Anlage B2B Lehrpläne – Handelsakademie und Handelsschule

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2021

zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 14

Anlage B2B

LEHRPLAN DES ZWEISEMESTRIGEN VORBEREITUNGSLEHRGANGES FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR DEN EINTRITT IN DEN III. JAHRGANG DER HANDELSAKADEMIE FÜR BERUFSTÄTIGE

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A. Pflichtgegenstände1)

Wochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Semester

1.

2.

1.

Religion/Ethik *5)

1

1

2

(III)/III

2.

Deutsch

3

3

6

(I)

3.

Englisch einschließlich Wirtschaftssprache

3

3

6

I

4.

Zweite lebende Fremdsprach einschließlich Wirtschaftssprache 2)

4

4

8

I

5.

Geographie (Wirtschaftsgeographie)

1

1

2

III

6.

Chemie und Physik

2

1

3

III

7.

Mathematik und angewandte Mathematik

3

3

6

I

8.

Betriebswirtschaft

2

2

4

I

9.

Rechnungswesen

2

2

4

I

10.

Wirtschaftsinformatik

1

2

3

I

11.

Textverarbeitung, Office-Management und Publishing

2

2

4

III

12.

Politische Bildung und Recht

1

1

2

III

 

Gesamtwochenstundenzahl

22-26

22-26

48 1)

 

B. Förderunterricht 1) 4)

Wochenstunden

 

Lehrverpflichtungsgruppe

Semester

1.

2.

1.

Deutsch

2

2

 

(I)

2.

Englisch einschließlich Wirtschaftssprache

2

2

 

I

3.

Zweite lebende Fremdsprach einschließlich Wirtschaftssprache 2)

2

2

 

I

4.

Mathematik und angewandte Mathematik

2

2

 

I

5.

Betriebswirtschaft

2

2

 

I

6,

Rechnungswesen

2

2

 

I

7.

Wirtschaftsinformatik

2

2

 

I

8.

Textverarbeitung, Office-Management und Publishing

2

2

 

I

       

_________________________

1) Festlegung auf Grund schulautonomer Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

2) Alternativer Pflichtgegenstand; in Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

3) Mit Computerunterstützung. (Anm.: gegenstandslos)

4) Als Kurs für eine Klasse – jedoch nur für dieselbe Schulstufe – gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr höchstens insgesamt zweimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens 16 Unterrichtsstunden eingerichtet werden. Ein Schüler kann je Unterrichtsjahr in Kurse für höchstens zwei Unterrichtsgegenstände aufgenommen werden.

*5) Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

1. Allgemeines Bildungsziel

Der zweisemestrige Vorbereitungslehrgang für Berufstätige hat die Aufgabe, Personen, die die achte Schulstufe erfolgreich abgeschlossen und die Lehrabschlußprüfung in einem Lehrberuf kaufmännischer Richtung erfolgreich abgelegt haben, zum Eintritt in das 5. Semester einer Handelsakademie für Berufstätige zu befähigen.

In diesem Sinne sind die für die einzelnen Unterrichtsgegenstände angegebenen Bildungs- und Lehraufgaben nicht allein für den Vorbereitungslehrgang, sondern stets im Zusammenhang mit dem angestrebten Gesamtabschluß zu sehen.

2. Didaktische Grundsätze

Es gelten die didaktischen Grundsätze der Handelsakademie für Berufstätige unter Berücksichtigung der Eingangsvoraussetzungen der Schüler und der Gegebenheiten des Vorbereitungslehrganges.

III. Schulautonome Lehrplanbestimmungen

1. Allgemeine Bestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfssituation in der Schule oder in einer Klasse an einem bestimmten Schulstandort sowie den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung von schulautonomen Freiräumen soll sich in diesem Sinne nicht in isolierten Einzelmaßnahmen erschöpfen, sondern sie soll sich an einem an den Bedürfnissen der Studierenden, der anderen Schulpartner sowie des schulischen Umfeldes abgestimmten Konzept für den gesamten Ausbildungszeitraum orientieren.

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann im Bereich der Pflichtgegenstände festgelegt werden, daß die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes erfolgt. In diesem Fall ist das Ausmaß des Fernunterrichtes entsprechend den regionalen Gegebenheiten und fachlichen Erfordernissen so festzulegen, dass die für den Bildungsgang erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können; dabei soll die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase nicht übertreffen. Die Individualphase hat grundsätzlich der selbständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase vorgestellten Materialien und Unterlagen in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Studierenden fachlich und andragogisch zu betreuen sind. In hiefür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.

Bei der Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen sind das zur Verfügung stehende Kontingent an Lehrerwochenstunden sowie die Möglichkeiten der personellen, räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten an der Schule zu beachten.

