Anlage 1e Lehrpläne - technische, gewerbliche u. kunstgewerbliche Fachschulen

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2006

Anlage 1e

Anlage 1E

TOURISMUSFACHSCHULE

Stundentafel *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

____________________________________________________________________

Wochenstunden Lehrver-

A. Pflichtgegenstände pflich-

Klasse Summe tungs-

1. 2. 3. gruppe

____________________________________________________________________

A.1. Stammbereich

1. Religion 2 2 2 6 (III)

2. Sprache und Kommunikation:

2.1. Englisch 3 3 3 9 (I)

2.2. Zweite lebende

Fremdsprache *2) 3 3 3 9 (I)

2.3. Informations- und

Officemanagement *3) 3 2 - 5 III

2.4. Angewandte Informatik - - 2 2 I

2.5. Kommunikation und

Präsentation - 1 - 1 III

3. Allgemeinbildung:

3.1. Deutsch 3 3 2 8 (I)

3.2. Geschichte und Kultur - 3 3 III

4. Wirtschaft und Recht:

4.1. Betriebs- und

Volkswirtschaft 2 2 2 6 II

4.2. Betriebswirt-

schaftliche Übungen

und touristisches

Projektmanagement - 2 2 4 I

4.3. Rechnungswesen *4) 3 3 2 8 I

4.4. Politische Bildung

und Recht - 2 - 2 III

5. Tourismus:

5.1. Tourismusgeografie - 2 3 5 III

5.2. Tourismus, Marketing,

Destinationsmanagement 2 2 2 6 II

5.3. Reisebüro - 2 2 4 III

5.4. Hotelmanagement 2 - - 2 II

6. Ernährung und Gastronomie:

6.1. Küchenorganisation und

Kochen 4 - - 4 IV

6.2. Serviceorganisation

und Servieren 3 - - 3 IV

7. Bewegung und Sport;

Sportliche Animation 2 2 2 6 IVa

Wochenstundenzahl Stammbereich 32 31 30 93

____________________________________________________________________

Pflichtgegenstände des

schulautonomen

Erweiterungsbereiches gemäß

Abschnitt A.2. 4 4 4 12

____________________________________________________________________

Gesamtwochenstundenzahl 36 35 34 105

A.2. Schulautonomer

Erweiterungsbereich *5)

(Schulautonome

Pflichtgegenstände)

1. Ausbildungsschwerpunkte:

*6) *7)

Fremdsprachenschwerpunkt I

IT-Schwerpunkt I

Fachtheoretischer

Schwerpunkt III

Fachpraktischer Schwerpunkt IV

____________________________________________________________________

Wochenstundenzahl

Ausbildungsschwerpunkte 0-12

____________________________________________________________________

2. Seminare: *7)

Fremdsprachenseminar I

Betriebsorganisatorisches

Seminar I

IT-Seminar I

Allgemein bildendes Seminar III

Naturwissenschaftliches

Seminar III

Persönlichkeitsbildendes

Seminar III

Fachtheoretisches Seminar III

Praxisseminar IV

____________________________________________________________________

Wochenstundenzahl Seminare 0-12

____________________________________________________________________

Wochenstundenzahl

Erweiterungsbereich 12

____________________________________________________________________

B. Pflichtpraktikum

____________________________________________________________________

16 Wochen vor Eintritt in die

3. Klasse

____________________________________________________________________

C. Freigegenstände und

unverbindliche Übungen *5)

____________________________________________________________________

D. Förderunterricht *5)

____________________________________________________________________

*1) Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.

*2) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*3) Mit computerunterstützter Textverarbeitung.

*4) Mit Computerunterstützung.

*5) Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

*6) Im Verlauf der gesamten Ausbildung kann ein Ausbildungsschwerpunkt im Ausmaß von zumindest sechs Wochenstunden geführt werden.

*7) In Amtsschriften ist die nähere Bezeichnung des Ausbildungsschwerpunktes bzw. des Seminars anzuführen.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die dreijährige Tourismusfachschule dient im Sinne der §§ 52 und 62 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes dem Erwerb einer erweiterten Allgemeinbildung und vermittelt in einem ganzheitlich ausgerichteten Curriculum Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Ausübung von Berufen in den Bereichen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft und touristischer Organisationen befähigen.

Es sind insbesondere Denkmethoden sowie Arbeits- und Entscheidungshaltungen zu vermitteln, die die Schülerinnen und Schüler zur unmittelbaren Ausübung von Berufen in der Wirtschaft, insbesondere in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft befähigen.

Der Bildungsgang umfasst die Bereiche Allgemeinbildung, Sprache und Kommunikation, Wirtschaft und Recht, Tourismus und Fachpraxis sowie Pflichtpraktika.

Das wesentliche Ziel des Bildungsganges ist der Erwerb von Sach- und Sozialkompetenz. Die Schülerinnen und Schüler erwerben Verkaufskompetenz sowie Kompetenzen in den Bereichen kundenorientiertes Arbeiten, Kommunikation und Präsentation unter Nutzung zeitgemäßer Techniken und unter Anwendung verschiedener Sprachen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen in ihren Lebensbereichen

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

IIIa. Allgemeine Bestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Stamm- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichtes. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die personellen, räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen.

