Anlage A4B Lehrpläne – Handelsakademie und Handelsschule

Alte FassungIn Kraft seit 24.5.2018

Anlage A4B

Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien für Berufstätige

I. Allgemeines Bildungsziel

Das Kolleg an Handelsakademien für Berufstätige hat gemäß § 75 Schulorganisationsgesetz die Aufgabe, Absolventinnen und Absolventen von höheren Schulen ergänzend das Bildungsgut einer Handelsakademie zu vermitteln.

Der Ausbildungsgang am Kolleg an Handelsakademien für Berufstätige wird durch eine Diplomprüfung abgeschlossen.

Im Übrigen findet das allgemeine Bildungsziel der Handelsakademie auf das Kolleg an Handelsakademien für Berufstätige Anwendung (siehe Anlage A1).

II. Allgemeine didaktische Grundsätze

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (siehe Anlage A1) mit Ausnahme des Teils „Praxis und andere Formen des Praxiserwerbes“.

III. Unterrichtsprinzipien

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A 1).

IV. Stundentafel1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

 

 

 

 

A.

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übungen

Wochenstunden

Semester

Lehrver-pflich-tungs-gruppe

 

 

1.

2.

3.

4.

Summe

A.1

Stammbereich2

 

 

 

 

 

 

1.

Persönlichkeit und Bildungskarriere

 

 

 

 

6

 

1.1

Religion

1

1

1

1

4

(III)

1.2

Kundenorientierung und Verkauf, Business Behaviour

-

1

1

-

2

II

2.

Sprachen und Kommunikation

 

 

 

 

22

 

2.1

Englisch einschließlich Wirtschaftssprache

2

2

2

2

8

I

2.2

Lebende Fremdsprache3

4

4

3

3

14

(I)

3.

Entrepreneurship – Wirtschaft und Management

 

 

 

 

57

 

3.1

Betriebswirtschaft

4

4

3

4

15

I

3.2

Unternehmensrechnung4

4

5

3

4

16

I

3.3

Business Training, Projektmanagement, Übungsfirma und Case Studies4

1

1

5

1

8

I

3.4

Wirtschaftsinformatik

2

2

-

-

4

I

3.5

Officemanagement und angewandte Informatik4

3

3

-

-

6

II

3.6

Recht

-

-

2

2

4

III

3.7

Volkswirtschaft

-

-

2

2

4

III

4.

Mathematik und Naturwissenschaften

 

 

 

 

4

 

4.1

Mathematik und angewandte Mathematik

1

1

-

-

2

I

4.2

Technologie, Ökologie und Warenlehre

1

1

-

-

2

III

Wochenstundenzahl Stammbereich

23

25

22

19

89

 

A.2

Schulautonomer Erweiterungsbereich5

 

 

 

 

 

 

2.1

Ausbildungsschwerpunkt6 7

-

-

3

4

7

I

2.2

Seminar(e)8

-

-

-

-

0-10

I/III9

A.3

Verbindliche Übungen5

-

-

-

-

0-10

I-III

Gesamtwochenstundenzahl

23

25

25

23

96

 

B.

Freigegenstände5

 

 

 

 

 

 

C.

Unverbindliche Übungen5

 

 

 

 

 

 

D.

Förderunterricht

 

 

 

 

 

 

        

_______________

1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des V. Abschnittes schulautonom geändert werden.

2 Die Pflichtgegenstände des Stammbereiches sind thematisch in Cluster gruppiert.

3 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

4 Mit Computerunterstützung.

5 Schulautonome Festlegung gemäß den Bestimmungen des V. Abschnittes.

6 Der Lehrstoff der im Abschnitt A.2 (Schulautonomer Erweiterungsbereich) angeführten wählbaren Ausbildungsschwerpunkte ist für das dritte Semester für vier Wochenstunden und für das vierte Semester für drei Wochenstunden konzipiert.

7 In Amtsschriften ist der schulautonom festgelegte Ausbildungsschwerpunkt bzw. sind die schulautonom festgelegten Ausbildungsschwerpunkte anzuführen.

