Anlage 1 Lehrpläne – Handelsakademie und Handelsschule

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2006

Anlage 1

Anlage A2

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LEHRPLAN DER ZWEISPRACHIGEN HANDELSAKADEMIE

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

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Lehrver-

Wochenstunden *1) pflich-

A. Pflichtgegenstände Summe tungs-

Jahrgang gruppe

I. II. III. IV. V.

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Kernbereich

1. Religion ................ 2 2 2 2 2 10 (III)

2. a) Deutsch .............. 3 3 3 2 3 (I)

b) Slowenisch ........... 3 3 3 2 3 I

3. Englisch einschließlich

Wirtschaftssprache ...... 3 3 3 3 3 I

4. Zweite lebende

Fremdsprache

einschließlich

Wirtschaftssprache *2) .. 3 3 3 3 3 I

5. Geschichte (Wirtschafts-

und Sozialgeschichte) ... - - 2 2 2 III

6. Geographie

(Wirtschaftsgeographie) . 2 2 2 - - III

7. Biologie, Ökologie und

Warenlehre .............. 2 - - 3 2 III

8. Chemie .................. - 3 - - - III

9. Physik .................. - - 2 2 - III

10. Mathematik und angewandte

Mathematik .............. - 3 3 2 2 I

11. Betriebswirtschaft ...... 3 3 3 2 3 I

12. Betriebswirtschaftliche

Übungen und

Projektmanagement *3) ... 2 2 2 3 - I

13. Wirtschaftliches Rechnen 2 - - - - II

14. Rechnungswesen *3) ...... 3 3 3 3 3 I

15. Wirtschaftsinformatik ... 1 2 2 - - I

16. Textverarbeitung,

Office-Management und

Publishing .............. 4 3 2 - - III

17. Politische Bildung und

Recht ................... - - - 2 2 III

18. Volkswirtschaft ......... - - - - 3 III

19. Bewegung und Sport ...... 2 2 2 2 2 (IVa)

Erweiterungsbereich

20. Ausbildungsschwerpunkte

*6) ..................... - - - 3 4 I

20.1 Marketing und

internationale

Geschäftstätigkeit oder

20.2 Controlling und

Jahresabschluß oder

20.3 Wirtschaftsinformatik

und betriebliche

Organisation

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Gesamtwochenstundenzahl .. 30- 32- 32- 32- 32- 172 *1)

37 39 39 39 39

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Lehrver-

Wochenstunden pflich-

B. Freigegenstände Summe tungs-

Jahrgang gruppe

I. II. III. IV. V.

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1. Dritte lebende

Fremdsprache

einschließlich

Wirtschaftssprache *2) .. 3 3 3 3 3 15 I

2. Latein *7) .............. - 3/4 3/4 3/4 3/4 12 I

3. Philosophischer

Einführungsunterricht ... - - - 2 2 4 III

4. Darstellende Geometrie *8) - - 0/2 2 0/2 4 (II)

5. Wirtschaftsgeographie ... - - - 2 2 4 III

6. Wirtschaftsinformatik ... - - - 2 2 4 I

7. Besondere

Betriebswirtschaft *9) .. - - - 2 2 4 I

8. Fremdsprachige

Textverarbeitung *3) .... - - - 2 2 4 III

9. Politische Bildung ...... 2 2 2 - - 6 III

10. Psychologie

(Betriebspsychologie) ... - - - 2 2 4 III

11. Stenotypie .............. - - - 2 2 4 (V)

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Lehrver-

Wochenstunden pflich-

C. Unverbindliche Übungen Summe tungs-

Jahrgang gruppe

I. II. III. IV. V.

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1. Einführung in die Praxis

des wissenschaftlichen

Arbeitens ............... - - - 2 2 4 III

2. Rhetorik ................ 2 2 2 2 2 10 IV

3. Zeitgenössische Kultur .. 2 2 2 2 2 10 IVa

4. Darstellendes Spiel ..... 2 2 2 2 2 10 V

5. Chorgesang .............. 2 2 2 2 2 10 V

6. Spielmusik .............. 2 2 2 2 2 10 V

7. Kreatives Gestalten ..... 2 2 2 2 2 10 V

8. Bewegung und Sport ...... 2 2 2 2 2 10 (IVa)

D. Freiwilliges Betriebspraktikum

Während der Ferien mindestens vier Wochen spätestens vor Eintritt in

den V. Jahrgang.

