Anlage 3 Lehrpläne - Akademie für Sozialarbeit

Alte FassungIn Kraft seit 26.9.1987

Anlage 3

— PHILOSOPHISCHER EINFÜHRUNGSUNTERRICHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Fähigkeit, mit den wichtigsten Grundbegriffen der Philosophie umzugehen. Kenntnis der Grundbegriffe und -fragen der Psychologie und Pädagogik als Basis für die Befassung mit jenen Aspekten und Teilbereichen, die für die Anwendung in der Sozialarbeit von Bedeutung sind.

Lehrstoff (2 Wochenstunden):

Philosophie:

Disziplinen der Philosophie als Felder der Auseinandersetzung mit

den Grundfragen der menschlichen Existenz.

Ethik, Erkenntnistheorie.

Psychologie:

Einführung in den Gegenstand, die Aufgaben und Methoden, die psychischen Phänomene.

Pädagogik:

Formen und Bedingungen des Lernens im Verlauf des Lebens, Persönlichkeitsentwicklung als Lernprozeß.

Didaktische Grundsätze:

Der Diskussion und dem Einbringen eigener Erfahrungen soll genügend Raum geboten werden. Der Bezug zur Sozialarbeit ist herzustellen; insbesondere in diesem Zusammenhang ist die Koordination mit dem Fach „Berufskundlicher Einführungsunterricht“ angezeigt.

Zuletzt aktualisiert am

17.01.2025

Gesetzesnummer

10008629

Dokumentnummer

NOR12102769

alte Dokumentnummer

N6198710196U

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