Anlage 1 Lehrpläne - Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik

Alte FassungIn Kraft seit 11.5.1994

Anlage 1

IIa. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Abschnitt I Z 4 der Anlage zur Verordnung BGBl. Nr. 514/1992 in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 163/1993 und der Verordnung BGBl. Nr. 699/1993 ist mit der Maßgabe anzuwenden, daß diese Bestimmungen nur auf die 4. und 5. Klasse anzuwenden sind und daß weiters von den Summen der Wochenstundenzahlen der einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen in einem Ausmaß von insgesamt vier Wochenstunden in der 4. und 5. Klasse und zwei Wochenstunden in der

5. Klasse abgewichen werden kann.

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2025

Gesetzesnummer

10008570

Dokumentnummer

NOR12108690

alte Dokumentnummer

N6199436750J

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