Anlage 1
III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT AN DER BILDUNGSANSTALT FÜR KINDERGARTENPÄDAGOGIK
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
- a) Katholischer Religionsunterricht
Das Grundkonzept des Lehrplanes
Der Lehrplan baut auf Catechesi tradendae und dem Österreichischen Katechetischen Direktorium auf. In seiner Struktur stimmt er mit dem neuen Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an der allgemeinbildenden höheren Schule und berufsbildenden höheren Schule überein. Für das inhaltliche Grundkonzept ist der Lehrplan der berufsbildenden höheren Schule herangezogen worden. Die spezifischen Anliegen der Schultype - in erster Linie die berufsbezogene Ausbildung in der Schule - wurden mehrfach berücksichtigt: in der Angabe religionspädagogischer Prinzipien und Themenfelder und in der Möglichkeit jedes Unterrichtsthema einer religionspädagogischen Fragestellung zu unterziehen.
Daraus ergibt sich, daß
- a) jedes Thema sowohl einem theologischen wie auch einem anthropologischen Richtziel zugeordnet wird (= Wahrung der „Treue zu Gott“ und der „Treue zum Menschen“);
- b) die theologischen, religionspädagogischen, anthropologischen und schulisch-didaktischen Unterrichtsprinzipien und Erziehungsanliegen das Strukturprinzip bestimmen;
- c) der Lehrstoff in Themenfelder gegliedert ist, die je nach Situation der Klasse intensiver oder mehr kursorisch behandelt werden können;
- d) die Lehrinhalte in Kernstoff und Erweiterungsstoff differenziert werden;
- e) zentrale Anliegen des Religionsunterrichtes an der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik wiederholt werden, zum Teil in jeder Klasse berücksichtigt sind;
- f) grundsätzlich jedes Unterrichtsthema für eine religionspädagogische Umsetzung fruchtbar gemacht werden kann und soll;
- g) die religionspädagogischen Themenfelder die Stoffverarbeitung für den Religionsunterricht (dh. für den Schüler und den künftigen Erwachsenen) mitbestimmen.
Bildungsziele und Lehraufgaben:
- 1. Der Religionsunterricht hat folgende Ziele zu verfolgen:
- - Er hat die Frage nach Gott, Welt und Leben zu wecken, zu reflektieren und dabei die Antwort aus Offenbarung und Kirche verstehbar zu machen.
- - Er hat insbesondere mit der Wirklichkeit des Glaubens und der Botschaft, die ihm zugrunde liegt, vertraut zu machen.
- - Er muß in der Auseinandersetzung mit anderen Weltanschauungen und Ideologien zur persönlichen Entscheidung befähigen und zugleich Verständnis und Toleranz wecken.
- - Er soll versuchen, die Schüler zu einem religiösen Leben zu motivieren und aus dem Glauben zum verantwortlichen Handeln in Kirche und Gesellschaft zu ermutigen.
- Der Religionsunterricht soll die unterschiedlichen Voraussetzungen und Erwartungen, die der Schüler für diesen Unterrichtsgegenstand mitbringt, berücksichtigen.
- Das bedeutet:
- Er muß dem gläubigen Schüler helfen, sich bewußter für seinen
- Glauben zu entscheiden;
- dem suchenden und im Glauben angefochtenen Schüler die Möglichkeit geben, die Antworten der Kirche auf seine Fragen kennenzulernen und sich mit ihnen auseinanderzusetzen;
- dem sich als ungläubig betrachtenden Schüler Gelegenheit geben, den eigenen Standort klarer zu erkennen oder auch zu revidieren (vgl. dazu Österreichisches Katechetisches Direktorium, S 23).
- Er soll - soweit es der zeitliche Rahmen zuläßt - die berufsbezogene Qualifikation für die religionspädagogische Tätigkeit als Kindergärtner und als Erzieher an Horten gewährleisten.
- 2. Aus dieser allgemeinen Aufgaben- und Zielbeschreibung
- (Globalziele) wurden für den vorliegenden Lehrplan folgende
- Richtziele formuliert:
- Der Religionsunterricht soll den Schüler befähigen:
- (Theologischer Gesichtspunkt)
- A. Welt und Mensch (im Lichte des Glaubens und der wissenschaftlichen Erkenntnisse) zu deuten;
- B. das befreiende Handeln Gottes für die Menschen und mit den Menschen zu sehen und anzuerkennen;
- C. die Bibel als Zeugnis des befreienden Handelns Gottes für die Menschen zu sehen und anzuerkennen;
- D. Inkulturation als Wesensmerkmal des christlichen Glaubens erfassen und zu verwirklichen;
- E. aus christlicher Verantwortung heraus zu handeln. (Anthropologischer Gesichtspunkt)
- 1. sich selbst zu verstehen und anzunehmen;
- 2. sich mit allen Menschen solidarisch sehen;
- 3. sich im Kosmos als abhängig und mitgestaltend bejahen;
- 4. in den Grunderfahrungen und -bedürfnissen die Sinnfrage wahrzunehmen.
- Die Themen sind jeweils sowohl unter dem theologischen wie auch unter dem anthropologischen Gesichtspunkt zu behandeln.
- Hinweise auf die Richtziele, denen ein Inhalt schwerpunktmäßig zuzuordnen ist, geben die Klammerausdrücke nach den Themen und Inhaltsangaben.
Unterrichtsprinzipien und Erziehungsanliegen:
Für den Religionsunterricht haben die Unterrichtsprinzipien der Schultype Geltung wie für jeden anderen Unterrichtsgegenstand. Der Religionsunterricht dient dem Wissenserwerb im Sinne der Allgemeinbildung, der berufsvorbereitenden Ausbildung und ist den Erziehungsaufgaben der österreichischen Schule (siehe § 2 SchOG) verpflichtet.
Er nimmt diese Aufgaben im besonderen durch Beachtung folgender Unterrichtsprinzipien und Erziehungsanliegen wahr.
- 1. Theologische Unterrichtsprinzipien:
1.1. Das Prinzip der doppelten Treue zu Gott und zum Menschen in ihrer unaufhebbaren Spannung:
Es wird verwirklicht durch die Zuordnung jedes Themas sowohl zu einem theologisch wie auch zu einem anthropologisch begründeten Richtziel.
1.2. Das Prinzip der inkarnatorischen Grundstruktur des christlichen Glaubens:
Im Zentrum des Religionsunterrichtes steht die Person und das Anliegen Jesu Christi (Christozentrik). Daraus ergibt sich, daß der Glaube als personale Beziehung zu sehen ist und nicht nur als die Kenntnis einer mehr oder minder großen Summe von Einzelwahrheiten (vgl. Catechesi tradendae 5-9). In Person und Werk Jesu Christi findet sich alles aufgenommen und angenommen, was gut ist im Bereich der irdischen Wirklichkeiten. Person und Werk Jesu Christi sind auch nicht nur ein der Vergangenheit angehörendes Ereignis, sondern lebendige und fortwirkende Gegenwart. Die Gemeinschaft der Glaubenden, in der diese Wirklichkeit Christi anwesend bleibt, ist somit Bezugswirklichkeit des Religionsunterrichtes (Ekklesiozentrik). Inkulturation des Christentums durch Aufnahme alles Wertvollen in den christlichen Lebensvollzug und das Einbringen des Geistes Christi in alle Lebensbereiche des einzelnen der Gemeinschaften, Völker und Kulturen zeigen sich so als Grundanliegen, für die der Schüler sensibilisiert werden soll.
1.3. Das Prinzip der eschatologischen Dimension:
Die in allen menschlichen und christlichen Lebenswirklichkeiten und Wahrheiten enthaltene eschatologische Dimension ist in jedem Themenkreis enthalten. Sie darf daher auch nicht auf jene Themenfelder beschränkt werden, wo sie schwerpunktmäßig behandelt wird.
1.4. Christliche Grundhaltungen als Antwort und Nachahmung der Liebe Gottes zur Welt:
Alle Themen sollen unter diesem Gesichtspunkt unterrichtet werden. Er besagt, daß Liebe Motor und Motiv christlichen Handelns ist und daß jedem menschlichen Handeln in Liebe das Liebesangebot Gottes zuvorgeht.
1.5. Das Prinzip der ökumenischen Dimension:
„Die Katechese darf von dieser ökumenischen Dimension nicht absehen; denn alle Gläubigen sind aufgerufen, sich je nach ihrer Fähigkeit und Stellung in der Kirche in die Bewegung zur Einheit einzureihen.“ (Catechesi tradendae 32.)
1.6. Das Prinzip der Integration der Einzelthemen in eine Gesamtschau:
Der Religionsunterricht soll erreichen, daß die Einzelkenntnisse, die er vermittelt, nicht unverbunden für den Schüler nebeneinanderstehen. Er soll sie in sein Leben, aber auch in eine der Hierarchie der Wahrheiten (Oek. 11.) entsprechende Gesamtschau integrieren. Nach Catechesi tradendae sind die „Glaubensbekenntnisse“ (beachte: Plural) geglückte Synthesen einer solchen Gesamtschau. Die in den Glaubensbekenntnissen gegebenen Formulierungen der Glaubensinhalte sind gleichsam das „Gefäß“, in das der Schüler die Erfahrung und die Erkenntnis dieser Glaubensinhalte einbringen und festhalten kann. Die Systematik der Glaubensbekenntnisse wird dabei im Lehrplan nicht als Form der Anordnung des Lehrstoffes oder der Lehrgänge gesehen, sondern - der ursprünglichen christlichen Tradition entsprechend - als Endpunkt, in den Einzelthemen münden.
