Anlage1c Lehrpläne - technische, gewerbliche u. kunstgewerbliche Fachschulen

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2006

Anlage 1C.1.6

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Lehrplan der Fachschule für Kunsthandwerk - Ausbildungszweig:

Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

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Wochenstunden

Pflichtgegenstände *) Klasse Summe Lvpfl.

1 2 3 4 Gruppe

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1 Religion ......................... 2 2 2 2 8 (III)

2 Deutsch .......................... 3 2 2 2 (I)

3 Lebende Fremdsprache (Englisch) .. 2 2 - - (I)

4 Geschichte ....................... - 2 - - (III)

5 Geographie und Wirtschaftskunde .. 2 - - - (III)

6 Wirtschaftliche Bildung,

Rechtskunde und

Politische Bildung ............... - - 3 2 III

7 Betriebswirtschaft ............... - - - 2 II

8 Bewegung und Sport ............... 2 2 2 2 (IVa)

9 Mathematik und angewandte

Mathematik ....................... 2 - - - (I)

10 Chemie, angewandte Chemie und

Umwelttechnik .................... 2 1 - - II

11 Stilkunde ........................ - - 3 2 III

12 Fachzeichnen, Entwurf

und angewandte EDV ............... 6 8 7 7 II

13 Technologie ...................... 2 2 2 2 I

14 Atelier und Werkstätte ........... 16 18 18 18 Va

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Gesamtwochenstundenzahl 36- 36- 36- 36- 148 *)

39 39 39 39

15 Pflichtpraktikum ................. mindestens vier Wochen vor

Eintritt in die 4. Klasse.

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Wochenstunden

Freigegenstände *) Klasse Lvpfl.

1 2 3 4 Gruppe

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Stenotypie ........................... 2 2 - - (V)

Elektronische Datenverarbeitung ...... - 2 - - I

Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... - - 2 2 (I)

Aktuelle Fachgebiete ( ) ............. - - 2 2 I bis

VI

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Unverbindliche Übungen *)

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Bewegung und Sport .......... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)

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Förderunterricht *)

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Deutsch .............................. *1) *1) *1) *1) (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... *1) *1) - - (I)

Mathematik und angewandte Mathematik . *1) - - - (I)

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*1) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1C Abschnitt Ia.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1C.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1C.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1C.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 1C.

3. LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1C.

4. GESCHICHTE

Siehe Anlage 1C.

7. BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1C.

8. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Anlage 1C.

11. STILKUNDE

Siehe Anlage 1C.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll:

Lehrstoff:

Handhabung der Zeichengeräte, Zeichnen mit Bleistift und Tusche; Zeichnungsnormen, Maßeintragung, Stückliste; Passungen und Toleranzen.

Parallelrisse:

Räumliches Achsenkreuz, Koordinatensystem; Grund-, Auf- und Seitenriß; Strecken, Gerade, ebene Figuren und Ebenen in projizierenden Lagen und in Hauptlagen; wahre Länge von Strecken, wahre Gestalt ebener Figuren; einfache geometrische und technische Körper (anschauliche Darstellung, Netze).

Darstellungsmotive:

Geometrisch aufgebaute Objekte (nach der Natur, nach Modellen, aus der Vorstellung); kleine Werkstücke in den drei Rissen und Schnitten

in natürlicher Größe;

Gestaltung:

Konstruktive und maßstabgerechte Durchbildung gegebener Entwürfe;

Erkennen und Gestalten harmonischer Formen und Linienführungen unter Berücksichtigung funktionaler Anforderungen im Streich- und Saiteninstrumentenbau.

Darstellungsträger:

Hackbrett steirischer und Salzburger Bauart; Zither.

Schrift:

Analyse von Schrifttypen; Blockschrift.

Lageaufgaben an einfachen Körpern, bei Durchdringungen und Schatten; Drehflächen (ebene Schnitte, Durchdringungen, Abwicklungen), Schraubfläche (Aufbau, technische Anwendungen);

Anschnittlinien

Darstellungsmotive:

Historische und neuzeitliche Entwurfsmodelle unter Berücksichtigung

alter Maßeinheiten.

Gestaltung:

Konstruktive und maßstabgerechte Durchbildung gegebener Entwürfe.

Darstellungsträger:

Konzertgitarre spanischer und deutscher Bauart; amerikanische

Stahlsaitengitarre.

