Anlage 1 Lehrpläne - Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1985

Anlage 1

— RHYTHMISCH-MUSIKALISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

(siehe Pflichtgegenstand)

Lehrstoff:

  1. 4. Klasse (2 Wochenstunden als Doppelstunde):

Erweiterte Einsicht in die Bedeutung von Musik und Bewegung als Erziehungsmittel. Vermittlung der methodischen und didaktischen Grundlagen der rhythmisch-musikalischen Erziehung. Einsatz der rhythmisch-musikalischen Erziehung in der Praxis im Kindergarten; selbständige Durchführung von Übungseinheiten mit Kindern verschiedener Entwicklungsstufen; Nachbesprechung und Analyse. Ausarbeiten von Themenkreisen. Rhythmisch-musikalische Erziehung im Tages- und Jahresablauf. Rhythmische Gestaltung von Liedern, Sprüchen, Tanzstücken.

Rhythmisch-musikalische Erziehung in der Sonderpädagogik. Aufbau eventuell versäumter Primärerfahrungen; Möglichkeiten des spontanen Reagierens und Anpassens (bei einem Minimum an verbaler Steuerung). Allenfalls Hospitation in entsprechenden Institutionen der Sonderpädagogik. Einsicht in die psychosomatischen Vorgänge und deren Beachtung im beruflichen Leben. Kenntnis der einschlägigen Fachliteratur.

  1. 5. Klasse (1 Wochenstunde):

Rhythmisch-musikalische Erziehung als Vorbereitung auf den Schuleintritt sowie als Einsatzmöglichkeit im Hort. Förderung der Fähigkeit, Übungseinheiten zu variieren (auch mit erhöhten Anforderungen). Hospitieren bei Übungsstunden mit Schulkindern verschiedener Entwicklungsstufen. Themenausarbeitung, selbständige Durchführung von Stundenabläufen, Nachbesprechung und Analyse.

Erweiterung der Kenntnis einschlägiger Fachliteratur. Vorübungen und unterstützende Übungen für Lesen, Schreiben, Rechnen. Rhythmisch-musikalische Erziehung als Lernhilfe (Sprach- und Mengenlehre, Schreibförderung, logisches Denken, ...). Gemeinschaftsfördernde Übungen mit Hilfe von Musik und Bewegung (gemeinsames Singen, Tanzen, Musizieren, ...).

Rhythmisch-musikalische Erziehung als Hilfe zum angemessenen Umgang mit Aggression und Spannung. Rhythmische Gestaltung von Liedern, Sprüchen und Tanzstücken für Schulkinder. Szenisches Spiel in Verbindung mit Musik und Bewegung.

Didaktische Grundsätze:

(siehe Pflichtgegenstand)

Zuletzt aktualisiert am

24.01.2025

Gesetzesnummer

10008570

Dokumentnummer

NOR12101594

alte Dokumentnummer

N6198514707S

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