Anlage 1 Lehrpläne - Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik

Alte FassungIn Kraft seit 11.5.1994

Anlage 1

IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN (KLASSEN),

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

  1. 1. Pflichtgegenstände für alle Schüler

PÄDAGOGIK

(einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie, Philosophie)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel des Unterrichtes ist es, die Schüler mit den pädagogischen Aussagesystemen, Begriffen und Methoden soweit vertraut zu machen, daß sie die für die Erziehung und Bildung des Kindes relevanten Problemkreise erkennen, beurteilen und handlungstheoretisch bewältigen können.

Die biologischen, psychologischen und soziologischen Grundlagen der Erziehung und Bildung (insbesondere des jungen Kindes) sind den Schülern so zu vermitteln, daß diese das individuelle Verhalten von Personen, die dynamischen Prozesse innerhalb von Gruppen und die Abhängigkeit des pädagogischen Geschehens von soziokulturellen Strukturen verstehen und daraus das eigene pädagogische Handeln verantworten lernen.

Die Schüler sind in die Kulturanthropologie und in die Geschichte der Pädagogik soweit einzuführen, daß sie eigenständig und kritisch zu ihrer aktuellen beruflichen Situation Stellung nehmen und ihren Standort innerhalb der jeweils vorherrschenden pädagogischen Strömungen beziehen können.

Die Schüler sollen grundlegende Voraussetzungen für folgende Handlungsebenen erwerben: Zielsetzungs-, Begründungs- und Entscheidungskompetenz in unterschiedlichen pädagogischen Situationen; Verständnis von didaktisch-methodischen Zusammenhängen; Beurteilungskriterien für Erziehungs- und Bildungsmittel; Fähigkeit zur Reflexion über die Wirksamkeit von pädagogischen Maßnahmen, von Projekten und Programmen, insbesondere im Hinblick auf die Bewältigung der pädagogischen Situation im Kindergarten.

Im Bereich der Philosophie sind die Schüler mit wesentlichen Problemen und deren Lösungsversuchen unter besonderer Berücksichtigung ihrer Relevanz für pädagogische Fragestellungen und Zielsetzungen bekannt zu machen. Die Schüler sind zum selbständigen Denken und zur kritischen Auseinandersetzung mit Wertsystemen und Normen menschlichen Seins in verschiedenen Kulturen und Epochen hinzuführen, um zu einem eigenen Welt- und Menschenbild zu gelangen.

Der gesamte Unterricht soll zur Achtung der Würde des Menschen und seiner Entwicklung, zu Toleranz, zur Wertschätzung menschlicher Leistungen führen und in der Begegnung mit dem Kind, seinen Eltern und Erziehern den entsprechenden Niederschlag finden. Er soll weiters den Zugang zu wissenschaftlichen Untersuchungen erschließen und zum selbständigen Bildungserwerb befähigen.

Einblicke in humanwissenschaftliche Fachliteratur sollen die Schüler zu vertiefter Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Ergebnissen und zu selbständigem Bildungserwerb befähigen.

Lehrstoff:

  1. 2. Klasse (2 Wochenstunden):

Erstes Kennenlernen und Abgrenzen des Unterrichtsgegenstandes Pädagogik.

Erste Einsicht in Motive und Ziele des Verhaltens, Handelns und Lernens, insbesondere in das Wirken der Leistungsmotivation als Hilfe zur Gewinnung eines angepaßten Anspruchsniveaus als Schüler.

Kennenlernen und Anwenden der Grundsätze des Lernens (schülerzentrierte Bewältigung von Lernproblemen).

Erwerben von grundlegenden Kenntnissen über das Spiel (Psychologie des Spiels: Begriff, Arten, Entwicklung; Pädagogik des Spiels:

Erziehung zum Spiel, Erziehung und Bildung durch das Spiel).

Beobachten von Kindern (mit genau umschriebener Aufgabenstellung) als Grundlage für das Erarbeiten von pädagogisch relevanten Beobachtungskriterien. Sensibilisierung für die Bedeutung der Wechselwirkung von Erzieherverhalten und Verhalten der Kinder durch Interpretation aktueller Erlebnisse und eigener Erfahrungen.

Gewinnen von ersten Einblicken in die Komplexität des Erziehungsgeschehens (konstituierende Momente, Vielfalt der im Erziehungsfeld wirkenden Kräfte).

Vertrautwerden mit grundlegenden Fachausdrücken und Begriffen, ausgehend von konkreten Situationen, sowie Anbahnen des Verstehens berufsbezogener Fachsprache und der Kontakte mit berufsrelevanter Fachliteratur. Im Zusammenhang damit erste Auseinandersetzung mit logisch-theoretischen Denkprozessen.

Schriftliche Arbeiten:

Zwei einstündige Schularbeiten je Semester.

  1. 3. Klasse (3 Wochenstunden):

Entwicklungspsychologie des Kindes bis zum Schulalter: Verlauf und Bedeutung der Entwicklung in allen Bereichen als Voraussetzungswissen für pädagogisches Handeln und Verstehen. Biologische Grundlagen der menschlichen Entwicklung und des Verhaltens, der Erziehung und Bildung. Grundlegende Begriffe der Ethologie. Erste Hinweise auf Auffälligkeiten in der Entwicklung.

Grundbegriffe und Grundprobleme der Pädagogischen Psychologie unter Einbeziehung der wichtigsten Erkenntnisse der Allgemeinen Psychologie, der Sozialpsychologie, der Motivationspsychologie, der Lernpsychologie, der Tiefenpsychologie.

Ursprung und Aufgabe des philosophischen Fragens in gegenwärtiger und historischer Sicht (exemplarisch). Wesen und Begründung der Erkenntnis aus der Sicht verschiedener philosophischer Betrachtungsweisen; wissenschaftliche Verfahren zur Gewinnung allgemeiner Erkenntnisse und deren kritische Reflexion; Grenzen der Erkenntnis.

Grundbegriffe und Grundprobleme der Pädagogischen Soziologie:

Individuum und Gruppe (Gruppenbildung, Gruppenprozesse, Gruppenstrukturen); Individuum und Gesellschaft (Individuation, Personalisation, Sozialisation, Enkulturation); soziale Rollen und soziale Schichten. Die Familie und ihre Funktionen. Institutionen (Organisation) der Erziehung und Bildung.

Grundbegriffe und Grundprobleme der Pädagogik: Erziehung und Bildung, deren Motive und Ziele; Erziehungsmittel und -maßnahmen; Autorität und Erziehung; pädagogische Haltungen und Einstellungen, Erziehungsstile. Pädagogische Analyse und Interpretation von Situationen, Beziehungen und Prozessen in der Familie und in Institutionen der Kleinkinderziehung sowie erstes Erarbeiten von Beurteilungsansätzen für pädagogisches Handeln. Rollenbild und Selbstverständnis des Kleinkindpädagogen.

Intensivierung des Kontaktes mit Medien: Fachzeitschriften, einfache humanwissenschaftliche Lektüre, einschlägige Angebote im audio-visuellen Bereich.

Schriftliche Arbeiten:

Zwei einstündige Schularbeiten im 1. Semester.

Eine einstündige und eine zweistündige Schularbeit im 2. Semester.

  1. 4. Klasse:

Entwicklung, Erziehung, Unterricht und Bildung des Kindes im Grundschulalter; Verlauf und Bedeutung der Entwicklung in allen Bereichen; charakteristische Unterschiede zwischen Kleinkind und Schulkind. Einblick in Lehrplan und Unterrichtsmethoden der Vorschulstufe und der Grundschule, insbesondere der 1. und 2. Klasse.

Erziehung und Bildung in Vorpubertät, Pubertät, Jugend- und Erwachsenenalter; Überblick über die Entwicklung; der menschliche Lebenslauf; lebenslanges Lernen.

Erziehung und Bildung als kulturelles, gesellschafts- und zeitbedingtes Geschehen; Einblick in kulturanthropologisches Geschehen.

Analyse und Interpretation von pädagogischen Situationen, Beziehungen und Prozessen mit dem Ziel einer vertieften Einsicht in strukturelle Zusammenhänge; Beurteilung pädagogischen, psychologischen und soziokulturellen Geschehens.

Zielsetzungen des pädagogischen Handelns; Erfassen von Erziehung und Bildung im Hinblick auf die Rangordnung der Ziele; Verwirklichung von Zielen.

Prinzipien des Verhaltenstrainings, der Gesprächsführung und der Teamarbeit.

Aufbau des Bildungswesens in Österreich einschließlich der Erwachsenenbildung. Bedeutung und Aufgaben der Erziehung und Bildung im Kindergarten im Wandel der Gesellschaft unter besonderer Berücksichtigung der zeitgemäßen Aufgaben. Kinder von Minderheiten im Kindergarten sowie das pädagogische Problem der Mehrsprachigkeit.

Sozialpädagogische Einrichtungen.

Kritische Auseinandersetzungen mit sozialen Rollen und Schichten; die gesellschaftliche Verantwortung des Erziehers und seine standespolitische Stellung.

Psychohygiene, insbesondere im Hinblick auf den Beruf des Erziehers.

Erfassen des Problems der symbolischen Darstellung der wissenschaftlichen Erkenntnis: Funktion des Sprachzeichens (semantische, syntaktische und pragmatische), Objekt und Metasprache.

Grundzüge der Logik: Individuum und Name, Prädikate (Begriffe);

Aussagefunktion und Aussagen (Urteile); Wahrheitsfunktionen;

Deduktion (Schlüsse), Axiome; einige Regeln des Definierens; das Problem der Induktion.

Angemessene Beherrschung von Fachausdrücken der berufsrelevanten Humanwissenschaften.

Beurteilungskriterien für Fachliteratur. Gebrauch von berufsrelevanten Medien.

Schriftliche Arbeiten:

Eine einstündige und eine zweistündige Schularbeit im 1. Semester. Zwei zweistündige Schularbeiten im 2. Semester.

  1. 5. Klasse:

Vertiefende Zusammenschau wesentlicher humanwissenschaftlicher Erkenntnisse an Hand von Fallstudien und Modellen unter pädagogischem Aspekt. Strukturierung der Zusammenhänge im Hinblick auf eigenständiges Darstellen, Begründen und Handeln der Schüler.

Aufarbeiten von Erziehungsproblemen: Bedeutung, Ursachen, mögliche Hilfestellungen und Prophylaxe.

Konstituierende Faktoren der Persönlichkeitswerdung im Spannungsfeld der individuell-biographischen, institutionellen und epochalen Gegebenheiten. Die Bedeutung der kreativen Lebensgestaltung.

Die Vielfalt der Medien, ihr Einfluß auf die Gesellschaft und ihr Stellenwert als Erziehungs- und Bildungsmittel. Information, Kommunikation, Manipulation.

Pädagogische Aussagesysteme. Einblicke in die Geschichte der Pädagogik, Strömungen in der Gegenwart; Auseinandersetzung mit deren Initiatoren und mit Vertretern pädagogisch relevanter wissenschaftlicher Richtungen.

Methoden der wissenschaftlichen Individualitätserfassung; Persönlichkeitstheorien als Versuch zur Erfassung des Menschen und als Hilfe bei der Bewältigung von pädagogischen Aufgaben.

Kooperation mit Erwachsenen, insbesondere mit Eltern, Mitarbeitern im Berufsfeld, Lehrern, Behördenvertretern; Möglichkeiten und Grenzen der Zusammenarbeit; im Zusammenhang damit Gesetzmäßigkeiten gruppendynamischer Prozesse.

Erwachsenenbildung: Zielsetzungen, Prinzipien, Inhalte, im Hinblick auf die Persönlichkeitsentfaltung, die berufliche Weiterbildung und die Elternbildung.

Einzelne philosophische Problemstellungen: Das Realitätsproblem;

die Wirklichkeit und ihre Bereiche. Natur und Naturwissenschaft;

Leben und Tod; Materie, Raum und Zeit; Kausalität und Finalität. Die personalen Beziehungen; Recht und Macht. Werte, Wertungen und Normen;

ästhetische und sittliche Grundhaltungen; die Verantwortbarkeit des menschlichen Handelns; das Willensproblem. Die Sinnfrage; das Verhältnis des Menschen zum Absoluten.

Nach Möglichkeit Hauptrichtungen der Gegenwartsphilosophie in ihrer Bedeutung für Strömungen der Pädagogik.

Schriftliche Arbeiten:

Drei Schularbeiten im Unterrichtsjahr, davon zwei zweistündig und eine dreistündig; im 2. Semester nur eine Schularbeit.

Didaktische Grundsätze:

Der schülerzentrierte bzw. erfahrungsorientierte Unterricht in Pädagogik soll die Schüler befähigen, die gewonnenen Erkenntnisse und Einsichten in das praktische erzieherische Tun umzusetzen sowie das pädagogische Geschehen im Hinblick auf seine Strukturen und Gesetzmäßigkeiten zu durchschauen.

Daher streben Auswahl und Aufbau des Lehrstoffes keine strenge Systematik an, sondern orientieren sich am Erlebnishintergrund und an den konkreten Erfahrungen der Schüler. Dabei sind die jeweiligen Gegebenheiten der Klassengemeinschaft im Hinblick auf soziales Lernen zu berücksichtigen und entsprechende Hilfen zur Aufarbeitung von Konflikten zu geben. Die methodische Gestaltung des Unterrichtes hat auf das Abstraktionsniveau der Schüler und auf fächerübergreifende Themenkreise Bedacht zu nehmen. Scheinbare Wiederholungen von Lehrstoffeinheiten erklären sich aus der Tatsache, daß der Unterrichtsgegenstand Pädagogik als aufbauendes Fach zu betrachten ist; daher sind bestimmte Stoffgebiete fortschreitend auf einer jeweils höheren Ebene zu erläutern.

Repräsentative Fachliteratur ist heranzuziehen und kritisch auszuwerten. Dabei ist auf den Aufbau von Leseinteresse, Lesegewohnheiten und einer individuellen humanwissenschaftlichen wie berufsrelevanten Bibliographie Bedacht zu nehmen.

Die Konkretisierung des Pädagogikunterrichtes ist fallweise durch einschlägige Lehrausgänge und Hospitationen zu sichern.

Um die notwendige Konzentration der Pflichtgegenstände Pädagogik, Didaktik - allenfalls Heil- und Sonderpädagogik - sowie Kindergarten- und Hortpraxis zu gewährleisten, sind nachweislich Besprechungen der zuständigen Lehrer abzuhalten.

Dem schülerzentrierten bzw. erfahrungsorientierten Ansatz entsprechend sind vor allem in der 2. Klasse Erwartungshaltungen und Erlebnisse der Schüler zu berücksichtigen. Initiativen der Schüler sind anzuregen, aufzugreifen und in das Unterrichtsgeschehen zu integrieren. Gleichzeitig soll nicht versäumt werden, Ansätze für eine ausbaufähige Strukturierung des Lehrstoffes vorzugeben. Dabei sind die Schüler zum sachgerechten Formulieren anzuleiten. Hinsichtlich der Beobachtungsaufgaben ist die Zusammenarbeit mit den Lehrern der Unterrichtsgegenstände Deutsch (Slowenisch, Kroatisch, Ungarisch), Didaktik und Kindergartenpraxis sowie mit den Kindergärtnern des Übungskindergartens anzustreben. Die Formulierung des Lehrstoffes in Lernzielen weist darauf hin, daß der Pädagogikunterricht in der 2. Klasse vor allem die Aufgabe hat, die Hinführung der Schüler zum Sehen und Verstehen kindzentrierter prozeßhafter Abläufe zu gewährleisten.

In der 3. Klasse sollen die Schüler zu systematischem Denken hingeführt sowie in ihrer Fähigkeit zur Begriffsbildung und in ihrem Abstraktionsvermögen gefördert werden. Parallel zur Vermittlung des entsprechenden Sachwissens sind den Schülern an geeigneter Stelle Hilfen und Anregungen für die Anwendung des theoretischen Wissens auf die praktische Arbeit im Kindergarten zu geben; bei konkreten Anlässen sind sie zum Verstehen des Kleinkindes und zum kritischen Wahrnehmen des eigenen Erzieherverhaltens anzuleiten. Dabei ist deutlich zu machen, daß der pädagogische Gesichtspunkt das Wissen um Grundtatsachen aus Pädagogischer Psychologie, Pädagogischer Soziologie und Philosophie voraussetzt.

Bezüglich der biologischen Grundlagen der Entwicklung, Erziehung und Bildung ist auf den Kenntnissen aus der Biologie und Umweltkunde aufzubauen; bezüglich einer eingehenden Darstellung der Auffälligkeiten in der Entwicklung und des Erarbeitens von spezifischen Erziehungsmaßnahmen ist auf den Unterrichtsgegenstand Heil- und Sonderpädagogik zu verweisen.

Die Schüler sind zur mündlichen und schriftlichen Darstellung von pädagogischen Sachverhalten und Problemen unter richtiger Verwendung von Fachausdrücken anzuleiten. Die schriftlichen Arbeiten haben sich auf berufsspezifische pädagogische Fragestellungen zu beziehen.

Im Hinblick auf den Lehrstoff sind die 3. und 4. Klasse als didaktische Einheit zu betrachten.

In der 4. Klasse ist besonderer Wert darauf zu legen, die Schüler zum integrativen Verstehen komplexer Prozesse aus der Sicht verschiedener Fachrichtungen zu führen, wobei der Pädagogik die Funktion einer Vermittlungswissenschaft zukommt. Darauf aufbauend sollen sich die Schüler darin üben, ursächliche Zusammenhänge im Verhalten der Kinder bzw. im pädagogischen Geschehen aufzufinden sowie die Möglichkeiten und Grenzen erzieherischer Maßnahmen zu erkennen.

Der Unterricht in der 5. Klasse hat die Aufgabe, das erworbene Wissen der Schüler zu vertiefen

  1. - durch seminaristisches Arbeiten (wie individuellen Arbeiten, Partner- und Gruppenarbeiten unter Betonung der Selbständigkeit und der Eigenständigkeit der Schüler);
  2. - durch Anleitung zum Erfassen von aktuellen Problemstellungen, zur differenzierten Auseinandersetzung mit diesen, um eigenständige Problemlösungen entwickeln zu können (dabei ist den Schülern die Effektivität von gruppendynamischen Prozessen sowie die Rolle des Gruppenleiters für die Bewältigung von Konflikten und Problemen in der Gruppe bewußtzumachen);
  3. - durch Projektaufgaben auch unter Ausnützung der Konzentration des Unterrichtes in mehreren Unterrichtsgegenständen (dabei ist auf die Motivierung der Schüler zur späteren selbstverantwortlichen Weiterbildung hinzuarbeiten).

HEIL- UND SONDERPÄDAGOGIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel des Unterrichtes ist es, die Schüler mit den Grundtatsachen der Heil- und Sonderpädagogik vertraut zu machen, um eine offene und tolerante Haltung Behinderten gegenüber sowie Interesse für deren Bedürfnisse und Probleme zu wecken.

Die biologischen, psychologischen und soziologischen Voraussetzungen der Entstehung von Behinderungen sind in ihren Grundzügen so zu vermitteln, daß die Schüler die Bedeutung nicht nur der einzelnen Faktoren, sondern auch des Zusammenwirkens mehrerer Faktoren (multifaktorielle Bedingtheit) im Hinblick auf den Umfang und die Schwere der Beeinträchtigung erkennen.

Weiters sollen die Schüler befähigt werden, Auffälligkeiten in der Entwicklung einzelner Kinder, die in Regelinstitutionen anzutreffen sind, wahrzunehmen, um die ehestmögliche Vorstellung bei Fachkräften zu veranlassen. Die Schüler sind für die Möglichkeiten der Integration Behinderter derart aufzuschließen, daß sie deren Voraussetzungen und Grenzen abzuschätzen wissen, um einerseits entsprechende individuelle Zielsetzungen aufbauend zu planen und zu realisieren und andererseits mit Fachkräften zusammenzuarbeiten.

Lehrstoff:

  1. 4. Klasse:

Wichtige Grundbegriffe und -probleme der Heil- und Sonderpädagogik. Überblick über Arten und Ursachen von Behinderungen (multifaktorieller Erklärungsansatz).

Auffälligkeiten im Bereich des Verhaltens:

Störungen der Selbststeuerung; Kontakt- und Einordnungsschwierigkeiten; Aktivitätsstörungen; Aggressivität; Angst; neurotische Verhaltensweisen.

Auffälligkeiten im Bereich der Psychosomatik:

Bewegungsunruhe; Einnässen, Einkoten; Schlafstörungen; Eßstörungen, Erbrechen.

Erkennen der Auffälligkeiten, Möglichkeiten der Hilfen im Kindergarten in Abgrenzung zur Therapie.

  1. 5. Klasse:

Teilleistungsschwächen im Bereich der Motorik (Grobmotorik, Feinmotorik).

Teilleistungsschwächen im Bereich der Sinne (Sehen, Hören).

Teilleistungsschwächen im Bereich des Lern- und Leistungsverhaltens (Konzentration, Aufmerksamkeit, kognitive Fähigkeiten, Legasthenie; Rechenschwäche).

Behinderungen im Bereich der Sprache:

Sprachentwicklungsverzögerungen, Stammeln, Dysgrammatismus, Näseln, Poltern, Stottern, Mutismus ua. Erkennen der verschiedenen Teilleistungsschwächen und Störungen, Möglichkeiten der Hilfen im Kindergarten in Abgrenzung zur Therapie.

Die Integrationsproblematik (in Familie, Regelinstitutionen, Sonderinstitutionen, Gesellschaft); Stufen der Verwirklichung der Integration (Koexistenz, Koedukation, Kooperation, Integration) an Hand konkreter Beispiele; subjektive und objektive Grenzen der Integration.

Überblick über heil- und sonderpädagogische Einrichtungen. Teamarbeit in der Heil- und Sonderpädagogik.

Die besondere Situation der Eltern von auffälligen Kindern; Aufgaben der Kindergärtner im Hinblick auf Psychohygiene.

Didaktische Grundsätze:

Zu den Unterrichtsgegenständen Pädagogik, Didaktik, Kindergarten- bzw. Hortpraxis, Biologie und Umweltkunde sowie Gesundheitslehre sind Querverbindungen herzustellen, um dem Schüler die meist nur graduellen und nicht prinzipiellen Unterschiede zwischen normaler und auffälliger Entwicklung bewußtzumachen. Dadurch soll auch die Gefahr vermieden werden, daß das einschlägige Fachwissen zu vorschnellen, eigenmächtigen Diagnosestellungen verleitet und Vorurteile hervorruft.

Der Unterricht soll Demonstrationen mit Fallbesprechungen (unter Einbeziehung der Medien) gemäß dem Prinzip des Individualisierens miteinschließen. Ebenso ist der Standpunkt zu betonen, daß in erster Linie das Kind und nicht die Behinderung Beachtung verdient. Der Gefahr der zu einseitigen Betrachtung ist durch Hervorhebung der multifaktoriellen Bedingtheit von Symptomen und deren möglicher Mehr- bzw. Vieldeutigkeit zu begegnen. Durch das Sachwissen soll auch eine emotionale sowie ethisch-sittliche Haltung des Respektes und der Toleranz gegenüber „anderen“ geübt und gefestigt werden.

Für manche Schüler kann der Unterricht in Heil- und Sonderpädagogik Entscheidungshilfe bieten und Motivation sein für eine weitere Ausbildung zum Sonderkindergärtner bzw. zum Sondererzieher.

DIDAKTIK

(insbesondere Didaktik der Kindergarten- und Vorschulerziehung)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht in der „Didaktik“ soll den Schüler befähigen, auf Grund der Kenntnisse der Erziehungs- und Bildungsziele und der Voraussetzung für die verschiedenen Lernprozesse im Kindergarten, die Erziehungs- und Bildungsarbeit zu planen, Methoden zu entwickeln und auf ihre Wirksamkeit hin zu reflektieren.

Die Kenntnis des sachlogischen Aufbaues des Bildungsgutes soll Auswahl und Aufbau von Methoden für die pädagogische Arbeit im Kindergarten sichern.

Durch Einsicht in die Faktoren des Bildungsgeschehens soll der Schüler befähigt werden, eigenverantwortlich eine entsprechende Auswahl von Inhalten und Zielen für die pädagogische Arbeit im Kindergarten zu treffen.

Der Schüler soll Kenntnis über eine entsprechende Anzahl von Bildungsmitteln besitzen. Er soll dazu geführt werden, Erziehungs- und Bildungsmittel kritisch auszuwählen und gezielt einzusetzen.

Um Lernprozesse wirkungsvoll auslösen und aufrechterhalten zu können, soll der Schüler mit vielfältigen Möglichkeiten der Motivation vertraut gemacht werden.

Durch das Prinzip der Reflexion soll der Schüler befähigt werden, die Sachrichtigkeit und Wirksamkeit von Methoden für verantwortliches Handeln im Kindergarten zu überprüfen.

Die Kenntnis verschiedener Kommunikationsformen und -möglichkeiten soll den Schüler befähigen, Interaktionsprozesse zu verstehen und zu fördern. Durch Interpretation des gebotenen Bildungsgutes und der persönlichen Erfahrung soll im Schüler die Bereitschaft geweckt werden, die Eigenständigkeit des Kindes durch eine positive emotionale Führung zu entfalten.

Die Einsicht in die Komplexität des Erziehungsgeschehens im Kindergarten soll den Schüler letztlich dazu befähigen, Planungsaufgaben zu bewältigen, flexibel in der Wahl des Angebotes zu sein, Schwierigkeiten und Probleme von der Ursache her zu analysieren, Grenzen der eigenen Kompetenz und Delegierungsaufgaben wahrzunehmen.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse (2 Wochenstunden in Verbindung mit Kindergartenpraxis):

Erste Kenntnis von Materialien und Bildungsmitteln für sprachliche und musikalische Angebote im Kindergarten. Kennenlernen von Spielen zur Förderung von Bewegung und Geschicklichkeit, Wahrnehmungsdifferenzierung und Gedächtnisleistungen; Einführung in Regelspiele für den sozialen Lernbereich. Erleben einfacher Gestaltungsaufgaben zur Förderung der kindlichen Kreativität. Dadurch soll ein entsprechender Grundstock an Materialien und Bildungsmitteln aufgebaut werden.

Im Zusammenhang mit dem Kennenlernen von Materialien Aufbau des ersten Verstehens einiger didaktischer Prinzipien für kindliche Spiel- und Arbeitsprozesse durch exemplarische Angebote. Beispielhaftes Aufzeigen von didaktischen Möglichkeiten, Kinder zu eigenständigem Handeln zu führen.

Erstes Verständnis für die Komplexität kindlicher Lernprozesse anhand konkreter Beispiele unter besonderer Berücksichtigung von emotionalen und sozialen Gesichtspunkten. Exemplarisches Aufzeigen der Bedeutung der Motivation.

Richtlinien zum Anlegen fachspezifischer Sammlungen. Verwendung von Fachbüchern, Anbahnen einer berufsspezifischen Fachsprache. Angebote für Elterninformationen anhand der konkreten Bildungsaufgaben.

  1. 2. Klasse (2 Wochenstunden):

Erster Überblick über Faktoren, die das Erziehungsfeld Kindergarten beeinflussen, anhand konkreter Beispiele: Lage des Kindergartens; die vielfältigen Bedingungen der Gruppenstruktur; Situierung und Gestaltung einzelner Spiel- und Arbeitsbereiche unter Berücksichtigung ihrer Funktion und ihrer gegenseitigen Abhängigkeit, Materialangebote für die einzelnen Spiel- und Arbeitsbereiche; Zeitstruktur, insbesondere Tages-, Wochenrhythmus, Konzentrations- und Erholungsphasen der Kinder, Jahresablauf; Wechselwirkung von Spiel- und Arbeitsprozessen sowie Sozialformen. Allenfalls Information über weitere Erziehungsinstitutionen für Kleinkinder.

