Anlage 1
Anlage A2
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LEHRPLAN DER ZWEISPRACHIGEN HANDELSAKADEMIE
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: *1)
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Lehrver-
Wochenstunden pflich-
A. Pflichtgegenstände Summe tungs-
Jahrgang gruppe
I. II. III. IV. V.
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Kernbereich
1. Religion ................ 2 2 2 2 2 10 (III)
2. a) Deutsch .............. 14-19 (I)
b) Slowenisch ........... 14-19 I
3. Englisch einschließlich
Wirtschaftssprache ...... 14-19 I
4. Zweite lebende
Fremdsprache
einschließlich
Wirtschaftssprache *2) .. 14-19 I
5. Geschichte (Wirtschafts-
und Sozialgeschichte) ... - - 5- 8 III
6. Geographie
(Wirtschaftsgeographie) . - - 5- 8 III
7. Biologie, Ökologie und
Warenlehre .............. - - 6- 9 III
8. Chemie .................. - - - 3- 5 III
9. Physik .................. - - - 3- 5 III
10. Mathematik und angewandte
Mathematik .............. - 10-13 I
11. Betriebswirtschaft ...... 13-18 I
12. Betriebswirtschaftliche
Übungen und
Projektmanagement *3) ... - 9-13 I
13. Wirtschaftliches Rechnen - - - - 2- 3 II
14. Rechnungswesen *3) ...... 14-19 I
15. Wirtschaftsinformatik ... - - 5- 8 I
16. Textverarbeitung,
Office-Management und
Publishing .............. - - 8-11 III
17. Politische Bildung und
Recht ................... - - - 4- 6 III
18. Volkswirtschaft ......... - - - 3- 4 III
19. Leibesübungen ........... 9-14 (IVa)
Erweiterungsbereich
20. Ausbildungsschwerpunkte
*4) ..................... - - 6- 9 I
20.1 Marketing und
internationale
Geschäftstätigkeit oder
20.2 Controlling und
Jahresabschluß oder
20.3 Wirtschaftsinformatik
und betriebliche
Organisation
21. Seminare ................ 0-10
Fremdsprachenseminar .... I-II
Allgemeinbildendes
Seminar ................. III
Betriebswirtschaftliches
Seminar ................. I
Praxisseminar ........... IV
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Gesamtwochenstundenzahl ...34-36 36-38 36-38 35-37 36-38 182
B. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht *5)
- 2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
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Lehrver-
Wochenstunden pflich-
A. Pflichtgegenstände Summe tungs-
Jahrgang gruppe
I. II. III. IV. V.
---------------------------------------------------------------------
Kernbereich
1. Religion ................ 2 2 2 2 2 10 (III)
2. a) Deutsch .............. 3 3 3 2 3 14 (I)
b) Slowenisch ........... 3 3 3 2 3 14 I
3. Englisch einschließlich
Wirtschaftssprache ...... 3 3 3 3 3 15 I
4. Zweite lebende
Fremdsprache
einschließlich
Wirtschaftssprache *2) .. 3 3 3 3 3 15 I
5. Geschichte (Wirtschafts-
und Sozialgeschichte) ... - - 2 2 2 6 III
6. Geographie
(Wirtschaftsgeographie) . 2 2 2 - - 6 III
7. Biologie, Ökologie und
Warenlehre .............. 2 - - 3 2 7 III
8. Chemie .................. - 3 - - - 3 III
9. Physik .................. - - 2 2 - 4 III
10. Mathematik und angewandte
Mathematik .............. - 3 3 2 2 10 I
11. Betriebswirtschaft ...... 3 3 3 2 3 14 I
12. Betriebswirtschaftliche
Übungen und
Projektmanagement *3) ... 2 2 2 3 - 9 I
13. Wirtschaftliches Rechnen 2 - - - - 2 II
14. Rechnungswesen *3) ...... 3 3 3 3 3 15 I
15. Wirtschaftsinformatik ... 1 2 2 - - 5 I
16. Textverarbeitung,
Office-Management und
Publishing .............. 4 3 2 - - 9 III
17. Politische Bildung und
Recht ................... - - - 2 2 4 III
18. Volkswirtschaft ......... - - - - 3 3 III
19. Leibesübungen ........... 2 2 2 2 2 10 (IVa)
Erweiterungsbereich
20. Ausbildungsschwerpunkte
*6) ..................... - - - 3 4 7 I
20.1 Marketing und
internationale
Geschäftstätigkeit oder
20.2 Controlling und
Jahresabschluß oder
20.3 Wirtschaftsinformatik
und betriebliche
Organisation
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Gesamtwochenstundenzahl ... 35 37 37 36 37 182
