Anlage 2
Anlage B4
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LEHRPLAN DES ZWEISEMESTRIGEN BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHEN LEHRGANGES FÜR
KÖRPERBEHINDERTE
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
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Lehrver-
A. Pflichtgegenstände *1) Wochenstunden pflich-
Summe tungs-
Semester gruppe
1. 2.
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1. Religion ........................ 2 2 4 (III)
2. Deutsch ......................... 4 4 8 (I)
3. Englisch einschließlich
Wirtschaftssprache .............. 3 3 6 I
4. Biologie, Ökologie und Warenlehre 2 2 4 III
5. Betriebswirtschaft .............. 3 3 6 I
6. Betriebswirtschaftliche
Übungen *2) ..................... 2 4 6 I
7. Wirtschaftliches Rechnen ........ 2 - 2 II
8. Rechnungswesen *2) .............. 5 5 10 I
9. Wirtschaftsinformatik ........... 3 - 3 I
10. Textverarbeitung *2) ............ 6 5 11 III
11. Politische Bildung und Recht .... - 4 4 III
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Gesamtwochenstundenzahl ... 32 32 64
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Lehrver-
B. Freigegenstände *1) Wochenstunden pflich-
Summe tungs-
Semester gruppe
1. 2.
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1. Betriebliche Kommunikation
und Präsentationstechnik ........ 2 2 4 III
2. Übungen aus Biologie, Ökologie
und Warenlehre .................. 2 2 4 III
3. Seminar Wirtschaftsinformatik ... 2 2 4 I
4. Stenotypie ...................... 2 2 4 (V)
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Lehrver-
C. Unverbindliche Übungen *1) Wochenstunden pflich-
Summe tungs-
Semester gruppe
1. 2.
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1. Haushaltsökonomie und Ernährung . 2 2 4 IV
2. Leibesübungen ................... 2 2 4 (IVa)
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Lehrver-
D. Förderunterricht *1) *3) Wochenstunden pflich-
tungs-
Semester gruppe
1. 2.
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1. Deutsch ......................... 2 2 (I)
2. Englisch einschließlich
Wirtschaftssprache .............. 2 2 I
3. Betriebswirtschaft .............. 2 2 I
4. Wirtschaftliches Rechnen ........ 2 - II
5. Rechnungswesen *2) .............. 2 2 I
6. Wirtschaftsinformatik ........... 2 - I
7. Textverarbeitung *2) ............ 2 2 III
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
- 1. Allgemeines Bildungsziel
Der Zweisemestrige Betriebswirtschaftliche Lehrgang für Körperbehinderte dient im Sinne der § 61 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes der kaufmännischen Berufsausbildung vorwiegend von Erwachsenen, die ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können bzw. aus sonstigen gesundheitlichen Gründen einen Büroberuf anstreben.
Aufbauend auf dem Einsemestrigen Betriebswirtschaftlichen Grundlehrgang für Körperbehinderte, der jedoch keine Aufnahmevoraussetzung darstellt, soll in diesem Lehrgang eine Vertiefung und Ausweitung von Fertigkeiten und Kenntnissen erfolgen, sodaß der Absolvent für die Ausübung eines Berufes in Wirtschaft und Verwaltung befähigt wird. Er soll auf seine Rolle als Arbeitnehmer bzw. Unternehmer und als Konsument vorbereitet werden; insbesondere soll er
- die durch Gesetz, Norm oder Usancen festgelegten Erfordernisse der Berufspraxis kennen und beachten,
- die in den Unternehmen zur Lösung kaufmännischer Problemstellungen eingesetzten Anlagen und sonstigen Hilfsmittel sicher bedienen können,
- Informationen beschaffen können,
- Wesentliches vom Unwesentlichen unterscheiden können,
- Schlüsselqualifikationen entwickeln, wie zum logischen, kreativen und vernetzten Denken, aber auch zum genauen und ausdauernden Arbeiten, selbständig und im Team, sowie zum verantwortungsbewußten Handeln unter Beachtung ökonomischer, ökologischer und sozialer Gesichtspunkte imstande sein,
- seine Gedanken ordnungsgemäß dokumentieren und überzeugend präsentieren können,
- bei der Anwendung der wirtschaftlichen Erkenntnisse die Wirtschaft als Teil der Gesellschaft und der Kultur verstehen,
- die Arbeit anderer achten, nach Objektivität streben und fremden Standpunkten mit Achtung und Toleranz gegenübertreten,
- für den Umweltschutz und für den Konsumentenschutz eintreten,
- zur Mitwirkung am öffentlichen Geschehen und am österreichischen Kulturleben befähigt und bereit sein,
- für Frieden, Freiheit und demokratische Prinzipien eintreten,
- Probleme in der Arbeitswelt verstehen sowie fähig und bereit sein, in seiner Rolle als Arbeitnehmer bzw. Unternehmer und als Konsument verantwortungsbewußt handeln,
- Achtung und Verständnis für kulturelle, sprachliche und ethnische Vielfalt haben,
- die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten in ihren historischen, kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Aspekten kennenlernen,
- die Bedeutung der Zusammenarbeit der Staaten der Europäischen Union mit anderen Staaten Europas und der Welt erkennen,
- Neues mit Interesse aufnehmen, mit Selbstvertrauen an die Arbeit herangehen und an der eigenen Arbeit und Leistung Freude empfinden,
- als verantwortungsbewußter Mensch die Folgen seines eigenen Verhaltens und des Verhaltens anderer für die Gesellschaft überblicken und sich ein selbständiges Urteil bilden können sowie
- die Notwendigkeit der eigenen Weiterbildung erkennen.
- 2. Didaktische Grundsätze
Dem Lehrplan kommt die Bedeutung eines Rahmens zu. Die Veränderungen des Wirtschaftslebens zwingen zur ständigen Anpassung des Unterrichts an diese Gegebenheiten. Daher ist die Einbeziehung aktuellen Wissensgutes, gegebenenfalls auch außerhalb des Lehrplanes, im Hinblick auf die Ergänzung des Lehrstoffes notwendig, wobei die sorgfältige Auswahl der pädagogischen Verantwortung des Lehrers obliegt. Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben.
Die für die Arbeit im Unterricht und die für den Absolventen wesentlichen Teilbereiche des Lehrstoffes sind zu ihrer Festigung besonders zu üben und gezielt zu wiederholen.
Auf den korrekten Gebrauch der Standardsprache und auf die Verwendung der Fachterminologie ist zu achten. Die sprachliche Komponente ist in allen Unterrichtsgegenständen ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.
Im Sinne einer ganzheitlichen Bildung sind diesem Lehrgang auch Aufgaben gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand oder einigen Unterrichtsgegenständen zugeordnet werden können, sondern die auch fächerübergreifend im Zusammenwirken vieler oder aller Unterrichtsgegenstände zu bewältigen sind.
