Anlage1a Lehrpläne - technische, gewerbliche u. kunstgewerbliche Fachschulen

Alte FassungIn Kraft seit

Anlage 1A.1.4

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LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR HOLZWIRTSCHAFT UND SÄGETECHNIK I. STUNDENTAFEL

Anlage1a

(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

__________________________________________________________________

Wochenstunden Lehrver-

Pflichtgegenstände Klasse Summe pflich-

1. 2. 3. 4. tungs-

gruppe

__________________________________________________________________

1 Religion ...................... 2 2 2 2 8 (III)

2 Deutsch ....................... 3 2 2 2 9 (I)

3 Lebende Fremdsprache (.....)... 2 2 2 2 8 (I)

4 Geschichte .................... - 2 - - 2 (III)

5 Geographie und Wirtschaftskunde 2 - - - 2 (III)

6 Wirtschaftliche Bildung,

Rechtskunde und

Staatsbürgerkunde ............. - - 2 2 4 III

7 Betriebswirtschaft ............ 3 2 2 3 10 I

8 Rechnungswesen ................ 3 2 2 2 9 I

9 Leibesübungen ................. 2 2 2 2 8 (IVa)

10 Mathematik und

angewandte Mathematik ......... 4 - - - 4 (I)

11 Physik und angewandte Physik .. 2 - - - 2 (II)

12 Chemie, angewandte Chemie

und Umwelttechnik ............. 2 1 - - 3 II

13 Elektronische Datenverarbeitung

und angewandte elektronische

Datenverarbeitung ............. - 2 - - 2 I

14 Elektrotechnik *1) ............ - - 2 2 4 (I)

15 Grundlagen des Maschinenbaues . 2 - - - 2 I

16 Holzbearbeitungsmaschinen ..... - 3 3 2 8 I

17 Sägewerksanlagen .............. - - 2 2 4 I

18 Forstwirtschaft ............... 2 2 - - 4 III

19 Holzwirtschaft ................ - - 2 2 4 III

20 Technologie ................... - 3 2 2 7 I

21 Konstruktionsübungen .......... - 2 2 2 6 I

22 Werkstätte .................... 9 12 12 12 45 (Va)

__________________________________________________________________

Gesamtwochenstundenzahl ... 38 39 39 39 155

23 Pflichtpraktikum.............mindestens vier Wochen vor

Eintritt in die letzte Klasse.

__________________________________________________________________

Wochenstunden Lehrver-

Freigegenstände Klasse pflich-

1. 2. 3. 4. tungs-

gruppe

__________________________________________________________________

Zweite lebende

Fremdsprache *2) (...) .......... 2 2 2 2 (I)

Stenotypie ....................... 2 2 - - (V)

Darstellende Geometrie ........... 2 - - - (I)

Aktuelle Fachgebiete *4) (..) .... - - 2 2 I bis VI

__________________________________________________________________

Unverbindliche Übungen

__________________________________________________________________

Leibesübungen ........... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)

__________________________________________________________________

Förderunterricht

__________________________________________________________________

Deutsch ......................... *3) *3) *3) *3) (I)

Lebende Fremdsprache (.....)..... *3) *3) *3) *3) (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik ...................... *3) - - - (I)

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*1) Mit Übungen.

*2) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*3) Bei Bedarf in jeder Klasse ein oder zwei Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

*4) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1A.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1A.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1A.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE

EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 1A.

  1. 3. LEBENDE FREMDSPRACHE

( )

Siehe Anlage 1 C.

4. GESCHICHTE

Siehe Anlage 1A.

  1. 5. GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

    Siehe Anlage 1A.

  1. 6. WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND

STAATSBÜRGERKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bedeutung volkswirtschaftlicher Zusammenhänge für die Produktion im Fachgebiet sowie die für die Berufsausübung im Fachgebiet bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen. Der Schüler soll die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse besitzen. Er soll die demokratischen Prinzipien bejahen.

Lehrstoff:

  1. 3. Klasse (2 Wochenstunden):

    Grundbegriffe:

Aufgaben der Volkswirtschaftslehre, Ziele der Wirtschaftspolitik.

Produktion:

Funktionsrhythmus, Produktionsfaktoren, Betrieb-Unternehmen,

Massenproduktionsgesetz.

Wirtschaftsordnungen:

Modelle, reale Formen, Vergleiche.

Markt:

Definition, Einteilung, Preis.

Einkommen:

Arten, Höhe, Einkommensverteilung, -verwendung, -elastizität.

Geld und Währung:

Geldgeschichte, Geldwert, Störungen.

Konjunktur:

Phasen, Entwicklung, Impulse.

Ausgewählte Kapitel der Wirtschaftspolitik:

Industrie-, Handels-, Währungs-, Sozial-, Agrar- und Forstpolitik.

  1. 4. Klasse (2 Wochenstunden):

    Unternehmerrecht:

Privatrecht, Handelsrecht (Kaufmann, Handelsregister, Dienstleistungen, Handelsgeschäfte, Handelskauf). Gewerberecht (Antritt und Ausübung eines Gewerbes), Schutz geistigen Eigentums.

Arbeitnehmerrecht:

Arbeitsrecht (Arbeitsvertrag, Rechte und Pflichten der Vertragspartner, Auflösung von Arbeitsverhältnissen; Angestelltengesetz; Arbeiter, Lehrling), Arbeitsschutz (Arbeitszeitschutz, allgemeiner und besonderer technischer Arbeitsschutz, Aushangpflicht; Sozialversicherung). Schutz geistigen Eigentums.

