Anlage 1
Anlage A2
LEHRPLAN DER ZWEISPRACHIGEN HANDELSAKADEMIE
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
____________________________________________________________________
Wochenstunden Lehr-
A. Pflichtgegenstände Jahrgang ver-
I. II. III. IV. V. Summe pflich-
tungs-
gruppe
____________________________________________________________________
Kernbereich
1. Religion ............... 2 2 2 2 2 10 (III)
2a. Deutsch ................ 3 3 3 2 3 14 (I)
2b. Slowenisch ............. 3 3 3 2 3 14 I
3. Englisch einschließlich
Wirtschaftssprache ..... 2 3 3 3 3 14 I
4. Lebende Fremdsprache *2) 3 2 3 3 3 14 (I)
5. Geschichte (Wirtschafts-
und Sozialgeschichte ... - - 3 2 - 5 III
6. Geografie
(Wirtschaftsgeografie) . 2 3 - - - 5 III
7. Internationale
Wirtschafts- und
Kulturräume ............ - - - - 2 2 III
8. Chemie ................. 3 - - - - 3 III
9. Physik ................. - 3 - - - 3 III
10. Biologie, Ökologie und
Warenlehre ............. - - 2 2 2 6 III
11. Mathematik und
angewandte Mathematik .. - 3 2 3 2 10 I
12. Betriebswirtschaft ..... 3 3 3 2 2 13 I
13. - 14. Betriebswirt-
schaftliche Übungen
und
Projektmanagement
*3) ...............
13. Persönlichkeitsbildung
und soziale Kompetenz .. 2 - - - - 2 III
14. Businesstraining,
Projekt- und
Qualitätsmanagement,
Übungsfirma und Case
Studies ................ - 2 2 3 1 8 I
15. Rechnungswesen und
Controlling *3) ........ 4 3 3 2 2 14 I
16. Wirtschaftsinformatik .. 2 2 2 - - 6 I
17. Informations- und
Officemanagement *4) ... 3 2 2 - - 7 III
18. Politische Bildung und
Recht .................. - - - 3 - 3 III
19. Volkswirtschaft ........ - - - - 3 3 III
20. Bewegung und Sport ..... 2 2 2 1 1 8 (IVa)
____________________________________________________________________
Summe Kernbereich 34 36 35 30 29 164
Rahmen für schulautonome
Lehrplanbestimmungen .......31- 33- 26- 23- 23- 154-
37 39 37 37 37 164
____________________________________________________________________
Fachbereich *5)
21. Projektmanagement und
Projektarbeit *3) ...... - - - 1 1 2 I
22. Seminare *6) *7) ....... - - - - - 0-10 I-IV
*8)
23. Ausbildungsschwerpunkt
*3) *5) *9) oder
Fachrichtung *3) *5)
*10) ................... - - 2 2 2 6-16 I
____________________________________________________________________
Gesamtwochenstundenzahl 34 36 37 33 32 172
Rahmen für schulautonome
Lehrplanbestimmungen ....... 31- 33- 33- 33- 31- 172
37 39 39 39 39
____________________________________________________________________
23A Ausbildungsschwerpunkt
A.1 Controlling und Jahresabschluss ...................... I
A.2 Internationale Geschäftstätigkeit mit Marketing ...... I
A.3 Entrepreneurship und Management ...................... I
A.4 Multimedia und Webdesign ............................. I
A.5 Netzwerkmanagement ................................... I
A.6 Softwareentwicklung .................................. I
A.7 Digital Business ..................................... I
A.8 Transportmanagement .................................. I
A.9 Schulautonomer Ausbildungsschwerpunkt *11) ........... I
____________________________________________________________________
23B Fachrichtung
B.1 Fachrichtung Controlling und Accounting .............. I
B.2 Fachrichtung Internationale Wirtschaft mit
Fremdsprache(n) und Kultur ........................... I
B.3 Fachrichtung Entrepreneurship und Management mit
autonomem Geschäftsfeld .............................. I
B.4 Fachrichtung Informationsmanagement und
Informationstechnologie .............................. I
B.5 Fachrichtung Logistikmanagement und
Speditionswirtschaft ................................. I
B.6 Schulautonome Fachrichtung *12) ...................... I
____________________________________________________________________
Freigegenstände, unverbindliche Übungen, freiwilliges