8 In Amtsschriften ist das schulautonom festgelegte Seminar bzw. sind die schulautonom festgelegten Seminare anzuführen.

9 Schulautonome Seminare mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt und Fremdsprachenseminare sind in Lehrverpflichtungsgruppe I, die übrigen Seminare in Lehrverpflichtungsgruppe III einzustufen.

V. Schulautonome Lehrplanbestimmungen

Allgemeine Bestimmungen

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel

Die Stundentafel ist im Bereich der Pflichtgegenstände in vier Cluster gegliedert, in welchen Unterrichtsgegenstände zusammengefasst sind, die sich inhaltlich und thematisch ergänzen. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Stammbereich, ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“, Abweichungen von der Stundentafel unter Beachtung folgender Bestimmungen vorgenommen werden:

  1. 1. Das Stundenausmaß der lehrplanmäßig festgelegten Pflichtgegenstände kann verschoben werden, wobei die Gesamtsemesterwochenstundenzahl von 25 nicht überschritten werden darf. Jeder Ausbildungsschwerpunkt hat sieben Semesterwochenstunden zu umfassen.
  2. 2. Neue Pflichtgegenstände dürfen im Stammbereich nicht geschaffen werden, außer gemäß Z 4.
  3. 3. Diese Veränderungen unterliegen der Beschränkung, dass Pflichtgegenstände mit einer Gesamtsemesterstundenzahl von bis zu vier um höchstens eine Semesterwochenstunde und Pflichtgegenstände mit fünf bis zehn Gesamtsemesterwochenstunden um höchstens zwei Semesterwochenstunden sowie Pflichtgegenstände mit mehr als zehn Gesamtsemesterwochenstunden um höchstens drei Semesterwochenstunden verändert werden dürfen.
  4. 4. Der Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache“ (mit Bezeichnung der Fremdsprache) kann auf bis zu sieben Gesamtwochenstunden reduziert werden. Mit dem frei werdenden Stundenausmaß kann eine weitere lebende Fremdsprache vorgesehen werden. Der Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache“ (mit Bezeichnung der Fremdsprache) kann aber auch bis zu Null Gesamtsemesterstunden reduziert werden, wenn diese dem schulautonomen Erweiterungsbereich gewidmet sind.
  5. 5. Anstelle des schulautonom festgelegten Ausbildungsschwerpunktes können die für diesen vorgesehenen sieben Gesamtsemesterwochenstunden zur Erhöhung der Stundenanzahl der Pflichtgegenstände im Stammbereich verwendet werden
  6. 6. Das Semesterwochenstundenausmaß des Pflichtgegenstandes „Business Training, Projektmanagement, Übungsfirma und Case Studies“ darf nicht vermindert werden.
  7. 7. Wird das Ausmaß von Pflichtgegenständen um mehr als eine Semesterwochenstunde verändert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren. Aus jedem Cluster, ausgenommen „Persönlichkeit und Bildungskarriere“, können weiters bis zu drei Semesterwochenstunden in den schulautonomen Erweiterungsbereich zugunsten weiterer im Abschnitt VII, Unterabschnitt A.2.1, vorgesehener Ausbildungsschwerpunkte zu je sieben Wochenstunden (drei bzw. vier Wochenstunden pro Semester) verschoben werden.
  8. 8. Seminare, Verbindliche Übungen, Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können von den Schulen autonom, nach regionaler Notwendigkeit, geschaffen werden. Ein entsprechender kompetenz- und lernergebnisorientierter Lehrplan ist zu erstellen.
  9. 9. Seminare können schulautonom im Gesamtausmaß von höchstens zehn Semesterwochenstunden angeboten werden, wobei ein Kompetenzmodul gemäß dem VII. Abschnitt zwei Semesterwochenstunden entspricht. Im erforderlichen Ausmaß sind Pflichtgegenstände des Stammbereiches zu reduzieren und/oder die Semesterwochenstunden des Ausbildungsschwerpunktes zu verwenden.
  10. 10. Verbindliche Übungen können schulautonom im Gesamtausmaß von höchstens zehn Semesterwochenstunden angeboten werden. Im erforderlichen Ausmaß sind Pflichtgegenstände des Stammbereiches zu reduzieren und/oder sieben Semesterwochenstunden des Ausbildungsschwerpunktes zu verwenden.
  11. 11. Im Falle der schulautonomen Festlegung des Ausbildungsschwerpunktes „Management für (schulautonomes Geschäftsfeld)“ sind schulautonom ein den Ausbildungsziel der Handelsakademie entsprechendes Geschäftsfeld sowie die entsprechenden Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe festzulegen.

Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen weitere Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie ein zusätzlicher Förderunterricht festgelegt werden; für im Lehrplan nicht vorgesehene Freigegenstände und unverbindliche Übungen sind zusätzliche Lehrplanbestimmungen (Bildungs- und Lehraufgabe und Lehrstoff) zu erlassen.

Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl von 30 pro Semester darf nicht überschritten werden und die Gesamtwochenstundenzahl der Ausbildung darf höchstens 108 (ohne Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht) betragen.

Gemäß § 1 Abs. 4 der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, BGBl Nr. 86/1981 in der jeweils geltenden Fassung, besteht die Möglichkeit, Eröffnungs- und Teilungszahlen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen (unter Bedachtnahme auf den jeweiligen Lehrplan sowie allfällige schulautonome Veränderung der Stundentafel) schulautonom festzulegen.

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann im Bereich der Pflichtgegenstände festgelegt werden, dass die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes erfolgt. In diesem Fall ist das Ausmaß des Fernunterrichtes entsprechend den regionalen Gegebenheiten und fachlichen Erfordernissen festzulegen.

Die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes ist in einer Sozial- und in einer Individualphase so durchzuführen, dass die für den Bildungsgang erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können. Die Individualphase hat grundsätzlich der selbstständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase vorgestellten Materialien und Unterlagen in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Studierenden zu betreuen sind. In hiefür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.

Die Anzahl der Wochenstunden, die in Form der Sozialphase geführt wird, hat mindestens 50 % der Gesamtwochenstunden pro Semester und Ausbildungsgang zu betragen. Eine diesbezügliche Aufteilung in Sozialphase und Individualphase ist der zuständigen Schulbehörde vorzulegen.

Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL)

Als fremdsprachlicher Schwerpunkt sind in einzelnen Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände „Religion“ und „Englisch einschließlich Wirtschaftssprache“) mindestens 36 Unterrichtsstunden pro Semester in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch einschließlich Wirtschaftssprache“ in englischer Sprache zu unterrichten. Die Festlegung der Pflichtgegenstände und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 17 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge.

VI. Lehrpläne für den Religionsunterricht

(Bekanntmachungen gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949)

  1. 1. Katholischer Religionsunterricht
  1. 2. Evangelischer Religionsunterricht
  1. 3. Altkatholischer Religionsunterricht
  1. 4. Islamischer Religionsunterricht
  1. 5. Israelitischer Religionsunterricht
  1. 6. Neuapostolischer Religionsunterricht
  1. 7. Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage
  1. 8. Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
  1. 9. Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht
  1. 10. Buddhistischer Religionsunterricht
  1. 11. Freikirchlicher Religionsunterricht
  1. 12. Alevitischer Religionsunterricht

VII. Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoffe und didaktische Grundsätze der Cluster und Pflichtgegenstände

A. Pflichtgegenstände

A.1 Stammbereich

1. PERSÖNLICHKEIT UND BILDUNGSKARRIERE

1.1 Religion

Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).

1.2 Kundenorientierung und Verkauf, Business Behaviour

Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4) mit Ausnahme jener, das Pflichtpraktikum betreffenden Teile.

2. SPRACHEN UND KOMMUNIKATION

2.1 Englisch einschließlich Wirtschaftssprache

Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).

