Anlage 1
- 2. Verbindliche Übung der zusätzlichen Ausbildung zum Erzieher an Horten
- ERGÄNZENDE BERUFSKUNDLICHE UNTERRICHTSVERANSTALTUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Erlangen von ergänzenden Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Bewältigung verschiedener Aufgaben, die für die verantwortungsbewußte Arbeit im Hort erforderlich sind.
Lehrstoff:
- 5. Klasse (1 Wochenstunde):
Weiterführende Übungen zur Freizeitgestaltung für Kinder und Jugendliche: Spiele, Lieder, Tänze, Sport ua. Erproben von Methoden für die Förderung von Spezialinteressen.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht der verbindlichen Übungen ist von Fachkräften, allenfalls außerschulischen Experten der betreffenden Sachgebiete, zu halten. Der Unterrichtsertrag ist durch entsprechende Maßnahmen zu sichern.
Die Blockung der Unterrichtsstunden aus didaktischen Gründen ist möglich.
Zuletzt aktualisiert am
24.01.2025
Gesetzesnummer
10008570
Dokumentnummer
NOR12101590
alte Dokumentnummer
N6198514703S
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