Als solche Bildungsaufgaben (Unterrichtsprinzipien) sind aufzufassen: Gesundheitserziehung, Lese- und Sprecherziehung, Medienerziehung, Politische Bildung (einschließlich Friedenserziehung), Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, Sexualerziehung, Umwelterziehung, Verkehrserziehung, Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt sowie Wirtschafts- und Konsumentenerziehung.
Die Umsetzung der Unterrichtsprinzipien im Schulalltag erfordert eine wirksame Koordination der Unterrichtsgegenstände unter Ausnützung aller Querverbindungen. Unterrichtsprinzipien sind auch dann zu beachten, wenn zur selben Thematik eigene Unterrichtsgegenstände oder Lehrstoffinhalte vorgesehen sind.
Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts; daraus ergibt sich die Notwendigkeit, in allen Unterrichtsgegenständen jede Gelegenheit wahrzunehmen, um die im allgemeinen Bildungsziel formulierten Erziehungsziele zu erreichen.
Der Schüler soll zum logischen, kreativen und vernetzten Denken, zum genauen und ausdauernden Arbeiten, selbständig und im Team, sowie zum verantwortungsbewußten Entscheiden und Handeln unter Beachtung ökonomischer, ökologischer und sozialer Gesichtspunkte erzogen werden. Problemorientierte Aufgabenstellungen und handlungsorientierter Unterricht werden dabei wesentlich zur Erreichung dieser Ziele beitragen.
Jeder Lehrer hat die Aufgabe, den Schüler zur selbständigen Arbeit zu erziehen. Der Schüler soll lernen, die für die Lösung von Aufgaben erforderlichen Informationen selbständig zu beschaffen, Wesentliches vom Unwesentlichen zu unterscheiden, Gedanken klar und systematisch auszudrücken, diese ordnungsgemäß zu dokumentieren und, wenn erforderlich, auch zu präsentieren. Im Schüler sollen auch die Erkenntnis für die Notwendigkeit der eigenen Weiterbildung geweckt und die Möglichkeiten hiefür aufgezeigt werden.
Neben der Erziehung zur Selbständigkeit ist auch die Gruppenarbeit in den Unterricht einzubauen. Dabei erweist sich vor allem die Bearbeitung von Projekten als besonders geeignet, den Schüler auf seine berufliche Tätigkeit vorzubereiten.
Auf die Anwendung der in der Textverarbeitung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten ist in allen anderen Unterrichtsgegenständen großer Wert zu legen.
Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Referenten aus der Praxis sollen beitragen, den Schülern Einblick in die komplexen Zusammenhänge wirtschaftlicher Abläufe zu geben. Der Besuch kultureller Veranstaltungen und kultureller Institutionen soll den Schüler zur Beschäftigung mit Kultur motivieren und zu kreativer und produktiver Tätigkeit anregen.
Verschiedene Teile des Lehrstoffes eines Unterrichtsgegenstandes können auch durch verschiedene Lehrer entsprechend ihrer Vorbildung unterrichtet werden, ohne daß dabei mehrere Lehrer gleichzeitig in einer Klasse unterrichten. Einzelne einander ergänzende Unterrichtsgegenstände können unter dem Aspekt der Konzentration des Unterrichtes in Form eines zusammenfassenden Unterrichts dargeboten werden.
Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden.
Ergänzend wird für die einzelnen Unterrichtsgegenstände angemerkt:
Deutsch
Die Übungen zur normativen Sprachrichtigkeit sollen sich an den individuellen Erfordernissen der Schüler orientieren.
Die kommunikative Kompetenz soll durch verstärkte Übungen und praktische, anwendungsorientierte Beispiele erweitert werden; eine Verbindung von selbstbewußtem Auftreten mit einer sicheren Sprachverwendung im Hinblick auf die Entfaltung der Persönlichkeit soll angestrebt werden.
Im Bereich der schriftlichen Kommunikation sollen Übungen zur Informationssammlung und -auswahl, zur Begriffserklärung, Stoffsammlung und Gliederung das logische Denken fördern und die Fähigkeit, Texte logisch zu strukturieren, verbessern.
Das Lesen soll vom Schüler als wesentlicher Aspekt seiner Persönlichkeits- und Berufsbildung erlebt werden.
Der Gebrauch des Österreichischen Wörterbuches ist auch bei
Schularbeiten zu gestatten.
Englisch einschließlich Wirtschaftssprache
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl im Fremdsprachenunterricht ist die Erweiterung der Kommunikationsfähigkeit im Berufsleben. Die Fertigkeiten des Hörverstehens, des Sprechens, des Lesens und des Schreibens sind im Unterricht integriert zu üben. Die Grammatik ist nicht Selbstzweck, sondern Voraussetzung für Verständnis und situationsbezogene Verständigungsfähigkeit.
Biologie, Ökologie und Warenlehre
Bei der Erarbeitung des Lehrstoffes empfiehlt es sich, Waren, Warenproben, Produktdeklarationen, Prospekte, Bedienungs- und Gebrauchsanleitungen zu verwenden. Materialprüfungen, Übungen und Experimente erhöhen die Anschaulichkeit. Bei allen technologischen Themenbereichen ist auch auf die einschlägige Sicherheitstechnik einzugehen.
Jene Stoffgebiete, die die Schüler besonders interessieren, sollen von den Schülern autonom gewählt werden und schwerpunktmäßig intensiver behandelt werden.
Andere Stoffgebiete können in größeren Übersichten behandelt
werden.
Betriebswirtschaft
Der betriebswirtschaftliche Unterricht soll in seiner Gesamtheit auf die Erfüllung der Leitfunktion ausgerichtet sein. Die Schulung des betriebswirtschaftlichen Denkens unter Beachtung der sozialen Komponente hat Vorrang vor der Erarbeitung von Detailwissen.
Die Praxisorientierung wird ua. durch die Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer, gesellschaftlicher und sozialer Aspekte, vor allem durch praxisnahe Übungen unter Verwendung praxisgerechter Unterrichtsmittel, erhöht.
Die Umsetzung der den kaufmännischen Schriftverkehr betreffenden Lehrstoffinhalte erfordert eine wirksame Koordination mit den Lehrern des Unterrichtsgegenstandes Textverarbeitung.
Betriebswirtschaftliche Übungen
In diesem Unterrichtsgegenstand soll der Schüler durch Aneignung von Lern- und Arbeitstechniken, durch Anwendung seiner in den anderen Unterrichtsgegenständen erworbenen Grundkenntnisse sowie durch ständiges Training von kommunikativen Fähigkeiten Schlüsselqualifikationen für ein erfolgreiches Bestehen in der Berufs- und Arbeitswelt erwerben.