Durch engbegrenzte Beobachtungsaufgaben erste Erhebungen, insbesondere von kindlichen Verhaltensweisen in einer bestimmten Situation und von unterschiedlichem Verhalten einzelner Kinder.

Erste Reflexionen über den Einfluß des Erzieherverhaltens, etwa hinsichtlich der Motivation von Kindern, verschiedener Interaktionsprozesse in der Gruppe.

Kennenlernen und Gestalten einfacher Bildungsmittel zur Kontaktanbahnung, zur Initiierung und Förderung von Spiel- und Arbeitsprozessen. Exemplarisches Angebot von Methoden zur Förderung von Prozessen in den einzelnen Spiel- und Arbeitsbereichen. Hinweise für das Schaffen von Voraussetzungen für die Motivation von Kindern.

Vermittlung von Methoden zur Förderung von Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnissen der Kinder unter Berücksichtigung von Situationen, die auf aktuellen Erlebnissen basieren und eine realitätsbezogene Auseinandersetzung fordern. Erste Auseinandersetzung mit den Erziehungs- und Bildungszielen anhand exemplarischer Angebote.

Fortführung und Erweiterung fachspezifischer Sammlungen von Materialien und Bildungsmitteln.

Möglichkeiten, die Bildungsarbeit im Kindergarten für Eltern transparent zu machen; Modelle der Zusammenarbeit.

Schriftliche Arbeiten:

Zwei einstündige Schularbeiten pro Semester.

  1. 3. Klasse (3 Wochenstunden):

Aufbau methodischer Reihen zur Förderung einzelner Fähigkeiten und Fertigkeiten bei Kleinkindern, sowie für den Erwerb von Kenntnissen, insbesondere für die Förderung der kognitiven und kreativen Fähigkeiten, der Sprache und der Bewegung. Dabei ist auf den didaktischen Aufbau des Bildungsgutes, auf Entwicklungsgemäßheit und individuelle Begabungsvarianten besonders zu achten.

Kenntnis von Bildungsmitteln und Medien für die angesprochenen Bereiche; Kriterien für deren Beurteilung.

Einsicht in die Komplexität des Aufbaues von Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnissen, aufgezeigt an praktischen Beispielen. Voraussetzungen und Methoden für die Entfaltung kindlicher Lernprozesse. Aufzeigen von Möglichkeiten, auf Spezialinteressen der Kinder einzugehen.

Kennenlernen von entwicklungsgemäßen Methoden für die Förderung von Kindern in den ersten drei Lebensjahren in den spezifischen Institutionen.

Kenntnis verschiedener Formen und Kriterien der schriftlichen Planung. Unterscheiden von einzelnen Spiel- und Übungseinheiten sowie längerfristiger Prozesse unter dem Aspekt der Ganzheitlichkeit und Erlebnisorientiertheit frühkindlicher Förderung. Kenntnis und sachgemäße Verwendung von Planungshilfen. Diskussion verschiedener Gesichtspunkte der Reflexion anhand konkreter Modelle.

Vertiefte und weiterführende Auseinandersetzung und Strukturierung der Faktoren, die das Erziehungsfeld Kindergarten beeinflussen. Fortführen der Auseinandersetzung mit verschiedenen methodischen Prinzipien für die Förderung kindlicher Spiel- und Arbeitsprozesse.

Weiterführen der Angebote für die Zusammenarbeit mit den Eltern.

Schriftliche Arbeiten:

Zwei einstündige Schularbeiten im 1. Semester.

Eine einstündige und eine zweistündige Schularbeit im 2. Semester.

  1. 4. Klasse:

Fortführung und Strukturierung der Bildungsangebote zur Förderung verschiedener Persönlichkeitsbereiche des Kindes, insbesondere der emotionalen Erziehung, des Sozial- und Wertverhaltens. Aspekte religiöser Erziehung. Probleme der Sexualerziehung.

Didaktisch-methodische Gesichtspunkte für den Aufbau von Fähigkeiten zur Bewältigung der Lernangebote in der Bildungsinstitution Schule, insbesondere für das Erlernen von Kulturtechniken, für neue Anforderungen im Lern- und Leistungsverhalten, für die Sozialisation in der Schulklasse, unter Bezugnahme auf die Lehrpläne der Grundschule, insbesondere der Vorschulstufe.

Kenntnis von Faktoren, die die Auswahl von Erziehungs- und Bildungszielen beeinflussen: insbesondere Zielvorstellungen, wie sie in den geltenden Kindergartengesetzen der Länder bzw. in vorliegenden Bildungsplänen formuliert sind; Abhängigkeit bildungspolitischer Trends von gesellschaftlichen Problemen und wissenschaftlichen Strömungen; Ganzheitlichkeit der Struktur frühkindlicher Lernprozesse, Einfluß der Persönlichkeit des Erziehers.

Formen, Probleme und Konsequenzen der Zusammenarbeit Erwachsener:

Einführung in Methoden der Erwachsenenbildung, insbesondere für die Kooperation mit Eltern, Hilfen für Gesprächsführung, Anwendung von gruppendynamischen Erkenntnissen für Methoden der Zusammenarbeit.

Reflexion der Spiel- und Arbeitsprozesse im Kindergarten:

Methodenanalysen, Beobachtung von Reaktionen der Kinder und den daraus resultierenden Überlegungen für die Individualisierung des Bildungsangebotes, kritische Auseinandersetzung mit dem jeweiligen Erzieherverhalten.

Vertiefung der Kenntnis für die pädagogische Arbeit mit Kindern in den ersten drei Lebensjahren unter Berücksichtigung von kompensatorischen Maßnahmen für Kinder mit Entwicklungsrückständen.

Kenntnis der administrativen Aufgaben der Kindergärtner im Hinblick auf die geltenden Landesgesetze. Dienstrechte und Pflichten der Kindergärtner.

Schriftliche Arbeiten:

Eine einstündige und eine zweistündige Schularbeit im 1. Semester. Zwei zweistündige Schularbeiten im 2. Semester.

  1. 5. Klasse:

Vertiefende Zusammenschau und Strukturierung wesentlicher didaktisch-methodischer Einsichten und Erkenntnisse anhand von Modellen im Hinblick auf Orientierung in der Umwelt und Bewältigung von aktuellen Situationen; Auseinandersetzung mit Problemen der Gegenwart. Einfluß der Zusammenarbeit mit den am Erziehungsgeschehen beteiligten Erwachsenen.

Entwicklung langfristiger Programme, die zur Erreichung bestimmter Erziehungs- und Bildungsziele beitragen. Kriterien für den Aufbau einer Jahresplanung.

Zusammenschau und Strukturierung der Faktoren, die das Erziehungsfeld Kindergarten beeinflussen; Kenntnis des Wandels von Methoden und Materialien im historischen Zusammenhang unter besonderer Berücksichtigung gegenwärtiger Modelle im In- und Ausland.

Methoden der Reflexion von Gruppenprozessen. Möglichkeiten der Anwendung von Methoden des Verhaltenstrainings.

Zusammenschau methodischer Sonderfragen der Kindergartenpädagogik:

Methoden zur kompensatorischen Förderung einzelner Kinder. Methoden zur Förderung von Kindern mit Spezialbegabungen. Methoden im Umgang mit verhaltensauffälligen Kindern. Methoden zur Förderung von leichtbehinderten Kindern in Kindergärten (Integrationsmodelle).

Schriftliche Arbeiten:

Drei Schularbeiten im Unterrichtsjahr, davon zwei zweistündig und

eine dreistündig.

Im 2. Semester nur eine Schularbeit.

Didaktische Grundsätze:

Auswahl und Aufbau des Lehrstoffes streben keine strenge Systematisierung an, sondern orientieren sich am Erlebnishintergrund und an den konkreten Erfahrungen der Schüler im Kindergarten. Das Prinzip der aufbauenden, kontinuierlichen Strukturierung sollte für die Aufbereitung der Lehrinhalte im Fach Didaktik charakteristisch sein.

Die methodische Gestaltung des Unterrichts soll daher die Selbsttätigkeit der Schüler vorrangig einbeziehen. Dabei ist die Bedeutung der Motivation für das eigene Handeln bewußt zu machen, um die Transferwirkung hinsichtlich der Kleinkinderziehung zu ermöglichen.

Die Fähigkeit zur Reflexion soll durch die kontinuierliche Überprüfung der Sachrichtigkeit und Effektivität des jeweiligen pädagogischen Handelns entfaltet werden. Dies soll als Voraussetzung gesehen werden, um die Komplexität des Erziehungsgeschehens zu verstehen. Dadurch soll die Bereitschaft zur Veränderung im Sinne der Dynamik des Erziehungsprozesses entfaltet werden.

Für das Sammeln von Information und als Hilfe für eigenständiges Arbeiten und kritische Auseinandersetzung mit verschiedenen didaktisch-methodischen Modellen ist die Verwendung einschlägiger Fachliteratur jeweils zu sichern. Fachbezogene Lehrausgänge mit dem Ziel der Veranschaulichung einzelner didaktischer Modelle und verschiedener pädagogischer Institutionen sollen angeboten werden.

Querverbindungen zu allen Unterrichtsgegenständen, die den sachlogischen Aufbau des Bildungsgutes lehren, sind herzustellen. Insbesondere ist eine enge Verbindung zu den Unterrichtsgegenständen Kindergartenpraxis, Pädagogik sowie Heil- und Sonderpädagogik zu sichern.

Der Lehrer soll den Schülern seine Wahl entsprechender Methoden transparent machen, dabei soll er sowohl das Prinzip der Methodenfreiheit als auch das der Methodengerechtheit beispielhaft vertreten.

  1. 1. Klasse:

Der methodische Ansatz in der 1. Klasse soll sich vor allem am Prinzip der Selbsterfahrung orientieren. Über das eigene Erleben können die Schüler die Abhängigkeit des Handelns von der Emotionalität und auch die Bedingungen für kreatives Denken und Gestalten erfahren.

Die jeweilige Aufgabenstellung soll an konkrete Situationen anknüpfen, um die Transferwirkung auf die pädagogische Arbeit im Kindergarten vorzubereiten. Dazu können auch schriftliche Erhebungsprotokolle von engumrissener Aufgabenstellung beitragen.

Durch das Angebot qualitativ hochwertigen Materials soll eine Sensibilisierung der Schüler hinsichtlich der Qualität der Bildungsmittel grundgelegt werden.

  1. 2. Klasse:

Aufbauend auf den in der 1. Klasse erreichten Bildungszielen sollen Ansätze für eine ausbaufähige Strukturierung durch exemplarische Angebote der Lehrinhalte angestrebt werden. Das Prinzip des Lernens am Modell soll als Grundlage für die praktische Arbeit im Kindergarten dienen. Über das Kennenlernen verschiedener Faktoren, die das Erziehungsgeschehen im Kindergarten beeinflussen, soll die spontane Gestaltungsfreude und Improvisationsbereitschaft der Schüler angeregt werden. Sie sollen dadurch befähigt werden, Probleme durch Veränderung zu bewältigen. Um die Kritikfähigkeit der Schüler anzubahnen, sollen verschiedene Techniken der Selbstbeobachtung, etwa Videoanalysen und Rollenspieltechniken, angeboten werden. Die Selbständigkeit der Schüler bei der Verwendung von Fachliteratur ist zu fördern.

  1. 3. Klasse:

Die in der 2. Klasse zitierten didaktischen Grundsätze können in den zwei folgenden Klassen mit dem Ziel der Strukturierung fortgesetzt werden.

In Konzentration mit dem Unterrichtsfach Deutsch ist auf die sprachliche Treffsicherheit bei der Formulierung von verschiedenen pädagogischen Aufgabenstellungen und von Erziehungs- und Bildungszielen zu achten.

Für die kontinuierliche Differenzierung und Erweiterung von Beobachtungsaufgaben soll der Einsatz von Medien geübt und die größere Effektivität eines Arbeits- und Lernprozesses durch die Anwendung verschiedener Lernstrategien erfahren werden.

  1. 4. Klasse:

Um die Möglichkeit der Selbsterfahrung zu sichern, ist ein Angebot von Übungen für die Kontaktanbahnung und Kooperation, wie Interaktionsspiele, Methoden der Gesprächsführung ua., in Übereinstimmung mit den Lehrinhalten der ergänzenden berufskundlichen Unterrichtsveranstaltungen, notwendig.

Als Vorbereitung für den Aufbau und die Gestaltung einer Facharbeit sind entsprechende Techniken zu vermitteln. Dabei ist auf die Einsatzmöglichkeit diverser Medien hinzuweisen.

  1. 5. Klasse:

Für die Bearbeitung von Projektaufgaben sind Methoden der Teamarbeit und kommunikative Techniken als Grundlage zu empfehlen. Angebote von Übungen für die Selbsterfahrung im Hinblick auf Methoden des Verhaltenstrainings und Methoden der Reflexion von Gruppenprozessen sind durch Stundenzusammenlegung geblockt anzubieten, allenfalls als fächerübergreifendes Seminar, unter Einbeziehung von Experten.

Für das Verständnis der Methoden zur Bewältigung diverser Sonderprobleme im Kindergarten ist eine enge Zusammenarbeit mit den ergänzenden berufskundlichen Unterrichtsveranstaltungen anzustreben.

KINDERGARTENPRAXIS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht in Kindergartenpraxis soll die Schüler befähigen, die Erziehungs- und Bildungsarbeit im Kindergarten dem jeweiligen Stand der Didaktik entsprechend zu gestalten, die Zusammenarbeit mit den Eltern zu pflegen sowie die sonstigen Berufsaufgaben zu bewältigen. Im Hinblick darauf müssen jedenfalls alle Bereiche des Lehrstoffes erarbeitet werden, die eine umfassende Erziehungs- und Bildungsarbeit im Kindergarten ermöglichen.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse (2 Wochenstunden in Verbindung mit Didaktik):

Hospitieren und erstes Teilnehmen an Initiativen und Aktivitäten der Kindergärtner sowie behutsames Mitwirken an Spielprozessen der Kinder im Kindergarten. Dabei sollen die Schüler mit verschiedenen Materialien und Bildungsmitteln bekannt gemacht werden.

Dadurch und durch zusätzliche Angebote soll ein erster Einblick in kindliche Spiel- und Arbeitsprozesse vermittelt werden.

An einfachen Beispielen sorgfältig geplanter Angebote sollen die Schüler in der konkreten Situation Möglichkeiten und Auswirkungen didaktischen Tuns und erzieherischen Handelns beobachten und erfahren können.

Erstellen und Auswerten einfacher, auf eng umrissene Aufgabenstellung abgestimmter mündlicher Berichte und schriftlicher Aufzeichnungen.

In enger Verbindung mit dem Hospitieren und den Anforderungen der Didaktik erste Erfahrungen mit dem Aufbau systematischer und ausbaufähiger fachspezifischer Sammlungen.

  1. 2. Klasse (2 Wochenstunden):

Fortsetzen des Hospitierens im Kindergarten mit spezieller Aufgabenstellung und erstes praktisches Arbeiten vornehmlich in Kleingruppen. Dabei sollen die Schüler einerseits auf kindliches Verhalten in bestimmten Situationen, andererseits auf weitere Faktoren, welche die Erziehungs- und Bildungsarbeit im Kindergarten beeinflussen, aufmerksam gemacht werden.

Anleitung zur Erstellung und Auswertung mündlicher und schriftlicher Berichte.

Erste Einführung in die Kindergartenarbeit und deren Planung. Besuche in verschiedenen Kindergärten. Eine Praxiswoche im Kindergarten.

  1. 3. Klasse (5 Wochenstunden):

Praktizieren in verschiedenen Kindergärten. Dabei weiterführende Auseinandersetzung mit Zielen, Methoden, personellen, räumlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen einer effektiven Erziehungs- und Bildungsarbeit in diesen Kindergärten. Besuche in verschiedenen Institutionen für Kleinkinder.

Übung in Planung und Durchführung einzelner Arbeitseinheiten sowie allmähliche Hinführung zu langfristiger Planung und Gestaltung der Erziehungs- und Bildungsarbeit im Kindergarten.

Fallweises Hospitieren mit spezieller Aufgabenstellung. Erstellen von Praxisberichten als Grundlage für Praxisanalysen. Vor- und Nachbesprechung der Praxisversuche. Praktische Übungen im Verhaltenstraining.

Zwei Praxiswochen im Kindergarten.

  1. 4. Klasse:

Praktizieren in Kindergärten bei weiterer Steigerung der Selbständigkeit hinsichtlich kurz- und langfristiger Planung der Erziehungs- und Bildungsarbeit im Kindergarten. Eigenständigkeit in der verantwortungsbewußten Führung einzelner Kinder bzw. der Kindergruppe. Fallweises Hospitieren mit konkreter Aufgabenstellung und schriftlichen bzw. mündlichen Berichten als Grundlage einschlägiger Praxisanalysen.

Einüben wünschenswerten Erzieherverhaltens.

Übungen zur Elternarbeit. Teilnahme an der Planung und Durchführung von Vorhaben der Zusammenarbeit mit den Eltern.

Einblick in administrative Arbeiten im Kindergarten.

Bekanntmachen mit Problemen und Lösungsvorschlägen hinsichtlich des Übertritts vom Kindergarten in die Grundschule bzw. Vorschulstufe.

Besuch von Sonderkindergärten und ähnlichen Einrichtungen.

Zwei Praxiswochen im Kindergarten (bei zusätzlicher Ausbildung zum Erzieher an Horten eine Praxiswoche im Kindergarten).

  1. 5. Klasse:

Weitgehend selbständiges Praktizieren in Kindergärten nach eigenständiger, methodengerechter Planung.

Vertiefte Auseinandersetzung mit verschiedenen Formen der schriftlichen Planung und deren Realisierung im Kindergarten.

Befähigung zur gezielten Förderung einzelner Kinder, insbesondere verhaltensauffälliger oder leicht behinderter Kinder, Kinder mit Entwicklungsrückständen oder mit Spezialbegabungen.

Einblick in Möglichkeiten effizienten Einsatzes der Kindergartenassistenz in Planung und Gestaltung der Praxis sowie in die Aufgaben, die mit der Leitung eines Kindergartens verbunden sind.

Fallweises Hospitieren mit dem Ziel einer vertieften Einsicht und Zusammenschau hinsichtlich methodisch-didaktischer Aspekte der Kindergartenarbeit einerseits und des Ablaufes von Gruppenprozessen andererseits.

Durchführung eigenständiger, planmäßiger Beobachtung und Hinweise für zweckmäßige Aufzeichnungen für die Reflexion.

Auseinandersetzung mit den verschiedenen Kriterien zur Beurteilung der Berufsleistung der Kindergärtner.

Zwei Praxiswochen im Kindergarten mit dem Ziel selbständiger Arbeitsplanung und Arbeitsgestaltung.

Didaktische Grundsätze:

Um die notwendige Konzentration der Pflichtgegenstände Kindergartenpraxis, Didaktik und Pädagogik (Heil- und Sonderpädagogik) zu sichern, sind Besprechungen der zuständigen Lehrer und Kindergärtner abzuhalten.

Der Unterricht in Kindergartenpraxis soll von den individuellen Beobachtungen und Erfahrungen der Schüler ausgehen. Regelmäßige und kritische Analysen der Beobachtung vorbildlich gestalteter Kindergartenarbeit und des eigenen Tuns stellen eine wesentliche Lernvoraussetzung dar.

Die Kindergartenpraxis soll sich an regionalen Gegebenheiten orientieren.

Schülern, die den Freigegenstand Slowenisch oder Kroatisch oder Ungarisch besuchen, sollen nach Möglichkeit ab der 3. Klasse auch in zweisprachig geführten Kindergärten praktizieren. Es ist ihnen eine Einführung in diese Form der Kindergartenarbeit zu bieten. Diese Schüler haben ab der 3. Klasse jeweils eine der vorgesehenen Praxiswochen, sofern nach Organisation und Ausstattung geeignete Kindergärten vorhanden sind, in einem zweisprachig geführten Kindergarten zu absolvieren. Eine Zusammenarbeit mit dem Lehrer der Zweitsprache ist anzustreben.

Um eine besonders enge Wechselbeziehung zwischen Theorie und Praxis zu gewährleisten und den Schülern noch nicht zu bewältigende Spannungen zu ersparen, hat die Unterrichtsgegenstände Didaktik und Kindergartenpraxis in der ersten Klasse ein Lehrer zu unterrichten. Das Blocken von Unterrichtsstunden aus didaktischen Gründen ist in der 1. und 2. Klasse wünschenswert.

Besprechung der Vorbereitung vor und nach dem Praktizieren, regelmäßige Betreuung der Praxisversuche, individuelle Nachbesprechung und allenfalls das Festhalten der Ergebnisse sollten den Unterrichtsertrag sichern helfen.

Durch Verhaltenstraining - auch unter Verwendung audio-visueller Medien - soll wünschenswertes Erzieherverhalten angestrebt werden.

Die vorgesehenen Praxiswochen sind so vorzubereiten und durchzuführen, daß ihre pädagogische und didaktische Effektivität gewährleistet ist. Besonderer Wert ist auf die begleitende Kontrolle zu legen. In der 5. Klasse sind die Praxiswochen geblockt im

  1. 1. Semester anzusetzen.

DEUTSCH

(einschließlich Sprecherziehung, Kinder- und Jugendliteratur)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Deutschunterricht soll zu Sicherheit und Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Gebrauch der deutschen Sprache führen; er soll dazu befähigen, Erlebtes, Erfahrenes und eigene Gedankengänge klar darzustellen sowie kritische Sprachbetrachtung anzustellen. Auf die berufsbezogene Pflege von Kommunikationsformen und Sprecherziehung ist besonders zu achten.

Die Kenntnis der Wort- und Satzgrammatik anhand von Texten und eine weitgehende Sicherheit in der Schreibrichtigkeit sollen als Grundlage dienen. Ziel der Sprachlehre ist das Aufdecken und Erkennen sprachlicher Strukturen und ihrer Funktionen, wobei wenn möglich auf berufsspezifische Problemstellungen eingegangen werden soll.

Die Schüler sind in die bedeutendsten Werke des deutschsprachigen Schrifttums, soweit diese bleibenden Wert haben oder für das Verständnis unserer Zeit wichtig sind, einzuführen; diesem Ziel soll auch ein knapper Überblick über den Entwicklungsgang der Dichtung dienen. Daneben sind aus der Weltliteratur Beispiele von hohem dichterischen Rang bzw. von wesentlichem Einfluß auf die deutschsprachige Literatur zu behandeln. Besondere Beachtung gilt den Höhepunkten der österreichischen Literatur. Das Verständnis für den künstlerischen Wert sprachlicher Darstellung und dichterischer Gestaltung ist zu wecken und zu fördern. Der junge Mensch soll befähigt werden, sich mit literarischen Werken der Vergangenheit und der Gegenwart selbständig auseinanderzusetzen. Urteilsfähigkeit gegenüber dem großen Angebot des Büchermarktes mit seinen verschiedenen Textarten, der Massenmedien und ihrer künstlerischen Aussage sowie der Werbung ist anzustreben. Weiters ist das Interesse und die Einsicht in Strukturen und Wirkungen von Texten verschiedener Art zu fördern.

Die Kenntnis ausgewählter Werke der in deutscher Sprache vorhandenen Kinder- und Jugendliteratur sowie allgemeingültiger Kriterien für deren Beurteilung ist zu vermitteln. Im Zusammenhang damit ist auf die große Bedeutung des Kindergartens und des Hortes für die Verbreitung wertvollen Kinder- und Jugendschrifttums (auch im Wege der Elternberatung) hinzuweisen.

Der Unterricht sollte schließlich bewußt machen, daß der Kindergarten für die sprachliche und somit sozio-kulturelle Entwicklung der Kinder mitverantwortlich ist.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse (4 Wochenstunden):

Sprachpflege und Sprecherziehung:

Grundlagen der Sprech- und Vortragstechnik. Üben des dialektfreien Sprechens, des Vorlesens und Erzählens. Vortragen - zum Teil auch auswendig gelernter - Textstellen in Prosa und Versen (Kinderreime, Märchen, phantastische Geschichten usw.).

Vorübungen zu Referaten und zu Diskussionen. Erproben verschiedener Gesprächsformen.

Kinder- und Jugendliteratur:

Einige Werke aus der dem Alter der Schüler gemäßen Jugendliteratur (unter Berücksichtigung der wichtigsten Gattungen) als Ausgangspunkt für eine kritische Stellungnahme.

Das Kinderbuch in seinen Formen und Themenkreisen; Märchen, Sage.

Lektüre und Textbetrachtung:

Einführung in die Grundbegriffe der Poetik anhand konkreter Beispiele. (Die Texte sollen möglichst aus dem 19. und 20. Jahrhundert gewählt werden, wobei das österreichische Schrifttum besonders zu berücksichtigen ist.)

Funktion der Medien und Anleitung zu kritischer Auswahl aus dem Medienangebot.

Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung:

Wort- und Satzgrammatik als Hilfe für den eigenen richtigen mündlichen und schriftlichen Ausdruck.

Überblick über die häufigsten Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit (Einfluß der Mundart und Umgangssprache), über Fehlerquellen im mündlichen und schriftlichen Ausdruck.

Die wichtigsten Regeln der Rechtschreibung und der Zeichensetzung sowie Übungen zu deren Sicherung.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Verschiedene Arten des Aufsatzes wie Erlebniserzählung, Schilderung, Bericht, Beobachtung und Beschreibung; Nacherzählung und Inhaltsangabe, Phantasieaufsatz und Erweiterung eines Erzählkerns. Verfassen von Texten mit unterschiedlichen Schreibabsichten.

Übungen zur Bereicherung und Belebung des Ausdrucks, zur Treffsicherheit und Anschaulichkeit.

Schriftliche Arbeiten:

Sechs einstündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr, drei je Semester.

  1. 2. Klasse (3 Wochenstunden):

Sprachpflege und Sprecherziehung:

Erhöhte Anforderungen an ausdrucksvolles Lesen, Vortragen und Erzählen. Kontrolle der eigenen Sprechweise zur Verhaltenssteuerung und Meinungsbildung mit Hilfe von audio-visuellen Medien. Anhören von vorbildlich gesprochenen Texten.

Technik des selbständigen Lesens im Hinblick auf das Lesetempo, das Überblick- und Sinnerfassen.

Übungen im Diskutieren (auf der Grundlage von Fachwissen) und Dramatisieren.

Kinder- und Jugendliteratur:

Standardwerke der Kinder- und Jugendliteratur.

Beurteilungskriterien im Hinblick auf sprachliche Gestaltung, sachliche Richtigkeit, Inhalt, pädagogische Gesichtspunkte sowie ethische und religiöse Werte.

Lektüre und Textbetrachtung:

Beispiele der deutschsprachigen Literatur von ihren Anfängen bis einschließlich Vorklassik, soweit sie für das Verständnis der Gegenwartsliteratur von Bedeutung oder von zeitloser Gültigkeit sind; Proben aus der Weltliteratur. Werke der zeitgenössischen Literatur.

Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung:

Wiederholung und Vertiefung der Kenntnisse aus der Satz- und Wortgrammatik; Erarbeiten einer Übersicht über die Gliedsätze. Umformen und graphische Darstellung von Sätzen; Satzbaupläne. Bildhaftigkeit der Sprache.

Beispiele für den Wandel der deutschen Sprache im Laufe der Jahrhunderte; der deutsche Sprachschatz (Erb-, Lehn-, Fremdwörter); Sprachverwandtschaft, Sprachgemeinschaft.