2. Religionspädagogische Unterrichtsprinzipien:
2.1. Das Prinzip der Symbolerschließung:
Menschliches Leben braucht sinnvoll erfahrbare Zeichen. Sie repräsentieren Wirklichkeit und stiften Gemeinschaft. Sie stellen Entscheidendes dar und sind als Geschehen wirksam. Für die religionspädagogische Arbeit erschließen Symbole elementare Glaubensinhalte, wie die Geheimnisse des Glaubens. Der künftige Kindergärtner soll Symbole entdecken und erschließen können, für sein eigenes Leben und für die Kinder, die seiner erzieherischen Verantwortung anvertraut sind.
2.2. Das Prinzip der ganzheitlichen Erziehung:
Erziehung ist das Geschehen, das den Menschen in seiner Ganzheit betrifft. Menschsein verwirklicht sich in der dauernden Bezogenheit von leiblichen, gefühlsmäßigen und geistigen Vorgängen. Das Kind nimmt sich und diese Beziehungen zu anderen Personen als Ganzheit wahr und darf deshalb nicht spezialisiert und eindimensional (zB nur Wissensvermittlung) erzogen und gebildet werden. Der künftige Kindergärtner soll diesen Ansatz einer ganzheitlichen Erziehung und Bildung für sich beanspruchen und anwenden können. Er legt damit die Basis, ganzheitliche Erziehungsprozesse gestalten zu können.
2.3. Das Prinzip der Schulung religiöser Grundfähigkeiten („Kräfteschulung“):
Die im Menschen grundgelegten Kräfte (im Sinne von Anlagen, Fähigkeiten, Tugenden), wie zB ehrfürchtiges Handeln, danken, staunen können, Meditationsfähigkeit usw., brauchen, damit sie wirksam werden, Entfaltung und Schulung. Dabei geht es nicht nur um das „passive“ Training einer Kraft. Im Rahmen verschiedenster Begegnungen und Erlebnisse soll eigenes Verhalten aufgebaut werden und damit die Fähigkeit gefördert werden, einzelne Kräfte selbständig in Gebrauch zu nehmen.
2.4. Das Prinzip der situationsorientierten Erziehung:
Lebenssituation der Lernenden und zu Erziehenden stehen im Mittelpunkt jedes Erziehungs- und Lernvorgangs. Dieser Ansatz braucht das Wissen um den Entwicklungsstand, die Kenntnis von der jeweiligen Lebenssituation des Schülers bzw. des Kindes. Tradition und erlernbare Inhalte verlieren nicht an Bedeutung. Sie werden zum „Sinn“ für den Menschen, indem sie aus der und in die Situation des zu Erziehenden gedeutet und damit angemessen bewältigt werden. Vorgegebene Situationen werden interpretiert, fehlende Situationen müssen ermöglicht werden, und zwar in der Art, daß sich Schüler und Kinder darin selbst wiederfinden können („echte Situationen“).
2.5. Das Prinzip der Elternbildung aus der Sicht der erzieherischen Verantwortung:
Eltern sind die ersten Erziehungsberechtigten ihres Kindes. Dieses Recht gilt auch dann, wenn das Kind anderen Erziehungsverantwortlichen (zB im Kindergarten oder in der Schule) überantwortet wird. Eltern bejahen mit ihrer Wahl einer Erziehungsstätte deren Erziehungskonzept und -ziel, dürfen aber auch von dieser Respekt vor ihrer Erziehungskompetenz erwarten. Der Religionsunterricht soll diese Kompetenzverteilung ernst nehmen, das wechselseitige Einwirken aller an der Erziehung des Kindes beteiligten Personen ansprechen, zur Kooperation und zur Lösung der damit verbundenen Probleme anregen.
2.6. Das Prinzip der Zeugnisgabe durch den Kindergärtner:
Die Glaubensüberzeugung des Kindergärtners hat Vorbildfunktion. Der Religionsunterricht soll diesen Grundvorgang im erzieherischen Bemühen theologisch und pädagogisch transparent machen. Der künftige Kindergärtner soll sich bewußt werden, daß jede Qualität der Lebensdeutung auf die Handlungsmuster der Kinder Einfluß nimmt.
3. Anthropologische Unterrichtsprinzipien:
3.1. Das Prinzip der Beachtung der individuellen und sozialen Beziehungen:
Die Treue zum Menschen verlangt die Beachtung der jeweiligen Reifestufe des Schülers. Noch mehr als in anderen Unterrichtsgegenständen muß dieses Prinzip die konkrete Arbeit in den einzelnen Klassen bestimmen. Es schließt nicht nur das Bemühen um einen partnerschaftlichen Unterrichtsstil ein, es ist auch Fundament für andere anthropologische (zB Schülergemäßheit) und schulisch-didaktische (zB Schülerselbsttätigkeit) Unterrichtsprinzipien.
3.2. Das Prinzip der Schülergemäßheit:
Wie das gesamte katechetische Wirken der Kirche ist auch der Religionsunterricht Dienst am Menschen (Österreichisches Katechetisches Direktorium 1.1.). Die Beachtung des Schülers, seiner Anliegen, Fragen, Nöte, Sehnsüchte, seiner Bedürfnisse und seines Bedarfes müssen daher die Arbeitsweisen und das Ausmaß der Intensität einzelner Themen mitbestimmen. Die Aufmerksamkeit des Religionslehrers muß jedem einzelnen Schüler gelten. Jeder sollte sich angesprochen fühlen und seine Anliegen einbringen können. Der Schüler ist nach der Bischofssynode 1977 nicht Objekt, sondern Subjekt der Katechese.
3.3. Das Prinzip der Lehrergemäßheit:
Aus der obengenannten Struktur des christlichen Glaubens und aus der Tatsache, daß Unterricht und Erziehung immer ein dialogisches Geschehen sind, darf der Lehrer sich nicht nur als Organisator von Lernprozessen sehen. Er hat das Recht und die Pflicht, seine eigene Persönlichkeit mit ihren Charismen und Begabungen in den Religionsunterricht einzubringen. Eine Grenze findet dieses Prinzip in der Tatsache, daß der Religionslehrer nicht nur seine eigene Meinung, sondern die Lehre Christi und die der Kirche zu vermitteln hat.
3.4. Das Prinzip der Erfahrungsorientierung:
Bei jedem Themenfeld sind die einschlägigen Erfahrungen, die die Schüler mitbringen, aufzugreifen. Aufgabe des Religionsunterrichtes ist es, diese Erfahrungen auch zu deuten und eine kritische Reflexion zu ermöglichen. Der Religionsunterricht soll aber auch neue Erfahrungen vorbereiten und ermöglichen (vgl. dazu Religionspädagogische Prinzipien, 2.4.).
3.5. Das Prinzip der Sprachbildung:
Als geschichtliche Religion wird christlicher Glaube in Worten und Sprachgestalten weitergegeben und bezeugt. Viele dieser Sprachgestalten sind nur aus dem Lebenskontext verständlich, in dem sie ihre Ausprägung erfuhren (vgl. Redegattungen in der Bibel; philosophische Fachausdrücke in dogmatischen Texten). In höheren Schulen soll der Religionsunterricht die damit verbundenen Verstehensprobleme bewußtmachen und Hilfen zum richtigen Verständnis anbieten. Der Verbalisierung eigener religiöser Erfahrungen und dem Glaubensgespräch kommen zudem immer größere Bedeutung zu, besonders im Hinblick auf den den Glauben vermittelnden Beruf eines Kindergärtners. Das Prinzip der Sprachbildung besagt, daß bei allen Themenkreisen diese Anliegen zu beachten sind.
3.6. Das Prinzip der Gesellschaftsbezogenheit:
Christlicher Glaube realisiert sich nicht nur im privaten Bereich. Er nimmt auch im gesellschaftlichen Bereich einen großen Raum ein. Wo immer dies möglich ist, soll auf einschlägige Probleme und Fragen der Gesellschaft und der künftigen Verantwortung des Schülers gegenüber der Gesellschaft Bezug genommen werden.
3.7. Das Prinzip des geschichtlichen Denkens:
Christentum ist eine historisch gewordene und wachsende Religion. Christliches Leben schließt darum wesentlich das Gedächtnis an das Heilswirken Gottes in der Geschichte (Ahamnese) ein. Soweit möglich, sollten die Themen aus ihrem Gewordensein heraus verständlich werden. Daher können Teilabschnitte und Anliegen der Kirchengeschichte bei anderen Themen eingebracht werden. Da Zukunft immer auch Herkunft ist (Heidegger), umfaßt das Prinzip des geschichtlichen Denkens neben dem kritischen Blick auf die Vergangenheit immer auch den planenden Blick auf die Zukunft.
3.8. Elternarbeit - Familienbezogenheit:
Nach soziologischen Untersuchungen urteilen und handeln junge Menschen gerade im religiösen Bereich stark familienkonform (L. A. Vaskovics). Deshalb ist bei jedem Themenfeld auch die Familie des Schülers zu beachten. Unter Beachtung der psychischen Situation des jungen Menschen, seiner fortschreitenden Selbständigkeit und seiner Religionsmündigkeit ist eine Zusammenarbeit des Religionsunterrichtes mit den Familien und Eltern zu suchen. Dem jungen Menschen sollen sowohl Hilfen zur Selbständigkeit wie auch zur Wahrnehmung seiner Aufgaben in der eigenen gegenwärtigen Familie und in seiner zukünftigen Familie angeboten werden. Bewährt haben sich gemeinsame Veranstaltungen von Schülern und Eltern (Seminare, Feiern, Aktionen). Die Sprechstunde und der Elternsprechtag behalten als Mittel der Kooperation von Religionsunterricht und Elternhaus ihre Bedeutung und sind gewissenhaft vorzubereiten und durchzuführen.
