Anlage 2 Lehrpläne – Handelsakademie und Handelsschule

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1994

Anlage 2

Anlage B4

-------------

LEHRPLAN DES ZWEISEMESTRIGEN BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHEN LEHRGANGES FÜR

KÖRPERBEHINDERTE

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

Lehrver-

A. Pflichtgegenstände *1) Wochenstunden pflich-

Summe tungs-

Semester gruppe

1. 2.

---------------------------------------------------------------------

1. Religion ........................ 2 2 4 (III)

2. Deutsch ......................... 4 4 8 (I)

3. Englisch einschließlich

Wirtschaftssprache .............. 3 3 6 I

4. Biologie, Ökologie und Warenlehre 2 2 4 III

5. Betriebswirtschaft .............. 3 3 6 I

6. Betriebswirtschaftliche

Übungen *2) ..................... 2 4 6 I

7. Wirtschaftliches Rechnen ........ 2 - 2 II

8. Rechnungswesen *2) .............. 5 5 10 I

9. Wirtschaftsinformatik ........... 3 - 3 I

10. Textverarbeitung *2) ............ 6 5 11 III

11. Politische Bildung und Recht .... - 4 4 III

---------------------------------------------------------------------

Gesamtwochenstundenzahl ... 32 32 64

---------------------------------------------------------------------

Lehrver-

B. Freigegenstände *1) Wochenstunden pflich-

Summe tungs-

Semester gruppe

1. 2.

---------------------------------------------------------------------

1. Betriebliche Kommunikation

und Präsentationstechnik ........ 2 2 4 III

2. Übungen aus Biologie, Ökologie

und Warenlehre .................. 2 2 4 III

3. Seminar Wirtschaftsinformatik ... 2 2 4 I

4. Stenotypie ...................... 2 2 4 (V)

---------------------------------------------------------------------

Lehrver-

C. Unverbindliche Übungen *1) Wochenstunden pflich-

Summe tungs-

Semester gruppe

1. 2.

---------------------------------------------------------------------

1. Haushaltsökonomie und Ernährung . 2 2 4 IV

2. Leibesübungen ................... 2 2 4 (IVa)

---------------------------------------------------------------------

Lehrver-

D. Förderunterricht *1) *3) Wochenstunden pflich-

tungs-

Semester gruppe

1. 2.

---------------------------------------------------------------------

1. Deutsch ......................... 2 2 (I)

2. Englisch einschließlich

Wirtschaftssprache .............. 2 2 I

3. Betriebswirtschaft .............. 2 2 I

4. Wirtschaftliches Rechnen ........ 2 - II

5. Rechnungswesen *2) .............. 2 2 I

6. Wirtschaftsinformatik ........... 2 - I

7. Textverarbeitung *2) ............ 2 2 III

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

  1. 1. Allgemeines Bildungsziel

Der Zweisemestrige Betriebswirtschaftliche Lehrgang für Körperbehinderte dient im Sinne der § 61 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes der kaufmännischen Berufsausbildung vorwiegend von Erwachsenen, die ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können bzw. aus sonstigen gesundheitlichen Gründen einen Büroberuf anstreben.

Aufbauend auf dem Einsemestrigen Betriebswirtschaftlichen Grundlehrgang für Körperbehinderte, der jedoch keine Aufnahmevoraussetzung darstellt, soll in diesem Lehrgang eine Vertiefung und Ausweitung von Fertigkeiten und Kenntnissen erfolgen, sodaß der Absolvent für die Ausübung eines Berufes in Wirtschaft und Verwaltung befähigt wird. Er soll auf seine Rolle als Arbeitnehmer bzw. Unternehmer und als Konsument vorbereitet werden; insbesondere soll er

  1. 2. Didaktische Grundsätze

Dem Lehrplan kommt die Bedeutung eines Rahmens zu. Die Veränderungen des Wirtschaftslebens zwingen zur ständigen Anpassung des Unterrichts an diese Gegebenheiten. Daher ist die Einbeziehung aktuellen Wissensgutes, gegebenenfalls auch außerhalb des Lehrplanes, im Hinblick auf die Ergänzung des Lehrstoffes notwendig, wobei die sorgfältige Auswahl der pädagogischen Verantwortung des Lehrers obliegt. Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben.

Die für die Arbeit im Unterricht und die für den Absolventen wesentlichen Teilbereiche des Lehrstoffes sind zu ihrer Festigung besonders zu üben und gezielt zu wiederholen.

Auf den korrekten Gebrauch der Standardsprache und auf die Verwendung der Fachterminologie ist zu achten. Die sprachliche Komponente ist in allen Unterrichtsgegenständen ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.

Im Sinne einer ganzheitlichen Bildung sind diesem Lehrgang auch Aufgaben gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand oder einigen Unterrichtsgegenständen zugeordnet werden können, sondern die auch fächerübergreifend im Zusammenwirken vieler oder aller Unterrichtsgegenstände zu bewältigen sind.