2. Besondere Bestimmungen

Bei schulautonomer Festlegung von Lehrplanbestimmungen ist zu beachten:

a) In der Stundentafel ist für die einzelnen Semester im Bereich der Pflichtgegenstände die Gesamtwochenstundenzahl in einem Rahmen vorgegeben. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind die Wochenstunden der einzelnen Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion") in den einzelnen Semestern innerhalb des in der Stundentafel vorgesehenen Rahmens so festzulegen, dass die Gesamtwochenstundenzahl der Ausbildung erreicht wird. Dabei ist auf Basis eines pädagogischen Konzepts sowie unter Abstimmung auf die schulautonomen Schwerpunktsetzungen vorzugehen. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben bei der Neufestsetzung der Wochenstundenaufteilung das allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes zu beachten.

b) Die im Lehrplan enthaltenen Pflichtgegenstände können erhöht bzw. reduziert werden und zwar bei Pflichtgegenständen mit zwei bis vier Gesamtwochenstunden um höchstens eine Wochenstunde und bei Pflichtgegenständen mit mehr als vier Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden. Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen verändert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren. Eine Verschiebung von Pflichtgegenständen des Kernbereiches in Semester, in denen sie im Lehrplan nicht vorgesehen sind, ist zulässig.

c) Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen weitere Freigegenstände und unverbindliche Übungen, ein zusätzlicher Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden; für im Lehrplan nicht vorgesehene Freigegenstände und unverbindliche Übungen sind zusätzliche Lehrplanbestimmungen (Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff und didaktische Grundsätze) zu erlassen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

Wie im Lehrplan der Handelsschule (B1).

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

1. ETHIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie für Berufstätige (A2).

Lehrstoff:

  1. 1. Semester:

Wie im 1. Semester des Lehrplanes der Handelsakademie für Berufstätige (A2).

  1. 2. Semester:

Wie im 2. Semester des Lehrplanes der Handelsakademie für Berufstätige (A2).

2. DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie für Berufstätige (A1B).

Lehrstoff:

1. Semester:

Mündliche Kommunikation:

Abbau und Überwindung von Kommunikationsbarrieren (rollen- und situationsgemäßes Verhalten).

Sprechen in der Standardsprache.

Dialogische Gesprächsformen.

Normative Sprachrichtigkeit:

Sicherung des situations-, intentions-, kontext- und adressatenbezogenen Ausdrucks.

Sicherung und Anwendung der Kenntnisse in Grammatik, Rechtschreibung und Zeichensetzung.

Schriftliche Kommunikation:

Praxisnahe Textformen (Exzerpt und Zusammenfassung, journalistische Textsorten), Analysieren und Dokumentieren (informationsverarbeitende Textformen), freies Gestalten, kreatives Schreiben.

Sprachbetrachtung und Textverstehen:

Erweiterung der Lesefähigkeit und Steigerung der Lesegeschwindigkeit. Sammeln und Verarbeiten von Informationen, insbesondere durch die Benützung von Bibliotheken und Infotheken.

Literatur, Kunst und Gesellschaft:

Behandlung von Themenkreisen aus dem Erlebnisbereich der Schüler.

Medien:

Massenmedien (Eigenheiten, Gemeinsamkeiten, Unterschiede, Stellenwert in der Gesellschaft).

Gestalten von und mit Medien.

Eine Schularbeit.

2. Semester:

Mündliche Kommunikation:

Kommunikationsmittel und -modelle.

Präsentation.

Normative Sprachrichtigkeit:

Sicherung der Sprach- und Schreibrichtigkeit nach individuellen Erfordernissen.

Schreibung und Erklärung von Fremdwörtern.

Schriftliche Kommunikation:

Analysieren, Kommentieren, Argumentieren, Appellieren.

Freies Gestalten, kreatives Schreiben.

Sprachbetrachtung und Textverstehen:

Analysieren.

Sprachformen, Sprachschichten, Sprachmuster, Sprachklischees.

Literatur, Kunst und Gesellschaft:

Gesellschaftsrelevante Themen im Spiegel von Literatur und Kunst (literarische Gattungen, formale Aspekte).

Medien:

Printmedien (Arten, Funktionen, Gestaltungskriterien).

Gestalten von und mit Medien.

Eine Schularbeit.

3. ENGLISCH EINSCHLIESSLICH WIRTSCHAFTSSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie für Berufstätige (A1B).

Lehrstoff:

1. Semester:

Kommunikationsthemen:

Situationen aus dem Alltag unter Berücksichtigung der Altersstufe der Schüler.