IIIb. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel

Zur Optimierung der Abstimmung der Lehrinhalte des Stamm- und des Erweiterungsbereiches kann die in der Stundentafel enthaltene Verteilung der Wochenstunden aller Pflichtgegenstände auf die einzelnen Klassen nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:

  1. 1. Das Wochenstundenausmaß in einzelnen Pflichtgegenständen des Stammbereiches kann im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu sechs Wochenstunden vermindert werden, um – im Ausmaß der Verminderung – das Wochenstundenausmaß anderer Pflichtgegenstände des Stammbereiches und/oder des schulautonomen Erweiterungsbereiches zu erhöhen. Ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit drei oder vier Gesamtwochenstunden darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit mehr als vier Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden vermindert werden.
  2. 2. Überdies kann das Wochenstundenausmaß des Stammbereiches im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu zwölf Wochenstunden aus dem schulautonomen Erweiterungsbereich vermehrt werden.
  3. 3. Es kann schulautonom die Führung eines Ausbildungsschwerpunktes festgelegt werden, dieser darf im Verlauf der gesamten Ausbildung nicht weniger als sechs Wochenstunden betragen.
  4. 4. Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände in den einzelnen Klassen (Stammbereich und Erweiterungsbereich) darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.
  5. 5. Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände von 105 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

    Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen des Stammbereiches erhöht oder vermindert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.

    Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 3. Klasse) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

IIIc. Schulautonome Lehrstoffverteilung

Am Beginn eines Ausbildungsganges kann in Absprache mit den Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Klassen nach evaluierbaren Lernzielen abweichend von Abschnitt VI vorgenommen werden. Diese ist in geeigneter Form kund zu machen. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Schulstufen ist ein alle Klassen umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht nimmt.

IIId. Schulautonomer Erweiterungsbereich

Es können Ausbildungsschwerpunkte geführt werden, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen ob ein Ausbildungsschwerpunkt geführt wird. Bestehen an einer Schule parallel geführte Klassen, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden, wobei auf die (voraussichtliche) Anzahl der Schülerinnen und Schüler sowie der Klassen insbesondere in den höheren Stufen der Ausbildung Bedacht zu nehmen ist.

Wird ein Ausbildungsschwerpunkt geführt, so sind seine Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff sowie das Stundenausmaß schulautonom festzulegen.

Die Seminare dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen.

Werden an der Schule (in den einzelnen Klassen) ein oder mehrere Seminar/e geführt, so haben deren Auswahl sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und ihres Stundenausmaßes schulautonom zu erfolgen.

IIIe. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht

Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und Wissenschaft zu berücksichtigen.

Der Unterricht ist fächerverbindend auszurichten und hat eine ganzheitliche Bildungswirkung zu erzielen. Wesentliche Unterrichtsprinzipien wie zB die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung von Frauen und Männern sind in allen Unterrichtsgegenständen zu beachten.

Nach Lernjahren gegliederte Lernziele sind festzulegen. Der Unterricht hat regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten sowie die Ziele des Gender Mainstreaming zu berücksichtigen. Maßnahmen der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes sind im Unterricht umzusetzen.

Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Klassen nach evaluierbaren Lernzielen kann am Beginn eines Ausbildungsganges in Absprache mit den Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände abweichend von Abschnitt VI vorgenommen werden und ist in geeigneter Form kund zu machen. Eine Abänderung der im Lehrplan vorgesehenen Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Unterrichtsjahre ist für jeden Pflichtgegenstand einheitlich und für alle Lehrenden verbindlich vorzunehmen und hat die inhaltliche Ausrichtung und die zu vermittelnden Grundkompetenzen zu berücksichtigen.

Die schriftliche Unterrichtsplanung hat auf vielfältige Lehr- und Lernmethoden sowie Sozialformen Bedacht zu nehmen. Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Qualität des Unterrichts und die Evaluierung sicherzustellen. Die Ziele des Unterrichts und die Kriterien der Leistungsbeurteilung sind für die Schülerinnen und Schüler transparent zu machen.

Unterrichtsgegenstände können alternierend auch von mehreren Lehrenden entsprechend ihrer Vorbildung und ihres Fachwissens unterrichtet werden. Die Leistungsbeurteilung hat gemäß gemeinsam festgelegter Kriterien in enger Kooperation der Unterrichtenden zu erfolgen.

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann ganz oder teilweise in Form eines Blockunterrichtes erfüllt werden, um eine vertiefte Behandlung der Lehrstoffinhalte zu ermöglichen. Die Einhaltung des in der Stundentafel vorgesehenen Gesamtstundenausmaßes ist sicherzustellen. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Schülerinnen und Schülern jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann.

Der Lehrstoff ist auf Basis der aktuellen Lehre sowie der beruflichen und gesellschaftlichen Entwicklungen und anhand anschaulicher Beispiele sowie unter Heranziehung des einschlägigen Fachvokabulars zu vermitteln.

Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen. Die Lehrenden haben daher die Methode ihres Unterrichtes so zu wählen, dass die Schülerinnen und Schüler Neues mit Interesse aufnehmen und lernen, das Wesentliche zu erkennen. Zur Verstärkung praxisbezogenen Lernens empfiehlt sich die Durchführung von Lehrausgängen und Exkursionen mit entsprechender Vor- und Nachbereitung.

Problem- und handlungsorientiertes Arbeiten sowie die Mitarbeit an Projekten, Fallstudien und Simulationen soll zu logischem, kreativem und vernetztem Denken und zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln führen. Projektorientierte Arbeit stellt eine Möglichkeit zur Anwendung von in verschiedenen Unterrichtsgegenständen erworbenen Grundkenntnissen, von Lern- und Arbeitstechniken sowie zur Weiterentwicklung der kommunikativen Fähigkeiten und der Arbeit im Team dar. In den Ausbildungsschwerpunkten ist mindestens ein Projekt – vorzugsweise im Team – durchzuführen.

In den betriebswirtschaftlichen Übungen und im touristischen Projektmanagement sollen Schülerinnen und Schüler Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbstständig erfüllen und im Team arbeiten. Es empfiehlt sich die Kooperation mit ausgewählten touristischen Leistungsträgern und die Durchführung von Fallstudien. Es ist eine Übungsfirma zu führen.

Die Schülerinnen und Schüler sind durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage zu versetzen, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülerinnen und Mitschülern und Lehrenden weitestgehend selbst zu erarbeiten.

Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.

Auf den korrekten Gebrauch der gehobenen Umgangssprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Die Schülerinnen und Schüler sind auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen.

Im Sprachunterricht sind allgemeine Strategien des Spracherwerbes zu vermitteln, die den Schülerinnen und Schülern das Erlernen weiterer Sprachen erleichtern und ihre selbstständige sprachliche Weiterentwicklung fördern. Bei Vorhandensein entsprechender Ressourcen eignet sich besonders der Einsatz von Fremdsprachen als Arbeitssprache in einzelnen Unterrichtssequenzen. Sprachstruktur, Idiomatik und Wortschatz sind in allen Klassen prinzipiell integrativ und nach Maßgabe der Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler zu vermitteln.

In der schriftlichen und mündlichen Kommunikation sind zeitgemäße Kommunikationstechnologien einzusetzen und zur Informationsbeschaffung sind alle verfügbaren Medien heranzuziehen.

Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten.

Auslandspraktika sind in Hinblick auf sprachliche Kompetenzen empfehlenswert, wobei v.a. die Eignung ausländischer Praxisstellen zu überprüfen ist.

Die Schülerinnen und Schüler sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantinnen und Praktikanten zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.

Die Schülerinnen und Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben, an denen die Schülerinnen und Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

  1. a) Katholischer Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004.

  1. b) Evangelischer Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 515/1991.

  1. c) Altkatholischer Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 279/1965.

  1. d) Islamischer Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983.

  1. e) Israelitischer Religionsunterricht

    Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

  1. f) Neuapostolischer Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006.

  1. g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der

    letzten Tage

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.

  1. h) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004.

  1. i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991.

  1. j) Buddhistischer Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 255/1992.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. Pflichtgegenstände

A.1. Stammbereich

  1. 2. SPRACHE UND KOMMUNIKATION

2.1 ENGLISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

    Persönliches Umfeld:

Situationen aus dem Alltag und Themen aus dem persönlichen Erfahrungsbereich wie zB Familie und Freunde, soziale Beziehungen, persönliche Interessen und Freizeit, Vorlieben und Abneigungen; Notizen, Kurzberichte über Erlebnisse.

Berufliches Umfeld:

Alltägliche Situationen (zB Einkaufen, Essen und Trinken, Benützung öffentlicher Verkehrsmittel, Wetter, Wegbeschreibung, Abendgestaltung) als Tourist.

Allgemeine Themen:

Die wichtigsten Sehenswürdigkeiten der eigenen Stadt/Region. Vereinfachte kurze Texte zu aktuellen Themen.

  1. 2. Klasse:

    Persönliches Umfeld:

Gespräche über Erlebtes, Vorkommnisse des Alltags und Interessen;

persönliche Erfahrungen;

Einfache persönliche schriftliche Mitteilungen.

Berufliches Umfeld:

Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung in Beherbergungsbetrieben (Auskünfte über das Angebot innerhalb und außerhalb des Betriebs erteilen, umfassende Gästebetreuung von der Zimmerreservierung bis zum Check-Out) und in Gastronomiebetrieben (von der Tischreservierung bis zur Rechnungslegung, einfache österreichische Speisen und Getränke).

Art und Angebot von Unterkünften und gastronomischen Einrichtungen;

Abteilungen und Tätigkeiten in Beherbergungs- bzw. Gastronomiebetrieben.

Allgemeine Themen:

Kulturelle und soziale Gegebenheiten Österreichs und des englischen Sprachraums;

Kurze, eingeübte Präsentationen zu Themen verschiedener Interessensgebiete;

Wesentliche Aspekte der interkulturellen Kommunikation.

Kurzberichte und Mitteilungen zu allgemeinen oder beruflichen Themen.