Als solche Bildungsaufgaben (Unterrichtsprinzipien) sind aufzufassen: Gesundheitserziehung, Lese- und Sprecherziehung, Medienerziehung, Politische Bildung (einschließlich Friedenserziehung), Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, Sexualerziehung, Umwelterziehung, Verkehrserziehung, Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt sowie Wirtschafts- und Konsumentenerziehung.

Die Umsetzung der Unterrichtsprinzipien im Schulalltag erfordert eine wirksame Koordination der Unterrichtsgegenstände unter Ausnützung aller Querverbindungen. Unterrichtsprinzipien sind auch dann zu beachten, wenn zur selben Thematik eigene Unterrichtsgegenstände oder Lehrstoffinhalte vorgesehen sind.

Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts; daraus ergibt sich die Notwendigkeit, in allen Unterrichtsgegenständen jede Gelegenheit wahrzunehmen, um die im allgemeinen Bildungsziel formulierten Erziehungsziele zu erreichen.

Der Schüler soll zum logischen, kreativen und vernetzten Denken, zum genauen und ausdauernden Arbeiten, selbständig und im Team, sowie zum verantwortungsbewußten Entscheiden und Handeln unter Beachtung ökonomischer, ökologischer und sozialer Gesichtspunkte erzogen werden. Problemorientierte Aufgabenstellungen und handlungsorientierter Unterricht werden dabei wesentlich zur Erreichung dieser Ziele beitragen.

Jeder Lehrer hat die Aufgabe, den Schüler zur selbständigen Arbeit zu erziehen. Der Schüler soll lernen, die für die Lösung von Aufgaben erforderlichen Informationen selbständig zu beschaffen, Wesentliches vom Unwesentlichen zu unterscheiden, Gedanken klar und systematisch auszudrücken, diese ordnungsgemäß zu dokumentieren und, wenn erforderlich, auch zu präsentieren. Im Schüler sollen auch die Erkenntnis für die Notwendigkeit der eigenen Weiterbildung geweckt und die Möglichkeiten hiefür aufgezeigt werden.

Neben der Erziehung zur Selbständigkeit ist auch die Gruppenarbeit in den Unterricht einzubauen. Dabei erweist sich vor allem die Bearbeitung von Projekten als besonders geeignet, den Schüler auf seine berufliche Tätigkeit vorzubereiten.

Auf die Anwendung der in der Textverarbeitung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten ist in allen anderen Unterrichtsgegenständen großer Wert zu legen.

Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Referenten aus der Praxis sollen beitragen, den Schülern Einblick in die komplexen Zusammenhänge wirtschaftlicher Abläufe zu geben. Der Besuch kultureller Veranstaltungen und kultureller Institutionen soll den Schüler zur Beschäftigung mit Kultur motivieren und zu kreativer und produktiver Tätigkeit anregen.

Verschiedene Teile des Lehrstoffes eines Unterrichtsgegenstandes können auch durch verschiedene Lehrer entsprechend ihrer Vorbildung unterrichtet werden, ohne daß dabei mehrere Lehrer gleichzeitig in einer Klasse unterrichten. Einzelne einander ergänzende Unterrichtsgegenstände können unter dem Aspekt der Konzentration des Unterrichtes in Form eines zusammenfassenden Unterrichts dargeboten werden.

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden.

Ergänzend wird für die einzelnen Unterrichtsgegenstände angemerkt:

Deutsch

Die Übungen zur normativen Sprachrichtigkeit sollen sich an den individuellen Erfordernissen der Schüler orientieren.

Die kommunikative Kompetenz soll durch verstärkte Übungen und praktische, anwendungsorientierte Beispiele erweitert werden; eine Verbindung von selbstbewußtem Auftreten mit einer sicheren Sprachverwendung im Hinblick auf die Entfaltung der Persönlichkeit soll angestrebt werden.

Im Bereich der schriftlichen Kommunikation sollen Übungen zur Informationssammlung und -auswahl, zur Begriffserklärung, Stoffsammlung und Gliederung das logische Denken fördern und die Fähigkeit, Texte logisch zu strukturieren, verbessern.

Das Lesen soll vom Schüler als wesentlicher Aspekt seiner Persönlichkeits- und Berufsbildung erlebt werden.

Der Gebrauch des Österreichischen Wörterbuches ist auch bei

Schularbeiten zu gestatten.

Englisch einschließlich Wirtschaftssprache

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl im Fremdsprachenunterricht ist die Erweiterung der Kommunikationsfähigkeit im Berufsleben. Die Fertigkeiten des Hörverstehens, des Sprechens, des Lesens und des Schreibens sind im Unterricht integriert zu üben. Die Grammatik ist nicht Selbstzweck, sondern Voraussetzung für Verständnis und situationsbezogene Verständigungsfähigkeit.

Biologie, Ökologie und Warenlehre

Bei der Erarbeitung des Lehrstoffes empfiehlt es sich, Waren, Warenproben, Produktdeklarationen, Prospekte, Bedienungs- und Gebrauchsanleitungen zu verwenden. Materialprüfungen, Übungen und Experimente erhöhen die Anschaulichkeit. Bei allen technologischen Themenbereichen ist auch auf die einschlägige Sicherheitstechnik einzugehen.

