Anlage1c Lehrpläne - technische, gewerbliche u. kunstgewerbliche Fachschulen

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2006

Anlage 1C.1.5

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LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR KUNSTHANDWERK

AUSBILDUNGSZWEIG GRAVEURE, GÜRTLER, STAHLSCHNEIDER UND

MODESCHMUCKERZEUGER

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

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Wochenstunden

Pflichtgegenstände *) Klasse Summe Lvpfl.

1 2 3 4 Gruppe

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1 Religion ......................... 2 2 2 2 8 (III)

2 Deutsch .......................... 3 2 2 2 (I)

3 Lebende Fremdsprache (Englisch) .. 2 2 - - (I)

4 Geschichte ....................... - 2 - - (III)

5 Geographie und Wirtschaftskunde .. 2 - - - (III)

6 Wirtschaftliche Bildung,

Rechtskunde und

Politische Bildung ............... - - 3 2 III

7 Betriebswirtschaft ............... - - - 2 II

8 Bewegung und Sport ............... 2 2 2 1 (IVa)

9 Mathematik und angewandte

Mathematik ....................... 2 - - - (I)

10 Chemie, angewandte Chemie und

Umwelttechnik .................... 2 1 - - II

11 Stilkunde ........................ - - 3 2 III

12 Fachzeichnen, Entwurf

und angewandte EDV ............... 6 8 8 8 II

13 Technologie ...................... 2 2 2 2 I

14 Atelier und

Werkstätte ....................... 16 18 17 18 Va

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Gesamtwochenstundenzahl 36- 36- 36- 36- 148 *)

39 39 39 39

15 Pflichtpraktikum ................. mindestens vier Wochen vor

Eintritt in die 4. Klasse.

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Wochenstunden

Freigegenstände *) Klasse Lvpfl.

1 2 3 4 Gruppe

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Stenotypie ........................... 2 2 - - (V)

Elektronische Datenverarbeitung ...... - 2 - - (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... - - 2 2 (I)

Aktuelle Fachgebiete ( ) ............. - - 2 2 I bis

VI

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Unverbindliche Übungen *)

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Bewegung und Sport .......... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)

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Förderunterricht *)

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Deutsch .............................. *1) *1) *1) *1) (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... *1) *1) (I)

Mathematik und angewandte Mathematik . *1) (I)

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*1) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1C Abschnitt Ia.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1C.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1C.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1C.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 1C.

3. LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1C.

4. GESCHICHTE

Siehe Anlage 1C.

7. BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1C.

8. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Anlage 1C.

11. STILKUNDE

Siehe Anlage 1C.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau und die Funktionen kunsthandwerklicher Objekte des Ausbildungszweiges kennen; er soll solche Objekte frei und nach Anregung konzipieren können. Er soll Formen in seiner Umwelt intensiv wahrnehmen. Er soll die Elemente des bildnerischen Gestaltens unter besonderer Berücksichtigung des Ornamentes und der Farbe kennen.

Der Schüler soll Lagebeziehungen im Raum beschreiben können. Er soll aus einfachen Körpern zusammengesetzte Objekte genau, sauber und übersichtlich in Parallelrissen und in axonometrischen Rissen darstellen und räumliche Lage- und Maßaufgaben in der Projektion lösen können.

Der Schüler soll Skizzen, Werkzeichnungen, Schaubilder und Pläne der für den Ausbildungszweig charakteristischen Elemente lesen und sach- und normgerecht anfertigen können. Insbesondere soll er Objekte nach der Natur und aus der Vorstellung zeichnerisch wiedergeben und in verschiedenen Formen beschriften sowie nach gegebenen Modellen und eigenen Entwurfskizzen ausführungsreife Fertigungszeichnungen in sachgerechtem Maßstab erstellen können.

Der Schüler soll Entwurfsmodelle zu Objekten des Ausbildungszweiges herstellen können.

Lehrstoff:

Bleistift, Feder, Kugelschreiber, Aquarell- und Deckfarben.

Darstellungstechniken:

Punkt, Linie, Kontur, Struktur, Schraffur, Textur, rhythmische Linie, Proportion, Fläche, Tonwerte (Hell-Dunkel-Werte), Farbe (Mischung, Abstufung, Modulation). Kopieren, Vergrößern, Verkleinern.