  1. 3. Klasse:

    Persönliches Umfeld:

Die eigene Ausbildung; Einfache Gespräche über Arbeitswelt und Freizeitverhalten.

Berufliches Umfeld:

Standardsituationen in der Kunden- und Gästebetreuung (zB Kundenwünsche erkennen und darauf angemessen reagieren, Auskünfte über das touristische Angebot des Ortes und der Region; Behandlung mündlicher Beschwerden).

Einfache Formen der Gästekorrespondenz.

Tätigkeitsfelder in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

Einfache berufsrelevante Sachtexte.

Deutsch- oder englischsprachige Materialien über Tourismusbetriebe analysieren und auf Schlüsselinformationen hin bearbeiten.

Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen. Lebenslauf, Bewerbungsschreiben; Bewerbungsgespräche.

Allgemeine Themen:

Österreich und englischsprachige Länder als Tourismusdestinationen; Wirtschaftliche, politische und ökologische Gegebenheiten und Besonderheiten Österreichs und des englischen Sprachraums;

Einfache Präsentationen zu aktuellen allgemeinen oder beruflichen

Themen;

Gespräche über interkulturelle Themen.

Schularbeiten:

1.-3. Klasse: je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.

2.2. ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

    Persönliches Umfeld:

    Sich und andere vorstellen und beschreiben;

Persönliches Umfeld:

Gespräche über Erlebtes, Vorkommnisse des Alltags und Interessen;

persönliche Erfahrungen; Kurzberichte über Erlebnisse.

Berufliches Umfeld:

Alltäglichen Situationen (zB Einkaufen, Essen und Trinken, Benützung öffentlicher Verkehrsmittel, Wetter, Wegbeschreibung, Abendgestaltung) als Tourist;

Notizen verfassen.

Allgemeine Themen:

Vereinfachte kurze Texte zu aktuellen Themen.

  1. 2. Klasse:

    Persönliches Umfeld:

Die eigene Ausbildung; einfache Gespräche über Arbeitswelt und Freizeitverhalten.

Persönliche Erfahrungen;

Einfache persönliche schriftliche Mitteilungen.

Berufliches Umfeld:

Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung in Beherbergungsbetrieben (Auskünfte über das Angebot innerhalb und außerhalb des Betriebs, Gästebetreuung von der Zimmerreservierung bis zum Check-Out) und in Gastronomiebetrieben (von der Tischreservierung bis zur Rechnungslegung, einfache österreichische Speisen und Getränke).

Art und Angebot von Unterkünften und gastronomischen Einrichtungen;

Abteilungen und Tätigkeiten in Beherbergungs- bzw. Gastronomiebetrieben.

Allgemeine Themen:

Die wichtigsten Sehenswürdigkeiten der eigenen Stadt/Region. Texte zu aktuellen Themen.

  1. 3. Klasse:

    Persönliches Umfeld:

Die eigene Ausbildung präsentieren; einfache Gespräche über Arbeitswelt und Freizeitverhalten.

Berufliches Umfeld:

Standardsituationen in der Kunden- und Gästebetreuung vertiefend beherrschen (zB Kundenwünsche erkennen und darauf angemessen reagieren, Auskünfte über das touristische Angebot des Ortes und der Region; Behandlung mündlicher Beschwerden).

Einfache Formen der Gästekorrespondenz.

Tätigkeitsfelder in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

Einfache berufsrelevante Sachtexte.

Lebenslauf, Bewerbungsschreiben; Bewerbungsgespräche.

Allgemeine Themen:

Österreich und englischsprachige Länder als Tourismusdestinationen;

Wirtschaftliche, politische, kulturelle, soziale und ökologische Gegebenheiten und Besonderheiten Österreichs und des jeweiligen Sprachraums;

Kurze, eingeübte Präsentationen zu Themen verschiedener Interessensgebiete;

Wesentliche Aspekte der interkulturellen Kommunikation.

Kurzberichte und Mitteilungen zu allgemeinen oder beruflichen Themen.

Schularbeiten:

1.-3. Klasse: je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.

2.3. INFORMATIONS- UND OFFICEMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

    Grundlagen der Informationstechnologie:

    Wesentliche Hardwarekomponenten;

    Grundlegende Funktionen eines Betriebssystems;

    Unterschiedliche Eingabemöglichkeiten.

Standardsoftware:

Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Datenbanken, Präsentationsprogramme;

Verknüpfung mit anderen Programmen, zB Serienbriefe, Direct-mailing.

Textgestaltung:

Richtlinien (Normen) der Texterstellung;

Selbstständige Formulierung und Gestaltung inner- und

außerbetrieblicher Schriftstücke;

Rationelles Erstellen und Gestalten umfassender Dokumente.

  1. 2. Klasse:

    Publishing:

    Einführung in ein Publishing-Programm;

Texteingabe und Verarbeitung unter Verwendung von Mustervorlagen

inklusive Einbindung von Graphiken;

Druckgestaltung, Erstellen von Druckdateien.

Persönliches Informationsmanagement:

Aufgaben- und Terminverwaltung;

formale und inhaltliche Richtlinien der elektronischen

Kommunikation.