Jene Stoffgebiete, die die Schüler besonders interessieren, sollen von den Schülern autonom gewählt werden und schwerpunktmäßig intensiver behandelt werden.

Andere Stoffgebiete können in größeren Übersichten behandelt

werden.

Betriebswirtschaft

Der betriebswirtschaftliche Unterricht soll in seiner Gesamtheit auf die Erfüllung der Leitfunktion ausgerichtet sein. Die Schulung des betriebswirtschaftlichen Denkens unter Beachtung der sozialen Komponente hat Vorrang vor der Erarbeitung von Detailwissen.

Die Praxisorientierung wird ua. durch die Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer, gesellschaftlicher und sozialer Aspekte, vor allem durch praxisnahe Übungen unter Verwendung praxisgerechter Unterrichtsmittel, erhöht.

Die Umsetzung der den kaufmännischen Schriftverkehr betreffenden Lehrstoffinhalte erfordert eine wirksame Koordination mit den Lehrern des Unterrichtsgegenstandes Textverarbeitung.

Betriebswirtschaftliche Übungen

In diesem Unterrichtsgegenstand soll der Schüler durch Aneignung von Lern- und Arbeitstechniken, durch Anwendung seiner in den anderen Unterrichtsgegenständen erworbenen Grundkenntnisse sowie durch ständiges Training von kommunikativen Fähigkeiten Schlüsselqualifikationen für ein erfolgreiches Bestehen in der Berufs- und Arbeitswelt erwerben.

Diese Schlüsselqualifikationen sollen durch die praktischen Geschäftsfälle, die im Betriebswirtschaftlichen Zentrum bearbeitet werden sollen, gefestigt werden.

Im Sinne eines fächerübergreifenden Unterrichts kommt der Zusammenarbeit mit den Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände eine besondere Bedeutung zu.

Wirtschaftliches Rechnen

Die optimale Bedienung des kaufmännischen Rechners ist zu üben

(Fingersatz, Rechengang). Dem Schätzen der Ergebnisse vor Beginn der Rechenausführung kommt besondere Bedeutung zu.

Rechnungswesen

Die gesetzlichen Vorschriften über die Führung von Büchern und Aufzeichnungen sowie die einschlägigen Bestimmungen des Steuerrechtes sind unter Berücksichtigung des Ausbildungsstandes zu beachten.

Die für die Berufsausübung des Absolventen besonders bedeutsamen Themenbereiche (zB Verbuchung laufender Geschäftsfälle, Kontierung von Belegen, Erstellung üblicher Vorabschlußbuchungen, Kostenrechnung einschließlich Kalkulation, die wichtigsten Teilbereiche der Personalverrechnung und des Steuerrechtes) sollen durch ständiges Üben gefestigt und erforderlichenfalls im 2. Semester aktualisiert werden.

Im computerunterstützten Rechnungswesen ist besonderes Gewicht auf das Verständnis des Schülers für die sachlichen Zusammenhänge zu legen.

Wirtschaftsinformatik

Schwerpunkt soll auf praktisches Arbeiten und die Bedienung der Geräte gelegt werden, wobei auf den Ausbildungsstand der Schüler zu achten ist. Die theoretischen Grundkenntnisse sind laufend zu erweitern und zu vertiefen. Weiters sind die Schüler zu exakter Arbeitsausführung, Selbständigkeit, aber auch konstruktiver Zusammenarbeit in der Gruppe anzuhalten.

Textverarbeitung

Dem Schüler ist die sinnvolle Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in den anderen Unterrichtsgegenständen und deren Bedeutung für seine berufliche Tätigkeit einsichtig zu machen. Nach Möglichkeit sind im Unterricht audio-visuelle Hilfsmittel einzusetzen.

Politische Bildung und Recht

Bei der Behandlung der einzelnen Teilgebiete ist von der Rechts- und insbesondere der Berufspraxis auszugehen und wenn möglich, das Interesse der Schüler zu berücksichtigen. Die Besprechung von Rechtsquellen und Rechtsfällen, die Diskussion über einschlägige Medienberichte sowie die Lösung von Fallbeispielen sollen den Schüler aktivieren und motivieren.

Im Bereich der politischen Bildung ist dem Schüler seine besondere Verantwortung gegenüber den Mitmenschen und der Gemeinschaft zu verdeutlichen. Außerdem ist ihm bewußt zu machen, daß die Rechtsordnung die von der Gesellschaft gewünschten Verhaltensweisen normiert und dem einzelnen Freiheiten garantiert aber auch Pflichten auferlegt.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

  1. 1. Allgemeine Bestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfssituation in der Schule oder in einem Semester an einem bestimmten Schulort sowie den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung von schulautonomen Freiräumen soll sich in diesem Sinne nicht in isolierten Einzelmaßnahmen erschöpfen, sondern sie soll sich an einem an den Bedürfnissen der Schüler, der anderen Schulpartner sowie des schulischen Umfeldes abgestimmten Konzept für den gesamten Ausbildungszeitraum orientieren.

