Anlage B12
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LEHRPLAN DES ZWEISEMESTRIGEN SPEZIALLEHRGANGES FÜR TEXTVERARBEITUNG
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
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Lehrver-
A. Pflichtgegenstände *1) Wochenstunden pflich-
Summe tungs-
Semester gruppe
1. 2.
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1. Religion ........................ 1 1 2 (III)
2. Deutsch ......................... 4 4 8 (I)
3. Betriebswirtschaft .............. 1 1 2 I
4. Textverarbeitung
a) Maschinschreiben Abschrift ... 3 2 5 V
b) Maschinschreiben Diktat ...... 2 2 4 V
c) Kurzschrift und Stenotypie ... 6 6 12 V
d) Textverarbeitung
einschließlich Phonotypie *2) 2 3 5 III
e) Wirtschaftsinformatik und
Büroorganisation ............. 2 2 4 II
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Gesamtwochenstundenzahl ... 21 21 42
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Lehrver-
B. Freigegenstände *1) Wochenstunden pflich-
Summe tungs-
Semester gruppe
1. 2.
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1. Englisch ........................ 3 3 6 I
2. Englische Textverarbeitung *2) .. 2 2 4 III
3. Seminar Deutsch ................. 2 2 4 I
4. Seminar Textverarbeitung *2) .... 2 2 4 IV
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
- 1. Allgemeines Bildungsziel
Der zweisemestrige Speziallehrgang Textverarbeitung hat gemäß § 61 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, eine qualifizierte Fachausbildung in der Textverarbeitung mit Computerunterstützung unter Berücksichtigung wichtiger Stoffgebiete aus Deutsch und Betriebswirtschaft zu vermitteln.
2. Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist nach den Bedürfnissen der Praxis auszurichten, wobei auf eventuelle Berufserfahrungen der Schüler so weit Rücksicht zu nehmen ist, als dies dem Unterricht dient. Die Erziehung zum wirtschaftlichen Denken hat bei der Unterrichtsarbeit im Vordergrund zu stehen.
Zum Zwecke der Erreichung des Bildungszieles ist eine enge Kooperation aller Lehrer erforderlich. Insbesondere in den Bereichen der Textverarbeitung sind praxisgerechte Fertigkeiten anzustreben.
Auf die sichere Beherrschung der Rechtschreibung und Zeichensetzung ist in allen Unterrichtsgegenständen besonders zu achten. Wörterbücher sind einzusetzen.
Der betriebswirtschaftliche Unterricht dient der Schaffung des Verständnisses für die materiell-inhaltlichen Erfordernisse der einzelnen Schriftstücke und muß durch Lebens- und Praxisnähe die wesentlichen Zusammenhänge aufzeigen. Die Schriftstücke sind sachlich und sprachlich einwandfrei abzufassen. Projektorientiertes Arbeiten (zB Diskussionen, Verfassen von Schriftstücken von zusammenhängenden Geschäftsfällen) sollen eingesetzt werden.
In den Unterrichtsgegenständen des Bereiches Textverarbeitung kann das Gesamtlehrziel nur stufenweise und in enger Verbindung der einzelnen Teilbereiche verwirklicht werden.
Zu Beginn der Ausbildung im Maschinschreiben sind die Schüler unbedingt zum Blindschreiben anzuhalten. Neben der Wortübertragung von Stenogrammen und Phonogrammen sind die Schüler in das Besprechen von Tonträgern einzuführen und anzuhalten, sich unter Beachtung der Richtlinien für Phonotypie in vollständigen und zusammenhängenden Sätzen auszudrücken. Durch entsprechende Maßnahmen ist sicherzustellen, daß die kurzschriftlichen und maschinschriftlichen Fertigkeiten sowie die Kenntnisse der computerunterstützten Textverarbeitung auch in den anderen Unterrichtsgegenständen genutzt werden.
Im Pflichtgegenstand Wirtschaftsinformatik und Büroorganisation ist besonders die selbständige Anwendung, das Erkennen und die Behebung von (eigenen) Fehlern zu fördern.
Im Bedarfsfall kann eine sinnvolle Blockung von Unterrichtseinheiten vorgenommen werden.
Exkursionen und Lehrausgänge sollen durchgeführt werden.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
- 1. Allgemeine Bestimmungen
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfssituation in der Schule oder in einem Semester an einem bestimmten Schulort sowie den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung von schulautonomen Freiräumen soll sich in diesem Sinne nicht in isolierten Einzelmaßnahmen erschöpfen, sondern sie soll sich an einem an den Bedürfnissen der Schüler, der anderen Schulpartner sowie des schulischen Umfeldes abgestimmten Konzept für den gesamten Ausbildungszeitraum orientieren.
Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zusätzliche Freigegenstände sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen festgelegt werden.
- 2. Besondere Bestimmungen
Bei schulautonomer Festlegung von Lehrplanbestimmungen ist zu beachten:
- a) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können abweichend von der Stundentafel und von der Lehrstoffumschreibung (ausgenommen im Pflichtgegenstand Religion) in den einzelnen Pflichtgegenständen Verschiebungen der Semesterwochenstunden und Lehrinhalte allenfalls mit lehrstoffmäßigen Schwerpunktsetzungen vorgesehen werden, wobei die Summe der festgelegten Wochenstunden in den einzelnen Pflichtgegenständen sowie die Summe der festgelegten Wochenstunden aller Pflichtgegenstände in den einzelnen Semestern einzuhalten sind.
- b) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen im Lehrplan nicht enthaltene Freigegenstände geschaffen werden, sind dafür zusätzliche Lehrplanbestimmungen (Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff und didaktische Grundsätze) zu erlassen. Solche Freigegenstände sind entsprechend ihrem Lehrstoffinhalt einem in der Stundentafel genannten Unterrichtsgegenstand zuzuordnen, wobei der Gegenstandsbezeichnung ein den konkreten Lehrinhalt bezeichnender Zusatz angefügt werden kann.
- c) Sofern durch schulautonome Lehrplanbestimmungen in einzelnen Freigegenständen ein höheres Stundenausmaß vorgesehen wird als für den Fall des Nichtbestehens schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan vorgeschrieben wird, können durch die zusätzlichen Lehrplanbestimmungen ergänzende Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoffumschreibungen und didaktische Grundsätze erlassen werden.
- d) Bei der Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen sind das zur Verfügung stehende Kontingent an Lehrerwochenstunden sowie die Möglichkeiten der personellen, räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten an der Schule zu beachten.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
Wie im Lehrplan der Handelsschule (B1).
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
2. DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die für Beruf und persönliche Entwicklung notwendige Sprachkompetenz erwerben,
- Kommunikationsformen situationsgerecht, zielorientiert und gewandt einsetzen können,
- die Standardsprache richtig anwenden können,
- Sprachnormen sicher anwenden können,
- Medien als Institution und als Wirtschaftsfaktor, als Bildungs-, Unterhaltungs- und Informationsmöglichkeit verstehen,
- Informationen beschaffen, verarbeiten, dokumentieren und präsentieren können sowie
- die erworbenen Rechtschreibkenntnisse anhand von Diktaten im Ausmaß von 20 bis 25 Zeilen (ca. 300 Silben) bei einer Grenze von acht schweren Fehlern nachweisen können.
Lehrstoff:
- 1. Semester:
Mündliche Kommunikation:
Abbau und Überwindung von Kommunikationsbarrieren (Rollenspiel, nonverbale Kommunikation).
Sprechen in der Standardsprache (Formulierung von Sachverhalten, Erfahrungen und Stellungnahmen).
Normative Sprachrichtigkeit:
Erkennen und Verstehen von Sprachstrukturen (Wortarten, Satzglieder, Satzarten), sichere und praxisorientierte Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln.
Schreibung und Erklärung häufiger Fremdwörter.
Gebrauch des Österreichischen Wörterbuches und anderer
Nachschlagewerke.
Schriftliche Kommunikation:
Beschreiben, Kommentieren, Erzählen und freies Gestalten.
Sprachbetrachtung und Textverstehen:
Benützen von Bibliotheken.
Verfeinerung der Technik des stillen sinnerfassenden und lauten
sinnvermittelnden Lesens.
Zwei Schularbeiten.
- 2. Semester:
Mündliche Kommunikation:
Gespräch (rollen- und situationsgemäßes Verhalten).
Normative Sprachrichtigkeit:
Praxisorientierte Anwendung von Sprach- und Schreibnormen, Schreibung und Erklärung von Fremdwörtern, besonders der Wirtschaftssprache.
Schriftliche Kommunikation:
Praxisnahe Textformen (Exzerpt und Zusammenfassung), Dokumentieren
(informationsverarbeitende Textformen), Argumentieren, freies
Gestalten, kreatives Schreiben.
Sprachbetrachtung und Textverstehen:
Erweiterung der Lesefähigkeit.
Sammeln und Verarbeiten von Informationen, insbesondere durch die Benützung von Bibliotheken und Infotheken.