Staatsbürgerkunde:

Staatselemente, Aufgaben des Staates; Staats- und Regierungsformen, politische Parteien, Verbände. Österreichisches Verfassungsrecht (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches, rechtsstaatliches Prinzip). Rechte und Pflichten des Staatsbürgers. Verfassungen bedeutender Staaten; internationale Stellung Österreichs, immerwährende Neutralität, umfassende Landesverteidigung. Zwischenstaatliche Organisationen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für Probleme des öffentlichen Lebens und für komplexe Zusammenhänge in Wirtschaft und Recht sowie die Aktualität. Dementsprechend kommt bei Divergenzen zwischen der Theorie und der politischen Wirklichkeit das größere Gewicht der letzteren zu.

In vielen Teilbereichen wird auf Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Geschichte und Sozialkunde'' zurückgegriffen werden können.

Da die im Mittelpunkt der Bildungs- und Lehraufgabe stehende politische Bildung vor allem durch Erleben erworben wird, kommt Diskussionen, Rollenspielen, Besuchen von Institutionen und Vorträgen auch schulfremder Personen große Bedeutung zu. In den wirtschaftlichen und rechtlichen Themenbereichen sind Fallbeispiele besonders nützlich, für die die Arbeit in Gruppen und Diskussion zweckmäßige Arbeitsformen sind.

Die Selbständigkeit der Schüler wird erhöht, wenn der Lehrer in Diskussionen durch Zwischenfragen dafür sorgt, daß kein Standpunkt und kein wesentliches Argument übersehen wird.

  1. 7. BETRIEBSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau von Betrieben, die Vorgänge in Betrieben und die Beziehungen von Betrieben, insbesondere von Betrieben der Holzwirtschaft zur Außenwelt kennen; er soll die Stellung des Betriebes im Spannungsfeld von Interessen verstehen. Er soll die Funktions- und Leistungsbereiche von Betrieben, die Rechtsformen von Unternehmungen und die rechtlichen Grundlagen häufiger betriebswirtschaftlicher Vorgänge kennen.

Der Schüler soll selbständig betriebswirtschaftliche Entscheidungen treffen können; er soll daher sozial und umweltbewußt handeln. Der Schüler soll häufige Schriftstücke der Wirtschaftspraxis abfassen und diktieren können. Der Schüler soll Rationalisierungsmöglichkeiten im Betrieb, insbesondere durch Automatisierung und Verbesserung der Kommunikation erkennen können.

Der Schüler soll zur Kommunikation und Kooperation, zur selbständigen Arbeit mit betriebswirtschaftlicher Literatur, zum selbständigen Bildungserwerb und zur Mobilität fähig und bereit sein.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse (3 Wochenstunden):

    Elemente der Wirtschaft:

Bedürfnis; Bedarf; Güter und Dienstleistungen; Markt.

Betrieb und Unternehmung:

Aufgaben und Arten des Betriebes; Leistungsprozeß (Faktoren und Funktionen des Betriebes), Rechtliche Grundlagen der Unternehmung (Kaufmann, Firma, Handels- und Genossenschaftsregister), Unternehmungsformen. Mitarbeiter, Vollmachten.

Kaufvertrag:

Rechtliche Grundlagen; Inhalt; Anbahnung und Abschluß. Ordnungsgemäße Erfüllung (Lieferung, Annahme, Zahlung).

  1. 2. Klasse (2 Wochenstunden):

    Kaufvertrag:

Vertragswidrige Erfüllung (Lieferung mangelhafter Ware, Lieferverzug, Annahmeverzug, Zahlungsverzug), Eigentumsvorbehalt, handelsrechtliche Gewährleistung, Produkthaftung.

Wechsel:

Rechtliche Grundlagen, Bestandteile, Vorgänge.

Markt und Marketing:

Betriebliche Bedeutung der Marktorientierung, Organisationsformen des Marktes, Marktforschung, Produkt- und Programmpolitik, Preis- und Konditionenpolitik; Distributionspolitik; Kommunikationspolitik.

Materialwirtschaft:

Betriebliche Bedeutung von Beschaffung und Lagerhaltung. Beschaffungspolitische Instrumente, Optimierung von Beschaffung und Lagerhaltung; Kennzahlen.

  1. 3. Klasse (2 Wochenstunden):

    Handelsbetriebe:

Funktionen des Handels; Einzelhandelsbetrieb; Großhandelsbetrieb; Handelsvermittler; Entwicklungstendenzen. Besondere Probleme in den Leistungsbereichen; Handelsbetrieb und Umwelt.

Transportbetriebe und Betriebe der Transportvermittler:

Post, Bahn, Straßentransport, Schiffahrt, Luftverkehr, Spediteur (Besonderheiten der Leistungserteilung und Leistungsverwertung, einfache Tarifberechnungen); Lagerhausbetriebe, Formulare.

Außenhandel:

Bedeutung, Betriebsformen, Besonderheiten des Kaufvertrages, Zoll

und Zollverfahren, Exportförderung.

Finanzierung:

Begriff; Innen- und Außenfinanzierung; Eigen-, Fremd- und Selbstfinanzierung; Finanzierungsgrundsätze und Errechnung einschlägiger Kennzahlen; Tendenzen in der Finanzierung und Sonderformen. Investition (Begriff und Arten, Investitionsplanung und Investitionsentscheidung, Investitionsrechnung).

