Anlage 1a
Anlage 1A.3.1
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LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR ELEKTROTECHNIK
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
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Lehrver-
Wochenstunden pflichtungs-
Pflichtgegenstände *) gruppe
Klasse
1 2 3 4 Summe
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1. Religion ................ 2 2 2 2 8 (III)
2. Deutsch ................. 3 2 2 2 (I)
3. Lebende Fremdsprache
(Englisch) .............. 2 2 1 - (I)
4. Geschichte .............. - - 2 - (III)
5. Geographie und
Wirtschaftskunde ........ 2 - - - (III)
6. Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und
Politische Bildung ...... - - 2 2 III
7. Betriebslehre und
technische Kalkulation .. - - - 2 (I)
8. Bewegung und Sport ...... 2 2 2 2 (IVa)
9. Mathematik und angewandte
Mathematik .............. 5 2 - - (I)
10. Physik und angewandte
Physik .................. 2 2 - - (II)
11. Chemie, angewandte Chemie
und Umwelttechnik ....... 2 1 - - II
12. Elektronische
Datenverarbeitung und
angewandte elektronische
Datenverarbeitung ....... - 2 - - I
13. Maschinenbau *1) ........ 5 2 - - I
14. Elektrotechnik .......... 4 2 - - (I)
15. Elektrische Meßtechnik .. - 2 - - I
16. Elektrische Maschinen ... - - 2 2 I
17. Elektrische Anlagen ..... - 2 2 2 I
18. Industrielle Elektronik
und Regelungstechnik .... - - 3 3 I
19. Konstruktionsübungen .... - - 3 3 I
20. Laboratorium ............ - - 3 3 I
21. Werkstättenlaboratorium . - - - 3 III
22. Werkstätte .............. 9 15 14 12 (Va)
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Gesamtwochenstundenzahl 35-38 35-38 35-38 35-38 144 *)
23. Pflichtpraktikum ........ mindestens vier Wochen vor Eintritt
in die letzte Klasse
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Lehrver-
Wochenstunden pflichtungs-
Freigegenstände *) gruppe
Klasse
1 2 3 4
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Stenotypie .................. 2 2 - - (V)
Darstellende Geometrie ...... 2 - - - (I)
Lebende Fremdsprache
(Englisch) ................ - - - 2 (I)
Betriebswirtschaft .......... - - - 2 III
Aktuelle Fachgebiete ........ - - 2 2 (I bis VI)
Unverbindliche Übungen *)
Bewegung und Sport ..(bis zu) 2 2 2 2 (IVa)
Förderunterricht *)
Deutsch ..................... *2) (I)
Lebende Fremdsprache
(Englisch) ................ *2) (I)
Mathematik und angewandte
Mathematik ................ *2) (I)
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*1) Mit Konstruktionsübungen.
*2) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1A Abschnitt Ia.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
2. DEUTSCH
Siehe Anlage 1.
3. LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1. 4. GESCHICHTE
- 3. Klasse (2 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.
- 5. GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1.
- 6. WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
Siehe Anlage 1.
- 7. BETRIEBSLEHRE UND TECHNISCHE KALKULATION
Siehe Anlage 1.
8. BEWEGUNG UND SPORT
Siehe Anlage 1.
- 9. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen.
Lehrstoff:
- 1. Klasse (5 Wochenstunden):
Algebra:
Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen, rein quadratische Gleichung, lineare Gleichungssysteme bis zu 3 Variablen, Determinanten bis zur dritten Ordnung). Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen, Geradengleichungen, Kreisfunktionen im 1. Quadranten). Addition und Subtraktion von Vektoren, Mulitplikation eines Vektors mit einem Skalar.
Numerik:
Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen,
Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen
Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).
Geometrie:
Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit; Dreieck, Viereck, Vieleck, Kreis; pythagoräische Lehrsatzgruppe). Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks.
- 2. Klasse (2 Wochenstunden):
Algebra:
Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen; quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen; Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreis- und Arkusfunktionen, Exponentialfunktionen und logarithmische Funktionen. Darstellung komplexer Zahlen, algebraische und graphische Operationen.
Geometrie:
Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und Cosinussatzes;
Oberflächen- und Volumsberechnungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Insbesondere ist in der 1. Klasse auf das Erreichen der Rechensicherheit Wert zu legen. Die Absprache mit den Lehrern der theoretisch-technischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.