Literatur, Kunst und Gesellschaft:
Behandlung von Themenkreisen aus dem Erlebnisbereich der Schüler.
Medien:
Massenmedien (Eigenheiten, Gemeinsamkeiten und Unterschiede, Stellenwert in der Gesellschaft).
Gestalten von und mit Medien unter Anwendung textverarbeitender Techniken (Schülerzeitungen, Broschüren, Folder, Infos usw.).
Zwei Schularbeiten.
3. BETRIEBSWIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- den Aufbau des Betriebes, die Leistungsbereiche und die Beziehungen des Betriebes zur Außenwelt kennen,
- Einsicht in die Stellung des Betriebes im Spannungsfeld der Interessensgruppen bekommen,
- die Fertigkeit besitzen, die im Betrieb wesentlichen Schriftstücke selbständig abzufassen,
- für die Probleme des Umweltschutzes aus betriebswirtschaftlicher und gesellschaftlicher Sicht aufgeschlossen sein sowie
- rechtliche Kenntnisse, soweit sie für den Schüler selbst und seine berufliche Tätigkeit notwendig sind, erlangen.
Lehrstoff:
- 1. Semester:
Betriebswirtschaftliche Grundlagen:
Bedürfnis; Bedarf; Güter und Dienstleistungen; Markt.
Betrieb:
Leistungsfaktoren und Leistungsbereiche.
Unternehmung:
Kaufmann, Firma, Firmenbuch; Mitarbeiter im Unternehmen; Überblick
über die Unternehmungsformen.
- 2. Semester:
Kaufvertrag:
Rechtliche Grundlagen; Inhalt; Anbahnung; Abschluß; Lieferung und Zahlung einschließlich Schriftverkehr.
Vertragswidrige Erfüllung des Kaufvertrages und deren Folgen einschließlich Schriftverkehr:
Lieferung mangelhafter Ware; Lieferverzug; Annahmeverzug; Zahlungsverzug.
Zahlungsverkehr der Kreditinstitute (Formularwesen).
Schriftverkehr mit Behörden.
Der Mensch im Beruf:
Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechtes; Interessensvertretungen.
Konsumentenschutz.
4. TEXTVERARBEITUNG
- a) Maschinschreiben - Abschrift
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- das 10-Finger-Tastschreiben beherrschen,
- die Einrichtungen der Schreibmaschine kennen und
- Gewandtheit im fehlerfreien und sauberen Abschreiben mit einer Geschwindigkeit von 2400 Reinanschlägen in zehn Minuten (Abzug von 25 Anschlägen pro Fehler und einer Fehlergrenze von 0,5 Prozent) erlangen.
Lehrstoff:
- 1. Semester:
Erarbeitung des Tastenfeldes im 10-Finger-Tastschreiben einschließlich Ziffern und Sonderzeichen und deren Anwendung nach der ÖNORM A 1080.
Steigerung der Schreibgeschwindigkeit durch gezieltes Training auf mindestens 160 Reinanschläge pro Minute.
Hervorhebungsarten; Tabulatorübungen; Briefformen. Zwei Schularbeiten.
- 2. Semester:
Erarbeitung von genormten und ungenormten Geschäftsbriefen.
Ausfüllen von Formularen aus dem kaufmännischen und öffentlichen Bereich.
Steigerung der Sicherheit und Geläufigkeit im Schreiben, Pflege der Abschrift bei Fehlerherabsetzung und Steigerung der Schreibgeschwindigkeit durch gezieltes Training auf mindestens 2 400 Reinanschläge in zehn Minuten.
Zwei Schularbeiten.
b) Maschinschreiben - Diktat
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Fähigkeit erlangen, ein Diktat mit einer Geschwindigkeit von 80 Silben pro Minute auf die Dauer von drei Minuten aufzunehmen.
Lehrstoff:
- 1. Semester:
Steigerung in der Sicherheit und in der Geläufigkeit im Schreiben nach Diktat bis zu 50 Silben in der Minute.
Zwei Schularbeiten.
- 2. Semester:
Gezieltes Training an Hand von Schriftstücken der Behörden und der wirtschaftlichen Praxis zur Erreichung einer Mindestgeschwindigkeit von 80 Silben in der Minute auf die Dauer von drei Minuten.
Zwei Schularbeiten.