4. Schulisch-didaktische Unterrichtsprinzipien:
4.1. Das Prinzip der Lebensnähe:
Der Religionsunterricht soll „vom Leben her“ und „zum Leben hin“ erziehen. Dabei sind nicht nur das individuelle Leben des Schülers und die Klassengemeinschaft zu sehen, sondern die Gesamtheit des Lebens in der modernen Welt mit ihren Strukturen, Problemen, Möglichkeiten und Aufgaben (vgl. auch § 2 SchOG).
4.2. Das Prinzip der Anschaulichkeit:
Im traditionellen Verständnis fordert dieses Prinzip eine konkrete Unterrichtsgestaltung, die Einbeziehung von Veranschaulichungshilfen, der Erfahrungen aus der Kindergartenpraxis und der berufsbezogenen Gegenstände. Im Religionsunterricht ist darüber hinaus zu beachten, daß es neben der äußeren Anschauung, neben sinnenhaft Faßbarem und neben der konkreten Vorstellungswelt auch das breite Gebiet der „inneren Anschauung“ (Erfahrung, Meditation, Innerlichkeit), der geistig-geistlichen Anschaulichkeit und Veranschaulichung gibt. Der Schüler höherer Schulstufen ist zwar zu abstrakten Denkleistungen fähig und fordert sie auch in vielen Bereichen. Dennoch sollte das Anliegen des Konkreten und der Konkretisierung auch dort ernstgenommen werden.
4.3. Das Prinzip der Schülerselbsttätigkeit:
In allen Schulstufen hat das „Lernen durch Tun“ seine große Berechtigung. In der Oberstufe fordert die zunehmende Selbständigkeit und Selbstverantwortung und die Religionsmündigkeit ein spezifisches Beachten dieses Unterrichtsprinzips. Formen der Wahrung dieses Prinzips sind nicht nur die Arbeitsweisen und Methoden der Schülerselbsttätigkeit. Soweit möglich sind die Schüler auch bei der Wahl der Methoden, bei der Erarbeitung der Themenreihung und ähnlichem heranzuziehen. Das Bemühen um größtmögliche Schülerselbsttätigkeit innerhalb des Unterrichts steht im Dienst der Hilfe zu Selbständigkeit in Glaube und Leben. Vom Religionslehrer erfordert die Beachtung dieses Prinzips das Ernstnehmen der Schüler und den damit verbundenen Takt, aber auch das Bewußtsein, daß er nur bezeugen, appellieren, anbieten kann, daß die letzten religiösen und ethischen Entscheidungen aber nicht in seine Hand gegeben sind.
4.4. Das Prinzip des exemplarischen und orientierenden Lernens:
Religionsunterricht kann und will nicht die gesamte Theologie vermitteln. Unbeschadet der Forderung nach einer Gesamtschau macht es die Situation der Schüler und der Klassen notwendig, das Prinzip des Exemplarischen zu beachten. Was etwa am Beispiel eines Sakramentes erschlossen wurde, kann man auf andere Sakramente beziehen. Viele Anliegen können auf Grund der zur Verfügung stehenden Zeit nur in exemplarischer Auswahl behandelt werden. Die Auswahl muß immer im Blick auf die Gesamtheit des Stoffbereiches und die Situation des Schülers erfolgen. Zu beachten ist, welche Einzelinhalte und Einzelziele in der zur Verfügung stehenden Zeit behandelt werden können. Die Auswahl ist immer auch fachspezifisch zu rechtfertigen. Orientierendes Lernen verhilft dem Schüler dazu, sich in einem Thema selbst zurechtzufinden. Es bietet Hilfen zu eigenem Weiterdenken und Weiterlernen an.
4.5. Das Prinzip der Methodenvielfalt:
Grundsätzlich ist jeder Religionslehrer in der Methode frei. Die gewählte Methode muß jedoch dem Inhalt, dem Schüler, dem Ziel und dem Lehrer entsprechen. Zu beachten ist der sinnvolle Einsatz verschiedener Methoden (Abwechslung). Dies kommt vor allem den unterschiedlichen Persönlichkeiten bei den Schülern (vgl. visuelle, auditive und kinästhetische Typen) entgegen.
4.6. Das Prinzip der Fächerverbindung und der Kooperation:
Wo immer es möglich ist, sollten Querverbindungen und Kontakte zu den anderen Unterrichtsgegenständen gesucht und hergestellt werden, ohne aber das eigenständige Ziel des Religionsunterrichtes aus dem Auge zu verlieren. Für den Religionsunterricht an den Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik ist gerade im berufsbezogenen Teil (Religionspädagogik) mit den berufsbildenden Fächern, wie zB Pädagogik, Kindergarten- bzw. Hortpraxis, Didaktik, notwendig. Die Zusammenarbeit von Vertretern verschiedener Unterrichtsgegenstände ist gerade in diesem Schultyp geboten, dh. eigentlich Anliegen aller Lehrpersonen. An möglichen Maßnahmen sind beispielhaft zu nennen: Kooperation im geplanten fächerübergreifenden Unterricht, Beratung und Ergänzung in „Grenzgebieten“, Beteiligung an Klassenkonferenzen.
4.7. Das Prinzip der Festigung des Unterrichts- und Erziehungsertrages:
Neben der Motivation und der Anleitung zur eigenen außerschulischen Arbeit des Schülers dienen diesem Anliegen Wiederholungen und das Prinzip der Themenwiederkehr: Zentrale Anliegen kehren unter unterschiedlichem Aspekt in mehreren Schuljahren wieder.
5. Erziehungsanliegen:
5.1. Als integrierender Teil der österreichischen Schule hat der Religionsunterricht seine spezifischen Beiträge zu den Erziehungs- und Bildungsaufgaben der österreichischen Schule zu leisten. Vor allem trifft dies für folgende Bereiche zu:
- - Medienerziehung,
- - Politische Bildung,
- - Sexualerziehung,
- - Erziehung zur Partner- und Elternschaft,
- - Gewissensbildung,
- - Friedenserziehung,
- - Erziehung zu verantwortlicher Haltung im Beruf,
- - Erziehung zu einem integrativen Lebensstil.
5.2. Die religionspädagogische Zielsetzung erfordert ua. eine besondere Beachtung der Gebetserziehung und der liturgischen Bildung (im Sinne der Eigenerfahrung des Schülers und künftigen Kindergärtners).
Lehrinhalte
Verbindliches Minimum an Lehrinhalt stellen die Themenfelder der einzelnen Klassen dar. Diese Themenfelder müssen in den Klassen, wo sie vorgesehen sind, zur Sprache kommen. Das Ausmaß und die Intensität wird durch die Situation der Schüler (Vorwissen, Aufnahmebereitschaft und ähnliches) bestimmt. Es ist möglich, einzelne Aspekte eines Themas oder ein Themenfeld zur Gänze im Rahmen der übrigen Themen einzubringen.
Bei begründeten Raffungen (Stundenentfall) wird der Minimallehrplan erfüllt, wenn jedes der Themen mindest im Ausmaß einer Unterrichtseinheit zur Sprache kommt. Die in diesem Fall notwendigen Beschränkungen müssen jedoch die Grundaussage des Kernstoffes wahren.
Diese Beschränkung bietet dem Religionslehrer die Möglichkeit, neben dem verpflichtenden Lehrstoff auf andere Anliegen einzugehen, die die Schüler bewegen oder brauchen. Dabei werden in den meisten Fällen Inhalte aufgegriffen werden, die im Lehrplan an anderer Stelle oder in anderem Zusammenhang genannt sind.
Die Summe des bei den Lehrinhalten angegebenen Kernstoffes und des Erweiterungsstoffes ergibt einen Maximallehrplan, der zur Gänze nicht durchgeführt werden kann. Die im Erweiterungsstoff angegebenen Inhalte sind mögliche Erweiterungen, aus denen der Religionslehrer je nach Situation der Klasse eine Auswahl treffen kann.
Die beim Kernstoff angegebenen Inhalte sind nicht mit Stundenthemen identisch. Ein Teil dieser Inhalte ist für den Schüler eine Wiederholung aus früheren Schulstufen. Der Kernstoff umfaßt auch das erwartete Maturawissen im Sinne einer dem Schüler zumutbaren Gesamtschau.
In der folgenden Lehrstoffangabe sind die Kapitel, die sich auf den Schüler beziehen, in Normalschrift, jene, die die Berufspraxis des Kindergärtners zum Gegenstand haben, in Kursivschrift gesetzt.
1. Klasse (2 Wochenstunden):
GEMEINSAM UNTERWEGS
FRAGEN AN MEIN LEBEN
1.1. Religionsunterricht und religiöse Erziehung (E 2, E 3)
Kernstoff:
- 1. Schule: Lebens- und Arbeitsraum des Schülers (E 2).
- 2. Religion als Unterrichtsthema und Religion als Lebensvollzug (E 3).
- 3. Aufgaben und Gestaltung des Religionsunterrichtes an der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik (B 4).
- 4. Religiöse Erziehung im Kleinkindalter - Thema des Religionsunterrichtes an der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik (Überblick) (E 2).
Erweiterungsstoff:
- 11. Die Kirche als Bildungsträger und Träger von Erziehungseinrichtungen (D 2) (Bedeutung der Kirche für Bildungsarbeit, Leistung für Kultur, für die Erziehung, für die Schulen usw.).
