Anlage 2 Lehrpläne – Handelsakademie und Handelsschule

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1994

Anlage 2

Anlage B1

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LEHRPLAN DER HANDELSSCHULE

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: *1)

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Lehrver-

Wochenstunden pflich-

A. Pflichtgegenstände Summe tungs-

Klasse gruppe

1. 2. 3.

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Kernbereich

1. Religion ................ 2 2 2 6 (III)

2. Deutsch ................. 11-13 (I)

3. Englisch einschließlich

Wirtschaftssprache ...... 9-12 I

4. Zeitgeschichte und

Politische Bildung ...... - - 2- 3 III

5. Geographie

(Wirtschaftsgeographie) . - 5- 7 III

6. Biologie, Ökologie und

Warenlehre .............. 6- 9 III

7. Betriebswirtschaft ...... 9-12 I

8. Betriebswirtschaftliche

Übungen einschließlich

Projektarbeit *3) ....... 10-12 I

9. Wirtschaftliches Rechnen - - 2- 3 II

10. Rechnungswesen *3) ...... 10-13 I

11. Wirtschaftsinformatik ... - 4- 6 I

12. Textverarbeitung *3) .... 10-13 III

13. Politische Bildung und

Recht ................... - - 2- 3 III

14. Volkswirtschaft ......... - - 2- 3 III

15. Leibesübungen ........... 5- 9 (IVa)

Erweiterungsbereich

16. Seminare ................ 0- 6

Fremdsprachenseminar .... I-II

Allgemeinbildendes

Seminar ................. III

Betriebswirtschaftliches

Seminar ................. I

Praxisseminar ........... IV

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Gesamtwochenstundenzahl ... 31-33 33-35 32-34 99

B. Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht *4)

  1. 2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

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Lehrver-

Wochenstunden pflich-

A. Pflichtgegenstände Summe tungs-

Klasse gruppe

1. 2. 3.

---------------------------------------------------------------------

1. Religion ................ 2 2 2 6 (III)

2. Deutsch ................. 4 3 4 11 (I)

3. Englisch einschließlich

Wirtschaftssprache ...... 3 3 4 10 I

4. Zeitgeschichte und

Politische Bildung ...... - 2 - 2 III

5. Geographie

(Wirtschaftsgeographie) . 3 3 - 6 III

6. Biologie, Ökologie und

Warenlehre .............. 2 3 2 7 III

7. Betriebswirtschaft ...... 3 3 3 9 I

8. Betriebswirtschaftliche

Übungen einschließlich

Projektarbeit *3) ....... 2 3 5 10 I

9. Wirtschaftliches Rechnen 2 - - 2 II

10. Rechnungswesen *3) ...... 3 4 4 11 I

11. Wirtschaftsinformatik ... 2 2 - 4 I

12. Textverarbeitung *3) .... 4 4 3 11 III

13. Politische Bildung und

Recht ................... - - 2 2 III

14. Volkswirtschaft ......... - - 2 2 III

15. Leibesübungen ........... 2 2 2 6 (IVa)

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Gesamtwochenstundenzahl ... 32 34 33 99

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Lehrver-

Wochenstunden pflich-

B. Freigegenstände Summe tungs-

Klasse gruppe

1. 2. 3.

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1. Zweite lebende

Fremdsprache

einschließlich

Wirtschaftssprache *2) .. 3 3 3 9 I

2. Mathematik und angewandte

Mathematik .............. - 0/3 0/3 3 I

3. Wirtschaftsgeographie ... - - 3 3 III

4. Besondere

Betriebswirtschaft *5) .. - 2 2 4 I

5. Wirtschaftsinformatik ... - - 2 2 I

6. Englische

Textverarbeitung *3) .... - - 2 2 III

7. Politische Bildung ...... 2 2 2 6 III

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Lehrver-

Wochenstunden pflich-

C. Unverbindliche Übungen Summe tungs-

Klasse gruppe

1. 2. 3.

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1. Zeitgenössische Kultur .. 2 2 2 6 IVa

2. Darstellendes Spiel ..... 2 2 2 6 V

3. Chorgesang .............. 2 2 2 6 V

4. Spielmusik .............. 2 2 2 6 V

5. Kreatives Gestalten ..... 2 2 2 6 V

6. Leibesübungen ........... 2 2 2 6 (IVa)

D. Freiwilliges Betriebspraktikum

Während der Ferien mindestens vier Wochen vor Eintritt in die 3.

Klasse.

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Lehrver-

Wochenstunden pflich-

E. Förderunterricht *1) *6) tungs-

Klasse gruppe

1. 2. 3.

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1. Religion ................ 2 2 2 (I)

2. Englisch einschließlich

Wirtschaftssprache ...... 2 2 2 I

3. Betriebswirtschaft ...... 2 2 2 I

4. Wirtschaftliches Rechnen 2 - - II

5. Rechnungswesen *3) ...... 2 2 2 I

6. Wirtschaftsinformatik ... 2 2 - I

7. Textverarbeitung *3) .... 2 2 2 III

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

  1. 1. Allgemeines Bildungsziel

Die Handelsschule vermittelt in integrierter Form Allgemeinbildung und kaufmännische Bildung, die zur Berufsausübung in allen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung befähigen. Die Ausbildung an der Handelsschule wird durch die Abschlußprüfung beendet.

Der Absolvent einer Handelsschule soll über die zur Erfüllung der an ihn gestellten Aufgaben erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie Einstellungen und Haltungen verfügen. Er soll auf seine Rolle als Arbeitnehmer bzw. Unternehmer und als Konsument vorbereitet sein; insbesondere soll er

2. Didaktische Grundsätze

Dem Lehrplan kommt die Bedeutung eines Rahmens zu; dieser ermöglicht es, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur zu berücksichtigen.

Die Auswahl des Lehrstoffes bzw. die Einbeziehung anderer Bildungsinhalte ist eine der verantwortungsvollsten Aufgaben des Lehrers. Dabei werden im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe folgende Kriterien im Vordergrund stehen:

  1. 1. Klasse einen Schwerpunkt bilden, um vor allem unterschiedliche

    Vorkenntnisse aufeinander abstimmen zu können.

    Die kommunikative Kompetenz soll durch verstärkte Übungen und praktische, anwendungsorientierte Beispiele erweitert werden; eine Verbindung von selbstbewußtem Auftreten mit einer sicheren Sprachverwendung im Hinblick auf die Entfaltung der Persönlichkeit soll angestrebt werden.

    Im Bereich der schriftlichen Kommunikation sollen Übungen zur Informationssammlung und -auswahl, zur Begriffserklärung, Stoffsammlung und Gliederung das logische Denken fördern und die Fähigkeit, Texte logisch zu strukturieren, verbessern. Kreatives Schreiben fördert die Lust am Schöpferischen, die Eigenständigkeit und das Selbstbewußtsein der Schüler und führt zu individueller Stilbildung.

    Das Lesen soll vom Schüler als wesentlicher Aspekt seiner Persönlichkeits- und Berufsbildung erlebt werden.

    Die kulturgeschichtliche Orientierung soll Wechselbeziehungen der Literatur zum gesellschaftlich-kulturellen Umfeld (zB bildende Kunst, Musik, Philosophie) herstellen.

    Das Beschaffen, Auswählen und Strukturieren von Informationsmaterial soll durch die Arbeit in Bibliotheken und Infotheken sowie durch den Besuch von Betrieben und Institutionen gefördert werden.

    Der Teilbereich „Gestalten von und mit Medien" soll Selbständigkeit, Teamgeist, Kreativität und kritischen Umgang mit Medien fördern.

    Der Gebrauch eines Wörterbuches (zB des Österreichischen Wörterbuches) ist auch bei Schularbeiten zu gestatten. Englisch einschließlich Wirtschaftssprache

    Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl im Fremdsprachenunterricht ist der Beitrag zur Kommunikationsfähigkeit. Die Fertigkeiten des Hörverstehens, des Sprechens, des Lesens und des Schreibens sind im Unterricht integriert zu üben. Die Grammatik ist nicht Selbstzweck, sondern Voraussetzung für Verständnis und situationsgerechte Verständigungsfähigkeit.

    Abgesehen von Situationen mit praxisfremdem Wortschatz, wie Erklärungen zur Grammatik und zu Übersetzungen, ist nach Möglichkeit die Fremdsprache im Unterricht zu verwenden.

    Fremdsprachen-Vorkenntnisse der Schüler (einschließlich jener in den Minderheitensprachen) sind zu berücksichtigen.

    Der Veranschaulichung der Lehrinhalte und der Motivierung der Schüler dienen ua. authentische Materialien, moderne Kommunikations- und Unterrichtsmittel, Schulveranstaltungen, Unterrichtsprojekte, die Einbeziehung von native speakers in den Unterricht. Eine Vorbereitung zum Erwerb außerschulischer, international anerkannter Qualifikationen soll im Unterricht Berücksichtigung finden.

    Die Zusammenarbeit mit den Lehrern der anderen, im besonderen der betriebswirtschaftlichen Unterrichtsgegenstände empfiehlt sich vor allem bei der Behandlung berufsbezogener Inhalte.

    Gebräuchliche Standardvarianten der Zielsprache sind als gleichwertig anzusehen.

    Ähnlichkeiten und Verschiedenheiten der Zielsprache und des Deutschen sollen im Fremdsprachenunterricht entsprechend berücksichtigt werden.

    Das Kroatische, das Slowenische und das Ungarische sind auch als Sprachen der Volksgruppen auf die jeweilige Region bezogen zu berücksichtigen.

