Anlage 1b Lehrpläne - technische, gewerbliche u. kunstgewerbliche Fachschulen

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2006

Anlage 1b

Anlage 1B.5.6

---------------

FACHSCHULE FÜR MODE UND BEKLEIDUNGSTECHNIK

I. Stundentafel

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

Wochenstunden Lehrver-

A. Pflichtgegenstände *1) pflich-

Klasse tungs-

1. 2. 3. Summe gruppe

---------------------------------------------------------------------

KERNBEREICH

1. Religion ........................ 2 2 2 6 (III)

2. Deutsch ......................... 2 2 2 (I)

3. Englisch ........................ 2 2 2 (I)

4. Geschichte und Kultur ........... - 2 - III

5. Wirtschaftsgeographie ........... 2 - - III

6. Biologie und Ökologie ........... 2 - - III

7. Betriebswirtschaft .............. - 2 2 II

8. Rechnungswesen *1) .............. 2 2 2 I

9. Wirtschaftsinformatik ........... 1 - - I

10. Textverarbeitung *1) ............ 1 - - III

11. Politische Bildung und Recht .... - - 2 III

12. Bewegung und Sport .............. 2 2 2 (IVa)

13. Fertigungsplanung und

Arbeitsorganisation *1) ......... - 2 2 II

14. Textiltechnologie ............... 1 2 2 III

15. Entwurf- und Modezeichnen ....... 2 1 2 IVa

16. Schnittkonstruktion, Gradieren

und Modellgestaltung mit CAD .... 2 2 2 II

17. Technologie der

Bekleidungsmaschinen ............ 1 1 II

18. Werkstätte und

Fertigungstechnik ............... 15 11 *2) V

---------------------------------------------------------------------

ERWEITERUNGSBEREICH

a) Ausbildungsschwerpunkte *2)

Bekleidungstechnik

Projektmanagement ............... - 4 4 II

Projektwerkstätte ............... - - 11 V

Modeatelier

Projektmanagement ............... - 4 4 II

Projektwerkstätte ............... - - 11 V

Modedesign

Projektmanagement ............... - 4 4 II

Projektwerkstätte ............... - - 11 V

Modemarketing

Englische Wirtschaftssprache .... - 2 2 I

Projektmanagement ............... - 2 5 II

Projektwerkstätte ............... - - 8 V

b) Schulautonome

Pflichtgegenstände *2) .......... 2 2 2

Pflichtgegenstände mit erhöhtem

Stundenausmaß I-V *3)

Seminare:

Fremdsprachenseminar *4) I

Betriebsorganisatorisches Seminar I

Allgemeinbildendes Seminar III

Fachtheoretisches Seminar III

Praxisseminar IV

---------------------------------------------------------------------

Gesamtwochenstundenzahl 33-39 33-39 33-39 111 *5)

---------------------------------------------------------------------

Wochenstunden Lehrver-

pflich-

Klasse tungs-

1. 2. 3. Summe gruppe

---------------------------------------------------------------------

B. Pflichtpraktikum

4 Wochen Betriebspraxis zwischen der 2. und 3. Klasse.

---------------------------------------------------------------------

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen *2)

Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

---------------------------------------------------------------------

Spielmusik .......................... 1 1 1 3 V

Chorgesang .......................... 1 1 1 3 V

---------------------------------------------------------------------

D. Förderunterricht *2)

Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

---------------------------------------------------------------------

Deutsch ............................. (2) (2) (-) (4) (I)

Englisch ............................ (2) (2) (-) (4) (I)

Rechnungswesen ...................... (2) (2) (-) (4) I

Schnittkonstruktion, Gradieren

und Modellgestaltung mit CAD ...... (2) (2) (-) (4) II

---------------------------------------------------------------------

*1) Mit Computerunterstützung.

*2) Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen. *3) Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

*4) In Amtsschriften ist in Klammer die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*5) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen, siehe im Übrigen Abschnitt III.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Fachschule für Mode und Bekleidungstechnik hat im Sinne der §§ 52 und 58 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, den Schülern jene Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die unmittelbar zur Ausübung der Berufe in der Bekleidungswirtschaft befähigen.

Der Lehrplan umfaßt die Ausbildung in allgemeinbildenden, kaufmännischen, fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichtsgegenständen sowie ein Pflichtpraktikum als Vorbereitung für den Eintritt in das Berufsleben.

Die wesentlichen Ziele der Ausbildung sind Persönlichkeitsbildung, berufliche Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit und soziales Engagement, Kommunikationsfähigkeit in der Muttersprache und in mindestens einer Fremdsprache.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsprobleme unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen.

Der Schüler soll befähigt werden, verantwortungsbewußt und ganzheitlich zu denken und zu handeln. Ausgestattet mit theoretischem Wissen und praktischem Können, soll er zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen herangeführt werden.

Er soll sich mit der Gesellschaft, der Kultur und der Wirtschaft Österreichs und Europas auseinandersetzen und die wechselseitige Abhängigkeit von Wirtschaft und Umwelt sowie die Bedeutung der Zusammenarbeit der Staaten der Europäischen Union mit anderen Staaten Europas und der Welt erkennen.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

IIIa. Allgemeine Bestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Kern- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand "Religion"), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht zu nehmen.

IIIb. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel

In der Stundentafel ist für die einzelnen Klassen im Bereich der Pflichtgegenstände die Gesamtwochenstundenzahl in einem Rahmen vorgegeben. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind die Wochenstunden der einzelnen Pflichtgegenstände in den einzelnen Klassen innerhalb des in der Stundentafel vorgesehenen Rahmens so festzulegen, dass die Gesamtwochenstundenzahl der Ausbildung erreicht wird. Dabei ist auf Basis eines pädagogischen Konzeptes sowie unter Abstimmung auf die schulautonomen Schwerpunktsetzungen vorzugehen. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben bei der Neufestsetzung der Wochenstundenverteilung das allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten zu beachten.

