Anlage 1C.1.3
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LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR KUNSTHANDWERK
AUSBILDUNGSZWEIG DRECHSLEREI
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
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Wochenstunden
Pflichtgegenstände *) Klasse Summe Lvpfl.
1 2 3 4 Gruppe
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1 Religion ......................... 2 2 2 2 8 (III)
2 Deutsch .......................... 3 2 2 2 (I)
3 Lebende Fremdsprache (Englisch) .. 2 2 - - (I)
4 Geschichte ....................... - 2 - - (III)
5 Geographie und Wirtschaftskunde .. 2 - - - (III)
6 Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und
Politische Bildung ............... - - 3 2 III
7 Betriebswirtschaft ............... - - - 2 II
8 Bewegung und Sport ............... 2 2 2 2 (IVa)
9 Mathematik und angewandte
Mathematik ....................... 2 - - - (I)
10 Chemie, angewandte Chemie und
Umwelttechnik .................... 2 1 - - II
11 Stilkunde ........................ - - 3 2 III
12 Fachzeichnen, Entwurf
und angewandte EDV ............... 6 8 7 7 II
13 Technologie ...................... 2 2 2 2 I
14 Atelier und Werkstätte ........... 16 18 18 18 Va
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Gesamtwochenstundenzahl 36- 36- 36- 36- 148 *)
39 39 39 39
15 Pflichtpraktikum ................. mindestens vier Wochen vor
Eintritt in die 4. Klasse.
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Wochenstunden
Freigegenstände *) Klasse Lvpfl.
1 2 3 4 Gruppe
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Stenotypie ........................... 2 2 - - (V)
Elektronische Datenverarbeitung ...... - 2 - - I
Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... - - 2 2 (I)
Aktuelle Fachgebiete ( ) ............. - - 2 2 I bis
VI
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Unverbindliche Übungen *)
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Bewegung und Sport .......... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)
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Förderunterricht *)
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Deutsch .............................. *1) *1) *1) *1) (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... *1) *1) - - (I)
Mathematik und angewandte Mathematik . *1) - - - (I)
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*1) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1C Abschnitt Ia.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1C.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1C.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1C.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
2. DEUTSCH
Siehe Anlage 1C.
3. LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1C.
4. GESCHICHTE
Siehe Anlage 1C.
7. BETRIEBSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1C.
8. BEWEGUNG UND SPORT
Siehe Anlage 1C.
11. STILKUNDE
Siehe Anlage 1C.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll den Aufbau und die Funktionen kunsthandwerklicher Objekte des Ausbildungszweiges kennen; er soll solche Objekte frei und nach Anregung konzipieren können. Er soll Formen in seiner Umwelt intensiv wahrnehmen. Er soll die Elemente des bildnerischen Gestaltens unter besonderer Berücksichtigung des Ornamentes und der Farbe kennen.
Der Schüler soll Lagebeziehungen im Raum beschreiben können. Er soll aus einfachen Körpern zusammengesetzte Objekte genau, sauber und übersichtlich in Parallelrissen und in axonometrischen Rissen darstellen und räumliche Lage- und Maßaufgaben in der Projektion lösen können.
Der Schüler soll Skizzen, Werkzeichnungen, Schaubilder und Pläne der für den Ausbildungszweig charakteristischen Elemente lesen und sach- und normgerecht anfertigen können. Insbesondere soll er Objekte nach der Natur und aus der Vorstellung zeichnerisch wiedergeben und in verschiedenen Formen beschriften sowie nach gegebenen Modellen und eigenen Entwurfskizzen ausführungsreife Fertigungszeichnungen in sachgerechtem Maßstab erstellen können.
Der Schüler soll Entwurfmodelle zu Objekten des Ausbildungszweiges herstellen können.
Lehrstoff:
Handhabung der Zeichengeräte, Zeichnen mit Bleistift und Tusche. Zeichnungsnormen, Maßeintragung, Stückliste. Passungen und Toleranzen.
Parallelrisse:
Räumliches Achsenkreuz, Koordinatensystem. Grund-, Auf- und Seitenriß. Strecken, Gerade, ebene Figuren und Ebenen in projizierenden Lagen und in Hauptlagen. Wahre Länge von Strecken, wahre Gestalt ebener Figuren. Einfache geometrische und technische Körper (anschauliche Darstellung, Netze).