Weitere Übungen zur Sicherung der Rechtschreibung und Zeichensetzung.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Direkte und indirekte Charakteristik, Bilddeutung; Kürzung, Erweiterung und Zusammenfassung vorgegebener Texte. Buchbesprechung. Stoffsammlungen, Klärung von verwandten Begriffen, Erörterung. Verfassen von Anleitungen. Fortsetzen der bisher geübten Aufsatzgattungen mit erhöhten Anforderungen.

Ersinnen und Erzählen von Geschichten für das Kleinkind. Übungen zur sprachlichen Formung der schriftlichen Vorbereitung für die Kindergartenpraxis (Fachsprache, Systematik).

Schriftliche Arbeiten:

Sechs Schularbeiten im Unterrichtsjahr, zwei einstündige und eine zweistündige im 1. Semester, eine einstündige und zwei zweistündige im 2. Semester.

  1. 3. Klasse (3 Wochenstunden):

Sprachpflege und Sprecherziehung:

Weiterführung der Sprecherziehung mit besonderer Berücksichtigung einer klangvollen und gut artikulierten Sprache. Gestalten von dramatischen Szenen nach gegebenen Mustern und aus dem Stegreif. Gespräche über aktuelle, insbesondere berufsbezogene Themen. Interpretationsübungen anhand von Texten aus verschiedenen Bereichen (Kinder- und Jugendliteratur, Dichtung, Trivialliteratur, Presse, Werbung usw.).

Vorlese- und Erzähltechnik vor einer Gruppe.

Kinder- und Jugendliteratur:

Kinder- und Jugendliteratur zu verschiedenen Themenkreisen im Hinblick auf Aktualität und Berufspraxis (Informationsquelle, Reifungshilfe, Kommunikationsmittel und Kreativitätsimpulse).

Lektüre und Textbetrachtung:

Beispiele der Literatur des Sturm und Drang, der deutschen und österreichischen Klassik, Romantik und sozialkritischen Dichtung des Vormärz, soweit sie für das Verständnis der Gegenwartsliteratur von Bedeutung oder von zeitloser Gültigkeit sind. Werke der zeitgenössischen Literatur.

Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung:

Stilkritische Übungen an verschiedenen Texten zur Festigung des Sprachgefühls und als sachliche Voraussetzung für die Interpretation von Dichtungen.

Erhöhte Anforderung bei der Sicherung der Rechtschreibung und Zeichensetzung.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Dialoge; Stoffsammlungen und Gliederungsübungen, Problemarbeiten, Vorübungen für die literarische Facharbeit (Teilaspekte von Dichtungen, Interpretationen von kurzen Geschichten, Gedichten und Szenen). Abfassen von Protokollen und Exzerpten. Leserbrief.

Dramatisieren von Geschichten für das Kleinkind.

Schriftliche Arbeiten:

Sechs zweistündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr, drei je Semester.

  1. 4. Klasse:

Sprachpflege und Sprecherziehung:

Kurze Referate, insbesondere über Themen aus berufsbezogenen Fachgebieten unter Benützung einschlägiger Literatur.

Diskussion. Gesprächstechnik in der Gruppe.

Übungen zur Steigerung des klaren und gewandten Ausdrucks beim Formulieren abstrakter Inhalte.

Kinder- und Jugendliteratur:

Tendenzen der modernen Kinder- und Jugendliteratur. Kinder- und Jugendliteratur in ihrer Bedeutung im sozio-kulturellen Hintergrund der Jugendlichen. Beurteilung der sprachlichen Gestaltung nach entwicklungspsychologischen, jugendsoziologischen, pädagogischen und kommunikationstheoretischen Gesichtspunkten.

Jugendzeitschriften. Brückenliteratur. Themen- und Gattungsvergleiche zwischen Kinder- und Jugendliteratur und Erwachsenenliteratur.

Lektüre und Textbetrachtung:

Textbeispiele von 1848 bis zum Ersten Weltkrieg als Spiegelbild der Zeit (Realismus, Naturalismus, Impressionismus, Expressionismus usw.) unter besonderer Berücksichtigung des österreichischen Beitrages zum deutschsprachigen Schrifttum. Werke der zeitgenössischen Literatur.

Randbereiche der Literatur (Unterhaltungsliteratur, Reiseromane, Kriminalromane) - Kriterien zur Beurteilung von Kitsch und Schund.

Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung:

Wechselwirkung zwischen Sprach- und Gesellschaftsform, Herkunftssprache, Sprache des Kindes. Sprachstörungen, Sprachspiele.

Wirkungsanalyse und Konsumgewohnheiten im Rahmen der Massenmedien. Zweifelsfälle der Rechtschreibung und der Zeichensetzung.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Problemarbeiten. Literarische Facharbeit (Interpretation von dichterischen und pädagogischen Texten, Gegenüberstellung motivgleicher Texte, stilkritische Übungen).

Schriftverkehr mit Behörden (wie Eingaben, Ansuchen, Berichte, Protokolle, Planungsvorschläge). Übungen zur Steigerung des klaren und gewandten Ausdrucks beim Formulieren abstrakter Inhalte, besonders im Zusammenhang mit der Fachsprache.

Schriftliche Arbeiten:

Sechs Schularbeiten im Unterrichtsjahr, drei zweistündige im

  1. 1. Semester, eine zweistündige und zwei dreistündige im 2. Semester.
  1. 5. Klasse:

Sprachpflege und Sprecherziehung:

Umfangreichere Referate über vorgegebene oder selbstgewählte Themen und unter stärkerer Verwendung von Arbeitsbehelfen (zB Sachbücher, Lexika, Zeitschriften). Kurzreferate im Hinblick auf die Elternarbeit (Reden zu besonderen Anlässen, Informationsgespräche usw.).

Kinder- und Jugendliteratur:

Die Kinder- und Jugendliteratur in den Medien.

Darstellungsmöglichkeiten. Methoden zur Förderung der Leselust bei

Kindern und Jugendlichen. Bibliothekskunde.

Lektüre und Textbetrachtung:

Die literarischen Strömungen des 20. Jahrhunderts, wobei der österreichische Beitrag besonders zu berücksichtigen ist. Tradition und Auflösung übernommener Dichtungsformen. Die Gegenwartsliteratur am Beispiel einiger bedeutender Vertreter und Werke.

Einfluß des ausländischen Schrifttums.

Medien und Literatur in ihrer Wechselwirkung.

Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung:

Gefühlswert der Sprache. Kritische Betrachtung der Ausdrucksmittel in Presse, Werbung, Hörfunk, Fernsehen und Film.

Rechtschreibung als Produkt eines Entwicklungsprozesses.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Problemarbeiten, literarische Facharbeit (Hinweise auf Formen des Zitierens und sinnvolle Verwendung von Zitaten). Lebenslauf, Bewerbungsschreiben.

Schriftliche Arbeiten für die Berufspraxis und Elternarbeit (wie Elternbriefe, Einladungen, Anschläge, Rundschreiben usw.). Übungen zum Abfassen von Artikeln für Fachzeitschriften.

Schriftliche Arbeiten:

Drei Schularbeiten im Unterrichtsjahr, zwei dreistündige im

  1. 1. Semester und eine vierstündige im 2. Semester.

Didaktische Grundsätze:

Die getrennt aufgezählten Stoffbereiche sollen einander im Unterricht durchdringen, damit von verschiedenen Gesichtspunkten aus die Leistung der Sprache und das Wesen der Dichtung bewußt werden. Die einzelnen Stoffgebiete sind gleichwertig. Auf Können und Verstehen ist mehr Wert zu legen als auf bloßes Fachwissen. Die Schüler sind zur Verwendung von Nachschlagewerken (Sachbüchern, Lexika) anzuleiten.

Sprachpflege und Sprecherziehung:

Von den vorhandenen Grundlagen ausgehend ist über natürlich gegebene Sprechsituationen das freie Sprechen zu üben und durch verschiedene Kommunikationstechniken zu fördern, wobei neben dem vorbildlichen Sprechverhalten des Lehrers audio-visuelle Hilfsmittel eingesetzt werden sollen.

Auf gutes, richtiges Sprechen ist nicht nur in allen Bereichen des Deutschunterrichts, sondern auch in allen übrigen Unterrichtsgegenständen zu achten.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Die Fähigkeit, sich sicher und klar auszudrücken, soll durch planmäßig aufbauende Übungen erreicht werden. Verschiedene Textsorten mit altersgemäßer, berufsbezogener und dem Interessenbereich der Schüler entsprechender Themenstellung sollen geübt werden.

Lektüre, Textbetrachtung, Kinder- und Jugendliteratur:

Bei der altersentsprechenden Auswahl der Lektüre ist darauf zu achten, daß die Schüler fähig werden, den Wert dichterischer Werke in ihrer zeitlosen sowie epochegebundenen Dimension als Spiegelbild gesellschaftlicher Verhältnisse zu erfassen, kritisch zu überdenken und daraus Anregungen für die Gestaltung des persönlichen und beruflichen Lebens zu gewinnen. Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sind herzustellen.

Von der ersten Klasse an soll mit der Erarbeitung einer Leseliste begonnen werden, die in den folgenden Klassen auszubauen ist. Sie soll auf allen Stufen sowohl Beispiele aus der Gegenwartsliteratur als auch zeitlosen Lesestoff einschließen, und zwar über alle zur Verfügung stehenden Medien (wie Printmedien, Theater, Film, Hörspiel, Rundfunk, Fernsehen).

Die Erscheinungsformen der Kinder- und Jugendliteratur in den verschiedenen Medien sind zu berücksichtigen. Die Kenntnis ausgewählter Werke soll durch Gemeinschafts- und Privatlektüre mit nachfolgender Besprechung sowie durch Referate vermittelt werden.

Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung:

Sprachlehre soll der Reflexion grammatischer Phänomene, dem persönlichen Sprachgebrauch sowie der Analyse und Beurteilung sprachlicher Äußerung dienen. Auch bei der Interpretation soll eine grammatisch-stilistische Betrachtungsweise und ihre kommunikative Intention zum Tragen kommen. Sprachlehre und Rechtschreibung sollen den Deutschunterricht ganzheitlich durchdringen.

Bei Lehraufgaben, die sowohl Gegenstand des Deutschunterrichtes als auch des Unterrichtes in Didaktik und Kindergarten-, allenfalls Hortpraxis sind, ist enge Zusammenarbeit der betreffenden Lehrer erforderlich.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht soll die Schüler zu Gewandtheit im Gebrauch der Fremdsprache führen. Dazu gehört eine phonetisch richtige Aussprache und die entsprechende Tonführung, die Kenntnis der zum korrekten Gebrauch der Sprache notwendigen Grammatik, ein angemessener Wort- und Phrasenschatz, das Vermögen, Gehörtes und Gelesenes in der fremden Sprache zu verstehen, sowie die Fähigkeit, nicht zu schwierige Sachverhalte und Gedankengänge mündlich und schriftlich in der Fremdsprache, nicht zuletzt auch im Hinblick auf den künftigen Beruf, idiomatisch auszudrücken.

Der Einblick, den die jungen Menschen im Laufe des Unterrichts in der Fremdsprache in die Eigenart der englischsprechenden Länder und ihrer Menschen gewinnen, in deren politisches, gesellschaftliches und geistiges Leben, muß letzten Endes zur Achtung vor der Eigenart der Menschen und Völker führen, zu größerem Verständnis für die Eigenart des eigenen Volkes und Landes und zur Bereitschaft zu internationaler Zusammenarbeit.

  1. 1. Klasse (3 Wochenstunden):

Mündlich-produktiver Sprachgebrauch:

Aufbau bzw. Erweiterung eines Grundsprachschatzes, zunächst in Anlehnung an vorgegebene Sprechsituationen, später als Versuch einer persönlichen Aussage, etwa in Form kurzer Mitteilungen, Erklärungen, Begründungen, Äußerungen über persönliche Bedürfnisse, Meinungen, Wünsche und Gefühle usw.

Erarbeiten eines grundlegenden, besonders für den täglichen Gebrauch verfügbaren Wort- und Phrasenschatzes aus dem Alltagsleben und dem unmittelbaren Erfahrungsbereich der Schüler, wie Familie, Wohnen und Einrichten, Gesundheit und Körperpflege, Mahlzeiten, Kleidung, Hobbies ua. Erwerb einer im Beruf verwertbaren Sammlung von Liedern, Reimen, Sprüchen und Spielen aus den englischsprechenden Ländern.

Schulung der Sprechwerkzeuge im Hinblick auf eine phonetisch richtige Aussprache, wobei der englischen Tonführung und dem Sprechrhythmus besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden ist. Kennenlernen der internationalen Lautsymbole als Hilfe bei der Arbeit mit dem Wörterbuch.

Hörverstehen:

Schulung des Hörverstehens durch systematische Konfrontation mit dem gesprochenen Wort bzw. einfachen Originaltexten unter Verwendung technischer Hilfsmittel (Tonband, Schallplatte, Schulfunk, Tonfilm). Die Schüler sollen die Fähigkeit erwerben, Gehörtes dem Sinne nach und in wichtigen Details zu erfassen, so etwa Dialoge, kurze Szenen, einfache Texte erzählenden Inhalts, kurze Erlebnisberichte.

Leseverstehen:

Schulung des Leseverstehens an Texten aus dem Erlebnis- und Erfahrungsbereich der Schüler. Dazu gehören zB Mitteilungen, kurze Briefe, kurze Szenen aus dem täglichen Leben, Dialoge, Berichte, Lesestücke erzählenden Inhalts, Kindergeschichten, Märchen, Texte landeskundlicher Art. Die Schüler sollen lernen, Texte mit Hilfe des Wörterverzeichnisses in ihrer Gesamtheit oder im Hinblick auf wichtige Einzelinformationen zu erfassen und so zur Freude am selbständigen Lesen (privater Lektüre) angeregt werden.

Sprachlehre:

Vermittlung bzw. Festigung grundlegender Grammatikkenntnisse sowie deren Erweiterung und Anwendung im Hinblick auf die Erfordernisse der für die einzelnen Schulstufen vorgesehenen Aufgaben. Im Sinne einer kommunikativen Grammatik sind die zu erwerbenden Strukturen in konkreten Sprechsituationen zu erarbeiten und einzuüben.

Die Schwerpunkte sollen etwa auf folgenden Gebieten liegen:

Richtige Bildung und Anwendung der Zeiten, continuous form, Frage, Verneinung, Wortstellung im einfachen und erweiterten Aussage- und Fragesatz, Vergleichsstufen des Eigenschaftswortes, Fürwörter, Verhältniswörter. Dabei geht es nicht darum, in erster Linie formale Kenntnisse sondern die Fähigkeit zu erwerben, sich sprachlich möglichst richtig auszudrücken.

Schriftliche Arbeiten:

Kurze Zusammenfassungen von Gehörtem und Gelesenem, kleine Berichte über Selbsterlebtes, Umformungen, einfache Nacherzählungen, Verfassen von Briefen (Mitteilungen, Anfragen, Einladungen, Dankschreiben), Fragen und Antworten, gegebenenfalls auch Diktate in Anlehnung an den Lesestoff zur Festigung der englischen Schreibung.

Sechs einstündige Schularbeiten; je drei im Semester.

  1. 2. Klasse (3 Wochenstunden):

Mündlich-produktiver Sprachgebrauch:

Weiterentwickeln der Fähigkeit, sich der englischen Sprache im Alltag zu bedienen. Die Schüler sollen in zunehmendem Maße imstande sein, den erworbenen Sprachschatz der eigenen Absicht gemäß einzusetzen. Der Wortschatz ist auf Themenkreise auszudehnen, die für die Schüler auf Grund ihrer voraussichtlichen Berufswahl von Bedeutung sind: Betätigungen mit Kindern, vor allem Anleitungen zum Bauen, Werken, Malen usw., zu Rollenspiel und sozialen Arbeitsformen; Erziehungsfragen; Freizeit; Reise- und Fremdenverkehr.

Weitere Übungen zu einer richtigen Aussprache und Tonführung.

Hörverstehen:

Verbesserung des Hörverstehens durch vermehrten Einsatz technischer Unterrichtsmittel, durch Erzählen und Nacherzählen kurzer pointenreicher Geschichten, durch Abhören und Nachspielen kurzer Szenen. Der Schüler soll zunehmend imstande sein, anspruchsvollere Texte in ihrer Kernaussage zu erfassen und ihnen wichtige Detailinformationen zu entnehmen.

Leseverstehen:

Weitere Schulung des Leseverstehens an Lesestoffen im Zusammenhang mit den bereits genannten Themenkreisen unter Bedachtnahme auf die Umwelt der Schüler und deren Probleme sowie der stärkeren Ausrichtung auf den zukünftigen Beruf, zB einfache Texte zu Fragen aus der Kinder- und Jugendpsychologie und dem Leben in Hort und Heim, Texte landeskundlicher Art, die neben Großbritannien und den USA auch andere Länder der englischsprechenden Welt einbeziehen. Ausschnitte aus einem inhaltlich und sprachlich der Altersstufe angemessenen Werk der neueren Literatur. Übungen im Umgang mit dem Wörterbuch, auch im Hinblick auf die Förderung des selbständigen Lesens.

Versuche persönlicher Stellungnahmen zum Gelesenen.

Sprachlehre:

Vertiefung der bisher erworbenen Kenntnisse mit Schwerpunkten auf folgenden Gebieten: Umstandswort (Vergleichsstufen und Stellung im Satz), Gebrauch von past tense und present perfect tense, Leideform, modale Hilfszeitwörter, Gebrauch der Verhältniswörter, Besonderheiten im Gebrauch des Artikels, die indirekte Rede und Frage, einfache Bedingungssätze.

Schriftliche Arbeiten:

Stellen und Beantworten von Fragen, Zusammenfassen von wesentlichen Informationen aus einem Text, Verfassen von Briefen, Abfassen von Bewerbungsschreiben, Lebensläufen, Beschwerden. Beschreibungen, Darstellung eines Handlungsablaufes nach Bildern, Versuche im Abfassen persönlicher Stellungnahmen zu Gelesenem oder Gehörtem. Kurze Aufsätze anhand von Leitfragen.

Sechs einstündige Schularbeiten, je drei im Semester.

  1. 3. Klasse (2 Wochenstunden):

Mündlich-produktiver Sprachgebrauch:

Die Fähigkeit, sich der englischen Sprache im Alltag zu bedienen, ist weiterzuentwickeln. Hinführen zu selbständiger Stellungnahme durch Üben im Argumentieren über einfachste Sachverhalte. In die Themenkreise sollen nun auch kulturelle Belange, wie Theater, Film, Rundfunk, Fernsehen, Feste und Feiern einbezogen werden. Rollenspiele, Erklären von Spielregeln, bildgesteuertes Erfinden von Geschichten, auch im Hinblick auf die Arbeit im Kindergarten. Eventuell Kurzreferate und Erlebnisberichte auch anhand von Bildmaterial.

Fortsetzen der planmäßigen Übungen zu einer richtigen Aussprache und Tonführung.

Hörverstehen:

Erweitern und Schärfen des Hörverstehens unter schwierigeren Bedingungen. Die Schüler sollen zunehmend in die Lage versetzt werden, Originaltexte trotz Vorkommens unbekannter Wörter in ihrer Gesamtaussage oder in wichtigen Details zu verstehen und persönliche Aussagen darüber zu machen.

Leseverstehen:

Hinführen zum verständnisvollen und kritischen Umgang mit Texten anhand von Textinhalten, die zum Argumentieren anregen, etwa aus dem Erlebnisbereich und der Umwelt der Schüler, sowie Themen aus dem pädagogischen und kulturellen Bereich. Motivieren zu selbständigem Lesen anhand von Kurzgeschichten oder von Ausschnitten aus einem geeigneten Werk der Gegenwartsliteratur (Drama, Roman).

Einfache persönliche Stellungnahmen zu Gelesenem.

Sprachlehre:

Vertiefung der bisher erworbenen Kenntnisse mit Schwerpunkten auf Zeitenfolge und Funktion der Nominalformen des Zeitwortes (infinitive, participle, gerund).

Schriftliche Arbeiten:

Schriftliche Übungen, wie sie sich aus den für die 3. Klasse genannten Stoffgebieten ergeben. Die Schüler sollen nun auch imstande sein, unter Rücknahme bisher vorgegebener Hilfestellungen schriftliche Aussagen selbständig zu produzieren. Dazu gehören:

längere, zusammenhängende schriftliche Äußerungen in Form von einfachen Stellungnahmen zu Gesprächs- und Textinhalten, Bilddeutungen, Inhaltsangaben, Nacherzählungen, anspruchsvollere Briefe usw.

Vier einstündige Schularbeiten, je zwei im Semester.

  1. 4. Klasse:

Mündlich-produktiver Sprachgebrauch:

Steigerung der Sicherheit im freien Anwenden der erworbenen Sprachkenntnisse, vor allem beim Vorbringen eigener Absichten, Meinungen und Empfindungen. Langsamer Aufbau eines berufsrelevanten Wortschatzes, etwa zu folgenden Themen: soziale Einrichtungen, soziale Konflikte, Umwelteinflüsse und Gesundheit, soziales Verhalten in der Gruppe.

Weiterhin Pflege einer richtigen Aussprache und Intonation.

Hörverstehen:

Das Hörverstehen ist an anspruchsvolleren Aufgaben weiter zu schulen und zu verbessern.

Leseverstehen:

Weiterentwickeln des Leseverstehens anhand schwierigeren Leseguts aus dem Bereich der Freizeitgestaltung, der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Gelegentlich aktuelle Zeitungsausschnitte, eventuell Texte über große englische und amerikanische Erzieherpersönlichkeiten. Die Schüler sollen imstande sein, das Gelesene mit ihren eigenen Erfahrungen in Verbindung zu bringen und darüber zu sprechen. Proben aus der englischsprachigen Literatur des

  1. 19. und 20. Jahrhunderts, darunter eine Ganzschrift.

Sprachlehre:

Nach Bedarf Wiederholung und Verbesserung der Grammatikkenntnisse.

Schriftliche Arbeiten:

Schriftliche Übungen, wie sie sich aus den für die 4. Klasse genannten Stoffgebieten ergeben. Stellungnahmen zu Gesprächs- und Textinhalten, Inhaltsangaben und Nacherzählungen mit gesteigerten Anforderungen, Abfassen von Briefen.

Vier zweistündige Schularbeiten, je zwei im Semester.

  1. 5. Klasse:

Mündlich-produktiver Sprachgebrauch:

Festigung des richtigen und sicheren Gebrauchs der englischen Sprache. Übungen im freien Sprechen über aktuelle Ereignisse und über die Lektüre. Der Wortschatz ist dabei durch Ausdrücke aus dem kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Leben zu bereichern, soweit sie in Rede und Wechselrede notwendig und brauchbar sind.

Hörverstehen:

Weitere Übungen mit gesteigerten Anforderungen zur Verbesserung des Hörverstehens. Die Schüler sollen imstande sein, anspruchsvollere Texte zu verstehen, wiederzugeben und zu interpretieren.

Leseverstehen:

Weitere Schulung des Leseverstehens anhand von aktuellen Zeitungsausschnitten, Artikeln aus dem pädagogischen Bereich und an Beispielen aus der zeitgenössischen englischsprachigen Literatur, davon mindestens einer Ganzschrift.

Sprachlehre:

Schwerpunktmäßiges Wiederholen wichtiger Kapitel der Grammatik.

Schriftliche Arbeiten:

Schriftliche Übungen, wie sie sich aus den für die 5. Klasse genannten Stoffgebieten ergeben. Übungen im Aufsatzschreiben in Form von Stellungnahmen zu Berichten über aktuelle Ereignisse sowie von Interpretationen und Zusammenfassungen von Gelesenem und Gehörtem; gelegentliche Übungen im Übersetzen aus dem Englischen und ins Englische.

Drei Schularbeiten, davon zwei zweistündige im 1. Semester, eine dreistündige Schularbeit im 2. Semester.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht ist in englischer Sprache zu führen. Die Muttersprache dient nur zur Erklärung schwieriger Ausdrücke und grammatischer Sachverhalte.

Die Lernziele des modernen Fremdsprachenunterrichts werden weitgehend von der Bedeutung praktischer Sprachkenntnisse bestimmt. Die Frage, was der Schüler mit seinen Fremdsprachkenntnissen anfangen kann, soll die Auswahl der Lehrinhalte sowie die Planung des Unterrichts bestimmen.

Lernen in der Schule schließt auch soziales Lernen ein. Der Unterricht sollte so gestaltet sein, daß kooperatives Verhalten gefördert wird. Soziale Lernformen wie Gruppen- und Partnerarbeit sollen zu Werthaltungen, wie Toleranz gegenüber dem anderen, Übernehmen von Verantwortung, Hilfsbereitschaft, Rücksichtnahme auf Schwächen des Partners, Bereitschaft zum Gespräch und zur Zusammenarbeit erziehen.

Zum mündlich-produktiven Bereich:

Im mündlich-kommunikativen Bereich besteht das Ziel darin, die Schüler zu befähigen, die kommunikativen Absichten des Partners zu erkennen und die eigenen klar darzustellen. Sie sollen darüber hinaus ermutigt werden, auch außerhalb der Schule bei jeder sich bietenden Gelegenheit den Kontakt mit englischsprechenden Menschen aufzunehmen und möglichst viel Englisch zu hören und zu lesen. Die Fähigkeit, den erworbenen Sprachschatz flexibel anzuwenden, muß in einem langen Lernprozeß entwickelt werden. Daher kommt der Transferphase im mündlich-produktiven Bereich große Bedeutung zu, und es gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Lehrers, immer wieder lebensechte Kommunikationssituationen zu finden, in welchen die Schüler gelernte Äußerungen anwenden können. Geeignete Übungsformen sind ua. Frage- und Antwortketten; Zusammentragen geeigneter Äußerungen zu einer verbal beschriebenen oder durch eine einfache Skizze dargestellten Situation und Zusammensetzen von Gesprächsabläufen; Umwandlungs-, Erweiterungs- und Variationsübungen ausgehend von Dialogmustern; Vollenden eines begonnenen Gespräches mit mehreren Möglichkeiten des Fortsetzens (zustimmend, ablehnend, ungewiß); Dramatisieren kurzer Geschichten aus dem Stegreif; Darstellen kurzer Alltagsszenen aus dem Stegreif; Übungen im Formulieren von Argumenten bzw. Gegenargumenten zu einfachen Sachverhalten, zunächst mit Hilfe visueller und graphischer Impulse, später unter Rücknahme der Hilfestellung ua. Gelegentlich können Übersetzungen von praktischem Wert (Rezepte, Arbeitsanleitungen, Annoncen, Dolmetschen einfacher Sachverhalte ua.) durchgeführt werden.

Der richtigen Lautbildung, Tonführung und dem Sprechrhythmus (zB Schwachtonformen) ist in allen Klassen gebührende Aufmerksamkeit zu widmen. Auftretende Mängel sind durch Übungen, wie Imitationsübungen, Übungen im Unterscheiden ähnlicher Laute, Sammeln von Wörtern nach phonetischen Gesichtspunkten ua. zu beseitigen. Das Verwenden von Schallplatten, Tonbändern, Filmen, von Schulfunk- und Schulfernsehsendungen und von Sprachübungsgeräten dient der Gewöhnung der Schüler an verschiedene Sprecher.