Betriebpraktikum, Förderunterricht
____________________________________________________________________
B. Freigegenstände
1. Lebende Fremdsprache *2) ............................. I
2. Latein *13) .......................................... I
3. Philosophischer Einführungsunterricht ................ III
4. Darstellende Geometrie *14) .......................... (II)
5. Geografie (Wirtschaftsgeografie) ..................... III
6. Wirtschaftsinformatik ................................ I
7. Besondere Betriebswirtschaft *15) .................... I
8. Fremdsprachiges Informations- und Officemanagement *4) III
9. Politische Bildung ................................... III
10. Psychologie (Betriebspsychologie) .................... III
11. Stenotypie ........................................... (V)
____________________________________________________________________
C. Unverbindliche Übungen
1. Begabungsförderung ................................... III
2. Zeitgenössische Kultur ............................... IVa
3. Darstellendes Spiel .................................. V
4. Kreatives Gestalten .................................. V
5. Bewegung und Sport ................................... (IVa)
6. Unterstützendes Sprachtraining Deutsch ............... III
7. Rhetorik ............................................. IV
8. Einführung in die Praxis des wissenschaftlichen
Arbeitens ............................................ III
____________________________________________________________________
D. Freiwilliges Betriebspraktikum Während der Ferien nach
Möglichkeit vier Wochen vor
Eintritt in den V. Jahrgang.
____________________________________________________________________
E. Förderunterricht *16)
1. Deutsch ............................................. (I)
2a. Slowenisch .......................................... I
2b. Englisch einschließlich Wirtschaftssprache .......... I
3. Lebende Fremdsprache ................................. I
4. Mathematik einschließlich angewandte Mathematik ...... I
5. Betriebswirtschaft ................................... I
6. Rechnungswesen und Controlling *3) ................... I
7. Wirtschaftsinformatik ................................ I
8. Informations- und Officemanagement *4) ............... III
____________________________________________________________________
*1) Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des IV. Abschnittes schulautonom abgeändert werden.
*2) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
*3) Mit Computerunterstützung.
*4) Mit computerunterstützter Textverarbeitung.
*5) Schulautonome Festlegung gemäß den Bestimmungen des IV. Abschnittes.
*6) In Amtsschriften ist das schulautonom festgelegte Seminar bzw. sind die schulautonom festgelegten Seminare anzuführen. *7) Der Lehrstoff der im VI. Abschnitt angeführten wählbaren Seminare ist jeweils für drei Wochenstunden konzipiert. *8) Schulautonom geschaffene Seminare mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt und Fremdsprachenseminare sind grundsätzlich in Lehrverpflichtungsgruppe I einzustufen, sprachliche Seminare, welche jedoch die kommunikative Kompetenz erweitern, sind in Lehrverpflichtungsgruppe II, die übrigen Seminare in Lehrverpflichtungsgruppe III, Praxisseminare in Lehrverpflichtungsgruppe IV einzustufen.
*9) Bei einer Gesamtstundenanzahl von sechs bis acht Wochenstunden ist ein Ausbildungsschwerpunkt gegeben. Der Lehrstoff der im VI. Abschnitt angeführten wählbaren Ausbildungsschwerpunkte ist pro Jahrgang für jeweils zwei Wochenstunden konzipiert. *10) Bei einer Gesamtstundenanzahl von neun bis 16 Wochenstunden ist eine Fachrichtung gegeben. Der Lehrstoff der im VI. Abschnitt angeführten Pflichtgegenstände der Fachrichtung ist pro Jahrgang für jeweils drei Wochenstunden konzipiert.
