Anlage 1 Lehrpläne - Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1985

Anlage 1

— LEBENDE FREMDSPRACHE (Englisch)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erwerb der Fähigkeit zu einer erfolgreichen Lernhilfe in der lebenden Fremdsprache Englisch, die über das Können und Wissen hinaus auch die emotionalen und sozialen Seiten des Lernprozesses fördert.

Lehrstoff:

5. Klasse (1 Wochenstunde):

Kennenlernen und Interpretation der Lehrpläne der allgemeinbildenden Pflichtschulen sowie der Unterstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen. Einblick in die für den Englischunterricht approbierten Lehrwerke und deren methodischen Aufbau anhand typischer Lehrbucheinheiten. Korrekturübungen anhand von Beispielen. Der Erzieher an Horten soll imstande sein, die verschiedenen Übungstypen und die damit verbundenen Hausaufgaben zu erkennen sowie die häufigsten Fehler in Schülerarbeiten schnell zu finden. Er soll mit allen Bedingungen und Methoden vertraut sein, die den Übungserfolg herbeiführen, insbesondere auch bei lernschwachen und wenig motivierten Schülern. Die Bedeutung des sprachlichen Vorbildes soll bewußtgemacht werden.

Didaktische Grundsätze:

Die künftigen Erzieher an Horten sind in schülerorientierte Verhaltensweisen, wie Gespräche mit dem Kind über seine Lernprobleme, Ausschöpfen aller Möglichkeiten zur Gruppen- und Partnerarbeit, Ausnützen aller Hilfsmittel und Rücksichtnahme auf die besonderen Lernbedürfnisse des einzelnen Schülers als unentbehrliche Voraussetzungen für erfolgreiches Lernen, einzuführen.

Geeignete Übungsformen sind ua.:

Übungen im gezielten Einsatz lustbetonter Arbeitsformen wie Lernspiele (Ratespiele, Wettspiele, Gedächtnisspiele), Sing- und Tanzspiele, Stegreifspiele (auch mit Hilfe von Handpuppen oder eines Puppentheaters), Lieder, Reime und Rätsel zur Festigung von Wortschatz und Strukturen sowie zur Förderung der Sprechfertigkeit;

Übungen im Anfertigen der für die Lernhilfe nützlichen Anschauungsmittel wie Skizzen, Zeichnungen, Wortkarten, Wortbildkarten, vor allem als Grundlage für Übungssätze und Wortschatzarbeit;

Übungen im Herstellen von einfachen Skizzen, Symbolen, Tabellen, Übersichten ua. als Grundlage zur Erklärung grammatischer Erscheinungen oder zum Ableiten von Regeln;

Übungen im Erkennen von Lernzielen aus vorgegebenen Hausaufgaben;

Übungen im klaren Formulieren von Hausaufgaben;

Übungen im Erkennen und Durchführen verschiedener Übungsformen, wie Bilden von Sätzen anhand eines Mustersatzes mit Angabe von Wörtern, Wortgruppen oder Skizzen zum Variieren; Zuordnungsübungen, Einsetz-, Ergänzungs- und Umformungsübungen;

Übungen im Zusammensetzen von Dialogteilen zu einem sinnvollen

Gespräch;

Übungen in Partner- und Gruppenarbeit;

Übungen im Korrigieren und Überprüfen fremder Arbeitsergebnisse;

Übungen im Durchnehmen einer Lehrbucheinheit (Darbieten - Üben - Bewußtmachen - Anwenden);

Übungen im Erarbeiten eines Dialogs durch Zerlegen in erlernbare Minidialoge;

Übungen im Darstellen einfachster Szenen aus dem Alltag der Kinder;

Übungen im Lösen von Alternativaufgaben, Entscheidungsaufgaben und Auswahl-Antwort-Aufgaben zu einem Hör- oder Lesetext;

Übungen im Erkennen der für eine Zusammenfassung wichtigen Textstellen in einem Lehrbuchtext;

Übungen im vereinfachten Erzählen eines Lehrbuchtextes;

Übungen im Zusammenstellen von Leitfragen oder Schlüsselwörtern als Stütze zusammenhängender schriftlicher oder mündlicher Äußerungen;

Übungen im Erkennen und Korrigieren von Aussprachefehlern.

Zuletzt aktualisiert am

24.01.2025

Gesetzesnummer

10008570

Dokumentnummer

NOR12101587

alte Dokumentnummer

N6198514700S

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)