Anlage 1C.1.9
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LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR KUNSTHANDWERK
Ausbildungszweig Vergolder und Schilderhersteller
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
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Wochenstunden Lehrver-
Pflichtgegenstände *) Semester Summe pflich-
1. 2. 3. 4. tungs-
gruppe
__________________________________________________________________
1 Religion ..................... 2 2 2 2 8 (III)
2 Deutsch ...................... 3 2 2 2 (I)
3 Lebende Fremdsprache (Englisch)2 2 - - (I)
4 Geschichte ................... - 2 - - (III)
5 Geographie und
Wirtschaftskunde ............. 2 - - - (III)
6 Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und
Politische Bildung ........... - - 3 2 III
7 Betriebswirtschaft ........... - - - 2 II
8 Bewegung und Sport ........... 2 2 2 2 (IVa)
9 Mathematik und
angewandte Mathematik ........ 2 - - - (I)
10 Chemie, angewandte Chemie
und Umwelttechnik ............ 2 1 - - II
11 Stilkunde .................... - - 3 2 III
12 Fachzeichnen, Entwurf
und angewandte EDV ........... 6 8 7 7 II
13 Technologie .................. 2 2 2 2 I
14 Atelier und Werkstätte ...... 16 18 18 18 (Va)
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Gesamtwochenstundenzahl 36- 36- 36- 36- 148 *)
15 Pflichtpraktikum ............ mindestens vier Wochen vor
Eintritt in die 4. Klasse.
__________________________________________________________________
Wochenstunden Lehrver-
Freigegenstände *) Semester pflich-
1. 2. 3. 4. tungs-
gruppe
__________________________________________________________________
Stenotypie ...................... 2 2 - - (V)
Elektronische Datenverarbeitung . - 2 - - I
Lebende Fremdsprache (Englisch) . - - 2 2 (I)
Aktuelle Fachgebiete *1) (....) . - - 2 2 I bis VI
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Unverbindliche Übungen *)
__________________________________________________________________
Bewegung und Sport ... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)
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Förderunterricht *)
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Deutsch ........................ *2) *2) *2) *2) (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch) *2) *2) (I)
Mathematik und
angewandte Mathematik .......... *2) (I)
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*1) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die
genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.
*2) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende
Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1C Abschnitt Ia.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1C.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1C.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1C.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE
EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
2. DEUTSCH
Siehe Anlage 1C.
(Englisch)
Siehe Anlage 1C.
4. GESCHICHTE
Siehe Anlage 1C.
11. STILKUNDE
Siehe Anlage 1C.
13. TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Werkstoffe, Hilfsstoffe und Halbfabrikate identifizieren können; er soll ihr Vorkommen, ihre Gewinnung, ihre Eigenschaften, ihre Handelsformen und ihre Verwendung kennen.
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Bearbeitungsverfahren sowie den Aufbau, die Funktion, die Handhabung und die Wartung der erforderlichen Werkzeuge, Geräte und Maschinen gründlich kennen. Er soll für einen gegebenen Zweck ein rationelles und sicheres Bearbeitungsverfahren auswählen können.
Lehrstoff:
Bäume (Erscheinung, Vorkommen). Holzeigenschaften, innerer Aufbau, Trocknung (natürlich, technisch), Handelsformen. Wuchsfehler, Krankheiten, Schädlinge (Arten, Wirkung, Bekämpfung). Holzschutz. Beizen.
Holzbearbeitung:
Holzverbindungen, Verleimungsarten. Maschinen und Werkzeuge. Oberflächenbehandlung. Intarsien. Natürliche und künstliche Pigmente.
Farbenlehre:
Farbenordnung; Technologie der Farben, Symbolik, Ästhetik, Psychologie.
Natur- und Kunstharze, Kreiden, Graphite. Binde- und Lösungsmittel, Firnisse, Sikkative. Papier (Herstellung und Verwendung), Pappe, Karton, Preßspan, Holz und Putz.
Verfahren:
Tempera-, Fresko- und Sekkomalerei.