- c) Kurzschrift und Stenotypie
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- zwei Diktate (gleicher Geschäftsfall) in der Dauer von je drei Minuten bei einer Geschwindigkeit von mindestens 150 Silben pro Minute nach der Deutschen Einheitskurzschrift (Wiener Urkunde) aufnehmen und
- eines der beiden wortgetreu innerhalb von 25 Minuten bei einer Grenze von sieben schweren Fehlern mit dem Computer übertragen können.
Lehrstoff:
- 1. Semester:
Korrektes kurzschriftliches Schreiben nach der Wiener Urkunde aufbauend auf der Verkehrsschrift mit Einbeziehung der Eilschrift und der Redeschrift.
Diktate mit einer Geschwindigkeit von mindestens 100 Silben pro Minute auf die Dauer von drei Minuten.
Lesen und maschinschriftliche Wiedergabe eigener Niederschriften
und kurzschriftlicher Vorlagen.
Zwei Schularbeiten.
- 2. Semester:
Wortgetreue Übertragung von Stenogrammen mit Hilfe des Personalcomputers und einer in der Praxis häufig verwendeten Textverarbeitungssoftware.
Protokollführung.
Erhöhung der Schreibfertigkeit auf mindestens 150 Silben in der Minute auf die Dauer von drei Minuten durch Anwendung besonders günstiger Kürzungen aus der wirtschaftlichen Praxis.
Schriftstücke nach Stenogrammen (Privat-, Behörden- und Geschäftsbriefe) mit steigendem Schwierigkeitsgrad hinsichtlich Umfang, Form und Geschwindigkeit in ÖNORM-Formaten.
Besondere Schriftgutgestaltung:
Formulare, Verträge, Einladungen, Bewerbungsschreiben, innerbetriebliche Schriftstücke, Programme, Prospekte, Werbebriefe.
Zwei Schularbeiten.
- d) Textverarbeitung einschließlich Phonotypie
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll bei der Verwendung einer in der Praxis häufig eingesetzten Textverarbeitungssoftware
- die praxisrelevanten Funktionen beherrschen,
- nach Tonträgern schreiben,
- Daten einer Datei oder eines Grafikprogramms in einen Text einbinden,
- die Weiterentwicklung der computerunterstützten Textverarbeitung beachten und die sich daraus ergebende Notwendigkeit der eigenen Weiterbildung einsehen sowie
- Diktiergeräte und ihre rationelle Arbeitsweise kennen.
Lehrstoff:
- 1. Semester:
Textverarbeitung-Softwarepaket:
Standardfunktionen.
Korrekturregeln, Einführung in die typographischen
Gestaltungsregeln.
Schriftgutorganisation (Anlegen von Verzeichnissen).
Sicherung des Datenbestandes.
Schriftgutgestaltung nach ÖNORM A 1080:
Texterfassung nach schriftlichen Unterlagen sowie nach Diktat;
Richtige Anwendung der Hervorhebungen; Tabulatorübungen;
Gliederungsübungen; ungenormte Geschäftsbriefe.
Textformatierung.
Einführung in das Schreiben nach Tonträgern.
Zwei Schularbeiten.
- 2. Semester:
Textverarbeitungs-Softwarepaket:
Erweiterte Funktionen.
Einbinden von Daten einer Datenbank und von Grafiken in Dokumente.
Schriftgutgestaltung:
Selbständiges Überarbeiten und Gestalten von anspruchsvollerem Schriftgut nach schriftlichen Unterlagen sowie nach Diktat und Tonträgern (Formatnormung, genormte Geschäftsbriefe, Serienbriefe, Stop-Codes, Standardbriefe, Textbausteinkorrespondenz).
Zwei Schularbeiten.
- e) Wirtschaftsinformatik und Büroorganisation
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- den Aufbau und die Funktionsweise sowie die Einsatzmöglichkeiten eines Datenverarbeitungssystems kennen und die wichtigsten Geräte bedienen können,
- kaufmännische Aufgaben mit Hilfe von Standardsoftwarepaketen unter Verwendung von Benutzerhandbüchern selbständig und kreativ lösen können,
- auf Datensicherung bedacht sein,
- die ständige Weiterbildung und Vertiefung der erworbenen Kenntnisse als notwendig erkennen sowie
- die Grundlagen der Büroorganisation und der einschlägigen Organisationsmittel unter besonderer Berücksichtigung der Geräte der Bürokommunikation beherrschen.
Lehrstoff:
- 1. Semester:
Einführung in die Büroorganisation; Ablagewesen; Registratur.
Überblick über die Einsatzmöglichkeiten einschlägiger Organisationsmittel (Vervielfältigung, Diktiergerät, Telefon, Rechenmaschinen, Postbearbeitungsmaschinen).
