Anlage 2
Anlage B5
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LEHRPLAN DES EINSEMESTRIGEN SPEZIALLEHRGANGES FÜR BETRIEBSWIRTSCHAFT
FÜR TECHNIKER
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
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Semesterwochen- Lehrverpflich-
A. Pflichtgegenstände stunden tungsgruppe
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1. Religion ........................ 1 (III)
2. Betriebswirtschaft .............. 6 I
3. Betriebswirtschaftliche
Übungen *1) ..................... 4 I
4. Rechnungswesen *1) .............. 6 I
5. Recht ........................... 2 III
6. Volkswirtschaft ................. 2 III
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Gesamtwochenstundenzahl ... 21
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Semesterwochen- Lehrverpflich-
B. Freigegenstände *2) stunden tungsgruppe
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1. Englisch einschließlich
Wirtschaftssprache .............. 4 I
2. Einführung in die
Textverarbeitung *1) ............ 4 IVb
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
- 1. Allgemeines Bildungsziel
Dieser einsemestrige Speziallehrgang dient gemäß § 61 des Schulorganisationsgesetzes für Personen, die eine gewerbliche, technische oder kunstgewerbliche Fachschule oder eine höhere technische oder höhere gewerbliche (einschließlich kunstgewerbliche) Lehranstalt oder eine der dazugehörenden Sonderformen (zB Werkmeisterschule) erfolgreich abgeschlossen haben, zur Vermittlung einer ergänzenden bzw. vertiefenden wirtschaftlichen Ausbildung.
Neben der Vermittlung von grundlegenden kaufmännischen Kenntnissen soll durch die Einbeziehung von rechtlichem und volkswirtschaftlichem Grundwissen der Absolvent einen Überblick erhalten, der es ihm ermöglicht, wirtschaftliche Zusammenhänge zu erkennen und in der betrieblichen Praxis sinnvoll zu handeln.
- 2. Didaktische Grundsätze
Alle Unterrichtsgegenstände dieses Speziallehrganges sind in ihrer Bildungswirkung so auszurichten, daß sie ergänzende bzw. vertiefende Fachinhalte besonders in den kaufmännischen Bereichen berücksichtigen.
Um das Bildungsziel erreichen zu können, sind die Lehrstoffinhalte in verschiedenen Unterrichtsformen und fächerübergreifend zu vermitteln. Vortrag, Einzelstudium, Gruppen- und Teamarbeit, Fallstudien und Planspiele sowie Projektarbeit sind einzusetzen. Zur Vorbereitung auf das Berufsleben ist vor allem die Teamarbeit, die in der Praxis immer wieder zu Problemaufbereitung und -bewältigung angewendet wird, in den Unterricht einzubauen. Die Teamarbeit ist darüber hinaus ein geeignetes Mittel zur Förderung der Bereitschaft und Fähigkeit zur Kommunikation und Kooperation.
Eine Orientierung über die Eingangsvoraussetzungen zu Beginn der Unterrichtsarbeit soll für den Lehrer Ausgangspunkt für die Erarbeitung des Lehrstoffes sein.
Insgesamt ist bei der Vermittlung des Lehrstoffes von den Erfahrungen und von der Vorbildung der Schüler auszugehen und der gesamte Unterricht erwachsenengerecht zu gestalten.
Bei der gesamten Unterrichtsarbeit ist zu berücksichtigen, daß die Denk- und Arbeitsweisen der Schüler technisch geprägt sind. Die in diesem Lehrgang vermittelten wirtschaftlichen Denk- und Arbeitsweisen sollen eine Symbiose des technischen und wirtschaftlichen Wissens herbeiführen.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
- 1. Allgemeine Bestimmungen
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfssituation in der Schule oder in einem Semester an einem bestimmten Schulort sowie den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung von schulautonomen Freiräumen soll sich in diesem Sinne nicht in isolierten Einzelmaßnahmen erschöpfen, sondern sie soll sich an einem an den Bedürfnissen der Schüler, der anderen Schulpartner sowie des schulischen Umfeldes abgestimmten Konzept für den gesamten Ausbildungszeitraum orientieren.
Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zusätzliche Freigegenstände sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen festgelegt werden.
- 2. Besondere Bestimmungen
Bei schulautonomer Festlegung von Lehrplanbestimmungen ist zu beachten:
- a) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen im Lehrplan nicht enthaltene Freigegenstände geschaffen werden, sind dafür zusätzliche Lehrplanbestimmungen (Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff und didaktische Grundsätze) zu erlassen. Solche Freigegenstände sind entsprechend ihrem Lehrstoffinhalt einem in der Stundentafel genannten Unterrichtsgegenstand zuzuordnen, wobei der Gegenstandsbezeichnung ein den konkreten Lehrinhalt bezeichnender Zusatz angefügt werden kann.
- b) Sofern durch schulautonome Lehrplanbestimmungen in den Freigegenständen ein höheres Stundenausmaß vorgesehen wird als für den Fall des Nichtbestehens schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan vorgeschrieben wird, können durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen ergänzende Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoffumschreibungen und didaktische Grundsätze erlassen werden.
- c) Bei der Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen sind das zur Verfügung stehende Kontingent an Lehrerwochenstunden sowie die Möglichkeiten der personellen, räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten an der Schule zu beachten.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
Wie im Lehrplan der Handelsschule (B1).
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
LEHRSTOFF
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
2. BETRIEBSWIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- den Aufbau eines Betriebes, die Leistungsfaktoren und Leistungsbereiche sowie die Beziehungen des Betriebes zur Außenwelt unter Berücksichtigung des gesetzlichen, ökologischen und sozialen Umfeldes kennen,
- Einsicht in die Stellung des Betriebes im Spannungsfeld des Marktes und der Interessensgruppen gewinnen,
- die Fähigkeit erwerben, selbständig betriebswirtschaftliche Zusammenhänge zu erkennen und Entscheidungen zu treffen,
- Konzepte und Techniken der Unternehmensführung kennenlernen,
- Fähigkeit zur verbalen, rechnerischen und graphischen Lösung betriebswirtschaftlicher Probleme erwerben,
- Fähigkeit zum wirtschaftlichen Denken und verantwortungsbewußten Handeln zeigen,
- zur Teamarbeit befähigt werden,
- Verständnis für die Notwendigkeit der Kommunikation zeigen,
- Bereitschaft zur Kooperation in betriebswirtschaftlichen wie auch in anderen gesellschaftlich relevanten Bereichen zeigen und
- die gesellschaftliche und ökologische Verantwortung aller unternehmerischer Entscheidungsträger erkennen.
Lehrstoff:
Grundlagen der Wirtschaft und des Wirtschaftens.
Betrieb und Unternehmung:
Überblick über die rechtlichen Grundlagen der Unternehmung (Kaufmann, Firma, Firmenbuch); Rechtsformen des Unternehmens; Mitarbeiter im Unternehmen; Vollmachten im Unternehmen.
Grundlagen der Kommunikation.
Betriebliche Funktionen:
Beschaffung, Leistungserstellung, Lagerung und Absatz.
Kaufvertrag im Rahmen von Beschaffung und Absatz einschließlich des Schriftverkehrs.
Rechtliche Grundlagen, Inhalt, Anbahnung und Abschluß des Kaufvertrages.
Ordnungsgemäße Erfüllung des Kaufvertrages (Lieferung, Annahme, Zahlung).
Gestaltung von Werklieferungs- und Werkleistungsverträgen.
Einschlägige Gesetze, ÖNORM und andere Vorschriften für Ausschreibungen.
Vertragswidrige Erfüllung des Kaufvertrages (Lieferung mangelhafter Ware, Lieferverzug, Annahmeverzug, Zahlungsverzug).