  1. 4. Klasse (3 Wochenstunden):

    Geld- und Kapitalmarkt:

Wertpapiere, Wertpapierbörse.

Bankbetriebe:

Rechtsgrundlagen, Geschäftsgrundsätze, Leistungsprogramm (Passiv-, Aktiv-, Dienstleistungsund Eigengeschäfte), Preispolitik (Zins- und Gebührenpolitik), Besonderheiten der Betriebsformen, Typen der Bankbetriebe, Geld- und Kapitalanlage.

Sonstige Dienstleistungsbetriebe:

Auskunfteien, Versicherungen, Fremdenverkehr,

Revisionsbetriebe.

Leistungserstellung und Fertigungswirtschaft:

Merkmale der industriellen und handwerklichen Gütererzeugung,

Fertigungsbetriebe und Umwelt.

Industriebetriebe:

Merkmale, Typen, Standort. Besonderheiten der industriellen

Leistungsfaktoren (Forschung und Entwicklung; Zeitwirtschaft,

Rationalisierung, Qualitätssicherung).

Industrielle Leistungsbereiche:

Besondere Probleme der Materialwirtschaft, Fertigung (Fertigungsprogramm, Fertigungsverfahren, Fertigungsvorbereitung, Fertigungsdurchführung, Fertigungskontrolle), besondere Probleme des industriellen Marketings, besondere Aspekte der Sägeindustrie.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der österreichischen Wirtschaftspraxis. Dies bedingt ua. die kritische Behandlung der Rolle der Medien, vor allem im Themenbereich „Marketing'' und eine geraffte Darstellung in Randbereichen, wie „Handelsvermittler'', „Lagerhausbetriebe'' und „Typen der Bankbetriebe''.

Die anwendungsorientierte Bildungs- und Lehraufgabe erfordert zahlreiche Übungen, vor allem im Schriftverkehr und der mündlichen Kommunikation. Besonders kommunikationsintensiv sind Themenbereiche wie „Kaufvertrag'', „Schadensabwicklung'' und „Personal''. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, kommt es bei der Durchführung der Aufgaben neben der Angemessenheit des Inhaltes auch auf die äußere Form und auf den sprachlichen Ausdruck an. Dabei helfen praxisgerechte Unterrichtsmittel (Bücher, Fachzeitschriften, Originalvordrucke, bildliche Darstellung, EDV-Software) sowie Vorträge schulfremder Personen, Exkursionen und Lehrausgänge.

Der Aktivierung der Schüler und der Verbesserung der Ausdrucks- und Argumentationsfähigkeit sowie der Kreativität dienen Diskussionen und Fallstudien einschließlich der Verfassung von Schriftstücken zu komplexeren Geschäftsfällen. Diese Aktivitäten erfolgen am zweckmäßigsten in Gruppenarbeit.

Zur selbständigen Informationsbeschaffung und zum selbständigen Lernen bedürfen die meisten Schüler der Anleitung.

Das Erfordernis der Anwendbarkeit des Gelernten bedeutet auch, daß der Lehrstoff einer Klasse in den komplexeren Aufgabenstellungen der folgenden Klassen wiederkehrt; liegt vor dieser Wiederkehr ein längerer Zeitraum, ist Wiederholung angezeigt.

Die besondere Bedeutung des Pflichtgegenstandes „Betriebswirtschaft'' bei der Erreichung des allgemeinen Bildungszieles bedingt Absprachen mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände, sodaß diese auf dem jeweiligen Stand des betriebswirtschaftlichen Unterrichts aufbauen und praxisnahe Aufgaben auswählen können.

In jeder Klasse vier Schularbeiten.

8. RECHNUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Geschäftsfälle aller Schwierigkeitsgrade sicher kontieren und einfache Bilanzen erstellen können. Er soll die gebäuchlichsten Kostenrechnungssysteme kennen und einschlägige Rechnungen einschließlich der Kalkulation durchführen können. Er soll die Personalverrechnung einschließlich der Verbuchung und des Schriftverkehrs beherrschen.

Der Schüler soll die durch den Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen im Rechnungswesen entstehenden Möglichkeiten kennen. Er soll computergerecht kontieren, Computerausdrucke lesen und interpretieren und Aufgaben des Rechnungswesens computerunterstützt lösen können.

Der Schüler soll die Rechtsgrundlagen und den aktuellen Stand der Organisation des Rechnungswesens sowie die Rechtsfolgen von Mängeln im Rechnungswesen kennen. Er soll die auf häufige wirtschaftliche Vorgänge anwendbaren Teile des Steuerrechtes kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse (3 Wochenstunden):

    Stellung des Rechnungswesens:

Begriff, Gliederung und Aufgaben des Rechnungswesens; rechtliche

Grundlagen; Belegwesen.

Doppelte Buchhaltung:

Begriff und Merkmale, Bilanz. Systematik der Verbuchung im Hauptbuch einschließlich Eröffnung und Abschluß.

Einheitskontenrahmen und Kontenplan. Verbuchung laufender Geschäftsfälle im Hauptbuch (Erfassung der Warenein- und Warenverkäufe, Bezugs- und Versandkosten, Rücksendungen, Preisnachlässe, Skonto, Zahlung, Steuern, Löhne und Gehälter). Hauptbuchabschluß, Probebilanz. Bücher (Arten, Verknüpfung, Neben- und Hilfsbücher).