Die Freiräume im Bereich der schulautonomen Stundentafel bieten für die Schule die Möglichkeit, dem Bildungsangebot unter Beibehaltung des Bildungszieles ein spezifisches Profil zu geben. Ein derartiges Profil kann seine Begründung in der Interessens- und Begabungslage der Schüler, in den besonderen räumlichen, ausstattungsmäßigen und personellen Möglichkeiten am Schulort, in bestimmten Gegebenheiten im wirtschaftlichen, sozialen, und kulturellen Umfeld etc. finden. Seine spezielle Ausprägung erfährt das Profil durch entsprechende inhaltliche Erweiterungen und Ergänzungen auf der Grundlage der disponiblen Unterrichtsstunden im Rahmen der Stundentafel für die autonomen Lehrplanbestimmungen.

Auf das Bildungsziel des Lehrganges, auf dessen ausgewogenes Bildungsangebot sowie auf die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten ist Bedacht zu nehmen.

Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zusätzliche Freigegenstände und unverbindliche Übungen, ein zusätzlicher Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden.

2. Besondere Bestimmungen

Bei schulautonomer Festlegung von Lehrplanbestimmungen ist zu beachten:

  1. a) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können abweichend von der Stundentafel und von der Lehrstoffumschreibung - ausgenommen im Pflichtgegenstand Religion - in den einzelnen Pflichtgegenständen Verschiebungen in der Anzahl der Semesterwochenstunden und Lehrinhalte allenfalls mit lehrstoffmäßigen Schwerpunktsetzungen vorgesehen werden, wobei die Summe der festgelegten Wochenstunden in den einzelnen Pflichtgegenständen sowie die Summe der festgelegten Wochenstunden aller Pflichtgegenstände in den einzelnen Semestern einzuhalten sind.
  2. b) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen im Lehrplan nicht enthaltene Freigegenstände und Unverbindliche Übungen geschaffen werden, sind dafür zusätzliche Lehrplanbestimmungen (Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff und didaktische Grundsätze) zu erlassen. Solche Freigegenstände oder unverbindliche Übungen sind entsprechend ihrem Lehrstoffinhalt einem in der Stundentafel genannten Unterrichtsgegenstand zuzuordnen, wobei der Gegenstandsbezeichnung ein den konkreten Lehrinhalt bezeichnender Zusatz angefügt werden kann.
  3. c) Sofern durch schulautonome Lehrplanbestimmungen in einzelnen Freigegenständen und unverbindlichen Übungen ein höheres Stundenausmaß vorgesehen wird als für den Fall des Nichtbestehens schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan vorgeschrieben wird, können durch die zusätzlichen Lehrplanbestimmungen ergänzende Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoffumschreibungen und didaktische Grundsätze erlassen werden.
  4. d) Bei der Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen sind das zur Verfügung stehende Kontingent an Lehrerwochenstunden sowie die Möglichkeiten der personellen, räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten an der Schule zu beachten.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

Wie im Lehrplan der Handelsschule (B1).

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. 1. Semester:

    Mündliche Kommunikation:

    Gesprächstechnik; freie Diskussion.

    Präsentationstechniken; Vortrag; Statement.

    Kommunikationsmittel und Kommunikationsmodelle.

    Normative Sprachrichtigkeit:

    Festigung der Kenntnisse in Grammatik, Ausdruck, Rechtschreibung

    und Zeichensetzung.

    Schreibung und Erklärung von Fremdwörtern und fachsprachlichen Ausdrücken.

    Gebrauch des Österreichischen Wörterbuches und anderer

    Nachschlagewerke.

    Schriftliche Kommunikation:

    Abfassen von Texten als Ergebnis unterschiedlicher

    Schreibmotivationen und -ziele.

    Beschreiben (Protokoll, Exzerpt), Kommentieren und Argumentieren,

    Erzählen und freies Gestalten.

    Sprachbetrachtung und Textverstehen:

    Sammeln, Verarbeiten und Speichern von Informationen.

    Beschreiben und Kommentieren von Texten.

    Medien:

    Werbung und Information; Stellenwert in der Gesellschaft,

    Durchschauen möglicher Manipulation.

    Gestalten von und mit Medien.

    Zwei Schularbeiten.

  1. 2. Semester:

    Mündliche Kommunikation:

    Formen der Diskussion; Diskussionsleitung und Moderation; rollen- und situationsgemäßes Verhalten; Argumentation.

    Interview.

    Kommunikationsformen des Berufslebens; Einstellungsgespräch.

    Techniken der Präsentation; Methoden des Feed-Back.

    Normative Sprachrichtigkeit:

    Sicherung der Kenntnisse in Grammatik, Ausdruck, Rechtschreibung und Zeichensetzung.

    Erweiterung des Wortschatzes unter Einbeziehung der Wirtschaftssprache.

    Gebrauch des Österreichischen Wörterbuches und anderer

    Nachschlagewerke.

    Schriftliche Kommunikation:

    Abfassen von Texten als Ergebnis unterschiedlicher

    Schreibmotivationen und -ziele.

    Beschreiben und Kommentieren, Argumentieren und Appellieren, freies

    Gestalten.

    Bewerbungsschreiben und Lebenslauf.

    Sprachbetrachtung und Textverstehen:

    Gezieltes Erschließen von allgemeinen und fachspezifischen

    Informationen.

