Anlage 2 Lehrpläne – Handelsakademie und Handelsschule

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1994

Anlage 2

Anlage B9B

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LEHRPLAN DES ZWEISEMESTRIGEN SPEZIALLEHRGANGES FÜR MANAGEMENT UND

ORGANISATION FÜR BERUFSTÄTIGE

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

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Lehrver-

A. Pflichtgegenstände *1) Wochenstunden pflich-

Summe tungs-

Semester gruppe

1. 2.

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1. Religion ........................ 1 1 2 (III)

2. Ethik der Wirtschaft ............ 1 1 III

3. Informations- und

Personalmanagement .............. 3 2 5 II

4. Management ...................... 3 3 6 II

5. Wirtschaftsinformatik ........... 2 3 5 I

6. Volkswirtschaft - Grundlagen und

Vernetzungen .................... 2 2 4 III

7. Englische Kommunikation und

Wirtschaftssprache .............. 1 1 2 II

8. Workshops *2) ................... 1 1 I-II

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Gesamtwochenstundenzahl ... 13 13 26

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Lehrver-

B. Unverbindliche Übungen *1) Wochenstunden pflich-

Summe tungs-

Semester gruppe

1. 2.

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1. Übungsseminar *3) ............... 2 2 4 I-III

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

  1. 1. Allgemeines Bildungsziel

Der zweisemestrige Speziallehrgang für Management und Organisation dient der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten - in Ergänzung zur bereits vorhandenen Vorbildung und persönlichen Eignung - zur Mitarbeit bei der Leitung eines Betriebes.

Es werden insbesondere Denkmethoden sowie Arbeits- und Entscheidungshaltungen vermittelt, die dem Absolventen als Grundlage für eine Befähigung zur Tätigkeit in einer leitenden Position dienen sollen.

Ziel ist ein verantwortungsbewußter Mensch, der die Folgen seines eigenen Verhaltens und des Verhaltens anderer für den Betrieb und die Gesellschaft überblicken kann. Er soll zur Kommunikation und Kooperation sowohl in fachspezifischer als auch in anderen betrieblichen und gesellschaftlichen Bereichen befähigt sein und die Notwendigkeit der Weiterbildung in fachlicher und persönlicher Hinsicht erkennen.

  1. 2. Didaktische Grundsätze

Durch die Ausrichtung aller Unterrichtsgegenstände auf die Leitfächer Informations- und Personalmanagement sowie Management soll jene gemeinsame Bildungswirkung aller Unterrichtsgegenstände erreicht werden, die dem Bildungsauftrag des Speziallehrgangs für Management und Organisation entspricht. Auf die Eingangsvoraussetzungen der Schüler ist Rücksicht zu nehmen.

Dem gesamten Lehrplan kommt die Bedeutung eines Rahmens zu, der je nach den regionalen Bedürfnissen und nach methodisch-didaktischen Grundsätzen flexibel zu gestalten ist. Die Veränderungen des Wirtschaftslebens zwingen zu ständigen Anpassungen des Unterrichts an die Bedürfnisse der Praxis. Daher ist die Einbeziehung aktuellen Wissensgutes notwendig, wobei die sorgfältige Auswahl der pädagogischen und fachlichen Verantwortung des Lehrers überlassen bleibt.

Die Blockung von Unterrichtseinheiten ist bei Bedarf vorzusehen.

Die Arbeit in allen Unterrichtsgegenständen ist auf das allgemeine Bildungsziel des Speziallehrganges auszurichten; dazu ist die enge Zusammenarbeit aller Lehrer zweckmäßig. Pädagogische Beratungen, schriftliche Stoffverteilungspläne und Aufzeichnungen über deren Umsetzung sowie sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen.

Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Hochsprache (Standardsprache) und der Fachterminologie ist zu achten. Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.

Der gesamte Unterricht ist unter Heranziehung von geeignetem Anschauungsmaterial und unter wohlabgestimmter Einbeziehung der audio-visuellen Unterrichtsmittel praxisbezogen zu gestalten, wobei der letzte Stand der technischen Entwicklung zu berücksichtigen ist. Zur Ergänzung des Unterrichts können Vorträge von Fachleuten aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung vorgesehen werden.

Einschlägige Schulveranstaltungen (zB Lehrausgänge und Exkursionen) dienen zur Ergänzung des Unterrichts und zur Vermittlung von Einblicken in größere Zusammenhänge auf kulturellen, wirtschaftlichen, politischen und sozialen Gebieten. Bei der Darbietung des Lehrstoffes wird auf die vortragende Methode niemals ganz verzichtet werden können, jedoch müssen auch andere Methoden verwendet werden, wie etwa die selbständige Erarbeitung durch Schüler, kurze Referate, Sammlung und Vergleich von Berichten der Massenmedien, Lösungsversuche von Problemen in Teamarbeit, Analysen und Interpretationen, sinnvoller Einsatz audiovisueller Mittel.

