Anlage 1
— KINDERGARTENPRAXIS
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht in Kindergartenpraxis soll die Schüler befähigen, die Erziehungs- und Bildungsarbeit im Kindergarten dem jeweiligen Stand der Didaktik entsprechend zu gestalten, die Zusammenarbeit mit den Eltern zu pflegen sowie die sonstigen Berufsaufgaben zu bewältigen. Im Hinblick darauf müssen jedenfalls alle Bereiche des Lehrstoffes erarbeitet werden, die eine umfassende Erziehungs- und Bildungsarbeit im Kindergarten ermöglichen.
Lehrstoff:
- 1. Klasse (2 Wochenstunden in Verbindung mit Didaktik):
Hospitieren und erstes Teilnehmen an Initiativen und Aktivitäten der Kindergärtner sowie behutsames Mitwirken an Spielprozessen der Kinder im Kindergarten. Dabei sollen die Schüler mit verschiedenen Materialien und Bildungsmitteln bekannt gemacht werden.
Dadurch und durch zusätzliche Angebote soll ein erster Einblick in kindliche Spiel- und Arbeitsprozesse vermittelt werden.
An einfachen Beispielen sorgfältig geplanter Angebote sollen die Schüler in der konkreten Situation Möglichkeiten und Auswirkungen didaktischen Tuns und erzieherischen Handelns beobachten und erfahren können.
Erstellen und Auswerten einfacher, auf eng umrissene Aufgabenstellung abgestimmter mündlicher Berichte und schriftlicher Aufzeichnungen.
In enger Verbindung mit dem Hospitieren und den Anforderungen der Didaktik erste Erfahrungen mit dem Aufbau systematischer und ausbaufähiger fachspezifischer Sammlungen.
- 2. Klasse (2 Wochenstunden):
Fortsetzen des Hospitierens im Kindergarten mit spezieller Aufgabenstellung und erstes praktisches Arbeiten vornehmlich in Kleingruppen. Dabei sollen die Schüler einerseits auf kindliches Verhalten in bestimmten Situationen, andererseits auf weitere Faktoren, welche die Erziehungs- und Bildungsarbeit im Kindergarten beeinflussen, aufmerksam gemacht werden.
Anleitung zur Erstellung und Auswertung mündlicher und schriftlicher Berichte.
Erste Einführung in die Kindergartenarbeit und deren Planung. Besuche in verschiedenen Kindergärten. Eine Praxiswoche im Kindergarten.
- 3. Klasse (5 Wochenstunden):
Praktizieren in verschiedenen Kindergärten. Dabei weiterführende Auseinandersetzung mit Zielen, Methoden, personellen, räumlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen einer effektiven Erziehungs- und Bildungsarbeit in diesen Kindergärten. Besuche in verschiedenen Institutionen für Kleinkinder.
Übung in Planung und Durchführung einzelner Arbeitseinheiten sowie allmähliche Hinführung zu langfristiger Planung und Gestaltung der Erziehungs- und Bildungsarbeit im Kindergarten.
Fallweises Hospitieren mit spezieller Aufgabenstellung. Erstellen von Praxisberichten als Grundlage für Praxisanalysen. Vor- und Nachbesprechung der Praxisversuche. Praktische Übungen im Verhaltenstraining.
Zwei Praxiswochen im Kindergarten.
- 4. Klasse (5 Wochenstunden):
Praktizieren in Kindergärten bei weiterer Steigerung der Selbständigkeit hinsichtlich kurz- und langfristiger Planung der Erziehungs- und Bildungsarbeit im Kindergarten. Eigenständigkeit in der verantwortungsbewußten Führung einzelner Kinder bzw. der Kindergruppe. Fallweises Hospitieren mit konkreter Aufgabenstellung und schriftlichen bzw. mündlichen Berichten als Grundlage einschlägiger Praxisanalysen.
Einüben wünschenswerten Erzieherverhaltens.
Übungen zur Elternarbeit. Teilnahme an der Planung und Durchführung von Vorhaben der Zusammenarbeit mit den Eltern.
Einblick in administrative Arbeiten im Kindergarten.
Bekanntmachen mit Problemen und Lösungsvorschlägen hinsichtlich des Übertritts vom Kindergarten in die Grundschule bzw. Vorschulstufe.
