Anlage1c Lehrpläne - technische, gewerbliche u. kunstgewerbliche Fachschulen

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2006

Anlage 1C.2.3

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LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR GLASTECHNIK

AUSBILDUNGSZWEIG HOHLGLAS

AUSBILDUNGSZWEIG FLACHGLAS

AUSBILDUNGSZWEIG TECHNISCHES GLAS

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

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Wochenstunden

Pflichtgegenstände *) Klasse Summe Lvpfl.

1 2 3 4 Gruppe

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1 Religion ....................... 2 2 2 2 8 (III)

2 Deutsch ........................ 3 2 2 2 (I)

3 Lebende Fremdsprache (Englisch) 2 2 - - (I)

4 Geschichte ..................... - 2 - - (III)

5 Geographie und Wirtschaftskunde 2 - - - (III)

6 Wirtschaftliche Bildung,

Rechtskunde und

Politische Bildung ............. - - 3 2 III

7 Betriebswirtschaft ............. - - - 2 II

8 Bewegung und Sport ............. 2 2 2 2 (IVa)

9 Mathematik und angewandte

Mathematik ..................... 2 2 - - (I)

10 Elektronische Datenverarbeitung - 2 - - I

11 Chemie, angewandte Chemie und

Umwelttechnik .................. 2 1 - - II

12 Stilkunde ...................... - - 3 2 III

13 Technisches Zeichnen und

Darstellende Geometrie ......... 4 2 - - II

14 Entwurf ........................ 4 4 7 6 (I)

15 Design ......................... - 2 3 3 III

16 Technologie .................... 2 2 2 2 I

17a Werkstätte - Ausbildungszweig )

Hohlglas .......................)

17b Werkstätte - Ausbildungszweig )

Flachglas ......................) 14 14 15 16 Va

17c Werkstätte - Ausbildungszweig )

Technisches Glas ...............)

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Gesamtwochenstundenzahl 36- 36- 36- 36- 148 *)

39 39 39 39

18 Pflichtpraktikum ............... mindestens 4 Wochen vor

Eintritt in die 4. Klasse.

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Wochenstunden

Freigegenstände *) Klasse Lvpfl.

1 2 3 4 Gruppe

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Stenotypie ........................... 2 2 - - (V)

Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... - - 2 2 (I)

Aktuelle Fachgebiete ( ) ............. - - 2 2 I bis

VI

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Unverbindliche Übungen *)

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Bewegung und Sport .......... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)

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Förderunterricht *1) *)

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Deutsch .............................. *1) *1) *1) *1) (I)

Lebende Fremdsprache ................. *1) *1) (I)

Mathematik und angewandte Mathematik . *1) (I)

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*1) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1C Abschnitt Ia.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1C.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1C.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1C.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 1C.

3. LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1C.

4. GESCHICHTE

Siehe Anlage 1C.

7. BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1C.

8. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Anlage 1C.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen.

Lehrstoff:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen, Zahlen begrenzter Genauigkeit).

Algebra:

Rechenoperationen mit Logarithmen; quadratische Gleichungen;

Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreisfunktionen, Exponentialfunktionen

und logarithmische Funktionen.

Geometrie:

Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks; Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und des Cosinussatzes; Kegelschnitte.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. In der 1. Klasse kommt dem Erreichen der Rechensicherheit besondere Bedeutung zu. Die Absprache mit den Lehrern der theoretisch-technischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.

In der 1. Klasse sind vier, in der 2. Klasse drei einstündige Schularbeiten zulässig.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll zu einfachen Aufgaben des Fachgebietes Programme in einer mathematisch-technischen orientierten Programmiersprache erstellen, testen und verbessern können. Er soll Programme an einer digitalen Rechenanlage eingeben, ablaufen lassen, auflisten, redigieren, speichern und aufrufen können.

Der Schüler soll die wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Auswirkungen des Einsatzes der Mikroelektronik beurteilen können. Er soll die moderne Technik in unsere Kultur integrieren können.

Lehrstoff:

Aufbau, Funktion, Organisation.

Algorithmik:

Systematik der Problemlösung, Strukturelemente, Programmierhilfen.

Rechnerbedienung:

Programmeingabe, Programmlauf. Programmauflistung, -korrektur,

-abspeicherung, -aufruf.