    Zeitgeschichte und politische Bildung

    Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl soll der Bezug zum aktuellen Geschehen sein. Durch Berücksichtigung der Regional- und Alltagsgeschichte können die Schüler besser zur Mitarbeit motiviert werden, gegenstandsspezifische Projekte (Feldforschung) fördern das Interesse. Durch die gezielte Verwendung zeitgeschichtlicher Quellen und durch Einbeziehung von Zeitzeugen (Oral History) können die Lerninhalte anschaulich und lebensnah gestaltet werden. Geographie (Wirtschaftsgeographie)

    Der Schüler soll einen Überblick über die derzeitige Situation der Welt vermittelt bekommen sowie mit den wesentlichen Arbeitsmethoden der Geographie bekannt gemacht werden. Der Unterricht soll topographisches Orientierungs- und räumliches Vorstellungsvermögen durch Auswertung von Karten, Skizzen, Plänen und graphischen Darstellungen sowie audiovisueller Medien erweitern.

    Infolge der Dynamik des Weltgeschehens sind die Angaben im Lehrstoff bewußt allgemein formuliert, sodaß neue geographische Entwicklungen in den Unterricht einbezogen werden können.

    Geographische Themen stehen im Spannungsfeld der Wechselbeziehungen zwischen Raum, Gesellschaft und Wirtschaft. Dabei sind politische Gegebenheiten und Machtverhältnisse einzubeziehen.

    Biologie, Ökologie und Warenlehre

    Bei der Erarbeitung des Lehrstoffes empfiehlt es sich, Waren, Warenproben, Produktdeklarationen, Prospekte, Bedienungs- und Gebrauchsanleitungen zu verwenden. Materialprüfungen, Übungen und Experimente erhöhen die Anschaulichkeit. Bei allen technologischen Themenbereichen ist auch auf die einschlägige Sicherheitstechnik einzugehen.

    Die Besprechung ethischer und intimer Fragestellungen soll mit Behutsamkeit und Einfühlungsvermögen vorgenommen werden. Themen des Sexualbereiches sollen unter Berücksichtigung der verschiedenen Wertvorstellungen besprochen werden.

    Betriebswirtschaft

    Der betriebswirtschaftliche Unterricht soll in seiner Gesamtheit auf die Erfüllung der Leitfunktion ausgerichtet sein. Die Schulung des betriebswirtschaftlichen Denkens unter Beachtung der sozialen Komponente hat Vorrang vor der Erarbeitung von Detailwissen.

    Der Einsatz verschiedener Unterrichtsmethoden, Sozialformen und Medien ist wünschenswert, jedoch ist deren Eignung im Hinblick auf die Zielerreichung genau zu prüfen.

    Geeignete Methoden sind beispielsweise der Vortrag für die kurze und übersichtliche Darstellung von Fakten, die Fallstudie, deren analytischer Charakter und deren fächerübergreifende Orientierung die Entwicklung von Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit unterstützt sowie auch projektorientierte Ansätze, welche die selbständige Informationsbeschaffung, -verarbeitung und Präsentation der Ergebnisse fördern.

    Durch die Unterrichtsgestaltung, speziell durch den Wechsel der Sozialformen, soll der Schüler Schlüsselqualifikationen, wie logisches, kreatives, vernetztes Denken, verantwortungsbewußtes Handeln und Entscheiden erlangen und Arbeitsweisen, wie genaues, ausdauerndes, selbständiges und teamfähiges Arbeiten entwickeln.

    Die Umsetzung der den kaufmännischen Schriftverkehr betreffenden Lehrstoffinhalte erfordert eine wirksame Koordination mit den Lehrern des Unterrichtsgegenstandes Textverarbeitung.

    Der Praxisbezug soll nicht nur durch den Einsatz von Medien, wie betriebswirtschaftliche Literatur, Fachzeitschriften, Originalformulare, Musterverträge, Kurzfilme und durch praxisgerechte Übungen (Berechnungen, Ausarbeitung von Schriftstücken), sondern auch durch Berücksichtigung der regionalen Wirtschaftsstruktur hergestellt werden.

    Betriebswirtschaftliche Übungen einschließlich Projektarbeit

    In diesem Unterrichtsgegenstand soll sich der Schüler durch Aneignung von Lern- und Arbeitstechniken, durch Anwendung seiner in den anderen Unterrichtsgegenständen erworbenen Grundkenntnisse sowie durch ständiges Training von kommunikativen Fähigkeiten Schlüsselqualifikationen für ein erfolgreiches Bestehen in der Berufs- und Arbeitswelt aneignen.

    Diese Schlüsselqualifikationen werden in der Übungsfirma durch Simulation realer wirtschaftlicher Vorgänge vertieft.

    Eine einmal gegründete Übungsfirma soll mehrere Jahre am Übungsfirmenmarkt vertreten sein. Ihre Leitung soll nach Möglichkeit längerfristig in der Hand eines Lehrers liegen. Die Übungsfirma ist in Abteilungen gegliedert, wobei mehrere Bereiche in einer Abteilung zusammengefaßt werden können.

    Die im Rahmen der Übungsfirma durchzuführenden Arbeiten sollen so organisiert werden, daß der Schüler möglichst in allen Abteilungen der Übungsfirma eingesetzt wird.

    Die in der 2. Klasse durchzuführenden praktischen Geschäftsfälle dienen vor allem als Grundlage für die Arbeit in der Übungsfirma.

    In Ergänzung zur Arbeit in der Übungsfirma sind Praxistage in der Wirtschaft erwünscht.

    Die Projektarbeit, die von den Schülern in der 3. Klasse in Team- oder in Einzelarbeit zu erstellen ist, soll zu einem konkreten Ergebnis führen. Sie dient dem Nachweis der fachlichen und sozialen Kompetenz des Schülers.

    Das Thema der Projektarbeit soll in Absprache mit dem Lehrer der Betriebswirtschaftlichen Übungen einschließlich Projektarbeit festgelegt werden. Die Projektarbeit ist in den Unterricht so einzuplanen, daß sie im zweiten Semester der 3. Klasse beendet wird. Der begleitenden Betreuung der Schüler kommt dabei große Bedeutung zu. Die Hauptverantwortung der Betreuung muß in der Hand eines Lehrers für betriebswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände liegen.

    Auf die Dokumentation und die Präsentation der Projektarbeit ist besonderer Wert zu legen.

    Das freiwillige Betriebspraktikum soll sorgfältig vorbereitet und ausgewertet werden.

    Im Sinne eines fächerübergreifenden Unterrichtes kommt der Zusammenarbeit mit den Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände eine besondere Bedeutung zu.

    Wirtschaftliches Rechnen

    Die optimale Bedienung des kaufmännischen Rechners ist zu üben

    (Fingersatz, Rechengang). Dem Schätzen der Ergebnisse vor Beginn der Rechenausführung kommt besondere Bedeutung zu.

    Rechnungswesen

    Die gesetzlichen Vorschriften über die Führung von Büchern und Aufzeichnungen sowie die einschlägigen Bestimmungen des Steuerrechtes sind schon von der 1. Klasse an unter Berücksichtigung des Ausbildungsstandes zu beachten.

    Die für die Berufsausübung des Absolventen besonders bedeutsamen Themenbereiche (zB Verbuchung laufender Geschäftsfälle, Kontierung von Belegen, Erstellung üblicher Vorabschlußbuchungen, Kostenrechnung einschließlich Kalkulation, die wichtigsten Teilbereiche der Personalverrechnung und des Steuerrechts) sollen durch ständiges Üben gefestigt und erforderlichenfalls in der 3. Klasse aktualisiert werden.

    Das Bankrechnen soll sich auf einfache, exemplarische Beispiele beschränken.

    Die Auswertung der Zahlen des dokumentären Rechnungswesens für unternehmerische Entscheidungen soll möglichst computerunterstützt erfolgen.

    Im computerunterstützten Rechnungswesen ist besonderes Gewicht auf das Verständnis des Schülers für die sachlichen Zusammenhänge zu legen.

    Wirtschaftsinformatik

    Anhand von Beispielen soll dem Schüler die Auswahl der richtigen Hardware und der Einsatz der optimalen Software zur Problemlösung gezeigt werden.

    Querverbindungen zu den betriebswirtschaftlichen Unterrichtsgegenständen sind herzustellen. In der Abfolge des Lehrstoffes empfiehlt es sich, die einzelnen Lehrinhalte zu verschränken und unter Einsatz der im Sonderunterrichtsraum vorhandenen Hard- und Software zu erarbeiten.

    Im Hinblick auf den fächerübergreifenden Einsatz von Informationsverarbeitungssystemen kommt der Festigung durch laufende Anwendung von Basisfunktionen des Betriebssystems und der Benutzeroberfläche besondere Bedeutung zu.

    Bei der Aneignung des Lehrstoffes sind die Schüler durch ständige Wiederholungen und ausgedehnte Übungsphasen zu unterstützen.

    Textverarbeitung

    In allen Bereichen der Textverarbeitung sollen die Aufgabenstellungen aus verschiedenen Blickwinkeln der Wirtschaftspraxis bearbeitet werden.

    Zur rechtzeitigen Bereitstellung des 10-Finger-Tastschreibens für die anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere für Wirtschaftsinformatik sowie Betriebswirtschaftliche Übungen einschließlich Projektarbeit, ist es notwendig, daß die Tastatur einschließlich der normgerechten Anwendung der Ziffern und Sonderzeichen im 1. Semester der 1. Klasse erarbeitet wird.

    Bei der Anwendung der Verkehrsschrift muß im Hinblick auf den Einsatz in der Praxis der Wiederlesbarkeit der Vorrang vor der Richtigkeit eingeräumt werden.

    Dem Schüler ist die sinnvolle Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in den anderen Unterrichtsgegenständen und deren Bedeutung für seine berufliche Tätigkeit einsichtig zu machen.

