Anlage1c Lehrpläne - technische, gewerbliche u. kunstgewerbliche Fachschulen

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2006

Anlage 1C.2.6

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LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR BÜCHSENMACHER

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

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Wochenstunden Lehrver-

A. Pflichtgegenstände *3) Summe pflich-

Klasse tungs-

1. 2. 3. 4. gruppe

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1. Religion ................... 2 2 2 2 8 (III)

2. Deutsch .................... 3 2 2 2 (I)

3. Englisch ................... 2 2 - - (I)

4. Geschichte ................. - 2 - - (III)

5. Geographie ................. 2 - - - (III)

6. Wirtschaftliche

Bildung, Rechtskunde

und Politische

Bildung .................... - - 2 2 III

7. Betriebswirtschaft ......... - - - 2 (II)

8. Bewegung und Sport ......... 2 2 2 1 (IVa)

9. Mathematik und angewandte

Mathematik ................. 2 - - - (I)

10. Chemie, angewandte Chemie

und Umwelttechnik .......... 2 1 - - II

11. Mechanik ................... - 2 2 - (I)

12. Technologie *1) ............ 2 2 2 2 I

13. Waffentechnik *2) .......... 2 3 3 3 I

14. Fachzeichnen und

angewandte

elektronische

Datenverarbeitung .......... 4 3 3 3 II

15. Werkstättenlaboratorium .... - - 3 4 III

16. Atelier und Werkstätte ..... 16 18 18 18 (Va)

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Gesamtwochenstundenzahl 36- 36- 36- 36- 148 *3)

39 39 39 39

17. Pflichtpraktikum ........... mindestens acht Wochen vor Eintritt

in die letzte Klasse.

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Wochenstunden Lehrver-

B. Freigegenstände *3) pflich-

Klasse tungs-

1. 2. 3. 4. gruppe

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Stenotypie ..................... 2 2 - - (V)

Darstellende Geometrie ......... 3 - - - (I)

Englisch ....................... - - 2 2 (I)

Elektronische Datenverarbeitung - 2 - - I

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C. Unverbindliche Übungen *3)

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Bewegung und Sport ............. 2 2 2 2 (IVa)

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D. Förderunterricht *3)

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Deutsch ........................ *4) *4) *4) *4) (I)

Englisch ....................... *4) *4) (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik ..................... *4) (I)

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*1) Einschließlich Fertigungstechnik.

*2) Einschließlich Ballistik und Munitionslehre.

*3) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1C Abschnitt Ia.

*4) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Klasse bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1C.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1C.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1C.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 1C.

3. ENGLISCH

Siehe den Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache (Englisch)" in Anlage 1A, jedoch nur 1. und 2. Klasse.

4. GESCHICHTE

Siehe Anlage 1C.

5. GEOGRAPHIE

Siehe den Pflichtgegenstand „Geographie und Wirtschaftskunde" in Anlage 1C.

Siehe den Pflichtgegenstand „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Staatsbürgerkunde" in Anlage 1C.

7. BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1A.2.1.

8. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Anlage 1C.

11. MECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Grundgesetze der Mechanik auf Aufgaben der Fachpraxis anwenden können. Er soll einfache mechanisch-technische Berechnungen durchführen können.

Lehrstoff:

Kraft, starrer Körper, statisches Gleichgewicht, Freimachen von Bauteilen. Ebenes zentrales Kräftesystem. Schwerpunkt von Linien, Flächen und Körpern; Standsicherheit.

Festigkeit:

Mechanische Spannungsbegriffe (Normal- und Schubspannung).

Beanspruchungsarten des geraden Stabes. Zulässige Spannung.

Spannungs-Dehnungs-Diagramm, Hookesches Gesetz.

Reibung:

Haft- und Gleitreibung, Rollwiderstand, Seilreibung.

Statisch bestimmt gelagerte Träger (Auflagerreaktionen, Biegemoment und Querkraft), zusammengesetzte Beanspruchung.

Festigkeit:

Biegung, Schub, Torsion.

Kinematik und Dynamik:

Begriffe und Gesetze für Translation und Rotation des Massenpunktes

(Geschwindigkeit, Beschleunigung, dynamisches Grundgesetz).

Hydrostatik:

Druck, Dichte, Kraftwirkungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgabenstellungen der Fachpraxis.

Die Praxisnähe wird durch Lösung spezifischer Beispiele und durch Einsatz moderner technischer Hilfsmittel erhöht.

12. TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie die Verfahren und Maschinen im Ausbildungszweig kennen. Er soll für eine gegebene Aufgabe zweckmäßige Werkstoffe auswählen können.

Lehrstoff:

Bearbeitungsverfahren, Maschinen und Geräte.

Werkstoffe:

Einteilung (Metalle, Eisenwerkstoffe, Nichteisenmetalle und ihre Legierungen, nichtmetallische Werkstoffe). Normgerechte Bezeichnung, Eigenschaften und Verwendung.