Die Teamarbeit, die in der Praxis häufig zur Problemaufbereitung und -bewältigung angewandt wird, ist in den Unterricht des Speziallehrganges einzubauen. Die Teamarbeit ist darüber hinaus ein geeignetes Mittel zur Förderung der Bereitschaft und Fähigkeit zur Kommunikation und zur Kooperation.

Das Bildungsziel dient nicht nur allein der fachlichen Ausbildung, sondern im Sinne einer Erziehungsfunktion der Schule auch in hohem Maße der Persönlichkeitsformung. Der Unterricht hat in jedem Wissensgebiet die Wirtschaft als kulturelle und gesellschaftliche Funktion aufzufassen und den Wert der Arbeit als wesentliches persönlichkeitsbildendes Element zu betonen. Die Verantwortung des Menschen in der Wirtschaft gegenüber der Gemeinschaft ist bewußtzumachen.

Am Ende des Speziallehrgangs ist durch eine Zusammenfassung des Stoffes bzw. dessen Anwendung (zB durch eine Projektarbeit) eine möglichst hohe Effizienz des Unterrichts sicherzustellen.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

  1. 1. Allgemeine Bestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfssituation in der Schule oder in einem Semester an einem bestimmten Schulort sowie den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung von schulautonomen Freiräumen soll sich in diesem Sinne nicht in isolierten Einzelmaßnahmen erschöpfen, sondern sie soll sich an einem an den Bedürfnissen der Schüler, der anderen Schulpartner sowie des schulischen Umfeldes abgestimmten Konzept für den gesamten Ausbildungszeitraum orientieren.

Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zusätzliche unverbindliche Übungen sowie ein geändertes Stundenausmaß in der im Lehrplan vorgesehenen unverbindlichen Übung festgelegt werden.

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann im Bereich der Pflichtgegenstände festgelegt werden, daß die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes erfolgt. In diesem Fall ist das Ausmaß des Fernunterrichtes entsprechend den regionalen Gegebenheiten und fachlichen Erfordernissen festzulegen; dabei soll die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase nicht übertreffen.

Die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes ist in einer Sozial- und in einer Individualphase so durchzuführen, daß die für den Bildungsgang erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können. Die Individualphase hat grundsätzlich der selbständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase vorgestellten Materialien und Unterlagen in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Schüler fachlich und andragogisch zu betreuen sind. In hiefür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.

  1. 2. Besondere Bestimmungen

Bei schulautonomer Festlegung von Lehrplanbestimmungen ist zu beachten:

  1. a) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können abweichend von der Stundentafel und von der Lehrstoffumschreibung (ausgenommen im Pflichtgegenstand Religion) in den einzelnen Pflichtgegenständen Verschiebungen der Semesterwochenstunden und Lehrinhalte allenfalls mit lehrstoffmäßigen Schwerpunktsetzungen vorgesehen werden, wobei die Summe der festgelegten Wochenstunden in den einzelnen Pflichtgegenständen sowie die Summe der festgelegten Wochenstunden aller Pflichtgegenstände in den einzelnen Semestern einzuhalten sind.
  2. b) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen im Lehrplan nicht enthaltene unverbindliche Übungen geschaffen werden, sind dafür zusätzliche Lehrplanbestimmungen (Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff und didaktische Grundsätze) zu erlassen. Solche unverbindlichen Übungen sind entsprechend ihrem Lehrstoffinhalt einem in der Stundentafel genannten Unterrichtsgegenstand zuzuordnen, wobei der Gegenstandsbezeichnung ein den konkreten Lehrinhalt bezeichnender Zusatz angefügt werden kann.
  3. c) Sofern durch schulautonome Lehrplanbestimmungen in der unverbindlichen Übung ein höheres Stundenausmaß vorgesehen wird als für den Fall des Nichtbestehens schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan vorgeschrieben wird, können durch die zusätzlichen Lehrplanbestimmungen ergänzende Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoffumschreibungen und didaktische Grundsätze erlassen werden.
  4. d) Bei der Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen sind das zur Verfügung stehende Kontingent an Lehrerwochenstunden sowie die Möglichkeiten der personellen, räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten an der Schule zu beachten.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

Wie im Lehrplan der Handelsschule (B1).

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. ETHIK DER WIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. 3. INFORMATIONS- und PERSONALMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. 1. Semester:

    Informationsmanagement:

    Sprachliche Kommunikation (mündlich, schriftlich, medial).

    Stil und Aufbau einer freien Rede.

    Diskussionsübungen, Argumentationstraining.

