Dienstzulage
§ 68.
Eine ruhegenußfähige Dienstzulage gebührt folgenden Richtern im nachgenannten Ausmaß:
- Vorsteher eines Bezirksgerichtes, bei dem zumindest eine ganze Richterplanstelle und 0,6 Richterplanstellenanteile systemisiert sind 137,2€,
- Vorsteher eines Bezirksgerichtes, bei dem zumindest drei ganze Richterplanstellen systemisiert sind 201,2€,
- Vorsteher eines Bezirksgerichtes, bei dem zumindest zehn ganze Richterplanstellen systemisiert sind 310,9€,
- Vorsteher eines Bezirksgerichtes, bei dem zumindest 20 ganze Richterplanstellen systemisiert sind 365,9€,
- Vorsteher des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien 466,4€,
- Vizepräsident eines Gerichtshofes erster Instanz 310,9€,
- Präsident eines Gerichtshofes erster Instanz, soweit er nicht unter Z8 angeführt ist 859,5€,
- a) Präsident des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien,
- Präsident des Landesgerichtes für Strafsachen Wien 1069,7€,
- Vizepräsident eines Oberlandesgerichtes 786,4€.
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