*11) In Amtsschriften ist die Bezeichnung des schulautonomen Ausbildungsschwerpunktes anzuführen.
*12) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der schulautonomen Fachrichtung anzuführen.
*13) Entweder in vier Jahrgängen mit je drei Wochenstunden oder in drei Jahrgängen mit je vier Wochenstunden.
*14) Im III. und IV. oder im IV. und V. Jahrgang jeweils zwei Wochenstunden.
*15) Im Rahmen des Freigegenstandes können ua. folgende Bereiche angeboten werden: Banken und Versicherungen oder Industrie oder Tourismus oder Öffentliche Verwaltung.
*16) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge - jedoch nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang höchstens insgesamt zweimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens 16 Unterrichtsstunden eingerichtet werden. Eine Schülerin bzw. ein Schüler kann je Unterrichtsjahr in Kurse für höchstens zwei Unterrichtsgegenstände aufgenommen werden.
_____________________________________________________________________
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
Kompetenzen:
Die Absolventinnen und Absolventen einer Handelsakademie sollen über die zur Erfüllung der an sie gestellten Aufgaben erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie Einstellungen und Haltungen verfügen. Sie sollen auf ihre Aufgabe als verantwortliche Mitgestalter in Staat und Gesellschaft, vor allem auf ihre Rolle als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bzw. Unternehmerinnen und Unternehmer und als Konsumentinnen bzw. Konsumenten, vorbereitet sein; insbesondere sollen sie
- Neues mit Interesse verfolgen und aufnehmen, mit Selbstvertrauen an die Arbeit herangehen und an ihrer eigenen Arbeit und Leistung Freude empfinden,
- Arbeit erkennen und zielorientiert erledigen können,
- Schlüsselqualifikationen entwickeln und zum logischen, kreativen und vernetzten Denken fähig sein,
- zum genauen und ausdauernden Arbeiten, selbstständig und im Team, in der Lage sein,
- zum verantwortungsbewussten Handeln unter Beachtung ökonomischer, ökologischer und sozialer Gesichtspunkte motiviert sein,
- zur Kommunikation in der Unterrichtssprache und in den erlernten Fremdsprachen fähig sein,
- zur Zusammenarbeit bereit und fähig sein, dh.
Kommunikationsfähigkeit und soziale Kompetenzen erwerben und anwenden,
- die Bedeutung der Qualitätssicherung für die zu erstellenden Leistungen erkennen,
- die durch Gesetze, andere Normen oder Usancen festgelegten Erfordernisse der Berufspraxis kennen und beachten,
- die in den Unternehmungen auftretenden kaufmännischen Probleme erkennen und effizient unter fachgerechter Verwendung der eingesetzten Anlagen und sonstigen Hilfsmittel lösen,
- die für die Lösung von Aufgaben erforderlichen Informationen beschaffen können,
- die Möglichkeiten der Informations- und Kommunikationstechnologie kennen und diese situationsgerecht einsetzen können,
- Wesentliches vom Unwesentlichen unterscheiden und vom Partikulären zum größeren Ganzen weiterdenken können,
- die Notwendigkeit des berufsbegleitenden Lernens erkennen und durch Selbstlernphasen zu eigenständigem Weiterlernen unter Verwendung neuer Technologien befähigt sein und
- sich mit Religionen und Weltanschauungen als möglicher Erweiterung und Vertiefung der angeführten Kompetenzen auseinander setzen,
- für den Umweltschutz und den Konsumentenschutz eintreten und
- ihre Persönlichkeit finden (Personalisation) und in die Gesellschaft hinein wachsen (Sozialisation) sowie individuelle berufsbezogene Werthaltungen entwickeln und Aspekte des Gemeinwohls erkennen und umsetzen.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Die didaktischen Grundsätze im Lehrplan der Handelsakademie sind auch auf die Zweisprachige Handelsakademie anzuwenden.