Steuern:

Umsatzsteuer (Beschaffungs- und Absatzbereich), formale

Bestimmungen, Verbuchung.

Bilanz:

Bewertungsgrundsätze, Waren- und Materialbewertung, Anlagenbewertung (Begriff und Ursachen der Anlagenabschreibung, Berechnung und Verbuchung, Formen des Anlagenverzeichnisses).

  1. 2. Klasse (2 Wochenstunden):

    Bilanz:

Sonderfälle der Anlagenbewertung (Verbuchung von selbsterstellten und von in Bau befindlichen Anlagen, Erhaltungs- und Herstellungsaufwand, Ausscheiden von Anlagen). Rechnungsabgrenzung. Rückstellung. Forderungsbewertung. Erstellung von Abschlüssen.

Wirtschaftliches Rechnen:

Terminrechnung; Ratenrechnung; Abrechnung von Wechselgeschäften,

von Valuten und Devisen.

Doppelte Buchhaltung:

Verbuchung von Wechsel-, Import- und Exportgeschäften. Kontierung

laufender Geschäftsfälle anhand von Belegen.

  1. 3. Klasse (2 Wochenstunden):

    Kostenrechnung:

Begriffe; Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen. Kostenartenrechnung (Erfassung der Kosten unter Berücksichtigung der Bezugskalkulation einschließlich der Zollrechnung, Berechnung der kalkulatorischen Kosten). Kostenstellenrechnung einschließlich innerbetrieblicher Leistungsverrechnung. Kostenträgerrechnung (Divisionskalkulation, Zuschlagskalkulation). Absatzkalkulation. Kostenträgererfolgsrechnung. Kostenrechnungssysteme (Vollkosten, Teilkosten, Istkosten, Plankosten, Deckungsbeitragsrechnung).

Automatisierung im Rechnungswesen:

Organisation in Unternehmungen unterschiedlicher Größe und in Unternehmungen mit mehreren Betrieben.

  1. 4. Klasse (2 Wochenstunden):

    Bilanz:

Bewertung von Halb- und Fertigerzeugnissen. Rücklagen (Begriff und Einteilung, Berechnung und Verbuchung). Berechnung des handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Gewinnes. Abschluß bei Personengesellschaften, Stiller Gesellschaft sowie Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Genossenschaft.

Steuern:

Gliederung, Abgabenverfahrensrecht. Einkommensteuer;

Körperschaftsteuer; Gewerbesteuer.

Personalverrechnung:

Abrechnung von laufenden und sonstigen Bezügen, Sonderfälle;

Verrechnung mit der Krankenkasse, dem Finanzamt und der Gemeinde;

Verbuchung von Löhnen und Gehältern; gesetzlich vorgeschriebene Aufzeichnungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit des Vorkommens in der betrieblichen Praxis, die Aktualität und der Beitrag zur Erziehung zur Verantwortung und gründlicher Arbeit. In diesem Sinne wird etwa die Kostenrechnung wegen ihrer zunehmenden Bedeutung in der Praxis besonderes Gewicht erhalten. In den Themenbereichen „Steuern'' und „Personal'' ist die Beherrschung des einschlägigen Schriftverkehrs von Bedeutung.

Hinweise auf die Verantwortung des im Rechnungswesen Tätigen und auf die steuerlichen Auswirkungen von Handlungsalternativen tragen zur Entscheidungsfreudigkeit bei.

Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, kommt es bei allen Ausarbeitungen neben dem Inhalt auch auf die Form (Einhaltung von Vorschriften und Gefälligkeit) an.

In jeder Klasse vier Schularbeiten.

Die Praxisnähe wird auch durch den Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen, kaufmännischen Rechengeräten und Organisationsmitteln, deren Bedienung der Unterweisung und Übung bedarf, sowie durch Fachliteratur, Gesetzestexte, aktuelle Zeitungsmeldungen usw. gefördert. Daher stehen die sachlichen und organisatorischen Zusammenhänge und die Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit im Vordergrund.

Der Aktivierung der Schüler zu praxisrelevant selbständiger Arbeit dient die Verwendung von Originalmaterial in Einzel- und Gruppenarbeit. Exkursionen und Lehrausgänge erhöhen den Aktualitätsbezug; sie bedürfen sorgfältiger Vor- und Nachbereitung.

9. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1A.

  1. 10. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE

MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen und die Methoden der Analysis, der Numerik und der Statistik auf Aufgaben anderer Unterrichtsgegenstände anwenden können.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse (4 Wochenstunden):

    Algebra:

Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen, rein quadratische Gleichung), Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen), Addition und Subtraktion von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen,

Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen

Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).

Geometrie:

Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit), Trigonometrie des

rechtwinkeligen Dreiecks.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.

In jeder Klasse drei einstündige Schularbeiten.

  1. 11. PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

    Siehe Anlage 1A. 1.2

12.CHEMIE UND ANGEWANDTE CHEMIE

Siehe Anlage 1A. 1.2

  1. 13. ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND

    ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

    Siehe Anlage 1A.

  1. 14. ELEKTROTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Funktion elektrischer Maschinen und Anlagen des Ausbildungszweiges kennen. Er soll elektrische Störungen an solchen Maschinen und Anlagen eingrenzen und einfache Störungen beheben können.

Lehrstoff:

  1. 3. Klasse (2 Wochenstunden):

    Begriffe:

Größen und Einheiten. Stromarten.