Elemente des technischen Zeichnens:

Handhabung der Zeichengeräte, Zeichnen mit Bleistift.

Zeichnungsnormen, Maßeintragung.

Parallelrisse:

Räumliches Achsenkreuz, Koordinatensysteme. Grund-, Auf- und Seitenriß. Strecken, Gerade, ebene Figuren und Ebenen in projizierenden Lagen und in Hauptlagen. Wahre Länge von Strecken, wahre Gestalt ebener Figuren. Einfache geometrische und technische Körper (anschauliche Darstellung, Netze). Schrägrisse.

Darstellungsmotive:

Geometrisch aufgebaute Objekte (nach der Natur, nach Modellen, aus der Vorstellung). Einfache Werkstücke des Ausbildungszweiges. Ornamente, Monogramm, Wappen.

Schrift:

Analyse von Schrifttypen. Blockschrift und Antiqua (geschrieben und gezeichnet).

Gestaltung:

Kompositionsprinzipien, einfache Kompositionen. Flächengestaltung (ornamentale und florale Flächenteilung). Bandornamente, durchbrochene Ornamente, Bänder und Mäander.

Darstellung konvexer und konkaver Formen. Zeichnen und Malen auf verschiedenem Untergrund. Modellieren als Relief und Vollplastik (nach der Natur, nach Entwurf, nach Vorlage). Gipsabguß negativ und positiv, Gipsschneiden.

Perspektive:

Durchschnitts- und Aufbauverfahren, Zentralprojektion. Freie

Perspektive mit zwei Fluchtpunkten.

Darstellungsmotive:

Einfache Tier- und Pflanzenstudien, pflanzliches und geometrisches

Ornament. Komplexere technische Objekte des Ausbildungszweiges.

Vollständiges Wappen, Zeichen und Symbole.

Schrift:

Einfache Zierschriften. Anpassung an Block, Achse, optische Mitte,

Monogramme und Signeten.

Gestaltung:

Stilisierung pflanzlicher und organischer Formen, Tiere. Farbe (Psychologie, Ästhetik, Symbolik). Attribute und Symbole; Heraldik (Wappen, Heroldsbilder, gemeine Figuren, Schild- und Helmformen; heraldische Farben).

Modellieren als Relief und Vollplastik (nach der Natur, nach Entwurf, nach Vorlage). Gipsabguß negativ und positiv, Gipsschneiden. Kopieren von Stichen und geschnittenen Reliefs. Bleistift, Tusche, Pastell- und Aquarellfarben. Einsatz von EDV-Geräten für Zeichenaufgaben.

Darstellungsmotive:

Oberflächenrelief des menschlichen Körpers (Muskulatur, Fett, Haut); menschlicher Körper in Ruhe und Bewegung; Kopf-, Porträt- und Aktstudien. Tiere. Draperien. Schmucksteine.

Darstellungsträger:

Sakrale und profane Geräte, Einrichtungen (Sport- und Ehrenpreise, Stahlschnittunitate und Prägestempel).

Schrift:

Komplexe Zierschriften (Enstehungszeit, Merkmale und Anwendung im Ausbildungszweig). Initialen.

Gestaltung:

Abstraktion. Kreativer Werdegang von Objekten (Ideenskizze, Entwurfszeichnung, Modell).

Herstellen von ausführungsreifen Entwürfen und Modellen (Modellieren, Gipsabguß, Gipsschnitt). Emailtechniken, Tauschiertechniken, Ausstellungstechniken. Federzeichnung für Stahl- und Kupferstich. Darstellung von Metalloberflächen in Farbe. Einsatz von einfacher Computergrafik im Entwurfsverfahren.

Darstellungsmotive:

Kopfmodell. Komplexe Objekte.

Darstellungsträger:

Ein- und doppelseitige Prägungen (Exlibris, Briefmarken).

Schmuckstücke. Jagdwaffenteile.