Darüber hinaus ist in allen Jahrgängen der Zweisprachigen Handelsakademie der Unterricht in etwa gleichem Ausmaß in deutscher und slowenischer Sprache zu erteilen, nur in den Pflichtgegenständen Deutsch und Slowenisch ist die jeweilige Unterrichtssprache zu verwenden.
Bei Abschnitten, die in slowenischer Sprache unterrichtet werden, sollen die deutschen Fachausdrücke aus den Lehrbüchern vermittelt werden. Umgekehrt, wenn Deutsch als Unterrichtssprache verwendet wird, sollen die slowenischen Ausdrücke erarbeitet werden.
Bei der Wiederholung und Festigung bereits erarbeiteter Lehrinhalte ist auf die Ausgewogenheit der sprachlichen Kompetenz der Schülerinnen und Schüler in beiden Sprachen zu achten.
Nach Kenntnis des Stoffes in einer Sprache und nach Bearbeitung der Begriffe in der jeweils anderen Sprache kann der Transfer des Wissens von einer Sprache zur anderen stattfinden.
Da die Schülerinnen und Schüler den Stoff in allen Unterrichtsgegenständen - außer in „Deutsch“ und „Slowenisch“ - in beiden Sprachen beherrschen müssen, kann die Aufgabenstellung bei den Schularbeiten in slowenischer und deutscher Sprache verfasst werden.
IV. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
2A. DEUTSCH
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
2B. SLOWENISCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich bewältigen können,
- sich mündlich und schriftlich normgerecht ausdrücken können,
- die eigene sprachliche Ausdrucksfähigkeit erweitern,
- Informationen aus Nachschlagewerken und elektronischen Medien gezielt erschließen, kritisch prüfen und aufgabengerecht nutzen können,
- durch aktive Erprobung von Kommunikationsformen Erfahrungen und Erkenntnisse über sich selbst, ihre Verhaltensweisen sowie über das Verhalten anderer gewinnen,
- Sachverhalte adressatenadäquat und situationsgerecht dokumentieren und präsentieren sowie mit Gebrauchstexten der Berufspraxis selbstständig und kritisch umgehen können,
- zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in sprachlich angemessener Form Stellung nehmen können,
- zu kreativem Gestalten bereit und befähigt sein,
- Einsicht in Struktur und Funktion der Sprache gewinnen sowie sprachliche Äußerungen in ihrem Handlungszusammenhang und ihrer gesellschaftlichen Bedeutung erfassen können,
- selbstständig und kritisch mit literarischen und nichtliterarischen Texten umgehen können, die inhaltlichen und formalen Qualitäten eines Textes erfassen, über persönliches Leseverhalten reflektieren und die eigene Wertung als abhängig von Standpunkt und Perspektive begreifen können,
- in kulturelle und literarische Entwicklungen Einblick gewinnen und durch exemplarisches Befassen mit literarischen Werken Interesse an der Literatur entwickeln,
- Medien als Institution und Wirtschaftsfaktor sowie deren Bildungs-, Unterhaltungs- und Informationsfunktionen verstehen können, und in ihrem Lebensbereich zu bewusstem, kritischem und mitbestimmendem Umgang mit Medien befähig sein sowie mögliche Manipulationen durchschauen können und
- eigene Medienschöpfungen produzieren und präsentieren können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Basislehrstoff:
Mündliche Kommunikation:
Sprechen in der Standardsprache (Formulierung von Sachverhalten, Erfahrungen und Stellungnahmen).
Normative Sprachrichtigkeit:
Sprachstrukturen (Wortarten, Satzglieder, Satzarten, Fachterminologie), sichere und praxisorientierte Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln, wenn möglich mit Computerunterstützung.
Schreibung und Erklärung häufiger Fremdwörter.
Gebrauch adäquater Nachschlagewerke.
Ausdruck:
Erweiterung des Wortschatzes, Verbesserung des Ausdrucks (zB bezogen auf Situation, Intention, Adressaten).