2.2 Lebende Fremdsprache

Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).

3. ENTREPRENEURSHIP – WIRTSCHAFT UND MANAGEMENT

3.1 Betriebswirtschaft

Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4) mit Ausnahme jener, das Pflichtpraktikum betreffenden Teile.

3.2 Unternehmensrechnung

Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).

3.3 Business Training, Projektmanagement, Übungsfirma und Case Studies

Didaktische Grundsätze:

Entrepreneurship Education sowie der Einsatz moderner IT-Techniken zur Lösung der Aufgabenstellungen sind wesentliche Bestandteile von Lernarrangements. Praxisorientierte Aufgabenstellungen und kompetenzorientierter Unterricht sollen die Studierenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zum genauen und ausdauernden Arbeiten, selbstständig und im Team sowie zum verantwortungsbewussten Entscheiden und Handeln führen.

So weit wie möglich sind zwischen den verschiedenen Unterrichtsgegenständen, insbesondere zwischen den Unterrichtsgegenständen des Clusters „Entrepreneurship – Wirtschaft und Management“ Beziehungen herzustellen, um den Aufbau fächerübergreifender Kompetenzen zu fördern.

Im Rahmen der Übungsfirma sind Vernetzungen zu allen anderen Unterrichtsgegenständen anzustreben.

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Kommunikation-Präsentation

  1. - Gespräche im betrieblichen Alltag vorbereiten, durchführen und nachbereiten,
  2. - kundenorientiert telefonieren und Gesprächsnotizen erstellen,
  3. - Präsentationstechniken anwenden und deren Auswirkungen beurteilen,
  4. - Feedback annehmen und geben.

Bereich Lernfirma

  1. - Beschaffungsvorgänge anbahnen und abwickeln,
  2. - Absatzvorgänge anbahnen und abwickeln,
  3. - bei Vertragsverletzungen entsprechende Handlungen setzen,
  4. - laufende Geschäftsfälle bearbeiten.

Lehrstoff:

Kommunikation im betrieblichen Bereich einschließlich Schriftverkehr

Präsentationstechniken

Selbstorganisation und Organisation des Arbeitsumfeldes, Methoden der Informationsbeschaffung, Laufende Geschäftsfälle inkl. Belegbearbeitung einschließlich Erstellung der erforderlichen Auswertungen

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Projektmanagement

  1. - Projektwürdigkeitsanalysen durchführen,
  2. - Rollen im Projekt definieren und kompetenzorientiert besetzen,
  3. - Projektziele definieren und Indikatoren der Zielerreichung formulieren,
  4. - Projektabgrenzungen durchführen,
  5. - Teams bilden und eine Projektkultur entwickeln,
  6. - mit (externem) Auftraggeber in geeigneter Weise kommunizieren und verhandeln,
  7. - unterschiedliche Projektphasen definieren und bearbeiten,
  8. - Projekte nach den Methoden des Projektmanagements anbahnen, planen, durchführen und abschließen,
  9. - Projekte laufend evaluieren,
  10. - die Grundlagen vorwissenschaftlichen Arbeitens anwenden.

Lehrstoff:

Definition (Projekt, Projektmanagement, Projektarten), Rollen und Funktionen im Projekt, Projektkultur, Projektmanagementphasen (Vorprojektphase, Projekt und Nachprojektphase), Projektmanagementinstrumente (Antrag, Abgrenzungen, Zieleplan, Kostenplan, Objektstrukturplan, Auftrag, Projektstrukturplan, Verantwortungsmatrix, Arbeitspakete, Terminplan, Risikoanalyse, Projektcontrolling), Projektdurchführung, Projektabschluss