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Lehrver-

Wochenstunden pflich-

E. Förderunterricht *1) *10) tungs-

Jahrgang gruppe

I. II. III. IV. V.

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1. Deutsch ................. 2 2 2 2 - (I)

2. Slowenisch .............. 2 2 2 2 - I

3. Englisch einschließlich

Wirtschaftssprache ...... 2 2 2 2 - I

4. Zweite lebende

Fremdsprache

einschließlich

Wirtschaftssprache *2)... 2 2 2 2 - I

5. Mathematik und angewandte

Mathematik .............. - 2 2 2 - I

6. Betriebswirtschaft ...... 2 2 2 2 - I

7. Rechnungswesen *3) ...... 2 2 2 2 - I

8. Wirtschaftsinformatik ... 2 2 2 - - I

9. Textverarbeitung,

Office-Management und

Publishing .............. 2 2 2 - - III

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*1) Festlegung auf Grund schulautonomer Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

*2) Alternativer Pflichtgegenstand; in Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*3) Mit Computerunterstützung.

*4) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 283/2003) *5) Wie Z 2 der Stundentafel; Festlegung auf Grund schulautonomer

Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

*6) Festlegung anderer Ausbildungsschwerpunkte (auch als alternative Pflichtgegenstände) siehe Abschnitt III.

*7) Entweder in vier Jahrgängen mit je 3 Wochenstunden oder in drei Jahrgängen mit je 4 Wochenstunden.

*8) Im III. und IV. oder im IV. und V. Jahrgang jeweils zwei Wochenstunden.

*9) Im Rahmen des Freigegenstandes können alternativ angeboten werden: Banken und Versicherungen oder Industrie oder internationale Geschäftstätigkeit oder Verkehrswirtschaft oder Tourismus oder Öffentliche Verwaltung.

*10) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge - jedoch nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang höchstens insgesamt zweimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens 16 Unterrichtsstunden eingerichtet werden. Ein Schüler kann je Unterrichtsjahr in Kurse für höchstens zwei Unterrichtsgegenstände aufgenommen werden.

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II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

  1. 1. Allgemeines Bildungsziel

Sinngemäß wie im Lehrplan der Handelsakademie (siehe Anlage A1).

  1. 2. Didaktische Grundsätze

Die didaktischen Grundsätze im Lehrplan der Handelsakademie sind auch auf die Zweisprachige Handelsakademie anzuwenden.

Darüber hinaus ist in allen Jahrgängen der Zweisprachigen Handelsakademie der Unterricht in etwa gleichem Ausmaß in deutscher und slowenischer Sprache zu erteilen, nur in den Pflichtgegenständen Deutsch und Slowenisch ist die jeweilige Unterrichtssprache zu verwenden.

Bei Abschnitten, die in slowenischer Sprache unterrichtet werden, sollen die deutschen Fachausdrücke aus den Lehrbüchern vermittelt werden. Umgekehrt, wenn Deutsch als Unterrichtssprache verwendet wird, sollen die slowenischen Ausdrücke erarbeitet werden.

Bei der Wiederholung und Festigung bereits erarbeiteter Lehrinhalte ist auf die Ausgewogenheit der sprachlichen Kompetenz der Schüler in beiden Sprachen zu achten.

Nach Kenntnis des Stoffes in einer Sprache und nach Bearbeitung der Begriffe in der jeweils anderen Sprache kann der Transfer des Wissens von einer Sprache zur anderen stattfinden.

Da die Schüler den Stoff in allen Gegenständen - außer in Deutsch und Slowenisch - in beiden Sprachen beherrschen müssen, kann die Aufgabenstellung bei den Schularbeiten in slowenischer und deutscher Sprache verfaßt werden.

Ergänzend wird für den Unterrichtsgegenstand Slowenisch angemerkt:

Slowenisch

Die Übungen zur normativen Sprachrichtigkeit sollen sich an den individuellen Erfordernissen der Schüler orientieren und im I. Jahrgang einen Schwerpunkt bilden, um vor allem unterschiedliche Vorkenntnisse aufeinander abstimmen zu können.

Die kommunikative Kompetenz soll durch verstärkte Übungen und praktische, anwendungsorientierte Beispiele erweitert werden; eine Verbindung von selbstbewußtem Auftreten mit einer sicheren Sprachverwendung im Hinblick auf die Entfaltung der Persönlichkeit soll angestrebt werden.

Im Bereich der schriftlichen Kommunikation sollen Übungen zur Informationssammlung und -auswahl, zur Begriffserklärung, Stoffsammlung und Gliederung das logische Denken fördern und die Fähigkeit, Texte logisch zu strukturieren, verbessern.

