§ 90 K-StBG

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2025

9. Abschnitt
Übertritt und Versetzung in den Ruhestand

§ 90
Übertritt in den Ruhestand

Der Beamte tritt mit Ablauf des Monats, in dem er sein 65. Lebensjahr vollendet, in den Ruhestand („gesetzliches Pensionsalter“).

01.03.2021

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)