    Beschreiben und Kommentieren berufsorientierter Textsorten.

    Literaturbetrachtung (Beschreiben und Kommentieren von Texten).

    Medien:

    Spiegelung aktueller Ereignisse in den Massenmedien und deren

    kritische Bewertung.

    Gestalten von und mit Medien.

    Zwei Schularbeiten.

  1. 3. ENGLISCH EINSCHLIESSLICH WIRTSCHAFTSSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. 1. Semester:

    Kommunikationsthemen:

    Leben in der Gemeinschaft und im Berufsumfeld.

    Kaufmännische Kommunikation:

    Anbahnung und Durchführung eines Kaufvertrages (Anfrage, Angebot, Bestellung, Lieferung).

    Kommunikationsformen:

    Geschäftsbrief, Telefonat, Note-Taking, Gespräch, Übersetzung

    einfacher Texte.

    Gebrauch des Wörterbuches.

    Sprachstrukturen:

    Erweiterung der für die kommunikative Kompetenz notwendigen

    Strukturen.

    Eine Schularbeit.

  1. 2. Semester:

    Kommunikationsthemen:

    Wirtschaftliche Themenbereiche des In- und Auslandes.

    Kaufmännische Kommunikation:

    Kaufvertrag (Zahlung, Mängelrüge).

    Stellenbewerbung; Telekommunikation; Bausteinkorrespondenz.

    Kommunikationsformen:

    Geschäftsbrief, Telefonat, Note-Taking, Gespräch, Zusammenfassung

    kürzerer audio-visueller Inhalte.

    Sprachstruktur:

    Ergänzung und Festigung der für die kommunikative Kompetenz

    notwendigen Strukturen.

    Eine Schularbeit.

  1. 4. BIOLOGIE, ÖKOLOGIE UND WARENLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. 1. Semester:

    Ökologie:

    Ökologische Grundbegriffe.

    Wechselwirkung von Boden, Wasser und Luft mit Pflanzen und Tieren

    im Netz des Ökosystems.

    Regulation und Belastbarkeit des ökologischen Gleichgewichts.

    Prinzip der Nachhaltigkeit.

    Kompostierung.

    Natur- und Umweltschutz:

    Schutz der Lebensräume; Ressourcen und Nachfrage; Sicherung

    natürlicher Ressourcen.

    Lebensmittel und Lebensmitteltechnologie:

    Grundlagen der Lebensmitteltechnologie als Basis für eine gesunde Ernährung im Hinblick auf die Zunahme von Zivilisationskrankheiten.

    Beeinflussung der Nahrungsmittelqualität durch Produktion und Vermarktung.

    Inhaltsstoffe und Konservierung.

    Lebensmittelgesetz.

    Wald:

    Funktionen; Holz und Holzverwertung; Papierindustrie.

  1. 2. Semester:

    Energiewirtschaft:

    Energieformen und Energieträger, Verarbeitung und Verwendung von Energie, Energiewirtschaft und Umwelt; alternative Energiequellen und Entwicklungstendenzen; Energiebilanzen.

    Metalle:

    In der Industrie häufig verwendete Metalle.

    Vorkommen, Gewinnung, Verwendung.

    Bauen und Wohnen - Baubiologie:

    Baustoffe.

    Tonwaren und Glas.

    Abfallwirtschaft:

    Aufgaben und Ziele; Entsorgungstechnologien.

    Recycling anorganischer und organischer Waren.

    Allgemeine Warenlehre:

    Normung, Warenkennzeichnung, Warenprüfung und Warentests.

    Konsumenteninformation:

    Konsumbewußtsein, Konsumentenschutz.

    Werbe- und Verkaufspsychologie:

    Konsumenten- und Verkäuferverhalten, Warengestaltung und Präsentation.

5. BETRIEBSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll im Leitfach Betriebswirtschaft

  1. 1. Semester:

    Ordnungsgemäße Erfüllung des Kaufvertrages (Lieferung, Annahme, Zahlung einschließlich Scheck und Wechsel in den Grundzügen).

    Vertragswidrige Erfüllung des Kaufvertrages (Liefermängel, Lieferverzug, Annahmeverzug, Zahlungsverzug).

    Rechtliche Grundlagen betrieblicher Leistungserstellung:

    Rechtsformen der Unternehmung; Kaufmann; Firma und Firmenbuch; Vollmachten.

    Material- und Warenwirtschaft:

    Aufgaben; Kosten und Risiken; Kennzahlen.

    Marketing:

    Aufgaben, betriebliche Bedeutung der Marktorientierung; Beschaffung

    von Marktinformationen; Marketinginstrumente.

    Konsument und Marketing; Konsumentenschutz.

    Eine Schularbeit.

  1. 2. Semester:

    Mitarbeiter im Betrieb:

    Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Entlohnung (Lohnarten und Lohnsysteme).

    Beginn und Beendigung des Dienstverhältnisses einschließlich adäquater Kommunikationstechniken (Bewerbung und Dienstzeugnis).