Internet:

Nutzung des World Wide Web.

Schularbeiten:

1.-2. Klasse: je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.

2.4. ANGEWANDTE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

  1. 3. Klasse:

    Informationsanalyse:

    Informationsrecherche und Informationsprüfung;

    Analyse und Verdichtung von Informationen.

    Datenschutz und Urheberrecht;

    Datensicherheit und Datensicherung.

Standardsoftware:

Bildbearbeitungsprogramme.

Datenaustausch:

Statischer Datenaustausch;

Dateiformate.

Web Publishing:

Erstellen von statischen Online-Inhalten;

Benutzerführung und Screendesigns;

Verwendung eines touristischen Online Content Management Systems.

Netzwerke:

Planung und Aufbau kleiner Netze;

Grundlagen der System- und Benutzerverwaltung.

Schularbeiten:

  1. 3. Klasse: Je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.

2.5. KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

  1. 2. Klasse:

    Kommunikation:

    Ebenen und Grundregeln;

    Wirkung von Sprache und Körpersprache;

    Stimm- und Atemtechnik;

    Kommunikation mit Gruppen (Diskussionsführung).

Gesprächsführung:

Gesprächsführung in schwierigen Situationen (zB Umgang mit Stress und Ärger).

Verkaufs- und Beschwerdegespräch.

Präsentation:

Arten;

Sprech- und Redetechnik, Medieneinsatz;

Vorbereitung, Aufbau, Visualisierung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation;

Situations- und zielgruppenangepasste Präsentationstechniken;

Persönliche Wirkung der Präsentatorin/des Präsentators (Selbstbild/Fremdbild);

Feedback geben und annehmen;

Selbstpräsentation (Bewerbungsgespräch).

3. ALLGEMEINBILDUNG

3.1. DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

    Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Analysieren, Argumentieren, Dokumentieren, Charakterisieren,

Diskutieren;

Berufsorientierte Textsorten;

Journalistische Textsorten;

Medien:

Arten und Funktionen;

Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:

Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln;

Grammatische Strukturen.

  1. 2. Klasse:

    Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Analysieren, Argumentieren, Dokumentieren, Kommentieren,

Diskutieren;

Adressatenorientierte Sprachverwendung;

Berufsorientierte Textsorten;

Journalistische Textsorten;

Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themenkreisen anhand

ausgewählter literarischer Beispiele.

Medien:

Kritische Analyse des Medienkonsums;

Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:

Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln;

Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und touristischer Fachausdrücke;

Grammatische Strukturen.

  1. 3. Klasse:

    Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Analysieren, Argumentieren, Dokumentieren, Appellieren,

Kommentieren, Diskutieren, Debattieren;

Adressatenorientierte Sprachverwendung;

Berufsorientierte Textsorten;

Journalistische Textsorten;

Interpretation von Texten.

Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themenkreisen anhand

ausgewählter literarischer Beispiele.

Medien:

Sprache der Medien.

Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:

Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln;

Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und touristischer Fachausdrücke;

Grammatische Strukturen.

Schularbeiten:

  1. 1. und 2. Klasse: Je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten;
  2. 3. Klasse: zwei zweistündige Schularbeiten.

3.2. GESCHICHTE UND KULTUR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

  1. 3. Klasse:

    Stellenwert der Geschichte (Aufgaben und Methoden). Soziale, kulturelle, politische und ökonomische Entwicklungen von den Anfängen bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts.

    Die Welt im 20. und 21. Jahrhundert unter besonderer Berücksichtigung von Österreich.

    Krisenherde und -regionen – politisch, religiös, ethnisch;

    Genozide und Holocaust.

    Aktuelle zeitgeschichtliche und kulturelle Themen.

4. WIRTSCHAFT UND RECHT

4.1. BETRIEBS- UND VOLKSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

    Grundlagen der Wirtschaft.

    Grundbegriffe der Betriebswirtschaft.

Spezielle Dienstleistungsbetriebe:

Versicherung;

Banken.

Tourismus und Freizeitwirtschaft:

Gastgewerbe (Betriebsarten und -formen, Einteilung der Betriebe, Ausstattung, Rechtsformen);

Vorbereitung auf die Berufstätigkeit:

Richtige Bewerbung, Stellenauswahl, Rechte und Pflichten von Arbeitgebern sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräch, Unfallverhütung.

  1. 2. Klasse:

    Organisation von Hotels und gastronomischen Betrieben (Beherbergung, Verpflegung, Verwaltung, Nebenbetriebe und andere Dienstleistungen;

    Ausstattungsrichtlinien, Klassifizierung);

    Hotelvertragsbedingungen.

Kaufvertrag:

Rechtsgrundlagen, Abschluss, Erfüllung – Nichterfüllung,

Vertragsgestaltung.

Konsumentenschutz.

Inner- und außerbetriebliche Kontrollinstrumente.

  1. 3. Klasse:

    Unternehmen:

    Gründung, Finanzierung und Investition;

Unternehmensführung (Qualitätsmanagement, Personalmanagement, Projektmanagement, Kooperation und Konzentration).

Formen der Veranlagung.

