§ 84
Das Wahlergebnis ist nach Verkündung durch den Klassenvorstand in der Klasse anzuschlagen und im Klassenbuch zu vermerken.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Alte FassungIn Kraft seit 21.12.1993
§ 84
Das Wahlergebnis ist nach Verkündung durch den Klassenvorstand in der Klasse anzuschlagen und im Klassenbuch zu vermerken.
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