§ 108 K-LVBG 1994

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.1995

§ 108
Stundenverpflichtung

(1) Das Ausmaß der Stundenverpflichtung der Erzieher an der Höheren Landes-Lehranstalt für Fremdenverkehrsberufe in Villach sowie an den Berufsschulen des Landes Kärnten beträgt 20 Wochenstunden.

(2) Das Ausmaß der Stundenverpflichtung der Erzieher, der Handwerksmeister, der Erzieherhelferinnen und der Bediensteten, die eine dem Handwerksmeister ähnliche Funktion ausüben, des Behinderten-Förderungszentrums beträgt 18 Wochenstunden.

03.12.2019

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