Anlage 1a Lehrpläne - technische, gewerbliche u. kunstgewerbliche Fachschulen

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2006

Anlage 1a

Anlage 1A.3.2

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LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR ELEKTRONIK

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

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Lehrver-

Wochenstunden pflichtungs-

Pflichtgegenstände *) gruppe

Klasse

1 2 3 4 Summe

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1. Religion ................ 2 2 2 2 8 (III)

2. Deutsch ................. 3 2 2 2 (I)

3. Lebende Fremdsprache

(Englisch) .............. 2 2 1 - (I)

4. Geschichte .............. - 2 - - (III)

5. Geographie und

Wirtschaftskunde ........ 2 - - - (III)

6. Wirtschaftliche Bildung,

Rechtskunde und

Politische Bildung ...... - - 4 - III

7. Betriebslehre und

technische Kalkulation .. - - - 2 (I)

8. Bewegung und Sport ...... 2 2 2 2 (IVa)

9. Mathematik und angewandte

Mathematik .............. 5 2 - - (I)

10. Physik und angewandte

Physik .................. 2 2 - - (II)

11. Chemie, angewandte Chemie

und Umwelttechnik ....... 2 1 - - II

12. Elektronische

Datenverarbeitung und

angewandte elektronische

Datenverarbeitung ....... - 2 - - I

13. Elektrotechnik .......... 4 2 3 - (I)

14. Elektronik und

Nachrichtentechnik ...... - 2 3 3 I

15. Meßtechnik *1) und

Digitaltechnik .......... - 2 3 3 I

16. Fertigungstechnik und

Konstruktionslehre *2) .. 5 3 3 4 I

17. Laboratorium ............ - - 3 4 I

18. Werkstättenlaboratorium . - - - 4 III

19. Werkstätte .............. 9 12 12 12 (Va)

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Gesamtwochenstundenzahl 35-38 35-38 35-38 35-38 144 *)

20. Pflichtpraktikum mindestens vier Wochen vor Eintritt

in die letzte Klasse

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Lehrver-

Wochenstunden pflichtungs-

Freigegenstände *) gruppe

Klasse

1 2 3 4

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Stenotypie .................. 2 2 - - (V)

Darstellende Geometrie ...... 2 - - - (I)

Lebende Fremdsprache

(Englisch) ................ - - - 2 (I)

Betriebswirtschaft .......... - - - 2 III

Aktuelle Fachgebiete ........ - - 2 2 (I bis VI)

Unverbindliche Übungen *)

Bewegung und Sport . (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)

Förderunterricht *)

Deutsch ..................... *3) (I)

Lebende Fremdsprache

(Englisch) ................ *3) (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik ................ *3) (I)

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*1) Einschließlich Steuerungs- und Regelungstechnik. *2) Mit Konstruktionsübungen.

*3) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1A Abschnitt Ia.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN,

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

3. LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1.

4. GESCHICHTE

Siehe Anlage 1.

  1. 5. GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

    Siehe Anlage 1.

  1. 6. WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
  1. 3. Klasse (4 Wochenstunden):

    Siehe Anlage 1.

  1. 7. BETRIEBSLEHRE UND TECHNISCHE KALKULATION

    Siehe Anlage 1.

8. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Anlage 1.

  1. 9. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

    Siehe Anlage 1.3.1.

  1. 10. PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

    Siehe Anlage 1.3.1.

  1. 11. CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

    Siehe Anlage 1.3.1.

  1. 12. ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1.

13. ELEKTROTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und ihre Anwendung sicher beherrschen und facheinschlägige Aufgaben lösen können.

Der Schüler soll die elektrotechnischen Gesetze, Vorschriften und Normen, insbesondere hinsichtlich der Sicherheitsmaßnahmen gegen elektrische Unfälle, kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse (4 Wochenstunden):

    Begriffe:

Größen und Einheiten. Stromarten.

Stromkreis:

Stromleitung in Metallen, Halbleitern, Flüssigkeiten und Gasen. Lineare und nichtlineare Widerstände. Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Gesetze, Schaltungen von Widerständen und Stromquellen, Ersatzschaltungen. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad, Anpassung.

Energieumwandlung:

Elektrowärme (Prinzip, Wärmeübertragung), Thermoelektrizität (Prinzip, Nutzungsarten). Elektrochemische Spannungsquellen (Verhalten von Elektrolyten; Primärelemente, Sammler).

Magnetisches Feld:

Größen und Gesetze, Energie und Kraftwirkung; magnetischer Kreis.

Elektrisches Feld:

Größen und Gesetze. Energie und Kraftwirkung.

  1. 2. Klasse (2 Wochenstunden):

    Magnetisches Feld:

Durchflutungsgesetz, Induktionsgesetz, Induktivität.