Kommunikationsformen:

Die sich aus den Kommunikationsthemen ergebenden Kommunikationsformen (zB Frage und Antwort, Gespräch, Telefonat, Rollenspiel, Zusammenfassung kürzerer erzählender Texte sowie schriftliche und mündliche Darstellung einfacher Sachverhalte).

Sprachstrukturen:

Erarbeitung und Vertiefung der für die kommunikative Kompetenz notwendigen Strukturen (zB Wortarten, Frage und Verneinung, Wortstellung, Haupt- und Gliedsatz).

Eine Schularbeit.

2. Semester:

Kommunikationsthemen:

Sachverhalte aus dem Leben in der Gemeinschaft sowie aus dem sozialen Umfeld von Schülern und deren Entsprechung in den englischsprachigen Ländern.

Aktuelle Themen.

Kommunikationsformen:

Die sich aus den Kommunikationsthemen dieses Semesters ergebenden Kommunikationsformen.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen komplexeren Strukturen, soweit sie im 1. Semester nicht behandelt wurden.

Eine Schularbeit.

4. ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE EINSCHLIESSLICH WIRTSCHAFTSSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie für Berufstätige (A1B).

Lehrstoff:

1. Semester:

Wie im 3. Semester des Lehrplanes der Handelsakademie für Berufstätige (A1B).

2. Semester:

Wie im 4. Semester des Lehrplanes der Handelsakademie für Berufstätige (A1B).

5. GEOGRAPHIE (WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie für Berufstätige (A1B).

Lehrstoff:

1. Semester:

Wie im 1. Semester des Lehrplanes der Handelsakademie für Berufstätige (A1B).

2. Semester:

Wie im 2. Semester des Lehrplanes der Handelsakademie für Berufstätige (A1B).

6. CHEMIE UND PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie für Berufstätige für die Pflichtgegenstände Chemie und Physik (A1B).

Lehrstoff:

1. Semester:

Ausgewählte Kapitel aus dem Lehrplan der Handelsakademie für Berufstätige des Pflichtgegenstandes Chemie (A1B).

2. Semester:

Ausgewählte Kapitel aus dem Lehrplan der Handelsakademie für Berufstätige des Pflichtgegenstandes Physik (A1B).

7. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie für Berufstätige (A1B).

Lehrstoff:

1. Semester:

Wie im 3. Semester des Lehrplanes der Handelsakademie für Berufstätige (A1B).

2. Semester:

Wie im 4. Semester des Lehrplanes der Handelsakademie für Berufstätige (A1B).

8. BETRIEBSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie für Berufstätige (A1B).

Lehrstoff:

1. Semester:

Leistungsbereiche (einschließlich Organisation und Planung) im Überblick.

Material- und Warenwirtschaft:

Aufgaben; Beschaffungsmarketing; Organisation und Planung (Bedarfsplanung, Bestellmenge, Beschaffungslogistik, Lagerarten, Vorratssicherung); Kosten und Risiken; Kennzahlen.

Leistungserstellung:

Aufgaben; Leistungsfaktoren (Betriebsmittel, Werkstoffe, Umweltressourcen, menschliche Arbeitsleistung); Entwicklungstendenzen; Kosten und Risiken; Kennzahlen.

Marketing:

Aufgaben; betriebliche Bedeutung der Marktorientierung; Beschaffung von Marktinformationen; Marketinginstrumente (Produkt- und Sortiments-, Kontrahierungs-, Distributions- und Kommunikationspolitik).

Konsument und Marketing; Konsumentenschutz; ethische und soziale Probleme des Marketings; Kosten und Risiken; Kennzahlen.

Einzel- und Großhandel:

Funktionen, wirtschaftliche Bedeutung, Betriebsformen; ökologische Aspekte.

Handelsvermittler.

Eine Schularbeit.

2. Semester:

Investition und Finanzierung:

Investition (Arten).

Finanzierung (Arten, Kennzahlen).

Kreditinstitute:

Funktionen und wirtschaftliche Bedeutung.

Aktiv-, Passiv- und Dienstleistungsgeschäfte.

Wertpapiere (Arten, Kursbildung, Renditeberechnungen).

Versicherungen:

Funktionen und wirtschaftliche Bedeutung.

Arten der Versicherungen; Inhalt und Abschluß des Versicherungsvertrages; Schadensabwicklung.

Transportwirtschaft:

Funktionen und wirtschaftliche Bedeutung.

Transportbetriebe und Transportvermittler.

Ökologische Aspekte.

Eine Schularbeit.

9. RECHNUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie für Berufstätige (A1B).

Lehrstoff:

1. Semester:

Vertiefende Wiederholung und Aktualisierung:

System der doppelten Buchführung, Verbuchung laufender Geschäftsfälle, Waren- und Materialbewertung, Anlagenbewertung.