Die in der Stundentafel enthaltene Aufteilung der Wochenstunden der Pflichtgegenstände (Kern- und Erweiterungsbereich) kann nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:

  1. 1. Ein Pflichtgegenstand des Kernbereiches mit bis zu vier Gesamtwochenstunden darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand des Kernbereiches mit mehr als vier Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden vermindert werden, wobei kein Pflichtgegenstand zur Gänze entfallen darf. Pflichtgegenstände, die nicht über die gesamte Ausbildungsdauer angeboten werden, sind in aufeinander folgenden Klassen zu führen.
  2. 2. Im Verlauf der gesamten Ausbildung können im Ausmaß von maximal sechs Wochenstunden im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände Pflichtgegenstände vertieft und erweitert werden und/oder Seminare geführt werden.
  3. 3. Der schulautonom gewählte Ausbildungsschwerpunkt darf im Verlauf der gesamten Ausbildung nicht weniger als 15 Wochenstunden betragen.

    Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen verändert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.

    Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 3. Klasse) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

IIIc. Schulautonomer Erweiterungsbereich

Ausbildungsschwerpunkte sind Pflichtgegenstände, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist der an ihr zu führende Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Klassen, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden.

Die Seminare (eines oder mehrere) dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen.

Werden an der Schule (den einzelnen Klassen) ein oder mehrere Seminare geführt, so hat deren Auswahl sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und ihres Stundenausmaßes schulautonom zu erfolgen.

Die schulautonome Blockung von Wochenstunden im Bereich der Seminare ist zulässig.

IIId. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht

Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und unverbindliche Übungen, ein Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden. Soweit im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Freigegenstände, unverbindliche Übungen sowie ein Förderunterricht geschaffen werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen die Bildungs- und Lehraufgabe, den Lehrstoff und die didaktischen Grundsätze zu enthalten. Sofern durch schulautonome Lehrplanbestimmungen ein geändertes Stundenausmaß vorgesehen wird, können die Bildungs- und Lehraufgabe, der Lehrstoff und die didaktischen Grundsätze schulautonom entsprechend geändert werden.

IV. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Unterricht ist fächerübergreifend auszurichten und hat auf regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten einzugehen. Die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung soll gefördert werden.

Dem Unterricht soll eine ständige Absprache zwischen Lehrern verwandter Unterrichtsgegenstände vorausgehen, damit das fächerübergreifende Denken und Verstehen gewährleistet wird. In den allgemeinbildenden und kaufmännischen Unterrichtsgegenständen ist dort, wo es die Unterrichtsinhalte zulassen, der Bezug zur Bekleidungswirtschaft herzustellen.

Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen.

Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur zu berücksichtigen.

Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Hochsprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Der Schüler ist auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen. Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.

Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung von Frauen und Männern.

Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen.

Der Lehrer soll daher die Methode seines Unterrichts so wählen, daß der Schüler Neues mit Interesse aufnimmt und lernt, das Wesentliche zu erkennen.

In die Unterrichtsgestaltung, insbesondere in den fachtheoretischen und fachpraktischen Gegenständen, sind nach Möglichkeit die neuesten technischen Entwicklungen (zB CAD) einzubeziehen.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

  1. a) Katholischer Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004.

  1. b) Evangelischer Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 515/1991.

  1. c) Altkatholischer Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 279/1965.

  1. d) Islamischer Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983.

  1. e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

  1. f) Neuapostolischer Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 269/1986.

  1. g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der

    letzten Tage

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.

  1. h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988.

  1. i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991.
  1. j) Buddhistischer Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 255/1992.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN

DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN,

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

KERNBEREICH

2. DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

    Normative Sprachrichtigkeit:

    Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln. Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke.

Grammatische Grundstrukturen (Wörter, Satzglieder, Sätze).

Mündliche Kommunikation:

Darstellung von Sachverhalten (Erlebtem, Gehörtem, Gesehenem, Gelesenem) in Standardsprache. Telefonat.

Lesen und Vortragen von Texten.

Schriftliche Kommunikation:

Formen des Erzählens; praxisnahe Textformen (Bericht, Inhaltsangabe, Kurzfassung).

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Behandlung von Themenkreisen aus dem Erlebnisbereich des Schülers

(Motive, Themen, formale Aspekte von Texten).

Medien:

Massenmedien (Arten und Funktionen der Printmedien).

  1. 2. Klasse:

    Mündliche Kommunikation:

Lesen und Vortragen von Texten.

Schriftliche Kommunikation:

Freies Mitschreiben; praxisnahe Textformen (Protokoll, Exzerpt,

Lebenslauf, Bewerbungsschreiben; Charakteristik, Beschreibung).

Analysieren, Argumentieren, Appellieren.

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themenkreisen (Motive, Themen und formale Aspekte von Texten).

Medien:

Massenmedien (Arten und Funktionen audiovisueller Medien).

Werbung und Konsumverhalten.

  1. 3. Klasse:

    Normative Sprachrichtigkeit:

Strukturen der Gegenwartssprache, Sprachschichten, Sprachwandel.

Mündliche Kommunikation:

Darstellung von problemorientierten Standpunkten.

Referat. Diskussion.

Lesen und Vortragen von Texten.

Kommunikationstechniken (Rollenspiel, nonverbale Kommunikation, Einstellungsgespräch).

Schriftliche Kommunikation:

Analysieren, Argumentieren, Appellieren, Kommentieren.

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Literarische Gattungen anhand ausgewählter Beispiele der Gegenwartsliteratur.

Medien:

Gestalten von und mit Medien (Erstellung von Videoclips, Herstellung einer Schülerzeitung; Nachrichtensendung).

Informationsquellen (Werke, Institutionen; Bibliotheksnutzung).

