Dienstzulage
§ 68.
Eine ruhegenußfähige Dienstzulage gebührt folgenden Richtern im nachgenannten Ausmaß:
1. Vorsteher eines Bezirksgerichtes, bei dem zumindest
eine ganze Richterplanstelle und 0,6
Richterplanstellenanteile systemisiert sind ........ 136,0 €,
2. Vorsteher eines Bezirksgerichtes, bei dem zumindest
drei ganze Richterplanstellen systemisiert sind .... 199,4 €,
3. Vorsteher eines Bezirksgerichtes, bei dem zumindest
zehn ganze Richterplanstellen systemisiert sind .... 308,1 €,
4. Vorsteher eines Bezirksgerichtes, bei dem zumindest
20 ganze Richterplanstellen systemisiert sind ...... 362,6 €,
5. Vorsteher des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien ... 462,2 €,
6. Vizepräsident eines Gerichtshofes erster Instanz ... 308,1 €,
7. Präsident eines Gerichtshofes erster Instanz,
soweit er nicht unter Z 8 angeführt ist ............ 851,8 €,
8. a) Präsident des Landesgerichtes für
Zivilrechtssachen Wien,
b) Präsident des Landesgerichtes für Strafsachen
Wien .......................................... 1 060,2 €,
9. Vizepräsident eines Oberlandesgerichtes ............ 779,4 €.
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