Schrift:

Einfache Zierschriften (Antiqua, Unzialis) mit Breitfedern und Plakatfeder.

Maßabnahme von Originalinstrumenten; Farbe (Mischung, Abstufung, Modulation); Einsatz von EDV-Geräten für Zeichenaufgaben; systematisches Erfassen und zeichnerisches Umsetzen vorhandener Detailvorlagen und vollständiger Instrumente.

Parallelrisse und Axonometrie:

Fertigungszeichnungen nach gegebenen Modellen.

Darstellungsmotive:

Pflanzenstudien; der Mensch und seine Maße.

Darstellungsträger:

Einfache Streich- und Saiteninstrumente; Konstruktion von Laute und Gambe.

Gestaltung:

Konstruktive und maßstabgerechte Durchbildung gegebener Entwürfe; kreativer Werdegang von Objekten (Ideenskizze, Werkzeichnung, plastisches Modell, Foto, Beschreibung); die Ornamente der Renaissance und des Barock.

Schrift:

Komplexe Zierschriften (Textur, Fraktur) unter Verwendung von Licht

und Schatten.

Bau von Lehren und Schablonen; Einsatz von einfacher Computergrafik

im Entwurfsverfahren.

Darstellungsträger:

Historische und komplexe (moderne) Streich- und Saiteninstrumente;

Konstruktion von Geige und Bratsche.

Gestaltung:

Konstruktive und maßstabgerechte Durchbildung gegebener Entwürfe;

Gegenüberstellung barocker und moderner Geigen; Entwurf von Intarsienarbeiten; freie Schriftgestaltung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur Schulung des künstlerischen Formgefühls, der besonders beim Modellieren gegeben ist, und die Anwendbarkeit bei der Herstellung gängiger Produkte des Ausbildungszweiges.

Insbesondere zum Themenbereich „Gestaltung" ist das Ausgehen von den Fähigkeiten und Neigungen der einzelnen Schüler eine wichtige Voraussetzung für einen bedeutenden Unterrichtsertrag.

Die Anschaulichkeit des Unterrichts wird durch Verwendung von Naturmodellen und bildlichen Darstellungen erhöht. Exkursionen und Lehrausgänge, insbesondere in Ausstellungen, können zusätzliche Einsichten vermitteln.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen, zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und zur Festlegung und Betreuung fachübergreifender Schülerprojekte ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Technologie" und „Atelier und Werkstätte" wichtig.

13. TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll:

Lehrstoff:

Handelsholz:

Vorkommen, Wuchsfehler, Gewinnung, Eigenschaften, Lagerung;

Feuchtigkeitsmessung, Trocknung (natürlich, technisch), Dämpfung;

Holzschäden (Arten, Bekämpfung; Holzschutz); heimische Holzarten (Erkennung, Verwendung, Einsetzbarkeit); Hilfsstoffe (Arten, Lagerung, Anwendung).

Werkzeuge, Geräte und Maschinen:

Handwerkzeuge und -geräte, Meßgeräte (Wirkungsweise, Verwendung, Instandhaltung).

Holzverbindungen:

Verbindungen für den Streich- und Saiteninstrumentenbau; Furniere (Arten, Eigenschaften); Leime und Kleber, Formverleimung.

Musikinstrumente:

Konstruktionsprinzipien von Streich- und Saiteninstrumenten; bautechnische Details; geschichtliche Entwicklung.

Antrieb, Übersetzung, Berechnung der Schnittgeschwindigkeit, Werkzeugmetalle; spanabhebende elektrische und pneumatische Kleinmaschinen (Sägen, Hobelmaschinen, Bohrmaschinen, Oberfräsen);

Maschinenschutz, Wartung.

Musikinstrumente:

Streich- und Saiteninstrumente (Geschichte und Einteilung);

Einführung in die musikalische Akustik.

Schleifen, Bleichen, Entflecken, Entharzen, Grundieren, Lufttrocknen, Oxidieren, Beizen, Färben, Sonnenbräunung; Auftragen, Schattieren, Polieren, Politieren, Arbeitsraum; Rohstoffe und Rezepte (Harze, Schellack, Kunststoffe; natürliche Farbstoffe; Anilinfarben; Lösungsmittel, Öle, Lacke).

Holzbearbeitungsmaschinen:

Säge- und Hobelmaschinen, Fräsmaschinen, Schablonendrehbänke,

Kanteldrehmaschinen; Pressen, Beschichtungsgeräte; Drehtechniken;

Serien- und Massenfertigung.

