkte des Ausbildungszweiges bzw. in der Fähigkeit zur räumlichen Vorstellung und dem Verstehen technischer Zeichnungen.

Insbesondere im Themenbereich „Gestaltung" ist das Ausgehen von den Fähigkeiten und Neigungen der einzelnen Schüler eine wichtige Voraussetzung für einen bedeutenden Unterrichtsertrag.

Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Verwendung von Naturmodellen und bildlichen Darstellungen erhöht. Exkursionen und Lehrausgänge, insbesondere in Ausstellungen, sollen graphisch aufgearbeitet werden.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen, zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und zur Festlegung und Betreuung fachübergreifender Schülerprojekte ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Technologie" und „Atelier und Werkstätte" wichtig.

13. TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Rohstoffe, Werkstoffe, Hilfsstoffe und Halbfabrikate identifizieren und beurteilen können; er soll ihr Vorkommen, ihre Gewinnung, ihre Eigenschaften, ihre Handelsformen und ihre Verwendung kennen.

Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Bearbeitungsverfahren sowie den Aufbau, die Funktion, die Handhabung und die Wartung der erforderlichen Werkzeuge, Geräte und Maschinen gründlich kennen. Er soll für einen gegebenen Zweck ein rationelles und sicheres Bearbeitungsverfahren auswählen können.

Lehrstoff:

Entstehung, Eigenschaften, Gewinnung, ihre Anwendung und Untersuchung.

Verfahrenstechnik:

Laboratorium, Masseaufbereitung, Töpferei, Gießerei, Industriefertigung, Modellieren, Dekor, Kachelofenbau, Gipsmodellbau.

Aufbereitungsmaschinen:

Rebler, Backenbrecher, Hammermühle, Kollergang, Lösequirl, Rührquirl, Siebe, Membranpumpen, Monopumpen, Filterpressen, Vakuumpressen, Tonschneider, Trommelmühlen. Neuentwicklungen.

Formgebungsmaschinen:

Töpferscheiben, Eindrehspindeln, Gipsspindeln, Strangpressen, Ziehwerkzeuge, Roller, Pressen, Schleifmaschinen, Schneidmaschinen. Neuentwicklungen.

Lärmschutz, Staubschutz, Hitzeschutz. Ergonometrie.

Schutzvorrichtungen:

Mechanische, optische, akkustische Schutzvorrichtungen. MAK-Werte

für toxische Stoffe.

Masseversätze:

Tonwaren, Steingut, Steinzeug, Sinterkeramik, Porzellan, Feuerfeste

Erzeugnisse, Oxidkeramik, Schleifmittel, Gipsverbindungen,

Glasurrohstoffe, Versatzberechnungen.

Verfahren:

Sumpfen, Lösen, Mischen, Entwässern, Kneten, Entlüften, Trocknen, Dekorarten, Brennverfahren, Formgebungsverfahren mit flüssigen, plastischen und trockenen Massen.

Arten, Entwicklung, Anwendung und Prüfung von Versätzen.

Segerformel.

Sondermassen:

Wahl von Anwendungsbeispielen, Durchführung von Masseversuchen,

Ermittlung von Formgebungsverfahren.

Ermitteln von Massen mit bestimmten Eigenschaften, Vorbereitung zur Durchführung von Reihenversuchen für Glasuren, Farben und Engoben.

Eigenschaftsbestimmungen:

Qualitätsbestimmungen und Kontrollen für Rohstoffe, Rohwaren und gebrannte Erzeugnisse.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben des Ausbildungszweiges. Daher wird zB die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften und Verwendung zurücktreten. Besondere Bedeutung kommt der sicheren Identifizierung der Werk- und Hilfsstoffe zu.

Materialproben, bildliche Darstellungen und Modelle erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes; Exkursionen und Lehrausgänge vertiefen das Verständnis für Herstellungs- und Lagerungsverfahren.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeit ist die Zusammenarbeit mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Feuerungs- und Heizungstechnik", „Werkstättenlaboratorium" und „Atelier und Werkstätte" wichtig.

Keramikerzeugung:

Brandkostenermittlung an Ofen- und Betriebssystemen.

Raumheizungen:

Heizsysteme, Kostenermittlungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben des Ausbildungszweiges. Daher wird zB die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften und Verwendung zurücktreten. Besondere Bedeutung kommt der sicheren Identifizierung der Werk- und Hilfsstoffe zu.

