§ 108
Kündigungsfristen
Die Kündigungsfrist beträgt für beide Vertragspartner nach einer Dauer des Dienstverhältnisses von
- weniger als 6 Monaten 1 Woche,
- 6 Monaten 2 Wochen,
- 1 Jahr 1 Monat,
- 2 Jahren 2 Monate,
- 5 Jahren 3 Monate,
- 10 Jahren 4 Monate,
- 15 Jahren 5 Monate.
- Die Kündigungsfrist endet, wenn sie nach Wochen bemessen ist, mit dem Ablauf einer Woche, wenn sie nach Monaten bemessen ist, mit dem Ablauf eines Kalendermonats.
23.12.2019
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