---------------------------------------------------------------------
Lehrver-
Wochenstunden pflich-
B. Freigegenstände Summe tungs-
Jahrgang gruppe
I. II. III. IV. V.
---------------------------------------------------------------------
1. Dritte lebende
Fremdsprache
einschließlich
Wirtschaftssprache *2) .. 3 3 3 3 3 15 I
2. Latein *7) .............. - 3/4 3/4 3/4 3/4 12 I
3. Philosophischer
Einführungsunterricht ... - - - 2 2 4 III
4. Darstellende Geometrie *8) - - 0/2 2 0/2 4 (II)
5. Wirtschaftsgeographie ... - - - 2 2 4 III
6. Wirtschaftsinformatik ... - - - 2 2 4 I
7. Besondere
Betriebswirtschaft *9) .. - - - 2 2 4 I
8. Fremdsprachige
Textverarbeitung *3) .... - - - 2 2 4 III
9. Politische Bildung ...... 2 2 2 - - 6 III
10. Psychologie
(Betriebspsychologie) ... - - - 2 2 4 III
11. Stenotypie .............. - - - 2 2 4 (V)
---------------------------------------------------------------------
Lehrver-
Wochenstunden pflich-
C. Unverbindliche Übungen Summe tungs-
Jahrgang gruppe
I. II. III. IV. V.
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1. Einführung in die Praxis
des wissenschaftlichen
Arbeitens ............... - - - 2 2 4 III
2. Rhetorik ................ 2 2 2 2 2 10 IV
3. Zeitgenössische Kultur .. 2 2 2 2 2 10 IVa
4. Darstellendes Spiel ..... 2 2 2 2 2 10 V
5. Chorgesang .............. 2 2 2 2 2 10 V
6. Spielmusik .............. 2 2 2 2 2 10 V
7. Kreatives Gestalten ..... 2 2 2 2 2 10 V
8. Leibesübungen ........... 2 2 2 2 2 10 (IVa)
D. Freiwilliges Betriebspraktikum
Während der Ferien mindestens vier Wochen spätestens vor Eintritt in
den V. Jahrgang.
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Lehrver-
Wochenstunden pflich-
E. Förderunterricht *1) *10) tungs-
Jahrgang gruppe
I. II. III. IV. V.
---------------------------------------------------------------------
1. Deutsch ................. 2 2 2 2 - (I)
2. Slowenisch .............. 2 2 2 2 - I
3. Englisch einschließlich
Wirtschaftssprache ...... 2 2 2 2 - I
4. Zweite lebende
Fremdsprache
einschließlich
Wirtschaftssprache *2)... 2 2 2 2 - I
5. Mathematik und angewandte
Mathematik .............. - 2 2 2 - I
6. Betriebswirtschaft ...... 2 2 2 2 - I
7. Rechnungswesen *3) ...... 2 2 2 2 - I
8. Wirtschaftsinformatik ... 2 2 2 - - I
9. Textverarbeitung,
Office-Management und
Publishing .............. 2 2 2 - - III
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
- 1. Allgemeines Bildungsziel
Sinngemäß wie im Lehrplan der Handelsakademie (siehe Anlage A1).
- 2. Didaktische Grundsätze
Die didaktischen Grundsätze im Lehrplan der Handelsakademie sind auch auf die Zweisprachige Handelsakademie anzuwenden.
Darüber hinaus ist in allen Jahrgängen der Zweisprachigen Handelsakademie der Unterricht in etwa gleichem Ausmaß in deutscher und slowenischer Sprache zu erteilen, nur in den Pflichtgegenständen Deutsch und Slowenisch ist die jeweilige Unterrichtssprache zu verwenden.
Bei Abschnitten, die in slowenischer Sprache unterrichtet werden, sollen die deutschen Fachausdrücke aus den Lehrbüchern vermittelt werden. Umgekehrt, wenn Deutsch als Unterrichtssprache verwendet wird, sollen die slowenischen Ausdrücke erarbeitet werden.
