Anlage 1 Lehrpläne - Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1985

Anlage 1

— SPIELMUSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Durch Freude am gemeinsamen instrumentalen und vokal-instrumentalen Musizieren soll das Verständnis für Haus- und Kammermusik gefördert werden. Die Schüler sollen befähigt werden, an der musikalischen Gestaltung von Festen und Feiern mitzuwirken. Eine entsprechende Literaturkenntnis ist anzustreben.

Weiters soll die Fähigkeit, Kinder und Jugendliche zum Singen und Musizieren zu motivieren und anzuleiten sowie mit elementaren Klangerzeugern und einfachen Instrumenten umzugehen, entwickelt werden.

Lehrstoff:

2. bis 5. Klasse (je 1 Wochenstunde):

Spiel von Originalwerken und guten Bearbeitungen aus verschiedenen Epochen in mannigfachen Besetzungen, auch mit Singstimme. Einsatz elementarer Klangerzeuger und des Orff-Instrumentariums auch als Liedbegleitung. Erfinden von Melodien zu gegebenen oder selbsterarbeiteten Rhythmen. Singen und Spielen von Volks- und Kinderliedern aus der engeren Heimat und aus fremden Ländern. Spielen von Kanons, Quodlibets, Stegreif- und Ostinatosätzen, Volkstänzen und Tänzen für Kinder.

Didaktische Grundsätze:

Beim Musizieren ist vor allem auf einen möglichst klangreinen und gut ausgearbeiteten Vortrag der Werke zu achten; schon bei deren Auswahl ist zu bedenken, ob diese Forderungen erfüllt werden können. Bearbeitungen, die dem Satz und der Klangwirkung nach das Original entstellen, sollten nicht gewählt werden.

Der Pflege österreichischer Volksmusik ist gebührende Beachtung zu schenken.

Die instrumentale Spielgruppe ist bei der Gestaltung von Schulfeiern, Elternabenden und ähnlichen Veranstaltungen allenfalls auch an den Übungsstätten mit einzubeziehen.

Zuletzt aktualisiert am

24.01.2025

Gesetzesnummer

10008570

Dokumentnummer

NOR12101599

alte Dokumentnummer

N6198514712S

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