Passive Bauelemente:

Spule, Kondensator. Einfache RLC-Schaltungen.

Wechselstromtechnik:

Darstellung sinusförmiger Größen (Spitzenwert, Mittelwerte und Zeigerdarstellung).

  1. 3. Klasse (3 Wochenstunden):

    Wechselstromtechnik:

Wechselstromwiderstände, Resonanz; Leistung; Drehstrom.

Elektrische Anlagen und Maschinen:

Schutzmaßnahmen; Aufbau und Betriebsverhalten von Transformatoren und Motoren.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird.

Die praktische Ausrichtung der Bildungs- und Lehraufgabe erfordert, insbesondere in der 1. Klasse, Rechenübungen, wobei das durchschnittliche Ausmaß der Rechenübungen eine Wochenstunde beträgt. Der Praxisbezug wird auch durch den Einsatz elektronischer Rechenhilfen gefördert.

Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

In jeder Klasse sind vier Schularbeiten zulässig.

  1. 14. ELEKTRONIK UND NACHRICHTENTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Elemente, die Gesetze und gebräuchlichsten Anwendungen der Elektronik sowie der Hochfrequenz- und Nachrichtentechnik sicher beherrschen und einfache einschlägige Berechnungen durchführen können. Er soll die einschlägigen Gesetze, Normen und Vorschriften kennen.

Lehrstoff:

  1. 2. Klasse (2 Wochenstunden):

    Nachrichtentechnik:

Relais, elektronische Schalter, Geräte der Fernsprech- und Fernschreibtechnik.

Halbleiterbauelemente:

Aufbau, Funktion, Kenngrößen, Kennlinien und Ersatzschaltungen.

  1. 3. Klasse (3 Wochenstunden):

    Halbleitertechnik:

Einfache Anwendungen elektronischer Bauelemente in der Schaltungstechnik. Optoelektronische Bauelemente.

Operationsverstärker.

Nachrichtentechnik:

Übertrager, Orts- und Fernvermittlungstechnik.

Elektroakustik:

Mikrophone, Lautsprecher, Schallaufzeichnungs- und Wiedergabegeräte.

Rundfunktechnik:

Verstärker, Schwingungserzeugung, Modulation, Empfänger.

  1. 4. Klasse (3 Wochenstunden):

    Fernsehtechnik:

Bildaufnahme, Bildübertragung und Bildwiedergabe,

Farbfernsehempfänger.

Hochfrequenztechnik:

Empfangs- und Sendetechnik, Antennen und Antennenanlagen.

Nachrichtentechnik:

Fernschreib- und Datenvermittlungstechnik; Filter, Leitungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird.

Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

Der Praxisbezug wird durch den Einsatz elektronischer Rechenhilfen gefördert.

  1. 15. MESSTECHNIK UND DIGITALTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll gebräuchliche elektrische und elektronische Meßgeräte handhaben können und mit den gängigen Verfahren der Meßtechnik vertraut sein. Er soll für eine gegebene Aufgabe die geeigneten Geräte und Verfahren in günstiger Kombination von Meßgenauigkeit und Aufwand auswählen können.

Der Schüler soll Steuerungs- und Regelungsaufgaben mit elektronischen Mitteln lösen können.

Der Schüler soll die Gesetze der Digitaltechnik und ihre Anwendungen beherrschen und einschlägige Aufgaben lösen können. Er soll die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen und beachten.

Lehrstoff:

  1. 2. Klasse (2 Wochenstunden):

    Begriffe:

Internationales Einheitssystem, Meßfehler und Genauigkeit;

Empfindlichkeit. Analoges und digitales Meßprinzip.

Gleichstrom-Meßmethoden:

Strom-, Spannungs- und Leistungsmessung, Widerstandsmessung;

Kompensation.

Meßgeräte:

Aufbau, Eigenverbrauch, Anwendung, Meßbereichserweiterung,

Meßzubehör.

Oszilloskop:

Aufbau, Anwendung, Ausführungsformen.

  1. 3. Klasse (3 Wochenstunden):

    Digitaltechnik:

Schaltalgebra, Codes, Bausteine der kombinatorischen Logik.

Wechselstrommeßtechnik:

Strom-, Spannungs- und Leistungsmessung.

Steuerungs- und Regelungstechnik:

Elektrische Messung nichtelektrischer Größen.

Freiprogrammierbare Steuerungen:

Regelkreisglieder (Aufbau, Verhalten), Grundformen der Regler,

stetige und unstetige Regler.

  1. 4. Klasse (3 Wochenstunden):

    Digitaltechnik:

Kippschaltungen, Zähler, Schieberegister, Speicher. Struktur eines Mikrocomputersystems; Befehlssatz eines typischen Mikroprozessors. Einführung in eine maschinenorientierte Programmiersprache.