Musikinstrumente:

Streich- und Saiteninstrumente (Funktion und Beanspruchung der Einzelteile; ästhetische Kriterien); musikalische Akustik; Instrumentenkunde.

Horn (Biegen, Weichmachen, Pressen, Schleifen, Polieren); Elfenbein und Knochen (Bleichen, Weichmachen); Perlmutt (Pressen, Schleifen, Polieren); Kunststoffe; Metalle (Hart- und Weichlöten); Bunddrähte, Mechaniken, Anhängesaiten, Drähte; Saiten; Bogenbezüge; Einsetzen von Mechaniken; Schnitzen, Intarsieren.

Oberflächenbehandlung:

Herstellen von Öllacken; Oberflächentechniken.

Musikinstrumente:

Streich- und Saiteninstrumente (Konstruktionsmerkmale, physikalische und ästhetische Funktionen, Klangbeurteilung).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben des Ausbildungszweiges. Daher wird zB die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften und Verwendung zurücktreten. Besondere Bedeutung kommt der sicheren Identifizierung der Werk- und Hilfsstoffe zu.

Materialproben und bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes; Exkursionen und Lehrausgänge vertiefen das Verständnis für Herstellungs- und Lagerungsverfahren.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Zusammenarbeit mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Fachzeichnen, Entwurf und angewandte EDV" und „Atelier und Werkstätte" wichtig.

14. ATELIER UND WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll:

Lehrstoff:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung; Fertigkeiten (Breiten-, Längs- und Eckverbindungen); Messen, Anreißen, Sägen, Schneiden, Fügen, Hobeln, Raspeln, Feilen, Bohren, Furnieren, Leimen; Aufschneiden von Stegen; Abziehen, Putzen, Schleifen; Saiten aufziehen, Stimmen; Zupfinstrumente (Decken, Böden, Zargen).

Hobeln, Feilen, Schleifen, Biegen, Einsetzen, Verleimen; Bestimmen der Stegpositionen; Furnierarbeiten (Intarsieren, Inkrustieren, Tauschieren, Bördeln, Klotzverleimung); Erzeugung von Einlagen und Rändern; Abrichten von Griffbrettern, Bestimmen von Mensuren;

Erzeugung von Stegen; Aufziehen und Stimmen von Saiten;

Zupfinstrumente (Decken, Böden, Zargen, Hälse).

Oberflächenbearbeitung (Vorbehandlung; Grundieren, Lufttrocknen, Oxidation des Holzes; Beizen, Färben; Sonnenbräunung; Auftragen, Schattieren, Polieren, Politieren; Konstruktion des Instrumentenkörpers (Proportion der Schnecke; Komposition, Schwingungsfelder; Bestimmung der Mensurenlängen); Anfertigung von Spezialwerkzeugen und -vorrichtungen; Bau von Schablonen für Kleinserien; Zupf- und Streichinstrumente (Muschel, Decken, Böden, Zargen, Hälse).

Reparatur und Restaurierung:

Reinigen und Regenerieren von Lacken; Abnahme von Decken und Böden;

Erneuern von Baßbalken, Sichern von Rissen; Ergänzen fehlender Teile;

Instrumentenpflege.

Bau von Streichinstrumenten; Nachbau von Renaissanceinstrumenten; Streichinstrumente (Decken, Böden, Zargen, Hälse, Stege, Saitenhalter, Wirbel); Herstellen und Bespannen von Bögen (Roßhaar und Kunsthaar).

Arbeitsvorbereitung:

Anboterstellung, Arbeitsaufträge, Werkstattzeichnungen, Arbeitsplanung; Vor- und Nachkalkulation von Arbeitsaufträgen;

Arbeitssteuerung; Bestellwesen; Führung von praxisüblichen Dateien;

statistische Auswertung; Lagerhaltung; Techniken der Ausstellungs- und Wettbewerbsbeteilung.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von kunsthandwerklichen Gewerbebetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.

Für die Vermittlung von handwerklichen Arbeitshaltungen wie Gewissenhaftigkeit und Pünktlichkeit ist das Vorbild des Lehrers von höchster Bedeutung.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

15. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1C.

B. Freigegenstände

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1C.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1C.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1C.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1C.

C. Unverbindliche Übungen

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Anlage 1C.

D. Förderunterricht

DEUTSCH

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Anlage1c

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1C.

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