Anlage 1 Lehrpläne - Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1985

Anlage 1

  1. 2. Verbindliche Übung der zusätzlichen Ausbildung zum Erzieher an Horten

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erlangen von ergänzenden Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Bewältigung verschiedener Aufgaben, die für die verantwortungsbewußte Arbeit im Hort erforderlich sind.

Lehrstoff:

  1. 5. Klasse (1 Wochenstunde):

Weiterführende Übungen zur Freizeitgestaltung für Kinder und Jugendliche: Spiele, Lieder, Tänze, Sport ua. Erproben von Methoden für die Förderung von Spezialinteressen.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht der verbindlichen Übungen ist von Fachkräften, allenfalls außerschulischen Experten der betreffenden Sachgebiete, zu halten. Der Unterrichtsertrag ist durch entsprechende Maßnahmen zu sichern.

Die Blockung der Unterrichtsstunden aus didaktischen Gründen ist möglich.

Zuletzt aktualisiert am

24.01.2025

Gesetzesnummer

10008570

Dokumentnummer

NOR12101590

alte Dokumentnummer

N6198514703S

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