Meßgeräte:

Signalgeneratoren; Frequenz- und Phasenmeßgeräte, Analog-Digital- und Digital-Analog-Umsetzer, digitale Meßgeräte. Programmierbare Meßsysteme.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes.

Bildtafeln, Skizzenblätter und Firmenunterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes. Der Praxisbezug wird durch den Einsatz elektronischer Rechenhilfen gefördert.

  1. 16. FERTIGUNGSTECHNIK UND KONSTRUKTIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Eigenschaften, die Verwendung und die Bearbeitung der in der Elektronik gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Fertigungsverfahren der Elektronik kennen.

Der Schüler soll selbständig Bauteile, einfache Baugruppen und einfache Geräte der Elektronik dimensionieren und konstruieren können. Er soll die hiezu nach dem Stand der Technik erforderlichen Fertigungsunterlagen (Schaltplan, Druckvorlage, Bohrplan, Bestückungsplan, Werkzeichnungen, Zusammenstellungszeichnungen, Stücklisten) und einschlägige Software erstellen können. Er soll praxisübliche Konstruktionshilfen bedienen und einsetzen können.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse (5 Wochenstunden):

    Spanende Formgebung:

Drehen, Bohren, Fräsen, Schleifen.

Spanlose Formgebung:

Blechbearbeitung. Druckguß, Spritzguß, Extrusion, Schweißen, Löten,

Kleben.

Werkstoffe:

Eisenmetalle, Nichteisenmetalle, Halbleiter; Keramik, Kunststoffe,

Gläser, Isolierstoffe. Werkstoffprüfung. Galvanotechnik.

Fertigungsverfahren der Elektronik:

Dickschicht- und Dünnfilmtechnologie.

Technisches Zeichnen:

Zeichengeräte, Normschrift, normgerechtes Zeichnen, Modellaufnahme

durch Handskizzen, Werkzeichnung und Zusammenstellungszeichnung;

Stücklisten.

Elemente der Feinwerktechnik:

Gestalten und Dimensionieren von Bauelementen des feinwerktechnischen Apparatebaus; Passungen, Toleranzen.

  1. 2. Klasse (3 Wochenstunden):

    Fertigungsverfahren der Elektronik:

Herstellung von Leiterplatten. Erstellen der Fertigungsunterlagen nach vorgegebenen Schaltungen unter Berücksichtigung feinwerktechnischer Bauelemente.

Elektronische Bauteile:

Bauformen; Berechnen und Dimensionieren von Bauteilen und Grundschaltungen. Magnetische Werkstoffe, dielektrische Werkstoffe.

  1. 3. Klasse (3 Wochenstunden):

    Elektronische Baugruppen:

Berechnen und Dimensionieren von einfachen Baugruppen unter Berücksichtigung vorgegebener Leistungsmerkmale. Erstellen der Fertigungsunterlagen.

  1. 4. Klasse (4 Wochenstunden):

    Elektronische Geräte:

Entwurf von Geräten unter Berücksichtigung vorgegebener Leistungsmerkmale. Erstellen von Fertigungsunterlagen und der erforderlichen Software.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in Entwurfs- und Berechnungsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs- und normgerechtes Gestalten. Zur Praxisnähe gehört auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen sowie der elektronischen Datenverarbeitung für Entwicklung, Berechnung und Konstruktion.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen (Entwurf, Dimensionierung, Versuchsaufbau und Erprobung bzw. Softwareentwicklung und Test, Konstruktion) beträgt in der 1., 2. und 3. Klasse je zwei, in der 4. Klasse drei Wochenstunden.

17. LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Schaltungs- und Meßaufgaben der Laboratoriumspraxis im Fachgebiet selbständig und sorgfältig ausführen und kritisch auswerten können. Er soll die für die jeweilige Aufgabe geeignetsten Meßmethoden und Meßgeräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse auswählen können. Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen und auswerten und die Ergebnisse interpretieren können.

Lehrstoff:

  1. 3. Klasse (3 Wochenstunden):
  1. 4. Klasse (4 Wochenstunden):

Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Elektrotechnik", „Elektronik und Nachrichtentechnik" und „Meß- und Digitaltechnik" wie im jeweiligen Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendungen in der betrieblichen Praxis und der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme der Fachrichtung sowie die vorhandene Laboratoriumsausstattung. Dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von größter Wichtigkeit.

Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretischen Pflichtgegenständen. Besonders wertvoll sind Übungen, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche oder Unterrichtsgegenstände anwenden.

Die effiziente Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und durch lenkendes Eingreifen gewährleistet.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

  1. 18. WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll fertigungs- sowie betriebspraktische Prüf- und Meßaufgaben, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, lösen und dokumentieren können.