In der 1. Klasse vier einstündige Schularbeiten, in der 2. Klasse drei einstündige Schularbeiten.
- 10. PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben können. Er soll die kausalen Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten ableiten und erklären können.
Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilbereichen der Physik grundlegende Kenntnisse besitzen.
Lehrstoff:
- 1. Klasse (2 Wochenstunden):
Allgemeine Physik:
Aufgabe und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten.
Internationales Einheitensystem (SI). Meßfehler.
Mechanik des Massenpunktes:
Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung, zusammengesetzte Bewegung). Dynamik (Trägheit, Kraft und Masse, Newtonsche Axiome). Arbeit, Energie, Impuls, Energiesatz, Impulssatz. Leistung. Zentralkräfte. Reibung. Gravitation.
Mechanik deformierbarer Körper:
Hydro- und Aerostatik (Aggregatzustände, Druck, Schweredruck). Oberflächenspannung und Kapillarität. Strömungen (innere Reibung, laminare und turbulente Strömung). Der deformierbare feste Körper (Spannung, Dehnung).
- 2. Klasse (2 Wochenstunden):
Wärmelehre:
Temperatur, Temperaturmessung. Dehnung. Wärme und Wärmemessung;
Wärmeübergänge. Elektrowärme.
Mechanische Schwingungen und Wellen:
Charakteristische Eigenschaften. Akustik einschließlich Infraschall
und Ultraschall.
Optik:
Strahlenoptik. Wellenoptik (Beugung, Interferenz, Polarisation).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Fachrichtung. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung an Beispielen aus dem Bereich der Elektrotechnik und der Elektronik.
- 11. CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe und Gesetze der anorganischen Chemie beherrschen.
Der Schüler soll Strukturen im Aufbau der anorganischen Werk- und Hilfsstoffe der Fachrichtung beschreiben können. Er soll den Aufbau, die Funktion und den Einsatz der im Fachgebiet verwendeten Stoffe sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.
Lehrstoff:
- 1. Klasse (2 Wochenstunden):
Begriffe und Gesetze:
Atomaufbau und Periodensystem; chemische Bindung; Oxidationszahl; Protolyse; pH-Wert; Redoxreaktionen, Elektrolyse, Energieverhältnisse chemischer Reaktionen. Stöchiometrische Gesetze und einfache Berechnungen.
Anorganische Werk- und Hilfsstoffe:
Metalle, Halbmetalle, Nichtmetalle; Isolationsstoffe; Halbleiter.
Inerte Gase; Brennstoffgase.
Elektrochemie:
Redoxreihe, galvanische Zellen; Korrosion und Korrosionsschutz;
Galvanostegie.
- 2. Klasse (1 Wochenstunde):
Kunststoffe:
Werkstoffeigenschaften und Anwendungen.
Umwelttechnik:
Luft-, Abwässer- und Bodenverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Behebung). Sondermüll. Biologisch gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz. Feuerlöschmittel. Sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte (Verursacherprinzip; Interessenkonflikte).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Fachrichtung. Aus methodischen Gründen erweist es sich als zweckmäßig, die erforderlichen Versuche vor allem in der 2. Klasse durch audiovisuelle Hilfsmittel zu unterstützen.
- 12. ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE
DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1.
13. MASCHINENBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Skizzen, Werkzeichnungen, Schaubilder und Pläne seines Fachgebietes lesen und sach- und normgerecht anfertigen können. Er soll die in der Elektronik verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften kennen.
Der Schüler soll den Aufbau, die Arbeitsweise und das Betriebsverhalten von gebräuchlichen Kraft- und Arbeitsmaschinen sowie die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen.
Lehrstoff:
- 1. Klasse (5 Wochenstunden):
Elemente des Maschinenzeichnens:
Handhabung der Zeichengeräte, Normschrift, Zeichnen mit Bleistift und Tusche, Zeichnungsnormen, Passungen und Toleranzen. Werkzeichnungen einfacher Normteile sowie von Bauteilen nach Vorlagen und Modellaufnahmen; Stücklistenerstellung.