Der Schüler soll den Wortschatz und die Kenntnis idiomatischer Wendungen im Unterrichtsgespräch und bei der Lektüre erwerben. Durch Beschäftigung mit verschiedenen Themenbereichen muß der Grundwortschatz des Schülers stetig und konzentrisch erweitert werden. Der zu aktivierende Wortschatz ist vom Lehrer auszuwählen und durch ständiges, abwechslungsreiches Wiederholen und Anwenden in lebensnahen Gesprächssituationen im Gedächtnis der Schüler zu verankern. Nach Bedarf können Wörter, Wortgruppen und Redewendungen nach verschiedenen Gesichtspunkten, wie Sachgebiete, Wortfelder, sinnverwandte Wörter, Gegensatzpaare, assoziatives Zuordnen von Wörtern zu einem Grundwort ua. geordnet werden. Das Erarbeiten unbekannter Wörter erfolgt weitgehend durch Erklärung und Umschreibung, wozu ein methodisch geeignetes einsprachiges Wörterbuch unentbehrlich ist.

Zum Hör- und Leseverstehen:

Ausgehend von Zielvorstellungen, wonach erworbene Sprachkenntnisse für den zukünftigen Benützer der Fremdsprache von praktischem Nutzen sein sollen, werden gezielte Übungen zur Entwicklung des selbständigen Hör- und Leseverstehens einen festen Platz in der Unterrichtsplanung finden müssen. Hiezu bieten sich auch lehrbuchunabhängige kürzere, humorvolle oder spannende Texte an, deren Inhalte geeignet sind, die Aufmerksamkeit der Schüler zu erregen. Ziel der Übungen zum Hör- und Leseverstehen ist es, die Schüler zu befähigen, sich selbständig mit der fremden Sprache zu beschäftigen, Theateraufführungen zu besuchen, Filme anzuschauen, Bücher zu lesen und fremdsprachige Sendungen zu hören. Dieser selbständige Spracherwerb ist gelegentlich in den Unterricht einzubeziehen bzw. zu überprüfen.

Geeignete Übungsformen sind ua. Übungen mit dem Wörterbuch zum Herausfinden der richtigen Bedeutung eines Wortes; Übungen im Erschließen unbekannter Wörter aus dem Zusammenhang; Übungen zum Erfassen wesentlicher Tatsachen oder Informationen durch wiederholtes Lesen bzw. Hören eines der Lernstufe in Länge und Schwierigkeitsgrad angemessenen Textes; Herausfinden des Handlungsfadens durch Notieren bzw. Unterstreichen der für die Handlung wichtigen Wörter bzw. Wortgruppen als Vorbereitung für Wiedergaben und Interpretationen; Hinlenken der Aufmerksamkeit auf ein bestimmtes Detail zum Üben selektiven Hörens und Lesens; Ausfüllen von Diagrammen anhand gehörter oder gelesener Texte; alle Arten von Zuordnungs-, Einsetz- und Ergänzungsübungen.

Zur Grammatik:

Auch im Bereich Sprachlehre hat der praktische Aspekt der Spracherlernung Vorrang. Obwohl grammatische Korrektheit im Ausdruck auch eines der Ziele im Fremdsprachenunterricht ist, darf der Erwerb von Grammatikkenntnissen nicht zum Hauptanliegen werden. Daher werden auch grammatische Erscheinungen in solchen lebensnahen Situationen dargeboten und geübt, die diese Formen tatsächlich verlangen. Nur in den Phasen des Erklärens, der Regelfindung und in bestimmten Übungsphasen wird die zu erlernende Struktur aus dem Kontakt herausgehoben. Beginnend mit stärker gelenkten, über weniger gesteuerte bis hin zu freien Übungen soll der Schüler zur praktischen Sprachanwendung gelangen. Geeignete Übungsformen, wie Analogieübungen, Einsetzübungen, Ergänzungsübungen, Zuordnungsübungen, Umformungsübungen ua., sowie das Erarbeiten von Gesetzmäßigkeiten werden zunächst durch visuelle Lernhilfen, wie Skizzen, Zeichnungen, Bilder, Folien, Schriftkarten, Diagramme, Schemata, Symbole, Signale, übersichtliche Tafelbilder ua. unterstützt. Beim Umformen ist darauf zu achten, daß die umgeformten Sätze sprachlich und inhaltlich genauso stimmen, dh. kontextualisierbar sind, wie die vorgegebenen. Je geübter die Schüler werden, desto mehr können die Einsichtnahme rein verbal und das Üben unter Rücknahme der Hilfestellung erfolgen. Auch die Gegenüberstellung deutscher und englischer Strukturen wird dort notwendig sein, wo es zu Interferenzerscheinungen zwischen Muttersprache und Fremdsprache kommt.

Zu den schriftlichen Übungen:

Die schriftlichen Übungen sollen organisch aus dem Unterrichtsgeschehen erwachsen und als sinnvolle Ergänzung der mündlichen Übungen in einem zeitlich vertretbaren Verhältnis zu den übrigen Phasen des Lernprozesses stehen.

Als schriftliche Übungsformen eignen sich: Nacherzählungen, die eventuell auch erweitert und ausgeschmückt werden können oder deren Schluß der Phantasie der Schüler überlassen wird; das Umwandeln dramatischer Texte in eine oder mehrere Erzählungen in der Form, daß einzelne handelnde Personen herausgegriffen werden und über die betreffenden Sachverhalte berichten oder dazu Stellung nehmen; das Dramatisieren von Erzähltexten, wo die entsprechenden idiomatischen Voraussetzungen bereits vorhanden sind. Die meisten dieser Übungen sind auch in Briefform möglich, wie ja Berichten und Briefeschreiben überhaupt ein fester Bestandteil der schriftlichen Übungen sein sollte. Schriftliche Übungen sollen auch die Grundlage für Schularbeiten bilden.

Übersetzungsübungen können gelegentlich in der Klasse durchgeführt werden, dürfen aber bei Schularbeiten nicht gefordert werden.

GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht hat einen gegenwartsbezogenen Überblick über den Verlauf des Weltgeschehens zu vermitteln, wobei Ursachen, Anlässe und Zusammenhänge zu verdeutlichen sind. Die so vertiefte Allgemeinbildung soll dem jungen Staatsbürger und zukünftigen Erzieher das Verständnis des Zeitgeschehens ermöglichen und zu seiner politischen Mündigkeit beitragen.

Die Kenntnis der Geschichte Österreichs und die politische Bildung sollen zur Achtung vor den Leistungen der Vergangenheit sowie zur Aufgeschlossenheit für die Aufgaben der österreichischen Demokratie in Gegenwart und Zukunft führen; die Vermittlung von sozialkundlichen Bildungsstoffen soll die Bereitschaft zu einer von Toleranz und Humanität geprägten Lebensführung fördern.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse (2 Wochenstunden):

Die Entwicklungsstufen menschlicher Zivilisation und Kultur in urgeschichtlicher Zeit, insbesondere in Österreich.

Beispiele für bleibende Leistungen altorientalischer Hochkulturen.

Modellhafte Erarbeitung grundsätzlicher Begriffe zur Staatenbildung, Entwicklung von Staaten und Staatsformen, zur Wechselwirkung von Staat und Kultur im Rahmen der griechischen Geschichte.

Die Entwicklung Roms zum Weltreich, der römische Rechtsbegriff und seine Auswirkungen, Austria Romana.

Germanisch-romanischer, byzantinischer, islamischer Kulturkreis.

Das Christentum als religiöser, politischer und kultureller Faktor in Spätantike und Mittelalter, abendländischer Dualismus von Kaisertum und Papsttum.

Mittelalterlicher Staatsbegriff, mittelalterliche Rechtsvorstellungen, Lehenswesen und ständische Ordnung.

Der Verfall der Königsmacht im Spätmittelalter (Landeshoheit, Hausmachtpolitik), wirtschaftliche Veränderungen und deren Folgen (Stadt, Bürgertum).

Das Werden Österreichs unter den Babenbergern und Habsburgern. Die abendländischen Kunststile Romanik und Gotik.

Sozialkundliche Bildungsstoffe:

Das unterschiedliche Menschenbild der Antike und des Christentums (Wertschätzung der Arbeit, Personalität der Frau). Recht als ethische und als gesellschaftliche Norm. Stand, Klasse, Partei.

  1. 2. Klasse (2 Wochenstunden):

Der europäische Erkenntnisfortschritt am Beginn der Neuzeit, geistiger und künstlerischer Ausdruck desselben in Humanismus und Renaissance.

Reformation und katholische Erneuerung in der Spannung von religiösen Anliegen und weltlicher Machtpolitik. Der Dreißigjährige Krieg als europäisches Ereignis.

Frankreich unter Ludwig XIV. als Beispiel für den höfischen Absolutismus, seine Wirtschaft und Kultur. Österreich unter Maria Theresia und Joseph II. als Beispiel für den aufgeklärten Absolutismus, seine Wirkungen bezüglich Toleranz und Humanität.

Türkenbedrohung und Türkenabwehr (Prinz Eugen). Die künstlerische Gestaltung des gegensätzlichen Lebensgefühles der Zeit in Barock und Rokoko.

Der Versuch der Verwirklichung der Ideen der Aufklärung in der Französischen Revolution (Vorbild der USA). Die Machtansprüche Napoleons, sein Bemühen um Legitimierung. Die Restauration des Gottesgnadentums auf dem Wiener Kongreß. Nationalismus, Liberalismus

  1. - ihr revolutionärer Durchbruch 1848.

Klassik, Romantik, Biedermeier im Zusammenhang mit den politischen Ereignissen.

Sozialkundliche Bildungsstoffe:

Entfaltung der Einzelpersönlichkeit, religiöse Toleranz, Menschenrechte, Rechtsgleichheit, Verhältnis von Staat und Kirche.

Wesen und Antriebskräfte von Revolutionen, Evolution, Individuum und Masse. Begriffe Nation, Volk, Nationalismus, Chauvinismus.

  1. 3. Klasse (2 Wochenstunden):

Die erste Industrielle Revolution und die damit verbundene Veränderung der Gesellschaftsstruktur.

Lösungsversuche der sozialen Frage (Marxismus, christliche Soziallehre).

Europäische Krisenherde in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, der Versuch ihrer Bewältigung durch die Gründung von Nationalstaaten, durch Kongresse und Bündnisse.

Die kleindeutsche „Lösung“ der „Deutschen Frage“.

Österreichs Probleme als Vielvölkerstaat (Ausgleich mit Ungarn, Dezemberverfassung 1867).

Die Kunst des Fin de siecle zwischen Epigonentum und Aufbruch. Imperialistische Politik der Weltmächte bis 1914.

Der Erste Weltkrieg, seine Auswirkungen auf europäische Staatsgebiete, Herrschaftsformen, Wirtschafts- und Sozialstrukturen.

Geschichte der 1. Republik in Österreich.

Kommunismus, Faschismus, Nationalsozialismus.

Die Weltwirtschaftskrise in ihrer politischen Bedeutung.

Der Zweite Weltkrieg.

Sozialkundliche Bildungsstoffe:

Zusammenhang von Wirtschaftsformen und Gesellschaftsstrukturen. Privateigentum, Verstaatlichung. Ansprüche des einzelnen und des Staates. Der Wandel vom „Untertanen“ zum „Staatsbürger“. Die Entwicklung des Wahlrechts in Österreich. Politische Willensbildung. Die österreichische Verfassung (1920, 1929, 1945; Prinzipien). Sozialgesetzgebung.

  1. 5. Klasse:

Die Weltsituation im Jahr 1945. Das Wachsen der Divergenz zwischen den USA und der Sowjetunion.

Besetzung und Wiederaufbau in der 2. Republik in Österreich, Erreichung des Staatsvertrages, Erklärung der immerwährenden Neutralität, umfassende Landesverteidigung. Österreichs gegenwärtige Stellung und Aufgaben in Europa und in der Welt.

Schwerwiegende zwischenstaatliche Konflikte seit 1945, ihre Lösung auf friedlichem Wege oder die damit verbundenen kriegerischen Auseinandersetzungen.

Die Vereinten Nationen, andere zwischenstaatliche Einrichtungen und überstaatliche Organisationen.

Die zweite Industrielle Revolution, Gesellschaftsformen unserer

Zeit.

Kunstströmungen der Moderne.

Krisenherde der Gegenwart. Transparentmachung des tagespolitischen

Geschehens.

Sozialkundliche Bildungsstoffe:

Soziale Strukturen und Probleme in der pluralistischen Industriegesellschaft, im Ostblock und in den Entwicklungsländern; die Rolle der Bildung in diesen Gesellschaftsformen. Nationale, weltanschauliche, rassische Spannungen der Gegenwart, das Bemühen um die Verwirklichung der Menschenrechte. Die Manipulation des Menschen (Ideologie, Propaganda, Massenmedien, öffentliche Meinung). Wesen und Aufgaben des modernen Staates, kritische Reflexion der derzeit bestehenden Staatsformen. Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit in Österreich.

Sozialkundliche Bildungsstoffe, die in allen Klassen zu behandeln sind:

Der Mensch als Person und soziales Wesen. Die Bedeutung der Familie. Gleichberechtigung der Geschlechter, Wertschätzung des Kindes. Sozialgeschichte des Kindes. Verschiedene Formen menschlicher Gemeinschaft. Staatenbildung, Staatstheorien, Staatsformen.

Zusammenhänge und Wechselbeziehungen von Wirtschaft, Zivilisation, Kultur.

Individuum und Gemeinschaft als Kulturschöpfer und Kulturträger, Kulturüberschichtungen, Kulturbeeinflussungen, Kulturkonflikte. Pluralismus von Wertvorstellungen, Interessenskonflikte.

Recht und Gesetz.

Religion und Gesellschaft, Kirche und Staat.

Wissenschaft und Gesellschaft, Wissenschaft und Staat.

Die Bedeutung von Erziehung, Bildung und Arbeit für das Individuum

und für die Gemeinschaft.

Der Freiheitsbegriff im Wandel der Zeit.

Erziehung zur Demokratie, Förderung des Demokratieverständnisses.

Didaktische Grundsätze:

Geschichtserkenntnis soll vor allem durch Aufhellung der Grundtatsachen, Triebkräfte und Probleme der einzelnen Epochen gewonnen werden. Abbildungen von Werken aus dem Bereich der bildenden und angewandten Kunst sollen so eingebracht werden, daß über ein kooperatives Aufschließen ihres Gehalts an Symbolik der Ideenhorizont von Epochen faßbar wird. Die Stoffülle gebietet eine exemplarische Behandlung des Lehrstoffes. Beispiele aus der Geschichte Österreichs sind - wo immer möglich - vorzuziehen.

Probleme des Zeitgeschehens sollen bei allen sich bietenden Anlässen in objektiver Weise behandelt und Möglichkeiten der Erziehung zu demokratischer Gesinnung genützt werden. Dabei ist insbesondere dem Unterrichtsprinzip Politische Bildung Rechnung zu tragen.

Sozialkundliche Bildungsstoffe sind nicht isoliert zu behandeln, sondern anhand konkreter historischer oder aktueller Situationen zu gewinnen. Daraus soll ein vertieftes Verständnis für die politischen und sozialen Gegenwartsfragen erwachsen, das die Schüler zu kritischer Urteilsfähigkeit hinführt.

Audio-visuelle Unterrichtsmittel, Quellenlektüre und Quellenauswertung, Referate und Diskussionen sind zur Verlebendigung des Unterrichts in geeigneter Weise einzusetzen. Lehrausgänge bzw. Exkursionen sowie Wiederholungen in Längs- und Querschnitten sollen zu einem umfassenden Unterrichtserfolg beitragen.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht aus Geographie und Wirtschaftskunde soll dem Schüler grundlegende Einsichten in die Beziehungen zwischen Menschen und geographischem Raum als Verfügungs- und Planungsraum menschlicher Gesellschaft vermitteln, der es ihm ermöglicht, sich unter Zuhilfenahme der allgemein zur Verfügung stehenden Bildungs- und Informationsmittel in der Heimat, im Staat und in der Welt zurechtzufinden, zu selbständigem Urteil zu gelangen und danach zu handeln. Aufbauend auf Dingen der Allgemeinen Geographie sind wirtschaftsgeographische Übersichten, die Darstellung raumbezogener Prozesse sowie signifikante exemplarische Detailstudien einzubeziehen.

Der Schüler soll Einblicke in die wichtigsten Natur- und Kulturlandschaften der Welt, insbesondere Österreichs, und damit verbundene wirtschaftliche Verflechtungen gewinnen. Die Vermittlung grundlegender Kenntnisse über Aufbau, Ablauf und Wandel der Wirtschaft soll Verständnis für die wirtschaftlichen, sozialen und politischen Probleme wecken, zu einer geographisch-wirtschaftskundlichen Gegenwartskunde hinführen und damit einen wesentlichen Beitrag zur Politischen Bildung leisten.

Der Unterricht soll das Gemeinschaftsverständnis fördern, ein Österreichbewußtsein wecken und zu mitmenschlichem Verantwortungsbewußtsein erziehen, indem er die Leistungen des Menschen in der Abhängigkeit von der Natur, sein zunehmendes Angewiesensein auf weltweite Zusammenarbeit und die Bedeutung wirtschaftlichen Denkens und Verhaltens bewußt macht.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse (2 Wochenstunden):

Bevölkerung und Gesellschaft: Kenntnis charakteristischer demographischer Strukturen und Prozesse. Einsicht in den sozialen Aufbau und Wandel und wesentliche daraus resultierende Probleme.

Erkennen der Strukturen und Entwicklungstendenzen in städtischen und ländlichen Lebensräumen.

Regionalgeographie Afrikas, Asiens (ohne Sowjetunion), Iberoamerikas, Australiens und Ozeaniens. Wirtschaftliche und politische Gegenwartsfragen der behandelten Regionen. Einfache Darstellung der Entwicklungsländerproblematik.

Die Bedeutung der Meere vor allem als Verkehrs- und Wirtschaftsraum.

Wirtschaftskundliche Sachgebiete:

Wirtschaft, Bedürfnisse, Bedarf, Güter; Markt. Geld- und Kreditwesen (Kosten, Wert, Preis, Geld; Kapital, Kredit, Kapitalbildung, Investitionen).

Natur- und Kulturlandschaft. Wirtschaftsformen: Monokultur, tropische Agrarwirtschaft, Agrarreformen, Kibbuz, Volkskommune; Industrialisierungsbestrebungen; Bergbau. Infrastruktur.

  1. 2. Klasse (3 Wochenstunden):

Physiogeographische Grundlagen der Räume Angloamerika, Sowjetunion und Europa (ohne Österreich). Exemplarische Behandlung einzelner Staaten und Räume unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Strukturen und politischer Gegenwartsfragen. Einsicht in den wirtschaftlichen und politischen Integrationsprozeß in Europa. Die Stellung europäischer Staaten in der Weltwirtschaft und der Weltpolitik. Europäische Randgebiets- und Verdichtungsräume.

Wirtschaftskundliche Sachgebiete:

Erkennen der Zusammenhänge zwischen den begrenzten natürlichen Ressourcen, der sozioökonomischen Entwicklung und dem Lebensstandard.

Land- und Forstwirtschaft (Genossenschaftswesen). Energiewirtschaft. Industrielandschaft (Standorte und Typen der Industrie). Unternehmensformen. Wirtschaftssysteme.

  1. 3. Klasse (1 Wochenstunde):

Landschaftsökologische Betrachtung der Naturräume Österreichs:

Bevölkerung und Gesellschaft: Kenntnis charakteristischer demographischer Strukturen und Prozesse. Einsicht in den sozialen Aufbau und Wandel und wesentlicher daraus resultierender Probleme.

Lebensräume: Erkennen der Strukturen und Entwicklungstendenzen im städtischen und ländlichen Raum.

Wirtschaft: Einsicht in die Leistungsfähigkeit, regionale Differenzierung und Probleme der Wirtschaftssektoren. Die österreichische Wirtschaftsordnung. Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung und ihre Bedeutung (signifikante Kennziffern: Preis- und Lohnindex, Wachstums- und Arbeitslosenrate und ähnliches). Funktion und Organisation von Betrieben.

Wirtschaftskundliche Sachgebiete:

Grüner Plan. Bedeutung des Fremdenverkehrs. Interessenvertretungen und Sozialpartnerschaft. Funktionen und Strukturen des Kreditapparates, Notenbank, Währung.

  1. 4. Klasse:

Einsichten in das Nord-Süd-Problem und das Verhältnis Entwicklungsländer - Industrieländer.

Verständnis für die Notwendigkeit von Ordnungsmaßnahmen zur Sicherung der Lebensqualität und der Wirtschaftsbedingungen (Grundfragen der Raumordnung und des Umweltschutzes).

Ziele und Aufgaben der Wirtschaftspolitik unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Situation (Vollbeschäftigung, Wirtschaftswachstum, Konjunkturschwankungen).

Wirtschaftsordnungen der Gegenwart.

Internationale Wirtschaftsorganisation. Wirtschaftspolitischer

Vergleich der Großmächte und Machtblöcke.

Didaktische Grundsätze:

Geographie ist eine Gegenwartswissenschaft, die sich vor allem mit den Aktivitäten des Menschen im Raum befaßt. Der Lehrstoff der Geographie und Wirtschaftskunde ist daher bei dem immer schnelleren Wandel der politischen, wirtschaftlichen, technischen, kulturellen und gesellschaftlichen Situation ständigen Änderungen unterworfen, die der Unterricht entsprechend zu berücksichtigen hat. Festes Grundlagenwissen ist jedoch erforderlich.

Eine lückenlose Länder- und Wirtschaftskunde kann nicht das Ziel des Unterrichtes sein, die exemplarische Darstellung muß aber einen physiogeographischen Überblick über alle Erdräume ermöglichen.

Die wirtschaftlichen Begriffe und Sachgebiete sind nicht gesondert, sondern in Verbindung mit der Länderkunde und vornehmlich anhand konkreter Beispiele zu behandeln; die Einheit des Unterrichtsgegenstandes Geographie und Wirtschaftskunde wird dadurch betont.

Einsicht in Aufgaben und Bedeutung der Wirtschaft und ihre Abhängigkeit von Landschaft, Politik und Gesellschaft, unter Berücksichtigung von Gegenwartsfragen in ihren geographischen und wirtschaftlichen Bedingungen, soll zu einem vertieften Verständnis politischer, wirtschaftlicher und sozialer Probleme führen. Der wirtschaftliche Ablauf ist nicht als eine Folge von Sachverhalten nach dem Ursache-Wirkungs-Prinzip darzustellen, sondern als ein Prozeß, der innerhalb eines komplexen Systems in enger Verflechtung und Wechselwirkung mit anderen sozialen Prozessen abläuft. Im Rahmen der Wirtschaftserziehung ist die Bedeutung des Konsumentenschutzes aufzuzeigen.

Besonders in der 4. Klasse soll die Behandlung des Lehrstoffes soweit wie möglich Berichte und Referate der Schüler und auch Diskussionen miteinbeziehen. Die Schüler sollen angeleitet werden, wissenschaftliche Werke, Aufsätze, gegebenenfalls Zeitungsberichte und Informationen aus Film, Hörfunk und Fernsehen sowie eigene Beobachtungen zu verwenden und zu verwerten. Fallweise können Fachleute für Referate und Diskussionen herangezogen werden.

In allen Klassen sind Lehrausgänge bzw. Exkursionen nach Möglichkeit durchzuführen. Zur Veranschaulichung des Lehrstoffes sollen audio-visuelle Hilfsmittel verwendet werden. Zur Wahrung der Berufsbezogenheit sind alle sich bietenden Querverbindungen zum Unterricht in Didaktik, Kindergartenpraxis, allenfalls Hortpraxis, herzustellen.

RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Kenntnis der für die Ausübung des Berufes (Kindergärtner, Erzieher an Horten) wichtigsten Gesetze und Verordnungen und der entsprechenden Verhaltensweisen.

Fähigkeit, einfache Eingaben an Behörden und Gerichte zu verfassen.

Lehrstoff:

  1. 4. Klasse:

Aus den nachstehenden Stoffangaben ist unter Beachtung der Berufsbezogenheit eine entsprechende Auswahl zu treffen.

Grundlegende Begriffe: Recht, Rechtsquellen (zB Gesetz, Verordnung).

Aus dem Privatrecht:

Rechts- und Handlungsfähigkeit; Persönlichkeitsrechte; rechtlich bedeutsame Altersstufen; gesetzliche Stellvertretung (Vormundschaft);

Grundzüge des Sachwaltergesetzes.

Das eheliche und uneheliche Kind; Rechte und Pflichten der Eltern;

Erziehungsberechtigung. Annahme an Kindesstatt.

Schenkung, Testament, gesetzliche Erbfolge.

Sache, Besitz, Eigentum, Haftung und Haftpflicht; Schadenersatz.

Aus dem öffentlichen Recht:

Jugendschutz und Jugendwohlfahrtswesen.

Kindergartengesetz (beziehungsweise Hortgesetz) und Dienstrecht der Kindergärtner (beziehungsweise Erzieher an Horten) des zutreffenden

Landes.

Grundlegende straßenpolizeiliche Bestimmungen.

  1. 5. Klasse:

Aus dem Privatrecht:

Die wichtigsten Verträge (Pflegschaftsvertrag, Arbeitsvertrag, Versicherungsvertrag ua.).

Arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen: Sozialversicherung:

Kollektivvertrag; Urlaub; Kündigung, Entlassung, Arbeitnehmerschutz, Mutterschutz; Anstellung im vertraglichen und öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis; Lohn- und Einkommensteuer.

Aus dem öffentlichen Recht:

Aufbau des Gerichtswesens (insbesondere Jugendgerichte);

grundlegende berufsbezogene Bestimmungen aus dem Strafrecht; Delikte (Vergehen, Verbrechen) und Strafe; Unabhängigkeit der Richter;

wichtigste Rechtsmittel.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht soll Kenntnisse über das politische, kulturelle und wirtschaftliche Geschehen sowie Sachinformationen über deren historische und gesellschaftliche Entstehungsbedingungen und die in ihnen wirkenden Kräfte und Interessen vermitteln. Die Schüler und Schülerinnen sollen die Fähigkeit zum Erkennen politischer, kultureller und wirtschaftlicher Zusammenhänge sowie deren kritischer Beurteilung gewinnen. Darüber hinaus sollen die Schüler und Schülerinnen zur aktiven Mitwirkung und Mitgestaltung am politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Zusammenleben motiviert werden.

Der Unterricht soll nicht nur das nötige Wissen in Rechtskunde vermitteln, sondern auch das Verständnis für die Bedeutung des Rechtes als Grundlage einer gesellschaftlichen Ordnung wecken. Insbesondere sind dabei jene Themen auszuwählen, die die Grundlage für das berufliche und persönliche Leben des einzelnen bilden.

Aus den angegebenen Rechtsgebieten sind vor allem jene Kapitel auszuwählen und eingehend zu behandeln, die als Grundlage für eine Beurteilung verschiedener Situationen des beruflichen und persönlichen Lebens notwendig sind.

Im Gegenstand Rechtskunde und Politische Bildung sind Querverbindungen zu allen Unterrichtsgegenständen (insbesondere Geschichte und Sozialkunde, Geographie und Wirtschaftskunde) nach Möglichkeit auf Grund einer gemeinsamen Planung mit Lehrern und Lehrerinnen anderer Unterrichtsgegenstände herzustellen.

Die einzelnen Stoffgebiete sollen, soweit dies möglich ist, von konkreten Fällen ausgehend so behandelt werden, daß ein systematischer Aufbau gewährleistet ist.“

Der Unterricht in Rechtskunde soll nicht nur das nötigste Wissen vermitteln, sondern in den Schülern auch das Verständnis für die Bedeutung des Rechtes als Grundlage einer sittlichen Ordnung wecken und der staatsbürgerlichen Erziehung sowie der Politischen Bildung dienen.

Aus den angegebenen Rechtsgebieten sind vor allem jene Kapitel auszuwählen und eingehend zu behandeln, die als Grundlage für eine richtige Beurteilung verschiedener Situationen des beruflichen und persönlichen Lebens notwendig sind.