Bei der Wiederholung und Festigung bereits erarbeiteter Lehrinhalte ist auf die Ausgewogenheit der sprachlichen Kompetenz der Schüler in beiden Sprachen zu achten.
Nach Kenntnis des Stoffes in einer Sprache und nach Bearbeitung der Begriffe in der jeweils anderen Sprache kann der Transfer des Wissens von einer Sprache zur anderen stattfinden.
Da die Schüler den Stoff in allen Gegenständen - außer in Deutsch und Slowenisch - in beiden Sprachen beherrschen müssen, kann die Aufgabenstellung bei den Schularbeiten in slowenischer und deutscher Sprache verfaßt werden.
Ergänzend wird für den Unterrichtsgegenstand Slowenisch angemerkt:
Slowenisch
Die Übungen zur normativen Sprachrichtigkeit sollen sich an den individuellen Erfordernissen der Schüler orientieren und im I. Jahrgang einen Schwerpunkt bilden, um vor allem unterschiedliche Vorkenntnisse aufeinander abstimmen zu können.
Die kommunikative Kompetenz soll durch verstärkte Übungen und praktische, anwendungsorientierte Beispiele erweitert werden; eine Verbindung von selbstbewußtem Auftreten mit einer sicheren Sprachverwendung im Hinblick auf die Entfaltung der Persönlichkeit soll angestrebt werden.
Im Bereich der schriftlichen Kommunikation sollen Übungen zur Informationssammlung und -auswahl, zur Begriffserklärung, Stoffsammlung und Gliederung das logische Denken fördern und die Fähigkeit, Texte logisch zu strukturieren, verbessern.
Kreatives Schreiben fördert die Lust am Schöpferischen, die Eigenständigkeit und das Selbstbewußtsein der Schüler, führt zu individueller Stilbildung und vertieftem Sprachverständnis.
Das Lesen soll vom Schüler als wesentlicher Aspekt seiner Persönlichkeits- und Berufsbildung erlebt werden.
Die kulturgeschichtliche Orientierung soll Wechselbeziehungen der Literatur zum gesellschaftlich-kulturellen Umfeld (zB bildende Kunst, Musik, Philosophie) herstellen.
Das selbständige Beschaffen, Auswählen und Strukturieren von Informationsmaterial soll durch die Arbeit in Bibliotheken und Infotheken sowie durch den Besuch von Betrieben und Institutionen gefördert werden.
Der Teilbereich „Gestalten von und mit Medien" soll Selbständigkeit, Teamgeist, Kreativität und kritischen Umgang mit Medien fördern.
Der Gebrauch von Wörterbüchern ist auch bei Schularbeiten zu gestatten.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
2. a) DEUTSCH
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
2. b) SLOWENISCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- mit der kulturellen und literarischen Entwicklung in Österreich, in Europa und im außereuropäischen Raum vertraut sein und durch exemplarische Einblicke in literarische Werke zur Wertschätzung der Literatur, insbesondere der slowenischsprachigen, angeregt werden,
- mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich bewältigen können,
- durch aktive Erprobung von Kommunikationsformen Erfahrungen und Erkenntnisse über sich selbst, seine Sprech- und Verhaltensweisen sowie über das Verhalten anderer sammeln,
- Sachverhalte adressatenadäquat und situationsgerecht dokumentieren und präsentieren sowie mit Gebrauchstexten der Berufspraxis selbständig und kritisch umgehen können,
- zu schöpferischem Gestalten bereit und befähigt sein,
- Einsicht in Struktur und Funktion der Sprache gewinnen sowie sprachliche Äußerungen in ihrem Handlungszusammenhang und ihrer gesellschaftlichen Bedeutung erfassen können und dadurch die eigene sprachliche Ausdrucksfähigkeit erweitern,
- verständig, selbständig und kritisch mit dichterischen und nichtdichterischen Texten umgehen können, dadurch seine Erlebnisfähigkeit vertiefen, die ästhetischen Qualitäten eines Textes erfassen, über persönliches Leseverhalten reflektieren und die Standortbedingtheit der eigenen Wertung durchschauen können,
- Medien als Institution und Wirtschaftsfaktor sowie die Bildungs-, Unterhaltungs- und Informationsmöglichkeiten der Medien verstehen und in seinem Lebensbereich zu bewußtem, kritischem und mitbestimmendem Medienhandeln fähig sein sowie mögliche Manipulationen durchschauen können,
- eigene Medienschöpfungen produzieren und präsentieren können,
- Probleme der menschlichen Existenz und der Umwelt erkennen, Zusammenhänge von Ökologie und Ökonomie durchschauen und in sprachlich angemessener Form dazu Stellung nehmen können,
- Informationen aus allgemeinen, kulturellen und fachspezifischen Nachschlagewerken und anderen Informationsträgern gezielt erschließen und diese Hilfsmittel für die Aussprache, die Rechtschreibung, die Grammatik und den Ausdruck gewandt handhaben können,
- sich der besonderen Erscheinungen in bilingualen Sprachsituationen wie zB Interferenzen bewußt sein,
- das Slowenische auch als Sprache der Volksgruppe und ihrer Institutionen begreifen,
- die slowenische Hochsprache (Standardsprache) beherrschen sowie
- die Funktion und die Bedeutung der Mundarten sowie die gesetzmäßigen Unterschiedlichkeiten erkennen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Mündliche Kommunikation:
Abbau und Überwindung von Kommunikationsbarrieren (Rollenspiel, nonverbale Kommunikation).