Diese Schlüsselqualifikationen sollen durch die praktischen Geschäftsfälle, die im Betriebswirtschaftlichen Zentrum bearbeitet werden sollen, gefestigt werden.
Im Sinne eines fächerübergreifenden Unterrichts kommt der Zusammenarbeit mit den Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände eine besondere Bedeutung zu.
Wirtschaftliches Rechnen
Die optimale Bedienung des kaufmännischen Rechners ist zu üben
(Fingersatz, Rechengang). Dem Schätzen der Ergebnisse vor Beginn der Rechenausführung kommt besondere Bedeutung zu.
Rechnungswesen
Die gesetzlichen Vorschriften über die Führung von Büchern und Aufzeichnungen sowie die einschlägigen Bestimmungen des Steuerrechtes sind unter Berücksichtigung des Ausbildungsstandes zu beachten.
Die für die Berufsausübung des Absolventen besonders bedeutsamen Themenbereiche (zB Verbuchung laufender Geschäftsfälle, Kontierung von Belegen, Erstellung üblicher Vorabschlußbuchungen, Kostenrechnung einschließlich Kalkulation, die wichtigsten Teilbereiche der Personalverrechnung und des Steuerrechtes) sollen durch ständiges Üben gefestigt und erforderlichenfalls im 2. Semester aktualisiert werden.
Im computerunterstützten Rechnungswesen ist besonderes Gewicht auf das Verständnis des Schülers für die sachlichen Zusammenhänge zu legen.
Wirtschaftsinformatik
Schwerpunkt soll auf praktisches Arbeiten und die Bedienung der Geräte gelegt werden, wobei auf den Ausbildungsstand der Schüler zu achten ist. Die theoretischen Grundkenntnisse sind laufend zu erweitern und zu vertiefen. Weiters sind die Schüler zu exakter Arbeitsausführung, Selbständigkeit, aber auch konstruktiver Zusammenarbeit in der Gruppe anzuhalten.
Textverarbeitung
Dem Schüler ist die sinnvolle Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in den anderen Unterrichtsgegenständen und deren Bedeutung für seine berufliche Tätigkeit einsichtig zu machen. Nach Möglichkeit sind im Unterricht audio-visuelle Hilfsmittel einzusetzen.
Politische Bildung und Recht
Bei der Behandlung der einzelnen Teilgebiete ist von der Rechts- und insbesondere der Berufspraxis auszugehen und wenn möglich, das Interesse der Schüler zu berücksichtigen. Die Besprechung von Rechtsquellen und Rechtsfällen, die Diskussion über einschlägige Medienberichte sowie die Lösung von Fallbeispielen sollen den Schüler aktivieren und motivieren.
Im Bereich der politischen Bildung ist dem Schüler seine besondere Verantwortung gegenüber den Mitmenschen und der Gemeinschaft zu verdeutlichen. Außerdem ist ihm bewußt zu machen, daß die Rechtsordnung die von der Gesellschaft gewünschten Verhaltensweisen normiert und dem einzelnen Freiheiten garantiert aber auch Pflichten auferlegt.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
- 1. Allgemeine Bestimmungen
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfssituation in der Schule oder in einem Semester an einem bestimmten Schulort sowie den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung von schulautonomen Freiräumen soll sich in diesem Sinne nicht in isolierten Einzelmaßnahmen erschöpfen, sondern sie soll sich an einem an den Bedürfnissen der Schüler, der anderen Schulpartner sowie des schulischen Umfeldes abgestimmten Konzept für den gesamten Ausbildungszeitraum orientieren.
Die Freiräume im Bereich der schulautonomen Stundentafel bieten für die Schule die Möglichkeit, dem Bildungsangebot unter Beibehaltung des Bildungszieles ein spezifisches Profil zu geben. Ein derartiges Profil kann seine Begründung in der Interessens- und Begabungslage der Schüler, in den besonderen räumlichen, ausstattungsmäßigen und personellen Möglichkeiten am Schulort, in bestimmten Gegebenheiten im wirtschaftlichen, sozialen, und kulturellen Umfeld etc. finden. Seine spezielle Ausprägung erfährt das Profil durch entsprechende inhaltliche Erweiterungen und Ergänzungen auf der Grundlage der disponiblen Unterrichtsstunden im Rahmen der Stundentafel für die autonomen Lehrplanbestimmungen.
Auf das Bildungsziel des Lehrganges, auf dessen ausgewogenes Bildungsangebot sowie auf die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten ist Bedacht zu nehmen.
Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zusätzliche Freigegenstände und unverbindliche Übungen, ein zusätzlicher Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden.
2. Besondere Bestimmungen
Bei schulautonomer Festlegung von Lehrplanbestimmungen ist zu beachten:
- a) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können abweichend von der Stundentafel und von der Lehrstoffumschreibung - ausgenommen im Pflichtgegenstand Religion - in den einzelnen Pflichtgegenständen Verschiebungen in der Anzahl der Semesterwochenstunden und Lehrinhalte allenfalls mit lehrstoffmäßigen Schwerpunktsetzungen vorgesehen werden, wobei die Summe der festgelegten Wochenstunden in den einzelnen Pflichtgegenständen sowie die Summe der festgelegten Wochenstunden aller Pflichtgegenstände in den einzelnen Semestern einzuhalten sind.
- b) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen im Lehrplan nicht enthaltene Freigegenstände und Unverbindliche Übungen geschaffen werden, sind dafür zusätzliche Lehrplanbestimmungen (Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff und didaktische Grundsätze) zu erlassen. Solche Freigegenstände oder unverbindliche Übungen sind entsprechend ihrem Lehrstoffinhalt einem in der Stundentafel genannten Unterrichtsgegenstand zuzuordnen, wobei der Gegenstandsbezeichnung ein den konkreten Lehrinhalt bezeichnender Zusatz angefügt werden kann.
- c) Sofern durch schulautonome Lehrplanbestimmungen in einzelnen Freigegenständen und unverbindlichen Übungen ein höheres Stundenausmaß vorgesehen wird als für den Fall des Nichtbestehens schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan vorgeschrieben wird, können durch die zusätzlichen Lehrplanbestimmungen ergänzende Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoffumschreibungen und didaktische Grundsätze erlassen werden.
- d) Bei der Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen sind das zur Verfügung stehende Kontingent an Lehrerwochenstunden sowie die Möglichkeiten der personellen, räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten an der Schule zu beachten.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
Wie im Lehrplan der Handelsschule (B1).