Die einzelnen Stoffgebiete sollen, soweit dies möglich ist, von konkreten Fällen ausgehend so dargeboten werden, daß ein systematischer Aufbau gewährleistet ist.

MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vertiefen und Festigen des Lehrstoffes der Unterstufe.

Vertiefung grundlegender Kenntnisse der Geometrie und Ausbildung des Anschauungsvermögens.

Anleitung zur selbständigen Auseinandersetzung mit mathematischen Problemen aus lebensnahen Bereichen.

Schulung des Abstraktionsvermögens und Förderung der Fähigkeit, mathematische Probleme exakt zu formulieren (Einführung in den Gebrauch der mathematischen Fachsprache und Fachsymbolik) und sprachlich exakt auszudrücken.

Vermittlung grundlegender Kenntnisse der Mengenlehre (auch im Hinblick auf Verständnis mathematisch orientierter Lernspiele) und der mathematischen Frühförderung.

Vermittlung grundlegender Kenntnisse aus Algebra, Analysis und Stochastik.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse (3 Wochenstunden):

Adäquate Grundbegriffe aus der Mengenlehre als Grundlage für die Anwendung in speziellen Lehrstoffgebieten: Menge und Element, Darstellung von Mengen, Vergleich von Mengen (Gleichheit, Gleichmächtigkeit, Teilmengen), Verknüpfung von Mengen (Durchschnitt, Vereinigung, Differenz- und Produktmenge).

Zahlenmengen (N, Z, Q, I, R), geometrische Veranschaulichung, Grundrechnungsarten in Q, Rechengesetze (Begriff der Gruppe bzw. des Körpers).

Terme und Termumformungen, Potenzen (Exponenten aus N).

Lineare Gleichungen und Ungleichungen mit einer Variablen, Bruchgleichungen, einfache Textaufgaben.

Gebrauch des elektronischen Taschenrechners.

Lösen von quadratischen Gleichungen mit einer Variablen in R, Satz

von Vieta.

Grundbegriffe der Geometrie (Punkt, Strecke, Halbgerade, Gerade, Winkel, allenfalls Figur und Körper), Längen-, Winkel-, Flächen- und Raummaß.

Konstruktion von Dreiecken aus Seiten und Winkeln (Kongruenzsätze), merkwürdige Punkte im Dreieck, Vierecke, regelmäßige Vielecke, Kreis und Kreisteile.

Lehrsatzgruppe des Pythagoras, Umfang und Flächeninhalt ebener Figuren, Kreisberechnungen.

Schriftliche Arbeiten:

Sechs einstündige Schularbeiten, drei je Semester.

  1. 2. Klasse (3 Wochenstunden):

Lineare Gleichungen und Gleichungssysteme mit zwei und drei

Variablen, Textaufgaben.

Darstellung von Körpern (Parallelprojektion), Oberflächen- und Volumsberechnung (Prisma, Pyramide, Zylinder, Kegel, Kugel allenfalls Pyramidenstumpf und Kegelstumpf).

Potenzen (Exponenten aus Z und Q), Zahlensysteme (dekadisches, binäres), Wurzeln.

Zahlenfolgen (Monotonie, Beschränktheit, Konvergenz) und Reihen (Konvergenz).

Potenzfunktionen, Eigenschaften von reellen Funktionen (Monotonie, Beschränktheit, Symmetrie, Umkehrfunktion).

Schriftliche Arbeiten:

Sechs einstündige Schularbeiten, drei je Semester.

  1. 3. Klasse (2 Wochenstunden):

Ganzrationale und gebrochenrationale Funktionen, Stetigkeit und Grenzwert von Funktionen.

Gleichungen höheren Grades in einer Variablen in R. Winkelfunktionen (Berechnungen am recht- und schiefwinkeligen Dreieck, Beschränkungen auf Sinus- und Kosinussatz), einfache Anwendungsbeispiele.

Vektoren der Ebene, Koordinatendarstellung, Addition und Subtraktion, Multiplikation eines Vektors mit einer reellen Zahl, Skalarprodukt, Betrag eines Vektors.

Analytische Geometrie der Ebene: Mittelpunkt und Länge einer Strecke, Darstellung von Geraden, Schnittpunkt von zwei Geraden. Auftragen von Strecken, Abstand zwischen Punkt und Gerade, Flächeninhalt des Dreieckes.

Exponentialfunktion, logarithmische Funktion (exponentielles Wachstum).

Schriftliche Arbeiten:

Vier Schularbeiten, eine davon zweistündig, zwei je Semester.

  1. 4. Klasse:

Differenzen- und Differentialquotient, Ableitung von Funktionen (Ableitungsregeln), Anwendung der Differentialrechnung auf Kurvendiskussionen (Polynomfunktionen) und Extremwertaufgaben.

Integralrechnung (Stammfunktionen, bestimmtes und unbestimmtes Integral, Hauptsatz der Differential- und Integralrechnung, Anwendung der Integralrechnung auf Flächenberechnungen). Grundelemente der beschreibenden Statistik (relative Häufigkeit, Histogramme, Mittelwert und Streuung).

Grundelemente der beurteilenden Statistik, Wahrscheinlichkeitsrechnung (Kombinatorik, Wahrscheinlichkeitsverteilung - Erwartungswert und Varianz-, Normalverteilung).

Zusammenfassende Wiederholung und Vertiefung des gesamten Lehrstoffes.

Schriftliche Arbeiten:

Vier zweistündige Schularbeiten, zwei je Semester.

Didaktische Grundsätze:

Die einzelnen Kapitel sollen durch motivierende Beispiele eingeführt werden. Im Anschluß daran sind durch Abstraktionsprozesse Formalisierungen der zu behandelnden mathematischen Probleme vorzunehmen.

Das Verständnis für die Beweisbedürftigkeit mathematischer Aussagen ist zu fördern.

Auf das Schätzen von Ergebnissen und die Übung des Kopfrechnens ist besonders Bedacht zu nehmen. Die Rechenfertigkeit der Schüler soll durch den Gebrauch des Elektronenrechners nicht beeinträchtigt werden.

Zu anderen Unterrichtsgegenständen sind, wenn möglich, Querverbindungen herzustellen, insbesondere zu Didaktik, Kindergartenpraxis, allenfalls Hortpraxis, zu Werkerziehung, sowie zu den Naturwissenschaften. Diese Verflechtung der einzelnen Unterrichtsgegenstände soll unter Bezugnahme auf ihre strukturellen Verbindungen durch zahlreiche Übungsbeispiele verstärkt werden.

In den Kapiteln Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnungen ist den Problemstellungen der Praxis der Vorzug einzuräumen.

PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Aufgabe des Physikunterrichtes ist es, grundlegende Kenntnisse aus allen Teilgebieten der Physik zu vermitteln und durch typische Beispiele Hinweise auf Methoden physikalischer Forschung zu geben. Dadurch soll der Schüler die Bedeutung der Physik für das heutige Weltbild, ihre Verflechtung mit anderen Wissenschaften und den Einfluß der Naturwissenschaften auf die Gesellschaft erkennen.

Technische Errungenschaften sollen behandelt werden, wobei ihr Wert nach ihrer Leistung für den Menschen zu bemessen ist.

Der Verkehrserziehung kommt eine besondere Bedeutung zu.

Das Experiment soll nach Möglichkeit Ausgangspunkt physikalischer Betrachtungen sein, wobei dem Schülerexperiment ein besonderer Wert beizumessen ist. Dabei sollen sorgfältiges Arbeiten, genaues Beobachten, korrektes sprachliches Formulieren der Ergebnisse geübt werden.

Lehrstoff:

  1. 2. Klasse (2 Wochenstunden):

Grundlagen der Mechanik: Die Grundgrößen Länge und Zeit, die gleichförmige und gleichmäßig beschleunigte Bewegung, Modell freier Fall, Masse und Kraft, Masse und Gewicht, Kraft und Druck, Arbeit und Leistung, potentielle und kinetische Energie, Erhaltungssätze von Energie und Impuls, Stoß; physikalische Probleme im Straßenverkehr.

Aufbau der Materie und Grundlagen der Wärmelehre: Atom, Molekül, Wärme als Molekularbewegung, Temperatur und Temperaturmessung, thermische Ausdehnung, Brownsche Bewegung, kinetische Deutung von Temperatur und Wärmemenge, spezifische Wärme, Modell ideales Gas, Gasgesetze, absolute Temperatur, Wärmehauptsätze, Umwandlung von Wärme in mechanische Energie, Verbrennungskraftmaschinen, der Energiehaushalt der Erde und Energieprobleme, irreversible Prozesse.

Grundlagen der Wetterkunde.

  1. 3. Klasse (2 Wochenstunden):

Krummlinige Bewegung, Kreisbewegung, Zentralkraft, Drehimpuls, Gravitationsgesetz, Planetenbewegung, Keplergesetze, der Aufbau unseres Sonnensystems, Feldbegriff, Kraftfeld, Kraftlinien, Potential, Arbeit, Probleme der Raumfahrt.

Schwingungen und Wellen: Gesetz von Hooke, harmonische Bewegung, Federpendel und Fadenpendel, Eigenschwingungen, Resonanz, transversale und longitudinale Wellen, der Schall als longitudinale Welle, Interferenz, stehende Wellen, Schwebungen. Huygens-Prinzip, Reflexion, Brechung, Beugung. Dopplereffekt.

Die Ausbreitung des Lichtes: Lichtquellen und Ausbreitung des Lichtes, Lichtgeschwindigkeit, Reflexion, Brechung, Spiegel, Linsen.

Der Wellencharakter des Lichtes: die Lichthypothesen von Newton und Huygens, Interferenz von kohärentem Licht, Beugung am Spalt und am Gitter, Spektren, Spektralanalyse, Polarisation.

  1. 4. Klasse:

Die bewegte elektrische Ladung: Ohmsches Gesetz, Gesetze der Stromverzweigung, Stromarbeit und Stromleistung.

Bewegte Ladungen als Ursache magnetischer Erscheinungen:

Magnetfeld, elektromagnetische Induktion und einfache Anwendungen, Gleich- und Wechselstrom, Widerstand und Leistung des Wechselstroms.

Probleme der Elektrizitätsversorgung in Österreich. Elemente der Halbleiterphysik.

Der elektrische Schwingkreis. Elektromagnetische Wellen.

Prinzipien von Rundfunk und Fernsehen.

Hülle und Kern des Atoms im Überblick.

Strahlenschutz.

Didaktische Grundsätze:

Der Physikunterricht soll im allgemeinen von den Beobachtungen der Naturerscheinungen ausgehen und sie in überschaubaren Experimenten reproduzieren. Mit den Hilfsmitteln der Mathematik sollen anhand praktischer, altersgemäßer Beispiele die theoretischen Grundlagen verdeutlicht werden. Zur Veranschaulichung helfen Experimente - insbesondere das Schülerexperiment - Modelle, audio-visuelle Medien, Diagramme und Tabellen.

Allgemeine physikalische Abläufe sollen an typischen Einzelmodellen exemplarisch studiert werden, wobei besonderes Augenmerk auf solche Lerninhalte zu richten ist, die fächerübergreifende Funktion besitzen.

Die aktive Mitarbeit des Schülers ist durch Schülerexperimente und durch Bildung von Arbeitsgruppen zu intensivieren.

Auf die sich in seinem Beruf ergebenden physikalischen Probleme des Alltags soll der Schüler vorbereitet werden. Beispiele berufsspezifischer physikalischer Fragen zur Umwelt sollen an Einzelbeispielen erläutert werden, um auch so den Praxisbezug herzustellen.

CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Aufgabe des Chemieunterrichtes ist es, das Verständnis für die chemischen Vorgänge in Alltag, Natur und Technik zu wecken, sowie gleichzeitig bewußt zu machen, daß jede Materie Gegenstand chemischer Betrachtung sein kann.

Der Schüler soll die Stellung der Chemie im modernen Weltbild, sowie Aufgaben und gesellschaftlich-zivilisatorische Bedeutung chemischer Forschung und Technik erkennen. Die Vermittlung der grundlegenden Kenntnisse aus anorganischer, organischer und allgemeiner Chemie sollen den Schüler zu verantwortungsbewußter Verwendung chemischer Substanzen in allen Lebensbereichen insbesondere in der zukünftigen Berufsarbeit befähigen. Der Behandlung von Umweltproblemen kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.

Lehrstoff:

  1. 2. Klasse (2 Wochenstunden):

Der Aufbau der Stoffe:

Reinstoff, Gemisch, Elemente, Verbindungen; Chemische Schreibweise, Atom, Struktur der Atomhülle, Radioaktivität, Periodensystem.

Chemische Bindungen (Atombindung, Ionenbindung, Elektronegativität, Metallbindung).

Molekulare, salzartige, metallische Stoffe; zwischenpartikuläre Kräfte und Zusammenhang mit Aggregatzuständen.

Eigenschaften und chemische Veränderungen von Stoffen:

Die Luft (Zusammensetzung).

Sauerstoff: Oxidation, Reduktion, Feuer, Feuerlöschen, Heizen.

Das Wasser: Das Wassermolekül (Bindung und Struktur), Anomalie, Wasser als Lösungsmittel, Wasserstoff.

Die chemische Reaktion: Chemische Grundgesetze; die Triebkräfte chemischer Reaktionen; Streben nach Energieminimum bzw. Zustand größter Unordnung; Energieumsatz bei chemischen Reaktionen (Aktivierungsenergie, Reaktionsenergie, Katalysatoren); Reaktionsgeschwindigkeit, reversible Reaktionen, chemisches Gleichgewicht, Massenwirkungsgesetz; allenfalls elektrochemische Reaktionen.

Säuren und Basen, Salze: Protolyse (Neutralisation), Brönstedt-Definition, pH-Wert, Indikatoren, Salze.

Die Elemente und ihre Verbindungen: Vorkommen, wichtigste

Eigenschaften, allenfalls: Darstellung.

  1. 7. Gruppe des Periodensystems: Chlor und seine Verbindungen
  1. 6. Gruppe des Periodensystems: Schwefel (Allotropie); Sulfide und Sulfate als Minerale; Schwefeloxide; schwefelige Säure, Schwefelsäure; Schwefelwasserstoff.
  2. 5. Gruppe des Periodensystems: Stickstoff, Ammoniak; Stickoxide,
  1. 4. Gruppe des Periodensystems: Kohlenstoff (Graphit und Diamant);
  1. 3. Klasse (2 Wochenstunden):

Die Kohlenwasserstoffe:

Erdöl (Vorkommen, Entstehung, Gewinnung, Aufarbeitung); Alkane, Alkene, Alkine, aromatische Verbindungen (Molekülbau, Struktur, Stellungs- und geometrische Isometrie, Nomenklatur); wichtigste Reaktionstypen (Substitutionsreaktion, Additionsreaktion, Crack-Reaktion).

Derivate von aliphatischen und zyklischen Kohlenwasserstoffen

(Aufbau, Nomenklatur, wichtigste Eigenschaften):

Halogenderivate.

Hydroxidderivate: Alkohole (alkoholische Gärung). Allenfalls:

mehrwertige Alkohole, Phenole.

Carbonyle: Aldehyde, Ketone.

Carbonsäure und substituierte Carbonsäure (optische Aktivität),

Ester (Veresterung und Spaltung).

Ether.

Stickstoffderivate: Amine (Anilin), Amide.

Allenfalls: die wichtigsten Reaktionsmechanismen (Substitutionsmechanismus, radikalisch und elektrophile Additionsmechanismen, elektrophile Reaktionen).

Nährstoffe und Nahrungsmittel:

Kohlehydrate: Aufbau, Monosaccharide (Trauben-, Fruchtzucker), Disaccharide (Saccharose, Milchzucker), Polysaccharide (Stärke, Zellulose).

Fett und Öle: Aufbau und Verdauung.

Proteine: Aminosäuren, Aufbau von Proteinen (allenfalls Enzyme).

Weitere Bestandteile der Nahrungsmittel: Vitamine, Mineralstoffe, Ballaststoffe.

Konservierung der Nahrungsmittel, Unterschied Nahrungsmittel und Genußmittel.

Besondere Kapitel der angewandten organischen Chemie:

Treibstoffe (Oktanzahl), Treibstoffzusätze, alternative Treibstoffe.

Halbsynthetische und vollsynthetische Kunststoffe (Reaktionstypen, Einteilung nach grundlegenden Eigenschaften).

Seife und Waschmittel (Waschwirkung, Zusammensetzung).

Farbstoffe: Wechselwirkung mit dem Licht im Zusammenhang mit dem Molekülbau.

Arzneimittel und Drogen; allenfalls: Kosmetika.

Umweltchemie:

Luft: Schadstoffe (Entstehung und Beseitigung).

Wasser: Verschmutzung, Güteklasse, Klärung, allenfalls:

Wasserstofftechnologie.

Didaktische Grundsätze:

Der Chemieunterricht soll auf lebensnahe Probleme, mit denen die Schüler bei ihrer zukünftigen beruflichen Tätigkeit im Kindergarten, allenfalls im Hort, täglich konfrontiert werden, ausgerichtet sein. Die Beschränkung auf Grundkenntnisse ergibt sich aus der raschen Entwicklung der chemischen Forschung.

Leicht verständliche Experimente sollen Erkenntnisse über das Wesen verschiedener Stoffe und den Zusammenhang zwischen ihrer Struktur und ihren Eigenschaften vermitteln, um das Verständnis für die Natur zu vertiefen sowie die Vor- und Nachteile der Chemie in der menschlichen Zivilisation zu erklären.

Besondere Berücksichtigung verlangen Probleme des Umweltschutzes (Wasser, Luft, Boden), Nahrungsmittelchemie und Pharmakologie, Kunststoffindustrie und Energieversorgung. Wichtig sind Kenntnisse über die Behandlung und Anwendung verschiedener chemischer Substanzen (zB Arzneien, Detergentien, Farbstoffe) und deren Wirkung auf den menschlichen Organismus (bei Verätzungen und Vergiftungen), deren Brennbarkeit, Explosivität, Radioaktivität. Hinweise zur Ergänzung der Ausbildung in Erster Hilfe sind unbedingt zu empfehlen. Im Unterricht soll auf aktuelle, in den Medien dargebotene Probleme vorrangig eingegangen werden.

Die Schüler sollten dazu angehalten werden, sowohl einzeln als auch in kleinen Gruppen einfache Experimente durchzuführen und zu interpretieren. Hiebei ist den erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen besonderes Augenmerk zu schenken. Die Schüler sind immer wieder auf deren Einhaltung - insbesondere in der zukünftigen beruflichen Tätigkeit - hinzuweisen.

Exkursionen und Lehrausgänge in chemische Betriebe oder Laboratorien sind zur Ergänzung des Unterrichtes nach Möglichkeit durchzuführen.

Wichtig ist die Herstellung von Querverbindungen zu anderen naturwissenschaftlichen Unterrichtsgegenständen (Physik, Biologie und Umweltkunde, Gesundheitslehre) sowie zur Didaktik und Praxis.

BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Zentrales Anliegen des Unterrichtes ist es, dem jungen Menschen die Mannigfaltigkeiten der biologischen Umwelt und die Vorgänge in der Natur verständlich zu machen. Dies soll ihn dazu befähigen, die Zusammenhänge zwischen Bau- und Lebensvorgängen bei Pflanzen und Tieren sowie deren Beziehung zur Umwelt zu erkennen. Der Schüler soll sowohl das Prinzip der Individualität des Menschen als auch sein Eingefügtsein in die Gesellschaft und deren Verflechtung mit der gesamten Natur verstehen und anerkennen lernen. Gleichzeitig soll er die vielfältigen Möglichkeiten, die Natur für die Zwecke des Menschen zu nutzen, aber auch die Grenzen seiner Macht, seine eigene Abhängigkeit und seine Verpflichtung gegenüber der Natur und der Gesellschaft erkennen.

Grundlegende Information über die der Natur innewohnenden Gesetzmäßigkeiten und die Schulung des kritischen Beobachtens sollen den Schüler dazu befähigen, in seinem zukünftigen Beruf als Kindergärtner, allenfalls als Erzieher an Horten, Fragen der Kinder und Jugendlichen aus dem Bereich der Biologie und Umweltkunde richtig zu beantworten und die Beobachtungsfreude zu wecken.

Der Schüler soll mit dem Bau und der Funktion des menschlichen Körpers vertraut werden, wobei der körperlichen Entwicklung des Kindes und Jugendlichen besondere Bedeutung zukommt.

Er soll Einblick in die Gesetze der Fortpflanzungsbiologie des Menschen unter Berücksichtigung der Sexualethik und der Familienplanung gewinnen.

Im weiteren soll dem jungen Menschen ein Einblick in den Anteil der Biologie am naturwissenschaftlichen Weltbild der Gegenwart gewährt werden.

Die Erziehung zur Achtung des Lebens soll Grundlage des gesamten Unterrichtes sein.

Ziel ist der verantwortungsbewußte junge Mensch, der aus Einsicht in die biologischen Zusammenhänge in seinem späteren Wirkungsbereich - insbesondere als Kindergärtner, allenfalls als Erzieher an Horten - Entscheidungen so zu treffen vermag, daß die Gesunderhaltung der ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen, im weiteren Sinne das Überleben der Menschheit und die Erhaltung der Natur in einem für ihn physisch und psychisch optimalen Ausmaß gewährleistet ist.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse (2 Wochenstunden):

Die Zelle als lebende Einheit (Bau und Funktion). Von der Ein- zur Vielzelligkeit: Zellteilung, Zellkolonie - Gewebe - Organ.

Aufbau und Abbau organischer Substanz: Photosynthese (Assimilation) und Dissimilation (Atmung, Gärung, Fäulnis).

Stoffaufnahme, -leitung und -speicherung bei Pflanzen unter Bezugnahme auf die entsprechenden Organe. Wasserhaushalt.

Bewegung und Wachstum der Pflanzen.

Exemplarische Darstellung pflanzlicher und tierischer Einzeller.

Überblick über das natürliche System der Tiere. Wichtige Vertreter der einzelnen Tierstämme unter Berücksichtigung der Beziehungen zwischen Körperbau, Lebensweise und Aufenthalt.

Überblick über das System der Pflanzen. Behandlung einiger Pflanzenfamilien der Blütenpflanzen.

  1. 2. Klasse (2 Wochenstunden):

Gesteins-, Mineral-, Kristallbegriff anhand von Beispielen. Kreislauf der Gesteinsbildung. Berücksichtigung der Minerale und Gesteine, die für die österreichische Wirtschaft von Bedeutung sind.

Lebensraum „Boden“: Bodenbildung; Bodentypen; landwirtschaftliche

Nutzung. Umweltprobleme: Erosion, Überdüngung, Monokultur. Grundwasser.

Ökologie: Nahrungskreislauf, Kreislauf der Stoffe und Energiefluß. Biologisches Gleichgewicht. Natürliche und künstliche Umwelt (Natur-, Kulturlandschaften). Biotop, Biozönose, Ökosystem. Störungen in Ökosystemen und Möglichkeiten der Abhilfe (Wasser, Wasserversorgung, Abwässer; Müll, Müllverwertung; Luftverschmutzung; Umweltgifte; Lärm, Landverlust, Aufforstung; Landschaftspflege).

Anpassung von Pflanzen und Tieren an jahreszeitliche Abläufe; Biorhythmen.

Pflanzen und Tiere unter spezifischen Lebensbedingungen: Wiese, Laub-, Nadel- und Mischwald, Steppensee, Aulandschaft, Moor, Gebirgssee, Bergwald, Hochgebirge.

Naturschutz in Österreich.

  1. 3. Klasse (1 Wochenstunde):

Biologie des menschlichen Körpers: Bewegungsapparat; Organe des Stoffwechsels; Nervensystem, Sinnesorgane, Hormone. Fortpflanzungsbiologie des Menschen. Geburtenregelung, Familienplanung. Geschlechtskrankheiten.

Ernährungshygiene: Bedeutung der richtigen Ernährung, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Pflege des Dentalapparates.

Psychosomatik: Suchtgefährdung (Alkohol, Nikotin, Drogen); Arzneimittelmißbrauch.

  1. 4. Klasse:

Ethologie: ererbte und erlernte Verhaltensweisen bei Tieren.

Einzel-, Gruppenverhalten. Humanethologie: biologische Grundlagen und spezifisch menschliche Verhaltensweisen.

Genetik: klassische Vererbungslehre. Molekulargenetik. Angewandte Genetik (Tier-, Pflanzenzucht). Humangenetik (Erbforschung, Erbkrankheiten).

Entstehung, Entwicklungsgeschichte der Erde und der Lebewesen. Herkunft des Menschen.

Didaktische Grundsätze:

Die Überlastung mit bloßem Gedächtniswissen ist zu vermeiden. Umfangreiche systematische Betrachtungen müssen zugunsten wesentlicher allgemein-biologischer und ökologischer Inhalte zurücktreten. Durch überlegte Schwerpunktsetzung ist ein praxisbezogener Unterricht anzustreben. Auf eine ausreichende Artenkenntnis der heimischen Fauna und Flora ist hinzuarbeiten. Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen (insbesondere zu Geographie und Wirtschaftskunde, Chemie, Physik, Heil- und Sonderpädagogik, Didaktik, Praxis) sollen nach Möglichkeit wahrgenommen werden.

Von besonderer Bedeutung ist die Erziehung zu exaktem Beobachten und sprachlich richtigem Beschreiben der Sachverhalte.

Der Unterricht ist durch Verwendung von Naturobjekten, womöglich aus der engeren Heimat, und durch intensive Ausnützung der audio-visuellen Unterrichtsmittel wirklichkeitsnahe zu gestalten.

Kenn- und Bestimmungsübungen, die der Vertiefung der systematischen, morphologischen und ökologischen Kenntnisse dienen, sowie Übungen in der Handhabung des Mikroskopes, in der Herstellung von Präparaten, als auch in der Erstellung einfacher Versuchsanordnungen sind durchzuführen. Lehrausgänge bzw. Exkursionen sind im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten einzuplanen. Der Unterricht aus „Biologie und Umweltkunde“ soll die moderne Forschung mit ihren gesicherten Ergebnissen berücksichtigen.

GESUNDHEITSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Unmittelbares Anliegen des Unterrichtes ist es, dem jungen Menschen Einblick in die vielfältigen Aufgabenbereiche der Hygiene in der Gegenwart zu gewähren. Der Schüler soll über hygienische Maßnahmen im Kindergarten, allenfalls im Hort, informiert werden, aber auch gezielte Förderungsmaßnahmen zum Schutze der Gesundheit und des Wohlbefindens der Menschen kennenlernen, um das Rüstzeug für eine gesunde, ausgeglichene Lebensführung zu erhalten. Die aus dem Unterricht gewonnenen Erkenntnisse sollen den Schüler zu verantwortungsbewußtem Verhalten hinsichtlich der Verhütung von Krankheiten und Unfällen erziehen.

Ziel ist es, im jungen Menschen eine entsprechende Einstellung zu seiner Gesundheit zu wecken und ihn anzuregen, durch sinnvolle Pflege von Körper und Geist seine körperliche und geistige Leistungsfähigkeit zu steigern und optimal zu erhalten.

Lehrstoff:

  1. 5. Klasse:

Gesichtspunkte für eine gesunde Lebensführung; persönliche Hygiene, vor allem unter Bedachtnahme auf die zukünftige Berufstätigkeit.

Hygiene im Kindergarten, allenfalls im Hort. Parasiten im und am menschlichen Körper und deren Bekämpfung. Arten der Infektion, wichtige Infektionskrankheiten, insbesondere des Kindes, Maßnahmen zu deren Vorbeugung und Bekämpfung (Impfung, Desinfektion). Umgang mit Arzneimitteln.