Heraldik:
Wappen, Heroldsbilder, Schild- und Helmformen, heraldische Farben.
Anatomie:
Proportionen des Menschen, menschliches Skelett.
Farbpasten, Tuschen, Tinten, Metalle, Edelmetalle, Stein,
Kunststoffe, Textilien, Glas.
Verfahren:
Hochdruck, Tiefdruck, Flachdruck, Fotografie.
Vergolden:
Ölvergolden, Polimentvergolden, Lasieren, Patinieren, Marmorieren,
Maltechniken.
Begriffe, Methoden (Werbeformen), Werbemittel; psychologische und
soziologische Wirkung.
Elektrotechnik:
Strom (Stromarten), Installationsvorschriften, Ausführungsformen,
Schutzmaßnahmen; Beleuchtungstechnik.
Metallbearbeitung:
Schmieden, Schweißen, Löten; spezifische Metalleigenschaften,
spanlose und spanabhebende Metallbearbeitung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben des Ausbildungszweiges. Daher wird zB die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften und Verwendung zurücktreten. Besondere Bedeutung kommt der sicheren Identifizierung der Werk- und Hilfsstoffe zu.
Materialproben und bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes; Exkursionen und Lehrausgänge vertiefen das Verständnis für Herstellungs- und Lagerungsverfahren.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Zusammenarbeit mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Fachzeichnen, Entwurf und angewandte EDV" und „Atelier und Werkstätte" wichtig.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können.
Der Schüler soll geschmackvolle einschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung; Fertigkeiten (Reinigen, Abbeizen, Entrosten, Auskitten, Schleifen, Grundieren, Isolieren, Spachteln, Imprägnieren, Neutralisieren, Belegen mit Blattmetall, Beizen, Wachsen, Bohren, Schneiden, Schnitzen, Fügen, Hobeln), Werkzeugschleifen, -schärfen.
Schilderherstellung:
Herstellen und Montieren von Buchstaben.
Oberflächengestaltung:
Farbliche Behandlung von Papier, Holz, Glas.
Herstellen und Montieren von Schildern. Aufbringen von Schriften.
Oberflächengestaltung:
Farbliche Behandlung von Textilien, Metall, Kunststoffen; Skizzieren, Feilen, Kitten, Streichen, Malen, Patinieren, Spritzen, Lackieren, Walzen, Mattieren, Verzieren, Polieren. Belegen mit Blattgold, Blattsilber und anderen Blattmetallen (Ölvergoldetechniken), Aufbringen von Bronze.
Herstellen und Montieren von stabilen und beweglichen Werbeträgern. Aufbringen von Emblemen, Wappen, Schutzmarken und Bilddarstellungen. Abstimmen und Nachmischen von Farbtönen. Ausschneiden, Schablonieren, Kleben, Beschichten, Löten.
Oberflächengestaltung:
Farbliches Behandeln von Mauerflächen. Fassen von Figuren und Rahmen. Belegen mit Blattgold und Blattsilber (Branntwein-, Poliment-Vergoldetechnik); Lasieren (Maserieren), Marmorieren, Politieren, Gravieren (Kreidegrund schneiden).
Anfertigen einfacher Beleuchtungen für Werbeflächen und Leuchtbuchstaben sowie der dazu erforderlichen Konstruktionen. Einfache Schweißarbeiten. Anfertigen von Siebdruckschablonen, Herstellen von Schildern im Siebdruck, Fassen, Restaurieren und Konservieren.
Oberflächengestaltung:
Zusammensetzen von Rahmen (Kröpfen), Einrahmen, Anfertigen von
Stellrückwänden und Passepartouts.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von kunsthandwerklichen Gewerbebetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug wird durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht.
Für die Vermittlung handwerklicher Arbeitshaltungen wie Gewissenhaftigkeit und Pünktlichkeit ist das Vorbild des Lehrers von höchster Bedeutung.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
B. FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1C.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1C.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1C.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1C.
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Anlage1c
BEWEGUNG UND SPORT
Siehe Anlage 1A.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1C.
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