Schriftliche Kommunikation:
Zusammenfassen (Exzerpt, Inhaltsangabe), Beschreiben, Berichten, Erzählen und freies Gestalten.
Sprachbetrachtung und Textverstehen:
Verfeinerung der Technik des stillen sinnerfassenden und lauten
sinnvermittelnden Lesens.
Literaturbetrachtung (Beschreiben von Texten).
Arbeitstechniken:
Sammeln von Informationen (Benützen von Bibliotheken, Infotheken, elektronischen Medien); Kreativitätstechniken.
Medien:
Mündiger Umgang mit Medien (Eigenheiten, Gemeinsamkeiten und Unterschiede; Stellenwert in der Gesellschaft).
Erweiterungslehrstoff:
Mündliche Kommunikation:
Abbau und Überwindung von Kommunikationsbarrieren (Rollenspiel, nonverbale Kommunikation), Zusammenfassen und Präsentieren. Atem- und Sprechtechnik, Körpersprache. Referat. Telefonieren.
Schriftliche Kommunikation:
Kommentieren.
Arbeitstechniken:
Korrigieren und Redigieren eigener und fremder Texte. Lern-, Merk- und Konzentrationstechniken.
Medien:
Gestalten von Beiträgen für Medien. Werbung.
IT-Bezug:
Sammeln von Informationen aus dem Internet, kritischer Umgang mit diesen Informationen. Benützen interaktiver elektronischer Trainingsprogramme für den normativen Bereich. E-Mail als Textsorte.
Übungsfirmen-Konnex:
Präsentieren, Zusammenfassen.
Schularbeiten:
Zwei einstündige Schularbeiten.
II. Jahrgang:
Basislehrstoff:
Mündliche Kommunikation:
Gespräch (rollen- und situationsgemäßes Verhalten).
Normative Sprachrichtigkeit:
Festigung, Sicherung, praxisorientierte Anwendung von Sprach- und Schreibnormen; Schreibung und Erklärung von Fremdwörtern, besonders der Wirtschaftssprache.
Schriftliche Kommunikation:
Praxisnahe Textformen.
Analysieren und Dokumentieren (informationsverarbeitende Textformen), Argumentieren, freies Gestalten, kreatives Schreiben.
Verbalisieren von grafischen Darstellungen (zB von Diagrammen).
Sprachbetrachtung und Textverstehen:
Erweiterung der Lesefähigkeit, Steigerung der Lesegeschwindigkeit. Beschreiben und Analysieren.
Sammeln und Verarbeiten von Informationen aus Bibliotheken, Infotheken und elektronischen Medien.
Arbeitstechniken:
Lesetechniken.
Literatur, Kunst und Gesellschaft:
Behandlung von Themenkreisen aus dem Erlebnisbereich der Schülerinnen und Schüler, gesellschaftsrelevante Themen im Spiegel von Literatur und Kunst (literarische Gattungen, formale Aspekte).
Medien:
Printmedien (Arten, Funktionen, Gestaltungskriterien).
Kritische Auseinandersetzung mit Informationen aus den Massenmedien.
Erweiterungslehrstoff:
Mündliche Kommunikation:
Präsentieren. Kommunikationsmodelle. Diskussion und Debatte.
Schriftliche Kommunikation:
Journalistische Textsorten. Appellieren.
Sprachbetrachtung und Textverstehen:
Reflektieren über sprachliche Kommunikationsformen der elektronischen Medien, Netiquette, Sachtexte.
Medien:
Gestalten von Beiträgen für Medien.
IT-Bezug:
Printmedien online. Kritische Auseinandersetzung mit Informationen aus den Massenmedien, auch aus elektronischen Medien. Benützen interaktiver elektronischer Trainingsprogramme für den normativen Bereich.
Übungsfirmen-Konnex:
Präsentieren, Zusammenfassen.
Schularbeiten:
Zwei einstündige Schularbeiten (bei Bedarf zweistündig).
