5. Hauptstück
Mit der Gleichbehandlung, Gleichstellung und Frauenförderung befasste Personen und Institutionen
1. Abschnitt
Einrichtungen und Aufgaben
§ 50
Einteilung
Personen und Einrichtungen, die sich mit der Gleichbehandlung, Gleichstellung und Frauenförderung im Sinne dieses Gesetzes besonders zu befassen haben, sind:
- 1. die Gleichbehandlungskommission;
- 2. das Referat für Frauen und Gleichstellung und die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte;
- 3. die Gleichbehandlungsstelle und die Leiterin der Gleichbehandlungsstelle;
- 4. die Gleichbehandlungsbeauftragten der Statutarstädte;
- 5. die Gleichbehandlungsbeauftragte der Landeskrankenanstalten;
- 6. die Gleichbehandlungsbeauftragte für Landeslehrpersonen.
16.11.2021
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