Materialproben und bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes; Exkursionen und Lehrausgänge vertiefen das Verständnis für Herstellungs- und Lagerungsverfahren.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Zusammenarbeit mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Fachzeichnen, Entwurf und angewandte EDV", „Werkstättenlaboratorium" und „Atelier und Werkstätte" wichtig.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll fertigungs- sowie betriebspraktische Prüf- und Meßaufgaben, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, lösen und dokumentieren können.

Lehrstoff:

Temperatur, Rauchgase, Unterdruck, Überdruck, Wärmeverlust. Eigenschaftsprüfungen von Engoben- und Glasurversätzen.

Wärmeleitfähigkeit, Speicherfähigkeit, Wasseraufnahmefähigkeit, Druckfestigkeit, Zugfestigkeit. Selbständige Erarbeitung und Eignungsprüfung von Masse-, Engobe-, Glasur- und Farbversätzen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Atelier und Werkstätte" erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instand halten können.

Der Schüler soll geschmackvolle facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren und wiedergeben können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung.

Masseaufbereitung:

Zerkleinern, Lösen, Absieben, Entwässern, Homogenisieren, Lagern.

Modellieren:

Flächengestaltung, Kleinplastiken, Aufbauen.

Töpfern:

Zentrieren, Aufziehen, Kleinserien.

Serienfertigung:

Gießen, Ausformen, Quetschen, Retuschieren.

Gipswerkstätte:

Formengießen, Würfel, Platten, Kerbschnitte.

Oberflächengestaltung:

Engobiertechnik, Ritztechnik, Pinseltechnik, Malhorntechnik.

Glasieren.

Einwiegen von Masseversätzen, Aufbereiten von flüssigen und

plastischen Massen.

Modellieren:

Nachbildung natürlicher Formen. Aufbau und Zusammensetzen von

Gefäßen.

Töpfern:

Einfache Gefäße, Henkel. Dosen (Kleinserien).

Serienfertigung:

Ausformen von Kacheln, Eindrehen, Überdrehen, Gießen und Retuschieren.

Gipswerkstätte:

Gipsdrehkörper, einfache Einrichtungen für Arbeitsformen.

Oberflächengestaltung:

Dekorerstellung nach Vorlage; freies Dekor. Anwendung verschiedener Dekortechniken.

Entwickeln und Bestimmen der Kennwerte von Masseversätzen.

Modellieren:

Reliefs, Boden- und Wandbelagselemente, Kacheln. Figuren- und Gefäßformen nach Vorlage und frei.

Töpfern:

Mehrteilige Gefäßformen, einfache Service mit funktioneller Bindung

und Maßhaltigkeit.

Serienfertigung:

Schwierige Gieß-, Eindreh- und Überformarbeiten, Garnierarbeiten.

Gipswerkstätte:

Mehrteilige Einrichtungen für Gefäß-, Kachel- und Figurarbeitsformen.

Oberflächengestaltung:

Komplexe Dekortechniken auf Flächen und Körpern (Rändern, Linieren). Nach Vorlage und freiem Entwurf.

Brandführung:

Einsetzen von Brenngut, Brandführung nach Weisung.

Kachelofenbau:

Bearbeiten von Kacheln, Aufbereiten von Hilfsstoffen, Aufbau einfacher Kachelofensysteme.

Aufbereiten und Anwenden von Masseversätzen.

Modellieren:

Komplexe Modelle.

Töpfern:

Töpferarbeiten nach Plänen mit Maßverbindlichkeit vom Entwurf bis

zur Ausführung.

Gipswerkstätte:

Gipsarbeiten nach Plänen mit Maßverbindlichkeit vom Entwurf bis zur Ausführung.

Oberflächengestaltung:

Selbstentworfene Dekore.

Brandführung:

Einsetzen von Brenngut, Brandführung mit verschiedener Ofenatmosphäre, Bewertung von Brenngut, Brennkosten.

Kachelofenbau:

Errichten von Kachelöfen, Speicheröfen, Kaminen und Herden nach Plänen. Funktionsübungen.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände sowie des Werkstättenlaboratoriums von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von kunsthandwerklichen Gewerbebetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.

Für die Vermittlung von handwerklichen Arbeitshaltungen wie Gewissenhaftigkeit und Pünktlichkeit ist das Vorbild des Lehrers von höchster Bedeutung.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

17. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1C.

B. Freigegenstände

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1C.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1C.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1C.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1C.

C. Unverbindliche Übungen

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Anlage 1C.

D. Förderunterricht

DEUTSCH

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Anlage1c

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1C.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)