Kreatives Schreiben fördert die Lust am Schöpferischen, die Eigenständigkeit und das Selbstbewußtsein der Schüler, führt zu individueller Stilbildung und vertieftem Sprachverständnis.

Das Lesen soll vom Schüler als wesentlicher Aspekt seiner Persönlichkeits- und Berufsbildung erlebt werden.

Die kulturgeschichtliche Orientierung soll Wechselbeziehungen der Literatur zum gesellschaftlich-kulturellen Umfeld (zB bildende Kunst, Musik, Philosophie) herstellen.

Das selbständige Beschaffen, Auswählen und Strukturieren von Informationsmaterial soll durch die Arbeit in Bibliotheken und Infotheken sowie durch den Besuch von Betrieben und Institutionen gefördert werden.

Der Teilbereich „Gestalten von und mit Medien" soll Selbständigkeit, Teamgeist, Kreativität und kritischen Umgang mit Medien fördern.

Der Gebrauch von Wörterbüchern ist auch bei Schularbeiten zu gestatten.

III. Schulautonome Lehrplanbestimmungen

Wie im Lehrplan der Handelsakademie, siehe Anlage A1.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1) gemäß der Verordnung BGBl. II Nr. 291/2004 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 283/2006.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. a) DEUTSCH

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

2. b) SLOWENISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. 3. ENGLISCH EINSCHLIESSLICH WIRTSCHAFTSSPRACHE

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

  1. 4. ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE EINSCHLIESSLICH WIRTSCHAFTSSPRACHE

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

  1. 5. GESCHICHTE (WIRTSCHAFTS- UND SOZIALGESCHICHTE)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. 6. GEOGRAPHIE (WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE)

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

  1. 7. BIOLOGIE, ÖKOLOGIE UND WARENLEHRE

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

8. CHEMIE

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

9. PHYSIK

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

  1. 10. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

  1. 11. BETRIEBSWIRTSCHAFT

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

  1. 12. BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE ÜBUNGEN UND PROJEKTMANAGEMENT

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

  1. 13. WIRTSCHAFTLICHES RECHNEN

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

14. RECHNUNGSWESEN

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

  1. 15. WIRTSCHAFTSINFORMATIK

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

  1. 16. TEXTVERARBEITUNG, OFFICE-MANAGEMENT UND PUBLISHING

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

  1. 17. POLITISCHE BILDUNG UND RECHT

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

  1. 18. VOLKSWIRTSCHAFT

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

  1. 19. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.

  1. 20. AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE

Ausbildungsschwerpunkte umfassen Inhalte, welche die betriebswirtschaftliche Kompetenz (entsprechend den Pflichtgegenständen Betriebswirtschaft, Rechnungswesen und Wirtschaftsinformatik) erweitern und in handlungsorientierter Form vertiefen.

20.1 MARKETING UND INTERNATIONALE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

20.2 CONTROLLING UND JAHRESABSCHLUSS

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

20.3 WIRTSCHAFTSINFORMATIK UND BETRIEBLICHE ORGANISATION

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

21. SEMINARE

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

B. FREIGEGENSTÄNDE

  1. 1. DRITTE LEBENDE FREMDSPRACHE EINSCHLIESSLICH WIRTSCHAFTSSPRACHE

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

2. LATEIN

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

  1. 3. PHILOSOPHISCHER EINFÜHRUNGSUNTERRICHT

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

  1. 4. DARSTELLENDE GEOMETRIE

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

  1. 5. WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

  1. 6. WIRTSCHAFTSINFORMATIK

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

  1. 7. BESONDERE BETRIEBSWIRTSCHAFT

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

  1. 8. FREMDSPRACHIGE TEXTVERARBEITUNG

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

  1. 9. POLITISCHE BILDUNG

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

  1. 10. PSYCHOLOGIE (BETRIEBSPSYCHOLOGIE)

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

11. STENOTYPIE

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

  1. 1. EINFÜHRUNG IN DIE PRAXIS DES WISSENSCHAFTLICHEN ARBEITENS

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

2. RHETORIK

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

  1. 3. ZEITGENÖSSISCHE KULTUR

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

  1. 4. DARSTELLENDES SPIEL

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

5. CHORGESANG

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

6. SPIELMUSIK

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

7. KREATIVES GESTALTEN

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

8. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.

D. FREIWILLIGES BETRIEBSPRAKTIKUM

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

E. FÖRDERUNTERRICHT

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

Zuletzt aktualisiert am

27.12.2019

Gesetzesnummer

10008944

Dokumentnummer

NOR40080522

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