Anlage 1
- 2. Pflichtgegenstände der zusätzlichen Ausbildung
zum Erzieher an Horten
PÄDAGOGIK FÜR ERZIEHER AN HORTEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziel des Unterrichts ist es, den Schülern die für die Erziehung und Bildung des Kindes und des Jugendlichen im Pflichtschulalter relevanten Problemkreise soweit einsichtig zu machen, daß sie die pädagogischen Aufgaben im Hort und in anderen einschlägigen Institutionen erkennen, beurteilen und bewältigen können.
Lehrstoff:
- 4. Klasse (1 Wochenstunde):
Die Entwicklung des Hortes als sozialpädagogische Einrichtung; zukunftsorientierte Aspekte und Modelle.
Sozialpädagogische Aufgaben des Hortes; Problemfelder der institutionellen Erziehung.
Spezifische Probleme des Schulkindes und Jugendlichen,
Möglichkeiten der Bewältigung.
Der Hort als Ort der sozialen Begegnung.
Lern- und Leistungsverhalten des Schulkindes; individuelle, institutionelle und gesellschaftliche Voraussetzungen; Verhaltensprobleme im emotionalen, sozialen und kognitiven sowie im Leistungsbereich. Einblick in die Arbeitsweisen und die Lehrpläne der Pflichtschulen (auch der Sonderschulen). Faktoren und Kriterien für die Berufswahl und Berufsfindung.
Konsum- und Freizeitverhalten des Schulkindes und Jugendlichen;
Auf- und Ausbau von Einstellungen und Interessen.
Pädagogisch-psychologische Beratungsdienste.
Schriftliche Arbeiten:
Eine Schularbeit je Semester.
Zuletzt aktualisiert am
24.01.2025
Gesetzesnummer
10008570
Dokumentnummer
NOR12101583
alte Dokumentnummer
N6198514696S
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