    Ausgewählte Kapitel aus nachstehenden Wirtschaftszweigen:

    Kreditinstitute:

    Funktionen und wirtschaftliche Bedeutung; Geschäfte der Kreditinstitute; Wertpapiere im Überblick.

    Versicherungen:

    Funktionen und wirtschaftliche Bedeutung; der Versicherungsvertrag.

    Transportwirtschaft:

    Funktionen und wirtschaftliche Bedeutung; Transportbetriebe;

    ökologische Aspekte.

    Binnenhandel.

    Funktionen und wirtschaftliche Bedeutung; Einzel- und Großhandelsbetriebe; Handelsvermittler; ökologische Aspekte.

    Internationale Geschäftstätigkeit:

    Funktionen und wirtschaftliche Bedeutung; Besonderheiten des Kaufvertrages und der Zahlung; Verzollung.

    Tourismus:

    Funktionen und wirtschaftliche Bedeutung; ökologische Aspekte.

    Industrie und Gewerbe:

    Funktionen und wirtschaftliche Bedeutung; Besonderheiten der Leistungserstellung; ökologische Aspekte.

    Eine Schularbeit.

  1. 6. BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. 1. Semester:

    Betriebliche Kommunikation und persönliche Arbeitstechniken:

    Selbstorganisation.

    Gesprächs-, Argumentations-, Diskussions- und Verhandlungstechniken.

    Präsentationstechniken.

    Ausgewählte praktische Geschäftsfälle in den Bereichen

  1. 2. Semester:

    Betriebliche Kommunikations- und Arbeitstechniken:

    Bewerbung.

    Arbeit im Betriebswirtschaftlichen Zentrum in brachenspezifischen

    Bereichen, wie zB

  1. 7. WIRTSCHAFTLICHES RECHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die rechnerischen Voraussetzungen für die Lösung betriebswirtschaftlicher Aufgaben beherrschen und anwenden können.

Insbesondere soll er

  1. 1. Semester:

    Zinsenrechnung (im besonderen Zinsenrechnung von hundert). Einfache und zusammengesetzte Durchschnittsrechnung. Terminrechnung; Ratenrechnung.

    Einfache Verteilungsrechnung.

    Eine Schularbeit.

8. RECHNUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Kenntnisse und Fertigkeiten zur praktischen Durchführung von Arbeiten aus den für den Absolventen wesentlichen Teilbereichen des betrieblichen Rechnungswesens erlangen. Außerdem soll er diese Arbeiten unter Verwendung eines in der Praxis häufig eingesetzten Standardsoftwarepaketes bewältigen können.

Der Schüler soll insbesonders

  1. 1. Semester:

    Bilanzlehre in den Grundzügen:

    Anlagenbewertung (Berechnung und Verbuchung der Anlagenabschreibung, Anschaffung und Ausscheiden von Anlagegegenständen, Anlagenbuchführung).

    Rechnungsabgrenzung.

    Rückstellungen.

    Forderungsbewertung.

    Einfache Abschlußarbeiten von Einzelunternehmungen:

    Erfolgsermittlung durch Mehr-Weniger-Rechnung; Abschlußtabelle; Bilanz einschließlich staffelförmiger Gewinn- und Verlustrechnung.

    Abrechnung und Verbuchung von einfachen Wechselgeschäften.

    Personalverrechnung (einschließlich Schriftverkehr):

    Abrechnung von laufenden und sonstigen Bezügen; Sonderfälle der Personalverrechnung; Verrechnung mit der Krankenkasse, dem Finanzamt und der Gemeinde; Verbuchung von Löhnen und Gehältern; Lohnkonto und sonstige gesetzlich erforderliche Aufzeichnungen.

    Buchungsübungen.

    Computerunterstütztes Rechnungswesen (im Ausmaß von einer Wochenstunde):

    Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit des computerunterstützten Rechnungswesens.

    Verbuchung von laufenden Geschäftsfällen einschließlich Lagerbuchführung (Eröffnung, laufende Buchungen, Fakturierung und Verwaltung offener Posten) anhand einer Belegsammlung.

    Abrechnung laufender und sonstiger Bezüge.

    Stammdatenpflege und laufende Datensicherung.

    Drei Schularbeiten, eine davon im Teilbereich computerunterstütztes

    Rechnungswesen.

  1. 2. Semester:

    Kostenrechnung in den Grundzügen:

    Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen.

    Erfassung der Kosten unter Berücksichtigung der Bezugskalkulation

    (einschließlich Eingangsabgaben).

    Kostenstellenrechnung (einfache Beispiele).

    Kostenträgerrechnung (Divisionskalkulation, Zuschlagskalkulation).

    Absatzkalkulation.

    Bankrechnen in den Grundzügen:

    Abrechnung von Giroeinlagen, Kontokorrentkrediten und Dienstleistungsgeschäften (Kauf und Verkauf von Valuten und Devisen, Kauf und Verkauf von Effekten, Ermittlung von Renditen).

    Steuerlehre (einschließlich Schriftverkehr):

    Gliederung der Steuern; Ertragsteuern, Verkehrsteuern, Besitzsteuern, sonstige Abgaben; Grundzüge des Beihilfenrechtes; Abgabenverfahren.