Grundlagen:
Aufbau von Datenverarbeitungssystemen; Hard- und Software.
Gerätebedienung:
Basiseinheit; Peripherie; Zusammenwirken der Systemelemente.
Software:
Zusammenwirken von Hard- und Software; Installation von Software.
Tabellenkalkulation und Grafik:
Funktion, Arbeitsweise und Handhabung eines Programmpaketes für Tabellenkalkulation und Grafik.
- 2. Semester:
Dateien:
Arten; Verwaltung.
Hierarchie der Daten.
Datenbank:
Funktion, Arbeitsweise und Handhabung eines Programmpaketes für
Datenbankverwaltung.
Datenverarbeitung und Recht:
Datensicherung und Datenschutz; Persönlichkeitsschutz; Schutz
geistigen Eigentums.
Datenverarbeitung und Gesellschaft:
Einsatzmöglichkeiten der Informations- und Kommunikationstechnik.
Büroautomation; Ergonomie.
B. FREIGEGENSTÄNDE
1. ENGLISCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- fähig sein, englische Texte, vor allem wirtschaftlichen Inhalts, zu verstehen und ins Deutsche zu übersetzen sowie
- eine angemessene Sprechfertigkeit besitzen.
Lehrstoff:
- 1. Semester:
Thematischer Bereich:
Gemeinde, Geschäft, Büro, Verkehrsmittel, Bank, Börse, Post,
Rundfunk, Fernsehen, Kino, Sport, Reisen.
Kaufmännischer Schriftverkehr:
Anfrage, Angebot, Bestellung, Auftragsbestätigung.
Kommunikationsformen:
Darstellung einfacher Sachverhalte, Bericht, Zusammenfassung,
Stellungnahme.
Sprachstruktur:
Die sich aus den Themen ergebenden Strukturen.
- 2. Semester:
Thematischer Bereich:
Kaufmännischer Schriftverkehr (Stellenbewerbung, Mängelrüge, Mahnbrief).
Kommunikationsformen:
Bericht, Kurzreferat, Geschäftsbriefe, Rollenspiele, Small Talk.
Sprachstruktur:
Die sich aus den Kommunikationsformen ergebenden Strukturen.
- 2. ENGLISCHE TEXTVERARBEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Diktate in englischer Sprache kurzschriftlich aufnehmen und orthographisch richtig und formgerecht in Maschinschrift übertragen können und
- Schriftstücke aus der anglophonen Wirtschaftspraxis unter Berücksichtigung der landesüblichen Briefform und der ÖNORM-Richtlinien sachlich, sprachlich und formal richtig und rationell erstellen können.
Lehrstoff:
- 1. Semester:
Die Verkehrsschrift der englischen Kurzschrift in Anpassung an die Wiener Urkunde; Lesen eigener und fremder Stenogramme.
- 2. Semester:
Aufnahme von Kurzschriftdiktaten und deren computerunterstützte Übertragung.
Schreiben einfacher englischer Texte nach Phonodiktat. Briefgestaltung nach den landesüblichen Briefformen.
3. SEMINAR DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Festigung und Steigerung der Leistungsfähigkeit durch besondere Betonung der Probleme des Rechtschreibens und der Grammatik.
Lehrstoff:
- 1. Semester:
Übungen zum Lehrstoff des Pflichtgegenstandes Deutsch.
- 2. Semester:
Übungen zum Lehrstoff des Pflichtgegenstandes Deutsch.
- 4. SEMINAR TEXTVERARBEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Steigerung der Leistungsfähigkeit im Maschinschreiben (Abschrift und Diktat) sowie in Kurzschrift und Stenotypie sowie in Textverarbeitung einschließlich Phonotypie.
Lehrstoff:
- 1. Semester:
Übungen zum Lehrstoff der Pflichtgegenstände Maschinschreiben - Abschrift, Maschinschreiben - Diktat, Kurzschrift und Stenotypie, Textverarbeitung einschließlich Phonotypie.
- 2. Semester:
Übungen zum Lehrstoff der Pflichtgegenstände Maschinschreiben - Abschrift, Maschinschreiben - Diktat, Kurzschrift und Stenotypie, Textverarbeitung einschließlich Phonotypie.
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*1) Festlegung auf Grund schulautonomer Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).
*2) Mit Computerunterstützung.
Zuletzt aktualisiert am
27.12.2019
Gesetzesnummer
10008944
Dokumentnummer
NOR12109951
alte Dokumentnummer
N6199445853J
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