Schularbeiten:

  1. 1. und 2. Klasse: je 2 einstündige Schularbeiten;
  2. 3. Klasse: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten.

3. ENGLISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

    Integration der Vorkenntnisse.

    Themen aus dem persönlichen Umfeld des Schülers.

    Aktuelle Themen.

Situationen des täglichen Lebens.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

  1. 2. Klasse:

    Themen aus dem sozialen Umfeld der Schüler.

Kulturelle und soziale Besonderheiten der englischsprachigen

Länder.

Aktuelle Themen.

Standardsituationen der beruflichen Praxis.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

  1. 3. Klasse:

    Themen mit vorwiegendem Bezug auf Österreich.

    Kulturleben.

    Aktuelle Themen.

    Standardformen der Korrespondenz.

Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).

Schularbeiten:

  1. 1. und 2. Klasse: je zwei einstündige Schularbeiten;
  2. 3. Klasse: zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.
  1. 4. GESCHICHTE UND KULTUR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

  1. 2. Klasse:

Bedeutende soziale, kulturelle, politische und ökonomische Faktoren für die Entwicklung der modernen Gesellschaft von den Anfängen bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts.

Entwicklungen nach dem Ersten Weltkrieg:

Neuordnung Europas.

Österreich in der Ersten Republik.

Totalitäre Ideologien und Systeme (Politik, Verfolgung,

Widerstand; Antisemitismus, Faschismus in Österreich). Krise der Demokratien.

Internationale Organisationen.

Außereuropäische Entwicklungen.

Zweiter Weltkrieg.

Gesellschaft, Frauenpolitik, Wirtschaft, Wissenschaft, Technik,

Kultur; Mode.

Entwicklungen in Österreich.

Zeitalter des Pluralismus:

Vereinte Nationen.

Ost-West-Konflikt (Blockbildung, Krisenherde).

Einigung Europas.

Dekolonisation und Bewegung der Blockfreien.

Rassismus, Alternativbewegungen, Terrorismus, soziale Konflikte.

Nord-Süd-Konflikt.

Gesellschaft, Wirtschaft (Sozialpartnerschaft; Wirtschaftswachstum

und Ökologie, Wissenschaft, Technik).

Kultur und Mode als Wirtschaftsfaktor.

Entwicklungen in Österreich (Zweite Republik).

Welt im Umbruch:

Revolutionen im Osten, Zusammenbruch der sozialistischen

Staatengemeinschaft.

Neonationalismus und multikulturelle Gesellschaft.

Rollenverständnis der Frau.

Europäische Integration.

Migrationsprobleme.

Aktuelle zeitgeschichtliche Themen.

  1. 5. WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

Orientierung auf der Erde.

Raum und Gesellschaft:

Demographische Strukturen und Prozesse, Sozialstrukturen, Mobilität, sozialer Wandel, städtische Siedlung und ländlicher Raum.

Wirtschaftssysteme und Wirtschaftsräume:

Wirtschaftsgeographische Begriffe, Wirtschaftsordnungen,

Wirtschaftsregionen. Europäische Integration.

Länder der Dritten Welt:

Typen, Merkmale, soziale und wirtschaftliche Probleme.

Schwellenländer, Entwickungspolitk (Anm: richtig: Entwicklungspolitik) und ihre Folgen.

Industrieländer:

Typen, Merkmale, Probleme. Strukturen des Arbeitsmarktes.

Standortfaktoren und Strukturveränderungen von Industriegebieten (insbesondere im Hinblick auf die Bekleidungs- und Textilindustrie), Freizeitgesellschaft.

Großregionen:

Naturpotential, Raum und Gesellschaft, Wirtschaftsräume, Verkehr,

politische Gliederung, Krisengebiete.

Österreich:

Naturpotential, Raum und Gesellschaft, Wirtschaftsräume, Verkehr,

politische Gliederung. Aktuelle Entwicklungen.

  1. 6. BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

    Allgemeine Biologie:

Biologische Strukturen und Funktionen. Mikroorganismen.

Somatologie:

Anatomie und Physiologie der menschlichen Organsysteme; Entwicklung des Menschen, Sexualität, Sexualhygiene und Familienplanung; Ontogenese des Kindes.

Körperbewußtsein und Körperhygiene, Psychohygiene und Streßbewältigung.

Gefährdung des Menschen durch Umweltfaktoren; Suchtgifte und Abhängigkeitsproblematik.

Vorbeugung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten.

Erste Hilfe.

Arbeitshygiene:

Arbeitsplatz und -rhythmus; Arbeitshaltung und -kleidung; Gefahren am Arbeitsplatz, Unfallverhütung; gesundheitliche Schädigung durch Werkstoffe und Betriebsmittel; Gefahren des elektrischen Stromes; Feuerschutzmaßnahmen; rechtliche Grundlagen des arbeitshygienischen Dienstnehmerschutzes (Arbeitsinspektorat).

Ökologie:

Naturnahe und naturferne Ökosysteme. Das biologische Gleichgewicht

und seine Beeinflussung durch den Menschen.

Humanökologie: Probleme der Umweltgestaltung, Umwelt- und Naturschutz.

7. BETRIEBSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

  1. 2. Klasse:

    Grundlagen der Wirtschaft:

    Bedarf, Bedürfnisse, Markt.

Wirtschaft, Wirtschaftssubjekt, Wirtschaftsobjekt.

Betrieb:

Betriebsarten; betriebliche Leistungsbereiche. Standortwahl.

Kaufvertrag:

Rechtsgrundlagen, Bestandteile, Form, Usancen; Abwicklung (Anbahnung, Abschluß, Lieferung; Zahlung). Vertragswidrige Erfüllung (Lieferung mangelhafter Ware; Liefer-, Annahme-, Zahlungsverzug);

Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag;

Konsumentenschutz.