In- und ausländische Zahlungsbedingungen, internationale Usancen und Garantien.
Leistungserstellung in der Produktion:
Fertigungsvorbereitung, Fertigungsplanung, Bedarfsplanung, optimale Gestaltung von Beschaffung und Lagerhaltung, Fertigungssteuerung, Arbeitsvorbereitung (unter Zugrundelegung elektronisch gesteuerter Bearbeitungsplätze), Terminpositionierung.
Unternehmensführung:
Managementfunktionen (Zielsetzung, Planung, Entscheidung, Realisation und Organisation, Kontrolle) und Managementtechniken.
Personalwesen:
Arbeitsverträge, Aufnahme, Kündigung, Entlassung. Rationalisierungsmaßnahmen.
Controlling als Instrument der Unternehmensführung.
Finanzierung und Investition (einschließlich Investitionsrechnung).
Transportwirtschaft und Transportversicherungen:
Transportlogistik unter Berücksichtigung verschiedener
Transportsysteme.
Marketing:
Ziel, Instrumente (Marktforschung, Werbung, Verkaufsförderung, Preispolitik, Produktpolitik, Public Relations).
Verkaufsgespräch und Verhandlungstechniken.
Präsentationstechniken.
Rhetorik.
- 3. BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE ÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Fähigkeit erwerben, übertragene praxiskonforme Aufgaben unter Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten selbständig und im Team auszuführen.
Lehrstoff:
Fachübergreifende und praxiskonforme Aufgabenstellungen.
Praktische Übungen in Büroorganisation, Postbearbeitung, Erstellung von Kalkulationen, Kontierung von Belegen, Terminorganisation, innerbetriebliche Kommunikation, Personalkostenerfassung, Zeiterfassung und Ermittlung von Vorgabezeiten.
Umfangreiche, zusammenhängende Geschäftsfälle aus der Wirtschaftspraxis.
Übungsfirma:
Arbeit im Betriebswirtschaftlichen Zentrum in den
branchenspezifischen Bereichen, wie zB
- Administration,
- Rechnungswesen,
- Beschaffung,
- Leistungserstellung,
- Absatz
unter Einsatz der in der Praxis eingesetzten Büro-, Informations- und Kommunikationstechnologien.
4. RECHNUNGSWESEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Kenntnisse und Fertigkeiten zur praktischen Durchführung von Arbeiten aus den für den Absolventen wesentlichen Teilbereichen des Rechnungswesens erwerben,
- Verbuchung laufender Geschäftsfälle einschließlich der steuerrechtlichen Probleme beherrschen,
- Methoden der Personalverrechnung kennen,
- Kostenrechnungssysteme in ihren Grundzügen verstehen und zu deren Anwendung bei der Erstellung von Kalkulationen fähig sein,
- einfache Betriebsstatistiken erstellen,
- die wichtigsten Kennzahlen errechnen und deren Bedeutung verstehen sowie
- Grundkenntnisse im Controlling erwerben.
Lehrstoff:
Grundlagen des Rechnungswesen:
Begriff, Gliederung und Aufgaben des Rechnungswesen, rechtliche
Grundlagen, Buchführungssysteme.
Finanzbuchführung:
System der doppelten Buchführung; Kontenrahmen (EKR) und Kontenplan; Buchung laufender Geschäftsfälle im Hauptbuch einschließlich Eröffnung und Abschluß; Bücher der Doppik.
Bilanzierungsgrundsätze.
Bilanzierung:
Grundstruktur einer Bilanz; Bewertungsvorschriften; Grundstruktur
der Gewinn- und Verlustrechnung.
Grundzüge der Unternehmensbesteuerung:
Besteuerung des Einkommens (Einkommensteuer, Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, Körperschaftsteuer), Umsatzsteuer.
Abgabenverfahrensrecht.
