Anlage 1
- b) Evangelischer Religionsunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der evangelische Religionsunterricht soll die zukünftigen Kindergärtner, allenfalls Erzieher an Horten, für ihren religiösen Dienst an den vorschulpflichtigen Kindern, allenfalls auch Kindern im Pflichtschulalter, ausrüsten. Sie sollen befähigt werden, den Kindern in anschaulicher und leicht faßlicher Weise die christlichen Grundwahrheiten zu vermitteln, in den Kindern Ehrfurcht vor Gott und Liebe zu Jesus Christus zu wecken.
Die Schüler sollen in das Leben der Kirche, in ihr Beten, Singen und Feiern eingeführt werden.
Darüber hinaus sind die Schüler im Sinne höherer Allgemeinbildung mit dem wichtigsten Wissensstoff aus Bibelkunde, Kirchenkunde, aus Glaubens- und Lebenskunde sowie der Kirchengeschichte in theoretischer und praktischer Hinsicht vertraut zu machen und so zu befähigen, im Lebensvollzug christliche Selbst- und Fremderziehung zu verwirklichen.
Lehrstoff:
- 1. Klasse (2 Wochenstunden):
Die biblischen Geschichten des Alten Testamentes. Kirchenkunde (Kirchenjahr, Gotteshaus, Gottesdienst, Lied, kirchliche Sitten und Gebräuche). Die Geschehnisse im Leben des Kindes als Mittel für seine christliche Erziehung (I). Katechetische Übungen (schriftlich und mündlich).
- 2. Klasse (2 Wochenstunden):
Die biblischen Geschichten des Neuen Testamentes. Lebensbilder aus der Kirchengeschichte. Die evangelische Kirche in Österreich (Vergangenheit und Gegenwart). Das Leben in der evangelischen Gemeinde. Die Geschehnisse im Leben des Kindes als Mittel für seine christliche Erziehung (II). Katechetische Übungen (schriftlich und mündlich).
- 3. Klasse (2 Wochenstunden):
Grundfragen der Glaubenslehre I (Evangelisches Christentum in Auseinandersetzung mit den anderen Formen des Christentums und mit anderen Religionen der Welt). Grundfragen der Lebenskunde I (Evangelisches Christentum im persönlichen und öffentlichen Leben, insbesondere die Auseinandersetzung mit Technik, Staat und Wirtschaft). Die Innere Mission: Wie bleibe ich Christ in der modernen Welt? Die Evangelisation in unserer Zeit: Kirchentage, Presse, Rundfunk, Film usw. im Dienst des Evangeliums. Die Geschichte der Christenheit im 19. und 20. Jahrhundert. Katechetische Übungen (schriftlich und mündlich).
- 4. Klasse (2 Wochenstunden):
Grundfragen der Glaubenslehre II (Gnade und Glaube, Christus der Herr, die letzten Dinge). Grundfragen der Lebenskunde II (die Ehe, die Familie, Volk und Heimat, Beruf). Die äußere Mission und die jungen Kirchen in aller Welt. Ökumenische Bestrebungen und kirchliche Weltbünde. Katechetische Übungen (schriftlich und mündlich).
- 5. Klasse (2 Wochenstunden):
Einführung in die Methoden der Schriftauslegung als Voraussetzung für die didaktische und methodische Entscheidung bei der Umsetzung biblischer Geschichten für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren, allenfalls im Pflichtschulalter. Grundfragen evangelischer Religionspädagogik in fächerübergreifender Sicht. Erarbeitung des theologischen Beitrages zur pädagogischen Gesamtaufgabe. Religionspsychologische und religionssoziologische Grundüberlegungen zur religionspädagogischen Situation des Kindergartens. Die Bedeutung evangelischer Kindergärten und der kirchlichen Freizeitarbeit mit Kindern.
Katechetische Übungen (schriftlich und mündlich); didaktische Umsetzung der in den vorangegangenen Klassen erarbeiteten Bildungsinhalte.
