§ 42 K-LSchV

Alte FassungIn Kraft seit 13.8.2016

§ 42
Gestaltung der Zeugnisformulare bei Schulversuchen

Bei Besuch eines Unterrichtes, der im Rahmen eines Schulversuches geführt wird, kann ein darauf hinweisender Vermerk in das Zeugnis aufgenommen werden.

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