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Übungsfirma

  1. - die in anderen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten auf praxisorientierte Aufgabenstellungen in ihrem Verantwortungsbereich anwenden sowie je nach Verantwortungsbereich:
  1. - strategische Ziele entwickeln und davon operative Ziele ableiten,
  2. - betriebliche Prozesse verstehen, Zusammenhänge erkennen, Prozessabläufe darstellen und Prozessverfolgung durchführen,
  3. - eine Plangewinn- und Verlustrechnung und eine Investitionsplanung erstellen,
  4. - grundlegende betriebswirtschaftliche Aufgabenstellungen gegebenenfalls auch mit internationalem Bezug inhaltlich und formal richtig, termingerecht, zielorientiert und eigenverantwortlich bearbeiten,
  5. - anhand betrieblicher Unterlagen Auswertungen erstellen, interpretieren und unternehmerische Entscheidungen auf Basis vorliegender Betriebsdaten begründet treffen,
  6. - betriebliche und eigene Ziele im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses planen, umsetzen, evaluieren und bei Bedarf anpassen,
  7. - mit gegebenen Daten Kosten- und Preiskalkulationen durchführen,
  8. - Personalverrechnung unter Anwendung einer kaufmännischen Standardsoftware durchführen,
  9. - Verbuchung von Lohn- und Gehaltszahlungen vornehmen,
  10. - unternehmensrelevante Steuern und Abgaben berechnen und deren Abfuhr termingerecht abwickeln,
  11. - Buchführungsarbeiten unter Anwendung einer kaufmännischen Standardsoftware durchführen,
  12. - interne und externe betriebliche Kommunikation in mündlicher und schriftlicher Form situationsgerecht anwenden,
  13. - Geschäftsfeldbezogene Strategien und Instrumente des Marketings anwenden und richtig einsetzen,
  14. - aktuelle Informationstechnologien zielorientiert und den Anforderungen des jeweiligen Falles entsprechend einsetzen und anwenden,
  15. - die zentrale Bedeutung der Qualität der betrieblichen Leistung für den Bestand und die Entwicklung eines Unternehmens erkennen und analysieren,
  16. - Unternehmensanalysen durchführen.

Bereich Kommunikation, Präsentation und Konfliktmanagement

  1. - Führungstechniken anwenden,
  2. - Kreativitäts-, Darstellungs-, Moderations-, Präsentationstechniken und Kommunikationstechniken anwenden und deren Auswirkungen beurteilen,
  3. - Techniken zur Arbeitsorganisation entsprechend des Betätigungsfeldes einsetzen,
  4. - Möglichkeiten zur Informationsbeschaffung erweitern und vertiefen,
  5. - Konflikte nach den Grundsätzen des Konfliktmanagements lösen,
  6. - sich im Team situationsadäquat verhalten, menschlich, tolerant und wertschätzend agieren und ihre Kommunikationsfähigkeit einsetzen,
  7. - Kooperationsfähigkeit entwickeln und erfolgreich im Team zusammenarbeiten,
  8. - kundenorientiertes Verhalten entwickeln und entsprechend handeln.

Bereich Zeitmanagement und Organisation

  1. - Zeitmanagement-Tools in ihr Arbeitsverhalten integrieren,
  2. - zuverlässig handeln und das Arbeitsverhalten dem Gruppenziel unterordnen,
  3. - ihnen aufgetragene Arbeiten sorgfältig, selbstständig und genau erledigen, flexibel auf sich ändernde Arbeitssituationen reagieren und kritisch das eigene Handeln reflektieren.

Bereich Case Studies

  1. - ihre in den Pflichtgegenständen „Betriebswirtschaft“, „Unternehmensrechnung“ und „Business Training, Projektmanagement, Übungsfirma und Case Studies“ erworbenen Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen in praxisorientierten Aufgabenstellungen vernetzt einsetzen,
  2. - betriebswirtschaftliche Fallbeispiele/Fallstudien aus der Unternehmenspraxis und/oder aus einer Übungsfirma EDV-unterstützt bearbeiten.