Ergänzungsrechnungen zum Jahresabschluß:
Kapitalflußrechnung; Kennzahlen.
Fakturierung einschließlich Belegerstellung und Verbuchung.
Kosten- und Leistungsrechnung:
Grundlagen der Kostenrechnung; Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung; innerbetriebliche Leistungsverrechnung.
Produkterfolgsrechnung:
Aufwands- und Ertragsabgrenzungen, Betriebsergebnisermittlung. Überleitung vom Bilanzergebnis zum Betriebsergebnis.
Systeme der Kostenrechnung.
Personalverrechnung:
Lohn- und Gehaltsverrechnung; Abrechnung von laufenden und
sonstigen Bezügen unter besonderer Berücksichtigung eines Erzeugungsbetriebes.
Technische Nachkalkulation:
Arbeitsnachkalkulation; Stundennachkalkulation;
Materialiennachkalkulation; Betriebsmittel-Nachkalkulation.
Arbeitsstudien.
Preisermittlung bei öffentlichen Aufträgen.
Betriebsstatistik:
Ausgewählte Kennzahlen der Betriebswirtschaft; Trendberechnungen;
Betriebsvergleich; Berichtwesen.
Zwei Schularbeiten, bei Bedarf zweistündig.
5. RECHT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Kenntnisse des Privatrechts, des Sozial- und Arbeitsrechts, des Wirtschaftsrechts sowie der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit erwerben, um in einfachen Rechtsangelegenheiten selbst tätig werden zu können bzw. über die Wege der Rechtsdurchsetzung Bescheid zu wissen und
- beurteilen können, wann professionelle Rechtshilfe erforderlich ist.
Lehrstoff:
Grundbegriffe der Rechtslehre:
Rechtsordnung; Arten des Rechtes, Grund- und Freiheitsrechte,
Rechtsauslegung; Rechtssubjekt; Zugang zum Recht.
Privatrecht:
Überblick über die für die Berufspraxis relevanten Teile des ABGB;
Konsumentenschutzgesetz.
Besondere Gebiete des Wirtschaftsrechts:
Gewerberecht, Urheberrecht, Patentrecht, Medienrecht,
Produkthaftungsgesetz, Wettbewerbsrecht, Schutz des geistigen
Eigentums.
Preis- und Kartellrecht.
Individuelles Arbeitsrecht:
Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers,
Arbeitsvertrag, Arbeitsschutz.
Kollektives Arbeitsrecht:
Betriebsverfassung, Sozialpartnerschaft, Interessensvertretung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Sozialrecht:
Grundzüge der Sozialversicherung, Unfallverhütung.
Gerichtsbarkeit:
Grundzüge der österreichischen Zivil- und Strafgerichtsbarkeit.
6. VOLKSWIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Grundkenntnisse der österreichischen Volkswirtschaft erwerben,
- wirtschaftliche Vorgänge und Zusammenhänge in der österreichischen Volkswirtschaft, in der EU und in der Weltwirtschaft erkennen,
- fähig zur kritischen Auseinandersetzung mit wirtschaftspolitischen Aussagen sein,
- Maßnahmen der politischen Parteien und Interessensvertretungen verstehen,
- Verständnis für Zusammenhänge in volkswirtschaftlichen, weltwirtschaftlichen und ökologischen Bereichen zeigen.
Lehrstoff:
Volkswirtschaftliche Grundlagen:
Makro- und Mikroökonomie, Probleme wirtschaftspolitischen Handelns,
Wirtschaftssysteme und Wirtschaftsordnungen.
Produktionsfaktoren:
Arbeit, Kapital, Boden, Know-how und Innovation, Umwelt.
Angebot und Nachfrage:
Markt, Marktformen, Preis und Preisbildung, Konsum und Wettbewerb.
Wirtschaftskreislauf:
Nationalprodukt.
Einkommen (Entstehung, Verteilung, Verwendung).
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung.
