Anlage 1 Lehrpläne - Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1985

Anlage 1

— MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht soll zu erfolgreicher Lernhilfe in der Mathematik befähigen, die über das Können und Wissen hinaus auch Lernprozesse im logischen Denken fördert.

Lehrstoff:

5. Klasse (1 Wochenstunde):

Kennenlernen und Interpretieren der Mathematiklehrpläne an den Schulen für das Pflichtschulalter.

Klären methodischer Grundzüge des Mathematikunterrichts anhand häufig vorkommender Fehler.

Aufzeigen und Einsetzen didaktischer Lehrmittel. Umgang mit Mathematikbüchern.

Hospitieren in verschiedenen Schulstufen der Pflichtschule.

Didaktische Grundsätze:

In der zusätzlichen Ausbildung sollen die häufigsten Fehlerquellen im mathematischen Denken und Arbeiten der zu betreuenden Schüler aufgezeigt und die Anwendung von Gedächtnishilfen geschult werden.

Das Hospitieren in verschiedenen Schulstufen der Pflichtschule soll den zukünftigen Erziehern an Horten Einblick in die unterschiedlichen Methoden der Lehrstofferarbeitung geben und sie mit der Bekämpfung häufig vorkommender Fehler vertraut machen.

Zuletzt aktualisiert am

24.01.2025

Gesetzesnummer

10008570

Dokumentnummer

NOR12101588

alte Dokumentnummer

N6198514701S

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