Metallische Werkstoffe:
Eisenmetalle (Eigenschaften, Verwendung, normgerechte Bezeichnung; Legierungen; Wärmebehandlung, Oberflächenschutz). Nichteisenmetalle der Elektrotechnik (Eigenschaften; Verwendung; normgerechte Bezeichnung; Wärmebehandlung).
Spanende Formgebung:
Zerspanung (Spanbildung, Schnittgeschwindigkeit, Standzeit;
Werkzeuge, Vorrichtungen und Hilfsmittel).
Spanlose Formgebung:
Gießen, Schmieden, Walzen, Ziehen, Warmpressen; Schweißen, Löten,
Kleben.
Nichtmetallische Werkstoffe der Elektrotechnik:
Isolierstoffe (Arten, Verwendung), Materialien für konstruktive
Zwecke und für den Oberflächenschutz.
- 2. Klasse (2 Wochenstunden):
Hebemaschinen:
Elektrohebezeuge, Stetigförderer, Lastaufnahmemittel, Bremsen.
Pumpen:
Verdrängungspumpen, Kreiselpumpen.
Strömungsmaschinen:
Ventilatoren, Gebläse.
Hydraulik:
Druckerzeugung, Leitungen, Ventile, hydraulische Steuerung.
Pneumatik:
Druckerzeugung, Leitungen, Ventile, pneumatische Steuerung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben der facheinschlägigen Praxis. Um die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten Zeichenfertigkeiten zu erreichen, kann der Unterricht auch im unbedingt erforderlichen Ausmaß durch häusliche Arbeit ergänzt werden.
Normenblätter, Modelle, Bildtafeln, Skizzenblätter und Handbücher sind wichtige Unterrichtsmittel.
Das durchschnittliche Ausmaß der Konstruktionsübungen in der
- 1. Klasse beträgt zwei Wochenstunden.
14. ELEKTROTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und ihre Anwendung sicher beherrschen und facheinschlägige Aufgaben lösen können.
Der Schüler soll die elektrotechnischen Gesetze, Vorschriften und Normen, insbesondere hinsichtlich der Sicherheitsmaßnahmen gegen elektrische Unfälle, kennen und anwenden können.
Lehrstoff:
- 1. Klasse (4 Wochenstunden):
Begriffe:
Größen und Einheiten. Stromarten.
Stromkreis:
Stromleitung in Metallen, Halbleitern, Flüssigkeiten und Gasen, lineare und nichtlineare Widerstände. Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Gesetze, Schaltungen von Widerständen und Stromquellen, Ersatzschaltungen. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad, Anpassung.
Energieumwandlung:
Elektrowärme (Prinzip, Wärmeübertragung), Thermoelektrizität (Prinzip, Nutzungsarten). Elektrochemische Spannungsquellen (Verhalten von Elektrolyten; Primärelemente, Sammler).
Magnetisches Feld:
Größen und Gesetze, magnetische Werkstoffe, magnetischer Kreis.
- 2. Klasse (2 Wochenstunden):
Elektrisches Feld:
Charakteristische Größen und Gesetze. Energie und Kraftwirkung.
Kondensatoren. Dielektrische Werkstoffe.
Elektromagnetismus:
Magnetischer Kreis. Zeitlich veränderliche Magnetfelder, Induktionsgesetz, Induktivität; Energie und Kraftwirkung.
Wechselstromtechnik:
Darstellung sinusförmiger Größen (Spitzenwert, Mittelwerte und Zeigerdarstellung). Wechselstromwiderstände, Resonanz; Leistung.
Drehstromtechnik:
Drehfeld, Drehstromleistung. Symmetrische und unsymmetrische Belastung im Drei- und Vierleitersystem.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Die praktische Ausrichtung der Bildungs- und Lehraufgabe erfordert, insbesondere in der 1. Klasse, Rechenübungen, wobei das durchschnittliche Ausmaß der Rechenübungen eine Wochenstunde beträgt.
Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
In der 1. Klasse sind vier Schularbeiten, in der 2. Klasse zwei Schularbeiten zulässig.
- 15. ELEKTRISCHE MESSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die nach dem Stand der Technik gebräuchlichsten elektrischen Meßgeräte und Meßverfahren kennen und anwenden können. Er soll die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen und beachten.
Lehrstoff:
- 2. Klasse (2 Wochenstunden):
Begriffe:
Meßfehler, Genauigkeit und Empfindlichkeit.