Geld- und Währungswesen:
Funktion des Geldes, Kaufkraft, die Oesterreichische Nationalbank
und ihre Aufgaben, Währung, Währungssysteme, österreichische
Hartwährungspolitik, Zahlungsbilanz.
Grundzüge der Konjunkturlehre.
Budget.
Außenhandel.
B. FREIGEGENSTÄNDE
- 1. ENGLISCH EINSCHLIESSLICH WIRTSCHAFTSSPRACHE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- sich der Fremdsprache als Mittel der Verständigung und Zusammenarbeit bedienen können,
- Gehörtes und Gelesenes verstehen,
- sich mündlich und schriftlich ausdrücken können.
Anzustreben sind:
- Fähigkeit zur Kommunikation auf Gebieten der Alltags- und Wirtschaftssprache,
- Sicherheit in der Rechtschreibung und eine zumindest phonemrichtige Aussprache,
- Sicherheit in der Verwendung der wesentlichen grammatikalischen Strukturen,
- Fähigkeit, fremdsprachige Texte ins Deutsche zu übersetzen,
- Sicherheit im Abfassen und Übersetzen (ins Deutsche und in die Fremdsprache) gebräuchlicher Kommunikationsformen und Kenntnis des dazu notwendigen betriebswirtschaftlichen Wort- und Phrasenschatzes und
- Kenntnisse der englischen Sprache im technischen Fachbereich.
Lehrstoff:
Thematischer Bereich:
Formen der betrieblichen Organisation.
Staatliche und politische Einrichtungen.
Fremdenverkehr; Außenhandel; internationale wirtschaftliche,
politische und kulturelle Beziehungen.
Kaufmännischer Schriftverkehr:
Anfrage, Angebot, Auskunft, Bestellung, Auftragsbestätigung. Abschluß des Kaufvertrages unter Verwendung der Telekommunikation.
Zahlungsverkehr (Barzahlung, Überweisung, Scheck, Wechsel, Akkreditiv).
Mängelrüge, Mahnbriefe.
Spedition.
Versicherung.
Kommunikationsformen:
Frage und Antwort, Gespräch, Zusammenfassung, Übersetzung,
Kurzreferate und Diskussion, Geschäftsbriefe.
Sprachstruktur:
Vertiefende Wiederholung der grundlegenden Sprachstrukturen.
Besonderheiten der Formen- und Satzlehre, insbesondere in der kaufmännischen Ausdrucksweise.
- 2. EINFÜHRUNG IN DIE TEXTVERARBEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- das 10-Finger-Tastschreiben beherrschen,
- fähig sein, Geschäftsbriefe und sonstige Schriftstücke normgerecht mit der Schreibmaschine bzw. dem Personalcomputer zu erstellen,
- die Grundfunktionen eines Textverarbeitungsprogramms anwenden können sowie
- Kenntnis über Einsatzmöglichkeiten der computerunterstützten Textverarbeitung im Rahmen der Telekommunikation und Büroorganisation besitzen.
Lehrstoff:
Erarbeiten des Tastfeldes im 10-Finger-Tastschreiben einschließlich
Ziffern und Sonderzeichen.
Anwenden der Ziffern und Sonderzeichen sowie der Hervorhebungsarten nach den Richtlinien der ÖNORM für Maschinschreiben.
Anwenden vorhandener Möglichkeiten der computerunterstützten Textverarbeitung, insbesondere Anlegen, Bearbeiten, Speichern und Ausdrucken von Schriftstücken.
Lösen von praxisorientierten Aufgabenstellungen in Einzel- und Teamarbeit.
Anwendung eines Textverarbeitungssoftwarepaketes.
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*1) Mit Computerunterstützung.
*2) Festlegung auf Grund schulautonomer Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).
Zuletzt aktualisiert am
27.12.2019
Gesetzesnummer
10008944
Dokumentnummer
NOR12109942
alte Dokumentnummer
N6199445844J
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