1.2. Der Mensch auf der Suche nach Glück und Sinn (A 4, B 4)
Kernstoff:
- 1. Der Jugendliche in der Umbruchsituation (B 2).
- 2. Die Suche des Menschen (des Kindes) nach dem Glück und Sinn (A 4).
- 3. Der Zusammenhang von Glück und Lebenssinn (A 4).
- 4. Gott - Urheber des Glücks (B 4).
Erweiterungsstoff:
- 11. Zeichen und Symbole für das Glück (A 4).
- 12. Zukunftserwartungen und Sinnfrage des Menschen (A 4).
- 13. Scheinantworten auf die Sinnfrage (A 4).
- 14. Beispiele menschlicher Sinnfindung (biblische Texte, Geschichten, Märchen, Bilder ...) (A 4).
1.3. Berufung zum Leben aus dem Glauben (A 1, E 1)
Kernstoff:
- 1. Leben als Ruf und Antwort, als Gabe und Aufgabe (A 1).
- 2. Vorfelder des Glaubens (Vertrauen, Zuwendung, Geborgenheit, Aufbruch, Hören, Miteinander sprechen usw.) (A 1).
- 3. Glaube - Glaubensschwierigkeiten - Zweifel - Unglaube (A 1/E 1).
- 4. Verständnis von und Beispiele für Glauben aus der Bibel (C 2).
- 5. Glaubenszeugnis - Glaubensfeier - Glaubenstat (E 1).
Erweiterungsstoff:
- 11. Beispiele von gläubigen Menschen aus Geschichte und Gegenwart - Heilige (D 2, E 2).
- 12. Die Bedeutung des Vorbildes für die Entwicklung des Glaubens (E 2).
1.4. Leben mit Leid und Tod (A 4, C 4, E 4)
Kernstoff:
- 1. Lebensverlust und Lebensgewinn (Erhebung von Erfahrungen) (A 4).
- 2. Der Umgang des heutigen Menschen mit Leid und Tod (E 4).
- 3. Leid und Tod im Leben eines Kindes (A 4).
Erweiterungsstoff:
- 11. Verdrängung und Bearbeitung von Leid und Tod (A 4).
- 12. Eschatologie (B 4, D 4).
- 13. Das Sakrament der Krankensalbung (B 4).
NACH GOTT FRAGEN
1.5. Der Glaube an den einen Gott (A 1, B 1, D 1)
Kernstoff:
- 1. Gottesvorstellungen junger Menschen (A 1).
- 2. Möglichkeiten der Gotteserfahrung (A 1).
- 3. Gott im Mitmenschen begegnen - Zeugen der Gotteserfahrung (A 1).
- 4. Gotteserfahrungen des Kleinkindes - „Spuren Gottes“ in der kindlichen Welt (A 1).
Erweiterungsstoff:
- 11. Das Verhältnis von Glaube und Wissen (D 1).
- 12. Gotteserfahrungen in Kunst und Literatur (D 3).
- 13. Das Gottesbild in Kinderbüchern (D 3).
1.6. Gotteserfahrungen in der Bibel (C 1)
Kernstoff:
- 1. Beispiele der Gotteserfahrung im Alten Testament (C 2).
- 2. Jesu Gottesbild und Gottesbeziehung (C 1).
- 3. Gott, der befreit und mitgeht: (Dtn. 6,20-25; Lk. 1,46-55 ...) (C 4).
- 4. Der nahe und der ferne Gott (zB Ps. 22) (C 1).
- 5. Biblische Vorstellungen über Gott für das Kleinkind (C 1).
Erweiterungsstoff:
- 11. Die Schöpfung - der schaffende Gott (C 3).
- 12. Vaterbild und Gottesbild (A 1, C 1).
- 13. Der Monotheismus - das erste Gebot (C 4).
1.7. Glaube und Gottesbild in den Konfessionen und Religionen (A 4, B 4)
Kernstoff:
- 1. Überblick über die wichtigsten christlichen Konfessionen (D 4).
- 2. Wesensmerkmale der außerchristlichen Religionen: Judentum, Islam, Hinduismus, Buddhismus, Universismus (A 2).
Erweiterungsstoff:
- 11. Verbreitung der Konfessionen und Weltreligionen (A 2).
- 12. Die Aussagen des 2. Vatikanums zu den Andersgläubigen (D 4).
DER EINZELNE UND DIE GEMEINSCHAFT
1.8. Grundbedürfnisse des Menschen (A 1)
Kernstoff:
- 1. Grundlegende Bedürfnisse des Menschen in materieller, geistiger, sozialer und religiöser Hinsicht (A 1, B 1).
- 2. Grundbedürfnisse des Kindes, wie Angenommensein, Geborgenheit, Vertrauen, Versöhnung, Gemeinschaft, Liebe ua. (A 2, B 2).
- 3. Leben mit christlichen Grundwerten (E 4).
Erweiterungsstoff:
- 11. Allgemein anerkannte Werte in den Religionen (B 4).
- 12. Die Bedürfnisse des Schülers gegenüber der Klassengemeinschaft (E 2).
- 13. Werterziehung nach christlichen Grundsätzen (E 4).
1.9. Leben in Gemeinschaft (E 2)
Kernstoff:
- 1. Bedeutung und Aufgaben von Gemeinschaften: Familie, Schule, Kirche, Staat (E 2).
- 2. Das Verhältnis von Individuum und Gemeinschaft (A 2, E 2).
- 3. Die Gemeinschaft der Glaubenden - Kirche (D 2).
- 4. Probleme, die in und durch die Gemeinschaft entstehen und deren Bewältigung (E 2).
- 5. Die Bedeutung und die Möglichkeiten gemeinschaftlichen Lebens im Kindergarten (E 2).
Erweiterungsstoff:
- 11. Kirchliche Jugendgemeinschaften (E 2).
- 12. Kirchliche Erneuerungsbewegungen (D 2).
- 13. Die Gemeinschaft der Heiligen (D 2).
- 14. Das „ausgeschlossene“ Kind (E 2).
VOLLZÜGE DES GLAUBENS
1.10. Gestalt des christlichen Lebens (D 1, E 1)
Kernstoff:
- 1. Die eigene Glaubensgeschichte (E 1).
- 2. Ausdrucksformen und Grundzüge des katholischen Glaubenlebens (D 1, E 1).
- 3. Leben mit der Kirche (E 2).
- 4. Feste des katholischen Glaubens und das Kirchenjahr (D 4).
- 5. Kirchliche Feste in der Kindergartenarbeit (E 4).
- 6. Möglichkeiten christlichen Lebens für das Kleinkind (E 2).
Erweiterungsstoff:
- 11. Möglichkeiten religiöser Bildung (E 2).
- 2. Klasse (2 Wochenstunden):
FREIHEIT UND SINNVOLLE BINDUNG
FREI WERDEN UND FREI SEIN
2.1. Freiheit und Verantwortung (A 4, E 1)
Kernstoff:
- 1. Freiheit als Wesensmerkmal des Menschen (A 1).
- 2. Freiheit für und Freiheit von (A 4).
- 3. Freiheit und Normen (A 2, E 2).
- 4. Freiheit und Gewissen (E 1).
- 5. Menschliche Entscheidungsfreiheit (A 1, E 1).
- 6. Freiheit und Verantwortung (E 2).
Erweiterungsstoff:
- 11. Jesus Christus und seine Freiheit bewirkende Botschaft (C 4).
- 12. Das Kind und dessen persönliche Freiheit (A 4).
- 13. Freiheit durch Regeln geschützt (E 2).
- 14. Fehlformen der Freiheit (A 2).
- 15. Freiheitsberaubung in unserer Zeit (A 2).
AUFBRÜCHE UND PROTEST
2.2. Jugend im Aufbruch (A 2)
Kernstoff:
- 1. Jugendliche auf der Suche nach neuen Lebensformen (A 4).
- 2. Jugendkultur als Protest gegen Erstarrung in der Gesellschaft (A 2).
- 3. Aufbruch und Protest Jesu gegen verschiedene Strömungen und Verhaltensweisen seiner Zeit (C 1).
- 4. Flucht in die Sucht: Drogen, Alkohol, Medikamente ... (A 4).
- 5. Die „Eigenart“ des Kindes im religiösen Verhalten (A 4, E 4).
Erweiterungsstoff:
- 11. Jugend zwischen Aufbruch und Flucht: Alternativgruppen und Aussteiger (A 2).
- 12. Das Engagement der Jugend für den Frieden (E 2, A 2).
2.3. Sekten und religiöse Bewegungen (A 4)
Kernstoff:
- 1. Sekten: Eine Herausforderung für die großen Kirchen (A 2).
- 2. Sekten und Neue religiöse Bewegungen (Jugendreligionen) (A 2).
- 3. Umgang mit Vertretern der Sekten und Jugendreligionen (E 4).
- 4. Gespräche mit betroffenen Eltern und Kindern, die mit diesen Gruppen in Berührung gekommen sind (E 2).
Erweiterungsstoff:
- 11. Der Unterschied zwischen kirchlichem und sektiererischem Umgang mit der Bibel (C 4).
- 12. Die im Bundesland/in der Diözese tätigen Sekten und Neuen religiösen Bewegungen (D 4).
- 13. Sekten als kirchengeschichtliches Phänomen (Längsschnitt) (D 4).
2.4. Aufbrüche im Geist Gottes (D 2, E 2)
Kernstoff:
- 1. Berufungen, Charismen, Aufbrüche im Geiste Gottes (C 2).
- 2. Berufungen, Impulse, Aufbrüche in der Geschichte der Kirche:
- Heilige (D 2).