    Die Gruppe als Kommunikationsfeld (Grundlagen der Betriebspsychologie und -soziologie, Verhalten zu Mitarbeitern,

    Vorgesetzten und Geschäftspartnern).

    Verhaltens- und Kreativitätstraining:

    Selbsterfahrung und Selbstwert (Ressourcen der Persönlichkeit, Persönlichkeitsentwicklung).

    Methoden zur Steigerung der Kreativität und der Denkfähigkeit.

  1. 2. Semester:

    Verhaltens- und Kreativitätstraining:

    Streßbewältigung (Entspannungstechniken und Zeitmanagement).

    Psychologische Tests (Anwendung und Aussagekraft).

    Personalmanagement:

    Organisation der betrieblichen Kommunikationsabläufe (formale und informelle Organisation).

    Mitarbeitermotivation durch gemeinsame Ziele, Strategien und Unternehmenskultur.

    Bewerbertraining.

    Konfliktmanagement.

    Führungsstile, Teamarbeit und Gruppenerfahrung.

    Personalverwaltung:

    Ausgewählte Kapitel des Arbeitsrechts.

4. MANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. 1. Semester:

    Teilbereich Betriebswirtschaft:

    Betriebswirtschaftliche Grundlagen:

    Bedürfnis, Bedarf, Markt.

    Faktoren und Funktionen des Betriebes.

    Die Unternehmung, Rechtsformen der Unternehmung.

    Organisation des Betriebsprozesses:

    Finanzierung.

    Beschaffung und Lagerwirtschaft.

    Produktionsmethoden.

    Vertriebsmethoden.

    Hilfsmittel der Aufbau- und Ablauforganisation.

    Rechtsgrundlagen des Kauf- und Werkvertrages:

    Abschluß und ordnungsgemäße Erfüllung von Kaufverträgen.

    Vertragswidrige Erfüllung des Kaufvertrages.

    Teilbereich Controlling:

    Begriff, Gliederung und Aufgaben des Rechnungswesens; rechtliche

    Grundlagen.

    Grundzüge der Bilanzlehre.

    Kostenrechnung:

    Grundbegriffe, Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen,

    Kostenerfassung, Kostenzurechnung, Kalkulation.

  1. 2. Semester:

    Teilbereich Betriebswirtschaft:

    Marketingkonzeption und Unternehmensführung:

    Marktforschung, Marktpositionierung, Markt- und Absatzprognosen, Marketing-Mix (ausgewählte marketingpolitische Instrumente).

    Öffentlichkeitsarbeit:

    Image-Werbung, Corporate Identity, Corporate Design, Zielgruppen

    der Öffentlichkeitsarbeit.

    Media-Relations:

    Instrumente (Pressekonferenzen, -aussendungen, -veranstaltungen).

    Erfassen von Trends aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung zur Abschätzung von Zukunftsperspektiven.

    Teilbereich Controlling:

    Auswertung der Zahlen des Rechnungswesens für unternehmerische

    Entscheidungen:

    Betriebsstatistik.

    Finanzplanung im Rahmen der Gesamtplanung.

    Controlling und Kostenmanagement:

    Kennzahlensysteme, Kapitalflußrechnung.

    Allgemeine Grundsätze des Berichtwesens.

    Kostenrechnungssysteme (im besonderen Deckungsbeitragsrechnung).

    Teilbereich Projektmanagement und Organisation:

    Grundlagen des Projektmanagements:

    Arbeitsthesen, Projektorganisation, Methoden und Instrumente,

    Projektethik.

    Projekt:

    Erstellung und Präsentation.

5. WIRTSCHAFTSINFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. 1. Semester:

    Grundlagen der Datenverarbeitung:

    Anwendungsgebiete der Datenverarbeitung; Grundbegriffe.

    Hardware:

    Arbeitsweise der Computer; Aufbau und Funktion von Netzwerken.

    Medien zur Präsentation und Kommunikation (Technik und Funktion).

    Software:

    Überblick über die Funktionen und den Einsatz verbreiteter Betriebssysteme (MS-DOS, WINDOWS) und Standardsoftwarepakete; Tools.

    Datenstrukturen.

    Lösung von betriebswirtschaftlichen Aufgabenstellungen. Computergrafik, insbesonders Präsentationsgrafik.

  1. 2. Semester:

    Arbeiten mit Standardsoftwarepaketen:

    Datenbanksysteme, Tabellenkalkulation, Grafikprogramme, kommerzielle Standardsoftware.

    Simulation im kaufmännischen Bereich (zB Risikoanalyse, Lagerhaltung).

    BTX.

    Präsentationssoftware im PC-Bereich.

    Computerunterstützte Schulung.

    Datentransfer.

    Organisation und Durchführung eines DV-Projektes mit Präsentation.