Programmieren:

Programme ohne Dateizugriff. Anwendungen (Aufgaben des Fachgebietes).

Auswirkungen der Mikroelektronik:

Betriebswirtschaft (Rationalisierung, zunehmende Bedeutung der Organisation), Volkswirtschaft (Strukturwandel in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt), Sozialpolitik (Beschäftigungspolitik, Arbeitszeit; neue Arbeitsformen und -belastungen), Datenschutz (Persönlichkeitsschutz, Schutz geistigen Eigentums).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Berufspraxis. Daher liegt das Hauptgewicht auf den Themenbereichen „Algorithmik" und „Programmieren", bei den Beispielen auf Aufgaben aus den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen.

Als Programmierhilfen bewähren sich insbesondere graphische Darstellungen wie Programmablaufplan und Struktogramm, allenfalls auch Pseudocode.

Im Themenbereich „Programmieren" empfiehlt sich zur allmählichen Anhebung des Schwierigkeitsgrades die Abfolge „unverzweigte Programme - Verzweigungen und Schleifen - Variablenfelder".

Für umfangreichere Programme bewährt sich Gruppenarbeit.

12. STILKUNDE

Siehe Anlage 1C.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll räumliche Zusammenhänge klar erfassen. Er soll einfache Körper und ihre räumlichen Zusammenhänge und Schatten genau, sauber und übersichtlich in Parallelrissen darstellen und Aufgaben über räumliche Beziehungen in der Projektion lösen können.

Der Schüler soll Skizzen, Werkzeichnungen, Schaubilder und Pläne der gebräuchlichsten Objekte der Fachrichtung lesen und sach- und normgerecht anfertigen können.

Lehrstoff:

Handhabung der Zeichengeräte, Normschrift, Zeichnen mit Bleistift und Tusche, Zeichnungsnormen, Maßeintragung, Stückliste. Passungen und Toleranzen.

Parallelrisse:

Räumliches Achsenkreuz, Koordinatensysteme. Grund-, Auf- und Seitenriß, Strecken, Gerade, ebene Figuren und Ebenen in projizierenden Lagen und in Hauptlagen. Wahre Gestalt ebener Figuren, wahre Länge von Strecken. Einfache geometrische und technische Körper (anschauliche Darstellung, Durchdringungen, Schatten).

Ebene Schnitte, Durchdringungen, Abwicklungen, Schatten.

Schraubfläche. Technische Anwendungen.

Perspektive:

Durchschnittsverfahren, Aufbauverfahren, axonometrische

Zentralprojektion.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum konstruktiven Denken bei der Lösung von Aufgaben des Fachgebietes unter Berücksichtigung von Funktion, Wirtschaftlichkeit, Fertigungstechnik und Normen. Dieser Beitrag erscheint umso stärker gewährleistet, je enger die Zusammenarbeit mit den Pflichtgegenständen „Design" und „Werkstätte" ist und je mehr die Theorie mit Anwendungsbeispielen aus dem Fachgebiet erläutert wird.

Die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten Zeichenfertigkeiten erfordern zur Einübung auch häusliche Arbeit. Zur Absicherung einwandfreier Lösungen erscheint es besonders wichtig, die Schüler mit geeigneten Methoden der Selbstkontrolle vertraut zu machen.

Normenblätter sind wichtige Unterrichtsmittel. Im Themenbereich „Technische Anwendungen" kommen dazu Modelle, Bildtafeln, Skizzenblätter und Handbücher.

14. ENTWURF

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll ausführungsreife Entwürfe für Anwendungen des Fachgebietes anfertigen können. Er soll konstruktive und natürliche Grundformen sowie deren Abstraktionen verarbeiten können.

Der Schüler soll Flach- und Hohlglas gestalten und optisch verändern können; er soll Glas als integrierendes Element der Architektur einsetzen können.

Lehrstoff:

Bleistift-, Feder-, Pinseltechnik (Tusche, Pinseldruck, Lasuren); Kohle-, Kreide-, Pastelltechnik. Aquarell, Gouache, Öltechnik, Mischtechnik.

Gestaltungselemente:

Raum und Form (Proportion, Perspektive, Entfernung). Licht und Schatten (Schraffur). Farbe (Wiedergabe).

