LGBl. Nr. 85/2008
§ 59
Reisekostenvergütung bei Benützung der Eisenbahn
Die Reisekostenvergütung hat für Strecken, die mit der Eisenbahn zurückgelegt werden, nach der zweiten Wagenklasse zu erfolgen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)