- 3. Das Pfingstereignis als Aufbruchserfahrung (B 2, C 2).
- 4. Umkehr und Reform als dauernder Auftrag der Kirche (D 2, E 2).
- 5. Veränderungen im Glaubensverhalten des Erziehers durch das Kind (E 2).
- 6. Neue Wege in der religiösen Erziehung im Kleinkindalter (E 4).
Erweiterungsstoff:
- 11. Jugend in der Erwachsenenkirche (E 2).
- 12. Charismatische Bewegungen (D 2).
- 13. Basisgemeinden in der Kirche (D 4).
- 14. Gelebte Ökumene am Beispiel von Taize (D 2).
PARTNER SEIN - GEMEINSCHAFT
2.5. Vielfalt der Berufungen durch Gott und die Antworten des Menschen (D 2, E 2)
Kernstoff:
- 1. Gezielte Lebensgestaltung und Berufsvorbereitung als Auftrag und Aufgabe (E 2).
- 2. Berufung zum Dienst im Licht der Bibel (C 2).
- 3. Das allgemeine Priestertum als Berufung zu verschiedenen Diensten in und an der Kirche, in und an der Welt (E 2).
- 4. Das Weihesakrament als Berufung zum Dienst (D 2, E 2).
- 5. Leben nach evangelischen Räten (E 2).
- 6. Laientheologen - Form des kirchlichen Dienstes (E 2).
Erweiterungsstoff:
- 12. Berufen zum Beruf eines Kindergärtners (E 2).
- 13. Die Aufgabe der Frau in der Kirche (E 2).
- 14. Berufungsgeschichten in der Bibel (C 4).
2.6. Sinn und Bedeutung von Freundschaft (A 2)
Kernstoff:
- 1. Freundschaft als Weg der Selbstfindung und Glückserfahrung (A 1).
- 2. Merkmale von Freundschaft: Treue, Wahrhaftigkeit, Achtung, Rücksichtnahme, Verzicht, Hingabe (A 4).
- 3. Gefährdung und Fehlformen der Freundschaft (A 2).
- 4. Nähe und Distanz des Kindergärtners zum Kind (E 2).
Erweiterungsstoff:
- 11. Beispiele für Freundschaft in der Bibel (C 2).
- 12. Symbole für Freundschaft (D 4).
- 13. Freundschaft, Kameradschaft, Liebe (A 2).
- 14. Wert der Beziehungen im Kindergarten für die religiöse Entwicklung des Kindes (E 4).
2.7. Familie und Gruppe als Orte sozialen Lernens (A 2)
Kernstoff:
- 1. Die Familie - die erste soziale Erfahrung im menschlichen Leben (A 2).
- 2. Vermittlung von Werten durch die Familie (A 4).
- 3. Familie und Gruppe als Orte der Identitätsfindung (A 1).
- 4. Aufgabe des Jugendlichen in der Familie und Gruppe (E 1).
- 5. Die Bedeutung des Kindes für die Familie (A 2).
- 6. Unvollständige Familien (E 2).
Erweiterungsstoff:
- 11. Gefährdung der Familie in der heutigen Zeit (A 2).
- 12. Kommunikationsformen in Gruppe und Familie (A 2).
- 13. Sicht und Ernstnahme familienbedingter Probleme im Leben eines Kindes (Hilfestellung aus christlichen Überlegungen) (E 2).
2.8. Gemeinschaftsbildung in Schule und Kirche (A 2, E 2)
Kernstoff:
- 1. Schülererfahrungen von Gemeinschaft in Schule und Kirche (A 2, E 2).
- 2. Kirche als Gemeinschaft und Institution (D 2, E 2).
- 3. Notwendigkeit personaler Beziehungen für den Aufbau kirchlicher Gemeinschaft (B 2, E 2).
Erweiterungsstoff:
- 11. Gemeinschaftsbildung in der Schule (Schülervertretung, Freundschaften, Interessensgruppen, Schulpartnerschaft) (A 2).
- 12. Außenseiter in der Schule (A 2).
- 13. Formen der Gemeinschaftsbildung in der Kirche (E 2).
MIT JESUS IN FREIHEIT VERBUNDEN
2.9. Jesus von Nazareth in seiner Zeit und Umwelt (C 2)
Kernstoff:
- 1. Biblische und außerbiblische Zeugnisse (C 2, D 2).
- 2. Jesus als historische Persönlichkeit (C 1).
- 3. Das Leben und das Land Jesu für das Kleinkind (C 2).
- 4. Gruppierungen und Parteien im Judentum zur Zeit Jesu und deren Messiaserwartungen (C 2).
- 5. Die Religionskritik Jesu (C 4).
- 6. Palästina zur Zeit Jesu (C 2).
Erweiterungsstoff:
- 11. Unterschiedliche Vorstellungen von Jesus und Erwartungen an ihn (Geschichte und Gegenwart) (A 2, D 2).
- 12. Verhältnis zwischen Judentum und Christentum (E 2).
2.10. Jesus Christus - Der Erlöser (B 4, C 4, E 2)
Kernstoff:
- 1. Jesus Christus - Gottes Sohn (B 4).
- 2. Menschen begegnen Jesus und finden in ihm Christus (B 2, E 2).
- 3. Leben, Sterben und Auferstehen als Erlösungsgeschehen (C 4, B 4).
- 4. Erlösungserfahrungen für das Kind (A 1, B 1).
Erweiterungsstoff:
- 11. Christen in der Nachfolge Jesu (E 2).
- 12. Das Jesusbild in den Evangelien (C 4).
- 13. Der Christusglaube in Geschichte und Gegenwart (D 4).
2.11. Die Bibel im Leben eines Christen (C 4, E 4)
Kernstoff:
- 1. Frohbotschaft und Zeugnis als Grundstruktur der Bibel (C 4).
- 2. Die Entstehung der biblischen Schriften (C 2).
- 3. Die Schriften des Alten und des Neuen Testaments (C 2).
- 4. Methodische Zugänge zu biblischen Texten (C 4).
- 5. Die Bedeutung der Bibel im kirchlichen Leben und im Leben einzelner Menschen (C 4, E 4).
- 6. Biblische Inhalte für Kinder (C 2).
Erweiterungsstoff:
- 11. Die Bibel als Literatur (C 2).
- 12. Wichtige bibelwissenschaftliche Informationen: Offenbarung, Kanon, Irrtumslosigkeit, Inspiration ... (B 2).
- 13. Entfaltung der biblischen Wahrheit durch das Lehramt der Kirche (B 2, C 2).
- 14. Christen leben mit und nach der Schrift (Beispiele und Formen) (E 4).
- 3. Klasse (2 Wochenstunden):
DEN GLAUBEN LEBEN - HANDELN AUS DEM GLAUBEN
GLAUBE: URSPRUNG UND GESTALT
3.1. Zum Glauben kommen - Taufe (B 2, D 2)
Kernstoff:
- 1. Wege zum Glauben (B 4).
- 2. Die religiöse Entwicklung des Kindes (E 2).
- 3. Vermittlungsprozesse von Glauben an das Kind (E 2).
- 4. Die erste Glaubensentscheidung: Die Taufe (B 3).
- 5. Jesus Christus: Grund des Glaubens (C 2).
Erweiterungsstoff:
- 11. Urvertrauen - Urangst (A 4).
- 12. Das ungetaufte Kind im Kindergarten (E 2).
- 13. Taufe und Ökumene (D 3).
- 14. Das Patenamt (E 2).
- 15. Die Kindertaufe (B 2, D 2).
- 16. Markante Glaubensgestalten für das Kleinkind (D 2).
3.2. Glaube als Haltung und Tat - Firmung (B 2, E 2)
Kernstoff:
- 1. Gelebter Glaube (E 1).
- 2. Die Glaubensfähigkeit des Kindes (A 2, E 2).
- 3. Firmung als bewußte Entscheidung für den Glauben (B 1, E 1).
- 4. Leben mit dem Hl. Geist (B 2).
- 5. Mit Kindern Pfingsten feiern (D 2).
- 6. Zeichen religiöser Mündigkeit (E 4).
- 7. Der Glaube und Krisen des Glaubens (A 4).
Erweiterungsstoff:
- 11. Firmung und Pfarre (E 2).
- 12. Symbole aus der Firmliturgie (B 4).
- 13. Einheit in Glaube, Hoffnung und Liebe (E 1).
- 14. Die Beziehung des Erwachsenenglaubens zur kindlichen Glaubensfähigkeit (A 4, E 4).
GLAUBENSERFAHRUNG FÜR DAS KLEINKIND
3.3. Schulung religiöser Grundfähigkeiten (Kräfteschulung) (A 4, B 4)
Kernstoff:
- 1. Die Bedeutung der vollen Wirklichkeitserfassung für den Glauben (D 4).
- 2. Die Bedeutung des Handelns für den Glauben (E 4).
- 3. Die Bedeutsamkeit religiöser Grundfähigkeiten (zB Ehrfurcht haben, Toleranz zeigen ...) für den Glauben (A 4, D 4).
- 4. Die „Kräfteschulung“ als Weg zur Glaubenserfahrung (A 4).
- 5. Methoden der Kräfteschulung (A 4).
Erweiterungsstoff:
- 11. Kräfte (=Grundfähigkeiten), die für Glaubensverhalten von Bedeutung sind (A 4).
3.4. Symbolerziehung (A 4)
Kernstoff:
- 1. Die Bedeutung der Symbole im kindlichen Leben (A 4).
- 2. Symbole im Leben des heutigen Menschen (A 4).
- 3. Vorgang der Symbolentdeckung und -verarbeitung (D 4).