Objekte:

Geometrische Körper. Architektur. Pflanzen, Tiere, menschliche

Figur.

Schrift:

Handhabung der Schreibwerkzeuge. Gebrauchsschriften.

Fotografische Gestaltungsverfahren, Reproduktionstechnik, Videotechnik; Collage; Aufbereitung von Ausstellungsobjekten. Anwendung von Drucktechniken und Veredelungstechniken für die Dekoration auf Hohl- und Flachglas.

Gestaltungselemente:

Raum und Form (optische Verkürzungen, Übertreibungen und Täuschungen). Licht und Schatten (Gegenlicht). Bewegung. Natürlicher Aufbau der Objekte, technische Details. Farbe (Kontrast).

Objekte:

Menschliche Figuren in Bewegung, Kompositionen.

Schrift:

Zierschriften. Verbindung von Schrift und Ornament.

Flächenfüllung in Form und Farbe. Symbole, Ornamente.

Hohl- und Flachglasveredelung:

Figurale, ornamentale und abstrakte Dekore. Zeichnerische und farbliche Entwürfe für Malerei, Schliff, Sandstrahl, Ätzung und Gravur.

Komplexe Projekte (Kunstverglasung, Nutzung solarer Energie im Wohnbereich).

Glas als gestaltendes Element:

Glas in der Architektur und in der Innenraumgestaltung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf praktische Aufgaben des Fachgebietes sowie die Vielfalt der dargestellten Objekte und der verwendeten Techniken. Entsprechend den Erfordernissen der Praxis kommt der Präzision und Sauberkeit der Ausführung unter Berücksichtigung der technischen und wirtschaftlichen Notwendigkeiten besonderes Gewicht zu.

Für das Entwicklen und Ausformen von Schriften ist die Erziehung zum rhythmischen Gefühl besonders wichtig; sie wird durch Schreibübungen, die von Schriftelementen ausgehen, begünstigt.

Ab der 3. Klasse bewährt sich am besten das Ausgehen von der Beobachtung fertiger Lösungen, aus der ästhetische Zusammenhänge erschlossen und Gesetzmäßigkeiten formuliert werden. Die enge Zusammenarbeit mit dem Pflichtgegenstand „Werkstätte" entspricht den Erfordernissen der Praxis.

Zur Unterstützung der zeichnerischen Übungen, die auch im Freien stattfinden können, dienen Anschauungsmaterial sowie der Besuch von Ausstellungen. Im Themenbereich „Raum und Form" stellt die Rechnerunterstützung eine wichtige praxisnahe Arbeitsform dar.

15. DESIGN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll bei der Gestaltung von Produkten der Fachrichtung technische, funktionale und künstlerische Aspekte integrieren können.

Lehrstoff:

Geometrische Flächen und Körper. Relationen und Proportionen.

Analyse und Synthese:

Naturform und Kunstform.

Farbe (physikalische und psychologische Gesetzmäßigkeiten, Wechselbeziehungen zur Form). Stil.

Werkstoffbedingte Designprinzipien:

Holz, Metall, Keramik, Kunststoff.

Handwerkliche und industrielle Produkte und Ensembles.

Werkstoffbedingte Designprinzipien:

Glas und Verbindungsstoffe.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum schöpferisch-integrativen Denken unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und soziologischer Faktoren. Besonders wertvoll sind Aufgabenstellungen, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche oder Unterrichtsgegenstände anwenden.

Im Themenbereich „Analyse" bewährt sich am besten das Ausgehen von der Beobachtung fertiger Lösungen, aus der Zusammenhänge erschlossen und Gesetzmäßigkeiten formuliert werden. In diesem Zusammenhang sind Anschauungsmaterial sowie der Besuch von Ausstellungen nützlich.

Die Unterstützung der Konzeption durch elektronische Datenverarbeitungsanlagen entspricht den Erfordernissen der Praxis.

16. TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Werkstoffe, Werkzeuge, Maschinen und Verfahren sowie die einschlägigen Normen gründlich kennen. Er soll die für gegebenen Aufgaben des Fachgebietes technisch und wirtschaftlich günstigsten Werkstoffe, Werkzeuge, Maschinen und Verfahren auswählen können.

Lehrstoff:

Glasbildung anorganischer Stoffe und Verbindungen. Netzwerkbildner, Flußmittel, Stabilisatoren, Färbungs- und Trübungsmittel.