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
2. DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die für Beruf und persönliche Entwicklung notwendige Sprachkompetenz erwerben; insbesondere Kommunikationsformen situationsgerecht, zielorientiert und gewandt einsetzen und mit Gebrauchstexten der Berufspraxis selbständig und kritisch umgehen können,
- zu persönlichem Urteil und zu kritischer Auswahl im Umgang mit Texten im Sinne eines umfassenden Literaturbegriffes fähig und bereit sein,
- Medien in ihren vielfältigen Möglichkeiten verstehen sowie in seinem Lebensbereich zu bewußtem, kritischem und mitbestimmendem Handeln befähigt sein,
- die Standardsprache richtig anwenden können,
- Informationen beschaffen, verarbeiten und präsentieren können und
- durch aktive Erprobung von Kommunikationsformen Erfahrungen und Erkenntnisse über sich selbst, seine Sprech- und Verhaltensweisen sowie über das Verhalten anderer gewinnen.
Lehrstoff:
- 1. Semester:
Mündliche Kommunikation:
Gesprächstechnik; freie Diskussion.
Präsentationstechniken; Vortrag; Statement.
Kommunikationsmittel und Kommunikationsmodelle.
Normative Sprachrichtigkeit:
Festigung der Kenntnisse in Grammatik, Ausdruck, Rechtschreibung
und Zeichensetzung.
Schreibung und Erklärung von Fremdwörtern und fachsprachlichen Ausdrücken.
Gebrauch des Österreichischen Wörterbuches und anderer
Nachschlagewerke.
Schriftliche Kommunikation:
Abfassen von Texten als Ergebnis unterschiedlicher
Schreibmotivationen und -ziele.
Beschreiben (Protokoll, Exzerpt), Kommentieren und Argumentieren,
Erzählen und freies Gestalten.
Sprachbetrachtung und Textverstehen:
Sammeln, Verarbeiten und Speichern von Informationen.
Beschreiben und Kommentieren von Texten.
Medien:
Werbung und Information; Stellenwert in der Gesellschaft,
Durchschauen möglicher Manipulation.
Gestalten von und mit Medien.
Zwei Schularbeiten.
- 2. Semester:
Mündliche Kommunikation:
Formen der Diskussion; Diskussionsleitung und Moderation; rollen- und situationsgemäßes Verhalten; Argumentation.
Interview.
Kommunikationsformen des Berufslebens; Einstellungsgespräch.
Techniken der Präsentation; Methoden des Feed-Back.
Normative Sprachrichtigkeit:
Sicherung der Kenntnisse in Grammatik, Ausdruck, Rechtschreibung und Zeichensetzung.
Erweiterung des Wortschatzes unter Einbeziehung der Wirtschaftssprache.
Gebrauch des Österreichischen Wörterbuches und anderer
Nachschlagewerke.
Schriftliche Kommunikation:
Abfassen von Texten als Ergebnis unterschiedlicher
Schreibmotivationen und -ziele.
Beschreiben und Kommentieren, Argumentieren und Appellieren, freies
Gestalten.
Bewerbungsschreiben und Lebenslauf.
Sprachbetrachtung und Textverstehen:
Gezieltes Erschließen von allgemeinen und fachspezifischen
Informationen.
Beschreiben und Kommentieren berufsorientierter Textsorten.
Literaturbetrachtung (Beschreiben und Kommentieren von Texten).
Medien:
Spiegelung aktueller Ereignisse in den Massenmedien und deren
kritische Bewertung.
Gestalten von und mit Medien.
Zwei Schularbeiten.
- 3. ENGLISCH EINSCHLIESSLICH WIRTSCHAFTSSPRACHE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Fertigkeiten des Hörverstehens, des Sprechens, des Lesens und des Schreibens im Kommunikationsprozeß in englischer Sprache situationsgerecht einsetzen und dabei auch technische Kommunikationsmittel verwenden sowie die in anderen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse damit in Verbindung bringen können,
- einfache Dialoge und Texte ins Deutsche übertragen können,
- einen einfachen deutschsprachigen Text in der Fremdsprache zusammenfassen und wiedergeben können,
- einfache Geschäftsbriefe nach gegebenen Vorlagen abfassen und einfache Sachverhalte präsentieren können sowie
- durch die Beschäftigung mit der Fremdsprache Einblicke in die Besonderheiten des wirtschaftlichen und sozialen Lebens der englischsprachigen Länder erlangen.
Lehrstoff:
- 1. Semester:
Kommunikationsthemen:
Leben in der Gemeinschaft und im Berufsumfeld.
Kaufmännische Kommunikation:
Anbahnung und Durchführung eines Kaufvertrages (Anfrage, Angebot, Bestellung, Lieferung).
Kommunikationsformen:
Geschäftsbrief, Telefonat, Note-Taking, Gespräch, Übersetzung
einfacher Texte.
Gebrauch des Wörterbuches.
Sprachstrukturen:
Erweiterung der für die kommunikative Kompetenz notwendigen
Strukturen.
Eine Schularbeit.
- 2. Semester:
Kommunikationsthemen:
Wirtschaftliche Themenbereiche des In- und Auslandes.
Kaufmännische Kommunikation:
Kaufvertrag (Zahlung, Mängelrüge).
Stellenbewerbung; Telekommunikation; Bausteinkorrespondenz.
Kommunikationsformen:
Geschäftsbrief, Telefonat, Note-Taking, Gespräch, Zusammenfassung
kürzerer audio-visueller Inhalte.
Sprachstruktur:
Ergänzung und Festigung der für die kommunikative Kompetenz
notwendigen Strukturen.
Eine Schularbeit.
- 4. BIOLOGIE, ÖKOLOGIE UND WARENLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Begrenztheit der Natur bezüglich Rohstoffentnahme und Belastbarkeit begreifen,
- die Gewinnung, die Produktion, den Konsum und die Entsorgung der Produkte (Waren) als voneinander abhängige Phasen erkennen,
- die Zusammenhänge zwischen technologischen, wirtschaftlichen und ökologischen Systemen verstehen,
- die Qualität, den Wert und die Verwendbarkeit von Waren beurteilen können,
- den waren- und verkaufskundlichen Wortschatz einsetzen können und
- den Menschen aus dem Verständnis eines naturwissenschaftlichen Weltbildes als Teil des Biosystems erkennen.
Lehrstoff:
- 1. Semester:
Ökologie:
Ökologische Grundbegriffe.
Wechselwirkung von Boden, Wasser und Luft mit Pflanzen und Tieren
im Netz des Ökosystems.
Regulation und Belastbarkeit des ökologischen Gleichgewichts.
Prinzip der Nachhaltigkeit.
Kompostierung.
Natur- und Umweltschutz:
Schutz der Lebensräume; Ressourcen und Nachfrage; Sicherung
natürlicher Ressourcen.
Lebensmittel und Lebensmitteltechnologie:
Grundlagen der Lebensmitteltechnologie als Basis für eine gesunde Ernährung im Hinblick auf die Zunahme von Zivilisationskrankheiten.
Beeinflussung der Nahrungsmittelqualität durch Produktion und Vermarktung.