Volkswirtschaft:

Grundbegriffe, Ziele;

Wirtschaftsstruktur Österreichs.

4.2. BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE ÜBUNGEN UND TOURISTISCHES

PROJEKTMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

  1. 2. Klasse:

    Verbales und nonverbales Verhalten gegenüber Gästen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Vorgesetzten, Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern sowie Behördenvertreterinnen und Behördenvertretern (Rollenspiele, Führung von Telefonaten, richtiger Einsatz elektronischer Kommunikationswege).

    Selbstorganisation.

    Einsatz branchenspezifischer EDV-Programme aus Hotel, Reisebüro und Büros touristischer Organisationen.

    Telekommunikation in der Tourismusbranche.

    E-Business.

    Internet-Marketing.

    Betriebsorganisatorische Übungen und Anwendungen aus ausgewählten

    Bereichen touristischer Leistungsträger.

  1. 3. Klasse:

    Besondere Formen der Korrespondenz und organisationsunterstützende Dokumentation (Protokolle, Berichte, Angebotserstellung u.a.). Zeitmanagement;

    Projektmanagement.

    Angewandtes touristisches Marketing und elektronisches Marketing. Betriebsorganisatorische Übungen und Anwendungen aus ausgewählten Bereichen touristischer Leistungsträger.

4.3. RECHNUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und die Schüler sollen

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

    Grundlagen des Rechnungswesens.

System der doppelten Buchführung:

Bilanz, Bilanzzerlegung, Eröffnung, Verbuchung und Abschluss von Konten, Kontenrahmen und Kontenplan, Bilanz- und Erfolgsrechnung; Veränderungen der Bilanz.

Erfassung und Verbuchung branchentypischer Geschäftsfälle mit

Umsatzsteuer auf Grund von Belegen.

Grundaufzeichnungen.

  1. 2. Klasse:

    Personalverrechnung:

    Besonderheiten des Hotel- und Gastgewerbes;

    Einfache Lohn- und Gehaltsabrechnung.

Kostenrechnung im Hotel- und Gastgewerbe:

Vollkostenrechnung;

Teilkostenrechnung, Direct-Costing;

Kalkulationen.

  1. 3. Klasse:

    Jahresabschluss:

Einfache Beispiele der Bewertung und Verbuchung des Vermögens und

der Schulden;

Jahresabschluss von Einzelunternehmen.

Steuern und Abgaben:

Gewinnabhängige und betriebliche Steuern und Abgaben in Grundzügen.

Schularbeiten:

  1. 1. und 2. Klasse: je zwei einstündige Schularbeiten;
  2. 3. Klasse: zwei zweistündige Schularbeiten.

4.4. POLITISCHE BILDUNG UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

  1. 2. Klasse:

    Rechtsstruktur Österreichs:

    Staatselemente; Staatsfunktionen; Staatsorgane;

    Aufgaben des Staates;

Stufenbau der Rechtsordnung.

Gerichtsbarkeit.

Österreichische Bundesverfassung.

Politische Willensbildung.

Interessenvertretungen und Sozialpartnerschaft.

Europäische Union.

Völkerrecht:

Internationale Organisationen;

Friedenssicherung.

Allgemeines Privatrecht.

Handelsrecht.

Arbeits- und Sozialrecht:

Individuelles und kollektives Arbeitsrecht;

Sozialversicherung;

Arbeitslosenversicherung;

Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit.

Gewerberecht:

Arten der Gewerbe; Gewerbe im Tourismus; Zugangsvoraussetzungen;

Antritt und Ausübung eines Gewerbes;

Behörden und Verfahren in Grundzügen.

Vereinsrecht.

Insolvenzrecht:

Ausgleich; Konkurs.

Strafrecht.

5. TOURISMUS

5.1. TOURISMUSGEOGRAFIE

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

    Physische Geografie;

    Stellung der Erde im Weltall;

    Orientierung auf der Erde.

    Physiogeografische und humangeografische Gliederungen der Regionen

    der Erde.

    Großregionen der Erde.

    Naturpotenzial;

    Raum und Gesellschaft;

    Politische und wirtschaftliche Integration;

    Krisengebiete.

Außereuropäische Reiseländer:

Grunddaten.

Natur- und kulturräumliche Gliederung; Tourismuszonen.

Gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Entwicklungen (Ursachen, Wechselwirkungen mit dem Tourismus); natürliche und kulturelle Attraktivitätsfaktoren für den Tourismus; nationale und internationale Reisewege; touristische Verkehrsträger. Geografische Informationssysteme (GIS).

  1. 2. Klasse:

    Natur- und Kulturgeografie Europas:

    Großlandschaften, Klimazonen, Kulturräume und Wirtschaftsstrukturen

Europäische Reiseländer:

Grunddaten.

Natur- und kulturräumliche Gliederung; Attraktivitätsfaktoren für

den Tourismus.

Tourismusgebiete (Lage, besondere Prägung); nationale und internationale Reisewege, touristische Verkehrsträger.

Gesellschaftliche, politische, wirtschaftliche und ökologische Entwicklungen (Ursachen und Wechselwirkungen mit dem Tourismus).

Österreich:

Natur- und kulturgeografische Gliederung.