III. Jahrgang:
Basislehrstoff:
Mündliche Kommunikation:
Gesprächsformen.
Kommunikationsmittel und Kommunikationsmodelle.
Normative Sprachrichtigkeit:
Sicherung der Sprach- und Schreibrichtigkeit nach individuellen Erfordernissen.
Schriftliche Kommunikation:
Begriffe definieren.
Analysieren, Kommentieren, Argumentieren, Appellieren, freies
Gestalten, kreatives Schreiben.
Sprachbetrachtung und Textverstehen:
Analysieren und Kommentieren von Texten.
Formen populärer Literatur.
Aufbereitung von Informationen aus dem Internet. Analyse der Sprache in den neuen Medien.
Sprachformen, Sprachschichten.
Sprachgeschichte.
Arbeitstechniken:
Korrigieren und Redigieren eigener und fremder Texte
Literatur, Kunst und Gesellschaft:
Gesellschaftsrelevante Themen im Spiegel von Literatur und Kunst (Motive, kulturgeschichtliche Orientierung).
Medien:
Fernsehen, Rundfunk, Internet (Analyse und kritische Bewertung; Erkennen von Mechanismen); Analyse kommerzieller und politischer Werbung.
Erweiterungslehrstoff:
Mündliche Kommunikation:
Präsentation unter besonderer Berücksichtigung der sprachlichen, medialen, choreografischen, körpersprachlichen Komponenten.
Sprachbetrachtung und Textverstehen:
Sprachmuster, Sprachklischees, Besonderheiten der Sprache in den
neuen Medien.
Gestalten von Beiträgen für Medien.
IT-Bezug:
Internet: Analyse und kritische Bewertung (einzelner Websites, Artikel, Referate).
Übungsfirmen-Konnex:
Korrigieren und Redigieren; Verbesserung der normativen Kompetenz. Präsentation. Gesprächsformen (zB Argumentieren, Verhandlungstechniken).
Schularbeiten:
Zwei einstündige Schularbeiten (bei Bedarf zweistündig).
IV. Jahrgang:
Basislehrstoff:
Mündliche Kommunikation:
Redetechniken, Formen mündlicher Kommunikation.
Schriftliche Kommunikation:
Argumentieren und Stellung nehmen, Reflektieren, Interpretieren.
Sprachbetrachtung und Textverstehen:
Analysieren und Interpretieren von Sachtexten und literarischen Texten.
Literatur, Kunst und Gesellschaft:
Kulturgeschichtliche Orientierung (Literatur und ihre Wechselbeziehungen zum gesellschaftlichkulturellen Umfeld der Zeit).
Medien:
Massenmedien (gesellschaftliche Funktionen: Information, Bildung
und Unterhaltung; Formen der Manipulation).
Film, Video.
Erweiterungslehrstoff:
Schriftliche Kommunikation:
Freies Gestalten, kreatives Schreiben.
Sprachbetrachtung und Textverstehen:
Analyse von Reden.
Medien:
Gestalten von Beiträgen für Medien.
Nutzen von fachspezifischen Foren.
IT-Bezug:
Auswahlkriterien und Bewertung von Quellen aus dem Internet. Nutzen von fachspezifischen Foren.
Übungsfirmen-Konnex:
Rhetorik, Kommunikationstechniken.
Schularbeiten:
Zwei zweistündige Schularbeiten.
V. Jahrgang:
Basislehrstoff:
Mündliche Kommunikation:
Situationsgerechte Anwendung von Kommunikations- und Präsentationstechniken.
Schriftliche Kommunikation:
Hinführen zur Praxis wissenschaftlichen Arbeitens. Interpretieren, Werten, Reflektieren.
Sprachbetrachtung und Textverstehen:
Methoden der Interpretation. Textkritik und Wertung. Reflexion über Sprache.
Literatur, Kunst und Gesellschaft:
Vertiefte kulturgeschichtliche Orientierung (Literatur und ihre Wechselbeziehungen zum gesellschaftlich-kulturellen Umfeld der Zeit).