    Umfassende Wiederholung und Aktualisierung:

    Aufgabenstellungen unter Einbeziehung des Lehrstoffes beider

    Semester.

    Computerunterstütztes Rechnungswesen (im Ausmaß von einer Wochenstunde):

    Organisation des Rechnungswesens bei Einsatz einer Datenverarbeitungsanlage.

    Verbuchung von Geschäftsfällen einschließlich Anlagenbuchführung anhand einer umfangreichen Belegsammlung, Abschluß und Auswertung.

    Stammdatenpflege und laufende Datensicherung.

    Drei Schularbeiten, eine davon im Teilbereich computerunterstütztes Rechnungswesen.

  1. 9. WIRTSCHAFTSINFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

10. TEXTVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel dieses Unterrichtsgegenstandes ist die sichere Anwendung der computerunterstützten Textverarbeitung einschließlich der Desktop-Publishing-Funktionen. Das Erlernen des 10-Finger-Tastschreibens hat dem voranzugehen.

Der Schüler soll normgerechte und fehlerfreie Schriftstücke der Wirtschaftspraxis, der Verwaltung und des persönlichen Bereiches unter Einsatz eines Textverarbeitungsprogrammes und der erforderlichen Organisationsmittel erstellen können. Er soll auf Grund vorgegebener Sachverhalte Texte formulieren, festhalten, gestalten, überarbeiten und rationell weitergeben können.

Der Schüler soll insbesonders

  1. 1. Semester:

    Standardfunktionen des eingesetzten Textverarbeitungs-Softwarepaketes.

    Formale Gestaltung einfacher Schriftstücke mit und ohne Vordruck; Textformatierung.

    Korrekturregeln; Einführung in Typographie und Layout.

    Schreiben nach Tonträgern entsprechend den Richtlinien für das Phonodiktat nach der ÖNORM A 1081.

    Diktiergerät; Vervielfältigungsverfahren; Formen der Telekommunikation.

    Zwei Schularbeiten.

  1. 2. Semester:

    Textverarbeitungs-Softwarepaket:

    Erweiterte Funktionen.

    Verwenden, Verknüpfen und Einbinden von Daten aus anderen

    Softwarepaketen (Datenbank, Tabellenkalkulation, Präsentationsgrafik).

    Desktop-Publishing:

    Standardfunktionen, Arbeitsweise, einfache Anwendungen.

    Schriftguterstellung:

    Formulieren von Routinetexten; Gestaltung anspruchsvoller Schriftstücke mit und ohne Vordruck; inhaltliches und formales Überarbeiten; Rationalisierungsmöglichkeiten; Fallbearbeitung.

    Schreiborientierter Bildschirm-Arbeitsplatz:

    Aspekte der Arbeitsplatzqualität (Organisation, Ergonomie, Ökologie, Entwicklungstendenzen).

    Erreichen einer Schreibfertigkeit von etwa 180 Bruttoanschlägen in der Minute in der Abschrift und etwa 60 Silben in der Minute im Diktat.

    Zwei Schularbeiten.

  1. 11. POLITISCHE BILDUNG UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

B. FREIGEGENSTÄNDE

  1. 1. BETRIEBLICHE KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATIONSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. 1. Semester:

    Grundlagen:

    Zusammenwirken von Sprechen und Bewegung; Körpersprache, Gestik,

    Mimik.

    Rhetorische Kommunikation:

    Kommunikationsmodell, kommunikatives Bedingungsfeld.

    Problemauflistung, Redevorbereitung, Redeaufbau.

    Eigen- und Fremdauswertung.

    Argumentationstechniken.

    Gesprächführung mit Vorgesetzten, Mitarbeitern, Geschäftspartnern

    und Behörden.

    Präsentation von Unternehmen, Dienstleistungen und Produkten. Werbetechniken.

    Einsatz von in der Praxis verwendeten Informations- und Kommunikationsmedien.

  1. 2. Semester:

    Grundlagen:

    Zusammenwirken von Sprechen und Bewegung; Körpersprache, Gestik,

    Mimik, Erprobung in Rollenspielen.

    Rhetorische Kommunikation:

    Psychologie der Gesprächsführung.

    Übungen in freier Rede mit Tonband- bzw. Videoaufzeichnung.

    Vorbereitung von Besprechungen und Diskussionen.

    Durchführung von Besprechungen mit Videoauswertung. Pro- und Kontradiskussion in der Gruppe mit Videoauswertung.

    Moderation und Diskussionsleitung.

    Kommunikations- und Präsentationsformen der Wirtschaft:

    Vorstellungsgespräche, Einkaufs- und Verkaufsgespräche, Einkaufs- und Verkaufsverhandlungen mit Videoaufzeichnung, Eigen- und Fremdauswertung.

    Betreuung von Geschäftspartnern.

    Konferenz, Verhandlung, Debatte und Podiumsdiskussion.

  1. 2. ÜBUNGEN AUS BIOLOGIE, ÖKOLOGIE UND WARENLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll an Lehrstoffinhalten der Biologie, Ökologie und Warenlehre Interesse finden.