Besuch von Sonderkindergärten und ähnlichen Einrichtungen.
Zwei Praxiswochen im Kindergarten (bei zusätzlicher Ausbildung zum Erzieher an Horten eine Praxiswoche im Kindergarten).
- 5. Klasse (5 Wochenstunden):
Weitgehend selbständiges Praktizieren in Kindergärten nach eigenständiger, methodengerechter Planung.
Vertiefte Auseinandersetzung mit verschiedenen Formen der schriftlichen Planung und deren Realisierung im Kindergarten.
Befähigung zur gezielten Förderung einzelner Kinder, insbesondere verhaltensauffälliger oder leicht behinderter Kinder, Kinder mit Entwicklungsrückständen oder mit Spezialbegabungen.
Einblick in Möglichkeiten effizienten Einsatzes der Kindergartenassistenz in Planung und Gestaltung der Praxis sowie in die Aufgaben, die mit der Leitung eines Kindergartens verbunden sind.
Fallweises Hospitieren mit dem Ziel einer vertieften Einsicht und Zusammenschau hinsichtlich methodisch-didaktischer Aspekte der Kindergartenarbeit einerseits und des Ablaufes von Gruppenprozessen andererseits.
Durchführung eigenständiger, planmäßiger Beobachtung und Hinweise für zweckmäßige Aufzeichnungen für die Reflexion.
Auseinandersetzung mit den verschiedenen Kriterien zur Beurteilung der Berufsleistung der Kindergärtner.
Zwei Praxiswochen im Kindergarten mit dem Ziel selbständiger Arbeitsplanung und Arbeitsgestaltung.
Didaktische Grundsätze:
Um die notwendige Konzentration der Pflichtgegenstände Kindergartenpraxis, Didaktik und Pädagogik (Heil- und Sonderpädagogik) zu sichern, sind Besprechungen der zuständigen Lehrer und Kindergärtner abzuhalten.
Der Unterricht in Kindergartenpraxis soll von den individuellen Beobachtungen und Erfahrungen der Schüler ausgehen. Regelmäßige und kritische Analysen der Beobachtung vorbildlich gestalteter Kindergartenarbeit und des eigenen Tuns stellen eine wesentliche Lernvoraussetzung dar.
Die Kindergartenpraxis soll sich an regionalen Gegebenheiten orientieren.
Schülern, die den Freigegenstand Slowenisch oder Kroatisch oder Ungarisch besuchen, sollen nach Möglichkeit ab der 3. Klasse auch in zweisprachig geführten Kindergärten praktizieren. Es ist ihnen eine Einführung in diese Form der Kindergartenarbeit zu bieten. Diese Schüler haben ab der 3. Klasse jeweils eine der vorgesehenen Praxiswochen, sofern nach Organisation und Ausstattung geeignete Kindergärten vorhanden sind, in einem zweisprachig geführten Kindergarten zu absolvieren. Eine Zusammenarbeit mit dem Lehrer der Zweitsprache ist anzustreben.
Um eine besonders enge Wechselbeziehung zwischen Theorie und Praxis zu gewährleisten und den Schülern noch nicht zu bewältigende Spannungen zu ersparen, hat die Unterrichtsgegenstände Didaktik und Kindergartenpraxis in der ersten Klasse ein Lehrer zu unterrichten. Das Blocken von Unterrichtsstunden aus didaktischen Gründen ist in der 1. und 2. Klasse wünschenswert.
Besprechung der Vorbereitung vor und nach dem Praktizieren, regelmäßige Betreuung der Praxisversuche, individuelle Nachbesprechung und allenfalls das Festhalten der Ergebnisse sollten den Unterrichtsertrag sichern helfen.
Durch Verhaltenstraining - auch unter Verwendung audio-visueller Medien - soll wünschenswertes Erzieherverhalten angestrebt werden.
Die vorgesehenen Praxiswochen sind so vorzubereiten und durchzuführen, daß ihre pädagogische und didaktische Effektivität gewährleistet ist. Besonderer Wert ist auf die begleitende Kontrolle zu legen. In der 5. Klasse sind die Praxiswochen geblockt im
- 1. Semester anzusetzen.
Zuletzt aktualisiert am
27.01.2025
Gesetzesnummer
10008570
Dokumentnummer
NOR12101566
alte Dokumentnummer
N6198514679S
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