9. Abschnitt
Übertritt und Versetzung in den Ruhestand
§ 90
Übertritt in den Ruhestand
Der Beamte tritt mit Ablauf des 65. Jahres nach dem Jahr seiner Geburt in den Ruhestand.
03.12.2019
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Alte FassungIn Kraft seit 01.1.1994
9. Abschnitt
Übertritt und Versetzung in den Ruhestand
§ 90
Übertritt in den Ruhestand
Der Beamte tritt mit Ablauf des 65. Jahres nach dem Jahr seiner Geburt in den Ruhestand.
03.12.2019
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)