Anlage1c Lehrpläne - technische, gewerbliche u. kunstgewerbliche Fachschulen

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2006

Anlage 1C.1.8

-------------

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR KUNSTHANDWERK

AUSBILDUNGSZWEIG KUNSTSCHMIEDE UND METALLPLASTIKER

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

Wochenstunden

Pflichtgegenstände *) Klasse Summe Lvpfl.

1 2 3 4 Gruppe

---------------------------------------------------------------------

1 Religion ......................... 2 2 2 2 8 (III)

2 Deutsch .......................... 3 2 2 2 (I)

3 Lebende Fremdsprache (Englisch) .. 2 2 - - (I)

4 Geschichte ....................... - 2 - - (III)

5 Geographie und Wirtschaftskunde .. 2 - - - (III)

6 Wirtschaftliche Bildung,

Rechtskunde und

Politische Bildung ............... - - 3 2 III

7 Betriebswirtschaft ............... - - - 2 II

8 Bewegung und Sport ............... 2 2 2 1 (IVa)

9 Mathematik und angewandte

Mathematik ....................... 2 - - - (I)

10 Chemie, angewandte Chemie und

Umwelttechnik .................... 2 1 - - II

11 Stilkunde ........................ - - 3 2 III

12 Fachzeichnen, Entwurf

und angewandte EDV ............... 6 9 7 8 II

13 Technologie ...................... 2 2 2 2 I

14 Atelier und

Werkstätte ....................... 16 17 18 18 Va

---------------------------------------------------------------------

Gesamtwochenstundenzahl 36- 36- 36- 36- 148 *)

39 39 39 39

15 Pflichtpraktikum ................. mindestens vier Wochen vor

Eintritt in die 4. Klasse.

---------------------------------------------------------------------

Wochenstunden

Freigegenstände *) Klasse Lvpfl.

1 2 3 4 Gruppe

---------------------------------------------------------------------

Stenotypie ........................... 2 2 - - (V)

Elektronische Datenverarbeitung ...... - 2 - - I

Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... - - 2 2 (I)

Aktuelle Fachgebiete ( ) ............. - - 2 2 I bis

VI

---------------------------------------------------------------------

Unverbindliche Übungen *)

---------------------------------------------------------------------

Bewegung und Sport .......... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)

---------------------------------------------------------------------

Förderunterricht *1) *)

---------------------------------------------------------------------

Deutsch .............................. *1) *1) *1) *1) (I)

Lebende Fremdsprache ................. *1) *1) - - (I)

Mathematik und angewandte Mathematik . *1) - - - (I)

--------------------------------------------------------------------

*1) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1C Abschnitt Ia.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1C.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1C.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1C.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 1C.

3. LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1C.

4. GESCHICHTE

Siehe Anlage 1C.

Siehe Anlage 1C.

7. BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1C.

8. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Anlage 1C.

11. STILKUNDE

Siehe Anlage 1C.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau und die Funktionen kunsthandwerklicher Objekte des Ausbildungszweiges kennen; er soll solche Objekte frei und nach Anregung konzipieren können. Er soll Formen in seiner Umwelt intensiv wahrnehmen. Er soll die Elemente des bildnerischen Gestaltens unter besonderer Berücksichtigung des Ornamentes und der Farbe kennen.

Der Schüler soll Lagebeziehungen im Raum beschreiben können. Er soll aus einfachen Körpern zusammengesetzte Objekte genau, sauber und übersichtlich in Parallelrissen und in axonometrischen Rissen darstellen und räumliche Lage- und Maßaufgaben in der Projektion lösen können.

Der Schüler soll Skizzen, Werkzeichnungen, Schaubilder und Pläne der für den Ausbildungszweig charakteristischen Elemente lesen und sach- und normgerecht anfertigen können. Insbesondere soll er Objekte nach der Natur und aus der Vorstellung zeichnerisch wiedergeben und in verschiedenen Formen beschriften sowie nach gegebenen Modellen und eigenen Entwurfsskizzen ausführungsreife Fertigungszeichnungen in sachgerechtem Maßstab erstellen können.

Der Schüler soll Entwurfsmodelle zu Objekten des Ausbildungszweiges herstellen können.

Lehrstoff:

Bleistift, Feder, Kugelschreiber, Aquarell- und Deckfarben, Tusche.

Darstellungstechniken:

Punkt, Linie, Kontur, Struktur, Schraffur, Textur, rhythmische Linie, Proportion, Fläche; Tonwerte (Hell-Dunkel-Werte), Farbe (Mischung, Abstufung, Modulation). Kopieren, Vergrößern, Verkleinern.