Demografische Strukturen und Prozesse, Mobilität und sozialer

Wandel im Zusammenhang mit dem Tourismus.

Einfluss des Tourismus auf die österreichische Volks- und Regionalwirtschaft.

Tourismusgebiete (natürliche und kulturelle Attraktivitätsfaktoren, Verkehrswege, Strukturveränderungen, touristische Grunddaten); Raumordnung und Umweltpolitik.

5.2 TOURISMUS , MARKETING UND DESTINATIONSMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

    Tourismus:

Kulturelle, wirtschaftliche und politische Bedeutung,

Nachhaltigkeit.

Voraussetzungen.

Rechtsgrundlagen;

Betriebe und Einrichtungen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

Marketing:

Instrumente, Strategien, Ziele.

Marktforschung (Erhebung, Auswertung und Anwendung von Ergebnissen);

touristische Quellmärkte.

Marketinginstrumente (Angebotsgestaltung und dynamische Anpassung. Preispolitik).

  1. 2. Klasse:

    Marketing:

    Salestechniken und moderne Marketingtechniken. E-Business. Markenentwicklung.

Kommunikationspolitik:

Public Relations; Verkaufsförderung; Werbung; Medienauswahl. Berufsbilder.

Territorialorganisationen des Tourismus:

Aufgaben, Management.

Zusammenarbeit touristischer Marketingträger.

  1. 3. Klasse:

    Marketing für touristische Teilmärkte:

    Destinationsmanagement;

    Gestaltung und Vermarktung, touristischer Angebote.

    Reiseentscheidungen.

Neue Freizeittrends.

Tourismuspolitik.

Spezifische Fallbeispiele.

5.3. REISEBÜRO

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

  1. 2. Klasse:

    Reiseorganisation:

    Incoming und Outgoing;

    Reiseveranstalter, Reisemittler:

    Betriebsformen, Unternehmungen, Organisationen.

    Aufbauorganisation (Personal, Ausstattung).

Verkehr:

Entwicklung, Formen.

Österreichisches Verkehrswesen (Entwicklung, Einrichtungen, Unternehmungen, Organisation, Generalverkehrsplan);

Straßenverkehr.

  1. 3. Klasse:

    Reiseorganisation:

    Ablauforganisation.

    Kundenberatung; Verkaufspsychologie.

Schriftverkehr.

Rechtsgrundlagen;

Pauschalreisen; Pauschalreiserichtlinien der EU.

Luftverkehr.

Schiffsverkehr.

5.4. HOTELMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

    Front Office:

    Österreichische Hotelvertragsbedingungen.

Personal:

Organisationssysteme; Dienstplan;

Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Betriebsklima.

Kommunikations- und Persönlichkeitstraining.

Strategisches Personalmanagement (Planung, Auswahl, Schulung und Motivation).

Arbeitsinstrumente, Formulare.

Meldegesetz.

Marketing des Beherbergungsbetriebes, Werbung.

Kooperationen:

Hotellerie und Gastronomie, Reisebüro.

Gästeanreise und Gästebetreuung:

An/Abreise (Checklisten), Information;

Empfang, Nachbearbeitung. Rechnung. Animation; Seminare/Tagungen.

Management des Gästekontaktes und aktiver Verkauf.

Geschäftsanbahnung, Guest-History;

Check-in-Check-out-Kontrollsysteme.

EDV-unterstützte Projekte.

Housekeeping:

Haus- und Sicherheitstechnik, Umweltschutzbestimmungen.

6. ERNÄHRUNG UND GASTRONOMIE

6.1. KÜCHENORGANISATION UND KOCHEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

    Berufsbild der Köchin/des Kochs.

    Hygienerichtlinien im Betrieb.

    Unfallverhütung und Brandschutz.

    Einrichtung und Inventar.

    Grundlagen der Ernährung.

    Einkauf und Küchenorganisation. Wareneinsatz.

    Durchführung küchentechnischer Vorbereitungsarbeiten.

    Kochtechnische Grundfertigkeiten.

    Zubereitung einfacher Gerichte.

    Verwendung von Convenience-Produkten.

6.2. SERVICEORGANISATION UND SERVIEREN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

    Berufsbild der Restaurantfachfrau/des Restaurantfachmannes. Hygienerichtlinien im Betrieb.

    Unfallverhütung.

    Inventar und Mise en place. Raum- und Tischgestaltung.

    Gästebetreuung.

    Servierarten und -systeme.

    Manuelle Fertigkeiten für die Servierabläufe.

    Einfaches Service; Qualitätsservice; Sonderveranstaltungen.

    Getränke; Getränkeservice.

    Verrechnung mit dem Gast.

  1. 7. BEWEGUNG UND SPORT; SPORTLICHE ANIMATION

Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.

Ergänzungen für den Bereich „Sportliche Animation“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Planung, Organisation und Durchführung zielgruppenspezifischer Freizeitaktivitäten unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten.

Didaktische Grundsätze:

Es sind praktisch-methodische Übungen durchzuführen.

Die theoretischen Grundlagen der Animation sollten fächerübergreifend in die Praxis umgesetzt werden.