Darstellungsmotive:
Geometrisch aufgebaute Objekte (nach der Natur, nach Modellen, aus der Vorstellung). Kleine Werkstücke in den drei Rissen und Schnitten
in natürlicher Größe.
Schrift:
Analyse von Schrifttypen. Blockschrift.
Licht und Schatten.
Parallelrisse:
Lageaufgaben an einfachen Körpern, bei Durchdringungen und Schatten. Drehflächen (ebene Schnitte, Durchdringungen, Abwicklungen), Schraubfläche (Aufbau, technische Anwendungen). Anschnittlinien (runder Zapfen in rundem Fuß, Vier- und Sechskantdrehen).
Perspektive:
Durchschnitts- und Aufbauverfahren, axonometrische
Zentralprojektion.
Darstellungsmotive:
Gedrechselte Gegenstände mittlerer Komplexität. Pflanzenstudien.
Schrift:
Einfache Zierschriften (Antiqua, Unzialis) mit Breitfedern und Plakatfeder.
Gestaltung:
Konstruktive und maßstabgerechte Durchbildung gegebener Entwürfe.
Farbe (Mischung, Abstufung, Modulation). Einsatz von EDV-Geräten
für Zeichenaufgaben.
Parallelrisse und Axonometrie:
Fertigungszeichnungen nach gegebenen Modellen.
Darstellungsmotive:
Der Mensch und seine Maße.
Darstellungsträger:
Einfache gedrechselte Kleinmöbel. Innenräume.
Schrift:
Komplexe Zierschriften (Textur, Fraktur) unter Verwendung von Licht
und Schatten.
Gestaltung:
Kreativer Werdegang von Objekten (Ideenskizze, Werkzeichnung, plastisches Modell, Foto, Beschreibung). Tektonische Formgebung bei Baudrechslerarbeiten. Entwurf von Schriftbändern.
Einsatz von einfacher Computergrafik im Entwurfsverfahren.
Darstellungsmotive:
Komplexe Objekte.
Darstellungsträger:
Gewundene Säulen. Baudrechslerei.
Gestaltung:
Freie Schriftgestaltung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur Schulung des künstlerischen Formgefühls, der besonders beim Modellieren gegeben ist und die Anwendbarkeit bei der Herstellung gängiger Produkte des Ausbildungszweiges.
Insbesondere im Themenbereich „Gestaltung" ist das Ausgehen von den Fähigkeiten und Neigungen der einzelnen Schüler eine wichtige Voraussetzung für einen bedeutenden Unterrichtsertrag.
Die Anschaulichkeit des Unterrichts wird durch Verwendung von Naturmodellen und bildlichen Darstellungen erhöht. Exkursionen und Lehrausgänge, insbesondere in Ausstellungen, können zusätzliche Einsichten vermitteln.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen, zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und zur Festlegung und Betreuung fachübergreifender Schülerprojekte ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Technologie" und „Atelier und Werkstätte" wichtig.
13. TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Werkstoffe, Hilfsstoffe und Halbfabrikate identifizieren können; er soll ihr Vorkommen, ihre Gewinnung, ihre Eigenschaften, ihre Handelsformen und ihre Verwendung kennen.
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Bearbeitungsverfahren sowie den Aufbau, die Funktion, die Handhabung und die Wartung der erforderlichen Werkzeuge, Geräte und Maschinen gründlich kennen. Er soll für einen gegebenen Zweck ein rationelles und sicheres Bearbeitungsverfahren auswählen können.
Lehrstoff:
Vorkommen, Wuchsfehler, Gewinnung, Eigenschaften, Lagerung. Feuchtigkeitsmessung, Trocknung (natürlich, technisch), Dämpfung. Holzschäden (Arten, Bekämpfung; Holzschutz). Heimische Holzarten (Erkennung, Verwendung, Einsetzbarkeit). Hilfsstoffe (Arten, Lagerung, Anwendung).
Werkzeuge, Geräte und Maschinen:
Handwerkzeuge und -geräte, Meßgeräte (Wirkungsweise, Verwendung, Instandhaltung).
Handdrechseln:
Lang- und Querholzdrechseln (Geschichte, moderne Techniken).