    Bei der Bearbeitung des Schriftgutes ist der Inhalt neben formalen Aspekten als wesentliches Element zu berücksichtigen. Politische Bildung und Recht

    Bei der Behandlung der einzelnen Teilgebiete ist von der Rechts- und Berufspraxis auszugehen.

    Die Besprechung von Rechtsquellen anhand von Rechtsfällen, die Abfassung einfacher Schriftsätze, die Diskussion über einschlägige Medienberichte sowie die Lösung von Fallbeispielen sollen den Schüler aktivieren und motivieren.

    Durch Rollenspiele kann das Verantwortungsbewußtsein der Schüler gefördert und vertieft werden.

    Im Bereich der politischen Bildung ist dem Schüler seine besondere Verantwortung gegenüber den Mitmenschen und der Gemeinschaft zu verdeutlichen. Außerdem ist ihm bewußt zu machen, daß die Rechtsordnung die von der Gesellschaft gewünschten Verhaltensweisen normiert und dem einzelnen Freiheiten garantiert aber auch Pflichten auferlegt.

    Volkswirtschaft

    Zweckmäßigerweise wird von dem Kenntnisstand der Schüler, von aktuellen wirtschaftspolitischen Anlässen, Berichten der Massenmedien sowie geeignetem Zahlenmaterial aus der Wirtschaft auszugehen sein.

    Anhand einfacher Beispiele sollen dem Schüler die unterschiedlichen Wertvorstellungen aufgezeigt und dargelegt werden, um ihn dadurch zu einer eigenständigen, kritischen Meinung zu führen.

    Der Lehrstoff soll durch Fallstudien, Rollen- und Planspiele vertieft werden. Der Einsatz audiovisueller Medien wird empfohlen.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

  1. 1. Allgemeine Bestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfssituation in der Schule oder in einer Klasse an einem bestimmten Schulort sowie den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung von schulautonomen Freiräumen soll sich in diesem Sinne nicht in isolierten Einzelmaßnahmen erschöpfen, sondern sie soll sich an den Bedürfnissen der Schüler, der anderen Schulpartner sowie des schulischen Umfeldes abgestimmten Konzept für den gesamten Ausbildungszeitraum orientieren.

Die Freiräume im Bereich der schulautonomen Stundentafel bieten für die Schule die Möglichkeit, dem Bildungsangebot für die Schule insgesamt oder für einzelne Klassen unter Beibehaltung des Bildungszieles der Handelsschule ein spezifisches Profil zu geben. Ein derartiges Profil kann seine Begründung in der Interessens- und Begabungslage der Schüler, in den besonderen räumlichen, ausstattungsmäßigen und personellen Möglichkeiten am Schulort, in bestimmten Gegebenheiten im wirtschaftlichen, sozialen, und kulturellen Umfeld etc. finden. Seine spezielle Ausprägung erfährt das Profil durch entsprechende inhaltliche Erweiterungen und Ergänzungen auf der Grundlage der disponiblen Unterrichtsstunden im Rahmen der Stundentafel für die autonomen Lehrplanbestimmungen.

Auf das Bildungsziel der Handelsschule, auf deren ausgewogenes Bildungsangebot sowie auf die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten ist Bedacht zu nehmen.

Bei der Erweiterung bzw. Ergänzung des Lernangebotes von im Lehrplan enthaltenen Pflichtgegenständen hat es sich um eine vertiefende, besondere Interessen und Begabungen der Schüler oder um eine regionale Gegebenheiten berücksichtigende Erweiterung bzw. Ergänzung zu handeln.

Bei der Schaffung von nicht im Lehrplan enthaltenen Pflichtgegenständen (Seminaren) mit eigenständigem Charakter kommt der Einordnung der inhaltlichen Angebote unter das Bildungsziel der Handelsschule besondere Bedeutung zu.

Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen weitere Freigegenstände und unverbindliche Übungen, ein zusätzlicher Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden.

Bei der Einführung von Unterrichtsgegenständen mit fächerübergreifendem Charakter ist das Lehrstoffangebot bereits bestehender Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.

  1. 2. Besondere Bestimmungen

Bei schulautonomer Festlegung von Lehrplanbestimmungen ist zu beachten:

  1. a) Bei Festlegung der Anzahl der Wochenstunden dürfen je Pflichtgegenstand in allen Klassen einerseits und für alle Pflichtgegenstände pro Klasse andererseits die angegebenen Minimalwochenstunden nicht unterschritten und die angegebenen Maximalwochenstunden nicht überschritten werden. Die in der Stundentafel angegebene Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände des dreijährigen Ausbildungsganges (99 Wochenstunden) muß bei allen schulautonomen Veränderungen eingehalten werden; sie darf weder unter- noch überschritten werden.
  2. b) Die im Lehrplan enthaltenen Pflichtgegenstände des Kernbereiches müssen in den jeweiligen Klassen, in denen in der Stundentafel gemäß Z 2 Wochenstunden vorgesehen sind, mit mindestens einer Wochenstunde dotiert sein; andererseits dürfen sie in Klassen, in denen sie in der Stundentafel gemäß Z 2 nicht enthalten sind, nicht aufgenommen werden.
  3. c) Sofern durch schulautonome Lehrplanbestimmungen in einzelnen Unterrichtsgegenständen ein höheres Stundenausmaß vorgesehen wird als für den Fall des Nichtbestehens schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan vorgeschrieben wird, können durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen ergänzende Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoffumschreibungen und didaktische Grundsätze erlassen werden.
  4. d) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen im Lehrplan nicht enthaltene Pflichtgegenstände (Seminare) geschaffen werden, sind dafür zusätzliche Lehrplanbestimmungen (Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff und didaktische Grundsätze) zu erlassen. Das geschaffene Seminar ist einer der vorgesehenen vier Seminargruppen zuzuordnen und mit einer den konkreten Lehrinhalt angebenden Zusatzbezeichnung zu versehen. Ein Seminar kann sich auf ein Unterrichtsjahr oder auf mehrere Unterrichtsjahre erstrecken.
  5. e) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen im Lehrplan nicht enthaltene Freigegenstände und unverbindliche Übungen geschaffen werden, sind dafür zusätzliche Lehrplanbestimmungen (Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff und didaktische Grundsätze) zu erlassen. Solche Freigegenstände oder unverbindliche Übungen sind entsprechend ihrem Lehrstoffinhalt einem in der Stundentafel genannten Unterrichtsgegenstand zuzuordnen, wobei der Gegenstandsbezeichnung ein den konkreten Lehrinhalt bezeichnender Zusatz angefügt werden kann.
  6. f) Bei der Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen sind das zur Verfügung stehende Kontingent an Lehrerwochenstunden sowie die Möglichkeiten der personellen, räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten an der Schule zu beachten.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

  1. 1. Katholischer Religionsunterricht

Siehe BGBl. Nr. 157/1987.

  1. 2. Evangelischer Religionsunterricht

Siehe BGBl. Nr. 515/1991.

  1. 3. Altkatholischer Religionsunterricht

Siehe BGBl. Nr. 279/1965.

  1. 4. Islamischer Religionsunterricht

Siehe BGBl. Nr. 421/1983.

  1. 5. Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

  1. 6. Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe BGBl. Nr. 269/1986.

  1. 7. Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe BGBl. Nr. 239/1988.

  1. 8. Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe BGBl. Nr. 467/1988.

  1. 9. Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe BGBl. Nr. 441/1991.

  1. 10. Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe BGBl. Nr. 255/1992.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. 1. Klasse:

    Wie im I. Jahrgang der Handelsakademie (A1).

  1. 2. Klasse:

    Mündliche Kommunikation:

    Erlebnisverarbeitung durch das Gespräch; Gesprächstechnik; freie

    Diskussion.

    Präsentationstechniken; Vortrag; Statement.

    Kommunikationsmittel und Kommunikationsmodelle.

    Normative Sprachrichtigkeit:

    Festigung der Kenntnisse in Grammatik, Ausdruck, Rechtschreibung

    und Zeichensetzung.

    Schreibung und Erklärung von Fremdwörtern und fachsprachlichen

    Ausdrücken.

    Schriftliche Kommunikation:

    Beschreiben (Protokoll, Exzerpt) und Kommentieren, Argumentieren

    und Appellieren, Erzählen und freies Gestalten; Verbalisieren von

    Graphiken und Schaubildern.

    Sprachbetrachtung und Textverstehen:

    Sammeln, Verarbeiten und Speichern von Informationen, insbesondere

    durch die Benützung von Bibliotheken.

    Unterscheidung von Sprachformen und Sprachschichten. Beschreiben und Kommentieren berufsorientierter Textsorten.

    Literaturbetrachtung (Beschreiben und Kommentieren von Texten unter Berücksichtigung des außerliterarischen Umfeldes).

    Medien:

    Werbung und Information; Stellenwert in der Gesellschaft,

    Durchschauen möglicher Manipulation.

    Gestalten von und mit Medien.

    Zwei Schularbeiten.

  1. 3. Klasse:

    Mündliche Kommunikation:

    Formen der Diskussion; Diskussionsleitung und Moderation; rollen- und situationsgemäßes Verhalten; Argumentation.

    Interview.

    Kommunikationsformen des Berufslebens; Einstellungsgespräch.

    Techniken der Präsentation; Methoden des Feed-Back, besonders des Video-Feed-Back.

    Normative Sprachrichtigkeit:

    Sicherung der Kenntnisse in Grammatik, Ausdruck, Rechtschreibung

    und Zeichensetzung.

    Erweiterung des Wortschatzes unter Einbeziehung der Wirtschaftssprache.

    Schriftliche Kommunikation:

    Argumentieren, Appellieren, Beurteilen und Werten, Dokumentieren,

    freies Gestalten.