Personalwesen:

Aufnahme, Arbeitsvertrag, Kollektivvertrag.

Auflösung des Dienstverhältnisses.

Betriebliche und überbetriebliche Interessenvertretungen. Arbeitsmarkt. Mitarbeiterauswahl und -motivation. Arbeitsplatzgestaltung; Humanisierung der Arbeitswelt.

Schriftverkehr im Personalbereich (Bewerbung; Lebenslauf; Kündigung, Arbeitszeugnis).

  1. 3. Klasse:

    Wechsel:

Regelmäßiger Wechselumlauf.

Unternehmung:

Handelsrecht (Kaufmannseigenschaft, Firma, Vollmachten in der Unternehmung, Firmenbuch).

Unternehmensgründung; Rechtsformen; Einflußfaktoren bei der Wahl

der Rechtsform.

Produktionsbetriebe:

Handwerk, Industrie.

Dienstleistungsbetriebe:

Handelsbetriebe, Kreditinstitute; Versicherungsbetriebe.

Gewerbe:

Gewerbeordnung; Einteilung der Gewerbe; Berechtigungen; Antritt, Ausübung, Übergang, Endigung; Gewerbebehörden und -verfahren.

Finanzierung und Investition:

Arten, Finanzierungsgrundsätze. Investitionsplanung und -entscheidung.

8. RECHNUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

    Wirtschaftliches Rechnen:

Prozentrechnung, Grundzüge der Zinsenrechnung.

Grundlagen des Rechnungswesens:

Begriff, Aufgaben und rechtliche Grundlagen; Buchführungssysteme

(Überblick).

System der doppelten Buchführung:

Begriff und Merkmale; Konto; Konteneröffnung, Verbuchung von

Geschäftsfällen, Kontenabschluß; Kontenarten, Kontenrahmen und Kontenplan, Bilanz und Erfolgsrechnung.

Umsatzsteuer:

System und gesetzliche Bestimmungen; Erfassung von Umsatzsteuer und Vorsteuer.

Beleg und Belegwesen.

Verbuchung von Geschäftsfällen:

Kontierung und Verbuchung einfacher laufender Geschäftsfälle;

Organisation:

Buchführungsvorschriften; Bücher der doppelten Buchführung (Journal, Hauptbuch, Hilfs- und Nebenbücher).

  1. 2. Klasse:

    Grundzüge des Jahresabschlusses:

    Waren- und Materialbewertung;

    Anlagenabschreibung.

    Rechnungsabgrenzung, Rückstellungen, Forderungsbewertung.

Erfolgsermittlung bei der Einzelunternehmung.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.

Organisation:

Buchführung in Klein- und Mittelbetrieben (besonders bei EDV-Einsatz); Zusammenarbeit mit dem Steuerberater.

Computerunterstütztes Rechnungswesen:

EDV-Einsatz in der Finanzbuchführung (Eröffnung, Buchen von Geschäftsfällen, Verwaltung von Debitoren und Kreditoren, Fakturierung, Lagerverwaltung, Anlagenbuchführung, Monatsabschluß und Jahresabschluß anhand einer Belegsammlung).

  1. 3. Klasse:

    Kostenrechnung:

Begriffe; Kostenrechnungssysteme im Überblick; Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen.

Ist-Kostenrechnung zu Vollkosten (Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung).

Kalkulation in Handels- sowie in Produktionsbetrieben.

Steuern:

Einteilung; Steuerermittlung (Steuererklärung, Betriebsprüfung),

Steuerentrichtung (Vorschreibung, Termine).

Personalverrechnung:

Abrechnung laufender Bezüge, von Zulagen, Zuschlägen,

Sonderzahlungen; Lohn- und Gehaltsverbuchung; Abrechnung der

lohnabhängigen Abgaben.

Computerunterstütztes Rechnungswesen:

EDV-Einsatz in der Personalverrechnung

(Dienstnehmer-Stammdatenverwaltung, Lohnartenverwaltung;

Auswertungen).

Schularbeiten:

  1. 1. - 3. Klasse: je zwei einstündige Schularbeiten.
  1. 9. WIRTSCHAFTSINFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

    Informationsverarbeitungssysteme:

Aufbau, Funktion, Zusammenwirken der Komponenten. Betriebssysteme.

Bedienung.

Standardsoftware:

Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Grafik, Datenbanken.

Auswirkungen der Informationsverarbeitung:

Individuum, Gesellschaft.

Datensicherheit, Datenschutz, Schutz geistigen Eigentums.

Zwei einstündige Schularbeiten.

10. TEXTVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll unter Einsatz eines Textverarbeitungsprogrammes einfache Schriftstücke aus dem berufsbezogenen und persönlichen Bereich formal richtig und praxisgemäß anfertigen können.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

Zehnfinger-Tastschreiben aller Zeichen der Computertastatur. Schreibfertigkeit von etwa 120 Bruttoanschlägen in der Minute.

Textgestaltung:

Einfache genormte und ungenormte Schriftstücke aus dem beruflichen und persönlichen Bereich.

Grundfunktionen eines Textverarbeitungsprogrammes.

Grundbegriffe des Layouts und der Typographie.

Zwei einstündige Schularbeiten.

  1. 11. POLITISCHE BILDUNG UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

  1. 3. Klasse:

    Staat:

Staatselemente, Aufgaben des Staates, Staats- und Regierungsformen.

Völkerrecht:

Internationale Beziehungen und Organisationen; Friedenssicherung.

Österreichische Bundesverfassung:

Leitende Grundsätze (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches und rechtsstaatliches Prinzip; Neutralität, umfassende Landesverteidigung; Umweltschutz, Menschenrechte). Gesetzgebung des Bundes und der Länder, Verwaltung (Aufbau, Körperschaften mit Selbstverwaltung). Österreich und Europa.