Wärmegeräte:

Arten; Steuerung, Thermostatsregelung.

Transformatoren:

Arten, Anwendung.

Elektromotoren:

Arten, Aufbau, Bestandteile, Betriebsarten, Betriebsverhalten,

Anwendung. Schutzarten, Isolierklassen.

  1. 4. Klasse (2 Wochenstunden):

    Lichttechnik:

Größen. Glühlampen, Gasentladungslampen;

Leuchten.

Schutzmaßnahmen:

Fehler (Arten, Gefährlichkeit). Netzabhängige und netzunabhängige

Schutzmaßnahmen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Ausbildungszweiges; daher kommt der Verwendung praxisüblicher Unterlagen besondere Bedeutung zu.

Bildliche Darstellungen fördern die Anschaulichkeit des Unterrichtes. Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt in der

  1. 4. Klasse 1 Wochenstunde.
  1. 15. GRUNDLAGEN DES MASCHINENBAUES

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Eigenschaften, Einsatzbereiche und Wärmebehandlungsverfahren der im Fachgebiet verwendeten Maschinenteile kennen.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse (2 Wochenstunden):

    Werkstoffe:

Eisenmetalle (Eigenschaften, Verwendung, normgerechte Bezeichnung, Legierungen, Wärmebehandlung).

Nichtmetalle des Fachgebietes, Kunststoffe.

Maschinenelemente:

Lösbare und unlösbare Verbindungen; Achsen, Wellen, Lager;

Zahnräder, Kupplungen, Riementrieb, Kettentrieb.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben in der Praxis des Fachgebietes.

Normblätter, Modelle, Bildtafeln, Skizzenblätter und Handbücher sind wichtige Unterrichtsmittel.

Zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Physik und angewandte Physik'' wichtig.

  1. 16. HOLZBEARBEITUNGSMASCHINEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau, die Bauarten, die Wirkungsweise, den Einsatz und die Handhabung der gebräuchlichen Werkzeuge und Maschinen zur Holzbearbeitung sowie deren Instandsetzung kennen und die wichtigsten Sicherheitsvorschriften beherrschen.

Lehrstoff:

  1. 2. Klasse (3 Wochenstunden):

    Werkzeugzurichtung:

Schärfscheiben, Sägeblattbehandlung.

Sägehauptmaschinen:

Gatter, Bandsägen, Spaner.

Sägenebenmaschinen:

Doppelbesäumer, Kapp- und Ablängsägen,

Hackmaschinen.

  1. 3. Klasse (3 Wochenstunden):

    Hobelmaschinen:

Abrichthobelmaschinen, Dicktenhobelmaschinen, kombinierte

Maschinen.

Fräsmaschinen:

Untertischfräsmaschinen, Oberfräsmaschine, Formfräsmaschinen.

Schleifmaschinen:

Bandschleifmaschinen, Tellerschleifmaschinen, Lackschleifmaschinen,

Trommelschleifmaschinen.

Furniermaschinen:

Schälmaschinen, Messermaschinen. Sonstige

Holzbearbeitungsmaschinen.

  1. 4. Klasse (2 Wochenstunden):

    Förderanlagen:

Pneumatische Förderanlagen, Stetigförderer, Unstetigförderer.

Kraft- und Antriebsmaschinen:

Wasserkraftmaschinen, Verbrennungskraftmaschinen.

Steuerungstechnik:

Pneumatik, Hydraulik.

Schutzmaßnahmen:

Dienstnehmerschutzverordnung, Maschinenschutzvorrichtungsverordnung, Brandschutz.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Bedeutung für die Praxis des Fachgebietes. Bildliche Darstellungen, visuelle Hilfsmittel und Exkursionen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichts.

Zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung mit anderen Unterrichtsgegenständen, insbesondere „Konstruktionsübungen'' und „Werkstätte'' wichtig.

  1. 17. SÄGEWERKSANLAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Grundsätze der Planung von Sägewerksanlagen und die in der Sägeindustrie üblichen Arbeitsverfahren einschließlich des innerbetrieblichen Förderwesens gründlich kennen. Er soll die Betriebsstrukturen und die Formen des Arbeitsflusses in der Sägeindustrie kennen.

Der Schüler soll Arbeitseinteilungen treffen und technische und wirtschaftliche Fragen des Produktionsablaufes beurteilen können. Er soll Fehlerquellen aufzeigen und Verbesserungen vorschlagen können.

Lehrstoff:

  1. 3. Klasse (2 Wochenstunden):

    Gesamtplanung:

Problemstellung, Arbeitsbereiche. Transportstrukturen,

Arbeitsabläufe.

Bereichsplanung:

Rund- und Schnittholzplatz, Sägehalle, Haupt- und Nebenmaschinenauswahl, Maschinenaufstellung, Transportanlagen.

  1. 4. Klasse (2 Wochenstunden):

    Einflußfaktoren:

Arbeitnehmerschutz, Umweltschutz; Ergonomie.

Innovation:

Rationalisierung, Mechanisierung, Automatisierung; Ausbeute,

Kalkulation, Optimierungsstrategien.

Gesamtplanung:

Umplanung; Neben- und Weiterverarbeitungsbetriebe.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Ausbildungszweiges; daher kommt der Zusammenarbeit mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Holzbearbeitungsmaschinen'' und „Konstruktionsübungen'' besondere Bedeutung zu. Exkursionen und Lehrausgänge unterstützen den Praxisbezug des Unterrichtes.

18. FORSTWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Betriebsarten und die Betriebsformen der Forstwirtschaft sowie die Verfahren der Waldverjüngung, des Forstschutzes und der Waldpflege kennen und vom Standpunkt der Holzwirtschaft beurteilen können.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse (2 Wochenstunden):

    Gliederung des österreichischen Waldes:

Einteilung nach Waldgebieten, Wuchsbezirken, Höhenstufen und Waldgesellschaften, Regionale Ökologie und Soziologie. Waldtypen (auf Kalk und Dolomit, auf Urgestein, intermediär).

Waldbauliche Beurteilung der Baumarten:

Beurteilungskriterien (Verbreitung, Standortansprüche, waldbauliche Charakterisierung). Einheimische Baumarten (subalpine, montane, submontane, kolline, in verschiedenen Höhenstufen verbreitete). Fremdländische Nadel- und Laubbäume, Holzanatomie, Holzbestimmung.

Waldaufbau:

Waldbegriff (Definition; Bestandteile und Belastbarkeit des Ökosystems). Aufbaumerkmale (Bestände, Bestandsformen, Bestandsklassen, Altersklassen).

  1. 2. Klasse (2 Wochenstunden):

    Waldverjüngung:

Planung (Baumartenwahl, zeitliche und räumliche Ordnung der Verjüngung); künstliche Verjüngung (Saatgut, Forstgartenbetrieb, Pflanzmethoden), natürliche Verjüngung (Baumarten, Bestandeslücken, Verfahren).

Waldpflege:

Planung (genetische Aspekte, ökologische Auswirkungen, Stabilität und Risiko). Qualität, Ertrag, Wertleistungen, nutzungstechnische Zusammenhänge. Jungwuchs- und Dickungspflege, Durchforstung, Astung; Nebenbestand, Lichtungsbetrieb, Überhaltbetrieb, Bestandsumwandlung.

Forstschutz:

Ökosystem Wald, Forstschäden, Schädlinge, Schädlingsbekämpfung.

Holzernte:

Schlägern, Aufarbeiten, Rücken, Transport.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Bedeutung für das Fachgebiet. Bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes. Die Variabilität ökologischer Zusammenhänge wird am besten durch Exkursionen und Lehrausgänge demonstriert.

19. HOLZWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Struktur des Holzmarktes im Inland sowie die bedeutenden europäischen und außereuropäischen Holzimport- und Exportländer kennen. Er soll die Usancen des Binnen- und Außenhandels mit Holz und die Holzverkehrsverbindungen kennen.

Der Schüler soll die Abwicklung des Holzein- und Holzverkaufs beherrschen; er soll Einkaufs- und Verkaufsgespräche führen können.

Lehrstoff:

  1. 3. Klasse (2 Wochenstunden):

    Rohholzmarkt:

Nachfrager nach Rohholz, Branchenstrukturen der Nachfrager. Angebot

und Nachfrage der Rohholzmärkte.

Schnittholzmarkt:

Angebot und Nachfrage auf dem Schnittholzmarkt, Größenordnungen,

Branchenstrukturen.

Sägerestholzmarkt:

Angebot und Nachfrage, Branchenstrukturen der Nachfrager.

  1. 4. Klasse (2 Wochenstunden):

    Absatz und Marketing:

Ein- und Verkaufsarten, Ein- und Verkaufsverfahren, Absatzwege, Preispolitik, Produktgestaltung, Werbung. Kaufgespräch.

Außenhandel mit Holz und Holzprodukten:

Besonderheiten im Außenhandel, staatliche Einflußnahme.

Weltmarkt für Holz und Holzprodukte:

Größenordnungen, Handelsströme, nationale Holzmärkte.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes in Österreich sowie die Aktualität. Im allgemeinen empfiehlt sich das Ausgehen vom konkreten Beispiel, etwa auf Grund von Medienberichten. Das Wechselspiel der Interessen wird am besten im Rollenspiel vermittelt. Statistische Veröffentlichungen sind eine wertvolle Unterrichtshilfe.

20. TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Eigenschaften des Holzes und der Holzwerkstoffe kennen. Er soll die von Holzschädlingen verursachten Schäden und Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung kennen.

Der Schüler soll mit den für die Verarbeitung des Holzes zu Halb- und Fertigprodukten sowie zur Verbesserung der Holzeigenschaften und für den Holzschutz üblichen Verfahren vertraut sein.

Der Schüler soll die Güte und den Gebrauchswert von Rund- und Schnittholz bestimmen können.

Lehrstoff:

  1. 2. Klasse (3 Wochenstunden):

    Physik des Holzes:

Dichte, Holzfeuchte (Feuchtemessung, Quellen, Schwinden), Wärmeeigenschaften (Wärmeleitzahl, Dämmwert), Feuerverhalten, akustische stoffliche Eigenschaften. Härte, Abnützungswiderstand, Elastizität, Festigkeit (Druck- und Knickfestigkeit, Zug-, Biege-, Scher- und Drehfestigkeit).

Chemie des Holzes:

Aufbau, Eigenschaften.

  1. 3. Klasse (2 Wochenstunden):

    Holzqualität:

Gütebestimmungen von Sägerundholz und Schnittholz nach den Österreichischen Holzhandelsusancen, Variabilität der Holzeigenschaften, Holzfehler (im Wuchs, im Aufbau, Holzkrankheiten, nachträgliche Fehler). Holzpflege, Holzschutz. Einheimische Hölzer.