Inhaltsstoffe und Konservierung.
Lebensmittelgesetz.
Wald:
Funktionen; Holz und Holzverwertung; Papierindustrie.
- 2. Semester:
Energiewirtschaft:
Energieformen und Energieträger, Verarbeitung und Verwendung von Energie, Energiewirtschaft und Umwelt; alternative Energiequellen und Entwicklungstendenzen; Energiebilanzen.
Metalle:
In der Industrie häufig verwendete Metalle.
Vorkommen, Gewinnung, Verwendung.
Bauen und Wohnen - Baubiologie:
Baustoffe.
Tonwaren und Glas.
Abfallwirtschaft:
Aufgaben und Ziele; Entsorgungstechnologien.
Recycling anorganischer und organischer Waren.
Allgemeine Warenlehre:
Normung, Warenkennzeichnung, Warenprüfung und Warentests.
Konsumenteninformation:
Konsumbewußtsein, Konsumentenschutz.
Werbe- und Verkaufspsychologie:
Konsumenten- und Verkäuferverhalten, Warengestaltung und Präsentation.
5. BETRIEBSWIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll im Leitfach Betriebswirtschaft
- den Aufbau des Betriebes, die Leistungsfaktoren und Leistungsbereiche sowie die Beziehungen des Betriebes zum gesetzlichen und sozialen Umfeld kennen,
- innerbetriebliche Zusammenhänge und betriebliche Entscheidungsvorgänge verstehen sowie zum wirtschaftlichen Denken fähig sein,
- die Notwendigkeit einer sparsamen Nutzung von Ressourcen in Ökosystemen und für die langfristige Sicherung der Lebensgrundlagen erkennen und
- die gesellschaftliche und soziale Verantwortung aller unternehmerischen Entscheidungsträger erkennen können.
Lehrstoff:
- 1. Semester:
Ordnungsgemäße Erfüllung des Kaufvertrages (Lieferung, Annahme, Zahlung einschließlich Scheck und Wechsel in den Grundzügen).
Vertragswidrige Erfüllung des Kaufvertrages (Liefermängel, Lieferverzug, Annahmeverzug, Zahlungsverzug).
Rechtliche Grundlagen betrieblicher Leistungserstellung:
Rechtsformen der Unternehmung; Kaufmann; Firma und Firmenbuch; Vollmachten.
Material- und Warenwirtschaft:
Aufgaben; Kosten und Risiken; Kennzahlen.
Marketing:
Aufgaben, betriebliche Bedeutung der Marktorientierung; Beschaffung
von Marktinformationen; Marketinginstrumente.
Konsument und Marketing; Konsumentenschutz.
Eine Schularbeit.
- 2. Semester:
Mitarbeiter im Betrieb:
Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Entlohnung (Lohnarten und Lohnsysteme).
Beginn und Beendigung des Dienstverhältnisses einschließlich adäquater Kommunikationstechniken (Bewerbung und Dienstzeugnis).
Ausgewählte Kapitel aus nachstehenden Wirtschaftszweigen:
Kreditinstitute:
Funktionen und wirtschaftliche Bedeutung; Geschäfte der Kreditinstitute; Wertpapiere im Überblick.
Versicherungen:
Funktionen und wirtschaftliche Bedeutung; der Versicherungsvertrag.
Transportwirtschaft:
Funktionen und wirtschaftliche Bedeutung; Transportbetriebe;
ökologische Aspekte.
Binnenhandel.
Funktionen und wirtschaftliche Bedeutung; Einzel- und Großhandelsbetriebe; Handelsvermittler; ökologische Aspekte.
Internationale Geschäftstätigkeit:
Funktionen und wirtschaftliche Bedeutung; Besonderheiten des Kaufvertrages und der Zahlung; Verzollung.
Tourismus:
Funktionen und wirtschaftliche Bedeutung; ökologische Aspekte.
Industrie und Gewerbe:
Funktionen und wirtschaftliche Bedeutung; Besonderheiten der Leistungserstellung; ökologische Aspekte.
Eine Schularbeit.
- 6. BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE ÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- fachliche und soziale Kompetenz erwerben,
- seine in anderen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie seine persönlichen Erfahrungen auf praxisorientierte Aufgabenstellungen anwenden können,
- betriebswirtschaftliche Problemstellungen selbständig bearbeiten, eigene Lösungen entwickeln und diese vertreten können,
- die Brücke zwischen Theorie und Praxis schlagen,
- durch Simulation der betrieblichen Realsituation betriebswirtschaftliche Ziele, organisatorische Strukturen und Zusammenhänge sowie Arbeitsabläufe kennenlernen, durchschauen, bewerten und entsprechend handeln können sowie
- Kommunikationstechniken anwenden und deren Auswirkungen beurteilen können.
Lehrstoff:
- 1. Semester:
Betriebliche Kommunikation und persönliche Arbeitstechniken:
Selbstorganisation.
Gesprächs-, Argumentations-, Diskussions- und Verhandlungstechniken.
Präsentationstechniken.
Ausgewählte praktische Geschäftsfälle in den Bereichen
- Administration,
- Rechnungswesen,
- Beschaffung,
- Leistungserstellung,
- Absatz
unter Einsatz der in der Praxis eingesetzten Büro-, Informations- und Kommunikationstechnologien.
- 2. Semester:
Betriebliche Kommunikations- und Arbeitstechniken:
Bewerbung.
Arbeit im Betriebswirtschaftlichen Zentrum in brachenspezifischen
Bereichen, wie zB
- Administration,
- Rechnungswesen,
- Beschaffung,
- Leistungserstellung,
- Absatz
unter Einsatz der in der Praxis eingesetzten Büro-, Informations- und Kommunikationstechnologien.
- 7. WIRTSCHAFTLICHES RECHNEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die rechnerischen Voraussetzungen für die Lösung betriebswirtschaftlicher Aufgaben beherrschen und anwenden können.
Insbesondere soll er
- das Zahlenverständnis durch Kopfrechnen und Lösen von Beispielen auch ohne Verwendung eines Rechners festigen,
- die Ergebnisse vor Beginn der Rechenausführungen schätzen,
- den kaufmännischen Rechner optimal einsetzen und
- die Aufgaben übersichtlich und formgerecht lösen können.
Lehrstoff:
- 1. Semester:
Zinsenrechnung (im besonderen Zinsenrechnung von hundert). Einfache und zusammengesetzte Durchschnittsrechnung. Terminrechnung; Ratenrechnung.
Einfache Verteilungsrechnung.
Eine Schularbeit.
8. RECHNUNGSWESEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Kenntnisse und Fertigkeiten zur praktischen Durchführung von Arbeiten aus den für den Absolventen wesentlichen Teilbereichen des betrieblichen Rechnungswesens erlangen. Außerdem soll er diese Arbeiten unter Verwendung eines in der Praxis häufig eingesetzten Standardsoftwarepaketes bewältigen können.