Wärmebehandlung. Kunststoffe (Eigenschaften, Verarbeitung); Sinterwerkstoffe, Pulvermetallurgie. Zerstörende und zerstörungsfreie Prüfverfahren.

Korrosionsschutz:

Arten und Verfahren.

Drehen, Fräsen, Bohren, Hobeln, Stoßen, Räumen, Schleifen,

Feinstbearbeitung.

Spanlose Fertigung:

Schweißen, Löten, Kleben; Gießen, Schmieden, Walzen, Pressen;

Schneiden, Stanzen, Biegen, Ziehen.

Anforderungen, Aufbau, Bauarten, Steuerungen. CNC-Maschinen;

Sondermaschinen.

Meßtechnik:

Mechanische, elektrische, pneumatische und optische Meßgeräte.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben des Fachgebietes. Daher wird zB im Themenbereich „Werkstoffe" die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften und Verwendung zurücktreten.

Der Unterricht baut auf Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik" auf. Der Praxisbezug wird durch Zusammenarbeit mit den Lehrern des Pflichtgegenstandes „Atelier und Werkstätte" erhöht.

13. WAFFENTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau und die Funktion der gebräuchlichsten Jagd- und Sportwaffen sowie deren Munition kennen. Er soll die in diesen Waffensystemen auftretenden Bewegungsabläufe beschreiben können.

Lehrstoff:

Einteilung (Jagd- und Sportwaffen), Sicherheitsbestimmungen;

Waffengesetz.

Munition:

Begriffe; Arten und Komponenten der Munition.

Verbindungselemente (formschlüssige, kraftschlüssige, stoffschlüssige), Federelemente (Biegefeder, Torsionsfeder), Elemente der drehenden Bewegung (Achsen, Wellen; Lager).

Waffen:

Geschichtliche Entwicklung. Abzugsvorrichtungen (Druckpunkt-, Flinten-, Ein-, Steecher- und Matchabzug). Laufkombinationen. Qualitätssicherung; Arbeitsvorbereitung.

Schloßarten (System Blitz, System Anson und Deeley, Seitenschloß, Hahnschloß). Lauf (Laufkonstruktion, Laufherstellung, Laufverbindung, Laufelemente). Verschluß- und Sicherungssysteme (Kipplaufverschluß, Blockverschluß, Zylinderverschluß).

Schäfte:

Arten, Formen, Erzeugung.

Munition:

Aufbau und Wirkung von Jagd- und Sportmunition.

Auswerfersysteme (Blattfeder-, Schraubenfederejektor).

Magazinsysteme. Selbstladesysteme.

Waffenoptik:

Mechanische und optische Visiereinrichtungen; Jagdoptik.

Einschießen der Waffe. Störgrößenbehebung bei Waffen. Beschußgesetz.

Ballistik:

Innen-, Außen- und Endballistik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der betrieblichen Praxis, weshalb besonders auf den Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird.

Vorkenntnisse aus den Pflichtgegenständen „Technologie" und „Mechanik" werden zur Sicherung des Verständnisses zweckmäßigerweise ständig verwendet und zu den neuen Lehrinhalten in Beziehung gesetzt. Wandtafeln, praxisübliche Unterlagen und Betriebsbesichtigungen erhöhen die Anschaulichkeit und den Praxisbezug des Unterrichtes.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll unter Anleitung Konstruktionszeichnungen des Fachgebietes sach- und normgerecht anfertigen können.

Lehrstoff:

Zeichengeräte, Zeichentechniken, Ö-Normen, Planerstellung, Bemaßung

und Beschriftung; Toleranzen und Passungen.

Fertigkeiten:

Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper in den drei

Hauptrissen und in genormter Axonometrie.

Werkstattzeichnungen:

Einfache Normteile und Bauteile nach Vorlage und Modellaufnahme.

Stücklisten.

Verbindungselemente, Sicherungselemente, Elemente der drehenden

Bewegung, Waffenelemente.

Zusammenstellungszeichnungen:

Einfache Vorrichtungen für die Fertigung von Waffenelementen.

Werkzeichnungen von Waffenbaugruppen (Schlösser, Garnituren, Schneller, Sicherungen, einfache Verschlüsse, Vorderschaftsklappe, Fernrohrmontagen).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in die Entwurfsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs-, norm- und designgerechtes Gestalten.

Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe, der Einsatz elektronischer Rechenhilfen und fachspezifischer Programme sowie die systematische Darstellung des Projektes.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß-, Prüf- und Steuerungsaufgaben sowie Probleme der Arbeitsvorbereitung lösen und dokumentieren können.

Er soll das Zusammenwirken von einmaligen schnellen Vorgängen erfassen können.

Lehrstoff:

Zerstörende und zerstörungsfreie Verfahren.

Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:

Rechnerunterstützte Arbeitsplanung, Arbeitssteuerung und Arbeitsauftragserstellung, statistische Auswertung. Führung von praxisüblichen Dateien; Lagerhaltung.

Manuelle und rechnergestützte Programmierung; Einsatz verschiedener Werkzeuge an der Maschine. CNC-Programme.

Stoffgebiet Fertigungsmeßtechnik und Qualitätssicherung:

Messen mit mechanischen und elektronischen Längenmeßgeräten, Oberflächenrauhigkeitsmessungen; Qualitätsdaten, Aufbereitung, Prüfungsablauf, Fehlerbeseitigung bzw. -verhütung, Qualitätsberichterstattung.

Schußkanal:

Wiederladen von Patronen; innenballistische Messung, außenballistische Messung, Schrotschußauswertung, Auswerten von Trefferbildern, Justieren von Zielgeräten. Funktionsprüfung von Waffen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Atelier und Werkstätte" erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Er soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten und mit der Handhabung einer Schußwaffe vertraut sein.

Lehrstoff:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Schleifen von Hand, Meißeln, Sägen, Bohren, Senken, Gewindeschneiden von Hand, Schaben, Stempeln, Scharfschleifen von Hand, Passen, Reiben von Hand).

Mechanische Werkstätte:

Fräsen und Hobeln verschiedener Werkstoffe nach Anriß und nach Maß unter Einhaltung vorgegebener Toleranzen. Längs-, Plan- und Innendrehen, Einstechen, Abstechen, Herstellen von Innen- und Außengewinden, Rändeln, Federwickeln. Herstellen einfacher Werkzeuge und Vorrichtungen für den Waffenbau.

Schmiede:

Freiformschmieden, Strecken, Breiten, Spitzen, Stauchen, Lochen, Spalten, Absetzen, Richten, Biegen, Kröpfen, Rollen, Verdrehen, Schroten, Gesenkschmieden. Einfache Glüh- und Härtearbeiten.

Fräs- und Bohrarbeiten. Stirn- und Mantelfräsen; einfache Teilkopfarbeiten; manuelle Programmierung programmgesteuerter Maschinen. Dreharbeiten mit der Zug- und Leitspindeldrehmaschine zwischen Spitzen, mit Setzstöcken, Planscheiben und Drehdornen, maschinelles Gewindeschneiden. Einfache Arbeiten an programmgesteuerten Maschinen.

Waffenbau:

Herstellen und Montieren von Züngelplatten, Abzugsgarnituren mit

diversen Stechern; Anfertigung von Schlossen.

Schäfterei:

Lagerung von Holz, Messen, Anreißen, Sägen, Hobeln, Bohren, Stemmen, Stechen, Raspeln, Feilen, Schlitzen, Schleifen, Leimen.

Fügewerkstätte:

Durchführung von Gasschmelz- und Lötarbeiten. Fügen durch Schweißen, Löten und Kleben.

Bohr-, Dreh-, Fräs- und Schleifarbeiten unter besonderer Berücksichtigung der im Fachgebiet üblichen Toleranzen und Passungen. Manuelle Programmierung numerisch gesteuerter Drehmaschinen.

Waffenbau:

Systemarbeiten an Jagd- und Sportwaffen. Baskulieren, Montieren, Garnieren von Läufen. Bearbeitung der Außenform. Instandsetzen, Justieren und Prüfen von Waffen. Anfertigen von Sonderwerkzeugen und Vorrichtungen.

Härten-Oberflächenbehandlung:

Härten und Korrosionsschutz durch Oberflächenbeschichtung.

Schäfterei:

Bearbeitung von Holz. Fischhaut schneiden und Einpassen von Waffenteilen. Oberflächenbehandlung des Schaftholzes. Herstellung von Schäfterwerkzeugen.

Bohr-, Dreh-, Fräs- und Schleifarbeiten (rechnergestützte Programmierung numerisch gesteuerter Werkzeugmaschinen).

Waffenbau:

Vollendungsarbeiten; Regulieren des Systems nach dem Schäften, Funktionsüberprüfung; Zielfernrohrmontage; Einschießen der Waffe; Korrektur der Treffpunktlage bei mehrläufigen Waffen. Anfertigung von kombinierten Waffensystemen. Restaurieren und Pflegen von Waffen. Handhabung der Waffe.

Schäfterei:

Schäften von Jagd- und Sportwaffen; Einlegearbeiten; Schaftreparaturen. Montieren und Verschleifen von Gummikappen. Schäften von geteilten Vorderschäften.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände sowie des Werkstättenlaboratoriums von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug wird durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

17. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1C.

B. FREIGEGENSTÄNDE

Anlage1c

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1C.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Siehe Anlage 1A.4.1.

ENGLISCH

Siehe Anlage 1C.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1C.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Siehe Anlage 1C.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1C.

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