Zeitgenössisches Kulturschaffen. Verlagswesen und Kulturbetrieb.
Medien:
Beeinflussung des individuellen Weltbildes, Rückwirkungen der Massenmedien auf die Gesellschaft und auf politische Entscheidungen.
Auseinandersetzung mit virtueller Realität.
Erweiterungslehrstoff:
Schriftliche Kommunikation:
Essay, Feature, Rezension. Freies Gestalten, kreatives Schreiben.
Literatur, Kunst und Kultur: Kulturmanagement.
IT-Bezug:
Auswahlkriterien und Bewertung von Quellen aus dem Internet.
Schularbeiten:
Zwei dreistündige Schularbeiten (bei Bedarf vierstündig).
- 3. ENGLISCH EINSCHLIESSLICH WIRTSCHAFTSSPRACHE
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
- 4. LEBENDE FREMDSPRACHE
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
- 5. GESCHICHTE (WIRTSCHAFTS- UND SOZIALGESCHICHTE)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- Themen der Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und Kunst aufbauend auf ihren historischen und sozialkundlichen Grundwissen und der Kenntnis historischer Methoden analysieren können und verstehen, wie sich Vergangenheit und Geschichte auf Gegenwart und Zukunft beziehen, um gesellschaftlich und politisch verantwortungsbewusst in Beruf und Alltag, in der Öffentlichkeit und im Privatleben, handeln zu können (Gegenwartsbezug und Handlungskompetenz),
- systematisches und sachadäquates, längerfristig verfügbares Wissen von bedeutsamen Geschehnissen der Vergangenheit und Deutungsachsen der Geschichte, historischen Begriffen, Theorien, Zusammenhängen und ihren Erklärungsmodellen und -konzepten aufbauen können (Sachkompetenz),
- das historische Werden Österreichs im synchronen und diachronen Kontext der Zeit und des Raumes darlegen können (Europakompetenz),
- Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft in Beziehung setzen, Kontinuitätsvorstellungen entwickeln und ihr Geschichtsbewusstsein sowie ihr Verständnis gegenwärtiger Entwicklungen reflektieren können (Orientierungskompetenz),
- Fragen zur Vergangenheit und zur Geschichte selbstständig formulieren und beantworten können, um sich aus der Selbstverständlichkeit der Historizität zu lösen und selbstreflexiv mit Vergangenheit und Geschichte umgehen können (Fragekompetenz),
- Informationen recherchieren und analytische Instrumente und Verfahren anwenden können (Methodenkompetenz) sowie Quellen (zB Texte, Bilder, Filme) als Grundlage der Rekonstruktion von Vergangenheit in ihrer Vielschichtigkeit erkennen und in angemessene historische Kontexte stellen können (Rekonstruktionskompetenz),
- die Geschichte der Slowenen verstehen können,
- die Instrumentalisierung und die Deutungskonzepte von Geschichte erkennen, um die entsprechend der Eigenlogik der Darstellungsform konstruierte Einheit auflösen können (Dekonstruktionskompetenz) sowie
- im Sinne der politischen Bildung demokratische, den Werten der Menschenrechte verpflichtete, Grundhaltung lernen, zu aktiver Teilnahme am öffentlichen Geschehen fähig werden und neue Ziele auf der Basis von reflektierter Identität die Bereitschaft zur unvoreingenommenen Begegnung und Auseinandersetzung mit Fremden und Fremdem entwickeln sowie Missbrauch von Macht, Rechtsnormen und politischen Institutionen erkennen und diesem begegnen können.