Politische Willensbildung:

Politische Parteien, Interessenvertretungen, Medien.

Rechtsstruktur:

Arten des Rechts, Auslegung, Zugang zum Recht.

Gerichtsbarkeit (Instanzen, Gerichtsverfahren). Kontrolle der Staatsgewalt (Höchstgerichte, Volksanwaltschaft, Rechnungshof).

Privatrecht:

Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Schuldrecht; Vertrags-,

Schadenersatz-, Konsumentenschutzrecht.

Arbeits- und Sozialrecht:

Individuelles und kollektives Arbeitsrecht; Sozialversicherung.

Grundzüge des Strafrechts.

  1. 12. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.

  1. 13. FERTIGUNGSPLANUNG UND ARBEITSORGANISATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

  1. 2. Klasse:

Lernen und Lerntechniken.

Arbeitsstudium:

Ziele und Grundlagen. Arbeitssystem, Arbeitsverfahren, Arbeitsmethode, Arbeitsleistung, IST-SOLL, Arbeitsteilung.

Ergonomie:

Leistung, Leistungsänderung, Formen der Arbeit, Belastung und Beanspruchung, Umwelteinflüsse.

Betriebsorganisation:

Planung und Steuerung, Auftrag, Erzeugnisgliederung, Fertigungs- und Arbeitsplan, Arbeitsverteilungsplan.

Analyse:

Daten- und Ablaufarten. Ablaufanalyse, Ist- und Sollzustand. Methoden und Technik der Systemgestaltung. Erzeugnisgliederung bei der Wertanalyse.

Computerunterstützte Fertigungs- und Arbeitsplanung:

Erstellen der erforderlichen Arbeitsunterlagen im Rahmen der Arbeitsvorbereitung (Arbeitsplanung und Arbeitsoptimierung).

  1. 3. Klasse:

    Synthese:

Zeiten und Zeitarten. Datenermittlung durch Zeitaufnahme. Leistungsgrad, Durchführung und Auswertung von Zeitaufnahmen. Verteilzeitaufnahme. Planzeiten. Multimomentaufnahme.

Computerunterstützte Datenauswertung:

Erfassen, Bearbeiten und Auswerten von Daten (Zeitaufnahme, Vorgabezeitermittlung, Verteilzeitermittlung, Multimomentauswertung).

  1. 14. TEXTILTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

    Textile Fasern, textile Fäden und Fertigprodukte:

Faserstoffaufbau natürlicher Faserstoffe unter Einbeziehung der daraus resultierenden Eigenschaften und möglicher Eigenschaftsveränderungen. Naturfasern.

Material- und Stoffsammlung.

  1. 2. Klasse:

    Wichtige Chemiefasern:

    Chemiefasern aus natürlichen und synthetischen Polymeren.

Fasern aus dem High-Tech-Bereich.

Textile Fäden:

Prinzip des Spinnens; Spinnverfahren.

Textile Flächen:

Bindungen. Webvorbereitung; Weben. Fadenverbundstoffe.

Faserverbundstoffe. Kombinierte Verbundstoffe.

Material- und Stoffsammlung.

  1. 3. Klasse:

    Veredlung:

Vorbereitungsarbeiten. Farbgebung. Ausrüstung. Vollendungsarbeiten.

Texitlkennzeichnung:

Textilpflegekennzeichnung; Umweltproblematik.

Qualitätsbestimmung:

Faseruntersuchungen. Stoffuntersuchungen.

Material- und Stoffsammlung.

  1. 15. ENTWURF- UND MODEZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

    Farbenlehre:

Farbkreis und Farbkompositionen.

Naturstudien:

Proportionslehre der menschlichen Figur; Faltenwurf und modische

Details.

Entwürfe und Werkzeichnungen für die Werkstätte.

  1. 2. Klasse:

    Proportionsstudien für die Werkzeichnung; Detailskizzen. Entwürfe und Werkzeichnungen für die Werkstätte.

  1. 3. Klasse:

    Figurales Zeichnen:

Proportions- und Bewegungsstudien für die Modezeichnung. Entwürfe und Modezeichnungen nach Themenstellung.

Entwürfe und Werkzeichnungen für die Projektwerkstätte.

  1. 16. SCHNITTKONSTRUKTION, GRADIEREN UND MODELLGESTALTUNG MIT CAD

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

    Maßnehmen:

Maßtabellen. Merkmale von Körper- und Proportionsmaßen.

Schnittkonstruktion:

Rock-, Hemd-, Blusen- und/oder Kleidergrundschnitte.

Ärmel- und Kragenformen.

Modifizieren von Grundschnitten mit CAD-Unterstützung.

  1. 2. Klasse:

    Schnittkonstruktion mit CAD-Unterstützung:

    Rock-, Hosen- und Kleiderschnitte.

    Ärmel- und Kragenformen.

    Schnittschablonen für Rock, Hose und Kleid.

Größensatz und Schnittlagenbilder.

Gradieren mit CAD-Unterstützung:

Gradiertechnik.

Gradieren von Grundformen.

  1. 3. Klasse:

    Schnittkonstruktion mit CAD-Unterstützung:

    Schnitte für DOB und/oder HAKE.

    Modellschnitte, Schnittentwicklung und Schnittschablonen.

Größensatz und Schnittlagebilder.

Gradieren mit CAD-Unterstützung:

Gradieren von Modellen für DOB und/oder HAKE.

Schularbeiten:

  1. 1. und 2. Klasse: vier ein- oder zweistündige Schularbeiten;
  2. 3. Klasse: drei zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
  1. 17. TECHNOLOGIE DER BEKLEIDUNGSMASCHINEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

    Nähtechnik:

Nähstich, Stichtypen.

Betriebsmittel der Bekleidungswirtschaft:

Zuschnitt, Einrichten, Nähen, Bügeln.