    Deuten und Kommentieren von Graphiken und Schaubildern.

    Bewerbungsschreiben und Lebenslauf.

    Sprachbetrachtung und Textverstehen:

    Gezieltes Erschließen von allgemeinen, kulturellen und fachspezifischen Informationen, insbesondere durch Benützung von Bibliotheken.

    Beschreiben und Kommentieren praxisbezogener Textsorten.

    Literaturbetrachtung (Beschreiben, Kommentieren und Interpretieren von Texten unter Berücksichtigung des außerliterarischen Umfeldes).

    Exemplarische Behandlung von Werken der Weltliteratur sowie der österreichischen Moderne.

    Medien:

    Spiegelung aktueller Ereignisse in den Massenmedien und deren

    kritische Bewertung.

    Bildung und Unterhaltung durch die Massenmedien.

    Gestalten von und mit Medien.

    Zwei Schularbeiten, jeweils zweistündig.

  1. 3. ENGLISCH EINSCHLIESSLICH WIRTSCHAFTSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. 1. Klasse:

    Wie im I. Jahrgang der Handelsakademie (A1).

  1. 2. Klasse:

    Kommunikationsthemen:

    Sachverhalte aus dem Leben in der Gemeinschaft sowie aus dem sozialen Umfeld von Schülern und deren Entsprechung in den englischsprachigen Ländern.

    Aktuelle Themen.

    Kaufmännische Kommunikation:

    Kaufvertrag (Anbahnung, Liefer- und Zahlungsbedingungen, Abschluß, Lieferung).

    Kommunikationsformen:

    Frage und Antwort, Gespräch, Telefonat, Note-Taking, Bericht, Privatbrief, Geschäftsbrief, Darstellung von Sachverhalten, Zusammenfassung kürzerer schriftlicher und audio-visueller Inhalte.

    Gebrauch von Informationsquellen:

    Medien, Wörterbuch.

    Sprachstruktur:

    Erweiterung der für die kommunikative Kompetenz notwendigen Strukturen (verkürzter Gliedsatz, Infinitiv-, Gerund- und Partizipialkonstruktionen) soweit sie in der 1. Klasse nicht behandelt wurden.

    Zwei Schularbeiten.

  1. 3. Klasse:

    Kommunikationsthemen:

    Einblick in wirtschaftliche, soziale und kulturelle Themenbereiche des In- und Auslandes.

    Staatliche und politische Einrichtungen von Großbritannien und den USA im Vergleich zu Österreich soweit sie zum Verständnis aktueller Ereignisse notwendig sind.

    Aktuelle Themen.

    Kaufmännische Kommunikation:

    Kaufvertrag (Zahlung, Mängelrüge).

    Stellenbewerbung.

    Telekommunikation, Bausteinkorrespondenz.

    Simulation zusammenhängender Geschäftsfälle.

    Kommunikation im Zusammenhang mit der Vorbereitung von

    Geschäftsreisen und Kundenbetreuung.

    Kommunikationsformen:

    Frage und Antwort, Gespräch, Telefonat, Note-Taking, Bericht, Präsentation, Übersetzung einfacher Texte, Kurzreferat, Geschäftsbrief, Zusammenfassung kürzerer schriftlicher und audiovisueller Inhalte.

    Sprachstruktur:

    Ergänzung und Festigung der für die kommunikative Kompetenz

    notwendigen Strukturen.

    Zwei Schularbeiten, bei Bedarf zweistündig.

  1. 4. ZEITGESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Gegenwart wichtigen Aspekte der österreichischen Geschichte und der Weltgeschichte seit dem Ersten Weltkrieg in ihren Grundzügen kennen.

Er soll weiters

  1. 2. Klasse:

    Welt im Wandel:

    Von der Monarchie zur Republik.

    Der Aufstieg totalitärer und antidemokratischer Systeme.

    Österreich in der Zwischenkriegszeit:

    Vom demokratischen zum autoritären Staat; Ursachen für die Radikalisierung des politischen Lebens.

    Österreich und der Nationalsozialismus:

    Mittel und Methoden der Unterdrückung; Kooperation, Anpassung und Widerstand.

    Der Zweite Weltkrieg:

    Ursachen, Verlauf und Ende; Befreiung Österreichs.

    Bestrebungen zum Aufbau einer neuen Weltordnung:

    Vereinte Nationen und internationale Organisationen. Entkolonialisierung und Problematik der Entwicklungsländer. Migrationsursachen und ihre Folgen; Minderheiten und Volksgruppen.

    Wege zur europäischen Integration.

    Österreich:

    Die Zweite Republik; Möglichkeiten und Aufgaben in der Völkergemeinschaft; Veränderungstendenzen in der Gesellschaft und im

    politischen System.

    Der Weg in die Europäische Union.

    Wertewandel in Kultur und Gesellschaft:

    Streben nach Verwirklichung der Menschenrechte; religiöse und ideologische Fundamentalismen; Emanzipation und offene Gesellschaft.

  1. 5. GEOGRAPHIE (WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll, aufbauend auf die in der 5. bis 8. Schulstufe erworbenen geographischen Kenntnisse, Einsichten und Fähigkeiten,

  1. 1. Klasse:

    Wie im I. Jahrgang der Handelsakademie (A1).

  1. 2. Klasse:

    Industrie- und Dienstleistungsstaaten:

    Grundlagen der Industrialisierung; Bevölkerungsstrukturen und -entwicklung; Veränderungen der Wirtschaftssektoren in der Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft; Bedeutung infrastruktureller Einrichtungen; Möglichkeiten und Probleme der Ver- und Entsorgung.

    Zentren der Weltwirtschaft:

    Grundlagen der Dynamik; wirtschaftliche und politische Zusammenschlüsse und Verflechtungen; Europa im Wandel - Integration und Regionalisierung.

    Australien, Ozeanien, Japan, Angloamerika, Europa, Rußland:

    Naturräumlicher, wirtschaftsgeographischer und geopolitischer Überblick.

    Österreich:

    Naturräumliche Gliederung; Bevölkerungsstrukturen und -entwicklung;

    ländliche und städtische Lebensräume und ihre Wechselbeziehungen;

    Möglichkeiten und Probleme der Ver- und Entsorgung; Raumordnung und Raumplanung; Struktur und Entwicklung der Wirtschaftssektoren. Integration Österreichs in Europa und in der Welt.

    Globale Entwicklungstendenzen:

    Demographische und sozioökonomische Probleme und deren Lösungsansätze; Verfügbarkeit und Sicherung von Ressourcen;

    Umweltbelastung und Maßnahmen zur Sicherung der Lebensgrundlagen;

    Beziehungsgefüge in der Weltwirtschaft und der Weltpolitik;

    Entwicklungsstrategien und internationale Zusammenarbeit.

  1. 6. BIOLOGIE, ÖKOLOGIE UND WARENLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. 1. Klasse:

    Wie im I. Jahrgang der Handelsakademie (A1).

  1. 2. Klasse:

    Ökologie:

    Ökologische Grundbegriffe.

    Wechselwirkung von Boden, Wasser und Luft mit Pflanzen und Tieren

    im Netz des Ökosystems.

    Regulation und Belastbarkeit des ökologischen Gleichgewichts.

    Nahrungs- und Genußmittel:

    Getreide, Hülsenfrüchte; Mahlprodukte, Back- und Teigwaren; Stärke,

    Konsumzucker.

    Obst und Gemüse.

    Milch- und Molkereiprodukte.

    Eier, Fleisch, Fisch.

    Fette.

    Gewürze, narkotische Genußmittel, Gärungserzeugnisse.

    Biotechnologie.

    Beeinflussung der Nahrungsmittelqualität durch Produktion und Vermarktung; Inhaltsstoffe und Konservierung.

    Lebensmittelgesetz.

    Wald:

    Funktionen; Holz und Holzverwertung; Papierindustrie.

    Textilien und zweckverwandte Materialien:

    Natur- und Chemiefasern; Textilkennzeichnung.

    Leder; Pelze.

    Kautschuk und Kunststoffe.

    Entsorgung:

    Kompostierung, Bioenergiegewinnung; Abfallverwertung organischer

    Waren.

  1. 3. Klasse:

    Natur- und Umweltschutz:

    Schutz der Lebensräume; Sicherung natürlicher Ressourcen.

    Aufgaben und Ziele der Abfallwirtschaft; Entsorgungstechnologien; Recycling anorganischer Waren.

    Energiewirtschaft:

    Energieformen und Energieträger, Verarbeitung und Verwendung von

    Energie, Energiewirtschaft und Umwelt; alternative Energiequellen und Entwicklungstendenzen; Energiebilanzen.

    Steine, Erden und Metalle:

    Einteilung; Lagerstätten (Ressourcenpotential und Nachfrage).

    Schmuckmineralien.

    Tonwaren und Glas.

    Baustoffe und Baubiologie.

    Eisen, Stahl, wirtschaftlich bedeutsame Bunt-, Leicht- und Edelmetalle; Vorkommen, Gewinnung, Verwendung.

    Allgemeine Warenlehre:

    Normung, Warenkennzeichnung, Warenprüfung und Warentests.

    Konsumenteninformation:

    Konsumbewußtsein, Konsumentenschutz.

    Werbe- und Verkaufspsychologie:

    Konsumenten- und Verkäuferverhalten; Warengestaltung und Präsentation.

7. BETRIEBSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll im Leitfach Betriebswirtschaft

  1. 1. Klasse:

    Wie im I. Jahrgang der Handelsakademie (A1).

  1. 2. Klasse:

    Rechtliche Grundlagen der betrieblichen Leistungserstellung:

    Rechtsformen der Unternehmung; Kaufmann; Firma und Firmenbuch; Vollmachten.