Ware Holz:

Unvergütetes Vollholz, vergütetes Vollholz, Furniere und Lagenholz,

Spanplatten, Faserplatten.

Holzvergütung:

Trocknung (natürliche und technische Trocknung, Verfahren, Anlagen).

  1. 4. Klasse (2 Wochenstunden):

    Holzqualität:

Importhölzer (Herkunft, Texturen).

Oberflächenbehandlung:

Werkstoffe, Methoden.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Der Praxisbezug wird durch Exkursionen und Lehrausgänge in einschlägige Fertigungsbetriebe erhöht.

Proben und bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

  1. 21. KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll selbständig sowie in Gruppenarbeit unter Einhaltung der gültigen Vorschriften und Normen aufgrund praxisüblicher Konstruktionsunterlagen Entwurfsaufgaben des Ausbildungszweiges lösen und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit Bau- und Konstruktionspläne des Ausbildungszweiges anfertigen können.

Lehrstoff:

  1. 2. Klasse (2 Wochenstunden):

    Elemente:

Zeichengeräte, Zeichentechniken, Ö-Normen, Planerstellung, Bemaßung

und Beschriftung, Toleranzen und Passungen.

Fertigkeiten:

Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper in den drei

Hauptrissen und in genormter Axonometrie.

Pläne:

Werkzeichnungen einfacher Normteile und Bauteile nach Vorlage oder

Modellaufnahme. Stücklisten.

  1. 3. Klasse (2 Wochenstunden):

    Holzbearbeitungsmaschinen:

Ein Programm (Säge- und Messermaschinen).

Sägewerksanlagen:

Ein Programm (horizontale und vertikale Integration).

  1. 4. Klasse (2 Wochenstunden):

    Holzbearbeitungsmaschinen:

Ein Programm (Förderanlagen).

Sägewerksanlagen:

Ein Programm (Sägewerk mit Neben- und Zusatzeinrichtungen).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in Entwurfsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs-, norm- und designgerechtes Gestalten.

Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe, der Einsatz elektronischer Rechenhilfen und fachspezifischer Programme sowie die systematische Darstellung des Projektes.

22. WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach normgerechten Zeichnungen herstellen sowie facheinschlägige Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse (9 Wochenstunden):

    Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Metallbearbeitungsfertigkeiten(Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Sägen, Schneiden, Bohren, Senken, Reiben, Passen, Schleifen, Gewindeschneiden von Hand, Stempeln). Holzbearbeitungsfertigkeiten (Messen, Anreißen, Herstellen von Längs- und Querschnitten, Hobeln, Stemmen, Sägen, Bohren, Fräsen, Lammellieren Leimen, Schleifen, Lackieren, Beizen, Dübeln).

Schärfen:

Instandsetzen von Handsägen (Winkelmessen Feilen, Schränken, Richten). Instandsetzen von Gatter- und Kreissägeblättern (Winkelmessen Schränken, Zahnformenkontrolle). Arbeiten an der Profilhobelmesserschablone (Schneiden, Messen, Anreißen, Feilen). Arbeit am Schärfautomaten.

  1. 2. Klasse (12 Wochenstunden):

    Sägen:

Gatter (Einhängen, Spannen, Einschnittberechnung, Probeschnitte). Kappsäge (Einrichten, Probeschnitte). Doppelbesäumer (Einstellen, Blattwechsel, Probeschnitte).

Rund- und Schnittholz:

Rundholzmanipulation (Vermessen, Sortieren, Poltern, Transportieren); Schnittholzmanipulation (Vermessen, Sortieren, Stapeln, Transportieren).

Schärfen:

Instandsetzen von Gatter- und Kreissägeblättern (Schärfen auf Automat, Winkelmessen, Zahnformenkontrolle, Schränken, Stauchen, Richten, Spannen). Schärfen von Tischlerbandsägen (Schweißen, Löten, Schärfen, Schränken), Hobel- und Hackmessern (Einrichten, Messen, Schleifen, Abziehen, Schleifscheibenprofile) und Kettensägen (Reinigen, Schärfen, Winkelkontrolle).

Holzbearbeitungsmaschinen:

Abrichten, Dickenhobeln, Fräsen, Zuschneiden, Bohren, Leimen,

Pressen, Schleifen, Lackieren, Furnieren.

Metallverarbeitung:

Herstellung einfacher Werkstücke unter Verwendung von Maschinen,

Vorrichtungen und Spezialwerkzeugen.

  1. 3. Klasse (12 Wochenstunden):

    Sägen:

Gatter (Einschnitt von Nadel- und Laubholz verschiedener Dimensionen, Einschnittberechnungen). Kappsäge (Ausformung von Listenaufträgen). Doppelbesäumer (Besäumen unter Berücksichtigung der Güteklassen). Trennbandsäge (Einstellung, Probeschnitte). Zerspaner (Einstellung, Probeschnitte).

Schärfen:

Block- und Trennbandsägeblätter (Maschineneinstellung, Schärfen, Stauchen, Richten, Spannen, Schweißen, Stellitieren). Hartmetallsägeblätter (Maschineneinstellung, Schärfen, Richten, Neubezahnen, Reparieren). Fräser (Schärfen, Abziehen, Maschineneinstellung). Selbständige Instandsetzung diverser Sägeblätter.

Rund- und Schnittholz:

Rundholzsortierung (nach Liste oder Holzauszug, Qualifikation).