Sonderfälle der Anlagenbewertung, zB Erhaltungs- und Herstellungsaufwand, Ausscheiden von Anlagen.

Rechnungsabgrenzung.

Rückstellungen.

Forderungsbewertung.

Abschluß von Einzelunternehmungen:

Um- und Nachbuchungen mit außerbücherlicher Erfolgsermittlung (Mehr-Weniger-Rechnung); Abschlußtabelle; Bilanz einschließlich staffelförmiger Gewinn- und Verlustrechnung.

Abrechnung und Verbuchung von einfachen Wechselgeschäften.

Waren- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland:

Abrechnung von Valuten und Devisen; Verbuchung von Import- und Exportgeschäften, Bewertung.

Eine Schularbeit.

2. Semester:

Kostenrechnung:

Grundbegriffe; Kostenrechnungssysteme im Überblick; Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen.

Kostenerfassung (Kostenartenrechnung):

Erfassung der Kosten unter Berücksichtigung der Bezugskalkulation (einschließlich Eingangsabgaben); Berechnung der kalkulatorischen Kosten.

Kostenverteilung (Kostenstellenrechnung):

Kostenverteilungsschlüssel, innerbetriebliche Leistungsverrechnung (einfache Form), Bezugsgrößenwahl für die Berechnung der Gemeinkostensätze.

Kostenträgerrechnung:

Divisionskalkulation, Zuschlagskalkulation.

Absatzkalkulation.

Kostenträgererfolgsrechnung.

Ermittlung des Betriebsergebnisses, Gegenüberstellung Betriebsergebnis und Unternehmensergebnis.

Kostenrechnungssysteme:

Istkostenrechnung zu Voll- und Teilkosten.

Kostenrechnung in Industrie, Handwerk, Handel und sonstigen Dienstleistungsbetrieben.

Halb- und Fertigerzeugnisse:

Gesetzliche Bestimmungen, Berechnung der Wertansätze.

Vertiefende Wiederholung:

Buchungsübungen (laufende Geschäftsfälle, Vorabschlußbuchungen, Kontierung von Belegen).

Eine Schularbeit.

10. WIRTSCHAFTSINFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie für Berufstätige (A1B).

Lehrstoff:

1. Semester:

Grundlagen:

Daten; Hardware; Software.

Systemintegration:

Aufbau von Informationsverarbeitungssystemen; Zusammenwirken der Systemelemente.

Gerätebedienung:

Basiseinheit; Peripherie.

Betriebssystem und Benutzeroberfläche; Arten und Verwaltung von Dateien.

Installation von Software.

Datenverarbeitungssysteme:

Computersysteme; Nutzungsformen; Betriebsarten.

Eine Schularbeit.

2. Semester:

Tabellenkalkulation und Grafik:

Funktion, Arbeitsweise, Handhabung.

Datenbank:

Hierarchie der Daten; Grundlagen der Datenmodellierung.

Funktion, Arbeitsweise, Handhabung.

Kaufmännische Anwendungen:

Einsatz von Standardsoftware zur Lösung kaufmännischer Probleme. Datentransfer.

Telekommunikation.

Nutzung von öffentlichen Datenbanken.

Datenverarbeitung und Recht:

Datenschutz; Schutz geistigen Eigentums.

Datensicherheit.

Eine Schularbeit, bei Bedarf zweistündig.

11. TEXTVERARBEITUNG, OFFICE-MANAGEMENT UND PUBLISHING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie für Berufstätige (A1B).

Lehrstoff:

Ausgewählte Kapitel aus dem Lehrplan der Handelsakademie für Berufstätige (A1B).

12. POLITISCHE BILDUNG UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie für Berufstätige (A1B).

Lehrstoff:

1. Semester:

Wie im 1. Semester des Lehrplanes der Handelsakademie für Berufstätige (A1B).

2. Semester:

Wie im 2. Semester des Lehrplanes der Handelsakademie für Berufstätige (A1B).

B. FÖRDERUNTERRICHT

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Ziel des Förderunterrichts ist die Wiederholung und Einübung des vorauszusetzenden oder des im Unterricht des betreffenden Pflichtgegenstandes im jeweiligen Semester durchgenommenen Lehrstoffes für Schüler, die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, wobei von der Voraussetzung auszugehen ist, daß es sich um geeignete und leistungswillige Schüler handelt. Einem derartigen Leistungsabfall ist die mangelnde Beherrschung der Unterrichtssprache bei Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache gleichzusetzen.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Lehrstoffes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

Zuletzt aktualisiert am

24.01.2022

Gesetzesnummer

10008944

Dokumentnummer

NOR40234953

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