§ 42
Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr der KABEG ist das Kalenderjahr.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2012
§ 42
Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr der KABEG ist das Kalenderjahr.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)