Lehrstoff:

  1. 4. Klasse (4 Wochenstunden):

    Stoffgebiet Niederfrequenztechnik:

Einstellen und Messen an Geräten der Phonotechnik, Elektroakustik

und Magnetaufzeichnung.

Stoffgebiet Hochfrequenztechnik:

Aufbauen, Einstellen und Abgleichen von Rundfunk- und Fernsehgeräten. Einpegeln von Antennenanlagen.

Stoffgebiet Steuerungs- und Regelungstechnik:

Einstellen und Prüfen von Geräten und Systemen.

Stoffgebiet Digitaltechnik:

Erstellen einfacher Programme.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte" erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

19. WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instand halten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse (9 Wochenstunden):

    Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Maschinenbauliche Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Meißeln, Sägen, Schneiden, Bohren, Senken, Reiben, Passen, Schleifen, Schärfen, Gewindeschneiden von Hand, Stempeln). Elektrotechnische Fertigkeiten (Zurichten und Verlegen von blanken und isolierten Leitungen, Herstellen von Verbindungen, Anfertigen von Draht- und Kabelformen, Isolieren; einfache Installationsschaltungen. Visuelles Erkennen elektrischer und elektronischer Bauteile).

Mechanische Werkstätte:

Drehen (Längs-, Plan- und Innendrehen, Einstechen, Abstechen, maschinelles Gewindeschneiden). Hobeln von Flächen und Nuten, Fräsen verschiedener Werkstoffe nach Anriß und nach Maß unter Einhalten vorgegebener Toleranzen; Stirnfräsen.

  1. 2. Klasse (12 Wochenstunden):

    Elektromechanische Werkstätte:

Blecharbeiten, Stanzen, fachbezogene Arbeiten an Werkzeugmaschinen unter besonderer Berücksichtigung der Feinwerktechnik, Anfertigen einfacher Werkzeuge und Vorrichtungen. Hartlöten, Härten.

Gerätebau:

Verdrahtungs- und Verzinnungsarbeiten, Weichlöten. Aufbau einfacher

elektronischer Geräte.

Elektroinstallation:

Niederspannungsinstallation. Aufbau, Inbetriebnahme und Reparatur von Verteil-, Sicherungs- und Schalteinrichtungen sowie elektrischer Anlagen. Anwenden der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen. Anschließen und Inbetriebsetzen von Stromverbrauchern, Meß-, Schalt- und Steuerungsgeräten mit Funktionsprüfung.

Kunststoffverarbeitung:

Bearbeiten von Kunststoffhalbzeug. Gießharz- und Klebetechnik,

maschinelle Verarbeitung von Kunststoffen.

Schweißen:

Gasschmelz-, Elektro- und Schutzgasschweißen.

Fernmeldetechnik:

Aufbauen und Prüfen von Baugruppen der Vermittlungstechnik und der Kommunikationssysteme.

  1. 3. Klasse (12 Wochenstunden):

    Elektronik:

Herstellen von Grundschaltungen, Bau und Inbetriebnahme analoger

und digitaler Systeme.

Niederfrequenztechnik:

Abgleichen, Einstellen und Prüfen, Warten und Reparieren von Geräten der Elektroakustik, Phonotechnik, Magnetaufzeichnung.

Hochfrequenztechnik:

Abgleichen, Einstellen und Prüfen, Warten und Reparieren von Geräten der Rundfunk- und Fernsehtechnik sowie Anfertigen einfacher Baugruppen und Geräte.

Fernmeldetechnik:

Aufbauen und Prüfen von Ruf-, Signal- und Meßeinrichtungen und von

Kommunikationssystemen.

Elektromaschinenbau:

Wickel- und Isolierarbeiten an Transformatoren und Spulen.

Zusammenbau und Reparatur elektrischer Geräte.

  1. 4. Klasse (12 Wochenstunden):

    Elektronik:

Reparatur- und Prüfarbeiten an analogen und digitalen Geräten.

Niederfrequenztechnik:

Aufbau und Reparatur von Baugruppen und Geräten unter Beachtung der

einschlägigen Vorschriften.

Hochfrequenztechnik:

Aufbau von Antennenanlagen unter Berücksichtigung der einschlägigen

Vorschriften. Entstörfilter. Aufbau und Reparatur einschlägiger

Geräte.

Arbeitsvorbereitung:

Arbeitsaufträge, Werkstattzeichnungen, Arbeitsplanung. Vor- und Nachkalkulation von Arbeitsaufträgen. Arbeitssteuerung. Bestellwesen. Führung von praxisüblichen Dateien; statistische Auswertung. Lagerhaltung.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände sowie des Laboratoriums von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

20. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. Freigegenstände

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Siehe Anlage 1.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1A.2.1.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1.

C. Unverbindliche Übungen

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Anlage 1A.

D. Förderunterricht

DEUTSCH

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1.

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