Analoge Meßgeräte:
Drehspulmeßwerk, Dreheisenmeßwerk, elektrodynamisches Meßwerk,
Oszilloskop.
Meßverfahren:
Meßbrücken, Messung des Erdungswiderstandes; Fehlerortsbestimmung.
Schreibende Geräte:
Aufbau, Wirkungsweise, Anwendungen.
Digitale Meßgeräte:
Aufbau, Wirkungsweise, Meßfehler.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die praktische Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes.
Bildtafeln, Skizzenblätter und Firmenunterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichts.
- 16. ELEKTRISCHE MASCHINEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Bauarten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten der gebräuchlichsten elektrischen Maschinen kennenlernen und einfache einschlägige Berechnungen durchführen können.
Der Schüler soll die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen und beachten.
Lehrstoff:
- 3. Klasse (2 Wochenstunden):
Einteilung:
Bauformen, Schutzarten und Betriebsarten elektrischer Maschinen. Kühlungs- und Lüftungsarten; genormte Werte für Spannung, Strom und Leistung, Isolierstoffklassen; Klemmenbezeichnungen.
Transformatoren:
Aufbau und prinzipielle Wirkungsweise.
Asynchronmaschinen:
Aufbau, Wirkungsweise.
- 4. Klasse (2 Wochenstunden):
Synchronmaschinen:
Aufbau, Wirkungsweise.
Gleichstrommaschinen:
Aufbau, Wirkungsweise.
Sonderbauformen elektrischer Maschinen:
Einphasen-Reihenschlußmotor, Kleinmotor.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Bedeutung für die technische Praxis; daher liegt das Hauptgewicht auf dem Betriebsverhalten der Maschinen. Bildtafeln, Skizzenblätter und Firmenunterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
Der Praxisbezug wird durch den Einsatz elektronischer Rechenhilfen gefördert.
17. ELEKTRISCHE ANLAGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Aufbau, Wirkungsweise und Betrieb der gebräuchlichsten elektrischen Anlagen zur Verteilung und Anwendung elektrischer Energie sowie die Grundsätze der Steuerungstechnik kennen und einfache Berechnungen durchführen können.
Der Schüler soll die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen und beachten.
Lehrstoff:
- 2. Klasse (2 Wochenstunden):
Elektroinstallation:
Leitungs- und Installationsmaterial, Installation in Gebäuden und
in Räumen besonderer Art. Installationspläne.
Schutzmaßnahmen:
Elektrische Anlagen bis 1 000 Volt, Räume und Anlagen besonderer
Art, Blitzschutzanlagen.
Lichttechnik:
Größen, Lichtquellen, Planung von Beleuchtungsanlagen.
- 3. Klasse (2 Wochenstunden):
Ortsnetz:
Freileitungs- und Kabelnetz (Material, Leitungsberechnungen, Montage).
Elektrowärme:
Beheizung, Warmwasseraufbereitung.
Allgemeine Steuerungstechnik:
Elemente kontaktbehafteter Steuerungen, Übersichtsschalt-,
Wirkschalt-, Stromlauf- und Bauschaltpläne.
- 4. Klasse (2 Wochenstunden):
Digitale Steuerungen:
Elemente, verbindungs- und speicherprogrammierbare Steuerungen.
Kraftfahrzeugelektrik:
Systeme, Vorschriften.
Elektromotorische Antriebe:
Auswahlkriterien, Betriebsverhalten, Steuerung.
Hochspannungstechnik:
Überspannungsschutz; Kurzschlußschutz, Erdschluß, Schaltgeräte und Hochspannungsanlagen.
Elektrizitätswirtschaft:
Kraftwerksbetrieb, Verbundbetrieb, Strompreisbildung, Tarifsysteme.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die praktische Anwendbarkeit im Fachgebiet. Bildtafeln, Skizzenblätter und Firmenunterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
Der Praxisbezug wird durch den Einsatz elektronischer Rechenhilfen gefördert.
- 18. INDUSTRIELLE ELEKTRONIK UND REGELUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Elemente, die Gesetze und die gebräuchlichsten Anwendungen der Leistungs- und Mikroelektronik sowie der Regelungstechnik beherrschen.