    Textverarbeitung:

    Grundlagen und Organisation der computerunterstützten Textverarbeitung und deren Rationalisierungsziele; Kriterien für die Auswahl und den Einsatz von Textverarbeitungssoftware; die wichtigsten Funktionen eines Textverarbeitungsprogramms.

  1. 6. VOLKSWIRTSCHAFT - GRUNDLAGEN UND VERNETZUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. 1. Semester:

    Einführung in die Volkswirtschaftslehre:

    Makro- und Mikroökonomie.

    Wirtschaftssysteme und -ordnungen.

    Konjunkturlehre und -politik.

    Bedeutsame Begriffe und Kennzahlen aus der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (Zahlungsbilanz und Außenhandel, Budget, Geld- und Währungswesen).

    Lehrmeinungen; Wirtschaftstheorien und deren Vertreter in Vergangenheit und Gegenwart mit Einfluß auf die aktuelle Wirtschaftspolitik.

    Wirtschaftsgeschichtliche Grundlagen:

    Das Werden Europas.

    Bedeutende Stationen der europäischen Wirtschaftsgeschichte bis zur Gegenwart.

    Neue politische und soziale Bewegungen.

    Integration Europas und Zerfall der Ostblockländer. Die Stellung Österreichs in Europa von 1945 bis zur Gegenwart.

  1. 2. Semester:

    Wirtschaftsgeographische Grundlagen und Vernetzungen:

    Wirtschaft und Raum.

    Europäische Integration - EU und EWR.

    Europäische Agrarpolitik, Verkehrspolitik, und Regionalpolitik.

    Europäische Zentralräume.

    Österreichs Wirtschaft im Wandel:

    Raumordnung und Raumplanung in Österreich.

    Verflechtungen mit anderen Wirtschaftsräumen (vor allem mit der EU).

    Wirtschaftsräume EU, USA (und NAFTA) sowie Japan im Vergleich. Ökologie und Wirtschaft, Einflüsse der Wirtschaft auf die Regelkreise im Naturhaushalt:

    Wirtschaft und Wasser (Verwendungsbereiche, Verunreinigung und Auswirkung auf die Umwelt).

    Wirtschaft und Luft (Zusammensetzung, Verunreinigung und Auswirkung auf die Umwelt).

    Wirtschaft und Boden (Schadstoffanreicherungen und ihre Auswirkung auf Wasser und Nahrungsmittel).

    Wirtschaft und Energie (Einflüsse der Energiewirtschaft auf die Umwelt, Entwicklungstendenzen auf dem Energiesektor, Energiebilanz Österreichs).

    Abfallwirtschaft (Aufgaben und Ziele, Ökobilanzen, Entropieproblematik).

  1. 7. ENGLISCHE KOMMUNIKATION UND WIRTSCHAFTSSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. 1. Semester:

    Simulation von Telefongesprächen; Rollenspiele; Einholung von Informationen; Terminabsprachen.

    Small Talk für Manager:

    Aus Themenbereichen, wie zB Gesprächseröffnung, gesellschaftliche Konversation, Sport, kulturelle, gastronomische und touristische Einrichtungen sowie Betriebsbesichtigungen.

  1. 2. Semester:

    Erfassen einschlägiger Texte (Betriebsanleitungen, aktuelle Zeitungsartikel, Prospekte, Zollvorschriften, Formulare).

    Geschäftsbriefe:

    Sicheres inhaltliches Erfassen von englischen Geschäftsbriefen (zB Reklamationen, Anfragen).

    Verfassen von Musterbriefen.

8. WORKSHOPS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Lehrstoff des entsprechenden Pflichtgegenstandes durch praxisgerechtes Üben vertiefen.

Lehrstoff:

Entsprechende Kapitel der Pflichtgegenstände:

Management oder

Wirtschaftsinformatik oder

Englisch einschließlich Wirtschaftssprache.

B. UNVERBINDLICHE ÜBUNG

ÜBUNGSSEMINAR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Wissens- und Fertigkeitsdefizite in den einzelnen

Pflichtgegenständen abbauen.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester:

    Themen der Pflichtgegenstände 3. - 7. der Stundentafel.

  1. 2. Semester:

    Themen der Pflichtgegenstände 3. - 7. der Stundentafel.

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*1) Festlegung auf Grund schulautonomer Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

*2) Je nach Bedarf 1 Wochenstunde Management oder Wirtschaftsinformatik oder Englische Kommunikation und Wirtschaftssprache.

*3) Nach Bedarf in den Pflichtgegenständen 3. - 7.

Zuletzt aktualisiert am

27.12.2019

Gesetzesnummer

10008944

Dokumentnummer

NOR12109947

alte Dokumentnummer

N6199445849J

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