§ 55 Bgld. WFG 2005

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2005

§ 55

Sitzungsprotokoll

Über jede Sitzung des Wohnbauförderungsbeirates ist ein Protokoll (Niederschrift) zu verfassen, welches die Namen der Anwesenden und die im Verlauf der Sitzung gefassten Beschlüsse zu enthalten hat.

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