    Material- und Warenwirtschaft:

    Aufgaben; Kosten und Risiken; Kennzahlen.

    Marketing:

    Aufgaben; betriebliche Bedeutung der Marktorientierung; Beschaffung von Marktinformationen; Marketinginstrumente (insbesondere Kommunikationspolitik).

    Konsument und Marketing (kundenorientiertes Verhalten einschließlich Verhandlungstechnik und Verkaufsgespräch); Konsumentenschutz; ethische und soziale Probleme des Marketings.

    Besondere Organisationsformen des Marktes (Börsen, Messen, öffentliche Konkurrenzaufrufe).

    Investition und Finanzierung:

    Investition (Arten, einfache Investitionsentscheidungen).

    Finanzierung (Arten, Grundsätze, Kosten, Kennzahlen, einfache Finanzierungsvergleiche).

    Mitarbeiter im Betrieb:

    Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers. Entlohnung der Mitarbeiter (Lohnarten und Lohnsysteme).

    Beginn und Beendigung des Dienstverhältnisses einschließlich adäquater Kommunikationstechniken (Bewerbung und Dienstzeugnis).

    Mitarbeiterführung, Mitarbeitermotivation, betriebliche Aus- und Weiterbildung, Mitarbeiterbeurteilung, Mitbestimmung.

    Humanisierung der Arbeitswelt.

    Zwei Schularbeiten.

  1. 3. Klasse:

    Kreditinstitute:

    Funktionen und wirtschaftliche Bedeutung.

    Aktiv-, Passiv- und Dienstleistungsgeschäfte.

    Wertpapiere (Arten, Kursbildung).

    Versicherungen:

    Funktionen und wirtschaftliche Bedeutung.

    Arten der Versicherung; Inhalt und Abschluß des Versicherungsvertrages; Schadensabwicklung.

    Transportwirtschaft:

    Funktionen und wirtschaftliche Bedeutung.

    Transportbetriebe und Transportvermittler.

    Ökologische Aspekte.

    Binnenhandel:

    Funktionen und wirtschaftliche Bedeutung.

    Betriebsformen des Einzel- und Großhandels; Handelsvermittler.

    Ökologische Aspekte.

    Internationale Geschäftstätigkeit:

    Funktionen und wirtschaftliche Bedeutung.

    Besonderheiten des Kaufvertrages und des Zahlungsausgleiches.

    Verzollung.

    Tourismus:

    Funktionen und wirtschaftliche Bedeutung.

    Besonderheiten der Leistungserstellung; Leistungsverwertung der Tourismusbetriebe; Kommunikationstechniken.

    Ökologische Aspekte.

    Industrie und Gewerbe:

    Funktionen und wirtschaftliche Bedeutung.

    Merkmale der industriellen und gewerblichen Gütererzeugung;

    Besonderheiten der Leistungserstellung.

    Ökologische Aspekte.

    Öffentliche Verwaltung:

    Funktionen und wirtschaftliche Bedeutung.

    Leistungserstellung der öffentlichen Verwaltung.

    Besondere unternehmerische Entscheidungen:

    Gründung, Zusammenschluß und Auflösung von Unternehmungen.

    Vertiefende Wiederholung:

    Themenübergreifende Aufgabenstellungen unter Einbindung des Lehrstoffes aller Klassen.

    Zwei Schularbeiten.

  1. 8. BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE ÜBUNGEN EINSCHLIESSLICH PROJEKTARBEIT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. 1. Klasse:

    Betriebliche Kommunikation und persönliche Arbeitstechniken:

    Erkennen des eigenen Lerntypus.

    Lern-, Lese- und Arbeitstechniken.

    Konzentrationstechniken.

    Kommunikationsarten.

    Verhaltensweisen gegenüber Mitarbeitern, Vorgesetzten,

    Geschäftspartnern und Behörden.

    Vorbereitung, Führung und Nachbereitung von fachbezogenen

    Gesprächen.

    Grundlagen der Präsentation.

    Wirtschaftliche Grundbildung:

    Selbständige Informationsbeschaffung.

    Exzerpieren und Strukturieren von Texten überwiegend

    betriebswirtschaftlichen Inhalts; Gestaltung von Arbeitsunterlagen.

    Büroorganisation.

    Büro-, Verwaltungs- und Kontrollarbeiten.

    Rechnen mit kaufmännischen Rechnern; Schätzen von Ergebnissen.

  1. 2. Klasse:

    Betriebliche Kommunikation und persönliche Arbeitstechniken:

    Ergonomie.

    Selbstorganisation.

    Gesprächs-, Argumentations-, Diskussions- und Verhandlungstechniken.

    Präsentationstechniken.

    Projektarbeit:

    Grundlagen, Vorplanung.

    Praktische Geschäftsfälle in den Bereichen

  1. 3. Klasse:

    Freiwilliges Betriebspraktikum:

    Nachbereitung.

    Betriebliche Kommunikation und persönliche Arbeitstechniken:

    Bewerbung.

    Kreativitätstechniken.

    Übungsfirma:

    Arbeit im Betriebswirtschaftlichen Zentrum in branchenspezifischen

    Bereichen, wie zB

  1. 9. WIRTSCHAFTLICHES RECHNEN

Wie im I. Jahrgang der Handelsakademie (A1).

10. RECHNUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Kenntnisse und Fertigkeiten zur praktischen Durchführung von Arbeiten aus den für den Absolventen wesentlichen Teilbereichen des betrieblichen Rechnungswesens erlangen. Außerdem soll er diese Arbeiten unter Verwendung eines in der Praxis häufig eingesetzten Standardsoftwarepaketes bewältigen können.

Der Schüler soll insbesonders

  1. 1. Klasse:

    Wie im I. Jahrgang der Handelsakademie (A1).

  1. 2. Klasse:

    Bilanzlehre:

    Bewertung des Warenendbestandes.

    Anlagenbewertung (Berechnung und Verbuchung der Anlagenabschreibung, Anschaffung und Ausscheiden von

    Anlagegegenständen, Anlagenbuchführung).

    Rechnungsabgrenzung.

    Rückstellungen.

    Forderungsbewertung.

    Abschluß von Einzelunternehmungen:

    Erfolgsermittlung durch Mehr-Weniger-Rechnung; Abschlußtabelle; Bilanz einschließlich staffelförmiger Gewinn- und Verlustrechnung.

    Abrechnung und Verbuchung von Wechselgeschäften, beschränkt auf einfache Fälle.

    Kostenrechnung:

    Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen.

    Erfassung der Kosten unter Berücksichtigung der Bezugskalkulation

    (einschließlich Eingangsabgaben).

    Kostenstellenrechnung (einfache Beispiele); Kostenträgerrechnung

    (Divisionskalkulation, Zuschlagskalkulation).

    Absatzkalkulation.

    Personalverrechnung (einschließlich Schriftverkehr):

    Abrechnung von laufenden und sonstigen Bezügen; Sonderfälle der Personalverrechnung; Verrechnung mit der Krankenkasse, dem Finanzamt und der Gemeinde; Verbuchung von Löhnen und Gehältern; Lohnkonto und sonstige gesetzlich erforderliche Aufzeichnungen.

    Buchungsübungen.

    Computerunterstütztes Rechnungswesen (im Ausmaß von einer Wochenstunde):

    Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit des computerunterstützten Rechnungswesens.

    Verbuchung von laufenden Geschäftsfällen einschließlich Lagerbuchführung (Eröffnung, laufende Buchungen, Fakturierung und Verwaltung offener Posten) anhand einer Belegsammlung.

    Personalverrechnung (Abrechnung laufender und sonstiger Bezüge, Auswertung).

    Stammdatenpflege und laufende Datensicherung.

    Drei Schularbeiten, eine davon im Teilbereich computerunterstütztes

    Rechnungswesen.

  1. 3. Klasse:

    Kostenrechnung:

    Kostenrechnung, insbesondere Kalkulationen, in Handwerk, Handel und Tourismus.

    Teilkostenrechnung (einfache Beispiele).

    Bankrechnen in den Grundzügen:

    Abrechnung von Passivgeschäften (Spareinlagen, Giroeinlagen), von Aktivgeschäften (Kontokorrentkrediten) und von Dienstleistungsgeschäften (Kauf und Verkauf von Valuten und Devisen, Kauf und Verkauf von Effekten einschließlich der Ermittlung von Renditen).

    Auswertung der Zahlen des Rechnungswesens:

    Erstellung einfacher Statistiken, Errechnung von

    betriebswirtschaftlichen Kennzahlen.

    Steuerlehre (einschließlich Schriftverkehr):

    Gliederung der Steuern; Ertragsteuern, Verkehrsteuern, sonstige

    Steuern und Abgaben; Grundzüge des Beihilfenrechtes;

    Abgabenverfahren.

    Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:

    Rechtliche Bestimmungen, laufende Aufzeichnungen,

    Erfolgsermittlung.

    Abrechnung und Verbuchung besonderer Geschäftsfälle:

    Reisekosten, Wertpapiere ua. Umfassende Wiederholung und Aktualisierung:

    Aufgabenstellungen unter Einbeziehung des Lehrstoffes aller

    Klassen.

    Computerunterstütztes Rechnungswesen (im Ausmaß von einer Wochenstunde):

    Organisation des Rechnungswesens bei Einsatz einer Datenverarbeitungsanlage.

    Verbuchung von Geschäftsfällen einschließlich Anlagenbuchführung anhand einer umfangreichen Belegsammlung, Abschluß und Auswertung. Erfassung von laufenden Geschäftsfällen in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung anhand einer Belegsammlung; erforderliche Auswertungen.

    Stammdatenpflege und laufende Datensicherung.

    Drei Schularbeiten, eine davon im Teilbereich computerunterstütztes

    Rechnungswesen.

  1. 11. WIRTSCHAFTSINFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. 1. Klasse:

    Wie im I. Jahrgang der Handelsakademie (A1).

    Zwei Schularbeiten.

  1. 2. Klasse:

    Tabellenkalkulation und Grafik:

    Funktion, Arbeitsweise, Handhabung.

    Datenbank:

    Hierarchie der Daten; Grundlagen der Datenmodellierung.

    Funktion, Arbeitsweise, Handhabung.

    Betriebswirtschaftliche Anwendungen:

    Einsatz von Standardsoftware zur Lösung betriebswirtschaftlicher

    Probleme.

    Nutzung von öffentlichen Datenbanken und Kommunikationsdiensten.

    Datenverarbeitung und Recht:

    Datenschutz; Schutz geistigen Eigentums.

    Datensicherheit.

    Auswirkungen der Informationsverarbeitung auf Individuum,

    Gesellschaft und Umwelt.

    Zwei Schularbeiten, bei Bedarf zweistündig.

12. TEXTVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel dieses Unterrichtsgegenstandes ist die sichere Anwendung der computerunterstützten Textverarbeitung einschließlich der Desktop-Publishing-Funktionen. Das Erlernen des 10-Finger-Tastschreibens hat dem voranzugehen; der Erwerb von Kurzschriftkenntnissen ist auf das unbedingt notwendige Ausmaß zu beschränken.

Der Schüler soll normgerechte und fehlerfreie Schriftstücke der Wirtschaft, der Verwaltung und des persönlichen Bereiches unter praxisgemäßem Einsatz von Textverarbeitungsprogrammen und anderer facheinschlägiger Software, unter Einbeziehung der Steno- und Phonotypie sowie der erforderlichen Organisationsmittel erstellen können. Er soll auf Grund vorgegebener Sachverhalte Texte formulieren, festhalten, gestalten, überarbeiten und rationell weitergeben können.

Der Schüler soll das 10-Finger-Tastschreiben, die Funktionen der dafür eingesetzten elektronischen Schreibsysteme sowie eine in der Praxis häufig verwendete Textverarbeitungs-Software anwenden können.

Weiters soll er die Verkehrsschrift nach der Wiener Urkunde als Entlastungstechnik einsetzen können.

Der Schüler soll insbesonders

  1. 1. Klasse:

    Wie im I. Jahrgang der Handelsakademie (A1).

  1. 2. Klasse:

    Standardfunktionen des eingesetzten Textverarbeitungs-Softwarepaketes.

    Verwaltung von Dokumenten auf Datenträgern.

    Texterfassung nach schriftlichen Unterlagen sowie nach Diktat und Tonträgern.

    Formale Gestaltung anspruchsvoller Schriftstücke mit und ohne Vordruck; Textformatierung.

    Korrekturregeln; Einführung in Typographie und Layout.

    Schreiben nach Tonträgern entsprechend den Richtlinien für das Phonodiktat nach der ÖNORM A 1081.

    Diktiergerät; Vervielfältigungsverfahren; Formen der Telekommunikation.

    Aufnehmen von Texten in Kurzschrift mit etwa 80 Silben in der Minute und deren mündliche oder schriftliche Wiedergabe; Einsatz der Kurzschrift zum Notieren.

    Erreichen einer Schreibfertigkeit von etwa 180 Bruttoanschlägen in der Minute in der Abschrift und etwa 50 Silben in der Minute im Diktat.

    Zwei Schularbeiten.

  1. 3. Klasse:

    Textverarbeitungs-Softwarepaket:

    Erweiterte Funktionen.

    Serienbrief; Direct Mail.

    Einscannen von Bildern und Texten; Nachbearbeitung der gescannten Vorlagen; Verknüpfen und Einbinden (Grafiken, Bilder, gescannte Texte).

    Verwenden, Verknüpfen und Einbinden von Daten aus anderen Softwarepaketen (Datenbank, Tabellenkalkulation, Präsentationsgrafik).

    Automatisieren von Arbeitsabläufen mit Hilfe von Makros.

    Nutzung der Präsentationssoftware.

    Desktop-Publishing:

    Standardfunktionen, Arbeitsweise, einfache Anwendungen,

    professionelles Layout.

    Schriftguterstellung:

    Formulieren von Routinetexten; Gestalten anspruchsvoller Texte nach

    schriftlichen Unterlagen sowie nach Diktat und Tonträgern;

    inhaltliches und formales Überarbeiten;

    Rationalisierungsmöglichkeiten.

    Fallbearbeitung.

    Protokoll:

    Arten; sprachlicher, inhaltlicher und formaler Aufbau;

    Organisationsaufgaben.

    Schreiborientierter Bildschirm-Arbeitsplatz:

    Aspekte der Arbeitsplatzqualität (Organisation, Ergonomie, Ökologie, Entwicklungstendenzen).

    Erreichen einer Schtreibfertigkeit (Anm.: richtig: Schreibfertigkeit) von etwa 220 Bruttoanschlägen in der Minute in der Abschrift und etwa 70 Silben in der Minute im Diktat.

    Zwei Schularbeiten, bei Bedarf zweistündig.

  1. 13. POLITISCHE BILDUNG UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. 3. Klasse:

    Rechtsbegriffe:

    Rechtsordnung; Arten des Rechts; Auslegung; Rechtssubjekt; Zugang

    zum Recht.

    Staatslehre:

    Staatselemente; Staats- und Regierungsformen; Staatenverbindungen.

    Europarecht.

    Grundlagen der politischen Bildung:

    Demokratie, politische Meinungsbildung, Massenmedien, politische

    Parteien, Wahlen, Grund- und Freiheitsrechte, Menschenrechte.

    Bevölkerungslehre.

    Der Mensch in der Gesellschaft.

    Österreichisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht:

    Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung; Gesetzgebung und Vollziehung; Verwaltung des Bundes, der Länder und Gemeinden; Gerichtsbarkeit.

    Interessenvertretungen:

    Gesetzliche und freiwillige Interessenvertretungen der Arbeitgeber

    und der Arbeitnehmer.

    Privatrecht:

    Grundlagen des Personenrechts, Familienrechts, Erbrechts, Sachenrechts und Schuldrechts (für den Alltag bedeutsame Aspekte).

    Gerichtsbarkeit:

    Straf- und Zivilgerichtsbarkeit (einschließlich Zwangsvollstreckung).

    Grundzüge des materiellen Strafrechts (für den Alltag bedeutsame Aspekte).

    Wirtschaftsrecht:

    Wirtschaftsrechtliches Normensystem.

    Gewerberecht (Einteilung der Gewerbe, Voraussetzungen für die Ausübung von Gewerben, Gewerbeberechtigungen).

    Datenschutz.

    Umweltschutz.

    Gewerblicher Rechtschutz.

    Arbeits- und Sozialrecht:

    Arbeitsvertrag; Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer; Beendigung des Arbeitsverhältnisses;

    Arbeitnehmerschutz; kollektives Arbeitsrecht; Sozialrecht.

  1. 14. VOLKSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. 3. Klasse:

    Stellung der Volkswirtschaft:

    Makro- und Mikroökonomie; wirtschaftspolitisches Handeln.

    Wirtschaftssysteme und Wirtschaftsordnungen:

    Freie und soziale Marktwirtschaft, Zentralverwaltungswirtschaft, bestehende Wirtschaftsordnungen; Träger der Wirtschafts- und Sozialpolitik; Sozialpartner.

    Konjunkturlehre.

    Produktionsfaktoren:

    Arbeit, Boden, Kapital, Know-how, Innovation.

    Güterumlauf:

    Determinanten von Angebot und Nachfrage; Markt und Marktformen;

    Marktgleichgewicht; Preisbildung; Konsument; Wettbewerb und Wohlstandsmessung.

    Geld und Währung:

    Funktionen des Geldes; Geldwert und Kaufkraft; Währung;

    Oesterreichische Nationalbank; Zahlungsbilanz; Auf- und Abwertung;

    Budget; Probleme nationaler und internationaler Verschuldung.

    Europäisches Währungssystem.

    Wirtschaftskreislauf:

    Entstehung des Nationalproduktes; Volkseinkommen (Entstehung, Verteilung); Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung.

    Ausgewählte Kapitel der Wirtschaftspolitik:

    Bevölkerungs-, Migrations- und Beschäftigungspolitik; Wachstums- und Konjunkturpolitik; Konsumpolitik; Agrarpolitik; Sozialpolitik;

    Umweltschutzpolitik; Energiepolitik; Fremdenverkehrspolitik ua. Europäische und internationale Wirtschaft:

    Integration Europas; Industrie- und Entwicklungsländer;

    Nord-Süd-Dialog.

15. LEIBESÜBUNGEN

Siehe BGBl. Nr. 37/1989.

16. SEMINARE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll sich zusätzlich zu den im Kernbereich erworbenen Kenntnissen, Fertigkeiten, Einstellungen und Haltungen in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung seines kreativen und kommunikativen Potentials ökonomische, ökologische, soziale und kulturelle Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluß der Schule in seinem Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.

Lehrstoff:

Inhalte, die nicht durch eine Ergänzung oder Vertiefung bereits im Lehrplan enthaltener Pflichtgegenstände vermittelt werden können.

FREMDSPRACHENSEMINAR

Inhalte einer weiteren lebenden Fremdsprache, Lehrstoffverteilung sinngemäß wie im Fremdsprachenunterricht des Kernbereiches (Lehrverpflichtungsgruppe I) bzw. Inhalte, welche die kommunikative Kompetenz im Pflichtgegenstand Englisch einschließlich Wirtschaftssprache in Teilbereichen erweitern (Lehrverpflichtungsgruppe II).