Glasarten:

Sodakalk-, Pottaschekalk-, Blei-, Borosilicat-, Spezialgläser.

Mechanik:

Statik und Dynamik des festen Körpers.

Physikalische und chemische Vorgänge. Temperatur, Temperaturmessung, Ausdehnung. Wärme. Wärmemessung, theoretischer und praktischer Wärmebedarf. Brennstoffe (Gas, Öl, Strom). Regenerativ- und Rekuperativfeuerung. Gemengeherstellung und Einbringung.

Schmelzöfen und Schmelzwannen:

Formen, Baumaterialien.

Flachglas:

Guß-, Fenster-, Spiegelglas. Hochtechnisiertes Flachglas mit speziellem Wärme-, Licht- und Temperaturverhalten. Schutz- und Funktionsgläser. Mundgeblasenes und handwerksmäßig erzeugtes Flachglas. Flachglasanwendung.

Interferenz, Beugung, Reflexion, Brechung, Polarisation,

Geometrische Optik.

Gläser für den technischen Bedarf:

Gläser für den technischen Glasapparate- und -anlagenbau. Einschmelzgläser, Glas-Metall-Einschmelzungen; Gläser für Elektronik und Elektrotechnik; Lötgläser, Sintergläser, optische Gläser, Glasfaser, Glaskeramik.

Hohlglasarten. Mundblasen (freies Gestalten, Blasen in Formen), maschinelles Blasen (Saugblasen, Blas-Blasen, Preßblasen).

Bearbeitung und Veredelung von Hohlglas:

Pressen, Schleudern, Spritzen, Ziehen; Heißverformung. Schliff, Gravur, Ätzung, Sandstrahl, Belegen, Malen, Bedrucken. Optiken, Auflagen, Einlagen, Überfang, Bedampfen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Bedeutung für die Bearbeitungsverfahren im Fachgebiet. Wirtschaftlichkeitsvergleiche sind für Auswahlverfahren von besonderer Bedeutung. Hinweise auf die Schädlichkeit der Rohstoffe, auf Gefahren bei der Verarbeitung und auf einschlägige Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise in alle Themenbereiche eingebracht.

Für den Technologieunterricht sind Rückgriffe auf Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik" sowie auf die im Pflichtgegenstand „Werkstätte" gewonnenen praktischen Erfahrungen erforderlich; umgekehrt benötigt der Werkstättenunterricht Vorkenntnisse aus der Technologie. Die Abstimmung zwischen den Lehrern der genannten Pflichtgegenstände ist daher von größter Bedeutung.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll Fertigungen des Fachgebietes nach normgerechten Zeichnungen durchführen können; er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheitsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

Organisation, Werkstättenordnung, Unfallverhütung.

Glasmalen:

Federzeichnung, Pinseldruck, Rändern, Beizen.

Hohlglasschleifen:

Anzeichnen, Grundschnitte, Polieren, Abrichten keramischgebundener

und kunstharzgebundener Schleifscheiben.

Glasgravur:

Anzeichnen, Grundschnitte, Rutschtechnik, Abrichten der Gravurräder

aus Kupfer und Stein.

Schwemmen, Lüstern, Druck- und Umdruckverfahren.

Glasätzen:

Matt-, Tief-, Tonätzung.

Hohlglasschleifen:

Kanten- und Randbearbeitung; Bleikristallschliff. Abrichten und Einrichten von Diamantschleifscheiben.

Glasgravur:

Tiefschnitt, Hochschnitt. Abrichten der Kupfer-, Stein- und Diamanträder.

Schattieren. Transparent- und Opakfarben. Metallauftrag.

Mehrfarbendruck. Brennen. Siebdruck.

Hohlglasschleifen:

Bleikristallschliff, Hochschnitt. Poliertechniken. Sandstrahl.

Glasgravur:

Figurale Ausschneidetechnik; Stein-, Kupfer-, Diamantschnitt.

Glasblasen:

Freies Formen; einfache Grundkörper.

Arbeitsvorbereitung:

Lagerhaltung. Ausgabe, Einnahme. Inventur.

Farbanalysen; Porträt, Restaurierung.

Hohlglasschleifen (Wahlwerkstätte):

Säurepolieren. Schliffe auf Zierformen.