Schnittholzmanipulation (Güteklassen, Vermessen, Versand- und Verladepapiere).

Holzbearbeitungsmaschinen:

Vierseitige Hobelmaschine (Einstellung, Probehobelungen, Profilbretter, Profilleisten). Technische Holztrocknung (Schnittholzstapelung, Holzfeuchtemessung, Programmerstellung, Protokoll, Kontrolle). Tischlereimaschinen (Massivholz- und Plattenbearbeitung).

  1. 4. Klasse (12 Wochenstunden):

    Sägen:

Gatter (produktiver Rundholzeinschnitt), Arbeitseinteilung und Disposition. Selbständige Ausführung von Einschnittaufträgen.

Schärfen:

Schärfen von hartmetallbestückten Sägeblättern und Stellitieren. Richten und Spannen von Kreissägen. Löten von Tischler-, Trenn- und Blockbandsägen.

Rund- und Schnittholzplatz:

Zusammensetzen von Waggonladungen, Ausfertigung der Konsignationen

und Frachtbriefe.

Trocknen:

Holztrocknung (Kammertrocknung). Steuerung

des Trocknungsvorganges.

Waldbegang:

Erkennen der Holzarten am stehenden Baum im Winter- und Sommerzustand. Einzelstamm- und Bestandesmessungen.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden.

Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern, ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretischtechnischen Unterrichtsgegenstände sowie des Laboratoriums von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten von Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.

Waldbegänge zur Erkennung der Holzarten am stehenden Baum im Winter- und Sommerzustand, sowie Lehrausgänge in Sägewerke und Betriebe der Holzverarbeitung in der Umgebung des Schulortes ergänzen das Ausbildungsprogramm.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

  1. 23. PFLICHTPRAKTIKUM

    Siehe Anlage 1A.

B. FREIGEGENSTÄNDE

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

( )

Siehe Anlage 1A.

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1A.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können. Er soll geometrische Formen an technischen Objekten erkennen und mit Hilfe einer Konstruktionszeichnung erfassen sowie eigenständiges technischkonstruktives Denken unter Anwenden geeigneter Abbildungsmethoden zeichnerisch umsetzen können. Er soll räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse (2 Wochenstunden):

    Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle einfache Flächen:

Räumliches kartesisches Rechtssystem, Parallelprojektion. Aufbauverfahren der Axonometrie, spezielle axonometrische Angaben gemäß ÖNORM A 6240. Anwendung auf prismatische und pyramidenförmige Objekte. Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene, Körper und Fläche. Grundriß, Aufriß und Kreuzriß (Normalrisse in den Koordinatenebenen, Anordnung in der Zeichenebene). Konstruktion axonometrischer Risse aus gegebenen Hauptrissen und umgekehrt. Prismenfläche, Zylinderfläche, Pyramidenfläche und Kegelfläche. Konturerzeugen von Zylinder- und Kegelflächen.

Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen:

Angittern in einer Ebene, Schnitte ebenflächig begrenzter Objekte. Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel. Länge einer Strecke, Drehen einer Ebene in eine Hauptebene, orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene. Anwendung auf Holzverbindungen. Netzkonstruktionen.

Normalriß eines Kreises:

Festlegen des Normalrisses eines Kreises durch Hauptscheitel und einen Punkt. Normalriß von drehzylindrischen und drehkegelförmigen Objekten.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Auswahl und Gewichtung des Lehrstoffes ist die Verwendbarkeit für den Konstruktionsunterricht der Fachrichtung.

Das räumliche Vorstellungsvermögen wird vor allem geschult, wenn die Lösungsstrategien anhand der räumlichen Gegebenheiten - nach Möglichkeit am Originalobjekt oder an einem Modell - entwickelt und in der Konstruktionszeichnung nachvollzogen werden; somit erübrigt sich die Verwendung von Spuren und Rißachsen. Die zunehmende Bedeutung des computerunterstützten Konstruierens legt die konsequente Verwendung eines Koordinatensystems nahe. Zur Stützung der Raumanschauung empfiehlt es sich, axonometrische Risse durchgehend zu verwenden.

Das Stundenausmaß erzwingt den Verzicht auf die Begriffsbildungen Perspektivität und perspektive Kollineation sowie auf Hilfsmittel der algebraischen Geometrie.

Im Themenbereich „Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle Flächen'' ist das Erkennen der für eine Objektform erforderlichen Maße von Bedeutung. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, auch mit Hauptrissen in getrennter Lage zu arbeiten. Ferner empfiehlt es sich, auf die geometrische Erzeugung der Prismen- und Pyramidenflächen als Bewegflächen hinzuweisen.

Für den Themenbereich „Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen'' erweist sich das Zurückführen der Lageaufgaben über Ebenen auf das Angittern und der Maßaufgaben auf die Ermittlung der Länge einer Strecke und der Abmessungen einer ebenen Figur sowie die Bedingung für orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene als ökonomisch. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, technische Objekte nicht in allgemeiner Lage darzustellen; für anschauliche Darstellungen bietet sich die Axonometrie an.

Im Themenbereich „Normalriß eines Kreises'' empfiehlt es sich, auf die Einführung konjugierter Durchmesser zu verzichten. Die Verwendung eines zu einer Ellipse perspektiv affinen Kreises erweist sich vorteilhafter als Brennpunkt- und Gegenpunktkonstruktionen.

Zwei einstündige Schularbeiten.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1A.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1A.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1A.

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