Lehrstoff:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
- 6. GEOGRAFIE (WIRTSCHAFTSGEOGRAFIE)
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
- 7. INTERNATIONALE WIRTSCHAFTS- UND KULTURRÄUME
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
8. CHEMIE
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
9. PHYSIK
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
- 10. BIOLOGIE, ÖKOLOGIE UND WARENLEHRE
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
- 11. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
- 12. BETRIEBSWIRTSCHAFT
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
- 13. - 14. BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE ÜBUNGEN UND
PROJEKTMANAGEMENT
- 13. PERSÖNLICHKEITSBILDUNG UND SOZIALE KOMPETENZ
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
- 14. BUSINESSTRAINING, PROJEKT- UND QUALITÄTSMANAGEMENT,
ÜBUNGSFIRMA UND CASE STUDIES
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
- 15. RECHNUNGSWESEN UND CONTROLLING
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
- 16. WIRTSCHAFTSINFORMATIK
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
- 17. INFORMATIONS- UND OFFICEMANAGEMENT
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
- 18. POLITISCHE BILDUNG UND RECHT
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
- 19. VOLKSWIRTSCHAFT
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
- 20. BEWEGUNG UND SPORT
Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.
- 21. PROJEKTMANAGEMENT UND PROJEKTARBEIT
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
- 22. Seminare
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
23.A. Ausbildungsschwerpunkt
23.A.1. CONTROLLING UND JAHRESABSCHLUSS
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
23.A.2. INTERNATIONALE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT
MIT MARKETING
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
23.A.3. ENTREPRENEURSHIP UND MANAGEMENT
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
23.A.4. MULTIMEDIA UND WEBDESIGN
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
23.A.5. NETZWERKMANAGEMENT
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
23.A.6. SOFTWAREENTWICKLUNG
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
23.A.7. DIGITAL BUSINESS
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
23.A.8. TRANSPORTMANAGEMENT
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
23.A.9. SCHULAUTONOMER AUSBILDUNGSSCHWERPUNKT
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
23.B. Fachrichtung
23.B.1. Fachrichtung Controlling und Accounting
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
23.B.2. Fachrichtung Internationale Wirtschaft und Fremdsprache(n)
und Kultur
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
23.B.3. Fachrichtung Entrepreneurship und Management mit
autonomem Geschäftsfeld
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
23.B.4. Fachrichtung Informationsmanagement und
Informationstechnologie
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
23.B.5. Fachrichtung Logistikmanagement und Speditionswirtschaft
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
23.B.6. Schulautonome Fachrichtung
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
B. FREIGEGENSTÄNDE
- 1. LEBENDE FREMDSPRACHE
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
2. LATEIN
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
- 3. PHILOSOPHISCHER EINFÜHRUNGSUNTERRICHT
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
- 4. DARSTELLENDE GEOMETRIE
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
- 5. WIRTSCHAFTSGEOGRAFIE
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
- 6. WIRTSCHAFTSINFORMATIK
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
- 7. BESONDERE BETRIEBSWIRTSCHAFT
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
Bereich: Banken und Versicherungen
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
Bereich: Industrie
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
Bereich: Tourismus
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
Bereich: Öffentliche Verwaltung
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
- 8. FREMDSPRACHIGES INFORMATIONS- UND OFFICEMANAGEMENT
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
- 9. POLITISCHE BILDUNG
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
- 10. PSYCHOLOGIE (BETRIEBSPSYCHOLOGIE)
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
- 11. STENOTYPIE
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
- 1. BEGABUNGSFÖRDERUNG
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
- 2. ZEITGENÖSSISCHE KULTUR
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
- 3. DARSTELLENDES SPIEL
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
- 4. KREATIVES GESTALTEN
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
- 5. BEWEGUNG UND SPORT
Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.
- 6. UNTERSTÜTZENDES SPRACHTRAINING DEUTSCH
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
- 7. RHETORIK
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
- 8. EINFÜHRUNG IN DIE PRAXIS DES WISSENSCHAFTLICHEN ARBEITENS
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
D. FREIWILLIGES BETRIEBSPRAKTIKUM
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
E. FÖRDERUNTERRICHT
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
Zuletzt aktualisiert am
27.12.2019
Gesetzesnummer
10008944
Dokumentnummer
NOR40080521
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