Restaurierung und Bleiverglasung (Wahlwerkstätte):

Farbanalysen. Schwarzlotmalerei, Schattieren. Aufriß.

Schablonieren. Verbleien, Verzinnen.

Glasgravur (Wahlwerkstätte):

Diamantriß. Schrift, Heraldik, Porträt.

Montage:

Gürtlerarbeit. Luster, Fassungen. Keramik. Verbindungen.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, den Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt.

Der Praxisbezug wird durch Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung sowie durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

In der 4. Klasse ist neben dem Themenbereich Montage der Themenbereich Wahlwerkstätte vorzusehen.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll Fertigungen des Fachgebietes nach normgerechten Zeichnungen durchführen können; er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheitsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff des Ausbildungszweiges Flachglas:

Organisation, Werkstättenordnung, Unfallverhütung.

Kunstverglasung:

Aufriß, Glaszuschnitt, Sprossenverbindung.

Oberflächenveredelung:

Glasmalen (Transparent- und Emailfarben). Sandstrahl.

Glasblasen:

Freies Formen, Ziehen, Biegen, Blasen.

Anzeichnen, Reißen, Polieren, Kantenbearbeitung.

Bauglastechnik:

Glasschneiden, Klotzung; Dicht-, Klebe- und Verbindungsstoffe;

Verglasungstechnik.

Kunstverglasung:

Bleiverglasung, Messingverglasung, Mosaik.

Glasmalen:

Glasmaltechniken (Anwendungen).

Kunststofftechnik:

Sägen, Schneiden, Schleifen, Kleben.

Facettenschliff, Aussparungen, Bohren, Zierschliff.

Kunstverglasung:

Glasintarsien, Betonverglasung, Bleiverglasung.

Glasmalen:

Einbrennen.

Oberflächenveredelung:

Bedampfen, Verspiegeln.

Kunststofftechnik:

Polieren, Gießen, Formen.

Arbeitsvorbereitung:

Lagerhaltung, Ausgabe, Einnahme, Inventur.

Ganzglasanlagen; Vitrinenbau.

Bauglastechnik:

Profilglasanlagen; Sicherheits- und Brandschutzverglasungssysteme.

Kunstverglasung:

Farbanalysen, Glasmalen, Restaurieren, Konservieren.

Oberflächenveredelung:

Beschichten, Belegen, Ätzen.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, den Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt.

Der Praxisbezug wird durch Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung sowie durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen- und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instand halten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll Fertigungen des Fachgebietes nach normgerechten Zeichnungen durchführen können; er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheitsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

Organisation, Werkstättenordnung, Unfallverhütung.

Verarbeitung:

Rohschliff, Feinschliff, Polieren.

Glasblasen:

Weichglas; freies Formen, Ziehen, Biegen, Blasen.

Zusammenschmelzen.

Planschliff, Kegelschliff, Kugelschliff, Bemalen, Sägen, Bohren,

Kleben.

Glasblasen:

Laborglas; Glas-Glasverbindung, Einschmelzung,

Glas-Metallverbindung. Maschinelle Verformung. Weichglas; Zierformen,

Hohlglas, Buntglas.

Kunststofftechnik:

Sägen, Schneiden, Schleifen, Kleben.

Normschliffe, Beschichtung, Bedampfung, Verspiegeln, Ätzen.

Glasblasen:

Laborglas; Glasapparatebau, Glasfritten, Glaskeramik, Zwischengläser, Weichglas; Figurale Formung, Zierglas.

Arbeitsvorbereitung:

Lagerhaltung, Ausgabe, Einnahme, Inventur.

Lüstern, Sandstrahl, Eichung, Brennen.

Glasblasen:

Quarzglas; Formung, Verbindung, Einschmelzung, Schliff, Apparatebau. Laborglas; Extraktions- Supplilmation - Destillation - Volumetrischer Gerätebau. Glaskeramik-Verbindungen. Weichglas; Umsetzung dekorativer Entwürfe in Weiß- und Buntglas.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt.

Der Praxisbezug wird durch Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung sowie durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

18. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1C.

B. Freigegenstände

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1C.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1C.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1C.

C. Unverbindliche Übungen

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Anlage 1C.

D. Förderunterricht

DEUTSCH

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Anlage1c

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1C.

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