Didaktische Grundsätze:
Bei der Erarbeitung des Lehrstoffes ist darauf zu achten, daß neben der Darstellung des Lehrgutes für die Schüler zugleich das Ziel im Auge behalten wird, die künftigen Kindergärtner, allenfalls Erzieher an Horten, zu befähigen, die erlernten Inhalte in entsprechender Form zu Inhalten religiöser Erziehung der ihnen anvertrauten Kinder zu machen. Daher wird der gemeinsamen Erarbeitung des Lehrstoffes im Gespräch (Seminar) neben dem Vortrag breiter Raum zu geben sein.
- c) Altkatholischer Religionsunterricht
Allgemeines Bildungsziel:
Durch den altkatholischen Religionsunterricht sollen die zukünfigen Kindergärtner befähigt werden, den ihnen anvertrauten vorschulpflichtigen Kindern christliche Grundwahrheiten zu vermitteln und in ihnen Ehrfurcht und Liebe zu Gott und Jesus Christus zu wecken.
Die zukünftigen Kindergärtner sollen auch befähigt werden, den vorschulpflichtigen Kindern das Leben in der Kirche und das Feiern der religiösen Feste im Kirchenjahr nahezubringen.
Ziel des altkatholischen Religionsunterrichtes muß es vor allem sein, den zukünftigen Kindergärtner zu vermitteln, daß religiöser Glaube zur Sinnfindung und Selbstverwirklichung im Leben beiträgt und zu besseren mitmenschlichen Beziehungen in unserer Gesellschaft führen kann.
Spezielle Lehraufgaben:
- 1. Klasse (2 Wochenstunden):
- Die biblische Geschichte des Alten Testamentes.
- Das Kirchenjahr (kirchliche Feste, Sitten und Gebräuche). Das Gotteshaus, der Gottesdienst.
- Erlernen von Liedern und Gebeten für das Vorschulkind.
- 2. Klasse (2 Wochenstunden):
- Die biblische Geschichte des Neuen Testamentes.
- Die Sakramente und ihre Bedeutung für das Leben des Kindes. Das Leben in der Gemeinschaft (Kindergartengruppe, Familie ...).
- 3. Klasse (2 Wochenstunden):
Aus der Geschichte des Judentums, Palästina zur Zeit Jesu, das Leben Jesu und sein Tod.
Die Urchristen, Verbreitung des Christentums.
Die ersten Konzile, Kirchenspaltung.
- 4. Klasse (2 Wochenstunden):
- Die Geschichte der altkatholischen Kirche.
- Aufbau der altkatholischen Kirche (Gemeinde- und Synodalordnung).
Wir und die anderen christlichen Kirchen (Ökumenische Bestrebungen).
- 5. Klasse (2 Wochenstunden):
- Christus lehrt uns, in Gemeinschaft zu beten.
Heiliges Amt der Gemeinde - Kindergottesdienst (Erarbeiten von Liedern und Gebeten).
Das Kindesalter in religionspädagogischer Sicht (Vorschulalter, Schulanfänger, Grundschüler, christliche Sexualerziehung, Gewissensbildung, Finden eigener Wertvorstellungen).
Praktische Übungen zur Umsetzung biblischer Geschichten für Kinder im Vorschulalter.
Didaktische Grundsätze:
Die im allgemeinen geltenden didaktischen Grundsätze sind auch für die Religionspädagogik anzuwenden, soweit deren Eigenart es zuläßt.
Insbesondere ist darauf zu achten, daß bei der Erarbeitung des Lehrstoffes dem Gespräch (Seminar) breiter Raum gegeben wird und der belehrende Vortrag nicht die vorherrschende Methode sein soll.
Zuletzt aktualisiert am
24.01.2025
Gesetzesnummer
10008570
Dokumentnummer
NOR12101562
alte Dokumentnummer
N6198514675S
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