Elemente des technischen Zeichnens:

Handhabung der Zeichengeräte, Zeichnen mit Bleistift und Tusche, Zeichnungsnormen, Maßeintragung, Stückliste. Passungen und Toleranzen.

Parallelrisse:

Räumliches Achsenkreuz, Koordinatensysteme. Grund-, Auf- und Seitenriß. Strecken, Gerade, ebene Figuren und Ebenen in projiziernden Lagen und in Hauptlagen. Wahre Länge von Strecken, wahre Gestalt ebener Figuren. Einfache geometrische und technische Körper (anschauliche Darstellung, Netze). Schrägrisse.

Darstellungsmotive:

Geometrisch aufgebaute Objekte (nach der Natur, nach Modellen, aus der Vorstellung). Einfache Werkstücke des Ausbildungszweiges. Ornamente, Monogramme, Wappen.

Schrift:

Analyse von Schrifttypen. Blockschrift und Antiqua (geschrieben und gezeichnet).

Gestaltung:

Kompositionsprinzipien, einfache Kompositionen. Flächengestaltung (ornamentale und florale Flächenteilung), Bandornamente, durchbrochene Ornamente, Bänder und Mäander.

Zeichnen und Malen auf verschiedenen Hintergrund mit verschiedenen Darstellungsmitteln. Darstellung von Objekten und Details des Ausbildungszweiges als technische Zeichnung in Grund-, Auf- und Seitenriß. Modellieren als Relief und Vollplastik (nach der Natur, nach Vorlage, nach Entwurf). Gipsabguß negativ und positiv.

Perspektive:

Durchschnitt- und Aufbauverfahren, Zentralprojektion, Freie

Perspektive mit zwei Fluchtpunkten.

Darstellungsmotive:

Geometrische und pflanzliche Ornamente, Tiere, Monogramme und Symbole. Zusammengesetzte technische Objekte des Ausbildungszweiges.

Schrift:

Einfache Zierschriften. Anpassung der Buchstaben für die Guß- und Schmiedetechnik.

Gestaltung:

Stilisierung pflanzlicher und tierischer Formen, Attribute und Symbole. Einfache ornamentale Gitter und Objekte. Heraldik (Wappen, Schild- und Helmformen, Heroldsbilder, gemeine Figuren, heraldische Farben und ihre Darstellung in Metall).

Modellieren als Relief und Vollplastik (nach der Natur, nach Entwurf, nach Vorlage). Gipsabguß negativ und positiv, Gipsschneiden. Kopieren von Gitterwerken und Details verschiedener Stilepochen. Einsatz von EDV-Geräten für Zeichenaufgaben.

Darstellungsmotive:

Oberflächenrelief des menschlichen Körpers (Muskulatur, Fett, Haut), menschlicher Körper in Ruhe und Bewegung (Kopf-, Porträt- und Aktstudien).

Darstellungsträger:

Einrichtungen, kirchliche und profane Geräte, Friedhofskultur,

Werbung.

Schrift:

Komplexe Zierschriften (Entstehungszeit, Merkmale, Anwendung im Ausbildungszweig).

Gestaltung:

Abstraktion. Kreativer Werdegang von Objekten (Ideenskizze, Entwurfsübung, Werkzeichnung, Modell).

Darstellung von Metalloberflächen in Zeichnung und Farbe. Herstellen von Entwürfen und Werkzeichnungen für geschmiedete und montierte Gitter, Objekte und Plastiken in natürlicher Größe. Einsatz von einfacher Computergrafik im Entwurfsverfahren.

Darstellungsmotive:

Kopfmodell und menschliche Figur. Komplexe Objekte in einzelnen und

kombinierten Herstellungsverfahren. Ausstellungstechniken.

Darstellungsträger:

Metallkunst in Wohnung, Bau und Friedhof.

Gestaltung:

Freie Gitter-, Schrift- und Objektgestaltung. Kreativer Werdegang

von Objekten (Psychogramm, Foto und Beschreibung).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur Schulung des künstlerischen Formgefühls, der besonders beim Modellieren gegeben ist und die Anwendbarkeit bei der Herstellung gängiger Produkte des Ausbildungszweiges.

Insbesondere im Themenbereich „Gestaltung" ist das Ausgehen von den Fähigkeiten und Neigungen der einzelnen Schüler eine wichtige Voraussetzung für einen bedeutenden Unterrichtsertrag.

Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Verwendung von Naturmodellen und bildlichen Darstellungen erhöht. Exkursionen und Lehrausgänge, insbesondere in Ausstellungen, können zusätzliche Einsichten vermitteln.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen, zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und zur Festlegung und Betreuung fachübergreifender Schülerprojekte ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Technologie" und „Atelier und Werkstätte" wichtig.

13. TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Werkstoffe, Hilfsstoffe und Halbfabrikate identifizieren können; er soll ihr Vorkommen, ihre Gewinnung, ihre Eigenschaften, ihre Handelsformen und ihre Verwendung kennen.

Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Bearbeitungsverfahren sowie den Aufbau, die Funktion, die Handhabung und die Wartung der erforderlichen Werkzeuge, Geräte und Maschinen gründlich kennen. Er soll für einen gegebenen Zweck ein rationelles und sicheres Bearbeitungsverfahren auswählen können.

Lehrstoff:

Gefüge; chemische, physikalische, mechanische und technologische

Eigenschaften.

Eisenmetalle:

Roheisen, Stahlerzeugung, Gußwerkstoffe, Stahl (Sorten, normgerechte Bezeichnung). Warmbehandlung von Stählen; Glüh- und Härteverfahren.

Maschinenelemente:

Lösbare und unlösbare Verbindungselemente.

Manuelle Metallbearbeitung:

Werkzeuge, spanende Bearbeitungsverfahren. Messen mit einfachen Meßzeugen, Anreißen; Toleranzen und Passungen. Weichlöten, Weichlote und Flußmittel.

Edle und unedle Metalle, Legierungen. Hartmetalle.

Kunststoffe:

Arten, Bearbeitung, Verwendung.

Hilfsstoffe:

Schleif-, Polier-, Entfettungs-, Beiz- und Schmiermittel. Säuren.

Chemische Metallfärbemittel.

Maschinenelemente:

Rohrverbindungen (Arten, Herstellung).

Maschinelle Werkstoffbearbeitung:

Bohren, Senken, Hobeln, Drehen, Fräsen, Schleifen. Hartlöten,

Hartlote, Fluß- und Gegenflußmittel.

Gießverfahren und Formtechniken, Gußkontrolle und Gußputzen. Gießen, Schmelz- und Legierungstechnik, Schmieden. Schweißen (Feuerschweißen, Autogen- und Schutzgasschweißen, Lichtbogenschweißen. Bearbeitung mittels Funkenerosion, Laserstrahl, Ultraschall, Elektronenstrahl).

Blechbearbeitung:

Schneiden, Biegen, Treiben, Ziselieren, Drücken, Stanzen, Pressen, Prägen, Walzen, Tiefziehen, Strangpressen, Fließpressen.

Maschinen für die spanlose Formgebung:

Scheren, Abkantmaschine, Sickenmaschine, Rohrbiegemaschine, Metalldrückmaschine, Pressen, Ziehmaschinen, Schmiedemaschinen.

Drehen, Fräsen, Hobeln, Schleifen, Polieren.

Vorrichtungs- und Werkzeugbau:

Schnitt- und Stanzwerkzeuge, Drückformen und Schmiedegesenke.

Werkstoffprüfung:

Zerstörende und zerstörungsfreie Verfahren. Druckprüfung an

Behältern und Rohrleitungen.

Schlosserei:

Bauformen von Schlössern und Beschlägen.

Korrosionsschutz:

Arten, Verfahren, gesetzliche Bestimmungen.

Verschönerungstechniken:

Scheuern, Patinieren, Brünieren, Ätzen, Blattvergoldung und Feuervergoldung. Verwahrung und Entsorgung von gifthältigen Stoffen.

Arbeitsplatzgestaltung:

Lärmschutz, Staubschutz, Hitzeschutz. Ergonometrie.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben des Ausbildungszweiges. Daher wird zB die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften und Verwendung zurücktreten. Besondere Bedeutung kommt der sicheren Identifizierung der Werk- und Hilfsstoffe zu.

Materialproben und bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes; Exkursionen und Lehrausgänge vertiefen das Verständnis für Herstellungs- und Lagerungsverfahren.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeit ist die Zusammenarbeit mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Fachzeichnen, Entwurf und angewandte EDV" und „Atelier und Werkstätte" wichtig.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können. Der Schüler soll geschmackvolle facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Fertigkeiten (Sägen, Feilen auf Maß und Form; Feilen von Blechen, Meißeln und Punzen; Meißeln und Riffeln, Messen, Anreißen, Körnen, Stempeln, Blech zuschneiden mit der Hand- und Hebelschere, Entgraten, Körnen, Bohren, Senken, Schleifen und Schärfen, Nieten, manuelles Gewindeschneiden, Reiben und Zusammenreiben, Passen, Verschraubungen, Biegen, Hämmern, Weichlöten, Glätten von Weichlötstellen, Schaben und Schmirgeln).