Unfallverhütung sowie richtiges Verhalten bei Unfällen und in Krankheitsfällen im Kindergarten, allenfalls im Hort. Hausapotheke.

Didaktische Grundsätze:

Für die Auswahl und die Darlegung des gesamten Unterrichtsstoffes sind die praktischen Erfordernisse im Kindergarten und im Hort maßgebend.

Im Schüler soll das Gefühl der Verantwortung für die eigene Gesundheit sowie jene der ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen geweckt werden. Insbesondere sind die Zusammenhänge zwischen nicht entsprechender Lebensführung und den daraus sich ergebenden Schädigungen der Gesundheit hervorzuheben. Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sollen wahrgenommen werden (Zusammenarbeit, insbesondere mit den Lehrern der naturwissenschaftlichen Fachbereiche, der Pädagogik, der Heil- und Sonderpädagogik sowie der Leibeserziehung, bezüglich medizinischer Fragen mit dem Schularzt, ist anzustreben).

MUSIKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Musikerziehung soll die angehenden Kindergartenpädagogen dazu befähigen, Musik in ihren persönlichen Lebensbereich bewußt einzubeziehen sowie den beruflichen Anforderungen auf diesem Gebiet zu genügen. Dazu sollen sie neben Kenntnissen in Musikkunde das erforderliche praktische Können erwerben, eine Anleitung zu selbsttätiger Auseinandersetzung mit Musik erfahren und die Stellung der Musik im Bereich der Kultur (mit besonderer Berücksichtigung Österreichs) erfassen.

Die Schüler sollen zu bewußtem Hören und Wahrnehmen der akustischen Umwelt sowie zu kritischer Einstellung zu Musik und Musikkonsum erzogen werden. Sie sollen Freude an schöpferischer musikalischer Tätigkeit sowie an eigener Musikausübung (Singen, Musizieren, Experimentieren, Improvisieren) finden und so Anregungen zu sinnvoller Freizeitgestaltung erhalten.

Eine weitere Aufgabe des Unterrichtes ist die Förderung der emotionalen Entwicklung und die Bereicherung der individuellen Erlebnisfähigkeit, als Voraussetzung, Kinder und Jugendliche für Musik zu sensibilisieren. Ebenso wichtig ist das Erkennen der sozialen Funktion der Musikerziehung, zB durch Gemeinschaftserlebnis und die Notwendigkeit des Hörens auf andere, Kinder für soziales Verhalten aufzuschließen. Darüber hinaus ist die Fähigkeit zu methodisch adäquatem Vorgehen in der musikalischen Früh- und Jugenderziehung zu vermitteln sowie die Befähigung für die spätere Funktion bei der Beratung in der musischen Elternbildung.

Damit soll die Musikerziehung einen wesentlichen Beitrag zur berufsspezifischen Ausbildung, zur Allgemeinbildung und Persönlichkeitsfindung leisten.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse (2 Wochenstunden):

Singen, Musizieren, Gestalten:

Aufbau der stimmlichen Kondition im Hinblick auf die berufliche Belastbarkeit der Stimme. Stimmbildung vor allem anhand von Kinderliedern.

Hör- und Treffübungen, Gedächtnis- und Erfindungsübungen. Singen nach Gehör und nach Noten. Ein- und mehrstimmige Lieder, ausgehend vom Erfahrungsbereich der Kinder, insbesondere Kinder-, Volkslieder und Kanons.

Rhythmische Schulung, Unabhängigkeitsübungen, Transponieren von Kinderliedern, schlagtechnische Übungen, rhythmische Klatschspiele, elementare Instrumentalbegleitung zu Lied und Spiel. Ständige Schulung des rhythmischen Gefühls und des Gefühls für rhythmische Form. Verwendung von Instrumenten zur klanglichen Bereicherung unter Wahrung stilistischer Gesichtspunkte.

Musizieren mit elementaren Musikinstrumenten (wie körpereigene und selbstgebaute Instrumente), kindgemäße Instrumente und Erlernen ihrer Spieltechnik.

Erarbeiten von Tonräumen.

Vokale und instrumentale Gestaltungsversuche mit dem melodisch-rhythmischen Material des Kinderliedes (Improvisation), Vertonen von Kinderreimen im Rahmen der erarbeiteten Tonräume (Rufterz, Leierformel, Dreiklang, Pentatonik, Diatonik, Dur und Moll;

Querverbindungen zum Instrumentenbau); Verbalisieren, Dramatisieren;

spielerischer Umgang mit technischen Geräten.

Musikkunde:

Notenkunde.

Erarbeiten und Festigen der Grundbegriffe der Musiklehre im Hinblick auf rhythmische, tonale und formale Elemente: Metrum, Takt, Rhythmus, Tonräume, Melodietypen, Intervalle, Dreiklänge, Dominantseptakkord, einfache Kadenzen, Motiv, Thema, Halbsatz, Periode, einfache Liedformen.

Bewußtmachen gestaltender Prinzipien in der Musik: Wiederholung, Variation, Steigerung, Symmetrie - Asymmetrie, Spannung - Lösung, Kontrast.

Physikalische Grundlagen der Schallerzeugung: Ton, Geräusch, Klang.

Die menschliche Stimme: Funktion, Pflege.

  1. 2. Klasse (2 Wochenstunden):

Singen, Musizieren, Gestalten:

Fortsetzung der Stimm- und Gehörbildung - auch am Kinderlied und anderem Liedgut, Schulung der Treffsicherheit und des rhythmischen Empfindens bei gesteigerter Anforderung beim Singen und Musizieren. Fortsetzen der vokalen und instrumentalen Musikpflege. Ein- und mehrstimmige Lieder mit gesteigerten Anforderungen. Einfaches polyphones Singen, schwierigere Kanons.

Übungen im Blattsingen. Tonfolgen, die über die Melodik einfacher Volkslieder hinausgehen. Übungen im zweistimmigen Singen.

Gestaltungsversuche mit Klängen und Geräuschen unter Einbeziehung der Sprache und von Erscheinungsformen aus der zeitgenössischen Musik.

Verklanglichen von Geschichten oder Bildern (Querverbindung zu Deutsch und Bildnerischer Erziehung).

Anleitung zum selbständigen Erarbeiten von Liedern nach Noten. Aufbereitung von Liedern zur vokalen und instrumentalen Ausführung in kleinen Gruppen. Gestalten von Singtänzen nach vorgegebenen Liedern.

Musikkunde:

Erweitern der vorhandenen Kenntnisse. Vierklänge und ihre Umkehrungen. Dreiklangsumkehrungen aller Stufen, einfache drei- und vierstimmige Kadenzen (Querverbindung zur Instrumentalmusik).

Der Baßschlüssel.

Instrumentenkunde: Ausgehend von den elementaren Instrumenten, Behandlung der gebräuchlichen Musikinstrumente. Einfache Partiturleseübungen. Übungen im Erkennen der wichtigsten Orchesterinstrumente. Umgang mit technischen Mittlern von Musik.

Wichtige Formen der Instrumentalmusik: Tanzformen, Suite, Rondo, große Liedformen, Variationsform. Erklärung an ausgewählten Hörbeispielen unter Hinweis auf Funktionsbereich (Tanzmusik, Schlagermusik, Kirchenmusik usw.) sowie auf Leben und Werk einzelner Komponisten und ihre Bedeutung in der Musikgeschichte.

  1. 3. Klasse (1 Wochenstunde):

Singen, Musizieren, Gestalten:

Singen, Stimmbildung und Gehörbildung sind im Zusammenhang mit der Erweiterung des Liedschatzes der Klasse mit erhöhten Anforderungen fortzusetzen.

Schulung des musikalischen Vorstellungsvermögens.

Im tonalen Bereich Üben und Singen in Moll und in den Kirchentonarten, soweit im dargebotenen Liedgut vorhanden.

Funktionelles Hören: Finden des Funktionsbasses bzw. der 3. Stimme unter Verwendung vor allem des alpenländischen Volksliedes. Dirigieren mit gesteigerten Anforderungen. Hinweise für die Leitung von Sing- und Spielgruppen. Singen im Dienste der Werkbetrachtung. Gestalten von Kinderliedbegleitung mit dem kindertümlichen Instrumentarium (Querverbindung zur Spielmusik).

Instrumentales Gestalten mit gesteigerten Anforderungen (Rondo, dreiteilige Liedform, Variation usw.).

Improvisation einzeln und in Gruppen.

Anleitung zur selbständigen musikalischen Fest- und Feiergestaltung.

Musikkunde:

Die Modulation als harmonisches Phänomen, insbesondere in der Anwendung bei der instrumentalen Liedbegleitung. Die wichtigsten Formen und Gattungen der Vokal- und Instrumentalmusik.

Musik und ihre Stellung in der Gesellschaft. Volksmusik, Kunstmusik, kommerzielle Musik. Ausgewählte Hörbeispiele unter Berücksichtigung ihres musikhistorischen Aspekts.

  1. 4. Klasse:

Singen, Musizieren, Gestalten:

Fortsetzen der vokalen und vokalinstrumentalen Musikpflege sowie der Gehörbildung und Stimmbildung unter Berücksichtigung methodischer Hilfen für die eigene Stimme sowie für die Stimme des Kindes.

Festigen des in den vorhergehenden Klassen erworbenen Liedschatzes. Gesänge für drei- und vierstimmigen Chor aus verschiedenen Epochen.

Anleitung zu selbsttätigem musikalischen Gestalten (Auswahl der Instrumente und Instrumentierung von Kinderliedern). Verklanglichen einer Bildgeschichte. Anleitung zur Herstellung von instrumentalen Vor-, Zwischen- und Nachspielen.

Anleitung zum Selbsterfinden von Kinderliedern; Melodiesieren von Reimen.

Musikkunde:

Höhepunkte der europäischen Musik. Stilmerkmale, historische Zusammenschau.

Anregung zum Umgang mit Fachliteratur für den persönlichen Bereich.

Fachdidaktische Beiträge zur musikalischen Früherziehung:

Funktion und Bedeutung des spontanen Singens im Kindergarten. Übersicht über das Kinderlied (traditionelles und neues Liedgut, Liedgattungen), Kinderinstrumente; Richtlinien für das Musizieren mit Kleinkindern und mit Kindern im Hort.

Kriterien für die Hörerziehung im Kindergarten. Auswählen von Beispielen aus der Kunstmusik und Methodik ihres Einsatzes im Kindergarten und Hort.

Methoden der Liedvermittlung.

  1. 5. Klasse:

Singen, Musizieren, Gestalten:

Singen von schwierigeren Liedern oder Chören, auch solchen, die tonartlich nicht gebunden sind. Singen und Musizieren mit gesteigerten Anforderungen unter Einbeziehung der erlernten Instrumente (Blockflöten, Gitarren und beliebige Ensembleformationen).

Musikkunde:

Höhepunkte der europäischen Musik. Stilmerkmale, historische Zusammenschau. Außereuropäische Kulturkreise vor allem im Hinblick auf das verwendete Liedgut.

Kritische Auseinandersetzung mit Erscheinungsformen der zeitgenössischen Unterhaltungsmusik (Jazz, Pop, Rock, Schlager usw.).

Fachdidaktische Beiträge zur musikalischen Früherziehung:

Melodiesieren von Kinderreimen, Improvisieren im Bereich der Melodik des Kinderliedes. Gestalten von Kinderliedern (rhythmisch-bewegungsmäßig bzw. mit Lied und Musik).

Erkennen von Stimmfehlern bei Kindern („Brummer“) und Möglichkeiten zu deren Behebung. Die Mutation bei Hortkindern.

Anregung zum Umgang mit Fachliteratur auf dem Gebiet der musikalischen Früherziehung. Hilfen für die Elternarbeit (musikalische Fachberatung der Eltern). Hinweise über Möglichkeiten künftiger musikalischer Betätigung (Chor, Singkreis, Musiziergruppe).

Didaktische Grundsätze:

Die einzelnen Teilgebiete der Musikerziehung sind im Unterricht nie streng voneinander zu trennen.

Im Hinblick auf das künftige Berufsfeld der Schüler im Kindergarten und im Hort sollte ausgehend von methodisch-didaktischen Prinzipien der Kindergartenpädagogik exemplarisch aufgezeigt werden, wie vom Ganzheitlichen zur Differenzierung gefunden wird. Auch sind die Lernprozesse sowie die Gesichtspunkte des didaktischen Aufbaues den Schülern so durchschaubar zu machen, daß sie mit austauschbaren Inhalten auf andere Altersstufen übertragen werden können. Durch beispielhaftes Erarbeiten von Lied- und Spielgut für Kindergarten und Hort sind Auswahl- und Beurteilungskriterien bewußt zu machen.

Obwohl die musikalische Früherziehung schwerpunktmäßig erst in der

  1. 4. und 5. Klasse zusammengefaßt wird, ist bereits ab der 1. Klasse
  1. der jeweils mögliche Bezug zwischen Lehrstoff und beruflichen Erfordernissen aufzuzeigen. In diesem Sinne ist auch mit den Lehrern der Didaktik und Kindergarten- bzw. Hortpraxis in geeigneter Weise zusammenzuarbeiten, um die Übertragung der Methoden zu sichern.

Beim Singen - Musizieren - Gestalten sind drei Ebenen zu beachten:

  1. 1. Singen von Liedern. Die Liedauswahl nach Inhalt und musikalischer Gestaltung soll den Bedürfnissen der Schüler unter Berücksichtigung der Altersgemäßheit angepaßt sein.
  2. 2. Funktionales Singen (Singen zur Stimmbildung oder zur Erarbeitung musikkundlicher Grundbegriffe). Entsprechend dem ganzheitlichen Prinzip wäre in der Stimmbildung vom Experiment, der Erprobung der eigenen Möglichkeiten ausgehend, zum Singen nach Gehör und Noten überzugehen. Singen darf jedoch nicht nur als Mittel zur Stimmbildung und Musikkunde eingesetzt werden, vielmehr soll die Freude am Singen (das zweckfreie Singen) vor jeder Verschulung des Singens stehen und Singen im geselligen Kreis so oft als möglich gepflegt werden. Es sollte eine bewußte Trennung zwischen „Singen an sich“ und der „Arbeit am Lied“ erfolgen.
  3. 3. Singen als Vorführung. Die Arbeit am Lied erfolgt mit dem Ziel einer besonderen musikalischen Leistung, zB in der Fest- und Feiergestaltung.

Auch für das instrumentale Musizieren ist das Prinzip der drei Ebenen anwendbar:

  1. 1. Erfahrung sammeln. Freies spontanes Gestalten sowohl mit Geräuschen und Klängen als auch mit vorgegebenen musikalischen Strukturen.
  2. 2. Systematisieren und Bewußtmachen von Notation, musikalischen Strukturen, Gestaltungsmitteln und instrumentalen Spieltechniken.
  3. 3. Aufbereiten von Lied- und Spielgut im Hinblick auf das Vorspiel. Technik des Übens und der Einstudierung.

INSTRUMENTALMUSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel des Unterrichtes ist die Beherrschung der jeweiligen Instrumente zum fachgerechten Einsatz in der beruflichen Tätigkeit. Der Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten im Instrumentalspiel als praktische Ergänzung zu den im Unterricht aus Musikerziehung erworbenen Einsichten und Fähigkeiten soll dem Schüler vielfältige Möglichkeiten des eigenständigen Musizierens im Solo- und Ensemblespiel eröffnen. Die Kenntnis der künstlerischen und technischen Möglichkeiten der jeweiligen Instrumente sowie das schöpferisch-instrumentale Gestalten im beruflichen und persönlichen Bereich soll auch die Persönlichkeitsbildung fördern.

Gitarre

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse (2 Wochenstunden):

Stimmen des Instrumentes, Haltung, Wechselschlag und andere technische Übungen. Melodiespiel in der I. und II. Lage. Melodiespiel mit Lagen- und Saitenwechsel, unterstützt durch Mitspielen auf leeren und gegriffenen Baßsaiten. Tonleitern. Übung im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel innerhalb der Gruppe.

Improvisationsübungen, wie Erfinden einfacher Melodien,

Motivergänzung, Vor-, Zwischen- und Nachspiele.

Solospiel technisch leichter Stücke.

Melodiespiel bis zur VII. Lage. Zwei- und dreistimmige

Anschlagstechniken.

Einfache Kadenzen und ihre Anwendung. Liedbegleitung (auch des eigenen Gesanges) nach Gehör und nach Noten.

Gemeinsames Musizieren auch mit anderen Instrumenten.

  1. 2. Klasse (1 Wochenstunde):

Fortsetzung der elementartechnischen Übungen. Tonleitern, Bindetechnische Spielweisen, Quergrifftechniken. Kadenzen in drei- und vierstimmigen Akkordverbindungen und Dominantseptakkorde.

Solospiel mit gesteigerten Anforderungen. Zwei- und dreistimmiges Spiel mit gegriffener Ober- und Unterstimme. Leichte Etüden.

Improvisations- und Gestaltungsübungen. Blattspiel einer Melodiestimme aus mehrstimmigem Spielgut mit und ohne Fingersatzhilfen. Gemeinsames Musizieren mit mehreren Gitarren und auch mit anderen Instrumenten.

Liedbegleitung in verschiedenen Techniken (allenfalls Barregriffe) nach Gehör und nach Noten. Erweiterte Kadenzen. Sammlung einschlägigen Liedgutes.

Die Gitarre im pädagogischen Einsatz (Querverbindung zur Praxis).

  1. 3. Klasse (1 Wochenstunde):

Fortsetzung der technischen Übungen mit gesteigerten Anforderungen.

Sololiteratur im mittleren Schwierigkeitsgrad aus verschiedenen Epochen unter Berücksichtigung der Originalmusik aus der Blütezeit des Instrumentes. Allenfalls Bearbeitungen für Gitarre aus dem Bereich der „E“ und „U“-musik.

Blattspielübungen mit gesteigerten Anforderungen im mehrstimmigen Zusammenspiel. Umstimmen der Saiten.

Die Gitarre als Kammermusikinstrument (Continuospiel), sowie im Einsatz für Fest- und Feiergestaltung.

Sicherheit in der Liedbegleitung, insbesondere für den Einsatz in der Praxis. Erweiterung der Liedersammlung. Anleitung zu selbsttätigem Musizieren und eigenständiger Arbeit auf dem Instrument.

  1. 5. Klasse:

Erweiterung und Festigung der bisher erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten.

Anleitung zu selbständiger Erarbeitung von Spielliteratur.

Erproben der verschiedenen Möglichkeiten des Instrumenteneinsatzes für die unterschiedlichen Erfordernisse im zukünftigen Beruf.

Erweiterung der Musizierpraxis auf diesem Instrument als Hausmusik und Kammermusikinstrument.

Vortrag der erarbeiteten Solo- und Ensemblestücke im Rahmen von Fest- und Feiergestaltung.

Flöte (Blockflöte oder Bambusflöte)

A. Blockflöte

Lehrstoff:

  1. 2. Klasse (1 Wochenstunde):

Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne auf der Sopran- oder Altflöte. Übungen, die der Haltung, Tonbildung, Atmung, Artikulation sowie der sicheren Spielfertigkeit (Tonbereich der Duodezim) dienen.

Spiel von Kinder- und Volksliedern nach Gehör und nach Noten. Leichte Tanz- und Spielstücke aus verschiedenen Epochen (einzeln und in der Gruppe). Erfinden von Melodien zu rhythmischen Motiven, Sprüchen und Reimen. Blattspielübungen; Transponieren nach Gehör und nach Noten.

Pflege des Zusammenspiels in verschiedenen Besetzungen.

  1. 3. Klasse (1 Wochenstunde):

Fortführen der spieltechnischen Übungen. Festigen der Spielfertigkeit und Erwerben grifftechnischer Sicherheit (sämtlicher spielbarer Töne). Erlernen einer zweiten Flöte (Quintabstand).

Spiel von Kinder- und Volksliedern mit erhöhten Anforderungen. Liedspiel aus dem Gedächtnis. Transponieren von Kinderliedern.

Improvisieren einfacher Vor-, Zwischen- und Nachspiele. Improvisieren und Transponieren mit erhöhten Anforderungen. Improvisieren von einfachen Bewegungs- und Tanzformen für die praktische Arbeit in der rhythmisch-musikalischen Erziehung mit Kindern.

Anleitung zu selbsttätigem Musizieren und eigenständiger Arbeit auf dem Instrument.

Zusammenspiel in chorischer Besetzung und mit anderen Instrumenten

(allenfalls Spiel auf weiteren Flöten).

Literaturübersicht.

  1. 5. Klasse:

Technische Übungen (Tonleitern, Dreiklangszerlegungen, Kadenzen) in Verbindung mit verschiedenen Artikulationsmöglichkeiten. Intonations- und Intervallübungen. Spieltechnik mit gesteigerten Anforderungen, Etüden der Begabung des Schülers angepaßt.

Suiten- und Sonatensätze aus verschiedenen Epochen mit gesteigerten Anforderungen. Einführung in die Verzierungsarten.

Fortführendes Liedspiel, Erfinden einer Gegenstimme. Variation von Kinder- und Volksliedern. Improvisation einfacher Tänze in verschiedenen Taktarten.

Spiel im Baßschlüssel. Zusammenspiel in chorischer Besetzung und mit anderen Instrumenten (Spiel auf weiteren Flöten).

Literatursammlung.

Gelegentlich Hörbeispiele ausgewählter Werke für Blockflöte aus verschiedenen Epochen.

B. Bambusflöte

Lehrstoff:

  1. 2. Klasse (1 Wochenstunde):

Bau einer Bambusflöte (oder Weiterverwendung der im Freigegenstand Instrumentenbau hergestellten Bambusflöte).

Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne auf der Sopran- oder Altflöte. Übungen, die der Haltung, Tonbildung, Atmung, Artikulation sowie der sicheren Spielfertigkeit dienen.

Spiel von Kinder- und Volksliedern nach Gehör und nach Noten. Leichte Tanz- und Spielstücke aus verschiedenen Epochen (einzeln und in der Gruppe). Erfinden von Melodien zu rhythmischen Motiven, Sprüchen und Reimen. Blattspielübungen; Transponieren nach Gehör und nach Noten.

Pflege des Zusammenspiels in verschiedenen Besetzungen.

  1. 3. Klasse (1 Wochenstunde):

Fortführen der spieltechnischen Übungen. Festigen der Spielfertigkeit und Erwerben grifftechnischer Sicherheit (sämtlicher spielbarer Töne). Bauen und Erlernen einer zweiten Flöte (Quintabstand). Kenntnisse und Fertigkeiten im Flötenbau und im Beheben von Schäden.

Spiel von Kinder- und Volksliedern mit erhöhten Anforderungen. Liedspiel aus dem Gedächtnis. Transponieren von Kinderliedern.

Improvisieren einfacher Vor-, Zwischen- und Nachspiele. Improvisieren und Transponieren mit erhöhten Anforderungen. Improvisieren von einfachen Bewegungs- und Tanzformen für die praktische Arbeit in der rhythmisch-musikalischen Erziehung mit Kindern.

Anleitung zu selbsttätigem Musizieren und eigenständiger Arbeit auf dem Instrument.

Zusammenspiel in chorischer Besetzung und mit anderen Instrumenten (allenfalls Bau von weiteren Flöten und deren Erprobung).

Literaturübersicht.

  1. 5. Klasse:

Technische Übungen (Tonleitern, Dreiklangszerlegungen, Kadenzen) in Verbindung mit verschiedenen Artikulationsmöglichkeiten. Spieltechnik mit gesteigerten Anforderungen, Etüden der Begabung des Schülers angepaßt.

Suiten- und Sonatensätze aus verschiedenen Epochen mit gesteigerten Anforderungen. Einführung in die Verzierungsarten.

Fortführendes Liedspiel, Erfinden einer Gegenstimme.

Variation von Kinder- und Volksliedern. Improvisation einfacher Tänze in verschiedenen Taktarten.

Spiel im Baßschlüssel. Zusammenspiel in chorischer Besetzung und mit anderen Instrumenten (Bau und Spiel auf weiteren Flöten).

Erweitern der Kenntnisse und Fertigkeiten im Flötenbau und im Beheben von Schäden.

Literatursammlung.

Gelegentlich Hörbeispiele ausgewählter Werke für Bambusflöte aus

verschiedenen Epochen.

Didaktische Grundsätze:

Im Verlauf des gesamten Instrumentalunterrichtes ist jede Gelegenheit zu nützen, die vielseitige Verwendbarkeit des Erlernten in der beruflichen Tätigkeit aufzuzeigen und zu üben. Zum Unterrichtsgegenstand Musikerziehung und zu den einschlägigen Freigegenständen sind die notwendigen Querverbindungen herzustellen. Im Hinblick auf die Anforderungen sowohl in der Kindergarten- und Hortpraxis als auch im Unterrichtsgegenstand Musikerziehung sind den Schülern konkrete technische Anleitungen zum selbsttätigen Erarbeiten von Spielstücken und Liedbegleitungen zu bieten. In diesem Sinne ist auch beim Unterricht in Instrumentalmusik auf die Ausbildung des Gehörs, des rhythmischen Empfindens und die Vertiefung der musikkundlichen Kenntnisse Bedacht zu nehmen. Die künstlerischen und technischen Möglichkeiten des Instrumentes sind durch gelegentliches Vorspielen (auch unter Einsatz von Tonband und Schallplatte) von Werken aus alter und neuer Zeit aufzuzeigen.

Bei der Auswahl des Spielgutes und bei der Einführung in die Literatur sind insbesondere Werke österreichischer Herkunft zu berücksichtigen. Das gemeinsame Musizieren soll sowohl der Einführung in die Feiergestaltung als auch der Förderung des Verständnisses für Hausmusik, der sinnvollen Freizeitgestaltung und dem eigenen Musikerleben dienen.

RHYTHMISCH-MUSIKALISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erleben und Erkennen der Wechselbeziehung von Musik und Bewegung; darauf aufbauend Weckung des Verständnisses für die erzieherische Bedeutung von Musik und Bewegung.

Musik und Bewegung als Mittel der Persönlichkeitsentwicklung im kognitiven, affektiven, sozialen und motorischen Bereich als Primärerfahrung bei gleichzeitigem Erwerb didaktischer Umsetzungsmöglichkeiten im Beruf. Verfeinerung der Aufnahme-, Verarbeitungs- und Reaktionsfähigkeit. Sensibilisierung der Sinne. Einsicht in die psychosomatischen Vorgänge und deren Beachtung im persönlichen und beruflichen Leben. Verständnis für Einzelsituationen, Partnerbeziehung und Gruppe. Musik und Bewegung als Möglichkeiten der Entfaltung schöpferischen Tuns im persönlichen und beruflichen Bereich.

Erwerben der theoretischen und praktischen fachlichen Grundlagen sowie der Fähigkeit, die rhythmisch-musikalische Erziehung in die pädagogische Arbeit mit Kindern im Kindergarten, allenfalls im Hort, einzubeziehen.

Lehrstoff:

  1. 2. Klasse (1 Wochenstunde):

Sensibilisierung der Wahrnehmung (auditiv, visuell, taktil, haptisch, kinästhetisch). Einsatz von Musik zur Differenzierung des Hörvermögens (auditive Wahrnehmung) besonders im Hinblick auf eine zu steigernde Aufnahmebereitschaft des Körpers für Musik. Praktische Erfahrung mit Elementen, die der Musik und Bewegung gleichermaßen zugrunde liegen: Zeit (Tempo, Metrum, Takt, Rhythmus), Dynamik, Melodie, Form. Differenzierung des Sehens anhand von Bewegungsbeobachtung. Tasten und Wiedergeben von Tasteindrücken. Transfer zwischen den verschiedenen Möglichkeiten der Sinneswahrnehmung, zB zwischen Hören und Tasten. Reflexion über unterschiedliche Erscheinungsformen und Zusammenhänge.