Dem Grundsatz einer effektiven Unterrichtsführung soll durch die Vielfalt der Organisationsformen und Unterrichtsmethoden entsprochen werden, mit allen Möglichkeiten des klassen-, schulstufen- oder schulartenübergreifenden Unterrichts, zB in Gruppen mit Wahlsportarten. Dabei soll der Bereich der Animation verstärkt erarbeitet werden.

A.2. Schulautonomer Erweiterungsbereich

(Schulautonome Pflichtgegenstände)

Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände kann ein Ausbildungsschwerpunkt geführt werden, können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.

Nach Maßgabe der personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen sind im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schülerinnen und Schüler Inhalte festzulegen, die in den Pflichtgegenständen nicht erfasste Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe ist darauf zu achten, dass diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.

Wird ein Ausbildungsschwerpunkt geführt, sind die Bezeichnung sowie die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff schulautonom festzulegen, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zu Grunde zu legen ist. In den Ausbildungsschwerpunkten ist mindestens ein Projekt – vorzugsweise im Team – durchzuführen.

Die gewählten Seminare sind in der Bildungs- und Lehraufgabe und im Lehrstoff im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zu Grunde zu legen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schülerinnen und Schüler deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.

Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf eine Klasse oder auf mehrere erstrecken.

Siehe auch Abschnitt III (schulautonome Lehrplanbestimmungen).

  1. 1. AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE OHNE VORGEGEBENE INHALTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben, die zu einer auf das allgemeine Bildungsziel abgestimmten berufsbezogenen Spezialisierung führen. Nähere Bestimmungen siehe Abschnitt III (schulautonome Lehrplanbestimmungen).

Lehrstoff:

Fremdsprachenschwerpunkt:

Eine weitere lebende Fremdsprache oder Spezialisierung im Bereich

der Fremdsprachen des Stammbereiches.

Schularbeiten:

Pro Klasse, in der der Schwerpunkt geführt wird:

Je zwei einstündige Schularbeiten.

IT-Schwerpunkt:

Spezialisierung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.

Fachtheoretischer Schwerpunkt:

Spezialisierung im Bereich der berufsbezogenen Bildung.

Fachtpraktischer Schwerpunkt:

Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen.

2. SEMINARE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen sich zusätzlich zu den im Stammbereich erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung des kreativen und kommunikativen Potenzials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluss der Schule im Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.

Lehrstoff:

Besondere zusätzliche Inhalte, die weder durch eine Vertiefung der Pflichtgegenstände des Stammbereiches noch durch einen schulautonom gewählten Ausbildungsschwerpunkt vermittelt werden können.

Fremdsprachenseminar:

Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß wie im Fremdsprachenunterricht des Stammbereichs.

Schularbeiten:

Pro Klasse, in dem das Seminar geführt wird:

je eine einstündige Schularbeit.

Betriebsorganisatorisches Seminar:

Simulation der Realsituation (Übungsfirma) zur Durchführung von in Betrieben der Wirtschaft anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten unter Verwendung der Fachsprache mit Hilfe branchenüblicher Software. Insbesondere sollen die Schülerinnen und Schüler Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbstständig erfüllen und im Team arbeiten.

Für jede Übungsfirma ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten, wobei Absprache mit den Lehrenden anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung der von dort erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten zu halten ist. Im Bedarfsfall können zusätzliche Stundenkontingente aus anderen einschlägigen Pflichtgegenständen unter Einsatz der betreffenden Lehrenden mit einbezogen werden bzw. kann von der Möglichkeit der Blockung Gebrauch gemacht werden.

IT-Seminar:

Aktuelle Inhalte aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.

Allgemeinbildendes Seminar:

Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Naturwissenschaftliches Seminar:

Inhalte, die die naturwissenschaftliche Bildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsspezifische Aspekte einzubeziehen ist.

Persönlichkeitsbildendes Seminar:

Förderung der Sozialkompetenz, Konfliktkultur, Teamfähigkeit, Kommunikations- und Konfliktlösungskompetenz; Psychohygiene im Berufsleben.

Fachtheoretisches Seminar:

Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu nehmen.

Praxisseminar:

Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.

B. Pflichtpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Zeitlicher und sachlicher Rahmen:

Vor Eintritt in die 3. Klasse im Ausmaß von 16 Wochen in Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Akkordanz zu den vor dem jeweiligen Praktikum unterrichteten Sachgebieten.

Im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferien während der Semester im Mindestausmaß von einer Woche zulässig.

Didaktische Grundsätze:

Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Schülerinnen und Schülern abzuleisten.

Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnenverhältnisse und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.

Es empfiehlt sich auch für die Schule, mit den Betrieben, an denen die Schülerinnen und Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Auslandspraktika sind in Hinblick auf die sprachliche Kompetenz empfehlenswert, wobei v.a. die Eignung ausländischer Praxisstellen zu überprüfen ist.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schülerinnen und Schüler durch Direktorin bzw. Direktor, Fachvorständin bzw. Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung dafür, dass dieses zu einem positiven Erlebnis wird und dazu veranlasst, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluss der Schule innerlich verbunden zu fühlen.

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