Lehrstoff:

  1. 1. und 2. Semester:

    Einführung in die Laboratoriumsarbeit:

Arbeiten mit der Flamme; Arbeiten mit Flüssigkeiten; Technik der Mikroskopie.

Biologische Experimente:

Mikroskopische Untersuchungen von Zellen, Geweben und Organen der Pflanzen und Tiere anhand von selbst angefertigten Präparaten oder Dauerpräparaten; experimentelle Darstellung biologischer Vorgänge, Erkennungsübungen an Naturobjekten oder Lehrmitteln der biologischen Sammlung.

Ökologische Experimente:

Untersuchungen von Böden, Wasser und Luft; Beobachtungen von Tieren

und Pflanzen in Ökosystemen sowie von biologischen Gleichgewichten

und Abbauprozessen.

Warenkundliche Übungen:

Experimentelle Darstellung einfacher technologischer Prozesse; chemische, physikalische und mikroskopische Untersuchungen von anorganischen und organischen Waren; Erkennen von Warenproben, Warenprüfung, Warentests; Warengestaltung und Präsentation von Waren, Konsumentenerziehung.

  1. 3. SEMINAR WIRTSCHAFTSINFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. 1. Semester:

    Die Lehrstoffinhalte des Pflichtgegenstandes Wirtschaftsinformatik des 1. Semesters sind zu vertiefen, zu erweitern und zu ergänzen.

  1. 2. Semester:

    Die für die Berufsausübung des Absolventen bedeutsamen Kenntnisse der bisher erarbeiteten Standardsoftware sollen durch komplexe praktische Übungen gefestigt werden.

    Ergonomie.

    Datentransfer zwischen verschiedenen Programmen:

    Datenimport und Datenexport; Datenkonvertierung.

4. STENOTYPIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. 1. Semester:

    Festigung und Ergänzung der Verkehrsschrift nach der Wiener Urkunde.

    Diktate und richtige Wiedergabe bis zu einer Geschwindigkeit von etwa 60 Silben in der Minute sowie deren Wiedergabe mit der Schreibmaschine oder mit dem Personalcomputer.

  1. 2. Semester:

    Ergänzung der Verkehrsschrift durch Kürzungen, die häufig in der Wirtschaftspraxis verwendet werden.

    Diktate bis zu einer Geschwindigkeit von etwa 80 Silben in der Minute sowie deren Wiedergabe mit der Schreibmaschine oder mit dem Personalcomputer.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

  1. 1. HAUSHALTSÖKONOMIE UND ERNÄHRUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. 1. Semester:

    Wohnung:

    Wohnbereich in verschiedenen Formen des sozialen Zusammenlebens.

    Materialgerechte Pflege- und Reinigungsarbeiten.

    Gesundheits- und Umweltbewußtsein im Haushalt.

    Ernährungslehre:

    Zusammenhang zwischen Ernährung, Gesundheit und Nährstoffbedarf.

    Nährwertberechnungen.

    Kochen und Servieren:

    Berechnung von Mengen und Nährwert.

    Erweiterung der Grundrezepte.

    Konservierung von Lebensmitteln und Speisen.

  1. 2. Semester:

    Mitwirkung bei der Planung neuer Projekte (Planlesen, Planzeichnen). Erstellung behindertengerechter Planlösungen.

    Wohnbauförderung, Wohnungsverbesserung, Energiesparmaßnahmen.

    Förderung behindertengerechter Adaptierungen.

    Ernährungslehre:

    Probleme der Gemeinschaftsverpflegung.

    Volksgesundheit.

    Welternährung.

    Kochen und Servieren:

    Erweiterung der Grundrezepte.

    Zubereitung von Speisen verschiedener Diätformen.

    Tischinventar, Tischdecken, Servieren.

    Tisch- und Raumgestaltung für verschiedene Anlässe; Tisch- und Menükarten.

    Servieren verschiedener Mahlzeiten.

    Servierarten und ihre praktische Anwendung.

2. LEIBESÜBUNGEN

Siehe BGBl. Nr. 37/1989.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Ziel des Förderunterrichts ist die Wiederholung und Einübung des vorauszusetzenden oder des im Unterricht des betreffenden Pflichtgegenstandes im jeweiligen Semester durchgenommenen Lehrstoffes für Schüler, die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, wobei von der Voraussetzung auszugehen ist, daß es sich um geeignete und leistungswillige Schüler handelt. Einem derartigen Leistungsabfall ist die mangelnde Beherrschung der Unterrichtssprache bei Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache gleichzusetzen.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Lehrstoffes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

---------------------------------------------------------------------

*1) Festlegung auf Grund schulautonomer Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

*2) Mit Computerunterstützung.

*3) Als Kurs für ein oder mehrere Semester gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr höchstens insgesamt zweimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens 16 Unterrichtsstunden eingerichtet werden. Ein Schüler kann je Unterrichtsjahr in Kurse für höchstens zwei Unterrichtsgegenstände aufgenommen werden.

Zuletzt aktualisiert am

27.12.2019

Gesetzesnummer

10008944

Dokumentnummer

NOR12109941

alte Dokumentnummer

N6199445843J

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)