- 4. Begriffserklärung und Differenzierung: Zeichen, Symbole, Verwendungsmerkmale usw. (A 4).
Erweiterungsstoff:
- 11. Vorsakramentale Erziehung (B 4).
- 12. Die Symbole in den Sakramenten (D 4).
- 13. Die Symbole in der katholischen Liturgie (D 4).
3.5. Jesusverkündung für das Kind (C 2)
Kernstoff:
- 1. Der Beziehungsaufbau zwischen Kind und Jesus (E 2, C 2).
- 2. Kindgemäße Inhalte aus den Evangelien (Auswahl, Ausmaß und Kriterien) (C 4).
- 3. Möglichkeiten des persönlichen Umgangs mit der Bibel (C 1).
Erweiterungsstoff:
- 11. Gleichnisse (Neues Testament) und Wunderberichte für die Kleinkindererziehung (C 2).
- 12. Gleichnisse und Wunder für den Glauben des Christen (C 1).
- 13. Die Herausforderung von Kreuz und Auferstehung für den Glauben (C 1).
LEBEN ALS ANTWORT
3.6. Menschenwürde und Menschenrechte (A 4, C 2, E 4)
Kernstoff:
- 1. Anthropologische Begründung: Rechte und Pflichten des Menschen (A 2).
- 2. Das Recht des Menschen auf Leben (A 4).
- 3. Die Rechte und die Würde des Kindes aus christlicher Perspektive (B 4, A 4).
- 4. Gefährdung der Menschenwürde (A 2).
- 5. Die christliche Begründung der Menschenrechte und die daraus resultierenden Verpflichtungen (B 4, C 4).
- 6. Das christliche Menschenbild (B 4).
Erweiterungsstoff:
- 11. Verbriefte Menschenrechte (A 4).
- 12. Abtreibung und Euthanasie (E 4).
- 13. Das behinderte Leben (A 4).
- 14. Gefährdungen des Kindes durch die Gesellschaft (E 4).
- 15. Die Begegnung des Kindes mit dem behinderten Leben (A 2).
3.7. Das Gewissen und die Gewissensbildung des Kindes (A 4, E 4)
Kernstoff:
- 1. Das Wesen und die Formen des Gewissens (A 4).
- 2. Inhalte der kindlichen Gewissensbildung (A 2).
- 3. Wege der Gewissensbildung beim Kind (A 2, E 2).
- 4. Gewissensfunktion und Gewissensentscheidung (E 4).
Erweiterungsstoff:
- 11. Gewissen und Gesetz (=soziales Gewissen).
- 12. Gewissen und Verantwortung (A 2, E 2).
- 13. Gewissenskonflikt (E 2).
- 14. Die Bedeutung des Vorbildes für das Kind (E 2).
- 15. Moralisches Lernen (Piaget-Kohlberg) (A 4).
- 16. Die Frage der Strafe (E 4).
3.8. Gott befreit zur Liebe - Dekalog und Bergpredigt (C 4)
Kernstoff:
- 1. Menschliche Sehnsucht nach Befreiung und Liebe (A 4).
- 2. Das biblische Modell dieser Sehnsucht und deren Erfüllung (C 4).
- 3. Biblische Texte für das Kind, die befreiende Erlebnisse bewirken (E 4).
- 4. Gottes- und Nächstenliebe (B 4, E 4).
- 5. Dekalog (C 4).
- 6. Bergpredigt (C 4).
- 7. Einübung des Kindes in christliche Gebote und Verhaltensweisen (E 2).
Erweiterungsstoff:
- 11. Möglichkeiten befreiender Erlebnisse und Schritte im Kindergarten (E 2).
- 12. Bibelwissenschaftliche Ergebnisse zu den Dokumenten der Bergpredigt und des Dekalogs (C 4).
- 13. Dekalog und Bergpredigt im Vergleich mit ähnlichen Texten aus anderen Religionen und Weltanschauungen (A 4).
BEFREIENDE ERFAHRUNGEN IM GLAUBEN
3.9. Schuld und Versöhnung (A 3, D 4, E 2)
Kernstoff:
- 1. Menschliche Erfahrungen von Heil und Unheil (A 3, B 3).
- 2. Heil- und Unheilserfahrungen in biblischen Texten, besonders in der Urgeschichte (C 4).
- 3. Texte der Urgeschichte für das Kleinkind (C 2).
- 4. Formen der Schuldbewältigung (A 2).
- 5. Bewältigung von Schuld aus dem Geist des Evangeliums (aus der Praxis Jesu und der Kirche) (C 4, D 4).
- 6. Das Bußsakrament (E 1).
- 7. Kindliche Bewältigung von „Schuld“ und Fähigkeit zur Umkehr (E 2).
Erweiterungsstoff:
- 11. Die Lehre vom Teufel (D 3).
- 12. Die Bedeutung des Ablasses (D 4).
- 13. Der strafende Gott in der Erziehung (D 4).
- 14. Kollektivschuld (A 3).
- 15. Bußerziehung im Kleinkindalter (E 2).
3.10. Feste und Feiern (D 3)
Kernstoff:
- 1. Die Fähigkeit zu feiern im Menschen (A 4).
- 2. Anlässe und Bedingungen für das Feiern im Kindergarten (A 4).
- 3. Prinzipien der religiös orientierten Festgestaltung (A 4, E 4).
- 4. Der kirchliche Festkalender - seine Berücksichtigung im Kindergarten (D 4).
Erweiterungsstoff:
- 11. Der religiöse Ursprung des Festes (B 4).
- 12. Das Leben Jesu im Kirchenjahr (C 4, D 4).
- 13. Funktionen des Festes für den Glauben (B 4).
3.11. Eucharistie (B 3, D 3, E 3)
Kernstoff:
- 1. Wesen und Verständnis der Eucharistie (B 3).
- 2. Aufbau und Gestaltung der Eucharistiefeier (B 4).
- 3. Voreucharistische Erziehung (E 4).
- 4. Kinderliturgie (D 4).
- 5. Gestaltung von Kindermessen (E 4).
- 6. Der Sonntag (D 3).
Erweiterungsstoff:
- 11. Die Hinführung des Kindes zum Gemeindegottesdienst (E 2).
- 12. Vom Sabbat zum Sonntag (C 3, D 3).
- 13. Die Liturgiereform des 2. Vatikanums (D 4).
- 14. Leben mit der Eucharistie (E 4).
- 4. Klasse (2 Wochenstunden):
DER EINZELNE UND DIE GESELLSCHAFT
LEBEN IN PERSONALER BEZIEHUNG
4.1. Partnerschaft als christliches Anliegen (B 2, E 2)
Kernstoff:
- 1. Charakteristika menschlicher Partnerschaft (Solidarität, Toleranz, Gleichwertigkeit, gegenseitige Anerkennung ...) (A 2, E 2).
- 2. Theologische Begründung von Partnerschaft (B 4, C 4).
- 3. Partnerschaft als christliches Anliegen im Kindergarten (E 2).
- 4. Partnerschaft in der Kirche (D 2).
- 5. Kind als „Partner“ in der kirchlichen Gemeinschaft (D 2).
Erweiterungsstoff:
- 11. Gefährdungen der Partnerschaft (E 2).
- 12. Ökumene als Partnerschaft (D 2).
- 13. Verschiedengläubige Kinder im Kindergarten (D 2, E 2).
- 14. Die Bedeutung des Gesprächs für die Partnerschaft (A 2).
4.2. Sinn der Geschlechtlichkeit (A 1, D 1)
Kernstoff:
- 1. Menschliche Geschlechtlichkeit aus christlicher Sicht (A 4, E 4).
- 2. Achtung und Mißachtung des Menschen in seiner geschlechtlichen Rolle (A 1, E 1).
- 3. Ehelosigkeit und Enthaltsamkeit (A 1, E 1).
- 4. Das sechste Gebot (E 4).
- 5. Christlich orientierte Geschlechtserziehung (E 2).
Erweiterungsstoff:
- 11. Aufklärungsliteratur für das Kind und deren Bewertung (A 2).
- 12. Mißbrauch menschlicher Sexualität (E 4).
4.3. Ehe und Familie (A 2, E 3)
Kernstoff:
- 1. Wesen und Sinn der Ehe (E 2).
- 2. Das Sakrament der Ehe (B 2, C 2).
- 3. Die Bedeutung der Familie für die Lebensgeschichte des einzelnen (A 4, E 4).
- 4. Die Feier der katholischen Trauung (B 2, D 2).
- 5. Voreheliche Beziehungen und nichteheliche Gemeinschaften aus der Sicht christlicher Verantwortung (E 2).
- 6. Die Wechselwirkung zwischen Kindergarten und Familie (E 2).
Erweiterungsstoff:
- 11. Ehe und Familie im Wandel der Zeit (A 4, E 2).
- 12. Verantwortung für Geschiedene und Wiederverheiratete (E 4).
- 13. Die Verantwortung der Kirche für unvollständige Familien (A 2, E 2).
- 14. Das Kind in schwierigen Familienverhältnissen (E 2).
AUSEINANDERSETZUNG MIT DER UMWELT
4.4 Eltern als Katecheten (E 2)
Kernstoff:
- 1. Verantwortete Elternschaft (A 4).
- 2. Familie=Form der kirchlichen Gemeinschaft (D 4).
- 3. Die religiöse Entwicklung des Kleinkindes (B 2).
- 4. Die Bedeutung des elterlichen Vorbildes und der elterlichen Glaubensgeschichte für das Leben des Kindes (B 2, E 2).
- 5. Wesen der religiösen Erziehung in der Familie (E 2).