Lehrstoff:
- 3. Klasse (3 Wochenstunden):
Bauelemente der Elektronik:
Bauformen linearer und nichtlinearer Widerstände, Kondensatoren und Spulen. Halbleiterdioden, Transistoren, Thyristor, DIAC, TRIAC. Halbleiter mit speziellen Eigenschaften, Überlast- und Überspannungsschutz, Kühlung.
Schaltungen mit passiven Bauelementen:
Frequenzgang, Sprungverhalten. Übertrager.
Schaltungen mit aktiven Bauelementen:
Ein- und mehrstufige diskrete Verstärker, Differenzverstärker,
Operationsverstärker.
Digitaltechnik:
Logische Verknüpfungen, Speicher, Zeitglieder, Zähler, Register.
- 4. Klasse (3 Wochenstunden):
Netzgeführte Stromrichter:
Gleich- und Wechselrichterbetrieb, Schaltungen, Netzrückwirkungen.
Regelungstechnik:
Begriffe, Regelkreisglieder (Arten, Zeitverhalten). Kennzeichnung von Strecken und Reglern. Unstetige und stetige Regler. Regelkreise.
Mikroelektronik:
Grobstruktur eines Mikrocomputers. Befehlssatz, Erstellen von einfachen Programmen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes.
Bildtafeln, Skizzenblätter und Firmenunterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
- 19. KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll selbständig sowie in Gruppenarbeit unter Einhaltung der jeweils gültigen Vorschriften und Normen auf Grund praxisüblicher Konstruktionsunterlagen Aufgaben der Elektrotechnik lösen und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit dokumentieren können.
Lehrstoff:
- 3. Klasse (3 Wochenstunden):
Elektroinstallation:
Verbraucheranlage (Installationsplan, Übersichtsschaltplan, Verteilerplan), Beleuchtungsanlage; Blitzschutz und Erdungsanlage.
Energieverteilung:
Entwurf eines Ortsnetzes für Niederspannung.
- 4. Klasse (3 Wochenstunden):
Antriebs- und Steuerungstechnik:
Ein komplexes, gegenstandsübergreifendes Projekt (überschlägige Ermittlung der Entwurfsgrößen; Übersichtsplan, Stromlaufplan, Klemmenplan).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in die Entwurfsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs- und normgerechtes Gestalten. Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe sowie die systematische Darstellung des Projektes.
20. LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Schaltungs- und Meßaufgaben der Laboratoriumspraxis im Fachgebiet selbständig und sorgfältig ausführen und kritisch auswerten können. Er soll die für die jeweilige Aufgabe geeignetsten Meßmethoden und Meßgeräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse auswählen können. Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen und auswerten und die Ergebnisse interpretieren können.
Lehrstoff:
- 3. Klasse (3 Wochenstunden):
- 4. Klasse (3 Wochenstunden):
Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Elektrische Meßtechnik", „Elektrische Maschinen", „Elektrische Anlagen" und „Industrielle Elektronik und Regelungstechnik" wie im jeweiligen Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendungen in der betrieblichen Praxis und der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme der Fachrichtung sowie die vorhandene Laboratoriumsausstattung. Dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von größter Wichtigkeit.
Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretischen Pflichtgegenständen. Besonders wertvoll sind Übungen, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche oder Unterrichtsgegenstände anwenden.
Die effiziente Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und durch lenkendes Eingreifen gewährleistet.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
- 21. WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß-, Steuerungs- und Regelungsaufgaben lösen und dokumentieren können.
Lehrstoff:
- 4. Klasse (3 Wochenstunden):
Stoffgebiet Elektrische Niederspannungsanlagen:
Aufbau. Aufsuchen und Beheben von Fehlern. Überprüfen und Messen
von Erdungswiderständen.
Stoffgebiet Elektrische Maschinen und Geräte:
Warten. Aufsuchen und Beheben von Fehlern. Wuchten.
Stoffgebiet Elektronik und Automatisierungstechnik:
Aufbau. Reparatur und Prüfen von Baugruppen und Geräten.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte" erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
22. WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instand halten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.
Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll elektrische Maschinen und Geräte sowie elektrische Anlagen und Systeme des Fachgebietes in Betrieb nehmen, prüfen, vermessen und reparieren können; er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
- 1. Klasse (9 Wochenstunden):
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Maschinenbauliche Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Meißeln, Sägen, Schneiden, Bohren, Senken, Reiben, Passen, Schleifen, Schärfen, Gewindeschneiden von Hand, Stempeln). Elektrotechnische Fertigkeiten (Zurichten und Verlegen von blanken und isolierten Leitungen, Herstellen von Verbindungen, Anfertigen von Draht- und Kabelformen, Isolieren; einfache Installationsschaltungen. Visuelles Erkennen elektrischer und elektronischer Bauteile).
Mechanische Werkstätte:
Drehen (Längs-, Plan- und Innendrehen, Einstechen, Abstechen, maschinelles Gewindeschneiden). Hobeln von Flächen und Nuten. Fräsen verschiedener Werkstoffe nach Anriß und nach Maß unter Einhaltung vorgegebener Toleranzen; Stirnfräsen.
- 2. Klasse (15 Wochenstunden):
Elektromechanische Werkstätte:
Blecharbeiten, Biegen, Richten, Stanzen, Nieten, fachbezogene Arbeiten an Werkzeugmaschinen, Anfertigen einfacher Werkzeuge und Vorrichtungen, Gehäusebau, Punktschweißen, Hartlöten, Härten.
Gerätebau:
Verdrahtungs- und Verzinnungsarbeiten, Weichlöten. Aufbau einfacher
elektrischer Geräte.
Elektroinstallation:
Niederspannungsinstallation. Installationsschaltungen mit steigendem Schwierigkeitsgrad. Montieren, Inbetriebnahme und Reparatur von Verteil-, Sicherungs- und Schalteinrichtungen. Anschließen, Inbetriebnahme und Funktionsprüfung von Stromverbrauchern. Schutzmaßnahmen.
Kunststoffverarbeitung:
Bearbeiten von Kunststoffhalbzeug, Gießharz- und Klebetechnik, maschinelle Verarbeitung von Kunststoffen. Gehäusebau.
Schweißerei:
Gasschmelz-, Elektro- und Lichtbogenschweißen (Arbeitsweise und Bedienung von Schweißgeräten; Schweißen von Stumpf-, Kehl- und Ecknähten an verschiedenen Werkstücken und in verschiedenen Positionen; Blech- und Rohrschweißen). Schutzgasschweißen.
- 3. Klasse (14 Wochenstunden):
Elektromaschinenbau:
Wickel-, Isolier- und Imprägnierarbeiten an elektrischen Maschinen, Transformatoren und Spulen. Zusammenbau, Einpassen von Lagern, Prüfen und Warten. Aufsuchen und Beheben von Fehlern elektrischer und mechanischer Art. Gerätebau:
Aufbauen, Inbetriebnahme, Prüfen und Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten und Anlagen. Ruf-, Signal- und Meldeeinrichtungen (Aufsuchen und Beheben von Fehlern).
Elektroinstallation:
Aufbauen, Prüfen, Messen und Inbetriebnahme von Meß-, Schalt-,
Steuerungs- und Regelungseinrichtungen.
Elektronik:
Aufbauen, Inbetriebnahme, Prüfen und Beheben von Fehlern
elektronischer Systeme. Leiterplattenfertigung.
- 4. Klasse (12 Wochenstunden):
Elektromaschinenbau:
Wickelarbeiten mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad an elektrischen Maschinen, Transformatoren und Spulen. Aufsuchen und Beseitigen von Fehlern elektrischer und mechanischer Art. Gerätebau:
Aufbauen, Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfen von elektrischen
Geräten mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad.
Elektronik:
Herstellen, Inbetriebnahme, Reparatur, Prüfen und Einstellen von
elektronischen Systemen.
Arbeitsvorbereitung:
Arbeitsaufträge, Werkstattzeichnungen, Arbeitsplanung. Vor- und Nachkalkulation von Arbeitsaufträgen. Arbeitssteuerung. Bestellwesen. Führung von praxisüblichen Dateien; statistische Auswertung. Lagerhaltung.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, den Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug wird durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
23. PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1.
B. Freigegenstände
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1.
DARSTELLENDE GEOMETRIE
Siehe Anlage 1.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1.
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1A.2.1.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1.
C. Unverbindliche Übungen
BEWEGUNG UND SPORT
Siehe Anlage 1A.
D. Förderunterricht
DEUTSCH
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1.
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