ALLGEMEINBILDENDES SEMINAR

Inhalte, welche die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsbezogene Aspekte einzubeziehen sind.

BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHES SEMINAR

Inhalte, welche die betriebswirtschaftliche Kompetenz (entsprechend den Pflichtgegenständen Betriebswirtschaft, Rechnungswesen und Wirtschaftsinformatik) erweitern und in handlungsorientierter Form vertiefen.

PRAXISSEMINAR

Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind und welche die Berufsbildung (Qualifikation) erweitern; auf die Praxisrelevanz dieser Inhalte ist besonders Bedacht zu nehmen.

B. FREIGEGENSTÄNDE

  1. 1. ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE EINSCHLIESSLICH WIRTSCHAFTSSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll

  1. 1. Lernjahr:

    Kommunikationsthemen:

    Einfache Situationen aus dem Alltag; der Mensch und seine Umwelt (zB Familie, Ernährung, Kleidung, Körper, Haus, Einkauf, Schule, Freizeit, Beruf, Zeit, Wetter, Geld).

    Kommunikationsformen:

    Die sich aus den Kommunikationsthemen ergebenden

    Kommunikationsformen (zB Frage und Antwort, Gespräch, Telefonat, Rollenspiel).

    Sprachstrukturen:

    Erarbeitung der für die Kommunikationsthemen notwendigen Strukturen

    (Formen- und Satzlehre).

    Zwei Schularbeiten.

  1. 2. Lernjahr:

    Kommunikationsthemen:

    Sachverhalte aus dem Leben in der Gemeinschaft sowie aus dem sozialen Umfeld von Schülern und deren Entsprechung in den Ländern der Zielsprache.

    Aktuelle Themen.

    Kommunikationsformen:

    Die sich aus den Kommunikationsthemen ergebenden Kommunikationsformen (zB Zusammenfassung kürzerer erzählender Texte sowie schriftliche und mündliche Darstellung einfacher Sachverhalte).

    Sprachstrukturen:

    Erarbeitung weiterer für die Kommunikationsthemen notwendiger Strukturen, soweit sie im 1. Lernjahr nicht behandelt wurden.

    Zwei Schularbeiten.

  1. 3. Lernjahr:

    Allgemeine Kommunikationsthemen:

    Themen zur Wirtschaft, Politik, Ökologie, Gesellschaft und Kultur in den Ländern der Zielsprache, auch mit Bezug auf Österreich.

    Aktuelle Themen.

    Beruflich relevante Kommunikationsthemen:

    Einführung in die Fachsprache unter Einbeziehung

    allgemeinsprachlicher Kommunikationsformen.

    Sprachstrukturen:

    Erarbeitung, Festigung und schwerpunktmäßige Vertiefung der für die Kommunikationsthemen notwendigen Strukturen.

    Zwei Schularbeiten.

  1. 2. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll jene Kenntnisse und Fertigkeiten erlangen, die ihn zur erfolgreichen Teilnahme am Unterricht im Pflichtgegenstand Mathematik und angewandte Mathematik ab dem III. Jahrgang der Handelsakademie befähigen.

Lehrstoff:

  1. 2. oder 3. Klasse:

    Wie im Lehrplan des II. Jahrganges der Handelsakademie (A1).

  1. 3. WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. 3. Klasse:

    Themen des Unterrichtsgegenstandes Geographie (Wirtschaftsgeographie) in vertiefender Form, wie zB Regionalanalysen, Probleme der örtlichen und überörtlichen Raumplanung, wirtschaftsgeographische Analysen von Teil- und Großräumen oder Staaten, Themen der Wechselbeziehungen zwischen Ökonomie und Ökologie.

  1. 4. BESONDERE BETRIEBSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

4.1 BANKEN UND VERSICHERUNGEN

Lehrstoff:

  1. 2. und 3. Klasse:

    Banken:

    Rahmenbedingungen und konstitutive Entscheidungen:

Gesetzliche Grundlagen des österreichischen Bankwesens; gesamtwirtschaftliche Bedeutung; Struktur des österreichischen Bankwesens; Beziehungen zum nationalen und internationalen Geld- und Kapitalmarkt (Euromarktbeziehungen).

Kapitalbeschaffung:

Haftkapital, Fremdkapital.

Kapitalverwendung:

Kreditgeschäfte inklusive Abwicklung und Besicherung,

Eigengeschäfte.

Dienstleistungen:

Kontoführung; Anlagenberatung; nationaler und internationaler

Zahlungsverkehr; Leasing; Factoring.

Organisation.

Marketing.

Versicherungen:

Rahmenbedingungen und konstitutive Entscheidungen:

Gesetzliche Grundlagen des österreichischen Versicherungswesens; gesamtwirtschaftliche Bedeutung; Struktur der österreichischen Versicherungswirtschaft; Beziehungen zum internationalen Versicherungsmarkt.

Riskmanagement:

Risiko und Risikopolitik.

Kapitalbeschaffung:

Versicherungsformen; Versicherungszweige; Versicherungsarten.

Kapitalverwendung:

Schadensabwicklung.

Dienstleistungen:

Zusammenstellung von Versicherungspaketen für Haushalte und Unternehmungen.

Organisation.

Marketing.

4.2 INDUSTRIE

Lehrstoff:

  1. 2. und 3. Klasse:

    Allgemeine Grundlagen:

    Bedeutung, Struktur und Probleme der österreichischen Industrie.

Gesetzliche Rahmenbedingungen; Forschung und Entwicklung;

ökologische Aspekte.

Fertigungsvorbereitung:

Fertigungsprogramm; Fertigungsplanung; Bedarfsplanung;

Materialwirtschaft; Arbeitsplatzgestaltung.

Fertigungsdurchführung:

Planung und Organisation von Fertigungsabläufen;

Fertigungsverfahren und -techniken; Fertigungsüberwachung und Qualitätssicherung.

Marketing.

Rechnungswesen:

Einsatz und Auswertung der Kostenrechnung (im besonderen Kostenträgerrechnung).

4.3 INTERNATIONALE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT

Lehrstoff:

2. und 3. Klasse:

Bedeutung und Voraussetzungen der internationalen Geschäftstätigkeit.

Europäische Integration und aktuelle weltwirtschaftliche

Entwicklungen.

Rechtsgrundlagen und internationale Abkommen.

Informationsbeschaffung zur internationalen Geschäftstätigkeit; Marketing-Mix und risikopolitisches Instrumentarium.

Exportförderung.

Geschäftsanbahnung und Durchführung der internationalen Geschäftstätigkeit:

Angebotserstellung und Angebotseinholung; Export- und Importkalkulation.

Spedition, Transport, Verzollung.

Finanzierung und Zahlungsabwicklung.

4.4 TRANSPORTWIRTSCHAFT

Lehrstoff:

  1. 2. und 3. Klasse:

    Allgemeine Grundlagen:

    Bedeutung, Struktur und Probleme der Transportwirtschaft.

    Gesetzliche Rahmenbedingungen.

Ökologische Aspekte.

Spedition:

Bedeutung, Dienstleistungen, rechtliche Rahmenbedingungen.

Nationaler und internationaler Gütertransport:

Straßen-, Bahn-, Luft- und kombinierter Verkehr (gesetzliche Grundlagen, Beförderungsverträge, Haftungsbestimmungen, Transportversicherungen, Abwicklung von Schadensfällen, Aufbau und Anwendung der Frachttarife, Verzollung, Beförderung gefährlicher Güter); Binnenschiffahrt und Seeschiffahrt.

Marketing und Logistik.

Kooperationen in der Transportwirtschaft.

Personenbeförderung.

4.5 TOURISMUS

Lehrstoff:

  1. 2. und 3. Klasse:

    Allgemeine Grundlagen:

Rechtliche, soziale und kulturelle, ökonomische und ökologische Aspekte des Tourismus; Trends und Probleme; Zukunftsperspektiven.

Tourismusorganisationen:

Arten und Aufgaben.

Ausbildungs- und Schulungswege.

Reisebüro:

Leistungsangebot; Reiseorganisation.

Gastronomie- und Hotelbetriebe:

Betriebsarten; Leistungsangebot; innerbetriebliche Organisation.

Marketing.

4.6 ÖFFENTLICHE VERWALTUNG

Lehrstoff:

  1. 2. und 3. Klasse:

    Allgemeine Grundlagen:

Öffentliche Verwaltungen; öffentliche Unternehmen; gesetzliche

Grundlagen, Rechtsträger, Rechtsformen.

Leistungserstellung:

Ordnungsleistungen, Dienstleistungen; Grundsätze ökonomischen

Verwaltungshandelns; Marketing der öffentlichen Verwaltung.

Organisation:

Sekretariats- und Kanzleiwesen.

Personalwesen.

Finanzierung:

Mittelaufbringung, Steuern, Gebühren und Beiträge,

Erwerbseinkünfte; Preispolitik und Tarifbildung; Fremdfinanzierung;

Grenzen der öffentlichen Verschuldung.

Investition:

Arten; die öffentliche Hand als Auftraggeber; Vergabewesen;

Beschaffungsvorgang; Inventar; Materialverwaltung.

Rechnungswesen:

Buchführungssystem; Voranschlag; Rechnungsabschluß.

  1. 5. WIRTSCHAFTSINFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. 3. Klasse:

    Systemsoftware:

    Betriebssystem; Benutzeroberfläche.

    Anwendersoftware:

    Tabellenkalkulation und Grafik; Präsentation; Datenbank;

    Textverarbeitung.

    Anwendungen:

    Einsatz vorhandener Hardware und Standardsoftware zur Lösung betriebswirtschaftlicher Probleme und zur Unterstützung bei der Erstellung der Projektarbeit.