Entwicklung von Körperbewußtsein, Förderung von Koordinationsfähigkeit, Umgang mit dem körperlichen Gleichgewicht, Haltungsschulung einschließlich der Korrektur der Körperaufrichtung durch Ausgleich von Spannung und Entspannung. Erschließen vielfältiger Bewegungserfahrungen (insbesondere Flexibilität in den Grundbewegungsarten) durch Spiel, Improvisation und Imitation. Differenzierung der Bewegungsqualität in bezug auf Raum, Zeit, Kraft, Partner, Musik, Objekt.

Kennenlernen von Musikinstrumenten aller Art (wie Körper als Instrument; Behelfsinstrumente; selbstgebautes Instrumentarium; Stabspiele, Schlag- und Geräuschinstrumente, Flöten) in Verbindung mit Bewegung. Musikalische Improvisation, vokale und instrumentale Begleitung von Bewegungsabläufen.

Kennenlernen verschiedener Materialien wie Reifen, Stäbe, Bälle, Tücher, Naturmaterialien, Alltagsgegenstände. Improvisatorisches Spiel mit unterschiedlichen Materialien unter Berücksichtigung der Kombinationsmöglichkeiten.

Einsicht in die Auswirkung von Musik und Bewegung auf die sozialen Beziehungen (Einzel-, Partner- und Gruppenübungen). Förderung der sensiblen Wahrnehmungsfähigkeit für gruppendynamische Prozesse. Bewußtmachen non-verbaler Kommunikationssysteme. Entwicklung von Einfühlungsvermögen und Verantwortungsbewußtsein (durch den Wechselbezug von Selbständigkeit und Anpassung, Führen und Folgen, Ein-, Über-, Unterordnen).

Entwicklung und Förderung der Kreativität, Steigerung der Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit sowie Förderung von Gedächtnis und Orientierung durch alle Lehrstoffbereiche.

Erste Einblicke in die Arbeit mit Kindern.

  1. 3. Klasse (1 Wochenstunde):

Differenzierung der Wahrnehmungsfähigkeit und Vertiefung der gewonnenen Erfahrungen.

Fortführung der Körperbildung, Haltungsschulung und Korrektur der Körperaufrichtung sowie Vertiefen des Körperbewußtseins. Differenzierung der Bewegungs- und Fortbewegungsarten. Bewegungsspiele. Erarbeiten einfacher sowie komplexer Bewegungsabläufe am Platz und im Raum. Bewegungsimprovisation unter Einbeziehung von Liedern, Texten, Spielen und instrumentaler Begleitung (auch im Hinblick auf die Arbeit mit Kindern). Kennenlernen von Möglichkeiten der Körperbildung und Verständnis für die psychosomatischen Vorgänge; Folgerungen für das persönliche und berufliche Leben.

Improvisation mit Musikinstrumenten, Sprache, Stimme unter Einbeziehung von Spielmaterialien und Bewegung. Bedeutung der Singstimme für die Arbeit mit Kindern. Einfache musikalische Formmodelle wie Liedformen, Rondo, Kanon, Variation.

Anwendung und Auswertung der verschiedenen Materialien unter neuen Aspekten (wie Spiel, Kommunikation, sensomotorisches Training, Gestaltung).

Vertiefte Einsicht in die Auswirkung von Musik und Bewegung auf die sozialen Beziehungen; Umsetzen dieser Erfahrungen auf das soziale Lernen, insbesondere auch bei Kleinkindern.

Bedeutung und Geschichte der „Rhythmisch-musikalischen Erziehung“.

Einführung in die praktische Arbeit mit Kindern. Elemente der rhythmisch-musikalischen Erziehung als Erziehungshilfe in allen Bereichen der Kindergartenarbeit. Methodischer Aufbau von Übungseinheiten. Analyse von Hospitationen bei rhythmisch-musikalischer Arbeit im Kindergarten. Hinweise auf entwicklungsspezifisches Arbeiten mit Kindern. Beobachten von gruppendynamischen Vorgängen. Hinführen zum eigenen Arbeiten in der Kindergruppe (Ausarbeitung von Themen; allmähliches Übernehmen von Übungseinheiten in der Kleingruppe).

Didaktische Grundsätze:

Erkenntnisse und Haltungen, die durch den Unterricht in rhythmisch-musikalischer Erziehung erworben werden sollen, müssen auf das eigene Tun und Erleben aufbauen (einschlägige Literatur sollte nur als Anregung oder zur Vertiefung des Verständnisses dienen). Ziel der rhythmisch-musikalischen Erziehung ist die individuell angemessene Entwicklung der körperlichen, geistigen und seelischen Kräfte und die Erkenntnis ihrer Wechselwirkung (ganzheitliche Erziehung, Bildung der Gesamtpersönlichkeit) auch im Hinblick auf den Sozialbezug.

Die Zusammenarbeit mit der Didaktik sowie der Kindergarten- und Hortpraxis ist zu pflegen. Querverbindung zu anderen Unterrichtsgegenständen, insbesondere zu Pädagogik, Deutsch, Musikerziehung, Instrumentalmusik, Instrumentenbau, Bildnerische Erziehung, Werkerziehung und Leibeserziehung sollen wahrgenommen werden.

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Bildnerische Erziehung baut auf den in den vorangegangenen Bildungsgängen erworbenen Grundlagen auf.

Durch enge Verbindung von vielfältiger bildnerischer Tätigkeit, Kunst- und Werkbetrachtung sowie fachdidaktischer Überlegungen sollen die Schüler jene Einsichten, Fähigkeiten und Haltungen erwerben, die sie zu selbständiger, systematischer, gegenstandsgerechter und planvoller bildnerischer Arbeit im Kindergarten, allenfalls im Hort, befähigen. Diese Arbeit schließt die Mitgestaltung der beruflichen Umwelt sowie von Festen und Feiern ein. Darüber hinaus sollen die Schüler befähigt werden, ihr persönliches bildnerisches Darstellungsvermögen weiter zu entwickeln und es zur Bereicherung ihrer Lebensgestaltung zu nutzen.

Durch Einblick in die Entwicklungsstufen der Bildformen und Gestaltungstypen, durch Einführung in die Fachdidaktik und Methodik des bildnerischen Gestaltens, sowie durch berufsbezogene Übungen sollen die Schüler befähigt werden, bildnerische Tätigkeiten bei Kindern anzuregen, entsprechende Materialien, Verfahrensweisen und Medien auszuwählen und kreatives Verhalten zu fördern.

Elementare Sach- und Methodenkenntnisse für die Auseinandersetzung mit Kunst und visuellen Medien sollen zu einer sinnvollen Nutzung des ästhetischen Angebots und zu einer fundierten Werthaltung gegenüber diesen Bereichen der Kultur hinführen.

Damit soll die Bildnerische Erziehung einen wesentlichen Beitrag zu berufsspezifischer Ausbildung, zur Allgemeinbildung und zur Persönlichkeitsfindung leisten.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse (2 Wochenstunden):

Bildnerisches Gestalten (graphischer und farbiger Bereich):

Erweitern der Erfahrungen mit verschiedenen Materialien, Bildformaten, Darstellungs- und Gestaltungsmitteln sowie Gewinnen von Einsicht in deren Zusammenhänge vorwiegend anhand gegenstandsbezogener Aufgabenstellungen. Berücksichtigung entwicklungsgemäßer Darstellungsweisen.

Graphischer Bereich:

Lineares, flächiges und körperhaft-räumliches Gestalten, Umriß- und Binnenzeichnung, Oberflächengestaltung mit graphischen Mitteln; tonwertiges Zeichnen.

Einsatz verschiedener graphischer Materialien (Graphit mehrerer Härtegrade, Kreiden, Kohle, Feder, Pinsel ua.) und der entsprechenden Bildgründe (Zeichenpapier, Tonpapier, Packpapier, ua.).

Farbiger Bereich:

Deckende Malweise; gleichmäßiger Farbauftrag - sichtbarer Pinselduktus; aufbauende Malweise - Primamalerei. Einsatz unterschiedlicher Farbmaterialien (Deck- und Dispersionsfarben, farbige Beizen ua.) und entsprechender Auftragsweisen (Haar- und Borstenpinsel, Spachtel, Spritztechnik ua.). Verwendung verschiedener Malgründe (Papier, Textilien, Pappe, Faserplatten, Holz ua.).

Ornamentaler Bereich:

Reihung, Flächenfüllung (mit gleichen und wechselnden Elementen) mit geeigneten Werkzeugen und Materialien (Buntstift, Filzschreiber, Kartoffeldruck, Pinseldruck). Betonen der formalen Beziehungen zwischen Ornament und Gegenstand.

Kunst- und Werkbetrachtung:

An exemplarischen Beispielen aus den Bereichen Malerei, Graphik und Ornament - womöglich ausgehend von den Erfahrungen der praktischen Arbeit - Eröffnen emotionaler und kognitiver Zugänge zu Kunstwerken. Erarbeiten des Zusammenhanges von Inhalt, Form, Aussage und der kulturhistorischen Einbindung.

Fachdidaktischer Bereich:

Erläutern der Verwendung von Materialien, Bildgründen und Arbeitsverfahren, die für das Bildnerische Gestalten im Vorschulalter, allenfalls im Hort, geeignet sind. Erörtern von motivierenden Aufgabenstellungen für Kindergarten-, allenfalls für Hortkinder.

  1. 2. Klasse (2 Wochenstunden):

Bildnerisches Gestalten (graphischer und farbiger Bereich):

Graphischer Bereich:

Hochdrucktechniken, zB Stempeldruck, Kordeldruck, Materialdruck, Schablonendruck, Linolschnitt. (Papierschnitt und Reißtechnik als Vorform oder als Entwurf für Drucktechniken). Allenfalls Reservetechnik: Siebdruckverfahren mit verschiedenen Möglichkeiten der Schablonenherstellung. Graphische Zwischenverfahren, zB Monotypie.

Farbiger Bereich:

Feinabstufung und Farbmodulation, auch lasierende Malweise (Aquarell), Möglichkeiten der körperhaften und räumlichen Gestaltung mittels Farbe. Themengebundene Kontrastsetzung an exemplarischen Beispielen.

Theoretische Auseinandersetzung:

Kontrastlehre, Erarbeiten grundlegender Kontrastmöglichkeiten im graphischen und farblichen Bereich.

Schrift- und Typographie:

Wiederholendes Üben der Schreib- und Blockschrift (rhythmisches Schreiben und Gestalten von Schriftfeldern). Anfertigen von Schriftschablonen, Verwendung von vorgefertigten Buchstaben.

Kunst- und Werkbetrachtung:

Auseinandersetzung mit Werken der Druckgraphik und Malerei. Druckgraphische Verfahren. Ausdrucksqualitäten und Funktionen. Einfache Analysen und Interpretationsversuche.

Fachdidaktischer Bereich:

Auseinandersetzung mit Drucktechniken und Malverfahren, die für den Kindergarten, allenfalls für den Hort, geeignet und mit einfachen Mitteln durchführbar sind (womöglich anhand von Beispielen).

  1. 3. Klasse (2 Wochenstunden):

Bildnerisches Gestalten (graphischer und farbiger Bereich):

Graphischer Bereich:

Grundfähigkeiten im sachlichen Zeichnen. Erweitern der Gestaltungsfähigkeiten bei Studien vor dem Objekt im Hinblick auf das Erfassen wesentlicher Proportionen, Richtungsbezüge, Bau und Gliederung, Oberflächenbeschaffenheit sowie plastischer und räumlicher Sachverhalte an einfachen Gegenständen. Erarbeiten von Normal- und Schrägrissen sowie deren Anwendung. Anfertigen von Sachzeichnungen zur Verwendung im Kindergarten.

Farbiger Bereich:

Farbe in bezug zu Thema und Aussage. Farbe als optisches Signal und Symbol. Farbe in der Fest- und Feiergestaltung; Plakat.

Schrift- und Typographie:

Berufsbezogenes Anwenden der Schrift (Elterninformation, Programme, Beschilderung ua). Schriftdesign, Erkennen von Ausdrucksqualitäten der Schrift.

Kunst- und Werkbetrachtung:

Auseinandersetzung mit Naturstudien in Malerei und Graphik (Skizze, Entwurf, Studie), Gebrauchsgraphik (Plakat, Schrift, Typographie) sowie Erscheinungsformen der Perspektive in der bildenden Kunst.

Fachdidaktischer Bereich:

Einblick in die Entwicklung der bildnerischen Gestaltungsweise des Kindes (Gründe für die kindliche Farbwahl, Möglichkeiten des Hinführens zu differenzierter Farb- und Formgebung ua.). Anhand von Arbeiten aus verschiedenen Entwicklungsstufen Aufzeigen von Ausdrucksformen bei Kindern, allenfalls bei Jugendlichen.

Kunstbetrachtung mit Kindern anhand von Bildbeispielen; Methoden der Werkbetrachtung bei Ausstellungs- und Museumsbesuchen.

  1. 4. Klasse:

Bildnerisches Gestalten (graphischer und farbiger Bereich):

Graphisches und farbiges Gestalten sowie Schrift im Zusammenhang mit berufsbezogenen Aufgabenstellungen. Dekoratives Gestalten unter Einsatz verschiedener Materialien zur festlichen Ausschmückung von Räumen. Zusammenhang von Raumgegebenheiten und Dekorationskonzept.

Graphischer Bereich:

Großformatiges Zeichnen zur Erläuterung und Illustration bestimmter Sachverhalte.

Farbiger Bereich:

Farbe in der Raumgestaltung anhand praktischer Beispiele. Allenfalls freie Malerei.

Umwelt und Architektur:

Lesen, Besprechen, Entwerfen und Zeichnen von Plänen aus dem Lebensbereich und der künftigen Berufswelt der Schüler.

Kunst- und Werkbetrachtung:

Zugänge zu Werken der Architektur an wenigen exemplarischen Beispielen (Grundriß, Aufbau, Material, Konstruktion, Lichtführung. Konstruktive und dekorative Bauformen).

Gegenüberstellung und Vergleich von Werken aus verschiedenen Kunstepochen, Längs- und Querschnitte.

Fachdidaktischer Bereich:

Aufbau und Aussage von Illustrationen in Kinderbüchern, Bildgeschichten und Comic-strips. Erarbeitung von Beurteilungskriterien für die optische Gestaltung.

  1. 5. Klasse:

Bildnerisches Gestalten (graphischer und farbiger Bereich):

Selbstgewählte Aufgaben zur Entfaltung der persönlichen Ausdrucksfähigkeit.

Kunst- und Werkbetrachtung:

Stilgeschichtliche und kunsthistorische Zusammenhänge in den wesentlichen Kunstepochen und den Bereichen Architektur, Plastik,

Malerei und Graphik. Medienbereich: Aufzeigen grundlegender Gestaltungsmöglichkeiten in den Bereichen Foto - Film - Video.

Fachdidaktisches Seminar:

Interpretation von Kinderarbeiten und Zusammenstellung von Reihen im Hinblick auf die Differenzierung von Bildformen und Gestaltungstypen. Motivation zu bildnerischem Gestalten, zB Musikalische Graphik; Ausarbeitung von methodischen Konzepten. Möglichkeiten der Ausgestaltung von Kindergärten.

Didaktische Grundsätze:

In der Bildnerischen Erziehung stehen sowohl bei der praktischen Tätigkeit als auch bei der theoretischen Auseinandersetzung die berufsbezogenen Zielsetzungen im Vordergrund. Bei der Auswahl der Stoffgebiete, Themen, Verfahrensweisen, Materialien und Techniken sind jene vorzuziehen, die einen Transfer in die Gegebenheiten des Kindergartens, allenfalls des Hortes, ermöglichen und sich für das kindliche Gestalten eignen.

Zur Durchführung des Unterrichtes sind mehrstündige Unterrichtseinheiten eine unerläßliche Voraussetzung.

Die im Lehrplan angeführte Reihenfolge der Bereiche innerhalb der einzelnen Klassen ist nicht bindend, eine ausreichende Berücksichtigung jedes einzelnen Bereichs ist jedoch zu gewährleisten. Um einen angemessenen Unterrichtsertrag in den Bereichen sicherzustellen, sind diese in den Schulstufen schwerpunktmäßig anzuordnen und aufbauend zu behandeln. Das ornamentale Gestalten hat seinen Schwerpunkt in der 1. Klasse, sollte aber bei Bedarf auch in anderen Schulstufen herangezogen werden.

Querverbindungen zwischen den Bereichen aber auch zu anderen Unterrichtsgegenständen (wie Werkerziehung, Didaktik, Kindergarten- bzw. Hortpraxis ua.) werden empfohlen. Themen, die sich aus aktuellen Anlässen (insbesondere im Übungskindergarten, allenfalls im Übungshort) anbieten, sind wegen ihres hohen Motivationscharakters und ihrer Berufsbezogenheit nach Möglichkeit in den Unterricht einzubeziehen.

Die Schüler sollen zur ökonomischen Verwendung von Materialien und Werkzeugen angeleitet werden. Auf Unfallverhütung ist hinzuweisen.

Beim Bildnerischen Gestalten ist eine dem Entwicklungsstand der Schüler angemessene Ausdrucksform anzustreben. Das gelegentliche Erproben von Materialien und Verfahren darf nicht zum Selbstzweck werden. Innerhalb der einzelnen Aufgabenstellungen, aber auch bei der Planung von umfassenden Arbeitsprojekten sind Selbständigkeit und kreatives Verhalten der Schüler sowie die Fähigkeit zu Koordination und Kooperation (Gruppenarbeit) zu fördern. Unterrichtsformen, welche die Darstellung schematisch festlegen, sind zu vermeiden.

Für das Studium vor dem Objekt wird ein Aufbau in Teilschritten empfohlen (schwerpunktmäßiges Eingehen auf einzelne Probleme und Fortschreiten von einfachen zu komplexeren Objekten).

Bei der Kunst- und Werkbetrachtung soll von der praktischen Erfahrung der Schüler ausgegangen werden. Auch in diesem Bereich sollen die Schüler aktiv an der Unterrichtsgestaltung mitwirken. Sie sind anzuregen, Bildmaterial und Texte zu beschaffen, Problemstellungen vorzutragen und das Angebot von Fachliteratur, Museen, Ausstellungen, Hörfunk, Fernsehen, Zeitschriften ua. selbständig zu nutzen. Die Werke sollen so ausgewählt werden, daß sie den gewünschten Aspekt exemplarisch veranschaulichen. Auf angemessene Präsentation ist zu achten. Die herangezogenen Bildbeispiele müssen genügende Größe aufweisen, für alle gut sichtbar sein und ausreichende technische Qualität besitzen (Nutzung der AV-Medien). Die Begegnung mit dem Original ist anzustreben (Museumsbesuche, Lehrausgänge).

Zur Sicherung des Unterrichtsertrages sollen gemeinsam erarbeitete Zusammenfassungen, vorgegebene Unterlagen und eigene Notizen der Schüler in einer Mappe gesammelt werden. Diese Mappe soll durch eine Sammlung von Zeitungsausschnitten, Kunstkarten, Fotos ua. ergänzt werden. Ebenso sind die fachdidaktischen Hinweise zur Umsetzung der gelernten Techniken und Arbeitsweisen für die Arbeit im Kindergarten, allenfalls im Hort, festzuhalten.

WERKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Werkerziehung soll auf den in den vorangegangenen Bildungsgängen erworbenen Grundlagen aufbauen. Die Schüler sollen einerseits dazu geführt werden, die für ihren künftigen Beruf notwendigen praktischen Werkverfahren zu beherrschen; andererseits sollen sie durch enge Verbindung der praktischen Arbeit mit Werkbetrachtung und fachdidaktischen Überlegungen sowie durch Erwerb von elementaren Sachkenntnissen Einsicht in Werkstoffgegebenheiten, Verfahrensweisen, in Zusammenhänge von Form, Funktion und Material gewinnen und so zu selbständiger, systematischer, gegenstandsgerechter und planvoller Berufsarbeit im Kindergarten, allenfalls im Hort, befähigt werden. Diese Arbeit schließt die kreative Gestaltung der beruflichen Umwelt sowie von Festen und Feiern ebenso ein wie die Förderung der kreativen Fähigkeiten und Kräfte der Kinder.

Einblicke in Probleme der Produkt- und Umweltgestaltung aus Gegenwart und Vergangenheit sollen die Schüler zu einer differenzierten und begründeten Werthaltung gegenüber diesen Bereichen führen.

Damit soll die Werkerziehung einen wesentlichen Beitrag zu berufsspezifischer Ausbildung, zur Allgemeinbildung und zur Persönlichkeitsfindung leisten.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

Werken (3 Wochenstunden):

Körperhaftes und räumliches Gestalten:

Plastisches Gestalten, vorwiegend figurativ, in additiven und subtraktiven Techniken mit leicht formbaren Materialien (zB Knetwachs, Ton, Papiermache, Plastilin, Seife, Teig ua.). Aufbauend auf den Erkenntnissen der vorhergegangenen Schulstufen Erweitern der Erfahrungen bei der Gestaltung von Vollplastik und Relief (zB Menschen- und Tierdarstellungen, Masken, Kacheln). Montageverfahren mit Materialien industriellen Ursprungs (zB Schachteln, Dosen, Textilien) und mit Naturmaterialen (zB Stroh, Rinde, Blätter, Zapfen).

Fachdidaktische Auseinandersetzung mit den Formmöglichkeiten im plastischen Bereich im Kindergarten, allenfalls im Hort. Hinweise auf Motivation, Aufbaureihen mit abgestuften Schwierigkeitsgraden und Organisation von Arbeitsprozessen.

Bauen unter Berücksichtigung verschiedener Funktionen, wie Umschließen, Abgrenzen, Durchbrechen, Überdachen usw. vornehmlich großformatig (begehbar) mit Karton, Stangen, Plachen ua. Fachdidaktische Auseinandersetzung mit Möglichkeiten des Bauens im Kindergarten, allenfalls im Hort (Bedachtnahme auf Material, Materialverbindung und Werkzeug).

Produktgestaltung:

Flechten mit verschiedenen Materialien (zB Untersätze, Körbchen, Matten ua.). Verschiedene Papierarbeiten, insbesondere Faltarbeiten (zB Mützen, Schiffchen, Faltschachteln ua.). Kindgemäßes Spielzeug und Beschäftigungsmaterial aus verschiedenen Materialien, Dekorationsobjekte.

Werkbetrachtung von Spielzeug im Hinblick auf Funktion, Form, Farbgebung und Materialauswahl.

Textiles Gestalten (2 Wochenstunden):

Textile Techniken: Weben, Knüpfen, Stoffdrucken, Applizieren, Batiken, Sticken, Stricken und Häkeln. Anfertigen von Werkstücken aus drei der genannten Bereiche. Nähen kleiner Werkstücke (zB Kleidung für den täglichen Gebrauch und für das Spiel des Kindes), Umarbeitungen (zB Schürze, Malerkittel, Kostüme für das Rollenspiel), Zeichnen einfacher den Themenstellungen entsprechender Schnitte.

Werkbetrachtung textiler Arbeiten aus dem Bereich der Kunst und Volkskunst aus verschiedenen Zeiten und Ländern.

Fachdidaktische Hinweise für die Beschäftigung von Kindergarten-, allenfalls Hortkindern, im textilen Bereich im Hinblick auf Motivation, Aufbaureihen mit abgestuften Schwierigkeitsgraden und Organisation von Arbeitsprozessen. Hinweise zur Herstellung von Spielgaben (zB Fingerpuppen) und zur Ausstattung von Festen und Feiern im Kindergarten, allenfalls im Hort. Auseinandersetzung mit Gestaltungskriterien (Material, Technik, Funktion, Form und Farbe) im textilen Bereich.

  1. 2. Klasse (2 Wochenstunden):

Werken:

Körperhaftes und räumliches Gestalten:

Erweitern der Erfahrungen beim plastischen Gestalten durch Heranziehen neuer Materialien (wie Gips, Holz), zB an figurativer Vollplastik und Relief. Gießverfahren (zB Gipsguß, Wachsguß, Zinnguß); Abdruckverfahren (zB mit Plastilin, Ton, Wachs ua.).

Werkbetrachtung: Gewinnen von Einsichten in das Zusammenwirken von Material und formgebenden Verfahren im Dienste einer Aussage anhand von Werken der Plastik aus Vergangenheit und Gegenwart, auch aus der Volkskunst.

Anfertigen von Grundelementen für das Zusammenstellen von Bauwerken und Raumgestaltungen (zB für das spielerische Erfassen konkreter Lebenssituationen, wie Wohn- und Verkehrssituationen).

Werkbetrachtung: Bewußtmachen der durch Spiel erfahrenen Probleme in Lebenssituationen (zB räumliche Bedingungen, Notwendigkeit von Regelungen, Bedeutung optischer Zeichen und Signale).

Produktgestaltung:

Bereich Gefäßkeramik: Daumenschale, Aufbaukeramik, allenfalls Plattenkeramik, Drehen auf der Töpferscheibe, Glasieren und Engobieren.

Werkbetrachtung von Keramik im Hinblick auf Form, Farbe und Funktion (Produktanalyse), Unterschied zwischen handwerklicher und industrieller Fertigung.

Fachdidaktik: Wecken des Verständnisses für die handwerklichen Anforderungen der verschiedenen Techniken.

  1. 3. Klasse (2 Wochenstunden):

Werken (ein Semester):

Körperhaftes und räumliches Gestalten im Dienste des Spieles und der Dekoration:

Herstellen von räumlichen Gegebenheiten für spontane Kinderspiele (Einkaufen, Kochen usw.) und für das vorgegebene Spiel (Märchen-, Puppen-, Schattenspiel). Herstellen von Puppen für das Bühnenspiel, zB Flachpuppen, Handpuppen, Marionetten (auch Stockmarionetten). Herstellen von Masken und Kostümen.

Werkbetrachtung in engem Zusammenhang mit der eigenen praktischen Tätigkeit; Betrachten beispielhafter Lösungen aus Bühnengestaltung und Bühnendekoration.

Dekoration für Alltag, Fest- und Feiergestaltung im Kindergarten, allenfalls im Hort, vornehmlich aus leicht bearbeitbaren Materialien und mit rasch bewältigbaren Arbeitsprozessen.

Werkbetrachtung: Einblicke in entsprechende Formen des Brauchtums.

Textiles Gestalten (ein Semester):

Erweitern der Kenntnisse und Erfahrungen in den Techniken Stricken, Häkeln, Weben, Knüpfen, Stoffdrucken, Applizieren, Batiken und Nähen, die auch in kombinierter Form an Werkstücken für das kindliche Spiel anzuwenden sind:

  1. a) Herstellung von Puppen für das Lern- sowie für das Bühnenspiel;
  2. b) Puppenkleidung, Ausstattung für die Puppenecke (Bettzeug, Tischwäsche ua.);
  3. c) Anfertigen von Tieren in textilen Techniken (dreidimensional).
  1. 4. Klasse:

Werken:

Körperhaftes und räumliches Gestalten:

Skulpturale Verfahren auch in Materialien mit höherem Bearbeitungswiderstand, wie Holz, Kunststein, Sandstein, Speckstein.

Werkbetrachtung von Skulpturen im Zusammenhang mit den bei der praktischen Arbeit gestellten Aufgaben.

Räumliche Gestaltung von Spiel- und Arbeitsbereichen im Kindergarten, allenfalls im Hort (auch im Freien), Planlesen, Planskizzen, Planzeichen.