Gestaltung:

Waffengravur. Freie Schriftgestaltung. Kreativer Werdegang von

Objekten (Psychogramm, Foto, Beschreibung).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur Schulung des künstlerischen Formgefühls, der besonders beim Modellieren gegeben ist, und die Anwendbarkeit bei der Herstellung gängiger Produkte des Ausbildungszweiges.

Insbesondere im Themenbereich „Gestaltung" ist das Ausgehen von den Fähigkeiten und Neigungen der einzelnen Schüler eine wichtige Voraussetzung für einen bedeutenden Unterrichtsertrag.

Die Anschaulichkeit des Unterrichts wird durch Verwendung von Naturmodellen und bildlichen Darstellungen erhöht. Exkursionen und Lehrausgänge, insbesondere in Ausstellungen, können zusätzliche Einsichten vermitteln.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen, zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und zur Festlegung und Betreuung fachübergreifender Schülerprojekte ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Technologie" und „Atelier und Werkstätte" wichtig.

13. TECHNOLOGIE

Siehe Anlage 1C.1.4.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instand halten können.

Der Schüler soll geschmackvolle facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Fertigkeiten (Sägen; Feilen von Blechen, Meißeln und Punzen; Messen, Anreißen, Körnen, Bohren, Senken, manuelles Gewindeschneiden, Blechschneiden mit der Hand- und Hebelschere, Nieten, Biegen, Hämmern, Formfeilen, Schmirgeln; Härten der Meißel und Punzen, Schleifen der Meißel und Bohrer).

Graveurwerkstätte:

Aufkitten, Herrichten und Schleifen der Stichel; Skizzieren und Aufpausen, Sägen mit der Metallaubsäge, Weichlöten. Manuelles Gravieren. Meißeln, Riffeln, Schaben und Ziselieren von Reliefs. Manuelles und maschinelles Polieren. Waagrechtstoßmaschine. Drehmaschine (Längs-, Plan- und Formdrehen).

Spannen der Werkstücke, Schleifen von Sticheln, Herstellen spezieller Meißel und Punzen. Massivziselieren. Einfache Flach- und Reliefgravur in Stahl und Buntmetallen. Schneiden von Schrift- und Zahlenstempeln. Negativschnitt (Meißeln, Schneiden, Schaben, Riffeln, Ziselieren). Fräsen von Oberflächenstrukturen mit der biegsamen Welle und den dazugehörigen Fräsern. Zweidimensionales Gravieren an der Graviermaschine (einfache Formen); Schleifen der Einschneidefräser. Anfertigen zweidimensionaler Gravierschablonen aus Metall und Kunststoff. Modellabgüsse in Gips und Kunstharz. Gipsschneiden. Prägen und Kalteinsenken.

Komplexe Flachgravur in Stahl und Buntmetall. Tauschieren. Maschinelle Grobformung für den Stahlschnitt. Negative und positive Reliefgravur in Stahl. Schleifen der Drehmeißel.

Gürtlerwerkstätte:

Treiben und Aufziehen von Gefäßen. Treibziselieren. Richten, Planieren, Montieren, Passen, Bördeln, Hartlöten, Patinieren, Abkanten, Beizen, Schleifen, Polieren.

Kombination von Techniken für komplexe Werkstücke. Dreidimensionales Maschinengravieren und Schleifen der erforderlichen Einschneidefräser. Modellabgüsse in Kautschuk und Kunstharz. Ausnehmearbeiten für Grubenschmelz und Emailieren.

Arbeitsvorbereitung:

Anboterstellung, Arbeitsaufträge, Werkstattzeichnungen, Arbeitsplanung. Vor- und Nachkalkulation von Arbeitsaufträgen. Lagerhaltung. Techniken der Ausstellungs- und Wettbewerbsbeteiligung.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von kunsthandwerklichen Gewerbebetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.

Für die Vermittlung von handwerklichen Arbeitshaltungen wie Gewissenhaftigkeit und Pünktlichkeit ist das Vorbild des Lehrers von höchster Bedeutung.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

15. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1C.

B. Freigegenstände

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1C.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1C.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1C.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1C.

C. Unverbindliche Übungen

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Anlage 1C.

D. Förderunterricht

DEUTSCH

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Anlage1c

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1C.

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