§ 59 Bgld. WFG 2005

Alte FassungIn Kraft seit 19.6.2009

§ 59

Inkrafttreten und Außerkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft.

(2) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können bereits ab dem auf seine Kundmachung folgenden Tag erlassen werden und treten frühestens am 1. Jänner 2005 in Kraft; nach dem 1. Jänner 2005 erlassene Verordnungen dürfen rückwirkend, frühestens jedoch mit diesem Tag, in Kraft gesetzt werden.

(3) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Burgenländische Wohnbauförderungsgesetz 1991 - BWFG 1991, LGBl. Nr. 53/1991, zuletzt geändert durch das LGBl. Nr. 55/2004, außer Kraft.

(4) § 1 Abs. 1 Z 6, § 4 Abs. 1 Z 10 und § 7 Abs. 1 Z 10 in der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 52/2008 treten hinsichtlich der Förderung von Alarmanlagen mit 1. Jänner 2008 in Kraft. Verordnungen aufgrund § 7 Abs. 2 iVm § 7 Abs. 1 Z 10 können frühestens mit 1. Jänner 2008 rückwirkend in Kraft gesetzt werden.

(5) Die Änderung des Inhaltsverzeichnisses und die Einfügung von § 7a in der Fassung der Novelle LGBl. Nr.  46/2009 treten mit 1. Mai 2009 in Kraft. Richtlinien gemäß § 7a können rückwirkend, frühestens jedoch mit 1. Mai 2009 in Kraft gesetzt werden.

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