Technologie der Nähmaschinen:

Steppstichnähmaschinen, Kettenstichnähmaschinen.

Aufbau, Funktion, Bedienung, Einsatz.

Transporteinrichtungen.

Spezialmaschinen der Stepp- und Kettenstichnähmaschinen.

Maschinenantriebe und Automation.

Technologie der Zuschneidemaschinen:

Aufbau, Funktion, Bedienung, Einsatz.

Technologie der Bügelmaschinen:

Aufbau, Funktion, Bedienung, Einsatz.

  1. 2. Klasse:

    Technologie der Nähmaschinen:

Problemlösungen im Nähprozeß.

Technologie der Zuschneidemaschinen:

Einsatz von Zuschneideautomaten.

Technologie der Bügel- und Fixiermaschinen:

Bügel- und Fixierfaktoren.

Arbeitssicherheit und Unfallverhütung.

  1. 18. WERKSTÄTTE UND FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

    Methoden des Hand- und Maschinnähens und des Bügelns.

Basis- und Methodentraining.

Werkstücke aus leicht zu verarbeitenden Materialien in Einzel- und industrieller Fertigung:

Arbeits- und Freizeitkleidung, Rock, Blusen und/oder Hemd.

Detailarbeiten zu den genannten Werkstücken.

Betriebsmitteleinsatz in der Fertigung:

Doppelsteppstichnähmaschinen, Überwendlingsmaschinen, Wäscheknopflochautomat, Bügelanlagen und Zuschneidemaschinen.

Fertigungstechnik:

Verarbeitungstechnik der Werkstücke; technische Details.

Arbeitsplanung und Qualitätsbestimmung, Arbeitssicherheit beim Einsatz der Betriebsmittel.

  1. 2. Klasse:

    Werkstücke aus unterschiedlichen Materialien in Einzel- und industrieller Fertigung:

    Rocke, Kleid, Hose, modische Kombination; Herrenbekleidung. Technische Detailarbeiten zu den genannten Werkstücken.

Betriebsmitteleinsatz in der Fertigung entsprechend den Verarbeitungstechniken.

Fertigungstechnik:

Verarbeitungstechnik der Werkstücke; technische Details.

Materialbedarfs- und Arbeitsablaufplanung für die Werkstücke.

Fixiertechniken.

Kriterien der Qualitätskontrolle.

ERWEITERUNGSBEREICH

  1. a) Ausbildungsschwerpunkte

BEKLEIDUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

  1. 2. Klasse:

    Projektmanagement:

    Auftragsbearbeitung, Produktionsplanung und -steuerung mit EDV:

    Organisation von Stammdaten.

Erstellen von Produktionspapieren.

Schnittkonstruktion, Gradieren und Modellgestaltung mit CAD unter dem Aspekt der betrieblichen Umsetzbarkeit.

  1. 3. Klasse:

    Projektmanagement:

    Auftragsbearbeitung, Produktionsplanung und Steuerung mit EDV:

    Bearbeiten von Aufträgen nach vorgegebenen Stammdaten. Erstellen von Produktionsunterlagen für Planung und Steuerung sowie für Materialdisposition und Logistik.

    Technologie der Bekleidungsmaschinen:

    Installierung und Einsatz von Zusatzgeräten im Nähprozeß.

    Automateneinsatz.

    Justier- und Umrüstarbeiten.

Arbeitssicherheit und Unfallverhütung.

Schnittkonstruktion, Gradieren und Modellgestaltung mit CAD:

Erstellen von Modellschnitten; Schnittentwicklung und Herstellung von Schnittschablonen für die Projektwerkstätte unter dem Aspekt der betrieblichen Umsetzbarkeit.

Kriterien der Qualitätssicherung.

Projektwerkstätte:

Werkstücke der DOB und HAKA in industrieller Fertigung unter

Anwendung aktueller Arbeitstechniken und aller bekleidungs- und

maschinentechnischen Grundlagen.

Projekte:

Durchführung von Produktionsprogrammen entsprechend den Betriebsabläufen der Bekleidungswirtschaft auf Grundlage der Daten des Projektmanagements.

MODEATELIER

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

  1. 2. Klasse:

    Projektmanagement:

    Individuelle Entwürfe für Werkstücke in Einzelfertigung mit erhöhten kreativen und technischen Anforderungen. Erforderliche Schnitterstellung und Modellschnittgestaltung mit

    CAD.

    Technische Details des Projektwerkstückes.

    Materialbedarfsermittlung, Arbeitsablauferstellung.

    Präsentation des Projektwerkstückes.

  1. 3. Klasse:

    Projektmanagement:

    Fertigungstechnik:

    Erkennen und Beheben von Paßformfehlern.

    Ergänzende Verarbeitungstechniken für schwierig zu verarbeitende

    Materialien.

    Einsatz der Betriebsmittel entsprechend den Verarbeitungstechniken.

Materialbedarfsermittlung, Arbeitsablauferstellung.

Schnittkonstruktion, Gradieren und Modellschnittgestaltung mit CAD:

Schnitterstellung für die Projektwerkstätte.

Entwurf- und Modezeichnen:

Modezeichnungen für die Projektwerkstätte.

Kreatives Gestalten von Einzel- und Gemeinschaftsprojekten.

Projektwerkstätte:

Damenoberbekleidung: Werkstücke in französischer und englischer Machart in Einzelfertigung nach eigenen Entwürfen aus anspruchvollen aktuellen Materialien unter Berücksichtigung spezifischer technischer Details.

Herrenbekleidung in Einzelfertigung unter Berücksichtigung

spezifischer technischer Details.

Projekte:

Durchführung von Produktionsprogrammen entsprechend den Betriebsabläufen der Bekleidungswirtschaft auf Grundlage der Daten des Projektmanagements.