- 6. Elternarbeit in Zusammenhang mit religiöser Erziehung (E 2).
Erweiterungsstoff:
- 11. Das Kind und der elterliche Alleinerzieher (A 2).
- 12. Förderung der katechetischen Rolle der Eltern durch kirchliche Maßnahmen (D 2).
- 13. Literatur zur religiösen Erziehung (A 4).
4.5. Beruf - Arbeit - Freizeit (E 3)
Kernstoff:
- 1. Situation und Probleme der heutigen Berufswelt (A 4, E 4).
- 2. Arbeit und Beruf im Lichte der katholischen Soziallehre (A 3, C 3, E 3).
- 3. Berufsethos des Kindergärtners (E 2).
- 4. Wert der Freizeit und ihre Gestaltung (A 4).
- 5. Bewältigung der Situation der Arbeitslosigkeit (E 3).
Erweiterungsstoff:
- 11. Freizeit als freie Zeit für andere (E 2).
- 12. Erholung des ganzen Menschen: Anliegen und Möglichkeiten (E 1).
- 13. Schöpfungsauftrag und Arbeit (C 4, E 3).
- 14. Kirchliche Berufe und Arbeitsbereiche (D 3).
- 15. Berufliche Fortbildung (E 4).
4.6. Die religiöse Erziehung im Pflichtschulalter (E 3)
Kernstoff:
- 1. Die religiöse Entwicklung des Pflichtschulkindes (E 4).
- 2. Die Sozialisationsformen im Pflichtschulalter (E 4).
- 3. Der katholische Religionsunterricht im Pflichtschulalter (B 4).
- 6. Formen kirchlicher Jugendarbeit (E 2, E 4).
Erweiterungsstoff:
- 11. Zusammenarbeit Kindergarten - Volksschule (E 2).
- 12. Lehrplan und Arbeitshilfen im Religionsunterricht der Volksschule (B 4, E 4).
- 13. Angebote kirchlicher Kinder- und Jugendarbeit im Pflichtschulalter (E 4).
4.7. Soziale Gerechtigkeit (D 2, E 2)
Kernstoff:
- 1. Armut und Reichtum als Herausforderung zur sozialen Gerechtigkeit (A 2, E 2).
- 2. Entwicklung und Grundlage katholischer Soziallehre (D 2, E 2).
- 3. Sinn und Inhalt der sozialen Gerechtigkeit (A 2, E 2).
- 4. Inhalt und Anliegen des 7. Gebotes (C 4, E 4).
- 5. Einüben sozialen Verhaltens im Kindergarten (E 3).
Erweiterungsstoff:
- 11. Auswirkungen sozialer Gegebenheiten im Kindergarten (E 4).
- 12. Sozialbewegungen und -einrichtungen in der Kirche (A 2, D 2).
- 13. Soziale Gerechtigkeit und Dritte Welt (E 4, D 4).
- 14. Auseinandersetzung mit den Sozialismen dieser Zeit (A 1).
- 15. Caritas als Lebenshaltung (E 4).
4.8. Frieden - Grundlage menschlicher Gemeinschaft (B 3, E 4)
Kernstoff:
- 1. Der Wille zum Frieden als persönliche Grundhaltung (A 1, E 1).
- 2. Das Wesen der christlichen Friedensbotschaft (B 3, C 3).
- 3. Christliche Konfliktlösungsvorschläge (E 2).
Erweiterungsstoff:
- 11. Persönlichkeiten - für den Frieden engagiert (A 4, E 4).
- 12. Aktuelle Themen, wie: Gerechter Krieg, Landesverteidigung, Atomwaffe (A 4, E 4).
- 13. Friedenserziehung (A 4, E 4).
4.9. Ideologien und Weltanschauungen (A 1, D 4)
Kernstoff:
- 1. Begriffe: Weltanschauung - Weltbild - Ideologie (A 4).
- 2. Weltanschauliche Strömungen der Gegenwart und deren Beziehung zum Christentum (A 4, D 4).
- 3. Das christliche Weltbild (B 4).
- 4. Aufbau eines christlichen Weltbildes im Kind (E 4).
Erweiterungsstoff:
- 11. Glaube und Wissenschaften (in Beispielen, Unterschiede, Konflikte) (B 4).
- 12. Verschiedene Erziehungsansätze und deren Beziehung zu Religion (zB Montessoripädagogik, emanzipatorische P ...) (A 4).
- 13. Der durch Weltanschauungen herausgeforderte Glaube (A 4, B 4).
4.10. Kirche - Gemeinschaft der Getauften (D 2, E 2)
Kernstoff:
- 1. Erfahrungen mit kirchlicher Gemeinschaft (D 2).
- 2. Kirche als gesellschaftliche Institution (D 2).
- 3. Biblische und lehramtliche Aussagen zur Kirche (C 4, D 4).
- 4. Kindliches Erleben von Kirche (D 4).
- 5. Kirche und Kindergarten (E 2).
Erweiterungsstoff:
- 11. Reich-Gottes-Gleichnisse (C 4).
- 12. Eine Kirche - viele Kirchen (D 4).
- 13. Das Kirchenbild im Wandel der Geschichte (D 4).
- 14. Kind und Pfarrgemeinde (E 2).
- 15. Erleben der Kirche im Gottesdienst (D 2).
- 5. Klasse (2 Wochenstunden):
LEBEN IN CHRISTLICHER VERANTWORTUNG
RELIGIÖSE ERZIEHUNG
5.1. Religiöse Erziehung - Inhalte und Wege (E 3)
Kernstoff:
- 1. Verständnis und Ziele der religiösen Erziehung (A 3).
- 2. Wesentliche Inhalte religiöser Erziehung (B 3, C 3, D 3).
- 3. Kennzeichen kindlicher Religiosität (A 3, B 3).
- 4. Entfaltung des Religiösen im Kleinkindalter (A 3).
- 5. Vermittlungshilfen für die religiöse Erziehung (E 3).
- 6. Verantwortliche für die religiöse Erziehung (E 2).
Erweiterungsstoff:
- 11. Das Glaubenszeugnis des Erziehers (E 1).
- 12. Religiöse Weiterbildung (E 1).
- 13. Religiöse Sozialisation (A 2, B 2).
5.2. Gebetserziehung (D 1)
Kernstoff:
- 1. Gebet als wesentlicher Ausdruck des Glaubens (B 1, D 1).
- 2. Begründung für die Gebetserziehung (E 3).
- 3. Möglichkeiten der Gebetserziehung beim Kleinkind (Formen, Gebetshaltung, Sprache, Gebetszeiten usw.) (E 2).
- 4. Gebet und Gottesbeziehung (B 1, D 1).
- 5. Gebetspraxis des Jugendlichen und des Erwachsenen (Situation, Probleme, Möglichkeiten und Beispiele) (D 1, E 2).
Erweiterungsstoff:
- 11. Meditation (D 4).
- 12. Mit Kindern meditieren (E 2).
- 13. Das biblische Gebet (C 4).
- 14. Die christliche Gebetstradition (D 3).
5.3. Kind und Bibel (C 4)
Kernstoff:
- 1. Zugänge zur Bibel (C 3).
- 2. Die Bibel im Kindergarten und in der religiösen Kleinkinderziehung (E 3).
- 3. Das biblische Gottesbild (C 4).
- 4. Methoden der Bibelarbeit für das Kleinkindalter (Erzählen, Elementarisieren, Spiel ...) (C 2, E 2).
- 5. Biblische Texte in Feiern (D 4).
- 6. Gottesverkündigung durch biblische Texte und Inhalte (B 3, C 3).
Erweiterungsstoff:
- 11. Auslegungshilfen für biblische Texte (Lexika, Kommentare, Methoden) (D 4).
- 12. Bibelausgaben für das Kind (Auswahlkriterien, Beispiele) (C 2, E 2).
- 13. Elternbildung zum Thema (Bibel in der Familie) (E 2).
ZUSAMMENSCHAU CHRISTLICHEN LEBENS UND GLAUBENS
5.4. Credo - Bezeugung des Glaubens im Wort (B 4)
Kernstoff:
- 1. Grundstrukturen und -aussagen des katholischen Credo (B 4, E 1).
- 2. Die Bedeutung des Glaubenszeugnisses für das eigene Leben und das der Umwelt (E 1).
- 3. Persönlicher und kirchlicher Glaube (D 2).
- 4. Das Glaubensbekenntnis der großen christlichen Kirchen (D 4).
- 5. Möglichkeiten eines kindlichen Glaubensbekenntnisses (E 4).
Erweiterungsstoff:
- 11. Credoformen des jungen Menschen in der heutigen Zeit (Beispiele und Einübung) (B 2).
- 12. Ursprung und Entwicklung christlicher Konfessionen - im Überblick (D 3).
- 13. Der Glaube an den Schöpfergott (C 3).
- 14. Die Ökumene (E 4).
- 15. Die Verschiedengläubigkeit im Kindergarten als erzieherische Aufgabe (E 4).
5.5. Sakramente - Bezeugung des Glaubens im Feiern (B 4)
Kernstoff:
- 1. Sakramente als kirchlicher Lebensvollzug (D 4).
- 2. Der heilsanzeigende und -schaffende Charakter der Sakramente (D 4).
- 3. Die Symbolfähigkeit des Kindes (A 4).
- 4. Das Feiern von Festen (D 4, E 4).
- 5. Sakramentale Erziehung im Vorschulalter (E 4).
- 6. Inkarnatorische Grundstruktur des Heils: Christus - Kirche - Sakramente (B 2, D 4).