Sprechen in der Standardsprache (Formulierung von Sachverhalten, Erfahrungen und Stellungnahmen), Zusammenfassen und Präsentieren.
Normative Sprachrichtigkeit:
Sicherung des situations-, intentions-, kontext- und adressatenbezogenen Ausdrucks.
Erkennen und Verstehen von Sprachstrukturen (Wortarten, Satzglieder, Satzarten), sichere und praxisorientierte Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln.
Schreibung und Erklärung häufig verwendeter Fremdwörter.
Gebrauch entsprechender Wörterbücher und Nachschlagewerke.
Schriftliche Kommunikation:
Beschreiben, Kommentieren, Erzählen und freies Gestalten.
Sprachbetrachtung und Textverstehen:
Benützen von Bibliotheken.
Verfeinerung der Technik des stillen sinnerfassenden und lauten
sinnvermittelnden Lesens.
Literaturbetrachtung (Beschreiben und Kommentieren von Texten).
Medien:
Massenmedien (Eigenheiten, Gemeinsamkeiten und Unterschiede;
Stellenwert in der Gesellschaft).
Gestalten von und mit Medien.
Zwei Schularbeiten.
II. Jahrgang:
Mündliche Kommunikation:
Gespräch (rollen- und situationsgemäßes Verhalten).
Präsentation (Arten, Techniken).
Normative Sprachrichtigkeit:
Praxisorientierte Anwendung von Sprach- und Schreibnormen,
Schreibung und Erklärung von Fremdwörtern, besonders der Wirtschaftssprache.
Schriftliche Kommunikation:
Praxisnahe Textformen (Exzerpt und Zusammenfassung, journalistische Textsorten), Analysieren und Dokumentieren (informationsverarbeitende Textformen), Argumentieren, freies Gestalten, kreatives Schreiben.
Sprachbetrachtung und Textverstehen:
Erweiterung der Lesefähigkeit und Steigerung der Lesegeschwindigkeit.
Beschreiben und Analysieren.
Sammeln und Verarbeiten von Informationen, insbesondere durch die Benützung von Bibliotheken und Infotheken.
Literatur, Kunst und Gesellschaft:
Behandlung von Themenkreisen aus dem Erlebnisbereich der Schüler.
Gesellschaftsrelevante Themen im Spiegel von Literatur und Kunst
(literarische Gattungen, formale Aspekte).
Medien:
Printmedien (Arten, Funktionen, Gestaltungskriterien).
Information in den Massenmedien.
Gestalten von und mit Medien.
Zwei Schularbeiten.
III. Jahrgang:
Mündliche Kommunikation:
Dialogische Gesprächsformen.
Kommunikationsmittel und Kommunikationsmodelle.
Präsentation.
Normative Sprachrichtigkeit:
Sicherung der Sprach- und Schreibrichtigkeit nach individuellen
Erfordernissen.
Schriftliche Kommunikation:
Begriffe definieren.
Analysieren, Kommentieren, Argumentieren, Appellieren, freies
Gestalten, kreatives Schreiben.