Der Schüler soll insbesonders
- laufende Geschäftsfälle verbuchen und damit zusammenhängende steuerliche Probleme lösen,
- einfache Aufgaben der Personalverrechnung ausführen,
- die Grundzusammenhänge der Kostenrechnung verstehen und Kalkulationen erstellen,
- die typischen Rechenabläufe des wirtschaftlichen Rechnens anwenden können,
- Belege datenverarbeitungsgerecht kontieren und die Daten sicher und rasch erfassen können,
- Computerausdrucke lesen und kontrollieren können sowie
- die Notwendigkeit der laufenden Datensicherung und des Datenschutzes verstehen und beachten.
Lehrstoff:
- 1. Semester:
Bilanzlehre in den Grundzügen:
Anlagenbewertung (Berechnung und Verbuchung der Anlagenabschreibung, Anschaffung und Ausscheiden von Anlagegegenständen, Anlagenbuchführung).
Rechnungsabgrenzung.
Rückstellungen.
Forderungsbewertung.
Einfache Abschlußarbeiten von Einzelunternehmungen:
Erfolgsermittlung durch Mehr-Weniger-Rechnung; Abschlußtabelle; Bilanz einschließlich staffelförmiger Gewinn- und Verlustrechnung.
Abrechnung und Verbuchung von einfachen Wechselgeschäften.
Personalverrechnung (einschließlich Schriftverkehr):
Abrechnung von laufenden und sonstigen Bezügen; Sonderfälle der Personalverrechnung; Verrechnung mit der Krankenkasse, dem Finanzamt und der Gemeinde; Verbuchung von Löhnen und Gehältern; Lohnkonto und sonstige gesetzlich erforderliche Aufzeichnungen.
Buchungsübungen.
Computerunterstütztes Rechnungswesen (im Ausmaß von einer Wochenstunde):
Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit des computerunterstützten Rechnungswesens.
Verbuchung von laufenden Geschäftsfällen einschließlich Lagerbuchführung (Eröffnung, laufende Buchungen, Fakturierung und Verwaltung offener Posten) anhand einer Belegsammlung.
Abrechnung laufender und sonstiger Bezüge.
Stammdatenpflege und laufende Datensicherung.
Drei Schularbeiten, eine davon im Teilbereich computerunterstütztes
Rechnungswesen.
- 2. Semester:
Kostenrechnung in den Grundzügen:
Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen.
Erfassung der Kosten unter Berücksichtigung der Bezugskalkulation
(einschließlich Eingangsabgaben).
Kostenstellenrechnung (einfache Beispiele).
Kostenträgerrechnung (Divisionskalkulation, Zuschlagskalkulation).
Absatzkalkulation.
Bankrechnen in den Grundzügen:
Abrechnung von Giroeinlagen, Kontokorrentkrediten und Dienstleistungsgeschäften (Kauf und Verkauf von Valuten und Devisen, Kauf und Verkauf von Effekten, Ermittlung von Renditen).
Steuerlehre (einschließlich Schriftverkehr):
Gliederung der Steuern; Ertragsteuern, Verkehrsteuern, Besitzsteuern, sonstige Abgaben; Grundzüge des Beihilfenrechtes; Abgabenverfahren.
Umfassende Wiederholung und Aktualisierung:
Aufgabenstellungen unter Einbeziehung des Lehrstoffes beider
Semester.
Computerunterstütztes Rechnungswesen (im Ausmaß von einer Wochenstunde):
Organisation des Rechnungswesens bei Einsatz einer Datenverarbeitungsanlage.
Verbuchung von Geschäftsfällen einschließlich Anlagenbuchführung anhand einer umfangreichen Belegsammlung, Abschluß und Auswertung.
Stammdatenpflege und laufende Datensicherung.
Drei Schularbeiten, eine davon im Teilbereich computerunterstütztes Rechnungswesen.
- 9. WIRTSCHAFTSINFORMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- den Aufbau, die Funktionsweise und die Einsatzmöglichkeiten von Anlagen der elektronischen Informationsverarbeitung kennen und diese bedienen können,
- Standardsoftware zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis einsetzen können,
- unter Verwendung moderner Techniken Informationen beschaffen und weitergeben können,
- seine Arbeiten dokumentieren können,
- Datensicherung durchführen können sowie
- die Auswirkungen der Informationsverarbeitung und der Kommunikationstechnik auf Mitarbeiter, Betrieb und Gesellschaft erkennen können.
Lehrstoff:
Datenbank:
Praktischer Einsatz von Standardsoftware zur Lösung
betriebswirtschaftlicher Problemstellungen.
Funktion, Arbeitsweise, Handhabung.
Nutzung öffentlicher Datenbanken.
Datenverarbeitung und Recht:
Datensicherung; Datenschutz; Copyright.
Arten von Datenverarbeitungssystemen.
Betriebsarten der Datenverarbeitung.
Tabellenkalkulation:
Einsatz von Standardsoftware zur Bearbeitung betriebswirtschaftlicher Probleme (Funktion, Arbeitsweise, Handhabung).
Auswirkungen der Informationsverarbeitung auf Individuum,
Gesellschaft und Umwelt.
Eine Schularbeit, bei Bedarf zweistündig.
10. TEXTVERARBEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziel dieses Unterrichtsgegenstandes ist die sichere Anwendung der computerunterstützten Textverarbeitung einschließlich der Desktop-Publishing-Funktionen. Das Erlernen des 10-Finger-Tastschreibens hat dem voranzugehen.
Der Schüler soll normgerechte und fehlerfreie Schriftstücke der Wirtschaftspraxis, der Verwaltung und des persönlichen Bereiches unter Einsatz eines Textverarbeitungsprogrammes und der erforderlichen Organisationsmittel erstellen können. Er soll auf Grund vorgegebener Sachverhalte Texte formulieren, festhalten, gestalten, überarbeiten und rationell weitergeben können.
Der Schüler soll insbesonders
- mit einer Geschwindigkeit von etwa 180 Bruttoanschlägen in der Minute abschreiben und Diktate mit einer Geschwindigkeit von etwa 60 Silben in der Minute aufnehmen können,
- die Standardfunktionen eines Textverarbeitungsprogrammes beherrschen und darüber hinausgehende Funktionen anwenden können,
- Daten einer Datenbank, einer Tabellenkalkulation und eines Grafikprogrammes in das Dokument einbinden können,
- Gestaltungsaufgaben mit Desktop-Publishing-Funktionen ausführen,
- die organisatorischen Maßnahmen sowie die ergonomischen und sozio-ökonomischen Aspekte der Bildschirmarbeit überblicken können sowie
- mit den technischen Arbeitsmitteln verantwortungsvoll und umweltbewußt umgehen können.
