§ 59 LBBG 2001

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2009

LGBl. Nr. 85/2008

§ 59

Reisekostenvergütung bei Benützung der Eisenbahn

Die Reisekostenvergütung hat für Strecken, die mit der Eisenbahn zurückgelegt werden, nach der zweiten Wagenklasse zu erfolgen.

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