  1. 6. ENGLISCHE TEXTVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. 3. Klasse:

    Die Verkehrsschrift der englischen Kurzschrift in Anpassung an die Wiener Urkunde; Lesen eigener und fremder Stenogramme.

    Aufnahme von Kurzschriftdiktaten und deren computerunterstützte Übertragung; Schreiben einfacher englischer Texte nach Phonogramm; Briefgestaltung nach den landesüblichen Briefformen.

7. POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. 1. Klasse:

    Der Mensch in der Gesellschaft.

    Schüler und Schule (Klassen- und Schulgemeinschaft).

    Bildungspolitische Zielsetzungen.

    Soziales Umfeld:

    Familie - Partnerschaft - Erziehung.

    Minderheiten und Randgruppen.

    Rollenbilder.

    Konflikte und deren Lösungsmodelle.

    Medien als Meinungsträger und gesellschaftlicher Machtfaktor.

    Jugend und Gesellschaft.

  1. 2. Klasse:

    Gelebte Demokratie:

    Staatstheorien und Ideologien.

    Parlamentarische Demokratie und Parteienwesen.

    Verbändewesen und ihr Einfluß auf die Gesetzgebung.

    Kommunal- und Landespolitik.

    Außerparlamentarische Möglichkeiten der politischen Mitgestaltung. Internationale Beziehungen.

  1. 3. Klasse:

    Politik als Aufgabe und Möglichkeit.

    Rechtssetzung, Gesetze und Spielregeln.

    Verwaltung zwischen Obrigkeitsdenken und Dienstleistung.

    Sicherheitspolitik:

    Geistige, zivile, wirtschaftliche und militärische Landesverteidigung und aktive Außenpolitik.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

  1. 1. Zeitgenössische Kultur

    Bildungs- und Lehraufgabe:

    Der Schüler soll

  1. 1. bis 3. Klasse:

    Zeitgenössische Kultur:

    Funktion der Kunst im gesellschaftlichen Kontext.

    Stellung des österreichischen Kulturbetriebes im internationalen Vergleich.

    Kulturmanagement (Organisation, Marketing und Finanzierung).

    Zeitgenössisches Kunstschaffen:

    Formen der bildenden Kunst, Musik und Literatur.

    Darbietungsformen.

    Methoden der Kunstbetrachtung:

    Erleben, Beschreiben, Besprechen und Werten von Kunst. Individuelle Kunsterfahrung durch kreative Selbsttätigkeit.

    Besuch und Veranstaltung von Lesungen, Ausstellungen, Sprech- und Musiktheater, Konzerten, Festspielen, Straßentheatern und Kleinkunstformen.

    Gespräch mit Kulturschaffenden.

2. DARSTELLENDES SPIEL

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. 1. bis 3. Klasse:

    Interaktions- und Sensibilisierungstraining (Lockerungsübungen; Schulung der Ausdrucksfähigkeit durch Übungen aus dem Bereich der Bewegung, des Klanges, der Sprache; Übungen im Umgang mit Material, Einsatz von Requisiten).

    Technik des Sprechens und der Rede (Stimm- und Atemtechniken, Artikulationsübungen, text- und sinngemäßes Lesen).

    Auseinandersetzung mit dem nonverbalen Theater (Pantomime, Tanz-, Masken-, Musiktheater), mit klassischen und experimentellen Formen des Theaters.

    Rollenspiel (Improvisation, Stegreifspiel, Entscheidungsspiel, Planspiel, Szenenmontage, Figurenspiel, Schatten- und Puppenspiel; Verwendung moderner dramatischer Formen wie Hörspiel, Film etc.).

    Erfinden und Gestalten von Konfliktsituationen, Entwicklung von Problemlösungsstrategien im Spiel, szenische Gestaltung aktueller Themen.

    Gestaltung einzelner Szenen eines Theaterstückes und/oder selbstverfaßter Texte.

    Erarbeiten, Gestalten und Präsentieren eines Spiels vor Publikum (Eigenproduktion oder Spiel nach vorgegebenem Text).

3. CHORGESANG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. 1. bis 3. Klasse:

    Grundbegriffe der Musiktheorie, soweit sie zum Mitlesen von Partituren und zum Blattsingen nötig sind.

    Einführung in die Stimm- und Atemtechnik, Nachsingen von einfachen Intervallen, mehrstimmiges Singen, besonders von Volksliedern.

    Singen geeigneter Chorsätze:

    Volkslieder aus Österreich und anderen Ländern, Kanon, Gregorianische Choräle, ein- und mehrstimmige Chormusik aus allen Epochen; zeitgenössische Chormusik.

    Mitwirkung bei Schulveranstaltungen, Schulfesten, Schulfeiern und Gottesdiensten.

4. SPIELMUSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. 1. bis 3. Klasse:

    Auswahl der Musikstücke je nach der Zusammensetzung der Spielgruppe (zB Blasmusik).

    Pflege der Volksmusik, der klassischen und modernen Musik sowie der Unterhaltungsmusik (Musical, Operette, Jazz und Pop).

    Hinführung zu zeitgenössischer Musik.

    Mitwirkung bei Schulveranstaltungen, Schulfesten, Schulfeiern und Gottesdiensten.

    Musiktheoretische und musikhistorische Einführung in das jeweilige Werk bzw. Stück.

5. KREATIVES GESTALTEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. 1. bis 3. Klasse:

    Bildnerisches Gestalten und Design:

    Freies Gestalten nach Wahl (Zeichnen, Malen, Druckgraphik, plastisches und architektonisches Gestalten).

    Farb- und Formelemente in ihrem gestalterischen Zusammenhang, insbesondere in den Bereichen Werbe- und Gebrauchsgrafik, gegebenenfalls unter Verwendung von Grafikprogrammen.

    Flächengestaltungen, Dekorationselemente, Collagen, Vitrinengestaltung, ästhetische Elemente des Wohn- und Berufsumfeldes.

    Studium der Arbeiten anerkannter und richtungsweisender Maler,

    Designer und Grafiker.

    Handwerkliches Gestalten:

    Entwicklung und Förderung kreativer Kräfte durch selbständiges Arbeiten mit Holz, Metall, Stein, Ton, Glas, Kunststoffen und anderen Werkstoffen.

    Textile und/oder andere (kunst)handwerkliche Techniken und Werkstücke.

    Studium der Arbeiten anerkannter bildender Künstler.

    Fotografie:

    Aufnahmeausrüstung und -zubehör, fototechnische Grundlagen.

    Grundelemente der fotografischen Gestaltung.

    Entwickeln und Ausarbeiten von Fotografien.

    Erkennen und Beurteilung von Motiven.

    Gestalten von Farbkompositionen und Erlernen von Techniken der angewandten Fotografie (Porträt- und Personenfotografie, Objekt-, Natur-, Landschafts- und Architekturfotografie; Reisefotos und Stillebenfotografie).

    Studium der Arbeiten anerkannter Fotografen.

2. LEIBESÜBUNGEN

Siehe BGBl. Nr. 37/1989.

D. FREIWILLIGES BETRIEBSPRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im fachtheoretischen und fachpraktischen Unterricht erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten, Haltungen und Einstellungen in der Berufspraxis anwenden können sowie einen Einblick in die Organisation und Arbeitsabläufe in Wirtschaftsbetrieben gewinnen. Er soll weiters aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben im allgemeinen und zum konkreten beruflichen Umfeld im besonderen gewinnen.

Zeitlicher und sachlicher Rahmen:

Das freiwillige Betriebspraktikum soll mindestens vier Wochen betragen, in den Ferien spätestens vor Eintritt in die 3. Klasse absolviert werden und die facheinschlägigen kaufmännischen Tätigkeiten umfassen.

Nach dem Betriebspraktikum soll von jedem Schüler ein Bericht mit Angabe der ausgeübten Tätigkeiten und der gewonnenen Erfahrungen verfaßt und vorgelegt werden. Der erste enge Kontakt des Schülers mit dem Berufsleben bedarf sorgfältiger Vor- und Nachbereitung durch den Lehrer des Unterrichtsgegenstandes Betriebswirtschaftliche Übungen einschließlich Projektarbeit möglichst gemeinsam mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände. Besonders wichtig ist die Auswertung des Berichtes über das Betriebspraktikum.

E. FÖRDERUNTERRICHT

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Ziel des Förderunterrichts ist die Wiederholung und Einübung des vorauszusetzenden oder des im Unterricht des betreffenden Pflichtgegenstandes in der jeweiligen Klasse durchgenommenen Lehrstoffes für Schüler, die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, wobei von der Voraussetzung auszugehen ist, daß es sich um geeignete und leistungswillige Schüler handelt. Einem derartigen Leistungsabfall ist die mangelnde Beherrschung der Unterrichtssprache bei Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache gleichzusetzen.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Lehrstoffes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

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*1) Festlegung auf Grund schulautonomer Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

*2) Alternativer Pflichtgegenstand; in Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*3) Mit Computerunterstützung.

*4) Wie Z 2 der Stundentafel; Festlegung auf Grund schulautonomer

Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

*5) Im Rahmen des Freigegenstandes können alternativ angeboten werden: Banken und Versicherungen oder Industrie oder internationale Geschäftstätigkeit oder Transportwirtschaft oder Tourismus oder Öffentliche Verwaltung.

*6) Als Kurs für eine oder mehrere Klassen - jedoch nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr höchstens insgesamt zweimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens 16 Unterrichtsstunden eingerichtet werden. Ein Schüler kann je Unterrichtsjahr in Kurse für höchstens zwei Unterrichtsgegenstände aufgenommen werden.

Zuletzt aktualisiert am

27.12.2019

Gesetzesnummer

10008944

Dokumentnummer

NOR12109938

alte Dokumentnummer

N6199445840J

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