MODEDESIGN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

  1. 2. Klasse:

    Projektmanagement:

    Entwurf- und Modezeichnen:

    Kollektionserstellung unter dem Aspekt der betrieblichen

Umsetzbarkeit.

Schnittkonstruktion, Gradieren, Modellgestaltung mit CAD:

Modifizieren von Grundformen.

Modellieren.

Modepräsentation:

Präsentation von Kollektionen.

Vorführtechnik.

  1. 3. Klasse:

    Projektmanagement:

    Entwurf- und Modezeichnen:

    Kollektionserstellung unter dem Aspekt der betrieblichen

Umsetzbarkeit.

Schnittkonstruktion, Gradieren, Modellgestaltung mit CAD:

Modellschnitte, Schablonenerstellung

Modepräsentation:

Präsentation von Kollektionen.

Vorführtechnik.

Gesamtplanung einer Kollektion oder eines Produktionsauftrages unter

künstlerischen, technischen, wirtschaftlichen und ergonomischen

Gesichtspunkten.

Kriterien der Qualitätssicherung.

Projektwerkstätte:

Erstellen der erforderlichen Planungsunterlagen.

Fertigung von Werkstücken (DOB und HAKA), vorwiegend als Kollektion, aber auch in industrieller Fertigung.

Projekte:

Erstellung einer Kollektion oder Durchführung von Produktionsprogrammen entsprechend den Betriebsabläufen der Bekleidungswirtschaft auf Grundlage der Daten des Projektmanagements.

MODEMARKETING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Englische Wirtschaftssprache:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

  1. 2. Klasse:

    Englische Wirtschaftssprache:

    Mündliche und schriftliche Bearbeitung berufsbezogener Texte:

    Bericht und Zusammenfassung.

    Situative Sprachbeherrschung (berufsrelevante Gesprächsmodelle). Übertragung von berufsbezogenen Texten aus der und in die Fremdsprache unter Beachtung der betrieblichen Verwertbarkeit.

    Projektmanagement:

    Marketing:

    Gesellschaftliche Grundlagen und Umfeld des Marketing.

    Ablauf marktwirtschaftlicher Vorgänge.

Standortwahl.

Beschaffungspolitik der Bekleidungsbranche:

Festlegung des Beschaffungsprogramms.

Preisbildung, Vertragsbedingungen.

Beschaffungsmethoden und -organisation.

Wahl der Bestellmengen und -termine.

Logistik der Lagerhaltung. Ermittlung der wichtigsten

Lagerkennzahlen.

Besonderheiten der Beschaffungspolitik im Modehandel

(Beschaffungsquellen, Sortimentsplanung).

Innerbetriebliche Logistik:

Fertigungsstruktur; Auslastungsplanung; Qualitätssicherung.

Modepräsentation:

Gestaltung von Accessoires.

Arrangieren von Vitrinen, Schaufenstern, Ausstellungen,

Verkaufsräumen.

Vorführtechnik.

  1. 3. Klasse:

    Englische Wirtschaftssprache:

    Mündliche und schriftliche Bearbeitung berufsbezogener Texte:

    Exzerpt und Verarbeitung für betriebsbedingte Erfordernisse. Situative Sprachbeherrschung (anspruchsvollere berufsrelevante Gesprächsmodelle).

    Übertragung von schwierigeren berufsbezogenen Texten aus der und in die Fremdsprache unter Beachtung der betrieblichen Verwertbarkeit.

    Projektmanagement:

    Marketing:

    Absatzpolitik der Bekleidungsbranche:

    Marktforschung und Analyse von Modetrends.

    Absatzplanung (Ziele und Strategien).

    Produktentwicklung, Kollektionserstellung.

    Preispolitik, Vertragsbedingungen.

    Absatzwege.

    Neue Wege des Marketing (zB Franchising).

    Planung und Gestaltung der Werbung.

    Verkaufsförderung.

    Organisation des Außendienstes.

Umgang mit Kunden, Verkaufsgespräch.

EDV-unterstützter Einsatz absatzpolitische Instrumente:

Fallstudien, Planspiele.

Einsatz der EDV im Marketing: Graphiken, Tabellenkalkulation,

Desktop-Publishing.

Modepräsentation:

Produktpräsentation.

Moderation.

Organisation von Veranstaltungen.

Produktionsplanung mit EDV:

Erstellen der erforderlichen Produktionspapiere mit EDV (Arbeitsplan, Arbeitsverteilungsplan, Maschinenplan, Qualitätsanforderung, Materialstückliste usw.)

Projektwerkstätte:

Werkstücke der Damenoberbekleidung in industrieller und/oder Einzelfertigung unter Anwendung aktueller Arbeitstechniken und aller bekleidungs- und maschinentechnischer Grundlagen.

Projekte:

Durchführung von Veranstaltungen aus dem Bereich der Modepräsentation oder von Produktionsprogrammen entsprechend den Betriebsabläufen der Bekleidungswirtschaft auf Grundlage der Daten des Projektmanagements.

  1. b) Schulautonome Pflichtgegenstände

Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.

Folgende Varianten können vorgesehen werden:

  1. 1. die Erhöhung des Stundenausmaßes eines oder zweier Pflichtgegenstände um insgesamt zwei Wochenstunden je Klasse oder
  2. 2. ein oder zwei Seminare mit insgesamt zwei Wochenstunden je Klasse oder
  3. 3. ein Seminar mit einer Wochenstunde und die Erhöhung des Stundenausmaßes eines Pflichtgegenstandes um eine Wochenstunde je Klasse.

PFLICHTGEGENSTÄNDE MIT ERHÖHTEM STUNDENAUSMASS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll im jeweiligen Pflichtgegenstand vertiefte und/oder erweiterte Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben.