Körperhaftes und räumliches Gestalten im Dienste von Spiel und Dekoration:

Bühnengestaltung unter Beachtung der Farbwirkung im Bühnenbild und beim Kostüm, der Beleuchtung, der Raumwirkung auf der Bühne, der Zuschauerperspektive ua. Werkbetrachtung: Theoretische Auseinandersetzung mit anfallenden technischen Problemen, wie Veränderungen der Bühne (zB Kulissenwechsel, Vorhang, Beleuchtungseinrichtungen). Grundtypen des Bühnenspiels (zB Guckkastenbühne, Arena) und der Bühnengestaltung (zB realistisch, stilisiert, abstrakt).

Dekorationen für Alltag, Feste und Feiern im Kindergarten, allenfalls im Hort, unter Einbeziehung von Arbeitsvorhaben, die eine umfangreichere Planung voraussetzen. Betrachtung von charakteristischen Beispielen der Fest- und Feiergestaltung, auch in Verbindung mit dem Brauchtum.

Produktgestaltung:

Einfache Verfahren beim Herstellen von Produkten aus Holz und Metall (zB Spielzeug, Gebrauchsgegenstände, Schmuck). Allenfalls Fortführen der Gestaltung von Keramik.

Werkbetrachtung: Entscheidungshilfen für die Bewertung von Produkten (zB Gebrauchswert und Ästhetik). Unterscheidung subjektiver und objektiver Kriterien und deren Zeitbedingtheit.

Fachdidaktische Auseinandersetzung mit Aufbaureihen zu Skulptur und Produktgestaltung. Bewertung von Kinderspielzeug im Hinblick auf seine Verwendbarkeit unter Einbeziehung pädagogischer Überlegungen.

  1. 5. Klasse:

Werken:

Praktischer Bereich:

Der Schüler hat aus einem selbstgewählten Bereich eine praktische Arbeit zu erbringen, die unter besonderer Berücksichtigung berufsbezogener Aspekte in Umfang und Differenziertheit über dem Niveau der vorhergehenden Lernstufen zu stehen hat.

Wahlbereiche sind: Körperhaftes und räumliches Gestalten, Produktgestaltung, Textiles Gestalten.

Fachdidaktischer Bereich:

Zusammenstellung von Aufgabenreihen aus den einzelnen Gestaltungsbereichen für die Arbeit im Kindergarten, allenfalls im Hort, unter Berücksichtigung unterschiedlicher Schwierigkeitsgrade beim Einsatz verschiedener Materialien und Techniken bei unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten.

Didaktisch begründete Aufgaben für einzelne Arbeitsbereiche im Hinblick auf die Abfolge von Aufgabenstellungen, die Reihung nach steigenden Schwierigkeitsgraden, die Entwicklung der Handgeschicklichkeit, die Anforderungen des Materials und die Abhängigkeit vom Werkzeuggebrauch.

Kriterien der Raumgestaltung, der Präsentation von Exponaten insbesondere im Kindergarten, allenfalls im Hort. Kriterien für die Gestaltung von Spielflächen im Freien.

Hinweise zur Werkbetrachtung mit Kindern.

Werkbetrachtung:

Exemplarische Auseinandersetzung mit Werken aus den Bereichen „Körperhaftes und räumliches Gestalten“, „Produktgestaltung“, „Textiles Gestalten“ unter Berücksichtigung der europäischen Kunst, einschließlich Volkskunst und Brauchtum, allenfalls auch außereuropäischer Kulturkreise. Zusammenhang von Material, Form, Funktion und Ausdruck. Stilprobleme und ihre gesellschaftlichen Hintergründe.

Didaktische Grundsätze:

Beim Werken und beim Textilen Gestalten stehen sowohl bei der praktischen Tätigkeit als auch bei Werkbetrachtung und theoretischer Auseinandersetzung die berufsbezogenen Zielsetzungen im Vordergrund.

Zur Durchführung des Unterrichtes sind mehrstündige Unterrichtseinheiten eine unerläßliche Voraussetzung.

Die im Lehrplan angeführte Reihenfolge der Bereiche innerhalb der einzelnen Klassen ist nicht bindend, eine ausreichende Berücksichtigung jedes einzelnen Bereichs ist jedoch zu gewährleisten. Um einen angemessenen Unterrichtsertrag in den Bereichen sicherzustellen, sind diese in den Schulstufen schwerpunktmäßig anzuordnen und aufbauend zu behandeln.

Querverbindungen zwischen den Bereichen, aber auch zu anderen Unterrichtsgegenständen (wie Bildnerische Erziehung, Didaktik, Kindergarten- bzw. Hortpraxis ua.) werden empfohlen. Themen, die sich aus aktuellen Anlässen (insbesondere im Übungskindergarten, allenfalls im Hort) anbieten, sind wegen ihres hohen Motivationscharakters und ihrer Berufsbezogenheit nach Möglichkeit in den Unterricht einzubeziehen.

Auf zielführende Organisation innerhalb der Arbeitsaufgaben, vor allem auf zeitsparenden und wirtschaftlichen Arbeitsablauf, sowie den sinnvollen Einsatz von technischen Hilfsmitteln und audio-visuellen Medien, ist Bedacht zu nehmen.

Arbeitsproben sollen nur im Zusammenhang mit den geplanten Werkstücken gemacht werden und sind nur bis zur Beherrschung der Arbeitsverfahren durchzuführen. Innerhalb der einzelnen Aufgabenstellungen, aber auch bei der Planung von umfassenderen Arbeitsprojekten sind Selbständigkeit und kreatives Verhalten der Schüler sowie die Fähigkeit zu Koordination und Kooperation (Gruppenarbeit) zu fördern. Schematisches Nacharbeiten von Mustervorlagen ist unzulässig.

Erziehung zu Genauigkeit, Ausdauer, Sorgfalt und Hilfsbereitschaft ist zu pflegen. Einfache Berechnungen der Material- und anderer Kosten sollen zur Planung einer ökonomischen Arbeit im Kindergarten, allenfalls im Hort, befähigen.

Der Unfallverhütung ist besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Die allgemeinen Schutzbestimmungen bezüglich der Benützung von Elektrogeräten und Maschinen sind zu beachten und den Schülern nachweislich zur Kenntnis zu bringen.

Werkbetrachtung und theoretische Auseinandersetzung soll von der eigenen praktischen Erfahrung des Schülers ausgehen. Dabei soll der Schüler Einsichten in Sachverhalte womöglich selbständig erarbeiten. Die Schüler sollen angeregt werden, von sich aus Problemstellungen im Unterricht vorzubringen und Informationsmaterial (Bilder, Texte ua.) zu beschaffen. Bei der Auswahl der Werke und Beispiele ist darauf zu achten, daß diese exemplarisch das zu Veranschaulichende belegen. Die Schüler sollen auch angeleitet werden, die einschlägige Fachliteratur und das Angebot von Museen, Ausstellungen, Hörfunk, Fernsehen, Zeitschriften ua. selbständig zu nutzen. Die Problematik von rezepthaften Arbeitsanleitungen (zB in Bastel- und Hobbybüchern) ist den Schülern bewußt zu machen. Die Begegnung mit dem Originalwerk ist anzustreben (zB durch gelegentliche Lehrausgänge).

Zur Sicherung des Unterrichtsertrages werden gemeinsam erarbeitete Zusammenfassungen und kurze, eigene Notizen der Schüler empfohlen. Als Arbeitsmappe für den künftigen Beruf soll eine Zusammenstellung von Proben der verschiedenen Techniken, von Arbeitsanweisungen, fachspezifischen, pädagogisch-didaktischen Hinweisen, Ausschnitten aus Zeitungen und Zeitschriften, Kunstkarten, Fotografien ua. angelegt werden. Hinweise auf die Umsetzung der gelernten Techniken und Arbeitsweisen in die Gegebenheiten des Kindergartens, allenfalls des Hortes, sollen - eventuell in Beispielsreihen - gegeben werden.

LEIBESERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterrichtsgegenstand Leibeserziehung soll zur personalen und sozialen Entfaltung des Schülers unter Berücksichtigung der individuellen Entwicklung, der motorischen Lernfähigkeit und des motorischen Leistungsniveaus beitragen. Gleichzeitig soll der Schüler

  1. - im Hinblick auf den künftigen Beruf - zu einer sachgerechten und
  1. der Entwicklung von Kindern gemäßen Betreuung im Bereich der Leibesübungen befähigt werden.

Im personalen und sozialen Bereich soll die Fähigkeit zum Bewegen, zum Spielen, zum Leisten und zu gesunder Lebensführung beim Schüler durch folgende Zielsetzungen entwickelt werden:

  1. - Fördern einer lebenslangen Bewegungsbereitschaft und eines vielfältigen Bewegungskönnens in alltags- und sportmotorischen Handlungsfeldern.
  2. - Verbessern der koordinativen Grundlagen der Bewegung, Anregen zu Bewegungsdarstellung und -gestaltung und Erschließen des Sinnes für ästhetische Bewegung.
  3. - Vermitteln des Wissens über die Bedeutung der Bewegung für den Menschen und seine Entwicklung.
  4. - Entwickeln eines vielseitigen Spielkönnens und Wecken der Bereitschaft zum spontanen Spielen mit Gegenständen, Elementen, Personen und Situationen.
  5. - Fördern der Kooperationsbereitschaft, der Fähigkeit zur Konfliktbewältigung; Erziehen zu fairem Spielen.
  6. - Vermitteln vielfältiger Spielideen und -formen und Erziehen zu Regelbewußtsein als Fähigkeit, Spielvereinbarungen und Spielregeln anzuerkennen, situativ abzuändern oder neu zu entwickeln.
  7. - Entwickeln eines vielseitigen sportlichen Leistungsniveaus bei gleichzeitigem Bewußtmachen des Wertes der motorischen Leistungsfähigkeit bzw. Leistungsverbesserung für das eigene Leben.
  8. - Erfahren der Wirkung aktiver Erholung und ausgleichender Bewegung in und außerhalb der Schule und über die Schulzeit hinaus sowie des psychosozialen Wohlbefindens in Sportgruppen.
  9. - Erziehen zu Sicherheitsbewußtsein durch Erkennen und Vermeiden der Gefahren beim sportlichen Handeln sowie Anleiten zu tätiger Hilfe und situationsgemäßem Verhalten bei Sportunfällen.
  10. - Entwickeln einer verantwortlichen und kritischen Haltung zu den Auswirkungen des Sports auf das Individuum, die Gesellschaft und die Umwelt.
  11. - Vermitteln grundlegender Kenntnisse der Gesundheitslehre und des Umweltschutzes im Zusammenhang mit dem Sporttreiben.

Die Befähigung, Sport und Bewegung für andere anzuregen, zu organisieren und zu leiten, soll auch durch Kenntnisse von altersadäquatem, leistungs- und milieugerechtem Bildungsgut unter Berücksichtigung der Interessen der Kinder erreicht werden, wobei die örtlichen Gegebenheiten und die Aktualität zu beachten sind; im Hinblick darauf müssen jedenfalls jene Bereiche des Lehrstoffes erarbeitet werden, die für die Erreichung dieses Zieles erforderlich sind. Wesentlich sind die grundlegenden methodischen Verfahren zur Planung, Gestaltung und Auswertung sportlicher Betätigung mit Kindern und wie diese auf Grund der kulturellen, biologischen und sozialen Bedeutung der Leibeserziehung zu gesunder Lebensführung und zum Sporttreiben zu motivieren sind.

Lehrstoff:

Praktische Ausbildung:

Für das richtige Verständnis des Lehrstoffes ist es wichtig, ihn von der Bildungs- und Lehraufgabe her zu sehen. Es kommt mithin der Schulung der motorischen Grundlagen eine wesentliche Bedeutung zu. Darüber hinaus ist in den praktischen Bereichen der Lehrstoff in einer für die Schüler didaktisch-methodisch transparenten Form darzubieten. Ab der 3. Klasse ist in verstärktem Maße auf die Beherrschung methodischer Maßnahmen, unter Einschluß von Motivations- und Lernhilfen - im Hinblick auf Erfordernisse im künftigen Beruf - zu achten.

  1. 1. Klasse (3 Wochenstunden):
  2. 2. Klasse (2 Wochenstunden):

Wesentliche Anmerkungen im Hinblick auf Sicherheit in konkreten Unterrichtssituationen sind kursiv gedruckt.

Motorische Grundlagen:

Ausdauer:

Vornehmlich Verbesserung der allgemeinen Ausdauer durch abwechslungsreich-spielerische Belastungen (Puls zwischen 140-180/Min.); bei annähernd gleichmäßigen Belastungen über mindestens 20-25 Min.: zB Läufe im Gelände mit freier Tempowahl; Gymnastik mit Musik, Zirkeltraining; Fahrtenspiel, Schwimmen, Skilanglauf, Wandern, Orientierungslauf; bewegungsreiche Ballspiele.

Schnelligkeitsausdauer nur im submaximalen Bereich (Puls etwa zwischen 170-200/Min.); Staffelläufe, Wettläufe über kurze Distanzen, Fangenspiele, Intervalläufe, Hindernisläufe, bewegungsreiche Ballspiele.

Kraft:

Verbessern der Kraft aller wesentlichen Muskelgruppen durch mittlere und submaximale Belastungen; besondere Berücksichtigung der Schnellkraft der Beinstreck-, Rumpf-, Schulter- und Armmuskulatur; mit Medizinbällen, Langbänken, Partner, Sprossenwand ... zB durch Springen, Steigen, Klettern und Hangeln, Stützen, Beugen und Strecken in der Hüfte (mit gebeugten Beinen und mit rundem Rücken), Ziehen und Schieben.

Schnelligkeit:

Verbessern der Reaktionsschnelligkeit.

Verbessern der Aktions- und Kraftschnelligkeit.

Gelenkigkeit:

Erst nach ausreichender Erwärmung üben.

Verbessern (und Erhalten) der Gelenkigkeit in allen wesentlichen

Gelenken: Schultergelenk, Hüftgelenk, Kniegelenk, Sprunggelenk;

Wirbelsäule, zB durch Dehnübungen mit Partner, Seilen, Stäben, an Sprossenwand, Tauen, Stangen und Ringen;

Schwingen und Federn mit den Extremitäten, Arm-, Beckenkreisen.

Gleichgewicht:

Verbessern des Gleichgewichts

im Stehen,

in der Bewegung,

Verbessern des Balancierens von Geräten.

Gewandtheit:

Verbesserung der Bewegungskoordination,

Ökonomisierung der Bewegung.

Geschicklichkeit:

Vermittlung reicher Bewegungserfahrung und Selbständigkeit im Lösen von Bewegungsaufgaben, im Erfahren biomechanischer Grundlagen.

Vertrautmachen mit vielen Sportarten und Bewegungsformen, Kennenlernen von Wasser, Luft, Schnee, Eis, Absprunghilfen, Auftriebshilfen.

Durch Stellen vielseitiger Bewegungsaufgaben, Aufforderung zu selbständiger Lösung.

Boden- und Gerätturnen:

Rolle, Kopfstand und Handstand, auch mit erhöhten Anforderungen; Sprungrolle, Überschlag, Handstützüberschlag seitwärts (Rad), Salto und Kippen in einfachen Formen und Übungsverbindungen. Auf-, Ab- und Umschwünge.

Freie Sprünge und Stützsprünge (auch mit Absprunghilfen), Fechtersprung, Flanke, Kehre, Hocke, Grätsche, Überschlag.

Schwebegehen in verschiedener Aufgabenstellung auf höher gestellten breiten und schmalen, festen und beweglichen Geräten.

Leichtathletik:

Laufübungen zur Steigerung von Schnelligkeit, Gewandtheit und Ausdauer; Hindernisläufe; Startübungen;

Dauerläufe von mindestens 10-15 Min.;

Wettläufe auf Kurz- und Mittelstrecken (bis 2 000 m) auch in Staffelform; Geländeläufe, Fahrtenspiel.

Hoch- und Weitspringen, Erweiterung der Sprungerfahrung,

Erarbeiten verschiedener Techniken.

Werfen mit verschiedenen Geräten;

Stoßen mit verschiedenen Geräten aus dem Stand und aus der Bewegung.

Schülerinnen: 3 kg,

Schüler: 4 und 5 kg.

Schwimmen:

Erlernen und Verbessern der Technik in Brust- und Rückenlage;

Schwimmen (bis 100 m) und Dauerschwimmen (bis 15 Min.); Staffeln;

Starten und Wenden; Sprünge fußwärts und kopfwärts, auch Drehsprünge.

Tauchen mit und ohne Hilfsmittel, Streckentauchen, Tieftauchen.

Spiele:

Spontanes und kreatives Spielen,

Spiele ohne Sieger,

Kleine Spiele,

Ballspiele (Torballspiele, Rückschlagspiele).

Allenfalls Einführung in Spiele wie Tennis, Tischtennis,

Badminton.

Sportspiele: Eingehende Schulung in Technik, Taktik und Regelwerk in einem oder zwei der Spiele Basketball, Fußball, Handball, Volleyball.

Gymnastik und Tänze (auch nach modernen Rhythmen):

Laufen, Gehen, Hüpfen, Springen.

Federndes und gleitendes Laufen, auch mit ungeradtaktiger Rhythmisierung; Laufsprung. Federndes Springen über das Seil, vorwärts, seitwärts und rückwärts, am Ort und in der Bewegung.

Rollen, Werfen und Fangen des Balles, des Stabes und des Reifens, Laufen und Springen durch den Reifen; schwingende Bewegung und Grundschwünge mit Handgeräten; räumlich und zeitlich geordnete Bewegungsführung mit Anpassung an den Partner und an die Gruppe; ausgewählte Volkstänze und einfache Gemeinschaftstänze.

Skilauf:

Erlernen bzw. Verbessern der Grundschule des alpinen Skilaufes; Fortgeschrittenenschule; Torlauf, Riesentorlauf; Skiwanderungen und Skitouren; Grundschule des Langlaufes; auch Sprünge von kleinen Schneehügeln; Kenntnisse über Verhalten im winterlichen Gelände.

Eislauf:

Grundschule des Eislaufens mit besonderer Berücksichtigung des

methodischen Aufbaus und möglicher Betriebsformen.

Spiele auf dem Eis.

Einfache Figuren aus dem Kunstlauf, zB Achter, Dreier in

verschiedenen Arten der Ausführung.

Gezieltes Arbeiten an Haltung und Bewegungsform.

Allenfalls Einführung in einfache Tanzschritte und Partnertänze.

Rodeln:

Wandern:

Spielerisches Fortbewegen in geländeangepaßter Form, Geländespiele (zB Verstecken, Abpassen, Fuchsjagd); einfache Orientierungsaufgaben (in und an der Umgebung, wie Himmelsrichtungen, Naturobjekte, Kulturgrenzen).

Allenfalls Orientierungswanderungen und Orientierungsläufe (zB in Gruppen und einzeln; mit Skizzen, Plänen ua.).

Gruppenbezogenes Abstimmen der Leistungsanforderungen. Vertrautmachen mit zweckmäßiger Ausrüstung und Verpflegung.

Situationsrichtiges und sicherheitsbewußtes Verhalten in der Natur.

Vertrautmachen mit den Grundregeln des Umweltschutzes.

  1. 3. Klasse (2 Wochenstunden):
  2. 4. Klasse:
  3. 5. Klasse:

Motorische Grundlagen:

Erhalten und Verbessern der erworbenen (siehe Lehrstoff 1. und 2. Klasse) motorischen Grundlagen.

Vertrautmachen mit einschlägigen Kontrollverfahren zur Bestimmung der konditionellen Fähigkeiten (Krafttests, Schnelligkeitstests, Ausdauertests, Gelenkigkeitstests).

Boden- und Gerätturnen:

Schwierigere Formen bzw. selbst erarbeitete Übungsverbindungen der im Lehrstoff der 1. und 2. Klasse angeführten Übungen.

Vielfältige, auch „zweckentfremdete“ Verwendung von Geräten; situationsgerechtes Sichern und Helfen.

Leichtathletik:

Verbesserung der Technik und der leistungsbestimmenden Elemente, aufbauend auf den für die 1. und 2. Klasse angeführten Übungen im Laufen, Springen, Werfen und Stoßen.

Stoßen mit verschiedenen Geräten.

Schülerinnen: 3 und 4 kg,

Schüler: 5-7 kg.

Schwimmen:

Fortsetzung der für die 1. und 2. Klasse angeführten Übungsformen;

Verbesserung der individuell günstigen Schwimmart hinsichtlich Form und Leistung;

Dauerschwimmen bis 30 Min.;

Erarbeitung der für den Helferschein geltenden Leistungen.

Spiele:

Spontanes und kreatives Spielen,

Spiele ohne Sieger,

Kleine Spiele,

Ballspiele (Torballspiele, Rückschlagspiele),

Spiele mit Freizeitwert: Tennis, Tischtennis, Badminton ua. Sportspiele: Weiterführung der technischen und taktischen Schulung der in der 1. bzw. 2. Klasse gewählten Sportspiele.

Gymnastik und Tänze (auch nach modernen Rhythmen).

Feinere Bewegungsführung im Raum und in der Zeit, allein und in der Gruppe bei dem für die 1. und 2. Klasse angeführten Übungsgut.

Selbständiges Erarbeiten von Bewegungsgestaltungen, mit und ohne Handgeräten.

Skilauf:

Üben und Verbessern der in der 1. und 2. Klasse erworbenen Fertigkeiten mit dem Ziel eines gesicherten Eigenkönnens.

Aufbauend auf dem Eigenkönnen sicheres Beherrschen der speziellen Methodik des Kleinkinder- und Kinderskilaufes.

Eislauf:

Fortführen der in der 1. und 2. Klasse erworbenen Fertigkeiten auch im Hinblick auf die spätere Arbeit mit Kindern verschiedener Altersstufen. Laufen über längere Strecken ohne Schnelligkeitsanforderungen; Schnelläufe bis 100 m.

Grundformen des Eiskunstlaufens (zB Bogen, Achter, Dreier, einfache Sprünge, einfache Tanzschritte).

Skibobfahren:

Rodeln:

Wandern:

Vorbereitung und Durchführung von kleinen Geländespielen, Orientierungswanderungen, Orientierungsläufen, die für Kinder geeignet sind.

Erweiterung des Könnens, sich in und an der Umgebung orientieren

zu können.

Orientierungslauf, Orientierungswanderung.

Kenntnisse zur Vorbereitung, Planung und Durchführung von

Wanderungen mit Kindern.

Längere Wanderungen mit entsprechender Gehleistung (unter Einschluß der Übernahme von Aufgaben bei deren Durchführung).

Didaktisch-methodische Ausbildung:

Die didaktisch-methodische Ausbildung ist in allen Klassen anknüpfend an die praktische Ausbildung in verstärktem Ausmaß in der

  1. 3. bis 5. Klasse zu berücksichtigen. Im folgenden sind auch die für
  1. die berufsspezifische Ausbildung wichtigen Zielsetzungen der allgemeinen und speziellen Methodik der Leibesübungen, allenfalls auch der Bewegungslehre, exemplarisch enthalten. Die fachdidaktischen Grundlagen für die Durchführung der Übungseinheiten mit Kindern sind unter Bedachtnahme auf Querverbindungen mit den jeweils relevanten Unterrichtsgegenständen zu erarbeiten.
  1. 1. Begriffserklärungen:
  1. - Einführung in Fachsprache und Fachliteratur; Gerätekunde.
  2. - Kenntnis der Funktion und der Inhalte einer Systematik der Leibesübungen.
  1. 2. Der Übungsbedarf und die Belastungsfähigkeit der Kinder:
  1. - Wissen um den Übungsbedarf und die Belastungsfähigkeit der Kinder beiderlei Geschlechts, Erkennen von Haltungs- und motorischen Schwächen.
  2. - Sammlung von altersspezifischem Übungs- und Spielgut.
  1. 3. Grundelemente des motorischen Lehr- und Lernprozesses des Kindes:
  1. - Kenntnis der Lehr- und Lernstufen mit Erarbeitung von praktischen Beispielen aus verschiedenen Sportarten.
  1. 4. Methodische Reihen und ihre Anwendungsmöglichkeiten:
  1. - Kenntnis und Struktur von methodischen Reihen.
  2. - Sammlung und Anwendung von methodischen Übungs- und Spielreihen.
  1. 5. Mittel der Planung und Organisation von Übungseinheiten mit besonderer Berücksichtigung eines zweckmäßigen Ordnungsrahmens:
  1. - Vorbereitung von Übungseinheiten und deren aufbauende Planung auf längere Sicht.
  2. - Einführung in die verschiedenen Organisationsformen.
  1. 6. Sicherheitsmaßnahmen:
  1. - Wissen um die Unfall- und Verletzungsgefahr.
  2. - Kenntnis der wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen:
  1. - Kenntnis der Baderegeln, Pistenregeln, Wanderregeln, Sicherheitsbestimmungen beim Wandern und Skilaufen.
  2. - Beachtung der Sicherheitsmaßnahmen unter erschwerten Rahmenbedingungen.
  3. - Verhaltensweisen bei Unfällen.
  1. 7. Bedeutung von Wettkampf und Wettspielen:
  1. - Kenntnis der wichtigsten Spiel- und Wettkampfregeln, Kampfrichter- und Spielleitertätigkeit.
  2. - Kenntnis der wichtigsten Organisationsformen: zB Planung und Durchführung eines Sportfestes, Anwendung der verschiedenen Austragungsarten von Wettspielen usw.

Didaktische Grundsätze:

Bei der Wahl des Lehrweges sowie bei der Festlegung der Anforderungen sind besonders das motorische Entwicklungs- bzw. Leistungsniveau zu berücksichtigen (Einholen von Informationen, Erhebung des Leistungsstandes). Die Lernbereitschaft soll durch anregende Motivationen geweckt bzw. gesteigert werden.

Die Lehrstoffhinweise stellen ein entwicklungsgemäßes Übungsangebot dar, welches wegen der sehr unterschiedlichen örtlichen Verhältnisse, wie Übungsstätten, klimatische Bedingungen und Landschaft, weit und offen gehalten ist (Rahmenlehrplan). Es ist die Aufgabe der Leibeserzieher, den Unterricht an die jeweilige pädagogische Situation anzupassen; eine vielseitige Ausbildung soll jedenfalls gesichert sein.

Für eine längerfristige aufbauende Unterrichtsplanung sind klassenbezogene „Jahrespläne“ (Jahres- und Halbjahreszyklen) auszuarbeiten. Sachgerechte methodische Reihen, Übungsstationen, Gerätebahnen ua. arbeitsintensive Betriebsformen sind für die Steigerung und Sicherung des Unterrichtsertrages wertvolle Hilfen. Dazu gehört auch die Abwicklung des Unterrichtes in Kurs- oder Blockform.

Das Erlernen des Schwimmens soll, wenn nötig, durch Einrichtung eigener Lehrgänge ermöglicht werden (Kurse innerhalb des Pflichtgegenstandes bzw. auch innerhalb der unverbindlichen Übungen).

Als Anreiz zur Pflege der Leibesübungen sind jugendgemäße Wettkämpfe (auch Vergleichskämpfe zwischen Schulen) sowie das Erwerben von Leistungsabzeichen (ÖJSTA, ÖSTA, ÖSA, ÖLTA, Helferschein, ...) zu fördern.

Als Übungsanreiz bzw. als Leistungskontrolle eignen sich sachgerechte und jugendadäquate, einfache und kombinierte sportmotorische Tests, die auch als ergänzende Beurteilungshilfen herangezogen werden können.

Tragender Leitgedanke für die praktische Unterrichtsgestaltung sollten bewegungsreiche und freuderfüllte Leibesübungen sein, für die das Moment der Weitergabe im zukünftigen Beruf Priorität hat.

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2025

Gesetzesnummer

10008570

Dokumentnummer

NOR12108691

alte Dokumentnummer

N6199436751J

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