Lehrstoff:
- 1. Semester:
Standardfunktionen des eingesetzten Textverarbeitungs-Softwarepaketes.
Formale Gestaltung einfacher Schriftstücke mit und ohne Vordruck; Textformatierung.
Korrekturregeln; Einführung in Typographie und Layout.
Schreiben nach Tonträgern entsprechend den Richtlinien für das Phonodiktat nach der ÖNORM A 1081.
Diktiergerät; Vervielfältigungsverfahren; Formen der Telekommunikation.
Zwei Schularbeiten.
- 2. Semester:
Textverarbeitungs-Softwarepaket:
Erweiterte Funktionen.
Verwenden, Verknüpfen und Einbinden von Daten aus anderen
Softwarepaketen (Datenbank, Tabellenkalkulation, Präsentationsgrafik).
Desktop-Publishing:
Standardfunktionen, Arbeitsweise, einfache Anwendungen.
Schriftguterstellung:
Formulieren von Routinetexten; Gestaltung anspruchsvoller Schriftstücke mit und ohne Vordruck; inhaltliches und formales Überarbeiten; Rationalisierungsmöglichkeiten; Fallbearbeitung.
Schreiborientierter Bildschirm-Arbeitsplatz:
Aspekte der Arbeitsplatzqualität (Organisation, Ergonomie, Ökologie, Entwicklungstendenzen).
Erreichen einer Schreibfertigkeit von etwa 180 Bruttoanschlägen in der Minute in der Abschrift und etwa 60 Silben in der Minute im Diktat.
Zwei Schularbeiten.
- 11. POLITISCHE BILDUNG UND RECHT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Staatsfunktionen und jene Rechtsgrundlagen kennen, die für den Alltag und seinen späteren Beruf von Bedeutung sind,
- seine Rechte verantwortungsbewußt ausüben und seine staatsbürgerlichen Pflichten erfüllen können,
- beurteilen können, wann professionelle Rechtshilfe erforderlich ist und
- die Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung, die Arbeit für den Frieden sowie die umfassende Landesverteidigung bejahen.
Der Schüler soll weiters
- Kenntnis über die Vernetzung von Politik, Gesellschaft und Wirtschaft sowie Einsicht in politische Sachverhalte erhalten,
- befähigt werden, am öffentlichen Geschehen Anteil zu nehmen, Informationen aus den Medien aufzunehmen sowie sich zu politischen Fragen ein eigenes Urteil zu bilden,
- bereit sein, am aktuellen politischen Geschehen teilzunehmen und
- seine Kenntnisse im Bereich der politischen Bildung sowie in den privatrechtlichen und berufsbezogenen Rechtsbereichen weiterzuentwickeln.
Lehrstoff:
Rechtsbegriffe:
Rechtsordnung; Arten des Rechts; Auslegung; Rechtsubjekt; Zugang
zum Recht.
Staatslehre:
Staatselemente; Staats- und Regierungsformen; Staatenverbindungen
(UNO, EU ua.).
Grundlagen der politischen Bildung:
Demokratie, politische Meinungsbildung, Massenmedien, politische Parteien, Wahlen, Grund- und Freiheitsrechte, Menschenrechte.
Österreichisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht:
Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung; Gesetzgebung und Vollziehung: Gesetzgebung des Bundes und der Länder; Verwaltung des Bundes, der Länder und Gemeinden; Gerichtsbarkeit.
Kontrolle der Staatsgewalt.
Interessensvertretungen:
Gesetzliche und freiwillige Interessensvertretungen der Arbeitgeber
und der Arbeitnehmer.
Gerichtsbarkeit:
Straf- und Zivilgerichtsbarkeit (einschließlich Zwangsvollstreckung); Grundzüge des materiellen Strafrechts (für den Alltag bedeutsame Aspekte).
Ausgewählte Kapitel aus nachstehenden Rechtsbereichen:
Privatrecht:
Überblick über Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht,
Schuldrecht.
Gewerberecht:
Überblick über die Einteilung der Gewerbe, die Voraussetzungen für
die Ausübung von Gewerben und die Gewerbeberechtigungen.
Umweltschutzrecht.
Individuelles Arbeitsrecht:
Arbeitsvertrag, Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Kündigungs- und Entlassungsschutz, Arbeitnehmerschutz unter besonderer Berücksichtigung des Schutzes einzelner Arbeitnehmergruppen.
Kollektives Arbeitsrecht:
Kollektive Rechtsgestaltung, Arbeitskampfrecht, Betriebsverfassung,
Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit.
Sozialrecht:
Überblick über Organisation und Leistungen.
B. FREIGEGENSTÄNDE
- 1. BETRIEBLICHE KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATIONSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- zur Teamarbeit durch Interaktion und soziales Lernen in der Gruppe bereit sein,
- Medien kritisch beurteilen können,
- die Medien einsetzen können,
- die richtige Sprechtechnik unter Verwendung der Standardsprache beherrschen,
- seine Überzeugungsfähigkeit steigern,
- fähig sein, sich in verschiedenen Situationen des Lebens - insbesondere des Berufslebens - situationsgerecht zu verhalten,
- mit der Technik des Beratens, Verkaufens und Verhandelns in verschiedenen Wirtschaftszweigen vertraut sein und
- im Auftreten, bei Gesprächen, Verhandlungen, Reden und Diskussionen Sicherheit erlangen sowie die eigene Wirkung auf andere kennen.
Lehrstoff:
- 1. Semester:
Grundlagen:
Zusammenwirken von Sprechen und Bewegung; Körpersprache, Gestik,
Mimik.
Rhetorische Kommunikation:
Kommunikationsmodell, kommunikatives Bedingungsfeld.
Problemauflistung, Redevorbereitung, Redeaufbau.
Eigen- und Fremdauswertung.
Argumentationstechniken.
Gesprächführung mit Vorgesetzten, Mitarbeitern, Geschäftspartnern
und Behörden.
Präsentation von Unternehmen, Dienstleistungen und Produkten. Werbetechniken.
Einsatz von in der Praxis verwendeten Informations- und Kommunikationsmedien.
- 2. Semester:
Grundlagen:
Zusammenwirken von Sprechen und Bewegung; Körpersprache, Gestik,
Mimik, Erprobung in Rollenspielen.
Rhetorische Kommunikation:
Psychologie der Gesprächsführung.
Übungen in freier Rede mit Tonband- bzw. Videoaufzeichnung.
Vorbereitung von Besprechungen und Diskussionen.
Durchführung von Besprechungen mit Videoauswertung. Pro- und Kontradiskussion in der Gruppe mit Videoauswertung.
Moderation und Diskussionsleitung.