Dreherei:

Längs- und Plandrehen, Maschinengewindeschneiden.

Schmiede:

Feuerführung und Warmmachen des Schmiedestückes, Freiformschmieden und Maschinenschmieden, Biegen, Richten, Strecken, Absetzen, Breiten, Spitzen, Schroten.

Formdrehen in Holz und Metall, Schleifen der Drehmeißel, Drehen mit Handstählen, Gewindedrehen in Lang- und Querholz mit Gewindesträhler. Einfache Fräsarbeiten. Schleifen und Polieren der Werkstücke.

Stahlbau und Treibwerkstätte:

Rundschneiden von Blechen, Treiben, Herstellen rotationssymmetrischer Hohlkörper, Glühen von Blechen, Auf- und Einziehen, Kaltschmieden, Planieren, Spannen, Richten, Abkanten, Bördeln, Sicken, Falzen, Einlegen von Draht, Poltern, Herstellen von Rohrverbindungen, Biegen von Rohren, Bürsten, Kratzen. Feilen von Schlüsseln und Montieren von Schlössern und Beschlägen.

Schmiede:

Warmverformung und Warmbehandlung des Stahles und unedler Nichteisenmetalle (Stauchen, Lochen, Spalten, Rollen, Kehlen und Kerben von Rippen, Schmieden einfacher Zierformen, Herstellen einfacher ornamentaler Gitter als Flächenfüllungen und Schmieden von Schmiedewerkzeugen). Härten und Anlassen von Meißel, Punzen und Handwerkzeugen. Beizen, Scheuern, Verzinnen. Hartlöten und einfaches Autogenschweißen.

Herstellen einfacher Formen, Auftragen von Form- und Kernüberzügen, Formen von Hand, Ausbessern und Zusammenbau der Form. Gießen. Zinngußtechnik (Herrichten des Tons, An- und Abformen, Schmelzen, Legieren von Zinn, Gießen einfacher Formen, Kühlen, Abbrennen).

Schmiede:

Kröpfen, Verdrehen, Aufschrumpfen, Falten, Aufziehen von Bunden, Schmieden im Gesenk. Herstellen von Behelfsformen, Abnehmen und Anfertigen von Schablonen. Zerlegen und Zusammenbau von Metallobjekten. Komplexe Schmiedearbeiten von Hand und mit dem Maschinenhammer nach Zeichnung. Einfache Objekte der Metallgestaltung. Glühen, Härten, Anlassen, Vergüten, Oberflächenhärtung, Härteprüfung.

Schweißerei:

Gasschmelzschweißen, Schutzgasschweißen und Elektroschweißen,

Brennschneiden.

Kombination von Techniken für komplexe Werkstücke, Gitter, Geräte; Zusammenbau. Herstellung sakraler und profaner Gegenstände der Schmiedekunst. Oberflächenbehandlung und Korrosionsschutz. Patinieren von Metallen, Brünieren und Blattvergolden.

Gießerei:

Herstellen von mehrteiligen Formen und Kernen, Kerneinlegen und Gießfertigmachen von Formen. Beschweren, Verklammern, Verschraubungen. Gießen von Reliefs und kleinen Vollplastiken (Voll- und Hohlguß). Schleudergußverfahren (Vulkanisieren, Einbetten, Ausschmelzen, Gießen). Gußziselieren.

Arbeitsvorbereitung:

Anboterstellung, Arbeitsaufträge, Werkstattzeichnungen, Arbeitsplanung. Vor- und Nachkalkulation von Arbeitsaufträgen. Bestellwesen, Lagerhaltung. Techniken der Ausstellungs- und Wettbewerbsbeteiligung.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von kunsthandwerklichen Gewerbebetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.

Für die Vermittlung von handwerklichen Arbeitshaltungen wie Gewissenhaftigkeit und Pünktlichkeit ist das Vorbild des Lehrers von höchster Bedeutung.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

15. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1C.

B. Freigegenstände

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1C.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1C.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1C.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1C.

C. Unverbindliche Übungen

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Anlage 1C.

D. Förderunterricht

DEUTSCH

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Anlage1c

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1C.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)