Sprachbetrachtung und Textverstehen:
Sprachformen, Sprachschichten, Sprachmuster, Sprachklischees.
Literatur, Kunst und Gesellschaft:
Gesellschaftsrelevante Themen im Spiegel von Literatur und Kunst
(Motive, kulturgeschichtliche Orientierung).
Medien:
Audiovisuelle Massenmedien (Analyse und kritische Bewertung, Werbung, Spiegelung aktueller Ereignisse in den Massenmedien).
Gestaltung von und mit Medien (mediale Präsentationstechniken). Zwei Schularbeiten, bei Bedarf zweistündig.
IV. Jahrgang:
Mündliche Kommunikation:
Rede und Vortrag, Kommunikationstechniken.
Schriftliche Kommunikation:
Argumentieren und Stellung nehmen, Beurteilen und Interpretieren,
freies Gestalten, kreatives Schreiben.
Sprachbetrachtung und Textverstehen:
Analysieren und Deuten von Texten aus Fachpublikationen und
dichterischen Texten, Analyse von Reden.
Literatur, Kunst und Gesellschaft:
Kulturgeschichtliche Orientierung (Literatur und ihre Wechselbeziehungen zum gesellschaftlich-kulturellen Umfeld der Zeit).
Medien:
Massenmedien (gesellschaftliche Funktionen, Bildung und Unterhaltung, Entschlüsseln von Klischees), Film.
Gestalten von und mit Medien.
Zwei Schularbeiten, jeweils zweistündig.
V. Jahrgang:
Mündliche Kommunikation:
Situationsgerechte Anwendung von Kommunikations- und Präsentationstechniken.
Schriftliche Kommunikation:
Hinführen zur Praxis wissenschaftlichen Arbeitens.
Interpretieren, Werten, freies Gestalten, kreatives Schreiben.
Sprachbetrachtung und Textverstehen:
Textkritik und Wertung.
Literatur, Kunst und Gesellschaft:
Vertiefte kulturgeschichtliche Orientierung (Literatur und ihre Wechselbeziehungen zum gesellschaftlich-kulturellen Umfeld der Zeit).
Zeitgenössisches Kulturschaffen.
Medien:
Beeinflussung des individuellen Weltbildes, Rückwirkungen der Massenmedien auf die Gesellschaft und auf politische Entscheidungen.
Zwei Schularbeiten, zwei- oder dreistündig.
- 3. ENGLISCH EINSCHLIESSLICH WIRTSCHAFTSSPRACHE
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
- 4. ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE EINSCHLIESSLICH WIRTSCHAFTSSPRACHE
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
- 5. GESCHICHTE (WIRTSCHAFTS- UND SOZIALGESCHICHTE)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- über im Alltag und im Beruf benötigtes historisches Wissen unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Geschichte sicher verfügen und dieses für politisches und soziales Handeln nutzen können,
- bedeutsame Geschehnisse der Weltgeschichte kennen,
- wesentliche geschichtsbestimmende Ideen und Kräfte in ihrer historischen Wirksamkeit verstehen,
- charakteristische Merkmale der wichtigen Epochen und Kunststile als Ausdruck des schöpferischen Tuns des Menschen begreifen und zeitlich zuordnen können,
- das historische Werden Österreichs im europäischen Entwicklungszusammenhang verstehen,
- die Geschichte der Slowenen verstehen,
- in gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Fragen unter Heranziehung historischer Modelle den Wert ethisch begründeten Handelns erkennen und einen eigenen Standpunkt beziehen können,
- fremde Kulturen als der eigenen gleichwertig respektieren lernen und
- gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Wechselbeziehungen in ihrer Wirkung auf gegenwärtige Entwicklungstendenzen in maßgeblichen Kulturkreisen erkennen, kritisch beurteilen und darlegen können.
Er soll im Sinne der politischen Bildung
- zu demokratischer Grundhaltung geführt werden,
- zu aktiver Teilnahme am öffentlichen Geschehen ermuntert werden,
- die Bereitschaft zur unvoreingenommenen Aufgeschlossenheit allem Fremden gegenüber entwickeln und
- Engagement für die Friedensarbeit zeigen,
- die Umwelt kultur- und geschichtsbewußt erleben,
- Interessensgegensätze erkennen, Manipulationsversuche durchschauen und ihnen begegnen können und
- die Notwendigkeit von Prioritäten und Kompromissen einsehen.