Handelsübliche ausländische Holzarten.
Handdrechseln:
Überhanddrehen, Bohrtechniken auf der Drehbank, Drehen von Ringen in Langholz, Vierkantstechen, Trommeldrehen, Gewindestrählern.
Holzverbindungen:
Verbindungen des Drechslerhandwerks. Furniere (Arten, Eigenschaften). Leime und Kleber; Formverleimung. Auswahl der Werk- und Hilfsstoffe.
Holzbearbeitungsmaschinen:
Antrieb, Übersetzung, Berechnung der Schnittgeschwindigkeit, Werkzeugmetalle. Spanabhebende elektrische und pneumatische Kleinmaschinen (Sägen, Hobelmaschinen, Bohrmaschinen, Oberfräsen). Maschinenschutz, Wartung.
Zusammensetzen von komplexen Werkstücken.
Oberflächenbehandlung:
Vorbereitende Techniken; Beschichtung (Beizverfahren, Lacke, Beschichtungsstoffe. Kunststein, Hirschhorn, Kitte.
Holzbearbeitungsmaschinen:
Säge- und Hobelmaschinen, Fräsmaschinen, Schablonendrehbänke, Kanteldrehmaschinen; Pressen, Beschichtungsgeräte. Drehtechniken. Serien- und Massenfertigung.
Metalle. Glas. Kunststoffe.
Faserwerkstoffe:
Natürliche Fasern, Kunststoffe; Gewebe.
Holzbearbeitungsmaschinen:
Schleifmaschinen, Schleifmittel. Absaugtechnik. Pneumatik und Hydraulik. Oberfräsmaschinen. Kopieren, Kanellieren, Winden. Schablonenbau.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben des Ausbildungszweiges. Daher wird zB die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften und Verwendung zurücktreten. Besondere Bedeutung kommt der sicheren Identifizierung der Werk- und Hilfsstoffe zu.
Materialproben und bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes; Exkursionen und Lehrausgänge vertiefen das Verständnis für Herstellungs- und Lagerungsverfahren.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Zusammenarbeit mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Fachzeichnen, Entwurf und angewandte EDV" und „Atelier und Werkstätte" wichtig.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können.
Der Schüler soll geschmackvolle facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Fertigkeiten (Leimen, Kleben, Oberflächenbehandlung von Holz). Messen, Anreißen, Bohren.
Drechslerei:
Drehen von Lang- und Querholz; Maßdrehen, Ausdrehen.
Werkzeugschleifen, -schärfen.
Profildrehen in Langholz. Spann- und Drehtechniken im Querholz. Drehen einfacher Hohlkörper mit Deckel. Drehen dünner Werkstücke.
Ergänzende Fertigkeiten:
Fügen, Schlitzen, Graten; Sägen, Feilen, Raspeln, Schleifen, Hobeln. Schärfen von Handdrehwerkzeugen.
Drehen auf Schablonen- und Kanteldrehmaschinen.
Holzgewindeschneiden. Drehen langer, dünner Werkstücke in Langholz. Drehen von Ringen in Lang- und Querholz. Einzel- und Serienanfertigung.
Drehen von Kugeln und von einfach und mehrfach gewundenen Säulen.
Kombination von Techniken für komplexe Werkstücke.
Arbeitsvorbereitung:
Anboterstellung, Arbeitsaufträge, Werkstattzeichnungen, Arbeitsplanung. Vor- und Nachkalkulation von Arbeitsaufträgen. Arbeitssteuerung. Bestellwesen. Führung von praxisüblichen Dateien; statistische Auswertung. Lagerhaltung. Techniken der Ausstellungs- und Wettbewerbsbeteiligung.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von kunsthandwerklichen Gewerbebetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.
Für die Vermittlung von handwerklichen Arbeitshaltungen wie Gewissenhaftigkeit und Pünktlichkeit ist das Vorbild des Lehrers von höchster Bedeutung.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
15. PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1C.
B. Freigegenstände
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1C.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1C.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1C.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1C.
C. Unverbindliche Übungen
BEWEGUNG UND SPORT
Siehe Anlage 1C.
D. Förderunterricht
DEUTSCH
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Anlage1c
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1C.
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