Lehrstoff:

Arbeiten im Betriebswirtschaftlichen Zentrum in verschiedenen Funktionen (wie Administration, Rechnungswesen mit Steuer- und Abgabewesen, Beschaffung, Investition und Finanzierung, Personalwesen, Absatz, Import und Export, Controlling, Qualitätsmanagement) oder prozessorientiert unter Einsatz der in der Praxis verwendeten aktuellen Büro-, Informations- und Kommunikationstechnologien und Anwendungssoftware unter Einbeziehung der Lerninhalte aller Jahrgänge

Kommunikation in einer Fremdsprache, Qualitätsmanagementsystem, Zielerreichungs- und Steuerungsinstrumente, Grundlagen Management und strategisches Controlling, Instrumente der Unternehmensanalyse (zB Balanced Scorecard)

Vertiefende Wiederholung und Aktualisierung:

Lehrstoffinhalte aus den Pflichtgegenständen „Betriebswirtschaft“, „Unternehmensrechnung“ und „Business Training, Projektmanagement, Übungsfirma und Case Studies“ aller Semester unter Verwendung der zur Bearbeitung der betriebswirtschaftlichen Aufgabenstellungen erforderlichen Softwarepakete

Einbeziehung und Weiterentwicklung der Kompetenzen aus der Arbeit in der Übungsfirma

Betriebswirtschaftliche Fallbeispiele/Fallstudien:

Fallbeispiele/Fallstudien mit integrierten Aufgabenstellungen

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Case Studies

  1. - ihre in den Pflichtgegenständen „Betriebswirtschaft“, „Unternehmensrechnung“ und „Business Training, Projektmanagement, Übungsfirma und Case Studies“ erworbenen Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen in praxisorientierten Aufgabenstellungen vernetzt einsetzen,
  2. - betriebswirtschaftliche Fallbeispiele/Fallstudien aus der Unternehmenspraxis und/oder aus einer Übungsfirma EDV-unterstützt bearbeiten.

Lehrstoff:

Vertiefende Wiederholung und Aktualisierung:

Lehrstoffinhalte aus den Pflichtgegenständen „Betriebswirtschaft“, „Unternehmensrechnung“ und „Business Training, Projektmanagement, Übungsfirma und Case Studies“ aller Semester unter Verwendung der zur Bearbeitung der betriebswirtschaftlichen Aufgabenstellungen erforderlichen Softwarepakete

Einbeziehung und Weiterentwicklung der Kompetenzen aus der Arbeit in der Übungsfirma

Betriebswirtschaftliche Fallbeispiele/Fallstudien:

Fallbeispiele/Fallstudien mit integrierten Aufgabenstellungen

Schularbeiten:

Eine einstündige Schularbeit (bei Bedarf zwei- bis dreistündig)

3.4 Wirtschaftsinformatik

Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).

3.5 Officemanagement und angewandte Informatik

Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).

3.6 Recht

Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).

3.7 Volkswirtschaft

Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).

4. MATHEMATIK UND NATURWISSENSCHAFTEN

4.1 Mathematik und angewandte Mathematik

Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).

4.2 Technologie, Ökologie und Warenlehre

Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).

A. 2 Schulautonomer Erweiterungsbereich

A. 2. 1 Ausbildungsschwerpunkt

2.1.1 Informations- und Kommunikationstechnologie – E-Business

Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).

2.1.2 Management, Controlling und Accounting

Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).

2.1.3 Finanz- und Risikomanagement

Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).

2.1.4 Controlling, Wirtschaftspraxis und Steuern

Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).

2.1.5 Entrepreneurship und Management

Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).

2.1.6 Internationale Wirtschaft

Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).

2.1.7 Kommunikationsmanagement und Marketing

Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).

2.1.8 Logistikmanagement

Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).

2.1.9 Qualitätsmanagement und integrierte Managementsysteme

Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).

2.1.10 Ökologisch orientierte Unternehmensführung

Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).

2.1.11 Management für (schulautonomes Geschäftsfeld)

Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).

2.2 Seminare

Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).

A. 3 Verbindliche Übungen

Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).

B. Freigegenstände

Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).

C. Unverbindliche Übungen

Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).

D. Förderunterricht

Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).

Zuletzt aktualisiert am

27.12.2019

Gesetzesnummer

10008944

Dokumentnummer

NOR40202472

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