Lehrstoff:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
- 6. GEOGRAPHIE (WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE)
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
- 7. BIOLOGIE, ÖKOLOGIE UND WARENLEHRE
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
8. CHEMIE
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
9. PHYSIK
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
- 10. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
- 11. BETRIEBSWIRTSCHAFT
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
- 12. BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE ÜBUNGEN UND PROJEKTMANAGEMENT
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
- 13. WIRTSCHAFTLICHES RECHNEN
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
14. RECHNUNGSWESEN
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
- 15. WIRTSCHAFTSINFORMATIK
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
- 16. TEXTVERARBEITUNG, OFFICE-MANAGEMENT UND PUBLISHING
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
- 17. POLITISCHE BILDUNG UND RECHT
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
- 18. VOLKSWIRTSCHAFT
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
19. LEIBESÜBUNGEN
Siehe BGBl. Nr. 37/1989.
- 20. AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE
Ausbildungsschwerpunkte umfassen Inhalte, welche die betriebswirtschaftliche Kompetenz (entsprechend den Pflichtgegenständen Betriebswirtschaft, Rechnungswesen und Wirtschaftsinformatik) erweitern und in handlungsorientierter Form vertiefen.
20.1 MARKETING UND INTERNATIONALE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
20.2 CONTROLLING UND JAHRESABSCHLUSS
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
20.3 WIRTSCHAFTSINFORMATIK UND BETRIEBLICHE ORGANISATION
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
21. SEMINARE
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
B. FREIGEGENSTÄNDE
- 1. DRITTE LEBENDE FREMDSPRACHE EINSCHLIESSLICH WIRTSCHAFTSSPRACHE
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
2. LATEIN
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
- 3. PHILOSOPHISCHER EINFÜHRUNGSUNTERRICHT
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
- 4. DARSTELLENDE GEOMETRIE
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
- 5. WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
- 6. WIRTSCHAFTSINFORMATIK
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
- 7. BESONDERE BETRIEBSWIRTSCHAFT
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
- 8. FREMDSPRACHIGE TEXTVERARBEITUNG
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
- 9. POLITISCHE BILDUNG
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
- 10. PSYCHOLOGIE (BETRIEBSPSYCHOLOGIE)
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
11. STENOTYPIE
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
- 1. EINFÜHRUNG IN DIE PRAXIS DES WISSENSCHAFTLICHEN ARBEITENS
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
2. RHETORIK
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
- 3. ZEITGENÖSSISCHE KULTUR
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
- 4. DARSTELLENDES SPIEL
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
5. CHORGESANG
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
6. SPIELMUSIK
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
7. KREATIVES GESTALTEN
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
8. LEIBESÜBUNGEN
Siehe BGBl. Nr. 37/1989.
D. FREIWILLIGES BETRIEBSPRAKTIKUM
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
E. FÖRDERUNTERRICHT
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
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*1) Festlegung auf Grund schulautonomer Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).
*2) Alternativer Pflichtgegenstand; in Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
*3) Mit Computerunterstützung.
*4) Festlegung anderer Ausbildungsschwerpunkte siehe Abschnitt III; Festlegung als alternative Pflichtgegenstände möglich.
*5) Wie Z 2 der Stundentafel; Festlegung auf Grund schulautonomer Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).
*6) Festlegung durch die Schulbehörde I. Instanz (siehe Abschnitt III).
*7) Entweder in vier Jahrgängen mit je 3 Wochenstunden oder in drei Jahrgängen mit je 4 Wochenstunden.
*8) Im III. und IV. oder im IV. und V. Jahrgang jeweils zwei Wochenstunden.
*9) Im Rahmen des Freigegenstandes können alternativ angeboten werden: Banken und Versicherungen oder Industrie oder internationale Geschäftstätigkeit oder Verkehrswirtschaft oder Tourismus oder Öffentliche Verwaltung.
*10) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge - jedoch nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang höchstens insgesamt zweimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens 16 Unterrichtsstunden eingerichtet werden. Ein Schüler kann je Unterrichtsjahr in Kurse für höchstens zwei Unterrichtsgegenstände aufgenommen werden.
Zuletzt aktualisiert am
27.12.2019
Gesetzesnummer
10008944
Dokumentnummer
NOR40012145
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