Didaktische Grundsätze:

Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können in folgenden

Formen geführt werden:

  1. 1. durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Klassen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist und/oder
  2. 2. durch Fortführung des Pflichtgegenstandes in einer oder mehreren Klassen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint.

    Für Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffumschreibungen festgelegt werden. Bei Erhöhung des Stundenausmaßes laut Z 2 sind solche zusätzlichen Angaben in jedem Fall erforderlich.

    Soferne in der Bildungs- und Lehraufgabe oder im Lehrstoff Zusätze festgelegt werden, sind diese mit den entsprechenden Bestimmungen des jeweiligen Pflichtgegenstandes sorgfältig abzustimmen. Es ist darauf zu achten, daß im Lehrstoff der einzelnen Klassen auch im Hinblick auf die übrigen Pflichtgegenstände keine Überschneidungen auftreten.

    Ein Pflichtgegenstand mit erhöhtem Stundenausmaß ist als Einheit auch im Sinne der Leistungsfeststellung und -beurteilung anzusehen.

SEMINARE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll sich zusätzlich zu den im Kernbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung seines kreativen und kommunikativen Potentials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluß der Schule in seinem Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.

Lehrstoff:

Inhalte, die nicht durch eine Ergänzung oder Vertiefung bereits im Lehrplan enthaltener Pflichtgegenstände vermittelt werden können.

Fremdsprachenseminar:

Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß

wie im Fremdsprachenunterricht des Kernbereichs.

Betriebsorganisatorisches Seminar:

Simulation der Realsituation (Übungsfirma) um dem Schüler zu ermöglichen, die in Betrieben der Wirtschaft anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten unter Verwendung der Fachsprache mit Hilfe branchenüblicher Software auszuführen. Insbesondere soll der Schüler Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbständig erfüllen und im Team arbeiten.

Allgemeinbildendes Seminar:

Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit

berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Fachtheoretisches Seminar:

Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich

erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu

nehmen.

Praxisseminar:

Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.

Didaktische Grundsätze:

Der durch die Stundentafel vorgegebene Rahmen soll von der Schule in ihrer pädagogischen Verantwortung und nach Maßgabe ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schüler mit Inhalten erfüllt werden, die in den Pflichtgegenständen nicht erfaßte Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, daß diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.

Das gewählte Seminar ist in der Bildungs- und Lehraufgabe und im Lehrstoff im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zugrundezulegen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.

Betriebsorganisatorisches Seminar: Für jede Übungsfirma ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten, wobei Absprache mit den Lehrern anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten zu halten ist. Im Bedarfsfall kann ein Bezug zu anderen einschlägigen Pflichtgegenständen hergestellt werden.

Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf ein Jahr oder auf mehrere erstrecken; der Wechsel zwischen verschiedenen Seminaren für aufeinanderfolgende Schülerjahrgänge kann rasch erfolgen, ein Seminar kann aber auch über mehrere Klassen beibehalten werden.

Besonders in den Seminaren sollen die Schüler durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage versetzt werden, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülern und Lehrern weitestgehend selbst zu erarbeiten. Wo es das Sachgebiet zuläßt, ist auch hier Projektunterricht zu empfehlen.

In Fremdsprachenseminaren sind zwei einstündige Schularbeiten pro Lernjahr vorzusehen.

B. Pflichtpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Didaktische Grundsätze:

Das Pflichtpraktikum soll auf Grund einer möglichst präzise gefaßten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und dem Schüler bzw. seinen Erziehungsberechtigten abgeleistet werden.

Die Schule soll Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, daß solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Die Schule soll darauf hinwirken, daß beim Abschluß von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind, abzusichern.

Die Praktikanten sollen von der Schule veranlaßt werden, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Schuljahres ausgewertet werden können.

Die Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Es empfiehlt sich andererseits auch für die Schule, mit den Betrieben, an denen die Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; bei Auslandspraktika obliegt es der Schule, die Schüler auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen im Ausland ist mit geeigneten Unterlagen glaubhaft zu machen.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schüler durch den Direktor, den Fachvorstand und die Lehrer der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung dafür, daß dieses für die Schüler zu einem positiven Erlebnis wird und sie dazu veranlaßt, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluß der Schule innerlich verbunden zu fühlen.

C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen

  1. a) Im schulautonomen Bereich:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehender Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Kernbereich oder Ausbildungsschwerpunkt oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich. Dem thematischen Schwerpunkt entsprechend kann die klassen-, schulstufen- und schulartenübergreifende Führung sinnvoll sein.

  1. b) Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Unverbindliche Übung

SPIELMUSIK

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

  1. 1. bis 3. Klasse:

Die Zusammensetzung der Spielgruppe richtet sich nach den Gegebenheiten (zB Orff-Instrumentarium), demgemäß auch die Auswahl der Literatur aus den folgenden Gebieten: Volksmusik (vor allem aus Österreich), Jugendmusik, „Alte Musik" (vom Mittelalter bis zum Barock), Originalwerke und geeignete Bearbeitungen aus den Epochen von der Klassik bis zur Gegenwart.

Gelegentliche Zusammenarbeit mit dem Schulchor. Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Orchesteraufgaben für die Schülergottesdienste.

Unverbindliche Übung

CHORGESANG

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff,

  1. 1. bis 3. Klasse:

Singen geeigneter Chorsätze aus folgenden Gebieten:

Österreichisches und ausländisches Volkslied, Jugendlied, Kanon, Gregorianik und mehrstimmige originale Chormusik aus allen Epochen.

Fallweise Einbeziehung von Instrumenten, nach Möglichkeit auch der gesamten Spielmusikgruppe der Schule.

Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Aufgaben eines Kirchenchores für die Schülergottesdienste.

D. Förderunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schüler soll jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihm die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie in der jeweiligen Klasse des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schüler im allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.

Ständige Kontaktnahme mit dem Lehrer des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)