Anlage 1
— RECHTSKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Kenntnis der für die Ausübung des Berufes (Kindergärtner, Erzieher an Horten) wichtigsten Gesetze und Verordnungen und der entsprechenden Verhaltensweisen.
Fähigkeit, einfache Eingaben an Behörden und Gerichte zu verfassen.
Lehrstoff:
- 4. Klasse (1 Wochenstunde):
Aus den nachstehenden Stoffangaben ist unter Beachtung der Berufsbezogenheit eine entsprechende Auswahl zu treffen.
Grundlegende Begriffe: Recht, Rechtsquellen (zB Gesetz, Verordnung).
Aus dem Privatrecht:
Rechts- und Handlungsfähigkeit; Persönlichkeitsrechte; rechtlich bedeutsame Altersstufen; gesetzliche Stellvertretung (Vormundschaft);
Grundzüge des Sachwaltergesetzes.
Das eheliche und uneheliche Kind; Rechte und Pflichten der Eltern;
Erziehungsberechtigung. Annahme an Kindesstatt.
Schenkung, Testament, gesetzliche Erbfolge.
Sache, Besitz, Eigentum, Haftung und Haftpflicht; Schadenersatz.
Aus dem öffentlichen Recht:
Jugendschutz und Jugendwohlfahrtswesen.
Kindergartengesetz (beziehungsweise Hortgesetz) und Dienstrecht der Kindergärtner (beziehungsweise Erzieher an Horten) des zutreffenden
Landes.
Grundlegende straßenpolizeiliche Bestimmungen.
- 5. Klasse (1 Wochenstunde):
Aus dem Privatrecht:
Die wichtigsten Verträge (Pflegschaftsvertrag, Arbeitsvertrag, Versicherungsvertrag ua.).
Arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen: Sozialversicherung:
Kollektivvertrag; Urlaub; Kündigung, Entlassung, Arbeitnehmerschutz, Mutterschutz; Anstellung im vertraglichen und öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis; Lohn- und Einkommensteuer.
Aus dem öffentlichen Recht:
Aufbau des Gerichtswesens (insbesondere Jugendgerichte);
grundlegende berufsbezogene Bestimmungen aus dem Strafrecht; Delikte (Vergehen, Verbrechen) und Strafe; Unabhängigkeit der Richter;
wichtigste Rechtsmittel.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht in Rechtskunde soll nicht nur das nötigste Wissen vermitteln, sondern in den Schülern auch das Verständnis für die Bedeutung des Rechtes als Grundlage einer sittlichen Ordnung wecken und der staatsbürgerlichen Erziehung sowie der Politischen Bildung dienen.
Aus den angegebenen Rechtsgebieten sind vor allem jene Kapitel auszuwählen und eingehend zu behandeln, die als Grundlage für eine richtige Beurteilung verschiedener Situationen des beruflichen und persönlichen Lebens notwendig sind.
Die einzelnen Stoffgebiete sollen, soweit dies möglich ist, von konkreten Fällen ausgehend so dargeboten werden, daß ein systematischer Aufbau gewährleistet ist.
Zuletzt aktualisiert am
27.01.2025
Gesetzesnummer
10008570
Dokumentnummer
NOR12101571
alte Dokumentnummer
N6198514684S
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