Erweiterungsstoff:
- 12. Heilige Zeichen und Riten in anderen Religionen (A 4).
- 13. Sakramentalien (B 4).
- 14. Feier des christlichen Brauchtums (A 4, D 4).
5.6. Diakonie - Bezeugung des Glaubens in der Tat (E 2)
Kernstoff:
- 1. Menschsein in Mitmenschlichkeit (A 4).
- 2. Christsein in brüderlich-schwesterlicher Liebe: Diakonie (E 2).
- 3. Die Bedeutung des in Taten gelebten Glaubens für die Berufstätigkeit des Kindergärtners (E 2).
- 4. Die Bezeugungsfähigkeit des Kindes im Handeln (E 2).
- 5. Formen und Beispiele christlicher Diakonie heute (E 2).
- 6. Leben nach christlichen Normen (E 4).
Erweiterungsstoff:
- 11. Diakonie als individuelle und gemeindliche Verwirklichung von Glaube, Hoffnung und Liebe (E 2, C 4).
- 12. Die österreichische Caritas (E 2).
- 13. Beispiele für Diakonie in der kirchlichen Geschichte (D 2).
5.7. Leben auf die Zukunft hin (E 4)
Kernstoff:
- 1. Leben aus dem Glauben (E 2).
- 2. Die Lehre von der Zukunft (Eschatologie) (D 4).
- 3. Die Verantwortung im Beruf (E 2).
- 4. Die politische Verantwortung des Christen (E 4).
- 5. Ehe und Familie (A 4, E 2).
Erweiterungsstoff:
- 11. Ethische Verantwortung gegenüber Zukunftsproblemen der Menschheit (E 2).
- 12. Die Verantwortung für das Kind (E 2).
- 13. Persönliches Engagement in der Kirche (E 2).
- 14. Das Problem der Arbeitslosigkeit (E 4).
- b) Evangelischer Religionsunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der evangelische Religionsunterricht soll die zukünftigen Kindergärtner, allenfalls Erzieher an Horten, für ihren religiösen Dienst an den vorschulpflichtigen Kindern, allenfalls auch Kindern im Pflichtschulalter, ausrüsten. Sie sollen befähigt werden, den Kindern in anschaulicher und leicht faßlicher Weise die christlichen Grundwahrheiten zu vermitteln, in den Kindern Ehrfurcht vor Gott und Liebe zu Jesus Christus zu wecken.
Die Schüler sollen in das Leben der Kirche, in ihr Beten, Singen und Feiern eingeführt werden.
Darüber hinaus sind die Schüler im Sinne höherer Allgemeinbildung mit dem wichtigsten Wissensstoff aus Bibelkunde, Kirchenkunde, aus Glaubens- und Lebenskunde sowie der Kirchengeschichte in theoretischer und praktischer Hinsicht vertraut zu machen und so zu befähigen, im Lebensvollzug christliche Selbst- und Fremderziehung zu verwirklichen.
Lehrstoff:
- 1. Klasse (2 Wochenstunden):
Die biblischen Geschichten des Alten Testamentes. Kirchenkunde (Kirchenjahr, Gotteshaus, Gottesdienst, Lied, kirchliche Sitten und Gebräuche). Die Geschehnisse im Leben des Kindes als Mittel für seine christliche Erziehung (I). Katechetische Übungen (schriftlich und mündlich).
- 2. Klasse (2 Wochenstunden):
Die biblischen Geschichten des Neuen Testamentes. Lebensbilder aus der Kirchengeschichte. Die evangelische Kirche in Österreich (Vergangenheit und Gegenwart). Das Leben in der evangelischen Gemeinde. Die Geschehnisse im Leben des Kindes als Mittel für seine christliche Erziehung (II). Katechetische Übungen (schriftlich und mündlich).
- 3. Klasse (2 Wochenstunden):
Grundfragen der Glaubenslehre I (Evangelisches Christentum in Auseinandersetzung mit den anderen Formen des Christentums und mit anderen Religionen der Welt). Grundfragen der Lebenskunde I (Evangelisches Christentum im persönlichen und öffentlichen Leben, insbesondere die Auseinandersetzung mit Technik, Staat und Wirtschaft). Die Innere Mission: Wie bleibe ich Christ in der modernen Welt? Die Evangelisation in unserer Zeit: Kirchentage, Presse, Rundfunk, Film usw. im Dienst des Evangeliums. Die Geschichte der Christenheit im 19. und 20. Jahrhundert. Katechetische Übungen (schriftlich und mündlich).
- 4. Klasse (2 Wochenstunden):
Grundfragen der Glaubenslehre II (Gnade und Glaube, Christus der Herr, die letzten Dinge). Grundfragen der Lebenskunde II (die Ehe, die Familie, Volk und Heimat, Beruf). Die äußere Mission und die jungen Kirchen in aller Welt. Ökumenische Bestrebungen und kirchliche Weltbünde. Katechetische Übungen (schriftlich und mündlich).
- 5. Klasse (2 Wochenstunden):
Einführung in die Methoden der Schriftauslegung als Voraussetzung für die didaktische und methodische Entscheidung bei der Umsetzung biblischer Geschichten für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren, allenfalls im Pflichtschulalter. Grundfragen evangelischer Religionspädagogik in fächerübergreifender Sicht. Erarbeitung des theologischen Beitrages zur pädagogischen Gesamtaufgabe. Religionspsychologische und religionssoziologische Grundüberlegungen zur religionspädagogischen Situation des Kindergartens. Die Bedeutung evangelischer Kindergärten und der kirchlichen Freizeitarbeit mit Kindern.
Katechetische Übungen (schriftlich und mündlich); didaktische Umsetzung der in den vorangegangenen Klassen erarbeiteten Bildungsinhalte.
Didaktische Grundsätze:
Bei der Erarbeitung des Lehrstoffes ist darauf zu achten, daß neben der Darstellung des Lehrgutes für die Schüler zugleich das Ziel im Auge behalten wird, die künftigen Kindergärtner, allenfalls Erzieher an Horten, zu befähigen, die erlernten Inhalte in entsprechender Form zu Inhalten religiöser Erziehung der ihnen anvertrauten Kinder zu machen. Daher wird der gemeinsamen Erarbeitung des Lehrstoffes im Gespräch (Seminar) neben dem Vortrag breiter Raum zu geben sein.
- c) Altkatholischer Religionsunterricht
Allgemeines Bildungsziel:
Durch den altkatholischen Religionsunterricht sollen die zukünfigen Kindergärtner befähigt werden, den ihnen anvertrauten vorschulpflichtigen Kindern christliche Grundwahrheiten zu vermitteln und in ihnen Ehrfurcht und Liebe zu Gott und Jesus Christus zu wecken.
Die zukünftigen Kindergärtner sollen auch befähigt werden, den vorschulpflichtigen Kindern das Leben in der Kirche und das Feiern der religiösen Feste im Kirchenjahr nahezubringen.
Ziel des altkatholischen Religionsunterrichtes muß es vor allem sein, den zukünftigen Kindergärtner zu vermitteln, daß religiöser Glaube zur Sinnfindung und Selbstverwirklichung im Leben beiträgt und zu besseren mitmenschlichen Beziehungen in unserer Gesellschaft führen kann.
Spezielle Lehraufgaben:
- 1. Klasse (2 Wochenstunden):
- Die biblische Geschichte des Alten Testamentes.
- Das Kirchenjahr (kirchliche Feste, Sitten und Gebräuche). Das Gotteshaus, der Gottesdienst.
- Erlernen von Liedern und Gebeten für das Vorschulkind.
- 2. Klasse (2 Wochenstunden):
- Die biblische Geschichte des Neuen Testamentes.
- Die Sakramente und ihre Bedeutung für das Leben des Kindes. Das Leben in der Gemeinschaft (Kindergartengruppe, Familie ...).
- 3. Klasse (2 Wochenstunden):
Aus der Geschichte des Judentums, Palästina zur Zeit Jesu, das Leben Jesu und sein Tod.
Die Urchristen, Verbreitung des Christentums.
Die ersten Konzile, Kirchenspaltung.
- 4. Klasse (2 Wochenstunden):
- Die Geschichte der altkatholischen Kirche.
- Aufbau der altkatholischen Kirche (Gemeinde- und Synodalordnung).
Wir und die anderen christlichen Kirchen (Ökumenische Bestrebungen).
- 5. Klasse (2 Wochenstunden):
- Christus lehrt uns, in Gemeinschaft zu beten.
Heiliges Amt der Gemeinde - Kindergottesdienst (Erarbeiten von Liedern und Gebeten).
Das Kindesalter in religionspädagogischer Sicht (Vorschulalter, Schulanfänger, Grundschüler, christliche Sexualerziehung, Gewissensbildung, Finden eigener Wertvorstellungen).
Praktische Übungen zur Umsetzung biblischer Geschichten für Kinder im Vorschulalter.
Didaktische Grundsätze:
Die im allgemeinen geltenden didaktischen Grundsätze sind auch für die Religionspädagogik anzuwenden, soweit deren Eigenart es zuläßt.
Insbesondere ist darauf zu achten, daß bei der Erarbeitung des Lehrstoffes dem Gespräch (Seminar) breiter Raum gegeben wird und der belehrende Vortrag nicht die vorherrschende Methode sein soll.
Dokumentalistische Neugliederung (vgl. § 0) jedoch keine inhaltliche Änderung durch die Novelle BGBl. Nr. 350/1994
Zuletzt aktualisiert am
23.01.2025
Gesetzesnummer
10008570
Dokumentnummer
NOR12102062
alte Dokumentnummer
N6198536876J
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