Kommunikations- und Präsentationsformen der Wirtschaft:
Vorstellungsgespräche, Einkaufs- und Verkaufsgespräche, Einkaufs- und Verkaufsverhandlungen mit Videoaufzeichnung, Eigen- und Fremdauswertung.
Betreuung von Geschäftspartnern.
Konferenz, Verhandlung, Debatte und Podiumsdiskussion.
- 2. ÜBUNGEN AUS BIOLOGIE, ÖKOLOGIE UND WARENLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll an Lehrstoffinhalten der Biologie, Ökologie und Warenlehre Interesse finden.
Lehrstoff:
- 1. und 2. Semester:
Einführung in die Laboratoriumsarbeit:
Arbeiten mit der Flamme; Arbeiten mit Flüssigkeiten; Technik der Mikroskopie.
Biologische Experimente:
Mikroskopische Untersuchungen von Zellen, Geweben und Organen der Pflanzen und Tiere anhand von selbst angefertigten Präparaten oder Dauerpräparaten; experimentelle Darstellung biologischer Vorgänge, Erkennungsübungen an Naturobjekten oder Lehrmitteln der biologischen Sammlung.
Ökologische Experimente:
Untersuchungen von Böden, Wasser und Luft; Beobachtungen von Tieren
und Pflanzen in Ökosystemen sowie von biologischen Gleichgewichten
und Abbauprozessen.
Warenkundliche Übungen:
Experimentelle Darstellung einfacher technologischer Prozesse; chemische, physikalische und mikroskopische Untersuchungen von anorganischen und organischen Waren; Erkennen von Warenproben, Warenprüfung, Warentests; Warengestaltung und Präsentation von Waren, Konsumentenerziehung.
- 3. SEMINAR WIRTSCHAFTSINFORMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- seine im Unterrichtsgegenstand Wirtschaftsinformatik erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten erweitern, ergänzen, vertiefen und aktualisieren sowie
- die dem aktuellen Stand entsprechenden Möglichkeiten wichtiger Standardsoftware kennen und einsetzen können.
Lehrstoff:
- 1. Semester:
Die Lehrstoffinhalte des Pflichtgegenstandes Wirtschaftsinformatik des 1. Semesters sind zu vertiefen, zu erweitern und zu ergänzen.
- 2. Semester:
Die für die Berufsausübung des Absolventen bedeutsamen Kenntnisse der bisher erarbeiteten Standardsoftware sollen durch komplexe praktische Übungen gefestigt werden.
Ergonomie.
Datentransfer zwischen verschiedenen Programmen:
Datenimport und Datenexport; Datenkonvertierung.
4. STENOTYPIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Texte aus der Wirtschaftssprache in Kurzschrift mit etwa 80 Silben in der Minute aufnehmen und wortgetreu wiedergeben können sowie
- einfache Schriftstücke konzipieren und in Maschinschrift unter Verwendung der Schreibmaschine oder des Personalcomputers übertragen können.
Lehrstoff:
- 1. Semester:
Festigung und Ergänzung der Verkehrsschrift nach der Wiener Urkunde.
Diktate und richtige Wiedergabe bis zu einer Geschwindigkeit von etwa 60 Silben in der Minute sowie deren Wiedergabe mit der Schreibmaschine oder mit dem Personalcomputer.
- 2. Semester:
Ergänzung der Verkehrsschrift durch Kürzungen, die häufig in der Wirtschaftspraxis verwendet werden.
Diktate bis zu einer Geschwindigkeit von etwa 80 Silben in der Minute sowie deren Wiedergabe mit der Schreibmaschine oder mit dem Personalcomputer.
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
- 1. HAUSHALTSÖKONOMIE UND ERNÄHRUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Bedeutung richtiger Ernährung erkennen,
- über vorteilhafte Ernährung für Menschen mit Bewegungseinschränkungen Bescheid wissen,
- die wichtigsten Nähr- und Wirkstoffe sowie Nahrungs- und Genußmittel sowie deren Behandlung, Lagerung und Haltbarmachung kennen,
- einfache und feine Speisen unter Berücksichtigung des ökonomischen Einkaufs und der neuesten Erkenntnisse auf dem Gebiet der Ernährungswissenschaften zubereiten können,
- Sicherheit beim selbständigen Einkauf erwerben,
- Tischdecken und servieren können sowie
- die wichtigsten Getränke kennen.
Lehrstoff:
- 1. Semester:
Wohnung:
Wohnbereich in verschiedenen Formen des sozialen Zusammenlebens.
Materialgerechte Pflege- und Reinigungsarbeiten.
Gesundheits- und Umweltbewußtsein im Haushalt.
Ernährungslehre:
Zusammenhang zwischen Ernährung, Gesundheit und Nährstoffbedarf.
Nährwertberechnungen.
Kochen und Servieren:
Berechnung von Mengen und Nährwert.
Erweiterung der Grundrezepte.
Konservierung von Lebensmitteln und Speisen.
- 2. Semester:
Mitwirkung bei der Planung neuer Projekte (Planlesen, Planzeichnen). Erstellung behindertengerechter Planlösungen.
Wohnbauförderung, Wohnungsverbesserung, Energiesparmaßnahmen.
Förderung behindertengerechter Adaptierungen.
Ernährungslehre:
Probleme der Gemeinschaftsverpflegung.
Volksgesundheit.
Welternährung.
Kochen und Servieren:
Erweiterung der Grundrezepte.
Zubereitung von Speisen verschiedener Diätformen.
Tischinventar, Tischdecken, Servieren.
Tisch- und Raumgestaltung für verschiedene Anlässe; Tisch- und Menükarten.
Servieren verschiedener Mahlzeiten.
Servierarten und ihre praktische Anwendung.
2. LEIBESÜBUNGEN
Siehe BGBl. Nr. 37/1989.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:
Ziel des Förderunterrichts ist die Wiederholung und Einübung des vorauszusetzenden oder des im Unterricht des betreffenden Pflichtgegenstandes im jeweiligen Semester durchgenommenen Lehrstoffes für Schüler, die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, wobei von der Voraussetzung auszugehen ist, daß es sich um geeignete und leistungswillige Schüler handelt. Einem derartigen Leistungsabfall ist die mangelnde Beherrschung der Unterrichtssprache bei Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache gleichzusetzen.
Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Lehrstoffes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.
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*1) Festlegung auf Grund schulautonomer Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).
*2) Mit Computerunterstützung.
*3) Als Kurs für ein oder mehrere Semester gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr höchstens insgesamt zweimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens 16 Unterrichtsstunden eingerichtet werden. Ein Schüler kann je Unterrichtsjahr in Kurse für höchstens zwei Unterrichtsgegenstände aufgenommen werden.
Zuletzt aktualisiert am
27.12.2019
Gesetzesnummer
10008944
Dokumentnummer
NOR12109941
alte Dokumentnummer
N6199445843J
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